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Volume No 14, 28. August 1816

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1816 (Public Domain)

No. 84. Um den nachtheikkgen Wirkungen vorzubeugen/ welche möglicherweise aus dem 
VorsichtS- Gebrauche emaillirrer eiserner, und der gewöhnlichen rhönerncn Kuchen-Geschirre, 
SÄ wegen des in deren Glasur befindlichen Bleigehalts, für die menschliche Gesundheit 
brauche der entstehen können/ haben wir für zweckmäßig erachtet/ folgende/ von Sachkundigen 
Küchenge- aufgestellte, Vorsichtsmaßregeln zur allgemeinen Kenntniß zu bringen / wobei sich 
schirre. übrigens von selbst versteht/ daß die gesetzlichen Vorschriften rückfichrlich der Be 
reitung jener Glasuren in voller Wirkung bleiben. 
1) Die Aufbewahrung und das Erkalten von saueren Speisen und Fettigkeiten 
in glasureeu Gefäßen/ müssen durchaus vermieden werden/ indem durch 
Säuren und Fette das der Gesundheit gefährliche Blei-Oxid (der Bleikalck) 
von der Oberfläche der Geschirre abgelös'c wird. 
2) Außerdem ist Aberhaupt zu empfehlen/ neue emaillkrte eiserne und glasurt« 
thönerne Küchen-Berathe mir Wasser/ welchem etwas Essig und Salz bei, 
mischt worden, ein paar Stunden lang auszukochen/ um dadurch das etwa 
auf der Oberfläche haftende Blei, Oxid wegzuschaffen. 
3) Zu vollständiger Ueberzeugung, daß an einem, auf diese Weise ausgekochten, 
Geschirr kein Blei, Oxid mehr hafte, dient ein nochmaliges Auskochendessel, 
den. mir bloßen Essig; wenn man diesen hiernächst mit Schwefelsäure, oder 
in Wasser aufgelöstem Glaubersalz, vermischt, und derselbe ungetrübt bleibt, 
so ist das Geschirr, ohne alle Gefahr einer Bleivergiftung, zu gebrauchen, 
Berlin, den l9ten August 181'S-. 
• ^ . WWW 
No. 85.* 
Betreffend 
die LicitaiilM 
dckTruppcn- 
Verpfle- 
Mliigs-Be 
tz ar'fv. 
Eingetretene Umstände haben veranlasst, daß das Königs. Finanz.Ministe 
rium eine nochmalige Licstation des Verpflegungs,Bedarfs für die Truppen an Rog, 
gen, Hafer, Heu und Stroh, kn den Bezirken der Königl. Regierungen zu Berlin 
und Potsdam, für die Zeit vom isten November dieses bis ulr. November künf 
tigen J^, unrer einigen Abweichungen von den bisher aufgestellt gewesenen Bedin, 
gungen r angeordnet Hat. 
Hiezu ist ein Termin auf den So. (Dreißigsten) d. M., Morgens 10 Uhr, 
hicseibst, in dem Geschäfrsgebäude der unterzeichneten Königs. Regierung, vor dem 
Herrn Regkerungsrach Ribbentropp angesetzt. 
in den 
” ^ ) - - • 
Die naher festgestellten Bedin 
eschaftsgebäuden der beiden Königl. 
gungen können, vom Lasten d-M. an, 
Regierungen zu Berlin und Potsdam eingesehen werdem 
Diejenigen, welche zur Uebernahme der Lieferungen geneigt, und hinreichende 
Caution zu leisten im Stande sind, werden hierdurch zu dem angesetzten Termin ein, 
ge,
	        
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