No. 84. Um den nachtheikkgen Wirkungen vorzubeugen/ welche möglicherweise aus dem
VorsichtS- Gebrauche emaillirrer eiserner, und der gewöhnlichen rhönerncn Kuchen-Geschirre,
SÄ wegen des in deren Glasur befindlichen Bleigehalts, für die menschliche Gesundheit
brauche der entstehen können/ haben wir für zweckmäßig erachtet/ folgende/ von Sachkundigen
Küchenge- aufgestellte, Vorsichtsmaßregeln zur allgemeinen Kenntniß zu bringen / wobei sich
schirre. übrigens von selbst versteht/ daß die gesetzlichen Vorschriften rückfichrlich der Be
reitung jener Glasuren in voller Wirkung bleiben.
1) Die Aufbewahrung und das Erkalten von saueren Speisen und Fettigkeiten
in glasureeu Gefäßen/ müssen durchaus vermieden werden/ indem durch
Säuren und Fette das der Gesundheit gefährliche Blei-Oxid (der Bleikalck)
von der Oberfläche der Geschirre abgelös'c wird.
2) Außerdem ist Aberhaupt zu empfehlen/ neue emaillkrte eiserne und glasurt«
thönerne Küchen-Berathe mir Wasser/ welchem etwas Essig und Salz bei,
mischt worden, ein paar Stunden lang auszukochen/ um dadurch das etwa
auf der Oberfläche haftende Blei, Oxid wegzuschaffen.
3) Zu vollständiger Ueberzeugung, daß an einem, auf diese Weise ausgekochten,
Geschirr kein Blei, Oxid mehr hafte, dient ein nochmaliges Auskochendessel,
den. mir bloßen Essig; wenn man diesen hiernächst mit Schwefelsäure, oder
in Wasser aufgelöstem Glaubersalz, vermischt, und derselbe ungetrübt bleibt,
so ist das Geschirr, ohne alle Gefahr einer Bleivergiftung, zu gebrauchen,
Berlin, den l9ten August 181'S-.
• ^ . WWW
No. 85.*
Betreffend
die LicitaiilM
dckTruppcn-
Verpfle-
Mliigs-Be
tz ar'fv.
Eingetretene Umstände haben veranlasst, daß das Königs. Finanz.Ministe
rium eine nochmalige Licstation des Verpflegungs,Bedarfs für die Truppen an Rog,
gen, Hafer, Heu und Stroh, kn den Bezirken der Königl. Regierungen zu Berlin
und Potsdam, für die Zeit vom isten November dieses bis ulr. November künf
tigen J^, unrer einigen Abweichungen von den bisher aufgestellt gewesenen Bedin,
gungen r angeordnet Hat.
Hiezu ist ein Termin auf den So. (Dreißigsten) d. M., Morgens 10 Uhr,
hicseibst, in dem Geschäfrsgebäude der unterzeichneten Königs. Regierung, vor dem
Herrn Regkerungsrach Ribbentropp angesetzt.
in den
” ^ ) - - •
Die naher festgestellten Bedin
eschaftsgebäuden der beiden Königl.
gungen können, vom Lasten d-M. an,
Regierungen zu Berlin und Potsdam eingesehen werdem
Diejenigen, welche zur Uebernahme der Lieferungen geneigt, und hinreichende
Caution zu leisten im Stande sind, werden hierdurch zu dem angesetzten Termin ein,
ge,