Verordnungen und Bekanntmachungen der Landes-Behörden anderer
Provinzen und Bezirke.
Der Verpfiegungsbedarf an Roggen und Fourage für die im hiesigen Regie
rungsbezirke stehenden Truppen, soll alternative auf dem Zeitraum
3) vom -sten November dieses bis Ende April künftigen Jahrs,
b) * isten - - - - Novbr. * *
an den Mindestfordernden verdungen werden.
Die unterzeichnete Regierung hat, zur Lkcktatkon, Termin auf den kosten d.M.,
Morgens 11 Uhr, in dem Gefchaftslocale derselben, angesetzt, und ladet diejenigen,
welche sich der Unternehmung unterziehen wollen und die gehörige Sicherheit dafür
leisten können, mit dem Bemerken dazu ein, daß im Termin selbst, der Bedarf so
wohl, als die Bedingungen bekannt gemacht werden sollen.
Betreffend
die DerdlN-
Fouraqe-
Derpflegung
der König!.
Truppen im
Mindenschen
RegierungS-
Bczirk.
Minden, den 3ten August 1816.
Königlich Preußische Regierung.