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Volume No 3, 12. Juni 1816

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1816 (Public Domain)

Berlin, den 21. August 181 6, 
Bekanntmachungen und Verordnungen der königlichen Re 
gierung zu Berlin. 
ach der Bestimmung des Herrn Finanzmknksters Excellenz vom i2tm Juli d. I. 
/ 
sollen die einlandischen, an der Ostseeküste gewonnenen und von Einlandern 
eingesalzenen, Häringe, künftig von Consumtkons-Abgaben frei sein, und 
nicht mehr, wie bisher, in der ersten damit zu berührenden Stadt, zur Ver 
steuerung gezogen werden, 
welches hiermit zur Kenntniß des handelnden Publikums gebracht wird. 
Berlin, den 3ten August 1816. 
Des Herrn Justiz- und Herrn Finanz-Minister Excellenz haben, durch die 
Verfügung vom r8len Juli dieses Jahres, festgesetzt: 
daß .1) bei Fkdeicommkß-Anfällen, nicht die Substanz, sondern nur die Nutzung, 
bei Berechnung des Erbschafts-Stempels, fernerhin zum Grunde ge 
legt, rind 
2) das Verwandschafts,Verhältniß des Erben, zu seinem unmittelbaren Vor 
gänger im Besitze des Fideicommißes, bei Bestimmung des Erbschafts- 
Stempels, beobachtet werden soll. 
Berlin, den r2ten August i8r6. 
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X r 
No. 80. 
Betreffend 
t>ic Accise- 
Freiheit der 
Häringe. 
No. 8r. 
Betreffend 
den Erb 
schafts- 
Stempel bei 
Fideieom- 
miß-Anfal 
len. 
Unter
	        
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