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Berlin, den 22. Juli 1816..
und Sraubmehl, uns« namentlicher Benennung der Kaufir und deren:
Getverbebelriebs, oder Karakcers, einzureichen haben.
Berlin,, den 6ten Juli r8i6..
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Verordnungen und Bekanntmachungen des Rönigl. Aammergerrchcs.
Um die Hindernisse zu beseitigen, welche die Ausschüttung der kleinern Deposi- No. 6.
talmassen, welche ganz, oder zum Theil aus alren Banko-Aktivis bestehen, bisher tz^^sschüt-
gefunden, hat das Königs. Finanz-Ministerium- auf Anregung des Chefs der Justiz, tung verLe-
das Haupt-Banko-Direktorium unter dem Listen Juni d. I. angewiesen, der Vor- posital-Mas-
schrkft der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 4ten Juni 1810. Nr. r-6. zu genügen, en '
und die Ausschüttung der ältern Deposicalmassen möglichst zu erleichtern.
Es ist dabei dem Haupt -Banko- Direktorium besonders zur Pflicht gemacht.
worden r
r) die Umschreibung grösserer Obligationen in kleinere auf den Antrag der
Depositalbehörden niemals zu verweigern, solche auf die Versicherung der
Gerichte, daß dergleichen Umschreibungen zur Auseinandersetzung mehrerer
Deposital-Jnteressenten nöthig seien, ohne Anfrage zu bewirken, und das,
unter Anwendung des Grundsatzes, — dass Banko - Obligationen unter
5o Rthlr. gar nicht, und überall nur auf Summen, welche durch zehn
theklbar sind, ausgefertigt werden dürfen, — bleibende Kapitals - Residium,
allemal baar auszuzählen;
2) gleichergestalt auf jedesmaligen Antrag der Deposiral-Behörden, kleine Ka
pitals-Zahlungen, bis zur Höhe von 5o Rthlr. ohne weitere Anfrage auf
altere Bank-Obligatkonen, unweigerlich zu leisten, wenn die Deposical-Be-
hörden pflichtmaßig versichern, dass die Auseinandersetzung mehrerer Depo
sitar Interessenten bei Ausschüttung der Depositalmasse, auf andere Weise
nicht bewirkt werden könne.
Sämmtliche Untergerichte werden daher aufgefordert, nunmehr für die schleu
nige Abfindung der Deposital-Jnteressenten, welche wegen der Stockung des Banko-
Derkehrs seit dem Jahre 1806. ihre Befriedigung nicht erhalten konnten, zu sorgen.