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X *
Unter
Amts
Blatt
der
Königlichen Regier u n g zu Berlin.
No. ii.
Berlin, den 7. August 1816.
Bekanntmachungen und Verordnungen der Königlichen Re«
Dl.
gierung zu Berlin.
Brod * und Fourage - Verpflegung für die Truppen in Berlin soll auf die Zeit
a) vom rsten November 1816 bis Ende April i8*7-
b) und vom isten November 1816 bis Ende November i8*7-
dergestallt zur Liciration gestellt werden, daß für jeden dieser beiden Zeitabschnitte be
sondere Gebore angenommen werden.
Der muthmaßliche Bedarf eines Monats ist:
28Z Mispel Roggen,
870 — Hafer,
492Z Centner Heu, und
722 Schock Scroh.
Die Verpflichtung zur Lieferung wird jedoch zugleich auf den fallenden oder stei
genden Bedarf gerichtet.
Die nähern Bedingungen können vom 6ten d. M. an, Morgens zwischen 9 und
l2, und Nachmittags von 4 bis 6 Uhr, in dem Geschäftshause der unterzeichneten
Königlichen Regierung, und zwar in dem daselbst befindlichen Militär-Büreau; so
wie von jenem Tage an, auch bei den Magisträren zu Potsdam, Brandenburg und
Frankfurt eingesehen werden.
Zur Licicacion der Lieferung selbst, ist auf den 2Zsten (drei und zwanzigsten)
d. M. Morgens 10 Uhr, hieselbst in vorgedachtem Geschäftshause vor dem Regie«
rungsrath Ribbentrop, ein Termin angesetzt. Diejenigen, welche zur Uebernahme der
Lieferung geneigt und eine Caution von 10 pro Cent des Werths der Lieferungs, Ge
genstände zu leisten im Stande sind, werden hierdurch zu demselben eingeladen.
Wer in dem Termin nicht Mindestbiecender geblieben, auf dessen spätere Aner
bietungen kann hkenächst keine Rücksicht genommen werden.
Berlin, den rsten August 1816.
No. 71.
Truppen-
Verpflegung
in Berlin.