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nicht allem das stehende Heer, incl. der Landwehr,
Hörden und Offfcianten, niemand davon ausgeschloffen, zu verstehen
che mit der Milicäradministration und Oekonomie zu rhun hatten.
sondern auch affe Be-
wel-
/
Zahlungen an Subjekte, die zwar nicht zur Kathegorie der Militär-
geschehen, die Gelder jedoch Behufs der Bestreitung von Milk-
so sind solche in den zu fertigenden Verzeichnissen
offijiancen gehören,
rärkosten bezogen worden sein,
mit nachzuweisen.
Zur Anfertigung dieser Nachweisung liegt ein Schema bei i
schkedenen Kolonnen mir der höchsten Genauigkeit und Präcision
damit keine Rückfragen nöthig werden.
Sollten Gelder ohne Quittungen in Empfang genommen sein, so ist darüber
Schema mit Weglassung der
aber
eine besondere Nachweisung zu fertigen,
6cen und 7ten Kolonne zu benutzen; end Rubro Bemerkungen,
der Thatbestand ausführlich vorzutragen. Jede Summe
f
hiernach
in die einzureichende Nachweisung gehört,
wird, fällt den Kassenoffizkanten und Kuratoren zur Last,
daß man sich lediglich
aber nicht darin aufgenommen
deren Pflicht es
solche zur Uebernahme anzuzeigen, dergestalt,
wenn nach beendigtem Revisionsgeschäft die wirkli-
ist,
an diese halten wird
genommen werden können.
Decharge nicht
Gelder, welche von feindlichen oder auch verbündeten Truppen ge-
walksamerweisc, uvu
oder empfangen sind,
Wege
aichc hi
Ueber die etwa ln den Jahren igrZ bis r8i5 an die Kassen der, im
Jahre i8i3 errichteten Militakrgouvernements gezahlten, Gelder, erwarten
wir eine besondere Nachweisung, wobei jedoch das vorstehend Bemerkte,
wonach dergleichen Zahlungen, wenn sie von der Regierungskasse ersetzt
übergangen werden müssen, zu berücksichtigen ist.
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mit ihren etwanigen Bemerkungen versehen,
sind
Die Herren Landräthe
gehenden, Nachweisungen l
jede besonders einreichen, eben so die Nachweisung für die unter Ihrer speziellen Ku
ratel stehenden Kassen, und werden dieselben besonders daraufzu halten haben, daß
Ihnen die betreffenden Magisträre die Nachweisungen pünktlich einreichen, damit sie
innerhalb der oben bestimmten Frist anzeigen können, daß sämmtliche Nachweisun
gen ihres Kreisbezkrks wkrkl'ch eingereicht sind. Jeden Magistrat haben sie, wenn
er innerhalb 3 Wochen, die Rachweisung nicht eingereicht, ohne Weiteres, falls
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Ordnungsstrafe zu nehmen, und uns, daß dieses geschehen, anzuzeigen
in eine verhältnißmäßige
Potsdam
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Juli
Schema