Handreichung
zum
Verfahren
zur Aufnahme und Betreuung
von Kindern mit Behinderung in
Kindertageseinrichtungen in Berlin
Aktualisierte Fassung
Stand: November 2016
Inhalt
Einleitung .................................................................................................................... 1
1.
Rechtliche Grundlage zur Betreuung von Kindern mit Behinderung ................. 2
2.
Zusammenwirken aller Verantwortlichen in der Jugendhilfe ............................. 4
3.
Kinder mit Behinderung und erhöhtem Förderbedarf........................................ 8
3.1
Kinder mit erhöhtem Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe ............................... 8
3.2
Kinder mit wesentlich erhöhtem Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe ............. 8
4.
Spezialisierte Besondere Gruppen in freier Trägerschaft ............................... 11
5.
Entwicklungsberichte, Förderpläne und ärztliche Dokumente ........................ 11
6.
Bedarfsprüfung im Rahmen der Gutscheinerteilung ....................................... 13
7.
Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule.................................... 15
8.
Weiterbildung für Erzieherinnen/Erzieher in integrativ arbeitenden Gruppen . 17
8.1
Rahmenplan für die Zusatzqualifikation zur Facherzieherin/ zum Facherzieher
für Integration.................................................................................................. 17
8.2
Einsatz der zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkraft in ...............................
Integrationsgruppen ........................................................................................ 18
9.
Aufgaben der Facherzieherin/ des Facherziehers für Integration ................... 19
10.
Therapeutische Versorgung von Kindern mit Behinderung in
Kindertageseinrichtungen ............................................................................... 20
11.
Unterstützende Materialien zur Förderung und Betreuung von Kindern mit
Behinderung in Kindertageseinrichtungen: ..................................................... 21
Anlagen 1 - 18
Anlage 1
Rundschreiben Nr. 4/2015
Verfahren zur Feststellung eines erhöhten und wesentlich erhöhten Bedarfs an
Sozialpädagogischer Hilfe gemäß § 4 (7) Kindertagesförderungsverordnung –
VOKitaFöG
Anlage 2
Muster für den Ausschuss zur Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an
sozialpädagogischer Hilfe gemäß § 4 (7) VOKitaFöG
Anlage 3
Muster für die Begründung der Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an
sozialpädagogischer Hilfe
Anlage 4
Muster für einen Antrag auf Einberufung eines Ausschusses zur Feststellung
eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe gemäß § 4 Abs. 7
der VOKitaFöG und auf Grundlage des Jugend-Rundschreibens 12/2006
Anlage 5
Übersicht zum Verfahren der Beantragung und Feststellung für die Gewährung zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe bei erhöhtem Förderbedarf für Kinder mit Behinderung in der Kindertagesbetreuung
Anlage 6
Übersicht zum Verfahren der Beantragung und Feststellung für die Gewährung zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe bei wesentlich erhöhtem Förderbedarf für Kinder
mit Behinderung in der Kindertagesbetreuung
Anlage 7
Übersicht zum Verfahren der Beantragung einer sozialpädiatrischen Behandlung
nach § 119 SGB V i.V.m. den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation §§ 26, 30
SGB IX und Frühförderungsverordnung
Anlage 8
Ansprechpartner in den Jugendämtern für die Umsetzung des Verfahrens zur Integration/Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Anlage 9
Koordinator/innen Fallmanagement der Bezirksämter
Anlage 10
Amtsärzte/innen der Bezirke
Anlage 11
Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste der Bezirksämter
Anlage 12
Pflichtversorgungskliniken KJP
Anlage 13
Adressen/Standorte der Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Anlage 14
Kindertagesstätten, Eigenbetriebe des Landes Berlin
Anlage 15
Kitafachberaterinnen für Integration
Anlage 16
Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrische Zentren (KJA/SPZ) Berlin
Anlage 17
Anerkannte Fortbildungsträger für die Qualifikation zum/zur Facherzieher/in für Integration
Anlage 18
Literaturhinweise
Hinweise zur sprachlichen Gestaltung: Im Interesse der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird weitgehend auf die gleichzeitige Nennung der weiblichen und männlichen Schreibweise verzichtet. Das bedeutet, dass trotz der überwiegend femininen Verwendung von Begriffen, Frauen wie Männer gleichermaßen einbezogen sind.
Einleitung
Die „Handreichung zum Verfahren zur Aufnahme und Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen in Berlin“ geht zurück auf eine Veranstaltungsreihe aus dem Jahr 2006. Auf Einladung und unter der Federführung der für
Jugend zuständigen Senatsverwaltungen konstituierte sich damals eine Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Jugendämter von Berlin, der Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/SPZ), der Kita-Eigenbetriebe sowie der in Berlin aktiven Kita-Verbände. Ziel der Beteiligten war eine Vereinheitlichung und Standardisierung der Verfahren im Zusammenhang mit der Betreuung und integrativen
Förderung von Kindern mit Behinderung. Im Zuge der Veranstaltungsreihe ist eine
Ergebnisdokumentation entstanden, die vor allem die gemeinsam entwickelten Arbeitspositionen und Verfahrensabsprachen enthielt und den Zuständigen vor Ort
künftig als Handreichung und Arbeitshilfe dienen sollte.
Die Nachfrage nach der Handreichung blieb über die Jahre konstant. Die für Jugend
zuständige Senatsverwaltung hat die Handreichung zwar von Zeit zu Zeit an veränderte Rahmenbedingungen angepasst; grundsätzlich hat sie jedoch nichts an Aktualität verloren. Die Handreichung hat sich sowohl in der Verwaltungspraxis als auch in
der Praxis von Kindertageseinrichtungen und von Kinder- und Jugendambulanzen/SPZ als Arbeitshilfe für die Förderung und Betreuung von Kindern mit Behinderung bewährt. Sie gilt mittlerweile als „Standardwerk“ und unterstützt den Wissenstransfer unter Fachkräften maßgeblich.
Die Handreichung von heute dient weiterhin als Arbeitsgrundlage zur einheitlichen
Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für die Förderung und Betreuung von Kindern
mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Die neue Auflage entstand in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen der Jugendämter von Berlin, die insbesondere an der
Aktualisierung der Anlagen mitgewirkt haben. Darüber hinaus wurden rechtliche Änderungen aufgenommen und fachliche Weiterentwicklungen von Verfahren berücksichtigt. Die Handreichung trägt dem in 2014 veröffentlichten „Bildungsprogramm für
Kitas und Kindertagespflege“ Rechnung, welches die gemeinsame Förderung von
Kindern mit und ohne Behinderung besonders in den Blick nimmt.
Kerstin Thätner
1
1.
Rechtliche Grundlage zur Betreuung von Kindern mit Behinderung
Bundesrechtliche Regelungen:
Sozialgesetzbücher:
- SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche § 35 a
- SGB IX –
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von
Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV)
vom 24. Juni 2003, auf Grund des § 30 Nr. 1 des SGB IX
- SGB XII – Sozialhilfe – Sechstes Kapitel. Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen
- SGB XII – Sozialhilfe – Siebentes Kapitel. Hilfe zur Pflege
Landesrechtliche Regelungen:
Kinder- und Jugendhilfe:
-
Konsolidierte Fassung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - vom 9.05.1995, zuletzt geändert durch Artikel XII
des Gesetzes vom15.12.2010 (GVBl. S. 560)
Kindertagesbetreuung:
-
Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG) vom 23.06.2005, zuletzt geändert am 13.07.2011
-
Verordnung über das Verfahren zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten
Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und zur
Personalausstattung in Tageseinrichtungen (Kindertagesförderungsverordnung – VOKitaFöG) vom 04.11.2005, zuletzt geändert am 08.06.2012
-
Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
Tageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung - RV Tag) - Fassung 05.03.2014
3
-
Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten
(Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen – QVTAG) - Fassung vom
05.03.2014
-
Jugend-Rundschreiben Nr.4/ 2015 vom 03.09.2015 (Verfahren zur Feststellung eines erhöhten und wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer
Hilfe)
-
Jugend-Rundschreiben Nr.2/ 2015 Rahmenplan für die Zusatzqualifikation zur
Facherzieherin / zum Facherzieher für Integration)
Schule:
-
Schulgesetz für das Land Berlin der zuletzt geänderten Fassung vom
26.03.2014
-
Verordnung über die ergänzende Förderung und Betreuung und die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern (Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung - (SchüFöVO) vom 24. Oktober
2011, neu gefasst durch Verordnung vom 07.11.2014 (GVBl. S. 400)
Therapeutische Versorgung:
-
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - Gesundheitsdienst-Gesetz
(GDG) vom 25. Mai 2006, zuletzt geändert am 17.12.2009
-
Rahmenvereinbarung zur sozialpädiatrischen Versorgung im Land Berlin, zugleich Landesrahmenempfehlung gemäß § 2 der Frühförderungsverordnung
zu § 30 SGB IX
3
2.
Zusammenwirken aller Verantwortlichen in der Jugendhilfe
Umsetzung der rechtlichen Grundlagen
- SGB XII, SGB VIII
- KitaFÖG
- VO KitaFÖG
Jugendämter
Freie Träger,
Eigenbetriebe
- gemeinsame Verantwortung,
- neue Formen der Kooperation
Eltern
und Kommunikation,
- gegenseitiges Vertrauen,
Einrichtungsaufsicht
Prinzipien des gemeinsamen Handelns:
-
Die Prüf- und Kontrollpraxis ist durch die Vereinbarungspraxis ersetzt worden.
Vertrauensbildende Maßnahmen sollen statt Prüfsystemen entwickelt werden.
-10Prüfungen erfolgen nur bei Leistungsverstoß.
Gesetzliche und vertragliche Regelungen sowie Rundschreiben der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung sind in gemeinsamer Verantwortung aller Beteiligten
umzusetzen. Dafür sind geeignete Formen der Kooperation zwischen allen Beteiligten erforderlich. Beispielgebend werden in den Bezirken:
-
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII eingesetzt,
regelmäßige Treffen zwischen Eigenbetrieben und freien Trägern unter Federführung des Jugendamtes organisiert bzw.
regelmäßige Treffen mit dem bezirklichen Jugend- und Gesundheitsamt
durchgeführt.
4
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Zu § 2 SGB IX - Behinderung
Auszug aus dem Gesetzestext
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder
seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem
für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht,
wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. ...
Zu § 4 SGB IX – Leistungen zur Teilhabe
(3) Leistungen für Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld
getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können.
Zu § 53 SGB XII - Leistungsberechtigte und Aufgabe
Auszug aus dem Gesetzestext
(1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten
Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des
Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. ...
(2) Von einer Behinderung bedroht sind Personen, bei denen der Eintritt der Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
...
(3) Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu
verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern
und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört
insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ... .
Die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach SGB XII (Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung) ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes als die in diesem Sinne für Behinderte zuständige Fachstelle. Die Aufgabe
wird wahrgenommen durch die Amtsärzte/innen der bezirklichen Gesundheitsämter.
Bei Kindern mit Sinnesbehinderung werden die Zuordnungen für hör-, seh- und
sprachbehinderte Kinder durch die Spezialberatungsstellen der Gesundheitsämter
vorgenommen. Niedergelassene Kinderärzte sowie Ärzte/innen der Kinder- und
5
Jugendambulanzen/SPZ und der Sozialpädiatrischen Zentren an Krankenhäusern
können die Zuordnung zu den entsprechenden Paragraphen nicht vorzunehmen.
Um Eltern behinderter Kinder Wege zu ersparen und mehrfache Diagnoseverfahren
durch unterschiedliche Fachdienste zu vermeiden, sollen bezirksinterne Regelungen
zur Vereinfachung des Zuordnungsverfahrens getroffen werden.
§ 35 a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Auszug aus dem Gesetzestext
(1) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen zustand abweicht, und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine
solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder und
Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. ...
(1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1
Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
verfügt,
einzuholen. ...
(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall ... in Tageseinrichtungen für Kinder
...geleistet.
(3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art
der Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4, Satz 1, den § 54, 56 und 57 des
Zwölften Buches (SGB XII), soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.
(4) ... Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden.
6
Für die Leistungsgewährung nach § 35 a SGB VIII sind die Jugendämter zuständig.
Welche Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe im Einzelfall notwendig und geeignet ist, entscheiden die Jugendämter auf der Grundlage von gutachterlichen Stellungnahmen durch die o.g. medizinisch-therapeutischen Fachkräfte.
Kinder- und Jugendhilfe
Auszug aus dem Gesetzestext
§ 53 AG KJHG – Sachliche Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch und Landespflegegeldgesetz
Das Jugendamt ist über § 85 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch hinaus
sachlich zuständig für
1.
die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie nach dem Landespflegegeldgesetz vom 17. Dezember 2003 (GVBl.
S. 606) in der jeweils geltenden Fassung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche sowie für junge Volljährige, sofern sie außerdem Jugendhilfe nach § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erhalten und
2.
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung für junge Volljährige nach § 54 Abs. 1
Nr. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
7
7
3.
Kinder mit Behinderung und erhöhtem Förderbedarf
3.1
Kinder mit erhöhtem Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe
Die Voraussetzungen für die Gewährung von zusätzlichem sozialpädagogischem Personal für einen erhöhten Bedarf sowie der stellenmäßige Umfang von 0,25 sind in § 4
(7) VOKitaFöG und § 16 (1) VOKitaFöG festgelegt. Das örtlich zuständige Jugendamt
stellt den Bedarf an zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe für Kinder mit Behinderung
unter Einbeziehung der im Bezirk für Behinderte zuständigen Fachstellen fest.
Beratende Fachstellen für die bezirklichen Jugendämter sind:
-
Fallmanagement/ Fachliche Steuerung Kindertagesbetreuung
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) / Erziehungsberatungsstelle,
Risikoberatungsstelle,
Beratungsstellen für hör-, seh- und sprachbehinderte Kinder.
Kinder- und Jugendambulanzen/SPZ können um eine gutachterliche Stellungnahme
gebeten werden, wenn das Kind dort betreut wird.
3.2
Kinder mit wesentlich erhöhtem Bedarf an sozialpädagogischer
Hilfe
Begriffsklärung:
Die Begriffe „schwermehrfach behindert, schwerstbehindert“ drücken aus, dass die
jeweilige Behinderung als besonders ausgeprägt und einschränkend erlebt wird.
Nicht allein die Behinderungsart ist ausschlaggebend, sondern die Fähigkeit und die
Möglichkeiten des Kindes teilzunehmen, wahrzunehmen, mitzuteilen, zu kommunizieren, aber auch der Bedarf an Zuwendung und pflegerischen Hilfestellungen zur
Sicherstellung der Grundbedürfnisse des Kindes.
Regelungen:
Im Jugend-Rundschreiben Nr. 4/2015 vom 03.09.2015 sind
1. Einleitung des Feststellungsverfahren
2. Bildung eines Ausschusses
3. Feststellungsverfahren
geregelt (siehe Anlage 1).
Die Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe ist
im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte analog dem Hilfeplanverfahren nach § 36
des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu treffen (§ 4 Abs. 7 VOKitaFöG).
8
Vor Einleitung des Feststellungsverfahrens stellt die Leiterin der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit den Eltern einen schriftlichen Antrag auf Einberufung eines Ausschusses beim Jugendamt. Der Entwicklungsbericht des Kindes wird beigefügt.
Die Dauer der Beobachtungsphase des Kindes ist von Kind zu Kind unterschiedlich
und daher nicht weiter geregelt. Wenn schon bei Aufnahme des Kindes die Schwere
der Behinderung deutlich ist, erübrigt sich eine eigenständige Beobachtungsphase.
Bei Kindern mit erhöhtem Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe, die schon in der Einrichtung betreut werden, ist damit regelmäßig eine Beobachtungsphase, die die
Grundlage für den Entwicklungsbericht bildet, bereits erfolgt.
Bildung des Ausschusses:
In der Regel lädt die Leitung der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Jugendamt zu einem mit allen Beteiligten abgestimmten Termin in die Kindertageseinrichtung ein. Sie sorgt für eine störungsfreie und geeignete Umgebung, in der der Ausschuss stattfinden kann.
Empfehlungen zur Vorgehensweise während des Ausschusses:
Die Leitung der Kindertageseinrichtung eröffnet die Sitzung und begrüßt die Teilnehmer/innen. Die Teilnahme von weiteren Personen als den im Jugend-Rundschreiben
4/2015 Genannten (z.B. Praktikanten/innen) setzt das Einverständnis aller Beteiligten
voraus. Die Leiterin der Kita klärt im Vorfeld, wer die Moderation übernimmt.
Um Eltern zu entlasten, sollten sie Gelegenheit bekommen, zuerst über ihr Kind zu berichten. Alle im Ausschuss beteiligten Fachkräfte ergänzen bzw. stellen ihre Einschätzung über den Entwicklungsstand des Kindes vor und treffen Aussagen zum wesentlich
erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung des Kindes.
Im Ausschuss wird die pädagogische Zielstellung zur Förderung des Kindes besprochen und im Protokoll festgehalten. Das Protokoll (Anlage 2 und 3) erstellt das Jugendamt und stellt dies den Beteiligten des Ausschusses zur Verfügung.
Für den Entscheidungsprozess im Ausschuss wird der Entwicklungsbericht der sozialpädagogischen Fachkraft über das Kind zugrunde gelegt. Dieser ist aber nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage. Für die Entscheidung im Ausschuss sind die Einschätzungen der mit dem Kind vertrauten Personen (Eltern, Therapeuten, Ärzte, Mitarbeiter
der Behindertenhilfen) maßgeblich.
Die Entscheidung über die Gewährung des Personalzuschlages ist im Einvernehmen
aller zu treffen. In der Regel dauert die Ausschusssitzung nicht länger als eine Stunde.
9
Befristungen bei Kindern mit einem wesentlich erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe:
Wird eine Befristung im Ausschuss festgelegt, muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine
erneute Prüfung erfolgen. Für eventuelle Veränderungen ist wiederum der Ausschuss
einzuberufen. Nach Ablauf der Frist kann das Jugendamt im Einzelfall, aber auch an
Hand eines erneuten Entwicklungsberichtes, eine Entscheidung treffen, ohne nochmals
einen Ausschuss einzuberufen.
Für Kinder mit schwerer Behinderung kann für die gesamte Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtung ein wesentlich erhöhter Förderbedarf gewährt werden. Eine Überprüfung der Bedarfsberechtigung, des Betreuungsumfanges und des Integrationszuschlages ist nicht mehr erforderlich.
10
4.
Spezialisierte Besondere Gruppen in freier Trägerschaft
Für vier Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft gilt seit Dezember 2004 die
Vereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung in spezialisierten Besonderen Gruppen in Kindertageseinrichtungen (Rahmenvereinbarung spezialisierte
Besondere Gruppen-RV-sBG), welche zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport geschlossen wurde. Diese Vereinbarung
gilt nur für Kinder mit Behinderung in „besonderen Gruppen spezifischer Prägung“ und
betrifft ausschließlich folgende Einrichtungen:
-
Autismus Deutschland
-
Thomas- Haus Berlin für Heilpädagogik und Sprachtherapie e.V.
-
Betriebsgenossenschaft der Spastikerhilfe Berlin e.G.
-
Heilpädagogische Kindertagesstätte Rominter Allee- Berlin e.V.
In den genannten Einrichtungen werden Kinder betreut, die neben der pädagogischen
und heilpädagogischen Förderung einer intensiven pflegerischen Betreuung bzw. einer
hochgradig individualisierten pädagogischen Förderung bedürfen (Kinder mit frühkindlichem Autismus).
Die besonderen und erforderlichen zusätzlichen Kosten, die durch die Förderung von
Kindern in „besonderen Gruppen spezifischer Prägung“ entstehen, werden im Kostenblatt RV-sBG als kindbezogene Zuschläge gesondert ausgewiesen und erläutert. Die
Finanzierung Plätze erfolgt derzeitig bis zu einer Neuregelung noch durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Für die Erstellung eines Gutscheins (Bedarfsbescheid) und die Berechnung der Elternbeiträge ist das örtliche Jugendamt zuständig.
5.
Entwicklungsberichte, Förderpläne und ärztliche Dokumente
Entwicklungsberichte:
Die Erstellung eines Entwicklungsberichtes ist bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
gesetzlich nicht vorgesehen. Für die Gewährung eines Personalzuschlags sollen bei
der Entscheidungsfindung die Fachstellen des örtlichen Jugendamtes im vorgesehenen
Verfahren einbezogen werden.
Für Kinder mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf hat der Entwicklungsbericht, der für
diese Kinder als Ergebnis eines allgemeinen fachlichen Konsens erstellt wird, einen
empfehlenden Charakter (siehe Jugend-Rundschreiben Nr.4/2015) im „Ausschuss zur
Feststellung eines wesentlich erhöhten Förderbedarfs“ und wird zur Entscheidung
11
hinzugezogen. Sollte ein Entwicklungsbericht des Kindes nicht vorliegen, findet der
Ausschuss dennoch statt.
Der „Berliner Förderplan“ in der Fassung vom Oktober 2012 ist eine einheitliche
Handlungsgrundlage für die Arbeit mit Kindern mit Behinderung oder Kindern, die
von Behinderung bedroht sind. Er versteht sich als gemeinsames Arbeitsinstrument
für alle an der Förderung des Kindes beteiligten Fachkräfte. Das Berliner Bildungsprogramm stellt den Berliner Förderplan als Grundlage für die individuelle Entwicklungsförderung von Kindern mit Behinderung dar. Die Verbindlichkeit der Anwendung
des Berliner Bildungsprogramms schließt insofern den Berliner Förderplan mit ein. Er
unterstützt die Reflexion über das Kind und ist Basis für die Kooperation der Fachkräfte. Er bietet zudem die Grundlage für Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und für die Statuserhebung in Form von Entwicklungsberichten
für Kinder mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf und wird in regelmäßigen Abständen (mind. halbjährlich) mit allen Beteiligten aktualisiert.
Arztberichte, Befunde bzw. andere medizinische Dokumente, sofern sie in einer
Kindertageseinrichtung vorhanden sind, dürfen nicht ohne Einverständniserklärung
(Schweigepflichtentbindung) der Eltern an Dritte weitergegeben werden und sind unter
Verschluss zu halten.
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6.
Bedarfsprüfung im Rahmen der Gutscheinerteilung
Neuanmeldungen:
Eltern, die einen Antrag auf Kindertagesbetreuung stellen (Anmeldung), haben einen
Anspruch auf zeitnahe / unverzügliche (max. vier Wochen) Gutscheinerteilung, d.h.,
die entsprechende Prüfung des zusätzlichen Förderbedarfs und der kindbezogenen
Zuschläge soll innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein.
Eine noch ausstehende Bedarfsfeststellung für die kindbezogenen Zuschläge darf
die Ausstellung des Gutscheins nicht verhindern. (§ 6 KitaFöG: „Ist im Einzelfall diese Bedarfsfeststellung im Rahmen der Bedarfsprüfung nach § 7 Abs. 3 noch nicht
abschließend möglich, erfolgt sie vorläufig unter der für die Zukunft auflösenden
Bedingung der Bestätigung. Die abschließende Feststellung ist unverzüglich nachzuholen.“) Der vorläufige Bescheid führt bereits zu entsprechenden Zahlungen an
den Träger (0,25 Stellenanteil). Der Träger ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet,
wenn der Bedarf nicht bestätigt wird.
Sofern die Eltern im Anmeldebogen ankreuzen, dass das Kind behindert sei, eine
Zuordnung jedoch noch nicht erfolgt ist, reicht diese Angabe allein in der Regel nicht
aus, einen zusätzlichen erhöhten Förderdarf in Form eines Personalzuschlages in
Höhe von 0,25 vorläufig zu gewähren. In diesem Fall sind die Eltern (außerhalb des
Verfahrens, vor der Gutscheinerteilung) darauf hinzuweisen, dass sie schnellstmöglich die Zuordnung beantragen müssen. Die Zuordnung ist dann unverzüglich festzustellen (oder ggf. abzulehnen). Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, muss
(zunächst) ein einfacher Basisgutschein ohne Zuschlagsberechtigung erteilt werden,
der später ggf. durch einen Gutschein mit Zuschlagsberechtigung ersetzt wird.
Hiervon abweichend kann regelmäßig in Fällen, in denen eine Behinderung offensichtlich ist - ggf. auch nach Rücksprache mit der Behindertenhilfe/Fallmanagement ein vorläufiger Bescheid mit Personalzuschlag erteilt werden.
Nachträgliche Anträge:
Wird ein Kind bereits in einer Kindertageseinrichtung betreut und nachträglich ein
Bedarf des Kindes an zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe vermutet, ist das Verfahren zur Beantragung und Feststellung für die Gewährung zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe (Anlage 5) anzuwenden.
Auch hier ist der Bedarf unverzüglich festzustellen bzw. ein vorläufiger Bescheid zu
erteilen. Soweit bei der Antragstellung der Umstand der Behinderung konkret, glaubhaft und nachvollziehbar ist, wird abweichend von den Fällen der Neuanmeldung
grundsätzlich ein vorläufiger Bescheid über den Zuschlag erteilt, auch wenn eine Zuordnung noch nicht vorliegt.
Sofern ein Bedarf festgestellt wird, beginnt die Finanzierung mit dem Beginn des Monats der Antragstellung (§ 6 Abs. 4 RV Tag).
13
Wird ein Kind mit erhöhtem Förderbedarf bereits in einer Kindertageseinrichtung betreut und die Fachkräfte vermuten im Einvernehmen mit den Eltern und der zuständigen Kinder- und Jugendambulanz/SPZ, dass ein wesentlich erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe vorliegen könnte, beantragt die Leitung der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit den Eltern die Einleitung des Prüfverfahrens zur Feststellung eines wesentlich erhöhten Förderbedarfs (Anlage 6). Nach Abschluss des
Verfahrens wird ein geänderter Bescheid erteilt. Gemäß § 6 (4) RV Tag beginnt die
Finanzierung mit dem Beginn des Monats der Antragstellung.
Befristungen:
Der zusätzliche sozialpädagogische Förderbedarf ist in der Regel zu befristen. Befristungen sollen grundsätzlich eine Dauer von zwölf Monaten nicht unterschreiten (§ 4 Abs. 7 VOKitaFöG). Diese „Soll“ - Vorschrift beschränkt geringere Befristungen damit auf atypische Ausnahmefälle.
Wenn Art und Schwere der Behinderung einer Befristung entgegenstehen, erscheint
im Gutschein automatisch nur die übliche Befristung (Beginn der regelmäßigen
Schulpflicht).
Endet die Befristung für einen erhöhten Förderbedarf müssen die Eltern, wie unter
„Nachträgliche Anträge“ beschrieben, rechtzeitig vor Fristablauf einen neuen Antrag
stellen und der Bedarf ist erneut zu prüfen. Geschieht die Antragstellung nicht oder
wird der Bedarf nicht länger festgestellt, entfällt die Finanzierung der zusätzlichen
sozialpädagogischen Hilfe zum Folgemonat.
Endet die Befristung für einen wesentlich erhöhten Förderbedarf, beantragt die Leitung der Tageseinrichtung im Einvernehmen mit den Eltern erneut die Einleitung des
Prüfverfahrens zur Feststellung eines wesentlich erhöhten Förderbedarfs. Geschieht
dies nicht oder wird der wesentlich erhöhte Förderbedarf nicht länger festgestellt, fällt
die Finanzierung des Personalzuschlags zum Folgemonat auf 0,25 Stellenanteile
zurück.
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7.
Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule
Im Berliner Bildungsprogramm ist die Bedeutung eines gelungenen Übergangs von der
Kita in die Grundschule hervorgehoben worden. Übergänge stellen für alle Beteiligten,
insbesondere für die Kinder eine große Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es,
dass Kita und Grundschule den Übergang gemeinsam gut vorbereiten und gestalten.
Dazu sind Ziele und Grundsätze in der QVTAG (Anlage 6) vereinbart worden.
Für die Betreuung von Schulkindern mit Behinderung (ergänzende Betreuung) sind das
Schulgesetz von Berlin und die Verordnung über die ergänzende Förderung und Betreuung und die außerunterrichtliche Förderung und Betreuung von Schülerinnen und
Schülern (Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung - SchüFöVO) maßgeblich.
Die Bedarfsfeststellung und die Gewährung von Personalzuschlägen für Kinder mit Behinderung ist in den § 4 und § 5 SchüFöVO geregelt.
Auszug aus der Verordnung
§ 5 Personalzuschläge für die Förderung von Kindern mit Behinderungen
(1) Hat die im Bezirk für die Eingliederungshilfe für Behinderte zuständige Stelle die
Feststellung getroffen, dass das Kind dem Personenkreis der §§ 53 und 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder des § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch
angehört, stellt die Schulaufsichtsbehörde die Erforderlichkeit zusätzlichen Fachpersonals für die ergänzende Förderung und Betreuung sowie für die außerunterrichtliche
Förderung und Betreuung an der Ganztagsschule der Primarstufe fest.
(2) Die Voraussetzungen für Personalzuschläge für Kinder mit Behinderungen werden
von der Schulaufsichtsbehörde unter Einbeziehung der im Bezirk für die Eingliederungshilfe für Behinderte zuständigen Stelle geprüft. Hierzu haben die Erziehungsberechtigten bei der im Bezirk für die Eingliederungshilfe für Behinderte zuständigen Stelle
einen Antrag auf Prüfung und Zuordnung des Kindes zu dem in Absatz 1 genannten
Personenkreis zu stellen. Bei erfolgter Zuordnung prüft die Schulaufsichtsbehörde die
Frage der Gewährung zusätzlichen Fachpersonals auf der Grundlage der Dokumentation der Kompetenzen durch die Schule. Liegt eine Feststellung über einen Bedarf an
zusätzlichem Fachpersonal bereits vor, prüft die Schulaufsichtsbehörde auf Grund dieser Feststellung. Im Rahmen des Prüfverfahrens können die Erziehungsberechtigten
und das pädagogische Personal der Schule angehört werden und vorliegende Entwicklungsberichte der Tageseinrichtung berücksichtigt werden, soweit das Einverständnis
der Erziehungsberechtigten vorliegt.
(3) …
(4) Enthält die Zuordnung zum Personenkreis der §§ 53 und 54 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch sowie des § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch keine Befristung und wird die Erforderlichkeit zusätzlichen Fachpersonals nach Absatz 1 festgestellt, so ist dieser Bedarf im Regelfall nicht zu befristen. Dies gilt nicht, wenn nach fachlicher Einschätzung das Kind voraussichtlich nach Ablauf einer Befristung ohne zusätzliche sozialpädagogische Hilfe am Alltag der ergänzenden Förderung und Betreuung
oder der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung teilhaben kann. Wenn ein Bedarf an zusätzlichem Fachpersonal befürwortet wird und bereits die Zuordnung zum
Personenkreis der §§ 53 und 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder zu § 35a
des
Achten
Buches
Sozialgesetzbuch
eine
Befristung
15
enthält, soll diese auch für die Feststellung des zusätzlichen Personalbedarfs übernommen werden. Die Befristung soll grundsätzlich ein Schuljahr nicht unterschreiten.
Ein bereits zur Gewährleistung bedarfsgerechter Förderung in einer Tageseinrichtung
festgestellter zusätzlicher Bedarf kann im Jahr der Aufnahme in die Schule über das
Ende der Förderung in der Tageseinrichtung hinaus mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten bis zum 31. Oktober befristet werden.
Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht gem. § 42 Abs.3 Schulgesetz
Das Verfahren zur Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (II D 1) - auf der Grundlage des Schulgesetzes - in der Verfahrensbeschreibung vom 29.09.2014 geregelt.
Mit Beginn des Schuljahres 2015 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste
Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden werden
(§ 42 SchulG). Ab 2017 werden mit Beginn des Schuljahres alle Kinder schulpflichtig,
die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Nach § 42 Abs. 3 können schulpflichtige Kinder auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulbesuchspflicht zurückgestellt werden. Damit verbunden ist die Erwartung, dass der Besuch einer Einrichtung der Jugendhilfe eine bessere Förderung
ermöglicht. Die Kita hat hier die Verantwortung, entsprechend des Wohls des Kindes
die Förderung zu planen.
Auch bei einer Bewilligung der Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht bleibt das
Kind schulpflichtig. In diesem Fall tritt der Bildungsort Kita an die Stelle des Bildungsortes Schule. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen erfordert berlinweit
verbindliche und einheitliche Verfahren. Nur so kann erreicht werden, dass für jedes
vom Schulbesuch zurückgestellte Kind ein Platz in einer geeigneten Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht.
Kindern mit schwerer Behinderung kann für die gesamte Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtung der Zuschlag für einen wesentlich erhöhten Förderbedarf gewährt werden. Eine Überprüfung der Bedarfsberechtigung, des Betreuungsumfanges
und des Integrationszuschlages ist nicht mehr erforderlich.
16
16
8.
Weiterbildung für Erzieherinnen/Erzieher in integrativ arbeitenden
Gruppen
8.1
Rahmenplan für die Zusatzqualifikation zur Facherzieherin/ zum
Facherzieher für Integration
Nach §§ 12 Abs. 1 und 16 Abs. 4 Nr. 1-3 der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) sollen die zusätzlichen Fachkräfte in einer Integrationsgruppe, in der Kinder
mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden, über eine der folgenden Zusatzqualifikationen verfügen oder sich in Weiterbildung zum Erwerb einer solchen befinden:
1. Staatlich anerkannter Heilpädagoge/-pädagogin
2. andere gleichwertige Ausbildungen
3. eine sonstige von der Senatsverwaltung anerkannte Zusatzqualifikation für die
Arbeit mit behinderten Kindern.
Sonstige unter 3. genannte anerkannte Zusatzqualifikationen sind:
-
Erzieher mit der Zusatzqualifikation Facherzieher/-in für Integration
Heilerziehungspfleger mit der „ Zusatzqualifikation zum erforderlichen pädagogischen Fachkenntnisse nach § 11 Abs. 3 Nr.3 VOKitaFöG für die Tätigkeit wie
ein/e Facherzieher/in im integrativen Bereich“
Nähere Auskünfte, ob und wann eine ausreichende Qualifikation vorliegt oder zumindest künftig gesichert ist, erteilt die für die Aufsicht nach § 45 SGB VIII zuständige Stelle.
Der Rahmenplan (Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2015) beschreibt die Lernziele und Inhalte dieser Zusatzqualifikation. Mit der Weiterbildungsmaßnahme wird ein Mindeststandard vorgegeben, der nach Möglichkeit im Prozess der Arbeit durch vertiefende
Fortbildungsangebote zu einzelnen Themenbereichen ergänzt werden sollte.
Der Qualifizierungslehrgang schließt mit einem Kolloquium ab, in dem eine schriftliche
Abschlussarbeit vorgestellt wird.
Nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungslehrganges „Facherzieher/in für Integration“ erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat.
Der für Weiterbildung zuständige Bereich in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist das Referat III F (Sachgebiet: III F 1 „Aus- und Weiterbildung“).
17
17
8.2
Einsatz der zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkraft in
Integrationsgruppen
Mit der Feststellung des erhöhten bzw. wesentlich erhöhten Förderbedarfs durch das
Jugendamt hat das Kind Anspruch auf zusätzliche Förderung, welcher in der Kindertageseinrichtung entsprechend den Anteil auf zusätzliches Fachpersonal auslöst. Die
Kindertageseinrichtung wird damit in die Lage versetzt, zusätzliche Förderung anzubieten. Die dafür vorgesehene zusätzliche pädagogische Fachkraft hat spezifische
Aufgaben im Gruppengeschehen zu leisten, die sich unmittelbar auf die Bedürfnisse
des Kindes mit Behinderung und dessen Integrationsprozess beziehen.
In der VOKitaFöG § 16 (4) ist dazu formuliert:
„Zu den Aufgaben des zusätzlichen Fachpersonals gehört die Unterstützung des Integrationsprozesses der einzelnen Kinder einschließlich der mit der Integration verbundenen Koordinationsaufgaben innerhalb und außerhalb der Einrichtung“.
Die an das Kind gebundene Aufgabenstellung schließt daher grundsätzlich die Nutzung des zusätzlichen Stellenanteils als „Verfügungsmasse“ zur Überbrückung personeller Engpässe in der Kindertageseinrichtung aus.
Zu den Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit in integrativen Gruppen gehört eine sinnvolle fachliche Zusammensetzung der integrativen Gruppen mit dem
Ziel eines adäquaten Personaleinsatzes.
Das KitaFöG verzichtet generell auf die Festlegung von Gruppengrößen. Personalstellen sind anteilig pro Kind festgelegt, die zusätzliche sozialpädagogische Hilfe von
0,25 bzw. 0,5 Stellenanteilen bringt das Kind mit Behinderung in die Integrationsgruppe mit.
Eine wesentliche Erkenntnis aus der Arbeit in integrativen Gruppen besteht u.a. darin, dass „Einzelintegration“ (nur ein Kind in der Integrationsgruppe) nach Möglichkeit
vermieden werden soll. Im Interesse eines effektiven Personaleinsatzes haben hier
die örtlichen Jugendämter eine steuernde Funktion.
Gemäß jahrelanger Praxiserfahrung hat sich ein „Zwei-Pädagogen-System“ in integrativen Gruppen bewährt und infolgedessen ist die
•
•
Aufnahme von mindestens zwei Kindern bis maximal vier Kindern mit erhöhtem Förderbedarf oder
Aufnahme eines Kindes mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf und zwei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
pro Gruppe anzustreben.
Zur Sicherung des integrativen Ansatzes soll der Anteil der Kinder mit Behinderung in
einer Gruppe 25% nicht überschreiten.
18
18
9. Aufgaben der Facherzieherin/ des Facherziehers für Integration
-
Planung und Durchführung von Angeboten für die Kinder mit Behinderung in
Absprache mit der Gruppenerzieherin unter Einbeziehung des Kita-Konzeptes
der Einrichtung und einer gemeinsamen Planung des Gruppengeschehens,
-
Beobachtung und Unterstützung des Kindes mit Behinderung, Erstellen eines
individuellen Förderplans,
-
fördernde Angebote und Begleitung im Alltag der Kita und Nutzung der zusätzlichen Stellenanteile zur individuellen Förderung des Kindes, z.B. in Kleingruppen, gemeinsam mit behinderten und nichtbehinderten Kindern,
-
Zusammenarbeit mit Therapeuten, zuständigen amtlichen Stellen und Behörden,
-
Unterstützung, Beratung und Austausch zur Entwicklung ihres Kindes mit den
Eltern oder anderen Bezugspersonen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehört die genaue Kenntnis über das Kind mit Behinderung und beinhaltet das Wissen über:
-
den Entwicklungsstand des Kindes,
-
die Auswirkungen der Behinderung auf die kindliche Entwicklung,
-
das Spielverhalten und die Spielentwicklung,
-
die sozial-emotionale Entwicklung und soziale Kompetenz des Kindes,
-
die Kompetenzen, Stärken und Interessen des Kindes,
-
die Behinderungsart und die sich daraus ergebenen besonderen Bedürfnisse
des Kindes,
-
geeignete Spielmaterialien und Möglichkeiten zur Gestaltung der räumlichen
Umgebung.
Ziele der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung sind:
-
die Entwicklungsbegleitung und Förderung der Kinder mit Behinderung, damit
sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten am gemeinsamen Leben in der Kindertageseinrichtung teilhaben und teilnehmen können,
-
die Ermöglichung des Zusammenlebens aller Kinder im Alltag der Kindertageseinrichtung unter Akzeptanz von unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen.
19
10.
Therapeutische Versorgung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Kinder- und Jugendambulanzen/ Sozialpädiatrische Zentren (KJA/SPZ)
Auf der Grundlage der „Rahmenvereinbarung zur sozialpädiatrischen Versorgung im
Land Berlin (zugleich Landesrahmenempfehlung gemäß § 2 der Frühförderungsverordnung zu § 30 SGB IX)“ vom Dezember 2005 leisten die als sozialpädiatrische Zentren
ermächtigten 16 KJA/SPZ die wohnort- und familiennahe Komplexversorgung von Kindern mit Behinderung bzw. drohender Behinderung unter Einbeziehung ihres sozialen
Umfelds, einschließlich der mobilen Heilmittelversorgung (Therapien) in Kindertageseinrichtungen bis zur Einschulung.
Zugangsvoraussetzung für die Komplexversorgung ist ein Überweisungsschein des
niedergelassenen Kinder- oder Hausarztes.
Nach der Diagnostik des Kindes und der Aufstellung eines Behandlungsplans durch
den Ärztin/Arzt der KJA/SPZ wird von dieser/m über eine mobile therapeutische/heilpädagogische Versorgung am Ort der Kindertageseinrichtung des zu betreuenden Kindes entschieden.
Das Ziel der therapeutischen und heilpädagogischen Versorgung durch Kinder- und
Jugendambulanzen ist es, drohende Behinderung oder bereits eingetretene Behinderung früh zu erkennen, abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten, zur Alltagsbewältigung zu befähigen und die Teilhabe
am gemeinschaftlichen Leben sicherzustellen (§§ 26, 30, 58 SGB IX).
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen therapeutischen und pädagogischen
Fachkräften ist wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Förderung des Kindes.
Gemeinsam werden Schritt für Schritt die Schwerpunkte der Förderung entwickelt und
umgesetzt. Voraussetzung ist die gegenseitige Akzeptanz der fachlichen Expertise der
unterschiedlichen Berufsgruppen. Methodische Instrumente sind der Berliner Förderplan, das Sprachlerntagebuch u.a..
Therapeuten/innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes:
Die Übergangsregelung zum Einsatz therapeutischen Personals des ÖGD für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in den Eigenbetrieben der Kindertageseinrichtungen ist zum 31.12.2011 ausgelaufen. Die therapeutische Versorgung wird ausschließlich von Kinder-und Jugendambulanzen/SPZ gewährleistet.
20
20
11.
Unterstützende Materialien zur Förderung und Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen:
-
Berliner Bildungsprogramm,
-
Materialien für die interne Evaluation der praktischen Umsetzung des Berliner
Bildungsprogramms für Kita und Kindertagespflege vom Oktober 2014
-
Sprachlerntagebuch
-
Materialien zum Sprachlernen in Kitas und Grundschulen
-
Berliner Förderplan in der Fassung von 2012
-
Entwicklungstabellen (z.B. von Kuno Beller)
-
Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen Berlins (Elterninformation)
-
Literatur zu Fragen der Integration und Behinderungen (siehe Hinweise im Anhang)
Empfehlungswerte Bilderbücher zum Thema „Anderssein“ und Behinderung:
David Mc Kee
Elmar
Thienemann Verlag
Gregoire Solotareff
Rollstiefelchen
Moritz Verlag
Kathtryn Care . Chris Ridell
Irgendwie Anders
Verlag Oetinger Hamburg
Renate Welsh Ulrich Schwecke
Stefan
Verlag Jungbrunnen
Adele Sansone
Florian lässt sich Zeit
Eine Geschichte zum Down-Syndrom
Tyrolia Verlag Innsbruck Wien
Lukas Ruegenberg Willi Fährmann
Karl-Heinz vom Bilderstöckchen
Verlag Middelhauve
Janell Cannon
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Stella Luna
Verlag Carlsen
Franz-Joseph Huainigg
Meine Füße sind der Rollstuhl
Verlag Ellermann
Max von der Grün
Die Vorstadtkrokodile
Rororo
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Down-Syndrom und ihre Freunde e.V.
Albin Jonathan
Unser Bruder mit Down-Syndrom
Conny Rapp
Außergewöhnlich
Kinder mit Down-Syndrom und ihre Mütter
Arbeitskreis Down-Syndrom e.V.
Edition Jacob van Hoddis im Paranus Verlag
Ina Beyer
Unser Kind ist ein Geschenk
Türkische Familien mit einem geistig behinderten Kind in Deutschland
Ulrike Masloff
Unser Tag
Eine Gebärdenfibel für Kinder
Verlag hörgeschädigter kinder gGmbH
Romane/ Biographien von Menschen mit Autismus:
Mark Haddon
Supergute Tage oder die sonderbare Welt des Christopher Boone
Karl Blessing Verlag
Axel Brauns
Buntschatten und Fledermäuse
Leben in einer anderen Welt
Hoffmann und Campe
22
22
Anlage 1
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
1
Bernhard-Weiß-Str.6
10178 Berlin-Mitte
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard
-Weiß-Str.
6
u+ sAlexanderplatz
D Berlin
-10178
www.senbjw.berlin.de
Bezirksämter von Berlin - LUV Jugend Eigenbetriebe von Berlin
Bezirksämter von Berlin Abteilung Gesundheit
Geschäftszeichen
III B 14
Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin e. V.
Bearbeitung
Kerstin Thätner
Zimmer
6 A 33
Telefon
030 90227 5882
Vermittlung
intern
030 90227 5050
Fax
eMail
+49 30 90227 5031
kerstin.thaetner@senbjw.berlin.de
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Landesverband Berlin e. V.
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Berlin - Berliner Rotes Kreuz e. V.
Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für
Kinder
im Bereich der Länder Berlin und Brandenburg e.
V.
9226
Jüdische Gemeinde zu Berlin
Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e.
V.
sowie alle weiteren Träger
Fortbildungsstätten/ Träger
Pestalozzi-Fröbel-Haus
Träger der Kinder- und Jugendambulanzen/SPZ
nachrichtlich:
Senatsverwaltung für Inneres - ZS A Senatsverwaltung für Finanzen - II G Senatsverwaltung Arbeit, Integration und Frauen
Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales
Rechnungshof von Berlin - Prüfungsgebiet V
Landeselternausschuss Berliner Kindertagesstätten
Datum
03.09.2015
Jugend-Rundschreiben Nr. 4/ 2015
Verfahren zur Feststellung eines erhöhten und wesentlich erhöhten Bedarfs
an sozialpädagogischer Hilfe gemäß § 4 Abs.7 Kindertagesförderungsverordnung - VOKitaFöG
Nach § 1 Abs. 3 Nr. 6 und § 6 Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG - darf keinem Kind mit
Behinderung
die
Aufnahme
in
einer
Tageseinrichtung
verwehrt
werden.
Bankverbindungen
Postbank Berlin
Berliner Bank
Landesbank Berlin
Bundesbank Filiale Berlin
Landeshauptkasse Berlin
Kontonummer
BLZ
58100
10010010
9919260800
10020000
0990007600
10050000
10001520
10000000
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1
In der Regel sind Kinder mit Behinderung gemeinsam mit anderen Kindern zu betreuen. § 11
Abs. 2 Nr. 3.a KitaFöG regelt, dass für die Förderung von Kindern mit Behinderung zusätzliches sozialpädagogisches Fachpersonal bereitgestellt werden soll.
Die Voraussetzungen für die Gewährung von zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe für ein Kind
mit einem erhöhten bzw. wesentlich erhöhten Bedarf sowie der stellenmäßige Umfang sind in
§ 4 Abs. 7 und § 16 Abs. 2 VOKitaFöG festgelegt.
Das örtlich zuständige Jugendamt stellt den Bedarf an zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe
für Kinder mit Behinderung fest. Dabei wird unterschieden zwischen
•
•
einem erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe, der durch 0,25 Stellenanteil für
zusätzliches Fachpersonal zu decken ist, und
einem wesentlich erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe, der durch 0,5 Stellenanteil für zusätzliches Fachpersonal zu decken ist.
Die Voraussetzung für die Zuerkennung eines erhöhten Bedarfs an zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe ist 1. die Zuordnung zum Personenkreis nach §§ 53,54 SGB XII bzw. ein Leistungsanspruch nach § 35 a SGB VIII, und 2. die Feststellung eines aus der Behinderung folgenden,
tatsächlichen Bedarfs an zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe (Teilhabeleistung) durch das
Jugendamt, unter Einbeziehung der im Bezirk für Behinderte zuständigen Fachstelle. Die zuständige Fachstelle ist im Bezirk in eigener organisatorischer Verantwortung zu bestimmen.
Nach § 4 Abs. 7 VOKitaFöG erfolgt die Feststellung eines wesentlich erhöhten sozialpädagogischen Bedarfs analog dem Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII im Zusammenwirken von
sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräften. Das Verfahren im Einzelnen ist wie folgt:
1. Einleitung des Feststellungsverfahrens
Die Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe erfolgt grundsätzlich erst nach Aufnahme und Beobachtung des Kindes in einer Tageseinrichtung. Nach der
Beobachtungsphase ist auf der Grundlage des Förderplans (Erhebungsbogen und Entwicklungsbogen) durch die Facherzieherin für Integration ein Entwicklungsbericht des Kindes zu erstellen,
der mit den Eltern zu besprechen ist.
Wenn die Fachkräfte der Tageseinrichtung im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten
des Kindes und der zuständigen Kinder- und Jugendambulanz/SPZ vermuten, dass das Kind auf
Grund der Art und Schwere seiner Behinderung einen wesentlich erhöhten Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe haben könnte, teilt die Leitung der Tageseinrichtung dies dem zuständigen
Jugendamt (Wohnort des Kindes) mit. Der Entwicklungsbericht des Kindes ist mitzuliefern.
2. Bildung eines Ausschusses
Das Jugendamt - in der Regel der/die für pädagogische Sachbearbeitung zuständige Mitarbeiter/in - veranlasst daraufhin die Einberufung eines Ausschusses zur Feststellung eines wesentlich
erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe.
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1
Der Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
-
die Erziehungsberechtigten des Kindes,
die für pädagogische Sachbearbeitung und die für Sozialpädagogische Dienste/Behindertenhilfe zuständigen Mitarbeiter/innen der bezirklichen Jugendämter,
der/die für pädagogische Koordination und Fachberatung zuständige Mitarbeiter/in des
Trägers,
ein/e fachlich zuständiger/e Mitarbeiter/in der regional zuständigen Kinder- und Jugendambulanz/SPZ und/oder - einzelfallbezogen - ein/e fachlich zuständiger/e Mitarbeiter/in
von Spezialberatungsstellen bzw. Fachambulanzen,
die Leitung, die Facherzieherin für Integration und die Gruppenerzieherin der Tageseinrichtung des Kindes.
Ärzte/innen der Jugendgesundheitsdienste/Kinder- und jugendpsychiatrische Dienste können
zum Ausschuss eingeladen und/oder um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten werden.
3. Feststellungsverfahren
Der Ausschuss fasst die einzelnen Darstellungen der Beteiligten über die Art und Schwere der
Behinderung des Kindes zusammen, bewertet diese und stimmt gemeinsam ab, ob sich daraus
ein wesentlich erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe ergibt.
Grundlagen für die Bewertung sind
a) der Entwicklungsstand des Kindes im
-
Alltagshandeln (Essen, Trinken, An-und Ausziehen),
motorischen Bereich (Grob- und Feinmotorik),
sensorischen Bereich (isolierte Entwicklung der Sinnesorgane, Koordination der einzelnen
Sinnesorgane, Handlungsabläufe),
sprachlich-kommunikativen Bereich (Fähigkeit zur verbalen/nonverbalen Kommunikation),
kognitiven Bereich (Spiel-und Lernverhalten)
sozial-emotionalen Bereich (Ich-Entwicklung und Sozialentwicklung) sowie
b) der Bedarf an pflegerischer Unterstützung im Alltag des Kindes.
Der Ausschuss soll im Abstimmungsprozess zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen. Die
Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe kann zeitlich befristet werden.
Wenn es dem Ausschuss nicht gelingt, ein einvernehmliches Ergebnis zu erzielen, entscheidet
das Jugendamt nach eigenem fachlichem Ermessen und vergleichender Beurteilung
Das Abstimmungsergebnis des Ausschusses ist in jedem Fall (Zustimmung/Ablehnung) nach
dem in Anlage 1 befindlichen Muster durch das zuständige Jugendamt zu protokollieren. Bei
der Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe (Zustimmung)
ist dem Protokoll ein Anhang nach dem in Anlage 2 befindlichen Muster beizufügen. Das
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1
Protokoll verbleibt im Jugendamt; Durchschriften erhalten alle anderen Beteiligten des Ausschusses.
Bei Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe durch den Ausschuss bewilligt das Jugendamt die zusätzliche sozialpädagogische Hilfe für die Förderung des
betreffenden Kindes in der Tageseinrichtung. Das Jugendamt prüft in zeitlichen Abständen, ob
die Grundlage für die zusätzliche Förderung weiterhin gegeben ist. Wird die Förderung befristet, muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine erneute Prüfung erfolgen. Für eventuelle Veränderungen ist wiederum der Ausschuss einzuberufen.
Im Auftrag
gez. Fussan
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Berlin,
Anlage 2
Träger der Tageseinrichtung:
Name und Anschrift der Tageseinrichtung:
Bezirksamt ______________________________________ von Berlin
Ausschuss zur Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe
gemäß § 4 (7) der Kindertagesförderungsverordnung - VOKitaFöG
Name, Vorname des Kindes:
Geburtsdatum:
Name und Anschrift des/der
Personensorgeberechtigten:
Der Ausschuss tagte am:
Teilnehmer:
Name
Funktion
Unterschrift
Anlage 2
Ergebnis:
Ein Bescheid des Jugendamtes, in dem bestätigt ist, dass der festgestellte Betreuungsbedarf den Anspruch des Kindes auf zusätzliche Förderung gemäß § 6 des Kindertagesförderungsgesetzes in Verbindung mit § 11 berücksichtigt, hat vorgelegen.
Der Ausschuss hat übereinstimmend festgestellt, dass
ein wesentlich erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe besteht.
Die wesentlich erhöhte Förderung wird ab _______________________ gewährt.
Die wesentlich erhöhte Förderung endet am _____________________________.
Eine zusätzliche Förderung gemäß § 16 (2) VOKitaFöG endet mit Beginn des Schulbesuchs.
kein wesentlich erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe besteht und eine zusätzliche Förderung gemäß § 16 (1) VOKitaFöG als ausreichend zu betrachten ist.
_________________________________________________
Unterschrift der Vertreterin / des Vertreters des Jugendamtes
Stempel der Einrichtung
Mit der Weitergabe des Protokolls vom ______________________________ an
KJPD
Fallmanagement
KJGD
________________________________
bin/sind ich/wir einverstanden.
_____________________________________________________
Unterschrift des/der Sorgeberechtigten
KJA/SPZ
Berlin,
Name und Anschrift der Tageseinrichtung:
Anlage 3
_________________________________________________
________________________________________________
Name, Vorname des Kindes:
________________________________________________________
Geburtsdatum:
________________________________________________________
Tag der Aufnahme des Kindes
in die Tageseinrichtung:
________________________________________________________
Zuordnung zu den §§ 53,54 SGB XII
Leistungsbereich § 35 a SGB VIII
Ein Entwicklungsbericht des Kindes liegt vor
Die/Der für das Kind zuständige Facherzieherin/Facherzieher für Integration ist:
_______________________________________________________
Begründung für die Feststellung eines wesentlich erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe
Grundlagen für die Bewertung:
a)
Entwicklung des Kindes in folgenden Bereichen:
Alltagshandeln
•
Essen und Trinken
•
Schlafen, Ruhen, Entspannen
•
Toilette, Sauberkeit
•
An- und Ausziehen
Motorik und Wahrnehmung
•
Fortbewegung, grobmotorische Abläufe und Sitzen
•
Feinmotorik
•
•
•
•
Wahrnehmung
Visuelle Wahrnehmung
Auditive Wahrnehmung
Taktil-kinästhetische Wahrnehmung
Sozial-emotionale Entwicklung
•
Soziale Kompetenz
•
Selbstvertrauen
•
Ich-Entwicklung
•
Spielverhalten
Kommunikation und Sprache
•
Basale Kommunikation
•
Phonologische Bewusstheit
•
Fähigkeit zur verbalen und nonverbalen Kommunikation
Spiel- und Lernverhalten
•
Kognitive Fähigkeiten
•
Kreativität
•
Selbstständigkeit
•
Ausdauer und Konzentration
b)
Der Bedarf an pflegerischer
Unterstützung des Kindes
c)
Zusammenarbeit der Fachkräfte
Anlage 3
Anlage 3
Pädagogische Zielvorstellungen zur Förderung des Kindes in der Tageseinrichtung:
___________________________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Kita mit Eltern, Therapeuten und anderen
Fachkräften
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________
__________________________________
Unterschrift der Vertreterin/
des Vertreters des Jugendamtes
_____________________________________
Unterschrift der Leitung
der Kindertageseinrichtung
Anlage 4
Absender /Kita
Name des Ansprechpartners und
Adresse Jugendamt/ Wohnortbezirk:
Träger:
Leiterin:
Datum:
Einberufung eines Ausschusses zur Feststellung eines wesentlich erhöhten
Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe gemäß § 4 Abs. 7 der VOKitaFöG und auf
Grundlage des Jugend-Rundschreibens 4/ 2015 durch die Kindertagesstätte:
_________________________________________.
Sehr geehrte Frau/Herr
hiermit laden wir zu einem Ausschuss gemäß § 4 Abs. 7 der VOKitaFöG in unserer
Kita ein, für das Kind
Name
Geb.datum
Gutschein-Nr
Der Entwicklungsbericht ist mit den Eltern besprochen und liegt bei.
Über eine baldige Terminabsprache würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
Kitaleitung
Anlage 5
Übersicht zum Verfahren der Beantragung und Feststellung für die Gewährung zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe bei erhöhtem Förderbedarf für Kinder mit Behinderung in der Kindertagesbetreuung
Kind mit Zuordnung nach §§ 53 f. SGB XII
bzw. mit Leistungen nach § 35a SGB VIII
wird neu aufgenommen.
Kind wird bereits in einer Kita betreut, und
es werden Auffälligkeiten in der Entwicklung beobachtet (Regelfall).
Eltern beantragen beim bezirklich zuständigen Jugendamt den erhöhten Förderbedarf für ihr Kind.
Kind wird dem
Amtsarzt zur Begutachtung vorgestellt,
um Zugehörigkeit
zum Personenkreis
nach §§ 53/54 SGB
XII o. § 35a SGB VIII
(Leistungen der
Eingliederungshilfe)
bestimmen zu lassen.
Kind wird zugeordnet bzw. hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Ausstellung eines
Gutscheins mit
zusätzlicher
soz.päd. Hilfe
durch das JA. Dieser kann vorläufig
ausgestellt werden (wenn Betreuung begonnen
hat oder sofort
beginnen soll).
Kind wird nicht zugeordnet.
Die zusätzliche sozialpädagogische Hilfe endet. Ein endgültiger Gutschein wird ausgestellt.
Das zuständige Jugendamt prüft unter Einbeziehung der Fachstelle für Kinder mit Behinderung die
Voraussetzungen und die Notwendigkeit der Förderung des Kindes durch eine Facherzieherin für
Integration.
Der Personalzuschlag (0,25 VZE) für die
zusätzliche Förderung des Kindes wird bewilligt.
Eine zusätzliche sozialpädagogische
Förderung des Kindes ist nicht notwendig.
Anlage 6
Übersicht zum Verfahren der Beantragung und Feststellung für die Gewährung zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe bei wesentlich erhöhtem Förderbedarf für Kinder mit
Behinderung in der Kindertagesbetreuung
Hier ist Voraussetzung, dass das Kind bereits Anspruch auf einen erhöhten Förderbedarf
hat. Das Verfahren zum erhöhten Förderbedarf wurde also schon durchlaufen.
Förderbedarf des Kindes
Kind mit Zuordnung nach §§ 53/54 SGB XII
bzw. mit Leistungen nach § 35a SGB VIII
wird neu aufgenommen und der erhöhte
Förderbedarf wurde bewilligt.
Kind wird bereits in einer Kita betreut und
hat Anspruch auf einen erhöhten Förderbedarf.
Einleitung des Feststellungsverfahrens
• Intensive Beobachtungsphase des Kindes in der Kita
• Erstellung des Förderplans (Erhebungsbogen und Entwicklungsbogen)
• Erstellung eines Entwicklungsberichtes durch die Facherzieherin für Integration
Fachkräfte aus der Kita und/oder Sozialpädiatrischem Zentrum vermuten im Einvernehmen
mit den Eltern, dass das Kind einen wesentlich erhöhten Förderbedarf hat.
Die Kitaleitung informiert das bezirkliche Jugendamt zu dem Kind.
(Entwicklungsbericht wird mitgeliefert.)
Einberufung eines Ausschusses zur Feststellung eines wesentlich erhöhten
Förderbedarfs durch das Jugendamt
Zusammensetzung des Ausschusses: Personensorgeberechtigte des Kindes, pädagogische
Sachbearbeitung des Jugendamtes, pädagogische Trägervertretung, Vertretung der zuständigen Kinder- und Jugendambulanz/SPZ bzw. Spezialberatungsstellen, Kitaleitung, Facherzieherin
und die Gruppenerzieherin der Kita
Feststellungsverfahren
Die Beteiligten des Ausschusses bewerten anhand von Kriterien den Entwicklungsstand des
Kindes und den Bedarf an sozialpädagogischer und pflegerischer Unterstützung des Kindes mit
dem Ziel eines abgestimmten Ergebnisses.
Zustimmung zum Personalzuschlag
(0,5 VZE) für den wesentlich erhöhten
Förderbedarf des Kindes
Ablehnung des wesentlich erhöhten
Förderbedarfs für das Kind
Anlage 7
Übersicht zum Verfahren der Beantragung einer sozialpädiatrischen Behandlung
nach § 119 SGB V i. V. m. den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation §§ 26, 30
SGB IX und Frühförderungsverordnung
Eine medizinisch-therapeutische Behandlung durch eine Kinder- und Jugendambulanz/SPZ
kann neben der sozialpädagogischen Förderung durch die Facherzieherin für Integration erforderlich sein.
Die Eltern wenden sich an ihren Kinderarzt (KA).
Eine medizinischtherapeutische Behandlung ist derzeit
nicht notwendig.
KA verordnet eine
Behandlung durch
Heilmittelerbringer/
niedergelassene Praxen z.B. Ergotherapie,
Logopädie etc.
KA überweist an eine wohnortnahe KJA/SPZ.
KA überweist an krankenhaus- bzw.
klinikassoziiertes SPZ.
Nach interdisziplinärer Diagnostik wird ein Behandlungsplan gem. § 119 SGB V
i.V.m. der Komplexleistung
Frühförderung erstellt. Vorhandene Informationen von
Eltern, Erzieherinnen,
Facherzieherinnen werden
mit einbezogen.
Bei Kindern im
Vorschulalter wird die
Komplexleistung
Frühförderung in der
KJA/SPZ und/oder mobil
in der Kita bzw. familiennah erbracht.
Nach interdisziplinärer Diagnostik wird ein Behandlungsplan gem. § 119 SGB V
erstellt. Medizinischtherapeutische Leistungen
werden ambulant erbracht
(keine mobilen Leistungen
in der Kita).
Bei schulpflichtigen
Kindern u. Jugendlichen
wird die sozialpädiatrische Behandlung/ Leistung ambulant in der
KJA/SPZ erbracht.
Zurücküberweisung an
den KA mit evtl.
Empfehlung auf eine
Behandlung durch
Heilmittelerbringer
(s.o.).
Anlage 8
Ansprechpartner in den Jugendämtern für die Umsetzung des Verfahrens zur
Integration/Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Stand: Mai 2015
Bezirk
Name/ Stellenzeichen
Frau Koch
Jug FD 2
Anschrift
Telefon
E-Mail
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Tel.: 90182-3049
anja.koch@ba-mitte.
berlin.de
Frau Lubrich
Jug FD 212
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Tel.: 90182-3342
m.lubrich@ba-mitte.
berlin.de
Frau Zepke
Jug FD 211
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Tel.: 90182-2375
elisabeth.zepke@bamitte.berlin.de
Frau Freier
Jug KBE 6/8
Frankfurter Allee 35-37
10247 Berlin
Tel.: 90298-3530
birgit.freier@ba-fk.
berlin.de
Frau Merz
Jug KBE L
Adalbertstr. 23b
10997 Berlin
Tel.: 90298-1615
sabine.merz@ba-fk.
berlin.de
Frau Bendin
Jug GS 611
Frankfurter Allee 35-37
10247 Berlin
Tel.: 90298-4400
gabriele.bendin@bafk.berlin.de
Frau Puhlmann
Jug 51 GL
Fröbelstraße 17
10405 Berlin
Tel.: 90295-5699
marion.puhlmann@
ba-pankow.berlin.de
Herr Wasniewski
Jug 51A/GL GL
Fröbelstraße 17
10405 Berlin
Tel.: 90295-5128
Frau Barth
Jug BM-WEF 2
Berliner Allee 252-260
13088 Berlin
Tel.: 90295-7556
christian.wasniewski@bapankow.berlin.de
Frau Köhler
Jug R 101 Pa
Breite Str. 24A-26
13187 Berlin
Tel.: 90295-2358
Frau Eißling
Jug R 301 W
Berliner Allee 252-260
13088 Berlin
Tel.: 90295-7554
Frau Döblin
Jug R 201 Pb
Fröbelstraße 17
10405 Berlin
Tel.: 90295-3660
Bezirksamt
CharlottenburgWilmersdorf
von Berlin
Frau Christmann
Jug ZFD 5
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin
Tel.. 9029-15240
Frau Möhring
Jug FT 2
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin
Tel.: 9029-15200
w193002@bacharlottenburgwilmersdorf.de
Bezirksamt
Spandau von
Berlin
Frau AriraSchiddel
JuBiKuS 3 StD 40
Klosterstr. 36
13581 Berlin
Tel.: 90279-2431
monika.ariraschiddel@ baspandau.berlin.de
Herr Sareika
JuBiKu S3-700
Carl-Schurz-Str. 2-6
13578 Berlin
Tel.: 90279-2801
k.sareika@baspandau. berlin.de
Bezirksamt
Mitte von Berlin
Bezirksamt
FriedrichshainKreuzberg von
Berlin
Bezirksamt
Pankow von
Berlin
jutta.barth@bapankow.berlin.de
birgit.koehler@bapankow.berlin.de
anette.doeblin@bapankow.verwaltberlin.de
jutta.christmann@
charlottenburgwilmersdorf.de
Bezirksamt
SteglitzZehlendorf von
Berlin
Anlage 8
Frau Wagner
Jug 3260
(für wesentlich
erhöhten Förderbedarf)
Beethovenstr. 34-38
12247 Berlin
Tel.: 90299-5302
jugendamt.efb-regab
@ba-sz.berlin.de
Frau Linke
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin
Tel.: 90299-6414
petra.linke@basz.berlin.de
Bezirksamt
TempelhofSchöneberg
von Berlin
Frau Walther
Jug TB L
Strelitzstr. 15
12105 Berlin
Tel.: 90277-3493
a.walther@ba-ts. berlin.de
Frau Mattner
Jug TB 1
Strelitzstr. 15
12105 Berlin
Tel.: 90277-2236
a.mattner@ba-ts. berlin.de
Bezirksamt
Neukölln von
Berlin
Frau Pflock
Jug FS 14
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Tel.: 90239-3013
renate.pflock@ bezirksamt-neukoelln.de
Frau Zeller
Jug ZF 110
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Tel.: 90239-4187
Herr Werner
Jug ZF 2 EFB-N
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Tel.: 6887-4811
Frau Roßdorf
Jug FS 7010
Zum Großen Windkanal 4
12489 Berlin
Tel.: 90297-5366
tanja.rossdorf@batk.verwalt-berlin.de
Frau Schneider
Jug FS 7013
Zum Großen Windkanal 4
12489 Berlin
Tel.: 90297-5235
heike.schneider@batk.berlin.de
Frau Philipp
Jug FS 7020
Zum Großen Windkanal 4
12489 Berlin
Tel.: 90297-5281
monika.philipp@ba-tk.
berlin.de
Bezirksamt
MarzahnHellersdorf
von Berlin
Frau Philipp
Jug II 217
Riesaer Straße 94
12627 Berlin
Tel.: 90293-4264
andrea.philipp@bamh.berlin.de
Frau Schumann
Jug II 21
Riesaer Straße 94
12627 Berlin
Tel.: 90293-4497
antje.schumann@bamh.verwalt.berlin.de
Bezirksamt
Lichtenberg
von Berlin
Frau Griep
Jug FS 25
Große-Leege-Str. 103
13055 Berlin
Tel.: 90296-5142
kerstin.griep@ lichtenberg.berlin.de
Frau Schwarz
Jug V TB GL
Große-Leege-Str. 103
13055 Berlin
Tel.: 90296-6164
claudia.schwarz@
lichtenberg.berlin.de
Frau Wölfl
Jug RD 310
Große-Leege-Str. 103
13055 Berlin
Tel.: 90256-5286
birgit.woelfl@ lichtenberg.berlin.de
Frau Brode, JugFam TB 1.2.1
Nimrodstr. 4-14
13469 Berlin
Tel.. 90294-6607
sylvia.gabriel@ reinickendorf. berlin.de
Frau Friesen
Jug Fam TB 1.0
Nimrodstr. 4-14
13469 Berlin
Tel.: 90294-6719
elena.friesen@ reinickendorf. berlin.de
Bezirksamt
TreptowKöpenick von
Berlin
Bezirksamt
Reinickendorf
von Berlin
claudia.zeller@ bezirksamt-neukoelln.de
detlef.werner@ bezirksamt-neukoelln.de
Anlage 9
Koordinator/innen Fallmanagement
Bezirksamt
Name
Anschrift
Telefon/Mail
Bezirksamt Mitte
von Berlin
Britta Kriependorf
Jug FD 42
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Tel.: 9018-22906
b.kriependorf@ba-mitte. verwalt-berlin.de
Tel.: 90298-2442
marion.thuerk@ba-fk.verwaltberlin.de
Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg von
Berlin
Bezirksamt Pankow
von Berlin
Marion Thürk
Jug FM 800
Frankfurter Allee 35-37
Aufgang C
10247 Berlin
Nils Franke
Jug WJL
Berliner Allee 252-260
13088 Berlin
Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf von
Berlin
Bezirksamt Spandau von Berlin
Gabriela Advani
Jug ZFD 1
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin
Carsten Rackow
JuBiKuS 3-4600
Klosterstr. 36
13581 Berlin
Bezirksamt SteglitzZehlendorf von
Berlin
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
von Berlin
Annette Wöhner
Jug 8400
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin
Ulrich Hesse
JugFam L 1
Breslauer Platz
12159 Berlin
Tel.: 90279-3871
carsten.rackow@baspandau.berlin.de
Tel.: 90299-3584
annette.woehner@basz.berlin.de
Tel.: 90277-3557
ulrich.hesse@ba-ts.berlin.de
Petra Beling
JugFam 1
Breslauer Platz
12159 Berlin
Tel.: 90277-2382
petra.beling@ba-ts.berlin.de
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Uwe Steinke
Jug Bd EH L
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Bezirksamt Treptow-Köpenick von
Berlin
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
von Berlin
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Karin Zwick
Jug FS 7060
Zum Großen Windkanal 4
12489 Berlin
Tel.: 90239-1509
uwe.steinke@ba-nkn.verwaltberlin.de
Tel.: 90297-4916
karin.zwick@ba-tk.berlin.de
Kathrin Schmidt
Jug II 24
Riesaer Straße 94
12627 Berlin
Verena Schott
Jug WJH/FM L
Große-Leege-Str. 103
13055 Berlin
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Petra Cziharz
Jug Fam ZAL8.0
Eichborndamm 215-239
13437 Berlin
Sen BildJugWiss
Kerstin Thätner
III B 14
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Sen GesSoz
Lothar Eck
II D 14
Tino Jachmann
II D 35
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: 90295-7914
nils.franke@bapankow.berlin.de
Tel.: 9029-15344
cw281000@charlottenburgwilmersdorf.de
Tel.: 90293-4880
kathrin.schmidt@bamh.verwalt-berlin.de
Tel.: 90296 4082
verena.schott@
lichtenberg.berlin.de
Tel.: 90294-5133
petra.cziharz@reinickendorf.
berlin.de
Senatsverwaltung
Sen GesSoz
Tel.: 9026-5882
kerstin.thaetner@senbjw.
berlin.de
Tel.: 9028-2644
lothar.eck@sengs.berlin.de
Tel.: 9028-1994
tino.jachmann@sengs. berlin.de
Amtsärzte/innen der Bezirke (Kinder-und Jugendgesundheitsdienst)
Anlage 10
Stand: April 2015
Bezirk
Bezirksamt
Mitte von Berlin
Amtsarzt
Amtsärztin:
N.N.
Stellv. Amtsarzt:
N.N.
Anschrift
Telefon/Fax/E-Mail
Reinickendorfer Str. 60
b
13347 Berlin
Tel.: 9018-45253/ 45254
Fax: 9018-45135
matthias.brockstedt@bamitte.berlin.de
Bezirksamt
FriedrichshainKreuzberg von
Berlin
Amtsarzt:
Hr. Dr. Pitzing
Urbanstr. 24
10967 Berlin
Tel.: 90298-8318/8319
Fax: 90298-2726
raimund.pitzing@ba-fk.berlin.de
Bezirksamt
Pankow von
Berlin
Amtsarzt:
Hr. Dr. Peters
Grunowstr. 8 - 11
13187 Berlin
Tel.: 90295-2862/2850
Fax: 90295-2824
uwe.peters@ba-pankow. berlin.de
Stellv. Amtsarzt:
Hr. Dr. Gagel
Grunowstr. 8 - 11
13187 Berlin
Tel.: 90295-2940
Fax: 90295-2824
detlev.gagel@ba-pankow. berlin.de
Amtsärztin:
Fr. Dr. Kaufhold
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
Tel.: 9029-16046/16020
Fax: 9029-16049
claudia.kaufhold@charlottenburgwilmersdorf.de
Stellv. Amtsärztin:
Fr. Dr. Wischnewski
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
Tel.: 9029-16160
Fax: 9029-16049
nicoletta.wischnewski@ charlottenburg-wilmersdorf.de
Amtsärztin:
Fr. Dipl. Med. Widders
Carl-Schurz-Str. 2-6
13597 Berlin
Tel.: 90279-4010
Fax: 90279-4080
g.widders@ba-spandau.berlin.de
Hygienereferentin
Fr. Dr. Sissolak
Carl-Schurz-Str. 2-6
13597 Berlin
Tel.: 90279-4013
Fax: 90279-4085
Bezirksamt
SteglitzZehlendorf von
Berlin
Amtsarzt:
Hr. Dr. Beyer
Robert-Lück-Str. 5
12169 Berlin
Tel.: 90299-3621/3620
Fax: 90299-3792
gesundheitsamt@ba-sz.berlin.de
Stellv. Amtsärztin:
Fr. Nowka
Robert-Lück-Str. 5
12169 Berlin
Tel.: 90299-4702/3602
Fax: 90299 - 3373
annemarie.nowka@ba-sz.berlin.de
Bezirksamt
TempelhofSchöneberg
von Berlin
Amtsärztin:
Fr. Dr. Bärwolff
Rathausstr. 27
12105 Berlin
(zzt. Alarichstr. 12-17
wegen Umbau)
Tel.: 90277-6230/6231
Fax: 90277-7847
baerwolff@ba-ts.berlin.de
Stellv. Amtsarzt:
Hr. Dr. Dinter
Rathausstr. 27
12105 Berlin
(zzt. Alarichstr. 12-17
wegen Umbau)
Tel.: 90277-7278
Fax: 90277-7504
dinter@ba-ts.berlin.de
Bezirksamt
CharlottenburgWilmersdorf von
Berlin
Bezirksamt
Spandau von
Berlin
Anlage 10
Bezirksamt
Neukölln von
Berlin
Bezirksamt
TreptowKöpenick von
Berlin
Bezirksamt
MarzahnHellersdorf von
Berlin
Bezirksamt Lichtenberg von
Berlin
Bezirksamt Reinickendorf von
Berlin
Anlage 10
Amtsarzt:
Hr. Dr. Morawski
Blaschkoallee 32,
Haus 1
12359 Berlin
Tel.: 90239-2253/54
Fax: 90239-3743
klaus.morawski@bezirksamtneukoelln.de
Stellvertreter:
Hr. Larscheid
Blaschkoallee 32,
Haus 1
12359 Berlin
Tel.: 90239-3117
Fax: 90239-3743
patrick.larscheid@bezirksamtneukoelln.de
Amtsarzt:
Hr. v. Welczeck
Hans-Schmidt-Str. 16
12489 Berlin
Tel.: 90297-4706
Fax: 90297-4751
andreas.vonwelczeck@batk.berlin.de
Stellv. Amtsarzt
Hr. Jansen-Rosseck
Hans-Schmidt-Str. 18
12489 Berlin
Tel.: 90297-4754/4773
Fax: 90297-4774
rolf-jansen-rosseck@batk.berlin.de
Amtsärztin:
Fr. Hänel
Janusz-Korczak-Str. 32
12627 Berlin
Tel.: 90293-3630/3653
Fax: 90293-3652
martina.haenel@ba-mh.verwaltberlin.de
Vertretung:
Fr. Nürnberger
Janusz-Korczak-Str. 32
12627 Berlin
Amtsärztin:
Fr. Dr. ElversSchreiber
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
Tel.: 90293-3770 / 3639
Fax: 90293-3628
endah.nuernberger@bamh.verwalt-berlin.de
Tel.: 90296-7507
Fax: 90296-7515
anke.elvers-schreiber
@lichtenberg.berlin.de
Stellv. Amtsärztin:
Fr. Geuß-Fosu
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
Tel.: 90296-7688
Fax: 90296-7553
ute.geuss-fosu
@lichtenberg.berlin.de
Amtsärztin:
Fr. Engelmann-Renner
Teichstr. 65, Haus 4
13407 Berlin
Tel.: 90294-2253/5068
Fax: 90294-2253/5068
margit.engelmannrenner@reinickendorf.berlin.de
Stellv. Amtsarzt
N.N.
Anlage 11
Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste der Bezirksämter von Berlin
Stand: 13. Januar 2015
Bezirk
Bezirksamt
Mitte von Berlin
Anschrift
Mathilde-Jakob-Platz 1
10551 Berlin
Ärztin:
Frau Dr. Stenzel
Büro/Anmeldung
Psychologinnen:
Frau Mathe
Frau Kurth
Frau Neubaum
Frau Kaiser
Frau Grundmann
Tel.: 9018-33241
Frau Werner
Tel.: 9018-33242
Fax: 9018-32306
Bezirksamt
FriedrichshainKreuzberg von
Berlin
Name/Stellenzeichen
Urbanstraße 24
10967 Berlin
Büro/Anmeldung
Frau Kaunatjike/
Frau Wolfgang
Tel.: 90298-4968
Fax: 90298-4970
Arzt/Ärztin:
Herr Delekat
Frau Herder
Herr Nolden
Psychologe/in:
Herr Oettel
Sozialpädagogin:
Frau Stahl
Frau Schröder
Bezirksamt
Pankow von
Berlin
Grunowstr. 8-11
13187 Berlin
Ärztin:
Frau Dr. Fichtner
Büro/Anmeldung
Frau Köhler
Frau Lehmann
Frau Kleinert
Tel.: 90295-2830/-2833
Fax: 90295-2930
Frau Dr.Kimont
Psychologe/in:
Herr Gonschorrek
Frau Esteves
Telefon/Mail
Tel.: 9018-33244
ortrun.stenzel@bamitte.berlin.de
Tel.: 9018-33246
Tel.: 9018-33228
Tel.: 9018-33243
Tel.: 9018-33255
kjpd@ba-mitte.berlin.de
Tel.: 90298-7314
dietrich.delekat@ba-fk. berlin.de
Tel.: 90298-4961
Tel.: 90298-4962
nicolas.nolden@ba-fk. berlin.de
Tel.: 90298-4965
Tel.: 90298-4969
Tel.: 90298-4967
dr.fichtner@ba-pankow. berlin.de
gisa.kimont@ba-pankow. berlin.de
Alle über Tel.: 90295-2830
und Tel.: 90295-2833 zu erreichen
Sozialpädagoge/in:
Frau Bachmann
Frau Hecht
Frau Schmitz
Bezirksamt
CharlottenburgWilmersdorf von
Berlin
Hohenzollerndamm 174-177
10585 Berlin
Arzt/Ärztin:
Frau Schlüter
Büro/Anmeldung
Tel.: 9029-15536
Fax: 9029-15535
Herr El-Hussein
Tel.: 9029-15533
angelika.schlueter@ charlottenburg-wilmersdorf.de
Tel.: 9029-15534
Psychologin:
Frau Birkert
Tel.: 9029-15537
Anlage 11
Bezirksamt
Spandau von
Berlin
Klosterstr. 36
13581 Berlin
Büro/Anmeldung
Frau Piel
Tel.: 90279-2759
Fax: 90279-5505
Ärztin:
Frau Dr. Latzko
Frau Dr. Werner
Tel.: 90279-2757
gabriele.latzko@ba-spandau.
derlin.de
Psychologe/in:
Herr Chuch-Lippmann
Frau Geisler
Tel.: 90279-2758
Tel.: 90279-3255
Sozialpädagogin:
Frau Stöckle-Martens
Tel.: 90279-3556
kjpd@ba-spandau. berlin.de
Bezirksamt
SteglitzZehlendorf von
Berlin
Königstr. 36
14163 Berlin
Büro/Anmeldung
Frau Weinert
Frau Richter
Frau Wieland
Tel.: 90299-5842
Fax: 90299-6466
Ärztin:
Frau Dr. Stock
Tel.: 90299-5243
astrid.stock@ba-sz.berlin.de
Frau Wegener
Tel.: 90299-5291
Psychologe/in:
Frau Touval
Herr Gleichmann
Herr Blankenfeldt
Tel.: 90299-5271
Tel.: 90299-5290
Tel.: 90299-6283
Sozialpädagogin:
Frau Reimann
Frau Hammerschmidt
Tel.: 90299-5270
Tel.: 90299-5278
kjpd@ba-sz.berlin.de
Bezirksamt
TempelhofSchöneberg
von Berlin
Welser Str. 23
10777 Berlin
Ärztin:
Frau Dr. Sasse
Büro/Anmeldung
Psychologin:
Frau Dr. Schobert
Frau Böse
Frau Sobh
Frau Jurtan
Frau Schulte
Tel.: 90277-6900
Fax: 90277-8220
schulte@ba-ts. berlin.de
Bezirksamt
Neukölln von
Berlin
Standort Nord:
Böhmische Str. 39
12055 Berlin
Büro/Anmeldung
Frau Hitsch
Tel.: 688748-0
Fax: 688748-50
Standort Süd:
Britzer Damm 93
12347 Berlin
Büro/Anmeldung
Frau Helm
Tel.: 90239-1242
Fax: 90239-3724
Tel.: 90277-8104
sasse@ba-ts.berlin.de
Tel.: 90277-8124
Tel.: 90277-7867
Tel.: 90277-8105
Tel.: 90277-6123
Ärztin:
Frau Rietz
Tel.: 688748-20
Psychologe/in:
Herr Leuterer
Frau Gooren
Tel.: 688748-14
Tel.: 688748-16
Sozialpädagogin:
Frau Herzig-Martens
Tel.: 688748-14
Ki-Ju-Psychth.:
Herr Özmen
Tel.: 688748-16
Arzt:
Herr Wagner
Sozialpädagoge:
Herr Schalowsky
Ki-Ju-Psychoth.:
Herr Obeidi
Tel.. 90239-2970
andreas.wagner@ bezirksamtneukoelln.de
Tel.: 90239-3724
Anlage 11
Bezirksamt
TreptowKöpenick von
Berlin
Hans-Schmidt-Str. 16
12489 Berlin
Arzt:
Herr Mukhoty
Büro/Anmeldung
Psychologe/in:
Herr Neu
Frau Wolf
Tel.: 90297-4712
bodo.neu@ba-tk.berlin.de
Tel.: 90297-4764
Sozialpädagogin:
Frau Wunderlich
Tel.: 90297-4713
Ärztin:
Frau Dipl. Med. Egel
Frau Dr. Günther
Tel.: 90293-3690
Tel.: 90293-3683
Frau Wiczak
Tel.: 90293-3691
elke.wiczak@ba-mh.verwaltberlin.de
Frau Pilz
Tel.: 90293-3684
Psychologing:
Frau Jagodzinski
Frau Treufeld
Frau Fischel
Tel.: 90293-3696
Tel.: 90293-3685
Tel.: 90293-3692
Sozialpädagogin:
Frau Klostereit
Frau Valtin
Frau Rath
Tel.: 90293-3694
Tel.: 90293-3695
Tel.: 90293-3687
Standort Lichtenberg:
Ärztin:
Frau Leimbach
Frau Seil
Tel.: 90297-4711
Fax: 90297-4737
Bezirksamt
MarzahnHellersdorf von
Berlin
Bezirksamt
Lichtenberg von
Berlin
Janusz-Korczak-Str.32
12627 Berlin
Büro/Anmeldung
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
Büro/Anmeldung
Frau Gorski
Tel.: 90296-4961
evelyn.gorski@lichtenberg.
berlin.de
Fax: 90296-4969
Standort Hohenschönhausen:
Oberseestr. 98
10315 Berlin
Büro/Anmeldung
Frau Goldner
Tel.: 90296-4954
kerstin.goldner@lichtenberg.
berlin.de
Fax: 90296-4959
Bezirksamt
Reinickendorf
von Berlin
Tel.: 90297-4710
anjan.mukhoty@ba-tk.berlin.de
Teichstr. 65
13407 Berlin
Büro/Anmeldung
Frau Scholl
Frau Kosmowski
Tel.: 90294-5043
Fax: 90294-5140
Psychologe/in:
Herr Sommer
Frau Walkowitsch
christina.leimbach@ lichtenberg.
berlin.de
Sozialpädagogin:
Frau Müller
Ärztin:
Frau Andrzejewska
Psychologin:
Frau Wisbar
isabella.andrzejewska@ lichtenberg.berlin.de
Sozialpädagogin:
Frau Nitschke
Arzt/Ärztin:
Frau Zimmermann
Herr Pewesin
Psychologe/in:
Herr Schmidt
Frau Winkler-Schrader
Frau Saß
Frau Bakos
Sozialpädagogin:
Tel.: 90294-5047
Tel.: 90294-5041
christoph.pewesin@ reinickendorf.berlin.de
Tel.: 90294-5052
ronald.schmidt@ reinickendorf.berlin.de
Tel.: 90294-5050
Tel.: 90294-5051
Tel.: 90294-5048
Frau Wendel
Frau Mönter
Anlage 11
Tel.: 90294-5072
Tel.: 90294-5040
Anlage 12
Pflichtversorgungskliniken KJP
Region Nord – Klinikum Buch
Schwanebecker Chaussee 50
13125 Berlin
9401-15400
Region Ost – Klinik Herzberge
Herzbergstr. 79
10365 Berlin
5472-3801
Region Süd-West – St. Joseph Krankenhaus
Bäumerplan 24
12101 Berlin
7882-2859
Region West – DRK Kliniken
Spandauer Damm 130
14050 Berlin
3035-4515
Region Mitte – Klinik im Friedrichshain
Landsberger Allee 49
10249 Berlin
13023-0
Region Süd-Ost – Klinik im Friedrichshain
Landsberger Allee 49
10249 Berlin
13023-0
Anlage 13
Adressen/Standorte der Erziehungs- und Familienberatungsstellen
In öffentlicher Trägerschaft:
Charlottenburg-Wilmersdorf
Haubachstr. 45, 10585 Berlin (Charlottenburg)
9029-18500
Fax: 9029-18505
@: erziehungsberatung@charlottenburg-wilmersdorf.de
Homepage: http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/org/jugend/erziehungs_und_familienberatung.html
Friedrichshain-Kreuzberg
Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin (Friedrichshain)
90298-4522
Mehringdamm 114, 10965 Berlin (Kreuzberg)
90298-2415
Nebenstelle: Adalbertstr. 23b, 10997 Berlin (Kreuzberg)
90298-1600
@: efb@ba-fk.berlin.de
Homepage: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-undverwaltung/aemter/jugendamt/fachdienste/erziehungs-und-familienberatung/
Hellersdorf-Marzahn
Etkar-André-Straße 8, 12619 Berlin (Hellersdorf)
90293-3300
Landsberger Allee 563, 12679 Berlin (Marzahn)
9311-148
Golliner Str. 4, 12689 Berlin (Marzahn)
9349-6477
@: familienberatung@ba-mh.verwalt-berlin.de
Homepage: http://www.efb-kb-marzahn-hellersdorf.de/
Hohenschönhausen-Lichtenberg
Zum Hechtgraben 1, 13051 Berlin (Hohenschönhausen)
9711-396
@:efb.lichtenberg@berlin.de
Erieseering 4, 10319 Berlin (Lichtenberg)
5589-264 / 5106-8370
@:efb-lichtenberg.libg@it.verwalt-berlin.de
Homepage: http://www.berlin.de/balichtenberg/buergerservice/familie/familie016.html
Treptow-Köpenick
Plönzeile7, Haus B, 12459 Berlin (Treptow)
90297-5460
Am Myliusgarten 20, 12587 Berlin (Köpenick)
90297 36 00
Mitte
Region 1-Zentrum-/Region 4- Wedding
Schulstraße101, 13347 Berlin (Wedding)
9018-45400
@: efb.zentrum-wedding@ba-mitte.berlin.de
Region 2-Moabit
Turmstraße 75, 10559 Berlin
9018-34614
@: efb.moabit@ba-mitte.berlin.de
Neukölln
Beratungsstelle Nord
Böhmische Str.39, 12055 Berlin (Neukölln)
6887-480
Beratungsstelle Süd
Britzer Damm 93, 12347 Berlin (Neukölln)
90239-1242
Pankow
Neue Schönholzer Str. 35, 13187 Berlin (Pankow)
90295-2750
Fröbelstr.17, Haus 5, 10405 Berlin (Prenzlauer Berg)
90295-3622
Amalienstr.8, 13086 Berlin (Weißensee)
90295-8333
Franz-Schmidt-Str. 8-10, 13125 Berlin (Buch)
9479-3794
Reinickendorf
Nimrodstr. 4-11 Aufgang B, 13469 Berlin (Reinickendorf)
90294-6349/-6350
Wilhelmsruher Damm 142 c, 13349 Berlin
90294-6349/-6350
Nebenstelle: Teichstr.65, 13407 Berlin
90294-6349/-6350
@: efb@reinickendorf-berlin.de
Anlage 13
Tempelhof- Schöneberg
Sponholzstraße 15, 12159 Berlin (Schöneberg)
90277-7830
@: mailto:erziehungs.familienberatung@gmx.de
Homepage: http://www.berlin.de/ba-tempelhofschoeneberg/organisationseinheit/jugend-familie/erziehungsberatung.html
Spandau
Carl-Schurz-Str. 2-6, 13578 Berlin
Dienstgebäude: Rathaus Nebengebäude
Eingang: Am Wall 2
90279-2448
@:erziehungsberatung@ba-spandau.berlin.de
Steglitz-Zehlendorf
Beethovenstr.34, 12247 Berlin (Steglitz)
90299-2501
@: jugendamt-efb-regab@ba-sz.berlin.de
Königin- Luise-Straße 88, 14195 Berlin (Zehlendorf)
90299-8401
@: jugendamt-efb-regcd@ba-sz.berlin.de
in freier Trägerschaft:
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin (AWO)
Kreisverband Südost e.V.
Werbellinstr. 69, 12053 Berlin
8219945
@:familienberatung@awo-suedost.de
Homepage: awo-suedost.de/familienberatung
Caritasverband für Berlin e.V.
Psychologische Beratungsstellen für Kinder,
Jugendliche und Eltern, für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Pfalzburger Straße 18, 10719 Berlin (Wilmersdorf)
86 00 92 33
@: familienberatung.wilmersdorf@caritas-berlin.de
Homepage: http://www.caritas-berlin.de/
Große Hamburger Straße 18, 10115 Berlin (Mitte)
66633-470
@: familienberatung.mitte@caritas-berlin.de
Homepage: http://www.caritas-berlin.de/
Anlage 13
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
DRK Berlin Süd-West gGmbH
Erziehungs- und Familienberatung im Haus der Familie
Düppelstraße 36, 12163 Berlin (Steglitz)
7901-130
@: familienberatung@drk-berlin.de
Homepage: http://www.drk-berlin.net/
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg e.V.
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Reinickendorf Berlin e.V.
Wilhelmsruher Damm 159, 13439 Berlin (Reinickendorf)
Markstr.4, 13409 Berlin
4152573
@: efb@diakonie-reinickendorf.de
Homepage: www.diakonie-reinickendorf.org/diakonisches-werk/erziehungs-undfamilienberatung/beratung.html
Diakonisches Werk Tempelhof/ Schöneberg gGmbH
im Verbund der Diakoniewerk Simeon gGmbH
Götzstraße 24e, 12099 Berlin (Tempelhof)
75750-270
Domagkstraße 5, 12277 Berlin (Tempelhof)
71301645
Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH
Kirchhofstr.30
13585 Berlin (Spandau)
3361429
Göbelstr.135, 13629 Berlin
30105115
Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk
Familie im Zentrum - Familienberatungs- und Familienbildungsstelle
Rudolf-Seiffert-Straße 50a, 10369 Berlin (Lichtenberg)
9787-000
@: mailto:familieimzentrum-r@ejf.de
Homepage: http://www.familieimzentrum.de/
Nöldnerstraße 43, 10317 Berlin (Lichtenberg)
5220-649
@: mailto:familieimzentrum-n@ejf
Homepage: http://www.familieimzentrum.de/
Anlage 13
Beratung und Lebenshilfe e.V.
Borkumstraße 22, 13189 Berlin (Pankow)
4733920
@: familienberatung.pankow@immanuel.de
Homepage: http://www.immanuel.de/
Dunckerstraße 10, 10473 Berlin (Prenzlauer Berg)
4450-891
@: familienberatung.prenzlauerberg@immanuel.de
Homepage: http://www.immanuel.de/
Beratung + Leben gGmbH
Familienberatung Marzahn
Landsberger Allee 400, 12681 Berlin
9352-063
@: familienberatung.marzahn@immanuel.de
Homepage: http://www.immanuel.de/
Arbeitskreis Neue Erziehung e. V.
Interkulturelle Familienberatung (IFB)
Hasenheide 54, 10967 Berlin (Kreuzberg)
25900628
@: ifb@ane.de
Homepage: : http://www.ane.de/beratung/interkulturelle-familienberatung/
Fröbel e.V.
Erziehung- und Familienberatung CON-RAT
Hans-Schmidt-Str.14, 12489 Berlin (Treptow)
4444-808
@: con-rat@froebel-gruppe.de
Homepage: http://www.conrat.froebel.info/ , http://www.froebel-gruppe.de/
SOS-Familienzentrum Berlin
Alte Hellersdorfer Straße 77, 12629 Berlin (Hellersdorf)
5689100
@: fz-berlin@sos-kinderdorf.de
Homepage: http://www.sos-familienzentrum-berlin.de/
Pestalozzi-Fröbel-Haus - Familienberatungsstelle
Potsdamer Str.144, 10783 Berlin
7 88 54 64
@: fb.pfh@arcor.de
Homepage: http://www.pfh-berlin.de/
Anlage 13
neuhland e.V.
Hilfen für junge Menschen in Krisen
Nikolsburger Platz 6, 10717 Berlin
417283910
8730111 (Krisentelefon)
@: post@neuhland.de
Homepage: www.neuhland.net
Anlage 13
Anlage 14
Kindertagesstätten, Eigenbetriebe des Landes Berlin
Stand: April 2015
Name
Kindergärten City,
Eigenbetrieb von
Berlin
(FriedrichshainKreuzberg, Mitte)
Anschrift
Geschäftsleitung
Petersburger Str. 86-90
10247 Berlin
Susanne Kabitz
susanne.kabitz@ba-fk.berlin.de
Geschäftszimmer:
Frau Abram
Tel.: 90298-6111
E-Mail: Mandy.Abram@bafk. berlin.de
Pädagogische Leitung:
Katja Grenner
katja.grenner@ba-fk.berlin.de
http://www.kindergaerten-city.de
Frau Reith
Tel.: 90298-6111
E-Mail: Mandy.Abram@bafk.berlin.de
Kindergärten
NordOst,
Eigenbetrieb von
Berlin
(Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf,
Pankow)
Storkower Str. 139 b
10407 Berlin
Karin Scheurich
Geschäftszimmer:
Martina Herber
Tel.: 4208078-20
Fax: 030-420807832
geschaeftszimmer.no@kitaeb. verwaltberlin.de
Kindertagesstätten Am Borsigturm 6
Nordwest,
13507 Berlin
Eigenbetrieb von
Berlin
Geschäftszimmer:
Koch, Margot
(CharlottenburgTel.: 2700059-13
Wilmersdorf, Reinickendorf, Span- mail@kita-nordwest.de
dau)
Pädagogische Leitung:
Michael Witte
Kindertagesstätten
SüdOst, Eigenbetrieb von Berlin
(Neukölln, Treptow-Köpenick)
Kindertagesstätten
Berlin Süd-West,
Eigenbetrieb von
Berlin
(TempelhofSchöneberg,
SteglitzZehlendorf)
Telefon/ Fax/ Mail/ Homepage
Tel: 4208078–22
karin.scheurich@kitaeb.verwaltberlin.de
Tel.: 4208078–21
michael.witte@kitaeb.verwaltberlin.de
http://www.kigaeno.de
Dr. Kathrin Schmidt
Tel.: 2700059-10
kathrin.schmidt@kita-nordwest. de
Pädagogische Leitung:
Harald Bohn
Tel.: 2700059-12
Neue Krugallee 4
Haus 12
12435 Berlin
Raik Busch
raik.busch@ba-tk.berlin.de
Geschäftszimmer:
Frau Haut
Tel.: 90297-4434
info@kindertagesstaettensuedost.de
Pädagogische Leitung:
N.N.
www.kitas-in-berlin.de
Mittelstr. 7
12167 Berlin
Herr Andreas Hartmann
andreas.hartmann@kitasw.berlin.de
Geschäftszimmer:
Frau Carola Thies
Tel.: 901729-800
carola.thies@kitasw.berlin.de
Pädagogische Leitung:
Frau Martina Castello
martina.castello@kitasw.berlin.de
http://www.kita-nordwest.de
http://www.kitas-sued-west.de
Anlage 15
Kitafachberaterinnen für Integration (Freie Träger)
(Stand April 2015)
Verband
Arbeiterwohlfahrt
LV Berlin e.V.
Verband Ev. Tageseinrichtungen für Kinder
Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz
e.V.
PARITÄTISCHER
Wohlfahrtsverband
LV Berlin e.V.
Caritasverband für das
Erzbistum Berlin e.V.
Dachverband Berliner
Kinder- und Schülerläden e.V. – DaKS
Name
Angelika StrohPurwin
Gabriele Kelch
Claudia Gaudszun
Christine Bernhard
Melanie Peper
Kontakt
Blücherstraße 62
10961 Berlin
Tel. 253 89 -247
Fax: 253 89 204
angelika.stroh-purwin
@awoberlin.de
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin
Tel. 820 97-228
(-153, Sekr.)
Fax: 820 97 174
kelch.g@dwbo.de
Brandenburgische Str. 80
10713 Berlin
Tel. 860 01-179
Fax: 860 01-220
gaudszun@paritaet-berlin.de
Residenzstr. 90
13409 Berlin
Tel. 666 331 065
Fax: 666 331 095
c.bernhard@caritas-berlin.de
Crellestr. 19/20
10827 Berlin
Tel. 700 94 25 10
Fax: 700 94 25 19
melanie.peper@daks-berlin.de
Anlage 16
Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrische Zentren (KJA/SPZ) in Berlin
Koordinationsstelle der Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrische Zentren
im Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V., Friedbergstraße 39, 14057 Berlin
Telefon: 030 823 80 63 Telefax: 030 824 13 90 E-Mail: kja-spz-koordination-berlin@vdk.de
Träger
Kinder- und Jugendambulanzen/SPZ, Bezirk
Diakonisches Werk
Tempelhof-Schöneberg e.V.
KJA/SPZ Tempelhof
Götzstraße 24e
12099 Berlin
Riegerzeile 1
12105 Berlin
Telefon: 030 757 50 240
E-Mail: geschaeftsstelle@dwts.de
Tel.: 030 751 02 28
Fax: 030 751 09 66
E-Mail: ambulanz.spz@dwts.de
Homepage
www.dwts-berlin.de
Integral – Bürgerinitiative für
Menschen mit Behinderungen e.V.
Hermann-Blankenstein-Str. 49
10249 Berlin
Telefon: 030 41 72 13 -0
E-Mail: info@integral-berlin.de
Homepage
www.integral-berlin.de
KJA/SPZ Friedrichshain
Rathausstr.11/13
10178 Berlin
1.Zwischenetage
Tel.: 030 422 64 50
Fax: 030 422 64 511
E-Mail: kja@integral-berlin.de
Lebenshilfe Berlin gGmbH
KJA/SPZ Hellersdorf
Heinrich-Heine-Str. 15 (Annenhöfe)
10179 Berlin
Auerbacher Ring 43
12619 Berlin
Telefon: 030 82 99 98 0
E-Mail: sekretariat.gGmbH@lebenshilfe-berlin.de
Tel.: 030 99 40 11 66
Fax: 030 99 40 11 88
E-Mail: spz.hellersdorf@lebenshilfe-berlin.de
Homepage
www.lebenshilfe-berlin.de
KJA/SPZ Köpenick
An der Wuhlheide 232
12459 Berlin
Tel.: 030 651 94 24
Fax: 030 65 49 40 84
E-Mail: spz.koepenick@lebenshilfe-berlin.de
Anlage 16
Lebenshilfe Berlin gGmbH
KJA/SPZ Marzahn
Blumberger Damm 158
12679 Berlin
Tel.: 030 542 90 37
Fax: 030 541 40 75
E-Mail: spz.marzahn@lebenshilfe-berlin.de
KJA/SPZ Neukölln
Britzer Damm 65
12347 Berlin
Tel.: 030 622 90 11
Fax: 030 60 69 08 18
E-Mail: spz.neukoelln@lebenshilfe-berlin.de
KJA/SPZ Prenzlauer Berg
Paul-Robeson-Straße 35
10439 Berlin
Tel.: 030 444 06 89
Fax: 030 444 06 90
E-Mail: spz.prenzlauerberg@lebenshilfe-berlin.de
KJA/SPZ Treptow
Edisonstraße 63
12459 Berlin
Tel.: 030 538 99 20
Fax: 030 53 89 92 22
E-Mail: spz.treptow@lebenshilfe-berlin.de
Ki.D.T. gGmbH Kinder.Diagnostik.Therapie
im Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg
e.V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
KJA/SPZ Charlottenburg-Wilmersdorf
Region Charlottenburg-Wilmersdorf
Berliner Straße 40-41
10715 Berlin
Telefon: 030 86 49 10 501
Fax: 030 86 49 10 520
E-Mail: berlin-brandenburg@vdk.de
Tel.: 030 860 08 21 27
Fax: 030 860 08 21 40
E-Mail: kja-spz.charlottenburgwilmersdorf@kidt.de
Homepage
www.vdk.de/berlin-brandenburg
KJA/SPZ Schöneberg-Nord/Tiergarten
Karl-Schrader-Str. 6
10781 Berlin
Tel.: 030 236 07 97 80
Fax: 030 23 60 79 78 30
E-Mail: kja-spz.schoeneberg-tiergarten@kidt.de
Anlage 16
KJA/SPZ Wedding/Reinickendorf
Nazarethkirchstr. 52
13347 Berlin
Tel.: 030 457 98 02 13
E-Mail: kja-spz.reinickendorf-wedding@kidt.de
KJA/SPZ Hohenschönhausen
Demminer Straße 6
13059 Berlin
Tel.: 030 96 27 79 00
E-Mail: kja-spz.lichtenberghohenschoenhausen@kidt.de
KJA/SPZ Spandau
Seeburger Straße 9-11
13581 Berlin
Tel.: 030 332 70 21
Fax: 030 332 70 22
E-Mail: kja-spz.spandau@kidt.de
Spastikerhilfe Berlin eG
KJA/SPZ Steglitz
Lindenstraße 20 - 25
10969 Berlin
Prettauer Pfad 23
12207 Berlin
Telefon: 030 22 500 0
E-Mail: post@spastikerhilfe.de
Tel.: 030 22 50 03 81
Fax: 030 22 50 03 91
E-Mail: sekretariatspz1@spastikerhilfe.de
Homepage
www.spastikerhilfe-berlin-eg.de
KJA/SPZ Weißensee
Prenzlauer Allee 90
10409 Berlin
Tel.: 030 22 50 04 05
Fax: 030 22 50 04 07
E-Mail: gutenschwager.i@spastikerhilfe.de
Zentrum für Kindesentwicklung e. V.
KJA/SPZ Kreuzberg
Ritterstraße 3
10969 Berlin
Ritterstraße 3
10969 Berlin
Telefon: 030 698 14 10
E-Mail: info@zentrum-kindesentwicklung.de
Tel.: 030 698 14 10
Fax : 030 69 81 41 50
E-Mail : info@zentrum-kindesentwicklung.de
Homepage
www.zentrum-kindesentwicklung.de
Anlage 17
Anerkannte Fortbildungsträger für die Qualifikation zum/zur Facherzieher/in für
Integration
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Kontakt: Frau Pries
Königstraße 36b, 14109 Berlin
48 481- 319
Fax: 48 481- 122
@: Maria.Pries@sfbb.berlin-brandenburg.de
Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI)
Kontakt: Frau Koch-Temming
Hallesches Ufer 32-38, 10963 Berlin
25 39 73 9-0
Fax: 25 39 73 9-50
@: hedwig.koch-temming@spi-aquarium.de
Angebot auch für Personal in der ergänzenden Förderung und Betreuung an Schulen
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Kontakt: Frau Bernhard
Residenzstraße 90, 13409 Berlin
66633-1065
Fax: 66633-1132
@: c.bernhard@caritas-berlin.de
Für Personal aus katholischen Kitas angeboten, Teilnahme für weitere Interessierte
auf Anfrage gerne möglich.
Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder Berlin-Brandenburg –
schlesische Oberlausitz e.V.
Kontakt: Frau Kelch
Paulsenstrasse 55/56, 12163 Berlin
82097 153
Fax: 820 97 174
@: Kelch.G@dwbo.de
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. Büro Berlin
Kontakt: Frau Rocholl
Rosenthaler Straße 40-41, 10178 Berlin
24 636 475
@: rocholl@pb-paritaet.de oder fobi@pb-paritaet.de
Anlage 17
procedo Berlin GmbH
Kontakt: Frau Soldanski
Muskauer Str. 53, 10243 Berlin
20 07 80 10
Fax: 20 07 84 65
@: salome.soldanski@procedo-berlin.com oder info@procedo-berlin.com
Angebot auch für Personal in der ergänzenden Förderung und Betreuung an Schulen
Pike e.V.
Kontakt: Frau Dittmer
Taylorstraße 10, 14195 Berlin
342 62 52
Fax: 342 62 52
@: dittmer.cornelia@googlemail.com
Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gGmbH
Kontakt: Frau Voss oder Herr Dr. Hage
Wilhelmstraße 52, 10117 Berlin
654 00 92
Fax: 34 35 43 57
@: a.voss@kaeptnbrowser.de oder j.hage@tjfbg.de
ASIG
Kontakt: Frau Konieczny
Meierottostraße 8/9, 10719 Berlin
4690 540
Fax: 4690 5420
@: weiterbildung@asig-berlin.de
Bitte beachten: Die Weiterbildung bei diesem Träger ist ausschließlich für arbeitslose
bzw. arbeitsuchende Fachkräfte im Rahmen einer 6-monatigen Weiterbildung möglich. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Träger bzw. an Ihren
Arbeitsberater oder Fallmanager.
Waldorfkindergartenseminar Berlin
Kontakt: Frau Neef
Besselstraße 13/ 14, 10969 Berlin
612 42 10
Fax: 612 42 27
@: seminar-berlin@waldorfkindergarten.de
TRAINCO.net Ltd
Kontakt: Herr Voss / Herr Dr. Schoeneberg
Berliner Str. 159, 10715 Berlin
60 50 62 79
@: info@trainco.net
Anlage 17
IB-Gesellschaft für Interdisziplinäre Studien mbH
Medizinische Akademie Berlin
Kontakt: Frau Dr. Zimmermann
Gerichtstr. 27, 13347 Berlin
25 29 209-0
Fax: 25 29 209-29
@: info@ib-med-akademie.de
KLAX Berlin GmbH
Kontakt: Frau Kralle-Baselt
Arkonastr. 45-49, 13189 Berlin
477 96 240
Fax: 477 96 204
@: info@klax-ausbildung.de
Tandem BQG
Kontakt: Frau Fritz
Potsdamer Str. 182, 10783 Berlin
44 33 60-0
Fax: 44 33 60-40
@: office@tandembqg.de
S.K.O.U.T Berlin-Brandenburger Bildungszentrum gGmbH
Kontakt: Frau Fahr
Immanuelkirchstr. 10, 10405 Berlin
442 80 32
Fax: 442 70 93
@: skout@gfajev.de
meco Akademie
Kontakt: Frau Hoof
Seestraße 64-67, 13347 Berlin
81 00 58 22
Fax: 81 00 58 24
@: a.hoof@meco-akademie.de
BTB Schulzentrum gGmbH
Kontakt: Herr Schmidt-Wittner
Alexanderstr. 5, 10178 Berlin
28 88 58 99 25
Fax: 28 88 58 99 2
@: Harald.schmidt-Wittner@btb-schulzentrum.de
Anlage 17
ESO Education Group, Euro Akademie
Kontakt: Frau Pribbernow
Berliner Str. 66, 13507 Berlin
43 55 70-588
Fax: 43 55 70 59
@: pribbernow.monika@eso.de
Berufliche Schule für Sozialwesen Pankow
Kontakt: Frau Vollmann
Erbeskopfweg 6-10
13158 Berlin
(030) 500 19 9-22/10
Bitte beachten: Die Weiterbildung richtet sich ausschließlich an staatlich anerkannte
Heilerziehungspfleger/innen und schließt mit dem Zertifikat „Fachkraft für Integration“
ab. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schule.
Die folgenden Schulen bieten eine Ausbildung zum/zur Heilpädagogen/pädagogin an:
Staatliche Fachschule für Heilpädagogik Berlin
Erbeskopfweg 6-10
13158 Berlin
500 199 10/22
Fax: 500 199 24
@: HPHE@gmx.de
Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI)
Staatlich anerkannte Fachschule für Heilpädagogik
Hallesches Ufer 32-38
10963 Berlin
259 37 39 - 0 Fax: 259 37 39
@: fachschulen@stiftung-spi.de
Anna-Freud-Schule, Fachschule für Sozialpädagogik
Kontakt: Frau Olie
Halemweg 22, 13627 Berlin
36 41 78 16
Fax: 36 41 78 20
@: s.olie@anna-freud-osz.de
Anlage 18
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