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und bestätigte unter dem 15. März 1682 das neue Statut.
Es weicht diese neue Ordnung von der alten vom Jahre
1603 nicht unerheblich ab. Zunächst wurden, wie bemerkt,
die Anforderungen an das Meisterstück ganz bedeutend erhöht.
Während vordem nur auf einen, soliden Band gesehen wurde,
verlangte man jetzt Kunstwerke.
Es wurden zum Bleisterstück aufgegeben:
1. Eine große Weimar'sche oder Lüneburgische Bibel
im Medianformat, glatt vergült aus dem Schnitt, in
Brettern, mit rothem Kalbleder überzogen und schwarz
ausgeleget, ganz vergült auf dem Leder und mit
krummen Mieten auch gute Klausuren daran.
2. Die Cosmographia Münsteri, auch in Brettern, roth
auf dem Schnitt, mit weiß Schweiulcder überzogen
und Klausuren daran mit Buckeln rc., in kolio.
3. Ein Belhbuch in quarto, glatt vergült auf dem Schnitt,
in Brettern mit roth Kalbledcr überzogen und ganz
vergült ans dem Leder, auch Klausuren.
4. Ein Bethbuch in ootavo, glcichergestalt in Brettern,
glatt vergült auf dem Schnitt; mit rothem Kalbleder
überzogen, ganz vergült auf dem Leder, mit Klausuren.
5. Ein Buch in quarto, von vier Buch Papier, in
Brettern und Klausuren, mit weißem Pergament
bezogen als Tabulatur und Notenbuch. —
Zu diesen Arbeiten wurden nunmehr 14 Tage Frist statt
8 Tage, wie vordem, bewilligt.
Wer sich seine Ehefrau im Kreise der Meisterschaft suchte,
brauchte nur die Bibel und die beiden Gebetbücher zu machen,
während der Meisterssohn nur das Gebetbuch in quarto zu
binden hatte. Tie Zahl der Gesellen, die sich ein jeder halten
durfte, wurde, wofern kein Lehrling mitarbeitete, auf drei festgesetzt.
Kein Geselle durfte vierzehn Tage vor einem Jahrmarkt
oder vor hohen Festen entlassen werden, damit er während