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Full text: Jahresbericht ... (CC BY-NC-ND) Issue2016 (CC BY-NC-ND)

2016 JAHRES BERICHT 2016 Zu Transparency Deutschland Transparency International Deutschland e.V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dazu müssen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen bilden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet. Vorwort 2 01 Das Jahr im Überblick 4 02 Arbeitsgruppen und Projekte - Politik - Vergabe - Wirtschaft - Internationale Vereinbarungen - Kommunen - Finanzwesen 18 - Hinweisgeber - Strafrecht - Gesundheitswesen - Pflege und Betreuung - Sport - Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit - Staatliche Entwicklungszusammenarbeit - Transparenz in den Medien - Wissenschaft - Selbstverwaltungsorganisationen - Wissenschaftlicher Arbeitskreis 03 Aus den Regionalgruppen - Baden-Württemberg - Berlin/Brandenburg - Bremen - Frankfurt/Rhein-Main - Hamburg/Schleswig-Holstein 34 - Metropolregion Nürnberg - München - Niedersachsen - Rheinland - Ruhrgebiet-Westfalen - Sachsen - Thüringen/Sachsen-Anhalt 04 Bericht des Beirats 44 05 Medien- und Öffentlichkeitsarbeit 46 50 06 Finanzen und Mitglieder - Erträge - Aufwand - Rücklagen - Ergebnis - Gewinn- und Verlustrechnung - Bilanz - Mitglieder und Förderer - Mitgliederentwicklung im - Einnahmen über 1.000 Euro - Korporative Mitglieder Jahresvergleich 07 Organisation - Vorstand - Beirat - Ethikbeauftragter 60 - Arbeitsgruppenleitende - Regionalgruppenleitende - Gremienvertretungen - Sitzungen - Geschäftsstelle - Bibliothek Impressum 65 1 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND VORWORT Liebe Leserin, lieber Leser mit diesem Jahresbericht legen wir gegenüber unseren Mitgliedern, Freunden und Förderern und der interessierten Öffentlichkeit Rechenschaft ab. Wir berichten über unsere Arbeit, über Erfolge und Misserfolge, die uns zu weiteren Anstrengungen anspornen werden. Wir schaffen vor allem aber auch die Transparenz, die wir von Anderen einfordern: zur Herkunft und Verwendung unserer Finanzmittel, zu unseren Partnern in der »Koalition gegen Korruption«, unseren Arbeitsstrukturen, den jeweils Verantwortlichen sowie zu den Gremien, in denen wir beständig mitwirken. Zusammen mit den Interessenregistern der Vorstandsmitglieder, des Ethikbeauftragten, den Leitenden der Arbeits- und Regionalgruppen und der Geschäftsführerin, die jeweils aktuell von unserer Webseite abgerufen werden können, wollen wir damit unseren Grundsatz untermauern, frei und unabhängig, allein unserem Auftrag der Korruptionsvermeidung und gegenüber Niemandem zum Wohlverhalten verpflichtet zu sein. Anfang 2016 hat der Tod eine Lücke gerissen, die wir hinnehmen mussten, aber niemals werden schließen können. Anke Martiny – sie hat bereits in den 1990er Jahren Transparency International Deutschland mit aufgebaut und unsere Programmatik und Öffentlichkeitsarbeit entscheidend geprägt – hat uns verlassen. Anke Martiny würde sich freuen, wenn sie wüsste, dass wir in ihrem Geiste weitermachen, dass unser Mitgliederbestand wiederum größer geworden ist und unsere Finanzsituation zwar nicht sonderlich üppig, aber Dank der ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitstreiter in den Regional- und Arbeitsgruppen und im Vorstand ausreichend und stabil ist. Anstöße zur Weiterentwicklung der Antikorruptionspolitik kamen immer wieder aus dem internationalen Raum. Bei den Fortschritten, die wir 2 2016 zu verzeichnen haben, ist dies auch so. Drei Beispiele will ich hier nennen: Die Bundesregierung hat in ihrer Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen der internationalen Agenda 2030 zur Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erstmalig anerkannt, dass Korruption weltweit zu den entscheidenden Hemmnissen für eine nachhaltige Entwicklung gehört. Als Indikator für die Messung der Korruptionssituation hat sie hierzu den Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) von Transparency International in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. Bemerkenswert und erfreulich ist auch der Stellenwert, den die Bekämpfung von Korruption sowie der Aufbau guter Regierungsführung in der Programmatik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit haben. Es geht dabei nicht allein um den korruptionsfreien Einsatz von Finanzmitteln, sondern vor allem auch um die Unterstützung von institutionellen Reformen zur Korruptionsprävention. Klar ist, dass hierbei der Aufbau und die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kräfte von zentraler Bedeutung sind. Für uns bedeutet dies zugleich, dass wir über mögliche Formen der bilateralen Kooperation mit unseren Mitstreitern bei Transparency International in Ländern, die für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit besonders wichtig sind, nachdenken sollten. Das dritte Beispiel betrifft den Nationalen Aktionsplan »Wirtschaft und Menschenrechte« der Bundesregierung. Er bietet große Chancen, um erneut den Zusammenhang von Korruption und Menschenrechtsverletzungen im Bereich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen JAHRESBERICHT 2016 I herauszustellen und geeignete Instrumente zu entwickeln, um sie im praktischen Handeln der Unternehmen zum Einsatz zu bringen. In diesem Rahmen arbeiten wir an der Definition der Sorgfaltspflichten von Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten mit. Auch sind wir Mitglied des Textilbündnisses, welches die unternehmerische Verantwortung entlang der Textillieferketten betont und zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards sowie zu Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung verpflichten will. Die weltweite Vernetzung mit anderen Chaptern von Transparency International hilft entscheidend, die globale Relevanz der Korruptionsprävention zu verdeutlichen. Hier wird auch deutlich, wie wichtig die Zusammenarbeit mit unseren jahrelangen Kooperationspartnern beim Netzwerk für Unternehmensverantwortung Corporate Accountability (CorA) und dem Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN) ist. Zwei weitere Themen illustrieren die internationale Bedeutung und Vernetzung unserer Aktivitäten: Bei der Münchener Sicherheitskonferenz 2016 setzte sich Transparency Deutschland für eine bessere Regulierung des zunehmenden Einsatzes privater Dienstleister im militärischen Bereich ein. Die Einsatzbereiche von privaten Sicherheitsfirmen und dem öffentlichen Sicherheits- und Verteidigungsauftrag werden zunehmend fließend. Daher braucht die Vergabe von Aufträgen an Sicherheitsfirmen einheitliche internationale Qualitätsstandards und Sanktionsmaßstäbe, die an die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der jeweiligen nationalen Strafgerichtsbarkeit gebunden sind. Unsere erfolgreiche Einmischung und Wächterfunktion im Bereich des Sports wurde auch 2016 fortgesetzt. In Gesprächen mit dem DFB wollten wir erreichen, dass bei der Bewerbung um die EURO 2024 die von Transparency Deutschland entwickelten »Grundsätze für eine transparente Bewerbung« angewandt werden. Sie sehen die Verankerung eines Ethik-Codes und transparente Kriterien für Finanzierung und Vergabe vor. Auch das Compliance-System des DFB soll dabei auf den Prüfstand gestellt werden. Wir fordern Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten und Zuwendungen aller Art, Transparenz bei Auswirkungen auf die Umwelt und die soziale Situation an den jeweiligen Spielorten, sowie die genaue Darlegung der Budgetierung nach Bewerbungsund Organisationsphase. Kleine Fortschritte konnten wir bei unserem Bemühen um mehr Transparenz des Interesseneinflusses bei der Gesetzesvorbereitung erzielen. Unserer Empfehlung folgend veröffentlicht der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz seit Mitte 2016 die Stellungnahmen von Interessenvertretern im Rahmen des Konsultationsprozesses auf seiner Webseite. Dies ist ein erster kleiner Schritt. Die Verbesserung der Transparenz des politischen Entscheidungsprozesses wird weiter einer der Schwerpunkte unserer Arbeit sein. Dabei gilt Max Webers Aussage auch für uns: Um politische Ziele zu erreichen, bedarf es des Bohrens dicker Bretter mit Leidenschaft und Augenmaß. Allen Mitstreitern und auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in unserer Geschäftsstelle danke ich in diesem Sinne für ihr Engagement im vergangenen Jahr und wünsche gute Konzepte und Ideen für die Arbeit im Wahljahr 2017. Edda Müller, Vorsitzende 3 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 01 DAS JAHR IM ÜBERBLICK JAN BILD: PRIVAT › TRAUER UM ANKE MARTINY 11 Stellungnahme zur Manipulation von Sportwettbewerben Transparency Deutschland nimmt zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe Stellung. Die fehlenden oder zu kurz greifenden Regelungen zu Tätern und betroffenen Wettbewerben werden kritisiert. Aufgrund von unbestimmten Tatbestandsmerkmalen bleiben Strafbarkeitslücken hiernach bestehen, die Praxistauglichkeit ist zweifelhaft. 13 Trauer um Anke Martiny Transparency Deutschland trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied Anke Martiny. Sie hat den Verein seit den Anfängen engagiert unterstützt und geprägt. Sie war Geschäftsführerin, Vorstandsmitglied seit 2001 und hat zahlreiche Initiativen für Transparency Deutschland vorangetrieben – stets mit der Motivation, die Wurzeln der Demokratie vor dem Übel der Korruption zu schützen. Die ehemalige Senatorin der Stadt Berlin war Bundestagsabgeordnete, Mitarbeiterin der Friedrich-EbertStiftung in Tel Aviv und Journalistin. Transparency wird sie als große Persönlichkeit im Kampf gegen Korruption in Erinnerung behalten. 14 Stellungnahme zum Vergütungs-Transparenzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern Transparency Deutschland begrüßt in einer Stellungnahme, dass die Vergütungen der Geschäftsleitungen öffentlicher Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft transparenter gestaltet werden sollen. Die Veröffentlichung der Bezüge leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Integrität und Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft. Am Gesetzentwurf des Landes Mecklenburg-Vorpommern kritisiert Transparency jedoch die umständliche Regulierung und fordert zudem konkrete Vorgaben zur Veröffentlichung der Bezüge von Geschäftsleitenden und Vorständen. 15 Stellungnahme zum Hessischen Transparenzgesetz Das Vorhaben der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, ein Transparenzgesetz in Hessen einzuführen, wird von Transparency Deutschland begrüßt. Die Regelungen gehen allerdings nicht weit genug und erfüllen an einigen zentralen Punkten nicht die Erfordernisse eines zeitgemäßen Trans- 4 JAHRESBERICHT 2016 I Was ist Korruption? Transparency Deutschland definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. parenzgesetzes. So werden die veröffentlichungspflichtigen Informationen nicht ausreichend definiert. Außerdem sind bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder der Landesrechnungshof weitestgehend von einer Veröffentlichungspflicht ausgenommen. 20 Wolfgang Wodarg beim »Gesunden Dialog« Die HELIOS Kliniken Schwerin lädt im Rahmen des Projekts »Gesunder Dialog« zum Neujahrsempfang. Auf einer Podiumsdiskussion diskutiert Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, mit Manja Dannenberg, Mitglied des MEZIS e.V., Christoph Specht, Medizinjournalist und Filmemacher, Armin Engel, Geschäftsführer der HELIOS Kliniken Berlin und Dietrich Monstadt, Mitglied des Deutschen Bundestages, zum Thema »Geldgier statt Patientenwohl: Wie korrupt sind Mediziner im Krankenhaus?«. 26 Selbstverpflichtungserklärung für FIFA-Präsidentschaftskandidaten Transparency Deutschland veröffentlicht eine Selbstverpflichtungserklärung für die Präsidentschaftskandidaten der FIFA. Gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen werden die Kandidaten aufgefordert, in ihrer Amtszeit konkrete Maßnahmen zur Korruptionsprävention und zum Menschenrechtsschutz zu ergreifen. Die Kandidaten sollen sich zu mehr Transparenz verpflichten und die Veröffentlichung von Integritätsberichten vorantreiben. Außerdem soll ein unabhängiges Beratungsgremium eingerichtet werden, das die Umsetzung der Reformbemühungen überwacht. 27 Korruptionswahrnehmungsindex 2015: Deutschland auf Platz 10 Transparency International veröffentlicht den CPI (Corruption Perceptions Index, CPI). Dieser umfasst in diesem Jahr 168 Länder und Territorien. Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen zusammen und misst die in Wirtschaft, Politik und Verwaltung wahrgenommene Korruption. Deutschland erreicht auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) 81 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit mit Großbritannien und Luxemburg auf dem zehnten Platz. 28 Beiratssitzung Der Beirat kommt zu seinem jährlichen Treffen zusammen. Zwei Impulsreferate thematisieren die derzeitigen Chancen und Herausforderungen der Polizeiarbeit hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung sowie die internationalen Aktivitäten von Transparency Deutschland. Auf dieser Grundlage wird diskutiert, welche Beiträge und Perspektiven der Beirat in die Arbeit von Transparency Deutschland einbringen kann. Der Beirat von Transparency Deutschland hat derzeit 18 Mitglieder und soll den Dritten Sektor, unter anderem Universitäten, Gewerkschaften und Medien, repräsentieren. 28 Tagung »Transparenz: Das Gut der Gesundheit und die Offenlegung von Interessen« Die Akademie für Politische Bildung veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Freiwilligen Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie e.V. die Tagung »Transparenz: Das Gut der Gesundheit und die Offenlegung von Interessen«. In Vorträgen und Diskussionsrunden beleuchten Expertinnen und 5 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 19 FIFA-Präsidentschaftskandidaten wollen kein unabhängiges Beratungsgremium Keiner der FIFA-Präsidentschaftskandidaten hat die von der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland veröffentlichte Selbstverpflichtungserklärung in vollem Umfang unterzeichnet. Gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen hat Transparency die Kandidaten aufgefordert, in ihrer Amtszeit konkrete Maßnahmen zur Korruptionsprävention und zum Menschenrechtsschutz zu ergreifen. Zur Einführung eines unabhängigen Beratungsgremiums, das die Umsetzung der Reformbemühungen überwachen soll, hat sich keiner der fünf Präsidentschaftskandidaten bekannt. › VORSTELLUNG DES CPI, VON LINKS NACH RECHTS: CASPAR VON HAUENSCHILD, EDDA MÜLLER UND UTE WELTY Experten das Thema Transparenz mit Fokus auf das Gesundheitswesen. Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, referiert über Transparenz in der Wirtschaft. FEB 10 »Unmask the Corrupt«-Wettbewerb Transparency International gibt die neun Korruptionsfälle, die im Rahmen des »Unmask the Corrupt«-Wettbewerbs am meisten Stimmen erhalten haben, bekannt. Die Öffentlichkeit konnte Korruptionsfälle einreichen und zehntausende Menschen haben auf der Onlineplattform ihre Stimme abgegeben. Unter den zweifelhaften Siegern sind Organisationen wie die FIFA, Politiker wie der ehemalige tunesische Präsident Zine Al Abidine Ben Ali und Unternehmen wie Petrobras. 11 Transparency Deutschland fordert bessere Regulierung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen Auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2016 setzt sich Transparency Deutschland für eine bessere Regulierung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen im Kontext militärischer Auseinandersetzungen ein. In einem gleichzeitig veröffentlichten Diskussionspapier werden eine transparente Auftragsvergabe und internationale Qualitätsstandards gefordert. Staaten dürften sich durch die Beauftragung privater Dienstleister nicht ihrer völkerrechtlichen Pflichten entziehen. 6 23 Transparency Deutschland fordert konkrete Maßnahmen zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit im deutschen Sport Anlässlich des von Transparency International veröffentlichten Global Corruption Report (GCR) zum Thema »Sport« fordert Transparency konkrete Maßnahmen zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit im deutschen Sport. Wesentliche Fragen der Sportentwicklung sollen nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Außerdem muss es eine transparente, für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Regelung zu Bezügen des Führungspersonals im Haupt- und Ehrenamt geben. Hinsichtlich der Manipulation von Sportwettkämpfen fordert Transparency Deutschland den Gesetzgeber auf, Strafbarkeitslücken endlich zu schließen. 24 Deutschland ist Kandidatenland der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) Deutschland ist offiziell als Kandidatenland der internationalen Rohstoff-Transparenzinitiative EITI bestätigt. Im Rahmen der 7. EITI-Weltkonferenz gibt der internationale Vorstand dem deutschen Kandidaturantrag statt. Am Ende der 18-monatigen Kandidaturphase steht die Entscheidung über die Aufnahme als Vollmitglied. Deutschland ist das vierte OECD-Land, das sich an der globalen Initiative beteiligt. Transparency Deutschland ist Teil der deutschen Multi-Stakeholder-Gruppe und setzt sich gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für eine erfolgreiche Kandidatur Deutschlands ein. JAHRESBERICHT 2016 I MRZ 4-6 Führungskreistreffen Beim jährlichen Strategietreffen im Augustinerkloster zu Erfurt beschäftigen sich die Mitglieder des Führungskreises mit der Strategie des Internationalen Sekretariats von Transparency »Together against Corruption«. Es werden Anknüpfungspunkte zu der eigenen Tätigkeit identifiziert und diskutiert. Ergebnis ist eine Liste mit Maßnahmen, die zur Umsetzung der internationalen Strategie beitragen. Darüber hinaus werden interne Regelwerke, sowie Instrumente für die externe und interne Kommunikation unter die Lupe genommen, wobei der Internetauftritt besonders kritisch betrachtet wird. Der Führungskreis setzt sich momentan aus über 50 Mitgliedern zusammen: Vorstandsmitglieder, die Leitenden der Arbeits- und Regionalgruppen sowie Einzelzuständige. 10 Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg Transparency Deutschland veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Baden-Württemberg. Vier Parteien wurden zu den Themen Korruptionsbekämpfung und Transparenz befragt, das Ergebnis fällt gemischt aus. Bei der Einführung von Karenzzeiten auf Landesebene und der Offenlegung von Nebeneinkünften wollen fast alle Parteien aktiv werden. Die verpflichtende Einführung eines Antikorruptionsbeauftragten und Lobbyistenregisters bleiben jedoch weiterhin umstritten. 11 Transparency Deutschland kommentiert die Umsetzung der UNCAC Im Rahmen des Prozesses zur Überprüfung der Umsetzung der UN Konvention gegen Korruption (UNCAC) wird Transparency von einem internationalen Expertenteam angehört. Transparency Deutschland hält die Umsetzung für weitgehend gelungen, weist aber auf Schwachstellen hin. So ist die Verantwortlichkeit von Unternehmen nicht im Strafrecht, sondern im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt, wo Staatsanwälte bei Verdachtsfällen nicht zwingend ermitteln müssen. Ferner werden Hinweisgeber aus Sicht von Transparency nicht ausreichend geschützt und missbräuchliche Einflussnahme wird nicht unter Strafe gestellt. Die Einziehung von Taterträgen sollte bei der anstehenden Reform weitestge- › FÜHRUNGSKREISTREFFEN IN ERFURT hend ermöglicht und die Rückerstattung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte geregelt werden. 23 Transparency Deutschland klagt auf Akteneinsicht zu Anwendungsbeobachtungen Anwendungsbeobachtungen (AWB) sollen Erkenntnisse über bereits zugelassene oder registrierte Arzneimittel bringen. Der Nutzen der AWB ist jedoch zweifelhaft. Ziel der Klageerhebung von Transparency Deutschland ist es, einen Beitrag zu leisten, dass AWB im Zuge des aktuellen Gesetzesentwurfs zur Korruption im Gesundheitswesen stärker berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Arzneimittelverschreibungen und auch Meldungen von Nebenwirkungen nicht durch Zahlungen der Pharmaindustrie manipuliert werden können. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verweigert bislang den Zugang zu Akten. APR 5 Panama Papers – Deutschland muss den Druck auf Schattenfinanzplätze erhöhen Transparency Deutschland mahnt in einer Pressemitteilung die deutsche Politik, ihren Verpflichtungen in Sachen effiziente Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Maßnahme und Bekämpfung der Steuerhinterziehung nachzukommen. Der »Panama Papers«-Fall beweist die Dringlichkeit 7 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND dieser Forderung. Die deutsche Regierung muss international den Druck auf Staaten erhöhen, in deren Einflussbereich Schattenfinanzplätze sind. Weiterhin ist es wichtig, dass Deutschland eine Vorbildfunktion bei der Umsetzung der EU-AntiGeldwäsche-Richtlinie übernimmt. Der Fall der Panama Papers sollte die Bundesregierung zudem dazu veranlassen, sich nochmals dafür einzusetzen, dass die einfache Steuerhinterziehung zur Vortat von Geldwäsche wird. 6 Durchbruch bei der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen gefährdet Transparency Deutschland kritisiert eine drohende Aufweichung des zuvor mit breitem Konsens auf den Weg gebrachten Gesetzesvorschlags zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Anlass sind die geplanten und bekannt gewordenen Änderungen, auf die sich SPD und CDU/ CSU in ihren Beratungen geeinigt haben. Das Vertrauen in die Demokratie und die ärztliche Berufsausübung werden laut Transparency Deutschland durch den unverhältnismäßigen Einfluss von Partikularinteressen nachhaltig geschädigt. 11 Ringvorlesung zur Korruptionsforschung An der Universität Kiel startet eine Ringvorlesung zu sozialwissenschaftlicher Korruptionsforschung und Korruptionsbekämpfung. Peter Graeff, Leiter des Wissenschaftlichen Arbeitskreises von Transparency Deutschland, lädt dazu bis Anfang Juli 2016 alle Interessierten ein. In den verschiedenen Vorträgen werden soziologische, psychologische und rechtliche Aspekte der Korruption thematisiert. Dabei wird auch ein Blick auf die Praxis geworfen, zum Beispiel in den Bereichen Sport und Gesundheitswesen. 14 Neues Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen unvollständig Der Bundestag verabschiedet das geplante Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Mit der Streichung der von Transparency Deutschland im Vorfeld geforderten Strafbarkeit der Verletzung von »berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit« fehlt dem Gesetz ein wesentlicher Bestandteil, um Korruption im Gesundheitswesen vorzubeugen. Dabei bietet das deutsche Gesundheitssystem auffällig viele Schwachstellen, die der Korruption Tür und Tor öffnen. Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, zeigt in einem persönlichen Beitrag die Risiken und Erscheinungsformen von Korruption im deutschen Gesundheitswesen sowie Wege zur Korruptionsbekämpfung auf. 8 20 Stellungnahme zu Informationsfreiheit an Hochschulen im Landtag NRW Transparency Deutschland begrüßt in einer Stellungnahme den Vorschlag der Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, mehr Transparenz im Hochschulwesen einzuführen, insbesondere bei Kooperationen mit privaten Geldgebern. Dazu soll die Ausnahmeregelung im Informationsfreiheitsgesetz für Teile des Hochschulwesens gestrichen werden. Veröffentlichungspflichten für Kooperationsverträge sind ein wichtiges Mittel, um das Vertrauen in die Wissenschaft zu stärken. 22 Transparency Deutschland fordert bessere Kontrollen und mehr Transparenz im Pflegebereich Vor dem Hintergrund der Enthüllungen zum systematischen Betrug bei Pflegediensten weist Transparency Deutschland erneut auf strukturelle Schwachstellen und Einfallstore für Korruption in der Pflege hin. »Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass der Staat die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Betrügereien schützt und die Rahmenbedingungen für transparente und nachvollziehbare Pflegeleistungen schafft«, so Christoph Jaschke, Leiter der Arbeitsgruppe Pflege und Betreuung von Transparency. 22 Stellungnahme zum Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption Transparency begrüßt in einer Stellungnahme, dass das Strafrechtsübereinkommen des Europarates von 1999 über Korruption ratifiziert werden soll. Bei einzelnen Artikeln bemängelt Transparency jedoch die Einlegung von Vorbehalten und die unvollständige Umsetzung ins deutsche Recht. So sind beispielsweise Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung nicht in den Vortatenkatalog der Geldwäsche übernommen worden. Darüber hinaus ist die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht mit den Anforderungen des Übereinkommens in Einklang zu bringen. 25 Umfrage: Korruptionsbekämpfung als Thema in der Nachhaltigkeitsberichterstattung Korruptionsprävention ist für die meisten Unternehmen zwar ein wichtiges Thema, dennoch wird über eigene Korruptionspräventionsmaßnahmen kaum berichtet. Zu diesem Ergebnis kommen Transparency Deutschland und das Studentische Netzwerk für Wirtschafts- und Unternehmensethik sneep e.V. im Rahmen einer Umfrage unter Teilnehmenden des Deutschen JAHRESBERICHT 2016 I UN Global Compact Netzwerkes. Befragt wurden 39 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Demnach sind gerade die Geschäftsführungen oft nicht für das Thema Korruption sensibilisiert. Darüber hinaus besteht Verunsicherung, was Korruption ist und wo sie beginnt. 25 Erfahrungsaustausch von Vertrauensanwälten, Ombudsleuten und Korruptionsbeauftragten In Kooperation mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltet Transparency Deutschland den vierten »Erfahrungsaustausch für Ombudsleute«. Vertrauensanwälte, Ombudsleute und Korruptionsbeauftragte von Bund und Ländern sowie aus der Wirtschaft diskutieren dabei unter anderem wie Mitwisser dazu bewogen werden, Whistleblowing zu betreiben und frühzeitig Hinweise zu geben oder ob finanzielle Anreize ein adäquates Mittel sein könnten. 28 Seminar »Korruptionsprävention und Transparenz in Behörden« Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, beleuchtet in einem Workshop das Thema »Vertragliche Maßnahmen zur Korruptionsprävention«. Der Workshop findet im Rahmen des Seminars »Korruptionsprävention und Transparenz in Behörden« statt, welches vom Behörden Spiegel organisiert wird. Ziel des Seminars ist es, einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Maßnahmen im Bereich Korruptionsprävention zu geben. MAI 3 Studie: Unabhängiger Journalismus in Deutschland gefährdet Korruption, Erpressungsversuche sowie die inhaltliche Einflussnahme auf die Berichterstattung gehören anscheinend zum journalistischen Alltag in Deutschland. Zu diesem besorgniserregenden Ergebnis kommt die am Tag der Pressefreiheit veröffentlichte Studie von Transparency Deutschland »Korruption im Journalismus«. Die Ergebnisse werfen einen Schatten auf die vermeintliche Pressefreiheit im Land. So halten 77 Prozent der Befragten Angebote von geldwerten Vorteilen an Journalisten für verbreitet, 69 Prozent haben eine solche Praxis schon selbst erlebt. 4 Transparency Deutschland fordert Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters In einer Stellungnahme fordert Transparency Deutschland die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Es soll sicherstellen, dass nur registrierte Lobbyisten im Bundestag und in den Ministerien auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss nehmen können. Damit auch die Entstehung eines Gesetzentwurfs besser von den Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen werden kann, setzt sich Transparency Deutschland zusätzlich für einen legislativen Fußabdruck ein, der alle Einflüsse auf ein neues Gesetzesvorhaben festhält. 11 Verträge von Uni Mainz mit Boehringer Ingelheim Stiftung: Transparency Deutschland fordert Offenlegung von Kooperationsverträgen Das Verwaltungsgericht Mainz entscheidet über die Herausgabe von bislang geheim gehaltenen Kooperationsverträgen der Uni Mainz mit der Boehringer Ingelheim Stiftung. Die Boehringer Ingelheim Stiftung finanziert seit 2011 an der Uni Mainz das »Institut für Molekulare Biologie« und den Fachbereich Biologie mit insgesamt 150 Millionen Euro. Im Gegenzug stellt das Land Rheinland-Pfalz mehr als 50 Millionen Euro für Baumaßnahmen und Infrastruktur zur Verfügung. »Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen müssen offengelegt werden, um kontrollieren zu können, dass die Wissenschaftsfreiheit nicht behindert wird. Eine Einflussnahme etwa auf die Berufung von Professoren muss ausgeschlossen werden«, sagt Arne Semsrott, Leiter der Arbeitsgruppe Wissenschaft von Transparency. 19 Öffentliche Unternehmen in Saarland sollen Vergütungen offenlegen Transparency Deutschland begrüßt in einer Stellungnahme die Absicht des Landes Saarland, mit einem Gesetz die Integrität und Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft zu stärken. Die Bürgerinnen und Bürger tragen das unternehmerische Risiko der öffentlichen Unternehmen und haben demnach auch einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Vergütungen die geschäftsführenden und kontrollierenden Organe der Unternehmen erhalten. Transparency kritisiert deshalb zugleich, dass der Gesetzentwurf hinsichtlich des Umfangs der Offenlegungspflicht deutlich hinter den Regelungen anderer Bundesländer zurückbleibt und fordert einen individualisierten Ausweis der Vergütungen auf Landes- und Kommunalebene. 9 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 24 Podiumsdiskussion »Lobbyismus – der (un)berechtigte Einfluss?« In der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg diskutieren Bundestagsabgeordnete und Lobbyisten das Thema »Lobbyismus – der (un) berechtigte Einfluss?«. Auf dem Podium sitzen neben Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin von Transparency Deutschland, Karamba Diaby, SPD, Petra Sitte, DIE LINKE, und Jan Mücke, Geschäftsführer des deutschen Zigarettenverbands. 27 G7-Länder wollen mit gutem Beispiel bei der Korruptionsbekämpfung vorangehen Im Rahmen des G7-Gipfels in Japan verpflichten sich die anwesenden Industrieländer die globale Antikorruptionsagenda voranzutreiben. In einer gemeinsamen Erklärung stellen die Regierungen fest, dass die Korruptionsbekämpfung ein elementarer Erfolgsfaktor für wirtschaftliches Wachstum und politische Stabilität ist. Die G7Staaten fordern deshalb mehr Transparenz in der öffentlichen Vergabe und in der Finanzpolitik. Dazu gehört unter anderem die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen. Zudem sollen internationale Vereinbarungen effektiver implementiert werden und auch bei der Strafverfolgung wird eine engere Zusammenarbeit angestrebt. Transparency Deutschland begrüßt die Erklärung ausdrücklich und fordert, dass die formulierten Ziele rasch und konsequent mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. 30 Kriminelles Handeln darf sich nicht lohnen Transparency Deutschland begrüßt in einer Stellungnahme die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Der Gesetzentwurf löst bestehende rechtliche sowie praktische Probleme und ermöglicht eine effektivere Einziehung von Vermögen, das durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde. Kriminelles Handeln, zum Beispiel Bestechung, könnte sich so in Zukunft seltener auszahlen. Transparency weist auch auf Lücken und offene Fragen hin. So ist beispielsweise die Verjährung nicht zufriedenstellend geregelt. Zudem dürfen Geschädigte durch Einziehungsmaßnahmen keinen Nachteil bei der Wiedergutmachung des Tatschadens erleiden. Dies würde die Anzeigebereitschaft, insbesondere von Korruptionsdelikten, negativ beeinflussen. 10 JUN 3 Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen – neues Gesetz in Kraft Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Transparency Deutschland begrüßt, dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nun strafrechtlich geahndet werden können. Ob das Gesetz ein wirksames Instrument gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen darstellt, bleibt abzuwarten. 6 Empfehlungen zur Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen veröffentlicht Das Netzwerk »OECD Watch«, indem Transparency Deutschland Mitglied ist, fordert anlässlich des 40. Geburtstags der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen mehr Unterstützung von den nationalen Regierungen für die Einhaltung der Leitsätze. In einem Empfehlungsschreiben an Entscheidungsträger werden zehn Maßnahmen dargelegt, um die Einhaltung der Leitsätze stärker zu fördern. Eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung haben die Nationalen Kontaktstellen (NKS) inne. Diese müssen unabhängiger und unparteiischer agieren, mit genügend Ressourcen ausgestattet werden und bei Nichteinhaltung der Leitsätze Konsequenzen veranlassen. Um das Vertrauen in den Prozess zu stärken, muss Transparenz gestärkt werden. 13 Transparency Deutschland wählt neuen Vorstand – Vorsitzende Edda Müller im Amt bestätigt Auf der Mitgliederversammlung von Transparency Deutschland wird ein neuer, zwölfköpfiger Vorstand gewählt. Neu im Amt sind Hartmut Bäumer und Markus Löning aus Berlin, sowie die Hamburgerin Helena Peltonen-Gassmann. Im Amt bestätigt werden Peter Conze, Gabriele C. Klug, Christian Lantermann, Jürgen Marten, Edda Müller, Andreas Novak, Gisela Rüß, Caspar von Hauenschild und Wolfgang Wodarg. Edda Müller wird vom neuen Vorstand als Vorsitzende wiedergewählt. 16 Menschenrechte bei sportlichen Großveranstaltungen achten In einer Erklärung fordert der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte JAHRESBERICHT 2016 I gemeinsam mit Unternehmen und der Zivilgesellschaft die Achtung der Menschenrechte bei der Planung und Durchführung von sportlichen Großveranstaltungen. Transparency Deutschland unterstützt als Mitglied der »Sport and Rights Alliance« diese Erklärung. Durch einen stetigen Dialog mit den involvierten Akteuren soll auf die Risiken und Herausforderungen hingewiesen und gemeinsame Standards erarbeitet werden. Des Weiteren soll den betroffenen Gruppen ein größeres Mitspracherecht im Entscheidungsprozess eingeräumt werden, einschließlich des Zugangs zu wirksamen Rechtsmitteln für Opfer in Fällen, in denen Verletzungen auftreten. 21 Fachgespräch zu privaten Militär- und Sicherheitsfirmen Fortschritte in der Regulierung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen im Kontext militärischer Auseinandersetzungen sind vor allem durch bessere Verträge und eine transparente Auftragsvergabe zu erzielen. Zu diesem Schluss kommen Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen eines Fachgesprächs überein, zu dem Transparency Deutschland und das Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze eingeladen haben. Diskutiert wird auf Basis des zur Münchner Sicherheitskonferenz 2016 erschienen Diskussionspapiers. JUL 22 Edda Müller zum Thema »Korruption in Deutschland« »Korruption in Deutschland und wie der Rechtsstaat damit umgeht« – zu diesem Thema referiert Vorsitzende Edda Müller auf Einladung der Erfurter Juristischen Gesellschaft. 4 Deutschland braucht einen gesetzlichen Hinweisgeberschutz Dass die Informationen von Hinweisgebern notwendig sind, macht der LuxLeaks-Fall deutlich: Erst durch die Enthüllungen des Whistleblowers Antoine Deltour wurde der Handlungsbedarf, Steuerschlupflöcher konsequent zu schließen, von den Regierungen erkannt. »Hinweisgeber müssen wissen, unter welchen Umständen sie Missstände an wen berichten dürfen, ohne sich selbst in juristische Gefahr zu begeben«, sagt Rainer Frank, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland. 29 Nachbesserungsbedarf bei der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung Anlässlich der Anhörung zum Entwurf der neuen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung im Kanzleramt fordert Transparency Deutschland, dass Korruptionsprävention als Querschnittsthema stärker berücksichtigt wird. Armutsbekämpfung und gute Regierungsführung können nur nachhaltig umgesetzt werden, wenn der Kampf gegen Korruption von Anfang an Bestandteil der Maßnahmen ist. Um Korruption im Rahmen der Umsetzung der Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) zu messen, schlägt Transparency Deutschland vor, den CPI von Transparency International als Indikator zu verwenden. Deutschland selbst soll bis 2030 zu den Ländern gehören, die in die Kategorie »very clean«, also sehr integer, fallen. 20 Schleswig-Holstein: Landtag muss berechtigte Forderungen nach Transparenz selbst auch erfüllen Transparency Deutschland kritisiert den Änderungsantrag der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum Informationszugangsgesetz (IZG). Er sieht vor, dass Gutachten, die von Fraktionen in Auftrag gegeben wurden, nicht mehr für die Öffentlichkeit einsehbar sein sollen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte im letzten Jahr, dass der Bundestag seine wissenschaftlichen Gutachten auf Anfrage herausgeben muss. Die Rechtsprechung ist auf den Landtag Schleswig-Holsteins übertragbar. Statt dem Urteil nachzukommen, weigert sich der Landtag jedoch seit Monaten, bei ihm angefragte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes herauszugeben. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde diese Praxis legalisiert. 11 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 22 Ein Jahr Karenzzeitgesetz – Beratendes Gremium endlich besetzt! Transparency Deutschland und LobbyControl fordern ein Jahr nach Inkrafttreten der gesetzlichen Karenzzeitregelung des Bundes, dass das beratende Gremium endlich seine Arbeit aufnimmt. Die Bundesregierung hat die Besetzung des beratenden Gremiums - nicht zuletzt unter dem Druck der Zivilgesellschaft - bekannt gegeben. »Das Gesetz betont die große Bedeutung des Vertrauens der Bevölkerung in die Integrität der deutschen Politik. Ein potentieller Vertrauensverlust bildet daher die Grundlage für eine Negativempfehlung des Gremiums«, sagt Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland. »Das ist eine große Verantwortung, der das Gremium gerecht werden muss. AUG 3 IOC muss staatliche Garantien für Menschrechte einfordern Auf einer Pressekonferenz in Rio de Janeiro fordert die Sports-And-Rights-Alliance (SRA), in der Transparency Deutschland Mitglied ist, vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten und zum Kampf gegen Korruption. Das IOC sollte mit konkreten › PODIUMSDISKUSSION: GROSSE VERANTWORTUNG – WENIG SPIELREGELN? VON LINKS NACH RECHTS: ELKE KRAHMANN (UNIVERSITÄT WITTEN/HERDECKE), GEORG WILHELM ADAMOWITSCH (HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSINDUSTRIE E.V.), KARL HEINZ BRUNNER (MDB, SPD), KATJA KEUL (MDB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), PETER CONZE (TRANSPARENCY DEUTSCHLAND) Instrumenten und Maßnahmen gegen Korruption und Menschenrechtsverletzungen vorgehen und Beschwerdemöglichkeiten für Hinweisgeber bereitstellen. »Entscheidend sind dabei staatliche Garantien, die das IOC schon im Bewerbungsverfahren einfordern muss,« stellt Sylvia Schenk, Leiterin der Arbeitsgruppe Sport von Transparency Deutschland, auf der Pressekonferenz klar. 12 »Heimlichtuer des Monats«: Entgelte für Müllverbrennung nicht transparent Die Initiative aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW und Transparency Deutschland kritisiert die Weigerung von neun Kreisen und kreisfreien Kommunen in NRW, die Kosten für die Hausmüllentsorgung in den Verbrennungsanlagen zu nennen. Diese Entgelte zahlen die kreisfreien Städte und Kreise an die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen und sie haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gebühren. Die Verweigerung der Auskunft zu den Verbrennungsentgelten wird unterschiedlich begründet. Allen Antworten ist jedoch eines gemeinsam: Für den Verbraucher wird keine Transparenz hergestellt. Diese Heimlichtuerei zeigt deutlich, wie dringend die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss, wie es das Transparenzbündnis »NRW blickt durch« fordert. 23 Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern Die Parteien in Mecklenburg-Vorpommern wollen sich nach der Landtagswahl mehrheitlich für eine stärkere Korruptionsbekämpfung einsetzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von Transparency Deutschland. Bei den Positionen zu den notwendigen Maßnahmen in den Bereichen Antikorruptionsbeauftragte, Hinweisgeber, Offenlegung von Nebentätigkeiten von Politikern, Lobbyregister, legislativer Fußabdruck und Informationsfreiheit gibt es aber erhebliche Unterschiede. 24 Nach Olympia: Transparency Deutschland fordert Neustart im Vorgehen gegen Doping Transparency Deutschland fordert eine schärfere Trennung von Politik und Sport und die Unabhängigkeit der Anti-Doping-Testlabore. Außerdem müssen Hinweisgeber geschützt sowie Integrität als Förderkriterium der nationalen und internationalen Sportförderung eingeführt werden. »Die Vorgänge rund um systematisches, vom Staat gefördertes Doping in Russland und die Hinweise, dass manche Sportarten weltweit vom Doping verseucht sind, zeigen das Schei- 12 JAHRESBERICHT 2016 I tern des bisherigen Anti-Doping-Konzepts auf«, erklärt Sylvia Schenk, Leiterin der Arbeitsgruppe Sport von Transparency. 25 Nebenabreden schaden deutscher Politik: Vertrauen schaffen durch mehr Transparenz In Baden-Württemberg werden umfangreiche Nebenabsprachen publik, die zu einer kritischen öffentlichen Debatte führen. Mit Blick auf die bevorstehenden Bundes- und Landtagswahlen fordert Transparency Deutschland, dass Nebenabreden unaufgefordert als Anlagen zu den Koalitionsverträgen veröffentlicht werden. Markus Löning, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, betont, dass die Ergebnisse politischer Verhandlungsprozesse für die Bevölkerung transparent sein müssen. Nur so das kann Vertrauen in die Politik gestärkt werden. In einer Demokratie kann es keine Heimlichtuerei vor der Öffentlichkeit geben. 31 Mehr Transparenz an saarländischen Hochschulen In einer Stellungnahme fordert Transparency Deutschland vom saarländischen Landtag, mehr Transparenz im Hochschulwesen einzuführen, insbesondere bei Kooperationen mit privaten Geldgebern. Dazu soll die Bereichsausnahme für die Teile des Hochschulwesens in den Landesinformationsfreiheitsgesetzen gestrichen werden. Veröffentlichungspflichten für Kooperationsverträge sind ein wichtiges Mittel, um Vertrauen in die Wissenschaft zu stärken. SEP 3 Einführungsseminar für (Neu-)Mitglieder und Interessierte in Düsseldorf In Einführungsseminaren werden Arbeitsweise und Organisation von Transparency Deutschland sowie Möglichkeiten für ehrenamtliche Mitarbeit vorgestellt. Außerdem gibt es ausreichend Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und Erfahrungsaustausch. Einführungsseminare sind für alle Mitglieder und Interessierte offen, die sich entschlossen haben, aktiv mitzuarbeiten. Weitere Einführungsseminare fanden 2016 in Ulm und Berlin statt. 19 Fachgespräch Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit Die Arbeitsgruppe Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit von Transparency Deutschland veranstaltet zusammen mit verschiedenen Mis- › EINFÜHRUNGSSEMINAR IN DÜSSELDORF sions- und Entwicklungswerken der Kirchen ein Fachgespräch zum Thema »Optimierungsmöglichkeiten in der Bearbeitung von Korruptionsverdachtsfällen«. Als erste Veranstaltung im neuen Format »Practitioners‘ Circle« richtete sich die Veranstaltung an Fachleute aus den kirchlichen Missions- und Entwicklungswerken. 22 Mehr Transparenz bei der Bewerbung um die EURO 2024 Transparency Deutschland erwartet vom Deutschen Fußball Bund (DFB), die Bewerbung um die EURO 2024 an höchsten Standards von Transparenz und Compliance auszurichten. Transparency hat Grundsätze einer transparenten Bewerbung entwickelt, die von einer bundesweiten Beteiligung aller Interessengruppen, über die Verankerung eines Ethik-Codes, bis hin zu einer transparenten Finanzierung und Vergabe reichen. Als Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit des DFB wird auch dessen eigenes Compliance-System angesprochen. 28 Podiumsdiskussion: Große Verantwortung – Wenig Spielregeln? Regulierung von Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen (PMSC) in Deutschland und der Welt Private Militär- und Sicherheitsunternehmen sind ein fester Bestandteil militärischer Konflikte geworden. Transparency Deutschland widmet sich mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung in mehreren Veranstaltungen dem Thema und diskutiert die Frage, ob bestehende Regelungen ausreichend sind. 13 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 28 Stellungnahme zur Manipulation von Sportwettbewerben veröffentlicht Transparency Deutschland bezieht anlässlich einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages erneut zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe Stellung. Fehlende oder zu kurz greifende Regelungen zu Tätern und betroffenen Wettbewerben werden kritisiert. Aufgrund von unbestimmten Tatbestandsmerkmalen bleiben Strafbarkeitslücken bestehen, die Praxistauglichkeit ist ohne entsprechende Schaffung neuer Stellen zweifelhaft. 28 Internationaler Tag der Informationsfreiheit: Transparenzgesetze bundesweit Anlässlich des Internationalen Tags der Informationsfreiheit fordert Transparency Deutschland eine Stärkung der Informationsfreiheit in Form von Transparenzgesetzen auf Bundes- und Landesebene. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Deutschland nutzen immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Informationsrechte gegenüber den Bundesbehörden. »Leider basiert das Bundes-IFG immer noch auf einem Grundsatz des Amtsgeheimnisses. Eine Transparenzgesetzgebung wie in Hamburg, die einen Grundsatz der Verwaltungstransparenz schafft, wäre zeitgemäßer, gerechter und effizienter«, so Arne Semsrott, Leiter der Arbeitsgruppe Wissenschaft von Transparency. 28 Vorschlag der EU-Kommission zum Transparenzregister enttäuscht Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zum verpflichtenden erweiterten Transparenzregister veröffentlicht. Transparency International EU kritisiert die vorgeschlagene interinstitutionelle Vereinbarung als »zaghaft und kosmetisch«. Ziel sei es, ein verpflichtendes Transparenzregister für EU-Kommission, Rat und Parlament einzuführen. Mit dem Vorschlag werde aber genau dieses verfehlt. OKT 6 Einfaches und einheitliches Vergaberecht schaffen Transparency Deutschland fordert in einer Stellungnahme vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Schaffung eines einfa14 chen und einheitlichen Vergaberechts. Vor dem Hintergrund einer Anhörung zur Unterschwellenvergabeordnung setzt sich Transparency Deutschland für den Vorrang der öffentlichen Ausschreibungen und der Einsetzung eines bundesweiten Korruptionsregisters ein. Da ein funktionierender Wettbewerb auch darauf basiert, dass Aufträge nur an geeignete und gesetzestreue Unternehmen vergeben werden, muss ein bundesweites Korruptionsregister geschaffen werden. Unternehmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, dürfen solange keine öffentlichen Aufträge erhalten, bis sie ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt haben. 10 Korruptionsbekämpfung bei Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung Transparency Deutschland erwartet von Justiz und Politik, dass der Missbrauch öffentlicher Ressourcen im Rahmen des Wettbewerbs zwischen den Kassen um falsche Diagnosen und höhere Risikostrukturausgleichzahlungen unterbunden wird. Am Wochenende wurde in einem Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse bekannt, dass es unter Krankenkassen üblich sei, Ärzten Geld dafür zu bieten, damit diese die Krankheiten ihrer Patienten schlimmer darstellen als sie sind. Transparency Deutschland fordert vor diesem Hintergrund, dass alle Verträge und Absprachen aller Kassen und ihrer Vertragspartner in einem Bundestransparenzregister öffentlich einsehbar sein müssen. 10 Stellungnahme zum dritten Pflegestärkungsgesetz Transparency Deutschland nimmt zum Gesetzentwurf des dritten Pflegestärkungsgesetz Stellung. Dass der Gesetzgeber den bekannten Betrugsfällen im Bereich ambulanter Versorgung durch Pflegedienste einen Riegel vorschieben möchte, wird begrüßt. Dennoch bleiben Einfallstore für Korruption bestehen, die durch das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Transparency Deutschland sieht vor allem beim Entlassmanagement, der Unabhängigkeit von Pflegestützpunkten und der Qualifikation und Zulassung von Mitarbeitern nach wie vor Handlungsbedarf. 28 Stellungnahme zum Informationszugangsgesetz in Schleswig-Holstein Transparency Deutschland begrüßt den Vorstoß zu der Novelle des Informationszugangsgesetzes. Die Ausgestaltung des Gesetzes zeigt jedoch eine sehr große Zurückhaltung, die sowohl in dem fehlenden Imperativ als auch in den JAHRESBERICHT 2016 I zahlreichen Ausnahmen und Beschränkungen zum Ausdruck kommt. Fallen der Umfang der veröffentlichten Informationen und die Zahl der sich öffnenden Einrichtungen zu gering aus, wird auch der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Parlamentarier gering sein. Transparency Deutschland warnt davor, das Vertrauen und die Erwartungen an ein in der Praxis funktionierendes Informationszugangsgesetz zu enttäuschen. NOV 1 Scheinwerfer 73: Verwaltungstransparenz – Informationsfreiheit – Transparenzgesetze Wie viel Information können, wie viel Information sollten BürgerInnen in Deutschland von ihren Verwaltungen erhalten? Dieser Fragestellung gehen die Schwerpunktartikel des Scheinwerfer nach. 7 Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption Wie kann durch illegale Handlungen erworbenes Vermögen effektiv abgeschöpft werden? Wie können Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden? Diese Fragen werden auf der 7. Konferenz der Strafverfolgung der Korruption in Berlin diskutiert, veranstaltet von Transparency Deutschland und der FriedrichEbert-Stiftung. Zu den Vortragenden gehören unter anderem Christiane Wirtz, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, und Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen. 11 UNCAC Coalition ruft Vertragsstaaten zur Einhaltung von Transparenzstandards auf Die UNCAC Coalition, ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss zur Förderung der UN-Konvention gegen Korruption, veröffentlicht im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz Prinzipien zur Einhaltung von Transparenzstandards für den Überprüfungsprozess zur Umsetzung. Dazu gehören die Veröffentlichung von aktuellen Berichtszeitplänen und Informationen zu den Überprüfungsinstitutionen. Transparency Deutschland ist Mitglied der UNCAC Coalition. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte am 9. Dezember 2015 die sechs Prinzipien akzeptiert. Diese werden bei der ersten Expertenbegutachtung (Peer Review) von Deutschland im Rahmen der UNCAC angewendet. 15 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 14 Mehr Transparenz stärkt die gemeinnützigen Ziele der Zivilgesellschaft Transparency Deutschland begrüßt die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in Kassel, dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac den Status der Gemeinnützigkeit wieder zuzusprechen. 16 Kurzvortrag und Podium: »Werkstattgespräch Whistleblower – Helden oder Verräter in Staat und Wirtschaft?« Die bundesweite Juristenvereinigung RechtGrün veranstaltet ein »Werkstattgespräch« zum Thema Whistleblowing. Zu der Frage, welche der Maßnahmen sinnvoll sind und was in tatsächlicher oder gesetzgeberischer Sicht noch geschehen soll, gibt Andreas Novak, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, eine Einschätzung. Weitere Gäste sind Konstantin von Notz, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Thomas Hartmann, Chief Compliance Officer der BASF. 16 Justiz hui, Wirtschaft pfui!? Transparency International stellt die Ergebnisse des Globalen Korruptionsbarometers (Global Corruption Barometer, GCB) 2016 vor. Die repräsentative Bevölkerungsumfrage in 42 Ländern untersucht unter anderem, wie korrupt einzelne Gesellschaftsbereiche wahrgenommen werden. Insgesamt schneidet Deutschland im internationalen Vergleich am besten ab. Von Vertretern der Politik, Verwaltung und religiösen Institutionen nehmen nur jeweils weniger als zehn Prozent der deutschen Befragten an, mehrheitlich korrupt zu sein. Justiz und Polizei werden als besonders wenig korrupt wahrgenommen. Bei der Wirtschaft hingegen fällt die Wahrnehmung deutlich negativer aus. 29-30 Annual Membership Meeting in Panama Die Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Chapter von Transparency International kommen zum jährlichen Treffen in Panama City zusammen und wählen unter anderem zwei neue Mitglieder für den internationalen Vorstand. Im Anschluss findet die 17. Internationale Antikorruptionskonferenz ebenfalls in Panama City statt. DEZ 1 Schärfere Regeln bei der Parteienfinanzierung Transparency Deutschland fordert eine dringende Verschärfung der Regeln der Parteienfinanzierung. Hintergrund sind Berichte über Gespräche von Entscheidungsträgern gegen Geld sowie diverse Skandale um Parteispenden knapp unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Transparency Deutschland setzt sich im Einzelnen für eine Absenkung der Veröffentlichungsgrenze und die Veröffentlichung der Einnahmen aus Parteisponsoring ein. 1 Deutschland übernimmt G20-Vorsitz Deutschland übernimmt den G20-Vorsitz von China. Transparency Deutschland wirkt am G20Prozess mit und fordert ein starkes Zeichen von der Bundesregierung. Von der Bundesregierung wird erwartet, dass sie die Chance nutzt, die Antikorruptionsbemühungen der G20-Länder global voranzubringen. Bereits im Januar 2017 wird eine Antikorruptionskonferenz in Berlin stattfinden, an der sich Transparency Deutschland als Vertreterin der zivilgesellschaftlichen C20 aktiv beteiligt. 8 Unterzeichnung des Koalitionsvertrags in Berlin Transparency Deutschland begrüßt, dass die neue Berliner Regierung einen stärkeren Fokus auf das integre Verhalten in den eigenen Reihen legen möchte. Signale in diese Richtung sendet jedenfalls der neue Koalitionsvertrag aus. Dieser verlangt bei Interessenkonflikten die Einhaltung einer Karenzzeit für ausscheidende Senatorinnen und Senatoren. Positiv zu bewerten ist auch die Absicht, Lobbyisten in Berlin namentlich in einem Register zu erfassen. Laut Koalitionsvertrag soll das Register aber nur für das Abgeordnetenhaus und nicht für den Senat Anwendung finden. 16 JAHRESBERICHT 2016 I 9 Transparenterer Umgang mit Interessenkonflikten Transparency Deutschland veröffentlicht im Rahmen einer Pressekonferenz am Internationalen Antikorruptionstag die Untersuchung zu entgeltlichen Nebentätigkeiten und potenziellen Interessenkonflikten von Bundestagsabgeordneten. Das Ergebnis der Studie: bestehende Veröffentlichungspflichten und Regeln reichen nicht aus. Um sicher zu stellen, dass Interessenkonflikte nicht die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen und Fraktionen behindern, müssen Abgeordnete mehr Informationen offenlegen. 12 Vergabeprozess für die EURO 2024 gestartet Transparency Deutschland erwartet umfassende Transparenz und Compliance in der Bewerbungsphase. Das beinhaltet die Offenlegung des Budgets und der Auswirkungen auf das Land und die jeweilige Stadt. Zudem müssen Richtlinien zu Werbe- und Lobbying-Maßnahmen sowie Hinweisgeberschutz etabliert werden. Ein Compliance-System ist für die Durchführung der EURO 2024 sowie den DFB als Organisation notwendig. 20 SRA fordert Bekenntnis zu Menschenrechten und Korruptionsprävention Die Sports-And-Rights-Alliance (SRA), in der Transparency Deutschland Mitglied ist, fordert in einem Brief an den Präsidenten des Europäischen Olympischen Komitees, Janez Kocijan, sich stärker für Menschenrechte in Weißrussland einzusetzen. In Minsk werden 2019 die Europaspiele ausgetragen. 22 Nachhaltige Lieferketten nur mit Korruptionsprävention Nach zweijährigen Verhandlungen ist der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte im Bundeskabinett beschlossen. Transparency Deutschland fordert von der Bundesregierung Korruptionsprävention bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu berücksichtigen. »Der Appell zur Einhaltung dieser Standards reicht nicht aus, um nachhaltige Lieferketten sicherzustellen. Es muss gleichzeitig auch Korruption bekämpft werden, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind oft auch Opfer von Korruption«, sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. 17 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 02 ARBEITSGRUPPEN UND PROJEKTE Politik POLITIK: WOLFGANG JÄCKLE VERGABE: CHRISTIAN HEUKING BILD: ISTOCK.COM/ THEENDUP 18 Bekanntlich findet alljährlich am 9. Dezember der internationale Antikorruptionstag statt. In diesem Jahr wurde eine Problematik aufgegriffen, der sich die Arbeitsgruppe Politik im Jahr 2016 intensiv gewidmet hat und die in den Medien bis hin zur Deutschen Welle eine sehr erfreuliche Resonanz gefunden hat. Es geht um die entgeltlichen Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten, die Interessenkonflikte bei der Arbeit in den Ausschüssen zur Folge haben können. In der Öffentlichkeit wurde diese Thematik insbesondere anhand des markanten Beispiels eines CSUPolitikers diskutiert. Dieser befasste sich als Berichterstatter im Verteidigungsausschuss mit der Auftragserteilung für ein Unternehmen, in dem er selbst Aufsichtsratsmitglied ist. Die Aufmerksamkeit der Arbeitsgruppe galt weiterhin den Methoden intransparenter Parteienfinanzierung. Der in den letzten Jahren ausweislich der Rechenschaftsberichte zu verzeichnende Rückgang des Spendenaufkommens scheint eine Ursache darin zu haben, dass auf Strategien zurückgegriffen wird, welche die Umgehung der Offenlegungspflichten des Parteiengesetzes bezwecken. Zu nennen sind insbesondere Fälle von Spendenstückelung, sowie zweifelhaftem Sponsoring. Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist für Sponsoring charakteristisch, dass finanzielle Leistung und Werbevorteil in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Wenn Lobbyisten sich aber, wie in Berlin geschehen, über eine der SPD nahestehende Kommunikationsagentur Gesprächsmöglichkeiten mit Bundesministern »buchen«, oder wenn – wie beim CDU-Parteitag in Essen - die Wirtschaft sich für viel Geld Ausstellungsflächen mietet, so dürfte es sich in Wirklichkeit um unter der falschen Flagge des Sponsoring segelnde Parteispenden handeln. Dieser Problematik wird sich die Arbeitsgruppe weiterhin intensiv widmen. Einen Schwerpunkt bildeten auch Bemühungen zur Einführung eines verbindlichen Lobbyistenregisters auf Bundesebene. Hierbei kam es zu einer guten Zusammenarbeit mit LobbyControl und Abgeordnetenwatch. Des Weiteren stand die beklagenswerte Praxis des Bundesrats im Fokus, das Abstimmungsverhalten der Länder nicht auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Eine entsprechende Anfrage an die Staatskanzleien ergab, dass immerhin zehn Bundesländer inzwischen die notwendige Transparenz auf ihren Internetplattformen herstellen, während sich fünf Länder noch sperren. Hessen gab keine Stellungnahme ab. Ein großes, an Bedeutung rasant zunehmendes Thema ist »Open Data«. Das Kabinett plant im Januar 2017 einen Gesetzentwurf zu verabschieden. Angesichts der großen Komplexität ist man sich einig, dass diese Dinge nur Arbeitsgruppen-übergreifend angegangen werden können. Erfolgversprechende Kontakte mit der Arbeitsgruppe Wissenschaft und der Open Knowledge Foundation wurden im letzten Jahr hergestellt. Vergabe Aktuelle Entwicklungen im Vergabewesen Von besonderer Bedeutung war im vergangenen Jahr die Vorlage des Entwurfs der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO. Die Arbeitsgruppe hat dazu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der sie gefordert hat, an dem Vorrang der öffentlichen Ausschreibung festzuhalten, das Vergaberecht einheitlich und anwenderfreundlich JAHRESBERICHT 2016 I 19 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND WIRTSCHAFT: REINHARD KRAUSE INTERNATIONALE VEREINBARUNGEN: ANGELA REITMAIER FRAGDENSTAAT.DE: MARIA REIMER zu gestalten, ungeeignete Unternehmen konsequent von Verfahren auszuschließen und die verwaltungsinterne Kontrolle zu erhöhen. Die wesentlichen Inhalte hat Detlef Mähler als Mitglied der Arbeitsgruppe bei der Anhörung im Wirtschaftsministerium vertreten. Vorträge und Veranstaltungsteilnahmen Diverse Externe haben auch im vergangenen Jahr für Veranstaltungen mit vergaberechtlichem Bezug um Unterstützung gebeten. Auf der Jahrestagung »Korruptionsprävention« des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – BAAINBw – am 15. Juni 2016 in Eckernförde hat Christian Heuking einen Vortrag zum Thema »Korruptionsprävention im Vergabewesen« gehalten. Euroforum hat die Arbeitsgruppe um einen Beitrag zum EBook-Vergaberecht 2017 gebeten. Dieser Bitte sind Christian Heuking und Christian Lantermann mit dem Beitrag »Die Vereinfachung des Vergaberechts durch die jüngste Vergaberechtsnovelle und durch individuelle Verwaltungsregelungen – was bringen sie wirklich?« nachgekommen. In diesem Beitrag wurde die Position vertreten, dass vermeintlich verfahrensrechtliche Erleichterungen keine echten Verbesserungen für die Beschaffungsergebnisse bewirken. Kritisiert wurde als eine wesentliche Ursache für lange und komplizierte Verfahren die Überfrachtung des Vergaberechts mit sog. vergabefremden Kriterien. Das E-Book kann auf der Website von Euroforum unentgeltlich heruntergeladen werden. Das Bundesministerium für Verteidigung hat im Dezember einen Workshop zu der Frage veran- staltet, wie die Beschaffungs- und Vergabeprozesse im deutschen Rüstungsbereich verbessert werden können. Norbert Dippel und Christian Lantermann haben die das Vergaberecht betreffenden Fragen in diesem Termin vertreten. Weitere Teilnehmer waren Vertreter von Unternehmen der Rüstungsindustrie, ihres Branchenverbandes, des BMVg und auch des BAAINBw. Wirtschaft Compliance, Corporate Governance, Corporate Social Responsibilty, der Kampf gegen Korruption und Bestechlichkeit gehören zu den Schlagworten, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen. Kunden, Zulieferer, die eigenen Mitarbeiter und nicht zuletzt die Öffentlichkeit erwarten, dass Unternehmen »compliant« sind. Wenn auch dieser Begriff für viele noch sehr verschwommen ist, so gefährden Unternehmen, die dem nicht gerecht werden, ihre Wettbewerbsposition. Mit diesen Themen hat sich die Arbeitsgruppe Wirtschaft im Jahr 2016 beschäftigt und wird dies auch weiterhin tun. Bereits vorhandene Publikationen wie die Broschüre »Führungsgrundsätze für kleine und mittlere Unternehmen zur Bekämpfung von Korruption« und die »Checkliste für Self Audits zur Korruptionsprävention in Unternehmen« stehen Unternehmen und Verbänden zur Verfügung, um Korruptionsgefahren zu erkennen und ihnen schon an der Wurzel entgegenzuwirken. Die Stichworte Lieferkette oder Wertschöpfungskette sind mittlerweile vielen geläufig, die kritisch prüfen, was eigentlich auf dem Weg vom Entwurf eines Produktes über die Herstellung bis zum Verkauf an den Kunden passiert. Dies zu analysieren, kann dazu beitragen, Korruption und andere Formen der Verletzung von Menschenrechten aufzudecken und im Zuge der Prävention zukünftig zu verhindern. In einem von der Allianz für Integrität angeregten Kooperationsprojekt zum Thema Lieferketten-Transparenz arbeitet Transparency gemeinsam mit dem Bündnis für nachhaltige Textilien und dem Deutschen Global Compact Netzwerk zusammen. Durch »collective actions« lassen sich gemeinsam mit Partnern Korruption und Bestechlichkeit bekämpfen. Dem Thema Compliance widmet sich die Alliance for Integrity (AfIn). Diese Allianz ist eine wirtschaftsgetriebene Multi-Stakeholder Initiative mit dem Ziel, Transparenz und Integrität im Wirtschaftssystem zu stärken. Um dieses Ziel zu er- 20 JAHRESBERICHT 2016 I reichen, fördert die Initiative collective action aller relevanten Akteure aus dem privaten und öffentlichen Sektor, sowie der Zivilgesellschaft. Transparency Deutschland wirkt an der strategischen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der Alliance for Integrity mit und ist dazu Mitglied in deren Lenkungsgremium. Ende Oktober 2016 hat Norbert Graf Stillfried die Leitung der Arbeitsgruppe Wirtschaft abgegeben. Sein Nachfolger ist Reinhard Krause. Internationale Vereinbarungen Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und Korruptionsbekämpfung Die Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen hat 2016 die Diskussion von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und Korruptionsbekämpfung fortgesetzt und auf dem Treffen am 23. April 2016 in Berlin auf Grundlage des Entwurfs einer »general due diligence guidance« der OECD besprochen. Die Arbeitsgruppe sieht die Bekämpfung und Vermeidung von Korruption als Querschnittsthema an, das bei allen in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen geregelten Bereichen, insbesondere bei Menschenrechten, Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und Umwelt, beachtet werden muss. Die Arbeitsgruppe arbeitet zur Zeit daran, konkrete Vorschläge zu entwickeln, wie Korruptionsprävention verbessert werden kann, u.a. auf Vorschlag von Paul Hell durch Auflagen für die Überwachung von Vorstandsmitgliedern. Die Verankerung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte wurde im Rahmen der Task Group des Corporate Accountability Netzwerks (CorA) weiter begleitet und durch Veröffentlichung eines Links zu einer Petition »Menschenrechte vor Profit« auf der Webseite von Transparency Deutschland unterstützt. Der Nationale Aktionsplan wurde am 21. Dezember 2016 vom Kabinett verabschiedet und in einer Pressemitteilung kommentiert. Zur Frage, wie Unternehmen Sorgfaltspflichten wahrnehmen müssen, hat das CSR Forum beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Vertretung durch Edda Müller) die Anforderungen an einen »Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Produktions- und Lieferketten« verabschiedet. Wie Unternehmen über den Umgang mit Sorgfaltspflichten berichten müssen, ist FragDenStaat.de FragDenStaat ist eine Online-Plattform, die es Menschen ermöglicht, Aktenauskunft bei deutschen Behörden zu stellen. Ganz ohne juristischen Sachverstand kann jedermann so sein Recht auf Informationsfreiheit wahrnehmen. FragDenStaat ist ein wunderbares digitales Werkzeug von der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft, das die Chancen moderner Technologie und des Internets nutzt. Doch gerecht wird man FragDenStaat erst, wenn man über die vereinfachte Antragstellung hinaus die beachtliche Schlagzahl an Kampagnen und sonstigen Aktivitäten beleuchtet. Für diese Arbeit ist insbesondere Arne Semsrott verantwortlich, der bei der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. als Projektleiter von FragDenStaat angestellt ist und bei Transparency Deutschland als Leiter der AG Wissenschaft aktiv ist. Zum Erfolg tragen ferner kluge Koalitionen sowie auch die enorme mediale Reichweite des Projekts bei. Zum größten Erfolg des Jahres 2016 gehört die Kampagne FragDenBundestag. Sie hatte zur Folge, dass der Bundestag heute alle Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht. Die Gutachten werden für Bundestagsabgeordnete angefertigt und waren bislang nicht öffentlich zugänglich – eine Praxis, die Transparency Deutschland seit langem kritisiert. Im Rahmen der von FragDenStaat und Abgeordnetenwatch geführten Kampagne hatten tausende Nutzerinnen und Nutzer Gutachten angefragt, die der Bundestag nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben musste. Nach wenigen Wochen wurden die Anfragen nicht mehr einzeln beantwortet, sondern die Gutachten en masse online veröffentlicht. Mit dieser Entscheidung hat der Ältestenrat des Bundestags der Bundestagsverwaltung Zeit und Geld gespart – und der Zivilgesellschaft so dauerhaft zu ihrem Informationsrecht verholfen. Außerdem hat FragDenStaat gemeinsam mit der im Jahr 2016 neu gegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Kampagne geführt, um das Recht auf Informationsfreiheit stärker als bisher auch vor Gericht einzufordern. Das Ziel sind strategische Prozesse vor Gericht, die über den Einzelfall hinaus juristisch oder gesellschaftlich relevant sind. Privatpersonen, Journalistinnen und Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen, deren IFG-Anfragen abgelehnt wurden, können sich über die Webseite Transparenzklagen.de für die Rechtsmittel um eine Transparenzpatenschaft bewerben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte übernimmt die Kosten und stellt Anwälte. Gemeinsam mit Wikimedia Deutschland hat FragDenStaat im Jahr 2016 einen Gebührenfonds ins Leben gerufen. Wikimedia erstattet Betroffenen bis zu 5000 Euro. Einzige Bedingung ist, dass die Gebühren nicht rechtswidrig erhoben worden sind und die Ergebnisse in die Online-Enzyklopädie Wikipedia Eingang finden. Zur alltäglichen Arbeit gehört ferner, mithilfe unzähliger Einzelgespräche und öffentlichen Auftritten die Praxis der IFG-Anfragen und ihre schnelle und bürgerfreundliche Beantwortung voranzutreiben. 21 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND KOMMUNEN: HELMUT BROCKE in der EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen geregelt, die die Bundesregierung bis zum 6. Dezember 2016 umsetzen musste. Sie hat jedoch bislang nur den entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Als Vertreterin von Transparency Deutschland bei CorA hat Tatjana Chahoud bemängelt, dass die Spielräume, die die Richtlinie bieten, nicht genutzt werden. So wird weder der Anwendungsbereich ausgeweitet, noch eine Vergleichbarkeit hergestellt und auch eine Verifizierung der Berichterstattung findet nicht statt. In Fortsetzung der in 2012 und 2014 durchgeführten Studien zur Berichterstattung über Korruption in den Nachhaltigkeitsberichten deutscher Großunternehmen hat Manfred zur Nieden eine Untersuchung von 19 Nachhaltigkeitsberichten deutscher Großunternehmen durchgeführt. Dabei interessierte vor allem die Frage, wie die Berichterstatter auf die neue Version G4 der GRI-Leitlinien reagieren: Welchen Gebrauch machen sie von der Erweiterung des Berichtsprogramms und von den neuen Wahlmöglichkeiten? Die Berichte wurden ausgewertet, das Feedback der berichtenden Unternehmen eingeholt und in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe ein Ergebnisbericht erstellt. Verantwortung in der Lieferkette BILD: IFOK › Das Thema, das die Bundesregierung beim G7 Gipfel in Schloss Elmau auf die Agenda gesetzt BÜRGERKONFERENZ FREIHANDEL AM 5. MÄRZ 2016. VON LINKS NACH RECHTS: HANS-PETER MEISTER (IFOK), GOSIA BINCZYK (BERATERIN FÜR HANDELSFRAGEN, VERTRETUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION IN BERLIN), HELENA PELTONEN-GASSMANN (TRANSPARENCY DEUTSCHLAND), JÜRGEN KNIRSCH (GREENPEACE E.V.), CLARA BRANDI (DEUTSCHES INSTITUT FÜR ENTWICKLUNGSPOLITIK (DIE), STORMY-ANNIKA MILDNER (BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE E.V.) hatte, wurde beim Folgegipfel im Mai 2016 in Japan nicht behandelt. Dies ist in einer Stellungnahme von OECD Watch kritisiert worden, die Transparency Deutschland zusammen mit anderen NGOs an die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Entwicklungshilfe übersandt hat. Die Die Leiterin der Arbeitsgruppe hat die entsprechenden Forderungen der Zivilgesellschaft beim Treffen der Zivilgesellschaft zum G20 Gipfel 2017 im Bundeskanzleramt vorgetragen, insbesondere die Anerkennung der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen durch alle G20 Staaten und die Behandlung von Antikorruption als Querschnittsthema. OECD Watch (Vertreterin Shirley van Buiren) und OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen Die Zusammenarbeit mit OECD Watch 2016 konzentrierte sich auf die Entwicklung einer neuen Strategie für die Arbeit von OECD Watch 2017 bis 2020. 2015 hatte OECD Watch über 250 Beschwerdefälle erarbeitet, die bei diversen Nationalen Kontaktstellen (NKS) über einen Zeitraum von 15 Jahren vorgelegt wurden. Die Analyse des Umgangs der NKS mit Beschwerden über die Schäden, die multinationale Unternehmen bei Gemeinden und Individuen verursacht hatten, bewies die überwiegende Ineffektivität der Arbeit der Nationalen Kontaktstellen. »Remedy Remains Rare« war deshalb das Fazit und der Titel dieser Studie. Die OECD Watch Strategie für 2017 bis 2020 erteilt daher der Verbesserung der Effektivität des Beschwerdemechanismus oberste Priorität. Dieses Ziel soll durch eine Revision der Verfahrensrichtlinien der OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen erreicht werden. Als Mittel zur Zielerreichung ist eine vom OECD Watch Sekretariat koordinierte länderübergreifende Advocacy Kampagne vorgesehen. Bei der konkreten Umsetzung der OECD Watch Kampagne wird es auf eine länderspezifischen Anpassung der übergreifenden Strategie ankommen. Deutsches Global Compact Netzwerk (Vertreterin Helena Peltonen-Gassmann) Transparency Deutschland nahm an den Arbeitstreffen des Deutschen Global Compact Netzwerks im Frühjahr und Herbst teil. Christa Dürr, Projektleiterin für Lieferketten, nahm an der Podiumsdiskussion der Konferenz zum internationalen Antikorruptionstag am 9. Dezember teil, die das DGCN, die Allianz für Integrität, International Chamber of Commerce Deutschland und das Bündnis für Nachhaltige Textilien gemeinsam ausgerichtet haben. 22 JAHRESBERICHT 2016 I Konventionen gegen Korruption Die Arbeitsgruppe hat zusammen mit der Arbeitsgruppe Strafrecht und mit Beteiligung von Sebastian Wolf eine Stellungnahme zur Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens über Korruption des Europarats abgegeben und dabei insbesondere den mangelnden Schutz von Hinweisgebern kritisiert. Rotation und Sensibilisierung. Soweit Kommunen dieser Aufgabe bislang nicht nachgekommen sind, sollten sie nunmehr im Rahmen eines Erfahrungsaustausches die Ergebnisse anderer Kommunen übernehmen. PROJEKTGRUPPE BANGLADESCH: CHRISTA DÜRR Die Rotation von Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen ist ein wirk- Freihandelsabkommen Projektgruppe Bangladesch In Bezug auf Freihandelsabkommen war das Jahr 2016 ein sehr turbulentes, weil sich einerseits sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung sehr lange vehement für einen Abschluss der Verhandlungen über TTIP mit den USA und über CETA mit Kanada zum Ziel gesetzt hatten, andererseits die Proteste der Öffentlichkeit aber weiter zunahmen. Die Arbeitsgruppe stützte die Rolle der Vorsitzenden im TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums. Im März beteiligte sich Transparency Deutschland zum zweiten Mal an einer vom Bundesverband der Deutschen Industrie initiierten und vom Institut für Organisationskommunikation (IFOK) moderierten Bürgerkonferenz zu TTIP in Hamburg. Diesen Dialog zwischen zahlreichen Bürgern, Politik und Zivilgesellschaft begrüßte Transparency und beschrieb ihn auch in einem Artikel im Scheinwerfer, kritisierte aber im Ergebnis die teilweise Nichtbeachtung der Bürgerstimmen durch den Beirat in Bezug auf die strittigen Investitionsschiedsgerichte. Die Die Arbeitsgruppe führte eine vergleichende Analyse der Antikorruptionsvorkehrungen zwischen CETA und dem Transpazifischen Handelsabkommen (TPP) durch mit dem Ergebnis, dass CETA weit hinter TPP zurück bleibt. Die Arbeitsgruppe beteiligte sich an öffentlichen Podiumsdiskussionen zu TTIP/CETA und trug aktiv zum Arbeitspapier des internationalen Sekretariats »Transparency and Corruption: A Role in Mega Trade Deals« bei, das im Juli veröffentlicht wurde, und rezensierte das Buch »Der UNfreihandel« von Petra Pinzler. Kommunen Die Arbeitsgruppe hat sich mit der aktuellen Entwicklung der Korruptionsprävention in Kommunalvertretungen, Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen befasst. Die Festlegung von korruptionsgefährdeten Bereichen gilt seit Jahrzehnten als notwendige Voraussetzung für präventive Maßnahmen wie Mehraugenprinzip, Im zweiten Jahr der Projektgruppe standen zwei Ziele im Mittelpunkt: die Verbreitung der Broschüre »Undress Corruption, Korruptionsvermeidung in der Bekleidungsindustrie: Szenarien aus Bangladesch« und die Verankerung von Korruptionsbekämpfung als Querschnittsaufgabe im Management von Lieferketten. Mitglieder der Projektgruppe schrieben Artikel für Zeitungen und Fachpublikationen. Sie waren bei Veranstaltungen zu nachhaltigen Lieferketten präsent und hielten Vorträge. Dabei zeigte sich, dass die 16 konkreten Korruptions-Beispiele aus »Undress Corruption« sowohl einem Verbraucherpublikum als auch Fachleuten überzeugend darstellen, dass auf allen Stufen der textilen Lieferkette mit Korruptionsrisiken gerechnet werden muss und wie reagiert werden sollte. Anerkennung fand die Broschüre auch beim OECD-Integrity Forum in Paris. Sie wurde als Beitrag ausgewählt und konnte dort in einer Postersession vorgestellt und in einem Panel diskutiert werden. Ebenfalls erfolgreich verlief die Bewerbung für ein CEMS Business Project an der Universität Köln. Masterstudenten erstellten eine Studie zur Struktur globaler Lieferketten und den sich daraus ergebenden Korruptionsrisiken. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt waren Stellungnahmen zu den Entwürfen der OECD Leitsätze zur allgemeinen Sorgfaltspflicht in Lieferketten sowie für den Bekleidungs- und Schuhsektor. Für den Global Organic Textile Standard wurde ein Vorschlag für den Revisionsprozess ihrer Kriterien gemacht. In den »Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Wertschöpfungs- und Lieferketten« des CSR-Forums der Bundesregierung konnte ein Passus zur Korruptionsbekämpfung als Querschnittsaufgabe eingebracht werden. Transparency ist Gründungsmitglied des Bündnisses für nachhaltige Textilien und arbeitet aktiv in der Fachgruppe »Umsetzung und Internationalisierung« mit. Hier bietet sich die Möglichkeit, bei Bündnisinitiativen Korruptionsprävention praktisch zu verankern. Beim ersten verabschiedeten Projekt, das die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in südindischen Spinnereien zum Ziel hat, ist das gelungen. Im Jahr 2016 hat das Textilbündnis beachtliche Fortschritte gemacht. Für die ökologische und die soziale Dimension sind Schlüsselfragen und Ergebnis-Indikatoren erarbeitet worden. Ein ähnlicher Prozess für die ökonomische Dimension, die im wesentlichen Transparenz und Antikorruption einfordert, steht noch aus. Transparency hat deshalb einen Antrag an das Entscheidungsgremium im Textilbündnis gestellt, einen entsprechenden Prozess für 2017 in Auftrag zu geben. Die aus unserer Sicht zwingenden Eckpunkte sind in dem Papier genannt. Die weitere Begleitung der Aktivitäten wird eine wichtige Aufgabe der Projektgruppe in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft sein. 23 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND KORPORATIVE KOMMUNALE MITGLIEDER: ULRIKE LÖHR FINANZWESEN: STEFAN CALVI sames Instrument der Prävention. Dennoch befassen sich Kommunen vor allem – wenn überhaupt – mit der Frage, wie sich Rotation möglichst vermeiden lässt. Da helfen auch nicht die Richtlinien der Länder, die zur entsprechenden Anwendung empfohlen werden, da die Kommunalaufsicht erfahrungsgemäß nicht tätig wird. Anerkennung verdienen hingegen die Beschäftigten, die auf Verdachtsfälle und korrupte Strukturen hinweisen, selbst wenn es gegenwärtig keinen systematischen Schutz gibt. Kommunen sollten immer interne oder externe Verfahren für anonyme Meldungen zur Verfügung stellen und hilfsweise auf die entsprechenden Angebote der Landeskriminalämter verweisen. Die öffentlichen Auftragsverfahren sind ein besonderes Zielfeld der Korruption. Zentrale Vergabestelle, strikte Beachtung von Wertgrenzen oder Firmen- und Bieterdateien gelten als geeignete Maßnahmen der Prävention. Unverständlich ist eine Kehrtwende, wenn Fachämter wieder mehr »Freiraum« durch Anhebung der Wertgrenzen sowie eine reduzierte Beteiligung der zentralen Vergabestelle erhalten. Im vergangenen Jahr haben weitere Bundesländer Gesetze zur Offenlegung der Vergütungen der Organmitglieder von Landesunternehmen beschlossen, die auch Regelungen für kommunale Unternehmen enthalten. Die Arbeitsgruppe hat Stellung zu den Gesetzesentwürfen genommen und ist im Landtag des Saarlandes angehört worden. BILD: EINE WELT NETZWERK BAYERN E.V. › Nach einer Phase weitgehender Privatisierung wird wieder die Rolle von Rat und Verwaltung bei der Steuerung und Kontrolle von kommunalen CHRISTA DÜRR BEIM 11. RUNDEN TISCH BAYERN: »SOZIAL- UND UMWELTSTANDARDS BEI UNTERNEHMEN« IM DEZEMBER 2016, Unternehmen betont. Die Arbeitsgruppe hat sich sehr positiv zu einer Novelle zum Gemeinderecht in Schleswig-Holstein geäußert, mit der die Beteiligungsverwaltung eine wesentliche Aufwertung erfährt. Die Arbeitsgruppe muss feststellen, dass einzelne Maßnahmen und Instrumente der Korruptionsprävention weitgehend wirkungslos bleiben. Kommunale Mandatsträger brauchen weiterhin keine ernstlichen Sanktionen zu befürchten, wenn sie für ihre Tätigkeit Belohnungen und Geschenke erhalten. Die Rolle von Vertrauensanwälten ist problematisch, weil mit dem Hinweisgeber kein Mandatsverhältnis besteht. Korruptionsregister der Länder sind weitgehend wirkungslos, weil die Kommunen keine Verfehlungen melden. Antikorruptionsbeauftragte haben oft nur eine Alibifunktion und sind der Bürgerschaft als Ansprechpersonen meistens nicht bekannt. Ein Schwerpunkt der Arbeitsgruppentätigkeit hat darin bestanden, einzelnen Personen und Organisationen zu kommunalrelevanten Themen Auskunft zu geben, Vorträge zu halten und den Printmedien sowie Fernseh- und Radiosendern für Interviews zur Verfügung zu stehen. Korporative kommunale Mitglieder Auch in 2016 gab es regelmäßige Kontakte unter den korporativen kommunalen Mitgliedern und Transparency. Dabei wurden Einzelthemen und Allgemeines erörtert, sowie Positionen zur Mitgliederversammlung diskutiert. Turnusmäßig stand zum Jahresbeginn ein Treffen der korporativen kommunalen Mitglieder und des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein an. Schwerpunktthema des Erfahrungsaustausches in Potsdam war die Erstellung von Gefährdungsatlanten am Beispiel der Potsdamer Erfahrungen. Daneben wurde die Zusammenarbeit in der Korruptionsprävention der norddeutschen Länder und Weiteres erörtert. Das nächste Treffen findet Anfang 2017 auf Einladung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein in der Landesvertretung in Berlin statt. Finanzwesen Die Themen Integrität bei Banken und Anti-Geldwäsche haben die Arbeit der Arbeitsgruppe im Jahr 2016 geprägt. 24 JAHRESBERICHT 2016 I In einigen Gesprächen wurde mit Bankenvertretern immer wieder das Thema Integrität diskutiert. Fortschritte sind sehr langsam, zurzeit konzentrieren sich die Aktivitäten auf der Einführung eines »Banker's Code« nach holländischem Vorbild. Wie schon in den Vorjahren war Anti-Geldwäsche der Schwerpunkt der Arbeitsgruppenarbeit. Die Zuarbeit zu einem Projekt des Internationalen Sekretariats von Transparency hat die Arbeitsgruppe beschäftigt. Aufbauend auf einer Bestandsaufnahme von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen wird deren Umsetzung in verschiedenen Ländern untersucht. Die Kommentierung der Ausarbeitungen zu Deutschland wurde von der Arbeitsgruppe übernommen. Des Weiteren hat die Arbeitsgruppe eine Kommentierung zum Zusammenhang zwischen Korruption und Steuern erarbeitet und an Expertengesprächen über Geldwäsche teilgenommen. Sehr viel Zeit kostete die Erarbeitung von Positionen zum Thema Schattenfinanzplätze. Mit Panama Leaks in 2015 und Football Leaks Ende 2016 sind diese sehr stark ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen. Es ist dringend geboten, den Umgang des deutschen Finanzsektors mit Schattenfinanzplätzen stärker zu thematisieren. Die Arbeitsgruppe will einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten. Die Arbeitsgruppe bemüht sich, ihre Aktivitäten in Kooperation mit anderen Organisationen durchzuführen. Im Berichtsjahr waren dies insbesondere WEED, das Netzwerk Steuergerechtigkeit und das Internationale Sekretariat. Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis geschaffen wird. Auch die Anpassung anderer Rechtsvorschriften wird angestrebt: die Erweiterung des Hinweisgeberschutzes im Beamtenrecht und die strafrechtliche Rechtfertigung von Geheimnisverletzungen, wenn die Offenlegung eines Rechtsverstoßes in einem überwiegend öffentlichen Interesse erfolgt. In diesem Sinn verfolgt die Arbeitsgruppe die Aktivitäten in den Fraktionen und Parlamenten der Länder und des Bundes. Die Arbeitsgruppe Hinweisgeber sieht sich insgesamt auf einem guten Weg, konnten doch die für 2016 gesetzten Ziele umgesetzt werden: Am 25. April 2016 konnte – gemeinsam mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen – der nunmehr vierte Erfahrungsaustausch der Vertrauensanwälte, Obleute und Korruptionsbeauftragten veranstaltet werden. Zu der Veranstaltung in der Landesvertretung NRW beim Bund in Berlin kamen erstmals Experten von Bund und Ländern und der Wirtschaft zusammen und konnten sich über grundsätzliche Fragen des Hinweisgeberschutzes und der Funktionsweise von Hinweisgebersystemen austauschen. Die Veranstaltung war hochkarätig besetzt, der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Thomas Kutschaty hielt den Eröffnungsvortrag. Die Veranstaltungsreihe ist gefragt und wird gewiss fortgesetzt werden. Während Fälle mit internationaler Bedeutung diskutiert und auch auf europäischer Ebene über die Notwendigkeit eines angemessenen Hinweisgeberschutzes diskutiert wurde, war es 2016 in der Bundesrepublik Deutschland zu dem Thema vergleichsweise still. Es gab keine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Es gab vereinzelt Bemühungen auf Landesebene, denen eine größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit aber versagt blieb. In der Arbeitsgruppe stand eine Verständigung über dem Begriff des Hinweisgebers auf dem Plan. Über Whistleblower, Hinweisgeber wird gern gesprochen. Wenn man Diskutanten aber konkret fragt, unter welchen Voraussetzungen eine Person als schutzwürdig angesehen wird, erhält man schnell unterschiedliche Antworten. Einschränkungen werden nach der Motivation der Hinweisperson, nach der Bedeutung des Themas und nach dem eingehaltenen Verfahren gemacht. Die Arbeitsgruppe Hinweisgeber hat sich nach Diskussionen auf folgende Formulierung vorläufig – das bedeutet unter dem Vorbehalt der fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung – verständigt: »Hinweisgeber ist, wer Informationen über wahrgenommenes Fehlverhalten in einer Organisation oder das Risiko eines solchen Verhaltens gegenüber Personen oder Stellen offen legt, von denen angenommen werden kann, das diese in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen oder sonst angemessen darauf zu reagieren.« Transparency Deutschland setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf bundesgesetzlicher Ebene ein Am 11. November 2016 fand ein Treffen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Hinweisgeber in Berlin Hinweisgeber Das Thema Hinweisgeber war auch im Jahr 2016 mehrfach das Top-Thema in den Medien. PanamaPapers und LuxLeaks sind Stichworte, die aus der politischen Diskussion nicht wegzudenken sind. HINWEISGEBER: RAINER FRANK 25 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND STRAFRECHT: MARION NOBBE/ REINER HÜPER GESUNDHEITSWESEN: ANGELA SPELSBERG statt. Während die Arbeitsgruppe in den vergangenen Jahren unter dem Mangel an aktiven Mitgliedern litt, gab es nun eine rege Teilnahme. Neben einer Diskussion aktueller Fragen konnte die Arbeitsgruppe das dritte große Ziel des Jahres 2016 realisieren: Nach dem Vorbild der Regionalgruppe Hamburg hat die Arbeitsgruppe Hinweisgeber Themen definiert, die einzelne Mitglieder in ihre Verantwortung genommen haben. Diese Spezialisierung soll dazu führen, dass sowohl in die Breite als auch in die Tiefe konsequenter gearbeitet werden kann. Sie sollen die Themen verfolgen, zusammenfassend über die Leitung der Arbeitsgruppe in die Arbeitsgruppe berichten, sodass die Ehrenamtlichen, aus denen die Arbeitsgruppe überwiegend besteht, schnell und zugleich fachgerecht unterrichtet werden. Strafrecht Regelmäßige Telefonkonferenzen, reger E-MailVerkehr und viele Telefongespräche sorgen bei der Arbeitsgruppe Strafrecht für kontinuierlichen Informationsfluss. Den gleichwohl wichtigen persönlichen Austausch stellte – wie in den Vorjahren – das Treffen der Arbeitsgruppe Ende April in Hannover sicher. Die erfreuliche Zahl neuer Mitglieder stärken Kompetenz und Schlagkraft der Arbeitsgruppe. Die Arbeitsthemen ziehen sich aufgrund ihrer Komplexität und politischen Umsetzbarkeit häufig über Jahre hin. Dazu zählt unter anderem das Thema »Rechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen«, umgangssprachlich als Unternehmensstrafrecht bezeichnet. Auf der Grundlage des entsprechenden Positionspapiers › THOMAS KUTSCHATY, JUSTIZMINISTER DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN BEIM TREFFEN DER OMBUDSLEUTE der Arbeitsgruppe fand im vergangenen Jahr ein fruchtbarer und anregender Meinungsaustausch mit Vertretern des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) statt, der fortgesetzt werden soll. Durch die Justizreform in Polen erhielt die seit Langem schwelende Thematik Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften neue Aktualität. Die Parallelen zum deutschen Recht, insbesondere die in beiden Rechtssystemen bestehende Möglichkeit der politischen Intervention bei den Staatsanwaltschaften, werden untersucht und beobachtet. Abzuwarten sind eventuelle Reaktionen der Europäischen Union gegen die polnische Justizreform, die als Argument für die von Transparency seit langem geforderte Aufhebung der Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaften herangezogen werden könnten. Der vom BMJV vorgelegte Referentenentwurf erfüllt die von Transparency Deutschland geforderte grundlegende Reform der strafrechtlichen Abschöpfung bzw. Einziehung illegal erlangter Vermögen. Die geplante Neuregelung löst bestehende rechtliche sowie praktische Probleme und ermöglicht eine effektive erweiterte strafrechtliche Vermögensabschöpfung. Begrüßt wird auch die grundlegende Verbesserung der Opferentschädigung. Mit Blick auf die besondere Systematik und die Eigenheiten bei Korruptionsstraftaten hat die Arbeitsgruppe Ende Mai eine Stellungnahme mit entsprechenden Vorschlägen an das Ministerium versandt. Diese Stellungnahme ist auf der Homepage des BMJV veröffentlicht worden. Die geplante EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Hinweisgebern hat die Diskussion dieses Themas auch in Deutschland neu entfacht. Die Arbeitsgruppe befasst sich in diesem Zusammenhang vor allem mit den strafrechtlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise mit dem Thema Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Gesundheitswesen Die Arbeitsgruppe Gesundheitswesen hat sich im Jahr 2016 dreimal zu Arbeitstagungen in Berlin getroffen. Im Juni 2016 wurde der Nationale Integritätsbericht zu Medizinischen Leitlinien veröffentlicht. Die Kooperation der Arbeitsgruppe im Forum »Leitlinienwatch« initiiert von MEZIS und Neurology 26 JAHRESBERICHT 2016 I Pflege und Betreuung First läuft sehr erfolgreich. Im November 2016 beteiligte sich die Arbeitsgruppe Gesundheitswesen an der Fachtagung zu Interessenkonflikten bei Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Eine gemeinsame Tagung mit MEZIS, Neurology First und Vertretern der AWMF zur Erstellung von Leitlinien ist für 2017 geplant. Die zweite Klage gegen das BfArM nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Auskunft über Anwendungsbeobachtungen wurde in 2016 weiter betrieben. Ein Vergleichsangebot wurde vom BfArM abgelehnt. Ein Verhandlungstermin wird im Laufe des Jahres 2017 erwartet. Eine Veröffentlichung der Auswertungen, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung per IFG-Klage erstrittenen AWB-Unterlagen, ist in Vorbereitung. Die Arbeitsgruppe Gesundheitswesen hat sich 2016 aktiv in die öffentliche Diskussion des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen eingebracht. Es wurden Gespräche mit Abgeordneten geführt, eine Pressemitteilung im Vorfeld der dritten Lesung und eine kritische Auseinandersetzung mit den in letzter Minute eingebrachten, stark Lobby-beeinflussten Änderungen des Gesetzes in einem Artikel für die Verbandszeitschrift der kritischen Pharmazeutinnen und Pharmazeuten verfasst. Es wurde eine Kooperation mit der Anti-Tabak Organisation »Aktion Rauchfrei« etabliert. Hierbei geht es um die Bekämpfung der Korruption in Politik, Verwaltung und Gesellschaft durch Gelder der Tabakindustrie. Ein offener Brief an die Ministerpräsidentin des Landes NRW im September 2016, der von Vertretern von mehr als 20 Organisationen unterzeichnet wurde, protestierte gegen die Abhaltung der Tabakmesse Dortmund in den Städtischen Messehallen (Dortmunder Westfalenhalle). Die Arbeitsgruppe Gesundheit steht in einem internationalen Austausch auch mit weiteren Chaptern von Transparency International. Unter anderem hat am 14. Juli 2016 ein Treffen mit dem Leiter des britischen Chapters, Robert Barrington, über das Pharmaceutical and Healthcare Programs (PHP), eines der fünf Global Thematic Network Initiatives (GTNI), stattgefunden. Mitglieder der Arbeitsgruppe nahmen an zahlreichen weiteren Veranstaltungen zum Thema Korruption im Gesundheitswesen teil. Die im September 2015 gegründete Arbeitsgruppe Pflege und Betreuung beschäftigt sich mit zwei Gegenstandsbereichen, deren gemeinsame inhaltliche Schnittmenge kleiner ist als erwartet. Extreme Beispiele zeigen immer wieder, dass Patienten in der Pflege oder Betreuung in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt werden, sich bevormundet, beziehungsweise entmündigt fühlen oder sich ängstlich menschenunwürdiger Ausübung von Macht und Gewalt unterwerfen müssen. Dann aber zeigen sich sehr schnell je nach beruflicher Orientierung unterschiedliche Interessenschwerpunkte. Kaum jemand engagiert sich in gleicher Weise sowohl für Pflege als auch für Betreuung. Vor diesem Hintergrund war die Einladung an Wolfgang Schaupensteiner, dem früheren Oberstaatsanwalt und Begründer der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Korruptionsbekämpfung in Frankfurt a.M., inhaltlich für die Arbeitsgruppe von besonderer Bedeutung. PFLEGE UND BETREUUNG: BERND-RÜDEGER SONNEN Ausgehend von der von Transparency Deutschland verwendeten Definition „Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“ konnten aktuelle Fälle analysiert werden, um Risiken und Schwachstellen in Betreuungsverhältnissen sowie Korruptionsanzeichen erkennen zu können. Entstanden ist eine Indikatorenliste, die auch für andere Arbeitsgruppen und insgesamt für Transparency Deutschland Bedeutung hat. Für 2017 ist eine Falldokumentation zur Absicherung dieser Liste geplant. Dabei wird auch der aktuelle Korruptionswahrnehmungsindex eine Rolle spielen, der Deutschland zwar einen relativ guten zehnten Platz bescheinigt, aber auch Transparenzmängel feststellt und sich Sorgen um die Integrität der deutschen Wirtschaft macht. Das Thema Pflege beschäftigte Medien und Öffentlichkeit besonders im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrugsfällen, speziell durch russische Pflegedienste. Das Bundeskriminalamt konnte nicht generell feststellen, dass das Pflegesystem systematisch von Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zur illegalen Gewinnerzielung genutzt wird, weist aber auf die »Attraktivität« für diese Akteure hin: Hohe „Gewinnerwartung“ auf dem gesamten Gesundheitsmarkt (gerade auch in der Intensivpflege), geringes Entdeckungsrisiko und schwache Sanktionen. Als Reaktion sind auf Bundesebene die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, mehr Anlasskontrollen nach dem Pflegestärkungsgesetz und eine kassenübergreifende Datenbank zur Identifizierung von Falschabrechnungen verantwortlicher Pflegedienste vorgesehen. 27 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND SPORT: SYLVIA SCHENK Ein wichtiger Beitrag der Arbeitsgruppe war eine evaluierende Stellungnahme zur inzwischen abgeschlossenen Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz III). Ziele der Reform sind eine zentralisiertere Pflege, die Errichtung von Modellprojekten zur Beratung und die Erschwerung von Abrechnungsbetrügereien. Nach wie vor sind die Strukturen im Pflegebereich intransparent und laden zu Missbrauch und Korruption ein. Die Arbeitsgruppe Pflege und Betreuung fordert daher präventiv: Eine Stärkung der Kontrollbefugnisse, die Einführung eines Registers über Betrugs- und Missbrauchsfälle, sowie die Offenlegung von Interessenkonflikten und Verbesserungen des Hinweisgeberschutzes. Zu überprüfen sind beispielsweise das Entlassmanagement, die Pflegestützpunkte und die Beratungsstellen auf ihre Unabhängigkeit hin, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf Qualifikation und Zulassung. Zum Thema Betreuung hat die Arbeitsgruppe eine Betreuungsopferstudie angeregt mit Beispielen zu Themen wie dem Betreuungsgrund Demenz, Berufsbetreuern, der Unterbringung im Pflegeheim, der Nichtberücksichtigung einer Vorsorgevollmacht und einer fehlenden Einbeziehung von Betroffenen und Angehörigen. Der Petitionsausschuss des Bundestages beschäftigt sich mit der Frage, ob die Vorschriften des Betreuungsrechts mit der seit dem 26. März 2009 geltenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang stehen und ob Betreuerinnen und Betreuer hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person den rechtlichen Anforderungen genügen. Gefragt wird, ob es Mängel gibt, worin diese begründet sind und durch welche Maßnahmen die Qualität der Betreuungstätigkeit verbessert werden kann. Der Petitionsausschuss hat empfohlen, diese Fragen in die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene »rechtstatsächliche« Untersuchung zur Qualität der rechtlichen Betreuung miteinzubeziehen. Mit einer eigenen Dokumentation wird die Arbeitsgruppe 2017 den Fortgang des Forschungsvorhabens begleiten. Sport Das unglaubliche Ausmaß des Dopings in Russland, die Bestechung von Leichtathletik-Funktionären zur Vertuschung von positiven Doping-Proben, Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Olympischen Sommer28 spielen in Rio de Janeiro und zuletzt die Vergabe der Europäischen Spiele 2019 nach Minsk haben 2016 die Glaubwürdigkeit der Sportorganisationen international weiter erschüttert. Transparency Deutschland hat dies im Verbund mit den Partnern der Sport and Rights Alliance (SRA) nicht nur kritisiert, sondern ist auch in die Beratung von u.a. IOC, FIFA und UEFA zu einzelnen Fragen eingebunden. Dabei sind inzwischen erste Fortschritte erkennbar, der Änderungsbedarf ist aber weiterhin hoch. Mit Übersendung des Global Corruption Report Sport im Februar 2016 hat die Arbeitsgruppe Sport den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und das Bundesinnenministerium (BMI) an die Bedeutung von Partizipation als Prinzip von Good Governance erinnert und – allerdings vergeblich - eine breite Debatte über die geplante Spitzensportreform sowie eine klare deutsche Positionierung zu Integrität im Sport gefordert. Der DOSB setzt sein eigenes Good Governance-Konzept nur unzureichend um und spielt in der internationalen Diskussion eine untergeordnete Rolle. Der Deutsche Fußball-Bund hat im März mit dem Freshfields-Report zu den dubiosen Zahlungen rund um den FIFA World Cup 2006 nicht den erhofften Befreiungsschlag landen können. Die erst später öffentlich gewordene Millionenzahlung an Franz Beckenbauer belastete die neue Führung. Kritisch zu sehen ist auch die durch den Präsidenten höchstpersönlich erfolgte Auswahl der Mitglieder der Ethik-Kommission, die zudem erst kurz vor der Wahl den Delegierten benannt wurden. Es bestehen im deutschen Sport offensichtlich noch erhebliche Defizite zu Good Governance in der Praxis, bislang haben auch nur einzelne Verbände mit der Umsetzung begonnen. Peter Conze, Dirk Seeburg und Sylvia Schenk sprachen im August mit dem DFB über dessen Bewerbung um die EURO 2024 und die von Transparency dazu entwickelten »Grundsätze für eine transparente Bewerbung« sowie ein Compliance-Management System für den Verband. Gemeinsam mit Terre des Hommes Deutschland und DISCOVER FOOTBALL werden weitere Vorstellungen zur Transparenz, Verantwortlichkeit und umfassenden Einbindung von Stakeholdern bei Bewerbung und möglicher Ausrichtung erarbeitet. Zum geplanten Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von Wettbewerben hat Transparency sowohl den Referenten- als JAHRESBERICHT 2016 I auch den Gesetzentwurf kommentiert. Adrian Fiedler nahm an dem Hearing im Bundestag teil und forderte vor allem, die Prävention nicht zu vernachlässigen. Enttäuschend ist, dass die durch die entsprechende Europaratskonvention verlangte nationale Plattform bislang nicht konzipiert wurde. Jochen Reinhardt hat im Sommer von Christoph Geissler die Stellvertretung in der Leitung der Arbeitsgruppe übernommen, er hat zudem die Webseite ausgebaut, so dass wichtige Aktionen aktuell nachgelesen werden können. Durch die Verteilung von Schwerpunktthemen innerhalb der Arbeitsgruppe konnte die Arbeit effektiver gestaltet werden. Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit Die Arbeitsgruppe hat 2016 verschiedene Fragestellungen bearbeitet. Dabei beschäftigte sie eine Reihe von Themen an denen auch 2017 weitergearbeitet wird: Die Arbeitsgruppe plädiert für die Schaffung von Öffentlichkeit bei Korruptionsfällen, insbesondere den Spendern und Gebern gegenüber. Hierzu gehört auch der öffentliche Umgang mit Risiken in strukturschwachen, korruptionsanfälligen Projektkontexten. Weiterhin erarbeitet die Arbeitsgruppe im Erfahrungsaustausch effektive Ermittlungsformen in konkreten Verdachtsfällen und Mechanismen zum Schutz von Hinweisgebern. Eine Priorität für den Hinweisgeberschutz, die ethisch geboten ist, kann Ermittlungen und Sanktionen de facto einschränken. Als besonderes Spannungsfeld wird die Abwägung erlebt, ob bei einer erwiesenen Korruption, die möglicherweise nur einer Einzelperson zuzuschreiben ist, tatsächlich die gesamte Zusammenarbeit eingestellt werden soll. Dies schützt zwar die deutschen Hilfsorganisationen vor politischem Schaden, aber es ist zugleich mit erheblichen Nachteilen für die Empfänger der Hilfe und die Mitarbeiter von lokalen Organisationen verbunden. Erste Abwägungskriterien für diese Fragestellung wurden entwickelt und als eines von mehreren Themen im Rahmen des Practitioners‘ Circle diskutiert. Für diesen Fachtag, dessen Modell auf Transparency Schweiz zurückgeht, trafen sich im Herbst in Mannheim mehr als 25 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Bereich der kirchlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Eingeladen waren besonders die Praktiker der Korruptionsverdachtsbearbeitung. Neben dem Fachvortrag zum Thema »Kommunikation bei Verdachtsfällen« brachten die teilnehmenden Organisationen durch anonymisierte Fallbeispiele ihre eigenen Erfahrungen und Fragestellungen ein. Es ist geplant, diese Form der Zusammenarbeit in 2017 fortzusetzen. KIRCHLICHE ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT: SONJA GROLIG Die Teilnahme der deutschen Arbeitsgruppe am Practitioners’ Circle der Schweiz ergab viele gemeinsame Themen, insbesondere wird ein standardisierter Umgang mit Verdachtshinweisen innerhalb der Geberorganisationen gesucht. In die Entwicklung des Schweizer Manuals zur Korruptionsbekämpfung, das 2017 veröffentlicht wird, sind deshalb auch die Erfahrungen aus Deutschland einbezogen worden. STAATLICHE ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT: SIEGLINDE GAUER-LIETZ Mitglieder der Arbeitsgruppe hielten Fachvortäge zu den Themen Risiko der Mittelrückforderung von Gebern bei Hilfsorganisationen - bewährte Präventions- und Kontrollmaßnahmen und Fallmanagement. Staatliche Entwicklungszussammenarbeit Auch in 2016 hat die Arbeitsgruppe den Umsetzungsprozess der Antikorruptionsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen eines erweiterten Thementeams kritisch begleitet. Die Arbeitsgruppe wirkt darauf hin, die Bedeutung dieser wichtigen Strategie innerhalb des BMZ und seiner Durchführungsorganisationen stärker zu verankern und ihre Umsetzung nach Veröffentlichung einer hierzu vom BMZ in Auftrag gegebenen Studie weiter voranzutreiben. Im Kontakt mit dem BMZ setzt sich die Arbeitsgruppe nicht nur für eine verbesserte Qualität der Daten der International Aid Transparency Initiative (IATI) durch das BMZ ein, sondern auch für die Veröffentlichung von IATI Zahlen durch die Nichtregierungsorganisationen. Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel im BMZ versammelte zum Thema Transparenz alle relevanten Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu einem Dialogforum. Ein weiteres Werkstattgespräch zum Thema Datenrevolution ist für 2017 bereits in der Planung. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Auseinandersetzung mit der als Entwurf vom Bundeskanzleramt veröffentlichten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Neuauflage 2016), deren Ziel die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (SDG) ist. Wesentlicher Nachbesserungsbedarf bestand bei Maßnahmen zu offener, inklusiver, verantwortungsvoller 29 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND TRANSPARENZ IN DEN MEDIEN: ULRIKE FRÖHLING INITIATIVE TRANSPARENTE ZIVILGESELLSCHAFT: JÖRG MÜHLBACH und wirksamer Regierungsführung, da das Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention auf nationaler wie auf internationaler Ebene in weiten Teilen ausgeblendet wurde. Bei der Umsetzung der SDGs muss die Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe etabliert und speziell im Ziel 16.5, das die erhebliche Reduzierung von Korruption und Bestechung vorsieht, der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) als Indikator verwendet werden. Für das angestrebte »Gemeinschaftswerk Nachhaltige Entwicklung«, sind neue Kommunikationsformate erforderlich, die eine verbindliche Mitwirkung der zivilgesellschaftlichen Akteure möglich machen. Es kommentierten Angela Reitmaier aus der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen und Sieglinde Gauer-Lietz. Mit dem Auswärtigen Amt (AA) konnten Workshops und Diskussionsrunden zur Sensibilisierung Initiative Transparente Zivilgesellschaft Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) ist mit derzeit über 800 Unterzeichnerorganisationen der zahlenmäßig größte Standard zu freiwilliger Transparenz in gemeinnützigen Organisationen in Deutschland. Auch 2016 ist die ITZ weiterhin gewachsen und es kamen ca. 90 neue Unterzeichnerorganisationen hinzu. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der gemeinnützigen Organisationen in Deutschland ist diese Zahl gering. Bisher setzen ca. 0,1% der eingetragenen Vereine, 0,6% der Stiftungen und 1,6% der gemeinnützigen GmbH´s den Standard um. Die Unterzeichnerorganisationen nehmen jedoch eine Vorreiterrolle ein und tragen so zum Ziel der ITZ bei: die Stärkung einer Kultur der Transparenz im gemeinnützigen Sektor. Während des 1. Halbjahrs 2016 wurde zusammen mit dem Trägerkreis der ITZ (v.a. Dachverbände des gemeinnützigen Sektors) ein Strategiepapier zur weiteren Entwicklung der ITZ erarbeitet in dem auch die Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen Transparency und dem Trägerkreis geregelt worden ist. Aus dem Strategiepapier gehen zwei Hauptziele hervor: 1) die Signifikante Erhöhung der Zahl der Unterzeichnerorganisationen und 2) die Sicherstellung der Qualität der Daten der bestehenden Unterzeichnerorganisationen. Um die Qualität der Daten sicher zu stellen, wurde im Rahmen eines Pilotvorhabend das ITZ-Trägerkreismitglied Deutsches Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) in die Nachprüfung bestehender Unterzeichnerorganisationen einbezogen. Das DZI soll damit durch hauptamtliches Personal die Nachprüfung unterstützen, die bisher rein ehrenamtlich durch die drei Mitglieder des ITZ-Prüfteams durchgeführt wird. Nach den Vorstandswahlen von Transparency im Juni wurde eine Konsolidierung und Neuordnung einiger Themenbereiche von Transparency vorgenommen und die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder für die Arbeits- und Regionalgruppen wurde neu verteilt. In diesem Zuge wurde die Arbeitsgruppe Transparenz in der Zivilgesellschaft aufgelöst. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft wird unter der Leitung von Jörg Mühlbach und in enger Abstimmung mit Geschäftsstelle und dem zuständigen Vorstandsmitglied fortgesetzt. 30 von AA-Mitarbeitern sowie deutscher Hilfsorganisationen für Korruptionsrisiken entwickelt werden. Teilnehmende des Postgraduierten-Programms des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) fragten die Arbeitsgruppe zum Thema Transparenz und Korruptionsbekämpfung an. Gespräche und ein Seminar fanden bereits statt. Es ist geplant, sich 2017 mit den zuständigen Dozenten über eine eventuelle Zusammenarbeit auszutauschen. Die Arbeitsgruppe ist am zivilgesellschaftlichen Dialog zu Landinvestitionen, der vom BMZ und dem Bundeslandwirtschaftsministerium organisiert wird, beteiligt. An vier Treffen der Arbeitsgruppe in Berlin und an der Klausurtagung in Wiesbaden nahmen jeweils zehn bis zwölf Mitglieder teil. In 2016 konnten drei neue Mitglieder hinzugewonnen werden. Transparenz in den Medien Den Schwerpunkt der Arbeit bildete in diesem Jahr die Veröffentlichung der Publikation »Korruption im Journalismus - Wahrnehmung, Meinungen, Lösung«. Die Studie hatte die Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Hamburger Rudolf-Augstein-Stiftungsprofessur für Praxis des Qualitätsjournalismus umgesetzt. Sie basiert auf der Masterarbeit von Dennis Deuermeier, den die Arbeitsgruppe im Zuge dessen auch als Mitglied gewinnen konnte. In dieser ersten bundesweiten Studie waren ca. 400 Journalisten zur Korruptionswahrnehmung im Journalismus befragt worden. Als Ergänzung zu der Veröffentlichung der Ergebnisse ist es der Arbeitsgruppe gelungen, weitere namhafte und kompetente Gastautoren zu finden und deren Meinungen und Kommentare zu der Befragung zu veröffentlichen. Mit dieser Studie will man Medienhäusern und Journalisten Anregungen und Anstöße zum Diskurs über das Thema »Korruption im Journalismus« geben. Zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai 2016 wurde die Studie auf der Webseite von Transparency Deutschland veröffentlicht. Eine Pressemitteilung wurde am gleichen Tag an ca. 2.000 Empfänger versandt. Die Reaktionen gingen von Veröffentlichungen in diversen Printmedien bis hin zu Interviews im Rundfunk und Internet. Auf der Jahresversammlung vom Netzwerk Recherche konnte der Autor der Stu- JAHRESBERICHT 2016 I Transparenz in den Medien: Problemwahrnehmung der befragten Journalisten Journalisten verlieren Ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie sich auf korrupte Handlungen einlassen. 1,5 % 4,1 % 94,4 % Die Annahme von persönlichen Vorteilen gefährdet die Unabhängigkeit der Journalisten 8,9 % 17,5 % 73,6 % 10,6 % 20,5 % 68,9 % Durch die Gewährung persönlicher Vorteile für Journalisten soll eine wohlwollende Berichterstattung erkauft werden Durch die Gewährung persönlicher Vorteile lässt sich ein Journalist nicht beeinflussen 57,1 % 28,3 % stimme nicht zu 14,6 % teils-teils stimme zu Initiative Transparente Zivilgesellschaft: ITZ Unterzeichner nach Tätigkeitsbereich Natur-, Küsten- und Hochwasserschutz (47) Sonstige (47) Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte (57) Wissenschaft und Forschung (58) Internationale Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung (60) Gesundheitswesen inkl. Krankenhäuser und Tierseuchen (96) Entwicklungszusammenarbeit (102) Freie Wohlfahrtspflege (139) Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (161) Jugend- und Altenhilfe (200) Die derzeit 800 Unterzeichner der ITZ weisen ein breites Spektrum auf. Es sind kleine, lokal Tätige Vereine dabei sowie große, bundesweit tätige Organisationen mit Spendenaufkommen im Millionenbereich. Diese Grafik gibt einen Überblick über das Tätigkeitsspektrum der ITZUnterzeichnerorganisationen. 31 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND WISSENSCHAFT: ARNE SEMSROTT SELBSTVERWALTUNGSORGANISATIONEN: ROWENA KNÖPPEL die, Dennis Deuermeier, die Ergebnisse vorstellen. Die lebhafte Diskussion mit den Journalisten zeigte, dass das Thema aktuell wahrgenommen wird, besonders dort, wo sich die Medien in wirtschaftlichen Zwängen befinden. Seit Jahresmitte ist die Studie ebenfalls in gedruckter Form erhältlich. Um den Diskurs weiter zu befördern ist eine Self-Audit-Broschüre in Arbeit. Anhand diverser Fragen und Fallbeispiele können Journalisten und wirtschaftlich Verantwortliche in den Medien-Unternehmen prüfen, wie weit sie anfällig für Korruption bzw. dagegen gerüstet sind. aus der Wirtschaft fließen. In einem Buchbeitrag für die UNESCO haben Mitglieder der Arbeitsgruppe Auswirkungen der Plattform analysiert. Das Projekt ZISCH - Zeitung in Schulen wurde in Mecklenburg-Vorpommern weiter beobachtet. In 2016 wurden keine Verstöße gegen unsere Forderung nach von den Sponsoren unbeeinflusster Berichterstattung gesichtet. Unsere diversen Gespräche scheinen sich ausgewirkt zu haben. Arbeitsgegenstand der Arbeitsgruppe sind Selbstverwaltungsorganisationen mit hoheitlichen Aufgaben. Zu diesen Organisationen zählen insbesondere Berufskammern, wie Rechtsanwaltskammern, Ärztekammern, Architektenkammern sowie Wirtschaftskammern, wie Industrie- oder Handwerkskammern. Wissenschaft Die Arbeitsgruppe Wissenschaft beschäftigt sich weiterhin mit dem Thema Korruptionsprävention insbesondere im Bereich von Hochschulen. Dazu war 2016 vor allem der Fall der Boehringer Ingelheim-Stiftung und der Uni Mainz prominent. Die Stiftung sicherte sich im Gegenzug für eine großzügige Finanzierung eines Instituts weitreichende Mitspracherechte bei der Besetzung von Personal. Die Arbeitsgruppe war mit ihrer Kritik an dem Fall in vielen Medien präsent. Die zweite Auflage der Checkliste zur Korruptionsprävention an Hochschulen ist inzwischen vergriffen. Eine weitere Auflage soll im kommenden Jahr Feedback aus zahlreichen Hochschulen aufgreifen und weitere Indikatoren in die Checkliste aufnehmen. Zudem hat die Arbeitsgruppe Klage gegen die Universität Hamburg auf Offenlegung der Namen von Sponsoren und Spendern der letzten Jahre eingereicht. Eigentlich müsste die Hochschule nach dem Transparenzgesetz Hamburgs die Daten offenlegen. Sie weigert sich jedoch bisher, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Die Online-Plattform »Hochschulwatch.de«, die die Arbeitsgruppe gemeinsam mit der taz und dem Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) betreibt, sammelt weiterhin Beispiele fragwürdiger Einflussnahmen an den Hochschulen sowie einen Drittmittel-Atlas. Dieser zeigt, an welche Hochschulen besonders viele Gelder 32 Schließlich waren die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags und der Landtage Thema der Arbeitsgruppe - sie machen vielerorts inzwischen ihre Arbeit transparenter und publizieren aktiv die von ihnen erstellten Gutachten. Ein äußerst positiver Fortschritt. Selbstverwaltungsorganisationen Das Ziel ist auf mögliche Bereiche der Intransparenz sowie Korruptionsgefahren innerhalb dieser Organisationen hinzuweisen. Dadurch sollen mittelbar auch die Beteiligungsrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gestärkt, sowie der allgemeinen Staatsverdrossenheit entgegengewirkt werden. Mit ihrer Arbeit unterstützt die Gruppe ebenso die allgemeinen Bemühungen von Transparency Deutschland hinreichende Transparenz bei allen Verwaltungsvorgängen herzustellen und Manipulationen und Korruption in der Verwaltung zu erschweren. Bisher wurden umfangreiche Recherchen und Befragungen von Selbstverwaltungsorganisationen in Deutschland durchgeführt. Im Jahr 2015 wurden verschiedene Bundesorganisationen angeschrieben. Im Jahr 2016 standen die entsprechenden Länderorganisationen im Fokus. Aus den Befragungen hat sich beispielsweise ergeben, dass bei einigen Organisationen, insbesondere bei vielen berufsständischen Kammern, keine Compliance-Regelungen und/oder Verhaltenskodizes zum Thema Korruptionsprävention vorhanden sind. In gesetzgeberischer Hinsicht vermisst die Arbeitsgruppe klare und eindeutige Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen für alle Selbstverwaltungsorganisationen mit hoheitlichen Aufgaben. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Fall einer Ärztekammer vom 12.09.2013, C-526/11, besteht eine gewisse Unsicherheit, ob bestimmte Selbstverwaltungsorganisationen mit hoheitlichen Aufgaben als »öffentliche Auftraggeber« JAHRESBERICHT 2016 I anzusehen und an das insoweit einschlägige Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber gebunden sind. In der 73. Ausgabe des Scheinwerfers, mit dem Schwerpunkthema »Verwaltungstransparenz, Informationsfreiheit, Transparenzgesetze«, veröffentlichte die Arbeitsgruppe im letzten Jahr einen eigenen Beitrag, indem sie sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzte. Die Arbeitsgruppe unterhält Kontakte zu verschiedenen Berufs- und Wirtschaftskammern sowie zum Bundesverband für freie Kammern e.V. beitskreis herangetragen wurden, wurden von den Mitgliedern bearbeitet (u.a. Anfrage der Stadt Köln zur Aufarbeitung des sogenannten Messe Skandals). WISSENSCHAFTLICHER ARBEITSKREIS: PETER GRAEFF Im Sommersemester 2016 wurde von Peter Graeff und Sebastian Wolf eine Ringvorlesung zur Korruptionsforschung und -Prävention an der Universität Kiel geplant und durchgeführt. Dabei waren Transparency Deutschland und Angehörige des Arbeitskreises als Dozierende und als Hörer beteiligt. Die Resonanz in der Presse und in der akademischen Besucherschaft war ausgezeichnet. »NACH MEINER PENSIONIERUNG SUCHTE ICH NACH EINER NEUEN SINNVOLLEN AUFGABE. DURCH BERICHTE ÜBER PETER EIGEN UND DIE VON IHM GEGRÜNDETE ORGANISATION WURDE MIR BEWUSST, DASS VIELE ÜBEL UND FEHLENTWICKLUNGEN IN UNSERER WELT DURCH KORRUPTION VERURSACHT ODER ERMÖGLICHT WERDEN. EIN GEGENMITTEL IST DIE HERSTELLUNG VON TRANSPARENZ. DURCH MEINE EHRENAMTLICHE MITARBEIT BEI TRANSPARENCY DEUTSCHLAND GLAUBE ICH DAZU EINEN BEITRAG ZU LEISTEN.«« Manfred zur Nieden, Mitglied, Rentner aus Bergisch Gladbach Wissenschaftlicher Arbeitskreis Im Jahr 2016 wurden vom Arbeitskreis folgende Aktivitäten durchgeführt: Anfang des Jahres erschien das Special Issue des German Law Journals, das von Sebastian Wolf und Peter Graeff als Gasteditoren herausgegeben wurde, unter dem Titel »Ethical Challenges of Corrupt Practices. Formal and Informal Conflicts of Norms and Their Moral Ramifications, Special issue des German Law Journal, 17. Jg., Nr. 1/2016.« In ihm wurden Beiträge einzelner Autoren des Arbeitskreises sowie einiger zusätzlichen Experten der Korruptionsforschung zusammengetragen. Die Beiträge wurden in einem aufwändigen Begutachtungsverfahren ausgewählt und verbessert. Verschiedene Anfragen, die von der Transparency Geschäftsstelle in Berlin an den Ar- BILD: PRIVAT 33 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 03 AUS DEN REGIONALGRUPPEN Baden-Württemberg BADEN-WÜRTTEMBERG: NICOLE PEREZ, BERTA VAN SCHOOR Die Regionalgruppe traf sich im Jahr 2016 insgesamt dreimal zum Austausch der Mitglieder und Interessierten in Stuttgart. Das erste Treffen des Jahres wurde als Workshop gestaltet, um die Jahresziele und deren Umsetzung in Projektgruppen auszuarbeiten. Erfreulich war gleich zu Jahresbeginn die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes in Baden-Württemberg. Zwar blieb das Gesetz inhaltlich stark hinter den Erwartungen zurück, jedoch war die Regionalgruppe froh, dass nicht zuletzt auch durch die jahrelangen Bemühungen die Gesetzeslücke in unserem Ländle endlich geschlossen wurde. Im Juni hielt Regionalgruppenmitglied Kriminalhauptkommissar Jürgen Steck einen fesselnden Vortrag aus seiner Ermittlungspraxis beim LKA › EINFÜHRUNGSSEMINAR IN ULM BW. Neben den Prozessen der strafrechtlichen Verfolgung stellte er anhand von Fallbeispielen sehr anschaulich die Sozialschädlichkeit von Korruption dar. Im Oktober gab die Regionalgruppe BadenWürttemberg gemeinsam mit der Regionalgruppe München ein Einführungsseminar für Neumitglieder in Ulm. Der Kreis der Teilnehmer reichte von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung über einen Stadtrat, einen Aufsichtsrat, einen Bürgermeister bis zu einem Hochschulprofessor für Compliance. Nicht zuletzt diese bunte Mischung ließ diesen Tag zu einem vollen Erfolg werden. Im November befasste sich die Regionalgruppe aus aktuellem Anlass (FAZ Interview des TK-Chefs Jens Baas über den Missbrauch im Zusammenhang mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich) mit dem Thema Korruption im Gesundheitswesen. Regionalgruppenmitglied Florian Kirchhoff, Referent für Gesundheitsökonomie bei einer Betriebskrankenkasse, referierte über den »Missbrauch im Rahmen der Zuweisungsoptimierung bei gesetzlichen Krankenkassen«. Es wurde deutlich, dass auf Grund der Komplexität der Regulierungen im Gesundheitswesen viele Einfallstore für korruptive Handlungen bestehen. Neben den drei Treffen und den neu angestoßenen Projekten führte die Regionalgruppe zahlreiche Aktivitäten aus den Vorjahren fort. Zum einen hielten Berta van Schoor und Gerd Addicks eine Reihe von Vorträgen im Rahmen der seit 2014 bestehenden Hochschulkooperation Wirtschaftsethik (Hochschulen Nürtingen, Uni Freiburg u.a.). Zum anderen vertrat Nicole Perez Transparency Deutschland auf Landesebene in dem 2015 von 34 JAHRESBERICHT 2016 I DIE REGIONALGRUPPEN IN DEUTSCHLAND der Landesregierung einberufenen TTIP-Beirat. Der Beirat, in dem insgesamt 32 Repräsentanten zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Landtags- und Wirtschaftsverbände vertreten sind, tagte 2016 zweimal: in Karlsruhe (Vertretung durch Norbert von Stillfried) und in Stuttgart. Weitere Kontakte zu möglichen Koalitionspartnern für die Anliegen von Transparency wurden unter anderem bei einem Besuch des Arbeitskreises Compliance der IHK Stuttgart geknüpft. Erstmalig gelang es, zum jährlichen Antikorruptionstag im Dezember eine öffentliche Veranstaltung auf die Beine zu stellen. In Kooperation mit der Hochschule Nürtingen wurde ein Themennachmittag rund um Compliance im Mittelstand ausgerichtet. Impulsvorträge von Caspar von Hauenschild und dem Leiter der Compliance Abteilung bei Bosch, Wolfgang Kübler, führten in die Veranstaltung ein. Anschließend diskutierten Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auf dem Podium über die Anforderungen an ein effektives ComplianceManagement-System für mittelständische Unternehmen. Die erfrischenden Beiträge der Referenten und Diskutanten machten die Veranstaltung zu einem vollen Erfolg. 35 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND Berlin/Brandenburg BERLIN/BRANDENBURG: ASTRID WOKALEK BREMEN: WOLFGANG FRAUENKRON Die Regionalgruppe Berlin/Brandenburg ist weiter gewachsen und zählt mittlerweile 310 Mitglieder. Die Situation von geflüchteten Menschen hat nicht nur die öffentliche Diskussion 2016 geprägt, sondern auch die Regionalgruppe beschäftigt. Den letztlichen Anstoß zur vertieften Auseinandersetzung mit diesem Thema gab ein Workshop, organisiert vom internationalen Sekretariat von Transparency, in dem die Situation in Berlin umfassend und nachdrücklich geschildert wurde. Es wurde intern beschlossen, eine Themengruppe Flüchtlinge ins Leben zu rufen. Das erste Treffen konnte nach Abstimmung mit dem Vorstand im Herbst stattfinden. Es wurde zunächst die Frage erörtert, ob sich Transparency Deutschland mit dieser Problematik beschäftigen kann und welche Möglichkeiten dabei zur Verfügung stehen könnten. Die Gruppe arbeitet zeitlich begrenzt und mit offenem Ergebnis. Ein Ergebnisbericht soll im Frühjahr 2017 vorgelegt werden. Auch die fünf weiteren Treffen der Regionalgruppe fanden zu bestimmten Themen statt und wurden von interessanten Vorträgen der geladenen Gäste geprägt: Im Februar stellte Willi Kawohl, Mitglied der Arbeitsgruppe Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit, die Maßnahme »Korruption in der kirchlichen Entwicklungsarbeit«, vor. Ulrike Fröhling, Leiterin der Arbeitsgruppe Transparenz in den Medien, sprach beim Treffen im Mai zum Thema »Korruption im Journalismus«. Im Juni erläuterte Rainer Wanninger den Bereich »Vergabe von Bauleistungen – Missstände und Manipulationen trotz klaren rechtlichen Rahmens«. Vom Verein »Moabit › VON LINKS NACH RECHTS: GEORG MÜLLER-CHRIST, MARTIN SCHULZE, KLAUS SPIESSBERGER, ELISA BÖHME, ANDREAS NOVAK, RAINER DOMBOIS hilft« gaben die Geschäftsführerinnen Diana Henniges und Christina Beckmann einen Bericht zur aktuellen Lage der Flüchtlingssituation in Berlin. Beim letzten Treffen der Regionalgruppe im Jahr 2016 wurde der Begriff Korruption und die Anpassung der Definition von Transparency im Anblick der Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten seit der Gründung vor 23 Jahren kontrovers diskutiert. Jochen Bäumel, Mitglied der Arbeitsgruppe Politik, hatte vorab in einem reflektierten Beitrag die Problematik eines solchen, durchaus wünschenswerten Vorhabens vorgetragen. Unter der Koordination von Uwe Bach hat die Regionalgruppe zwanzig Veranstaltungen an zahlreichen Berliner Gymnasien, Oberschulen und Oberstufenzentren durchgeführt. Zum ersten Mal fanden auch zwei Veranstaltungen an Einrichtungen des 2. Bildungswegs statt. Es hat sich wie auch im letzten Jahr bewährt (Neu-) Mitgliedern und Interessierten eine Stunde vor dem offiziellen Beginn der Treffen die Möglichkeit zu bieten, sich über die Aktivitäten von Transparency Deutschland und der Regionalgruppe zu informieren. Zudem wurde mit umfangreicher Unterstützung der Geschäftsstelle im Herbst ein ganztägiges Einführungsseminar durchgeführt. Bremen Die Regionalgruppe Bremen hat derzeit 26 Mitglieder. Sie trifft sich vier Mal im Jahr zu einer Veranstaltung mit thematischem Schwerpunkt. Die in der Jahresplanung beschlossenen regionalen Projekte werden in Kleingruppen weiter bearbeitet und voran getrieben. Eine »Steuergruppe« trifft sich alle drei bis fünf Wochen, um anfallende Themen und Probleme zu besprechen und die Arbeit der Arbeitsgruppen zu koordinieren. Regionalgruppenveranstaltungen Beim ersten Regionalgruppentreffen am 24. Februar wurden Mitglieder und Interessierte eingeladen, um »Themengruppen« zu bilden. Als Themen kristallisierten sich Finanzmarkt, Gesundheitswesen, Hinweisgeber, Informationsfreiheit, Internationale Vereinbarungen, Pflege und Betreuung, Politische Bildung, Sport, Strafrecht, Wirtschaft und Wissenschaft heraus. Das zweite Treffen am 28. Juni hatte das Thema »Über die (soziale und ökologische) Verantwortung von Unternehmen«. Referentin war Christa Dürr, Leiterin 36 JAHRESBERICHT 2016 I der Projektgruppe Bangladesch von Transparency Deutschland. Am 19. Oktober 2016 beschäftigte sich die Regionalgruppe mit der Vorbereitung des Antikorruptionstages und der Planung für 2017. Anlässlich des Antikorruptionstages wurde am 29. November 2016 das Thema »Compliance im Mittelstand – unwichtig, teuer, bürokratisch?« diskutiert. Das Podium war besetzt mit: Elisa Böhme von der Steinbeis School of Governance in Berlin; Georg Müller-Christ, Professor für Betriebswirtschaft, insbesondere nachhaltige Unternehmensführung an der Universität Bremen; Andreas Novak, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland; Martin Schulze, Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen des RKW Bremen; Klaus Spiessberger, Bundesverband Mittelständische Wirtschaft und Bundesverband Ethik, München. Die Moderation übernahm Rainer Dombois von der Regionalgruppe Bremen. Vorträge 13. April 2016: Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung mit dem Schwerpunkt »Lieferketten« 15. September 2016: Bremer Frauenforum über die Arbeit von Transparency und der Regionalgruppe 2. Oktober 2016: Teilnahme IT-Fachkonferenz Vorträge an Schulen (3), Hochschule (1) und Universität (1) Weitere Aktivitäten Besondere Schwerpunkte der Regionalgruppe sind das Bremer Informationsfreiheits- und das Bremer Hochschulgesetz. Zusammen mit der »Humanistischen Union« und »Mehr Demokratie« hat die Gruppe zahlreiche Vorfälle beanstandet, angefangen bei der Nichtveröffentlichung von geschlossenen Verträgen bis hin zu Anonymisierung von Spenden und Sponsoring. In diesem Zusammenhang musste des Öfteren die IFG- und Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden. Frankfurt/Rhein-Main › STELLVERTRETENDE LEITERIN DER REGIONALGRUPPE HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN ULRIKE FRÖHLING (LI.), LEITERIN DER REGIONALGRUPPE HELENA PELTONEN-GASSMANN (RE.) Offenbach, Universität Mainz, Hessischer TurnVerband, Hessischer Leichtathletik-Verband, Kanzelrede Idar-Oberstein). Zudem wurden repräsentative Termine wahrgenommen und vielfältige Kontakte zu Institutionen gepflegt. FRANKFURT/RHEIN-MAIN: GABRIELE C. KLUG, SYLVIA SCHENK, ADELHEID TRÖSCHER Wesentliche Aktivität ist die Mitgliedschaft von Transparency Deutschland im Verfassungskonvent Hessen. In bislang fünf halbtägigen Sitzungen wurden die einzelnen Abschnitte der 70 Jahre alten hessischen Verfassung mit den Landtagsfraktionen und weiteren Vertreterinnen und Vertretern von Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsinstitutionen und sonstigen Verbänden diskutiert. Transparency koordinierte zwischenzeitlich 14 zivilgesellschaftliche Organisationen, um gemeinsam Verfahrensvorschläge zu unterbreiten und so eine ausreichende Einbeziehung der Zivilgesellschaft sicher zu stellen. Transparency Deutschland hält es für sinnvoll, den historischen Kontext der Hessischen Verfassung als erste Landesverfassung nach 1945 mit der Betonung von Anti-Faschismus und sozialen Grundrechten zu bewahren. Ergänzend wurden Vorschläge zur Aufnahme von Nachhaltigkeit als grundlegendes Prinzip der Gestaltung der Zukunft (Sustainable Development Goals) im Sinne der Generationengerechtigkeit gemacht, sowie die Themen Informationsfreiheit, neue Technologien und Datenschutz eingebracht. Aufgrund personellen Umbruchs hat sich die Regionalgruppe 2016 nur zu einer Sitzung getroffen. Trotzdem gab es eine Reihe von Vorträgen in der Region (Rotarier Eschborn, Lions-Club 37 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND Hamburg/Schleswig-Holstein HAMBURG/ SCHLESWIG-HOLSTEIN: HELENA PELTONEN-GASSMANN Allgemein Die Regionalgruppe verstärkte ihre Bekanntheit in Schleswig-Holstein gezielt durch Vorstellungen bei den Landtagsfraktionen, den kommunalen Spitzenverbänden, der IHK Kiel, der Landesdatenschutzbeauftragten und der Landeszentrale für politische Bildung. Die Regionalgruppe, zu der auch Mitglieder aus dem westlichen Mecklenburg-Vorpommern zählen, organisiert ihre aktive Arbeit in spezialisierten Themengruppen. Im Januar wurden die Themen und die Zusammensetzung der Gruppen neu erarbeitet. 22 Mitglieder meldeten sich für aktive Mitarbeit in zehn Gruppen an, einige parallel in mehreren Themengruppen, und legten ihre Arbeitsschwerpunkte fest. Nach einem Einführungsseminar in Kronshagen bei Kiel im Mai erfreute sich die Regionalgruppe neuer aktiver Mitglieder. Vor Jahresende erreichte die Mitgliederzahl der Regionalgruppe die 100-Marke. Acht Regionalgruppentreffen und Workshops in Hamburg und Kiel fanden statt, ein Treffen der Themengruppenleiterinnen und -leiter und zahlreiche Themengruppentreffen. Auf Aufforderung des Schleswig-Holsteinischen Landtages nahm die Themengruppe Transparenz im Oktober zum Änderungsvorschlag des Informationszugangsgesetzes schriftlich Stellung. Im Dezember folgte die mündliche Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss. Die Regionalgruppe begrüßt die Novelle des Gesetzes, hält sie jedoch für unnötig zurückhaltend. Als Mitglied des Beirates zur Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes nahm die Regionalgruppe an der Evaluation des Gesetzes nach dessen vierjähriger Anwendung teil. Die Themengruppe kritisierte in ihrer Stellungnahme vor allem die Missachtung der proaktiven Veröffentlichungspflicht durch die sogenannte mittelbare Staatsverwaltung. Die Behörden praktizieren die neue Offenheit unterschiedlich bereitwillig. Als gegenstandslos haben sich Unkenrufe erwiesen, die besagten, dass die Anfragenflut die Behörden lahmlegen oder die Vorab-Veröffentlichung der Verträge zur Daseinsvorsorge die öffentliche Beschaffung benachteiligen würde. Auf Einladung der Freien und Hansestadt Hamburg nahm die Themengruppe aktiv an einem Workshop zur Umsetzung der Agenda 2030 38 (Sustainable Development Goals, SDG) teil und hob die Bedeutung der Korruptionsbekämpfung als Querschnittsthema hervor. Angesichts der vielen Textilunternehmen in Hamburg beschloss die Themengruppe, sich dem Thema Lieferkette in der Textilindustrie zu widmen. Die Themengruppe Wirtschaft & Corporate Social Responsibility (CSR) unterstützte auch die 2016er Studie über die Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen. Die Themengruppe Schule hat sich die Systematisierung und Intensivierung der bisher eher anlassbezogenen Präsenz von Transparency in den Schulen in Hamburg zur Aufgabe gemacht. Die Themengruppe Wahlprüfsteine veröffentlichte erstmalig Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im September in Mecklenburg-Vorpommern. Die Themengruppe Initiative Transparente Zivilgesellschaft bemühte sich um weitere Bekanntmachung der Initiative in der Region. Die Themengruppe Öffentlichkeitsarbeit informierte die Mitglieder der Region wieder mit mehreren Newslettern. Im Januar lud die Regionalgruppe zu einem öffentlichen Vortrag von Jamie-Lee Campbell zum Thema »Können wir alle korrupt werden?«, einer Betrachtung der Motive der Korruption aus psychologischer Sicht. Im September gab uns die Leiterin der Arbeitsgruppe Staatliche Entwicklungszusammenarbeit Sieglinde Gauer-Lietz eine Einführung in die Agenda 2030. Die Themengruppe Hinweisgeber thematisierte die notwendige Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und -gebern in mehreren Gesprächen mit Vertretern des Senats und der Verwaltung und stellte mögliche Maßnahmen für eine Hamburger Vorgehensweise dar. Mit Hinweis auf die Notwendigkeit bundesweiter Verbesserungen verwies die Gruppe auf Fortschritte in anderen Ländern der EU und warb für eine aktive Rolle Hamburgs im Bundesrat. Angesichts der Statistiken des Schleswig-Holsteinischen Antikorruptionsbeauftragten wird deutlich, dass Hamburg erheblichen Nachholbedarf hat, was den Erkenntnisstand potentiell unerkannter Korruption betrifft. Die neu konstituierte Themengruppe für Lobbyismus auf Landes- und Kommunalebene in der Region hat sich in diesem Jahr mit Recherchen zum Thema und Stand der Diskussion vertraut JAHRESBERICHT 2016 I München gemacht und hat sich anfänglich regional auf Hamburg fokussiert. Inhaltliche Schwerpunkte sollen Lobbyregister, Karenzzeiten und legislativer Fußabdruck sein. Die Themengruppe Wissenschaft verfolgt die einschlägige Gesetzgebung, Rechtsprechung und Klagen und beobachtet kritisch das Verhalten der Hochschulen und Universitäten in Bezug auf die Grenzen zwischen Transparenz und Wissenschaftsfreiheit. Veränderungen der sich globalisierenden Welt ziehen Veränderungen in politischen Prozessen nach sich und so auch in den Erscheinungsformen Die Regionalgruppe hatte sich für das Jahr eine Reihe von Aktionen vorgenommen. Schwerpunkt war dabei - wie in den vorigen Jahren die Information in Schulen, Hochschulen und Universitäten über die Themen Korruption, ihre Wirkung und ihre Bekämpfung. Dazu konnten 11 Veranstaltungen an verschiedenen Orten und Lehreinrichtungen abgehalten und damit ca. 300 Personen angesprochen werden. METROPOLREGION NÜRNBERG: TOBIAS RUDOLPH MÜNCHEN: MICHAEL HEISEL Die 2013 begonnene Zusammenarbeit mit Prof. Lütge vom Institut für Wirtschaftsethik der TU München konnte fortgesetzt werden. Themen des von uns durchgeführten Hochschulthementages für Naturwissenschaftler sind von »ICH BIN TRANSPARENCY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND BEIGETRETEN, WEIL ENTGEGEN DER WEITVERBREITETEN MEINUNG KORRUPTION NICHT NUR IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN EIN GROSSES PROBLEM IST. AUCH IN DEUTSCHLAND FÜGT SIE ETWA IN FORM VON ILLEGITIMER EINFLUSSNAHME AUF GESETZESVORLAGEN DER BREITEN BEVÖLKERUNG SCHADEN ZU. IM GESUNDHEITSSEKTOR KOSTET SIE LEBEN.« Felicitas Siek Politikberaterin in der Entwicklungshilfe, Frankfurt der Korruption. Die Themengruppe Korruptionsbegriff befasst sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls wie sich diese Entwicklungen auch eine Neuerung des Begriffs Korruption nach sich ziehen sollten. Metropolregion Nürnberg Im Juli 2016 hat Tobias Rudolph als Vertreter von Transparency an der Universität ErlangenNürnberg einen Vortrag zum Thema »Korruption« gehalten. Der Gastbeitrag fand im Rahmen der Vorlesungen »Business Ethics and CSR« und »Wirtschafts- und Unternehmensethik« des Lehrstuhls für Corporate Sustainability Management von Markus Beckmann statt. Professor Lütge in den regulären Studienplan übernommen worden. Zusammen mit dem studentischen Netzwerk Ethics in Economics and Practice (SNEEP) hat die Regionalgruppe einen Hochschulthementag speziell für Studenten der Betriebswirtschaft an der LM-Universität München durchgeführt. Seit 2011 ist die Regionalgruppe mit einer Dinnerspeech fester Bestandteil der akkreditierten Ausbildung zum Compliance Manager am ZWW der Universität Augsburg. Auch die Hochschule München lud die Regionalgruppe zu einem Vortrag über Transparency und Compliance ein. Mitglieder der Gruppe arbeiteten an verschiedenen Themen im Rahmen der Arbeitsgruppen Wirtschaft, Selbstverwaltungsorganisationen, Pflege und Betreuung, Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit und Politik mit. Außerdem befasste die Regionalgruppe sich mit korruptionsanfälligen Strukturen bei internationalen Organisationen mit Sitz in Deutschland, speziell BILD: PRIVAT 39 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND NIEDERSACHSEN: DENNIS SCHWARZ dem Europäischen Patentamt in München. Dazu fand ein Gespräch im Bundesjustizministerium (BMJV) statt, bei dem Vorgänge diskutiert wurden, die aus Sicht von Transparency kritisch sind. Das BMJV schlug vor, die Gespräche weiter zu führen. Für Neumitglieder wurde zusammen mit der Regionalgruppe Baden-Württemberg ein Einführungsseminar abgehalten, das wieder in Ulm stattfand. Zum Thema Pflege und Betreuung wurde eine Themengruppe gebildet, die mit der entsprechenden Arbeitsgruppe eng zusammen arbeiten sollte. Allen Mitgliedern und Freunden, die die Regionalgruppe in diesem Jahr unterstützt haben, sei ganz herzlich gedankt, insbesondere denjenigen, die sich bei den verschiedenen Aktionen unserer Gruppe engagiert haben. Neue Vorhaben sind für 2017 geplant. Es bleibt noch viel zu tun für alle, die an aktiver Mitarbeit Interesse haben. Niedersachsen Niedersachsen gehört zu den letzten Bundesländern, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geschaffen haben. Auch 2016 sind die Be- »KORRUPTION ENTMÜNDIGT. SIE UNTERGRÄBT DIE REGELN, DIE EINE GESELLSCHAFT SICH AUFERLEGT, UM IHRE MITGLIEDER VOR WILLKÜR ZU SCHÜTZEN. SIE VERZERRT WETTBEWERB, KOSTET CHANCENGLEICHHEIT, KOSTET VERTRAUEN. DARUM ENGAGIERE ICH MICH BEI TRANSPARENCY DEUTSCHLAND.« Ronja Zimmermann Projektkoordinatorin im Bereich Internationale Zusammenarbeit, Freiburg Schon wenige Monate später wurde die Gruppe voll in die Arbeitsgruppe integriert und arbeitet seither dort mit. Die Regionalgruppe München traf sich im Jahr 2016 drei Mal. Bei den Treffen gab es neben Berichten über das Vereinsleben und Transparency-Inhalte jeweils Referate zu speziellen Themen. In diesem Rahmen berichtete Dr. Uhl vom Institut für Wirtschaftsethik der TU-München über Forschungen auf dem Gebiet »Experimentelle Ethik«. Personen werden nicht nur befragt, was sie in bestimmten Situationen täten, sondern werden tatsächlich in die untersuchten Situationen gebracht und ihr Verhalten ausgewertet. Beim nächsten Gruppentreffen war das Thema »Preventing Corruption by Promoting Trust – Insights from Behavioral Science« von Prof. Graf Lambsdorff von der Universität Passau. BILD: PRIVAT 40 mühungen nicht über einen Referentenentwurf hinausgekommen. Inzwischen sind diese Bemühungen überholt. Das Bereitstellen von Informationen erst auf Nachfrage ist schon längst nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen ist von staatlicher Seite bereits von Anfang an größtmögliche Transparenz herzustellen, indem Informationen über öffentliche Datenbanken zugänglich gemacht werden (Transparenzgesetz statt IFG). Gerade dieser Schritt trifft jedoch auf Widerstand in den niedersächsischen Kommunen. Der Entwurf wurde auf der Ebene der Kommunalverbände sehr kontrovers diskutiert. Die Landesregierung hält zwar in Gesprächen mit Transparency Deutschland an dem Ziel fest, möchte jedoch den Kommunen Teile der Umsetzung freistellen, um sich nicht im Rahmen der Konnexität zu verpflichten, auch die Kosten zu übernehmen. Es zeichnen sich auch Meinungsunterschiede unter den Ressorts ab. JAHRESBERICHT 2016 I Die Regionalgruppe Niedersachsen hielt auch 2016 die Kontakte zu anderen Organisationen wie Mehr Demokratie e.V. aufrecht. Gemeinsam wird die Landesregierung an ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag erinnert und daran diese im Fokus zu behalten. Auch wurde 2016 den Antikorruptionsbeauftragten der niedersächsischen Kommunen wieder ein Forum gegeben, um sich fachlich fortzubilden und sich untereinander auszutauschen. Der Schwerpunkt lag bei Open Knowledge und dem Sachstand zum IFG. In den Räumen des Niedersächsischen Innenministeriums trafen sich dieses Mal sowohl erfahrene als auch ganz neue Beauftragte. Dies zeigt, dass das Forum schon soweit etabliert ist, dass ausscheidende Beauftragte ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger in diesen Kreis einführen. Rheinland Die Regionalgruppe Rheinland hat im Jahr 2016 sechs Veranstaltungen durchgeführt. Den Auftakt machte im Februar eine Diskussion mit dem Stadtdirektor Wolfgang Fuchs der Stadt Bonn, der über Korruptionsprävention in der Verwaltung berichtete. Im April trafen sich die Mitglieder der Regionalgruppe in Düsseldorf zu einem Stammtisch, um Erfahrungen auszutauschen. Im Juni organisierte die Regionalgruppe eine »Klüngel-Tour« durch Köln. Bei dieser besonderen Stadtführung besuchten die Mitglieder der Regionalgruppe Plätze, Bauten und Sehenswürdigkeiten, die exemplarisch für die unangemessene Verknüpfung von dienstlichen Pflichten und privaten Interessen in der Domstadt stehen. Im August war die Regionalgruppe zu Gast bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Köln. Christoph Kampmeyer und Stephan Bleimann berichteten über ihre Erfahrungen bei Korruptionsermittlungen in Unternehmen. Im September schilderte der 1. Kriminalhauptkommissar FranzJosef Meuter vom Landeskriminalamt NordrheinWestfalen unter dem Titel »Korruption – Das Problem der Anderen« die Korruptionsrepression und -prävention aus der Sicht der Behörde. Den Jahresabschluss bildete ein gemeinsamer Besuch des Weihnachtsmarkts in Köln, bei dem die Mitglieder auf die Aktivitäten des Jahres zurückblickten und neue Aktionen für das kommende Jahr planten. Mitglieder der Regionalgruppe betreuten im vergangenen Jahr in enger Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Bangladesch das CEMS Busi- ness Project an der Universität Köln. Im Rahmen dieses Projektes erstellte eine Gruppe von Masterstudenten eine Studie zu Strukturen globaler Lieferketten und ihren Korruptionsrisiken. Außerdem waren Mitglieder der Regionalgruppe Rheinland als Referenten aktiv und hielten unter andrem Vorträge an der Rheinischen Fachhochschule und dem IBZ Schloss Gimborn. RHEINLAND: KARIN HOLLOCH RUHRGEBIET-WESTFALEN: JAN TIBOR LELLEY Zusammen mit der Regionalgruppe RuhrgebietWestfalen hat die Regionalgruppe Rheinland im September 2016 ein Einführungsseminar für Neumitglieder und Interessierte in Düsseldorf durchgeführt. Am Ende eines spannenden Seminartages haben sich etliche Neumitglieder für die aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Regionalgruppen gemeldet. Wie in den vergangenen Jahren hat die Regionalgruppe Rheinland gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und dem Naturschutzbund (Nabu NRW) im TransparenzBündnis »NRW blickt durch« die »Heimlichtuer des Monats« ernannt. Den Titel »Heimlichtuer des Monats« vergibt das Bündnis »NRW blickt durch« seit April 2014. Es zeichnet damit öffentliche Stellen aus, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden. Die Initiative »NRW blickt durch« will Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu allen wichtigen Informationen aus Ämtern und Behörden ermöglichen, unter anderem mit einem zentralen Informationsregister. Ruhrgebiet-Westfalen Die Regionalgruppe Ruhrgebiet-Westfalen hat im Jahr 2016 ihren Treffpunkt zum traditionsreichen regelmäßigen und aktiven Austausch der Mitglieder gewechselt: neuer Ort der Treffen ist jetzt Essen, die heimliche Hauptstadt des Ruhrgebiets. An dieser Stelle sei der IKU GmbH in Dortmund und Frank Claus nochmals herzlich gedankt für die langjährige Unterstützung der Regionalgruppenarbeit. Gemäß der Jahresplanung fand am 3. September 2016 in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf ein Einführungsseminar für Interessierte und Neumitglieder statt. Die Regionalgruppen Rheinland und Ruhrgebiet-Westfalen veranstalteten diesen Workshop gemeinsam. Er war mit über 22 Teilnehmenden sehr gut besucht. Mit den Vorträgen »Was ist Korruption?« - Fallbeispiele mit anschließender Diskussion von Karin 41 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND SACHSEN: LOTHAR HERMES THÜRINGEN/SACHSEN-ANHALT CHRISTOPH BISKUP Holloch (Leiterin der Regionalgruppe Rheinland), »´Ein-Blick´ in Transparency Deutschland« - Zur Historie, Struktur und Personen von Anna-Maija Mertens (Geschäftsführerin von Transparency Deutschland), die Arbeitsweise von Transparency Deutschland: Möglichkeit der Mitarbeit von Moritz Boltz (Referent in der Geschäftsstelle), Vorstellung der Arbeitsweise der Regionalgruppe Ruhrgebiet-Westfalen von Jan Tibor Lelley und Einblicken in eine Arbeitsgruppe am Beispiel der Arbeitsgruppe Vergabe von Christian Heuking wurde ein breites Themenspektrum abgedeckt. Die teilweise von weit jenseits der Grenzen von Nordrhein-Westfalen angereisten Zuhörerinnen und Zuhörer waren begeistert. Alle Anwesenden konnten vielfältige Anregungen für ihre weitere Mitarbeit bei Transparency mit nach Hause nehmen. Auf Anfrage der Initative Demokratie Plus hielt Jan Tibor Lelley am 26. Oktober 2016 bei deren Stammtisch in Dortmund einen Vortrag zu den Themen Transparenz und Lobbyismus. Sachsen Schwerpunkt der Tätigkeit der Regionalgruppe Sachsen war im Jahr 2016 erneut die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Dabei wurde unter anderem ein weiterer Workshop in Görlitz für die Antikorruptionsbeauftragten/Antikorruptionskoordinatoren durchgeführt. Neben den sächsischen Kommunen nahmen daran auch Potsdam und Halle/Saale teil. Der Gefährdungsatlas in der Stadt Potsdam war Schwerpunktthema des Workshops. Dorothee Reinert, die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Potsdam, hielt dazu einen Vortrag Anschließend sprach Cornelia Herbst, Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Görlitz, über die Themen Verwaltungssponsoring und die Annahme von Schenkungen und Spenden. Dabei stellte sie die aktuelle Dienstanordnung der Stadt Görlitz vor. Ein weiteres Thema im Jahr 2016 war das Gesetzgebungsverfahren zum Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes in Sachsen, das in dem Koalitionsvertag zwischen CDU und SPD verankert ist und noch auf seine Umsetzung wartet. Gut entwickelt hat sich darüber hinaus der produktive Wettbewerb zwischen den Städten in Sachsen. Dies lässt die Hoffnung zu, dass nach Leipzig weitere Städte konkrete Überlegun42 gen zum Beitritt zu Transparency International Deutschland e.V. anstellen werden. Die Regionalgruppe Sachsen erörterte zudem in welcher Form und inwieweit man sich in die aktuelle Debatte um Demokratieverdrossenheit und Bürgerunmut konstruktiv einschalten könne. Es wurde ein ausführlicher Artikel von Lother Hermes verfasst, der im Juli 2016 in der Sächsischen Zeitung »Perspektivenseite« erschien. Thüringen/Sachsen-Anhalt Ein Schwerpunkt der Arbeit der Regionalgruppe Thüringen/Sachsen-Anhalt lag im Jahr 2016 darin, an der Neufassung des Thüringer Hochschulgesetzes mitzuwirken. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juni 2014 zum Niedersächsischen Hochschulgesetz, in dem bemängelt wird, dass die Fakultät nicht hinreichend in wichtige Entscheidungsvorgänge einbezogen wird, ergibt sich die Notwendigkeit, auch das Thüringer Hochschulgesetz nachzubessern. Die Regionalgruppe will sich hier insbesondere für mehr Transparenz und Demokratie im Hochschulsystem einsetzen. Zusammen mit Vertretern des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) wurden Vorschläge für die Novelle erarbeitet und in die politische Diskussion eingebracht. Gespräche mit Parteien und Interessenverbänden wurden geführt. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Regionalgruppe liegt darin, die Weiterentwicklung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz zu fördern. Die Regionalgruppe will sich dafür einsetzen, dass die Verwaltung des Landes und der Kommunen sowie auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes eingehend verpflichtet werden, über ihre Arbeit und ihre Entscheidungen zu berichten und Rechenschaft über ihre Ausgaben abzulegen. Die Thematik war auch einer der Schwerpunkte der Abendveranstaltung mit dem Titel »Wer kontrolliert unseren Freistaat? – Korruptionsbekämpfung in Thüringen«, die die Regionalgruppe am 3. März 2016 durchführte. Referenten waren an diesem Abend Lutz Dette, Präsident des Thüringer Rechnungshofes, Lutz Hasse, Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Johannes Ludwig, stellvertretender Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerk e.V. und Gründer des Dokumentationszentrums www.anstageslicht.de. JAHRESBERICHT 2016 I »ES IST GUT, DEN SCHWACHEN UND BENACHTEILIGTEN ZU HELFEN. UND ES IST GUT, DEN MENSCHEN LEITLINIEN FÜR GUTES HANDELN AUFZUZEIGEN. ABER ES IST EBENSO WICHTIG, DIE SYSTEMISCHEN URSACHEN FÜR ARMUT, UNGERECHTIGKEIT UND UNFREIHEIT AUF DER WELT ZU BENENNEN UND ZU BEKÄMPFEN. KORRUPTION IST EINE DER WESENTLICHEN URSACHEN, UND WEIL TRANSPARENZ ÜBER DAS HANDELN VON MÄCHTIGEN UND BEVOLLMÄCHTIGTEN AUF ALLEN EBENEN DAS BESTE MITTEL GEGEN KORRUPTION IST, BIN ICH MITGLIED VON TRANSPARENCY DEUTSCHLAND.« Lutz Althoff, Mitglied, Bereichsleiter einer Bank aus Düsseldorf BILD: PRIVAT 43 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 04 BERICHT DES BEIRATS RAMONA PISAL Am 27. Januar 2016 tagte der Beirat auf Einladung seines Mitglieds Kriminaloberrat Oliver Malchow in den Räumen der Gewerkschaft der Polizei in Berlin. Nach der freundlichen Begrüßung durch den Geschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Horst Müller, stellte sich als neues Mitglied des Beirats Ulrike Kaiser vor. Edda Müller berichtete über ausgewählte Aspekte der Arbeit von Transparency Deutschland, insbesondere mit Blick auf den am selben Tag veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex. Die gute Nachricht: Deutschland hat sich um zwei Rangplätze gegenüber dem Vorjahr verbessert. Dazu haben sicher die Vorhaben der Bundesregierung gegen Korruption beigetragen, die Transparency engagiert vorangetrieben hat: Die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption, die strafrechtliche Verschärfung bei Bestechung von Mandatsträgern, die gesetzlichen Regelun- gen zu den Karenzzeiten für Politiker in hohen Regierungsämtern sowie das im November 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Korruption und die laufenden Beratungen eines Gesetzentwurfs gegen Korruption im Gesundheitswesen mit dem Ziel, künftig die Bestechung und Bestechlichkeit von Angehörigen der Freien Berufe im Gesundheitswesen ahnden zu können. Der Beirat sprach der Vorsitzenden seine Anerkennung aus für die nachhaltigen und erfolgreichen Bemühungen für mehr Transparenz und gegen Korruption. Mit Sorge wurde diskutiert, dass dem CPI zufolge Führungskräfte deutscher Unternehmen als zunehmend weniger integer wahrgenommen werden. Gehäufte Korruptions- und Compliance-Skandale wie in der Automobilindustrie, im Sport und im Finanzmarkt untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger erscheint die konsequente weitere Verfolgung der Ziele von Transparency. Von Vertrauensverlust wusste auch Oliver Malchow zu berichten, in seinem Vortrag über die aktuellen Herausforderungen bei der Arbeit der Polizei. Der Abbau von insgesamt 16.000 Polizeistellen habe bei den aktiven Polizistinnen und Polizisten zu einem Überstundenberg von knapp 20 Millionen geführt. Die Bevölkerung rüste selbst auf, Pfefferspray und Kleinwaffen haben Hochkonjunktur, es bilden sich verstärkt Bürgerwehren. Gleichzeitig werde der Polizei mit wachsendem Misstrauen begegnet, werde ihr institutioneller Rassismus vorgeworfen. Korruptionsstraftaten spielten in der Polizeiarbeit eine eher untergeordnete Rolle, bei der Polizei selbst käme sie so gut wie nicht vor. Angesichts der immensen Arbeitsverdichtung und steigender Frustration bei den Einsatzkräften, eine gute Nachricht. 44 JAHRESBERICHT 2016 I Im Zentrum der anschließenden Diskussion standen die Themen Hinweisgeber- und Informantenschutz im Journalismus sowie der Einfluss privatwirtschaftlicher Stiftungen auf die Entwicklungspolitik kraft immenser finanzieller Ressourcen. Bedauert wurde, dass Transparenz und Partizipation bei den meisten politischen Vorhaben nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle spiele und allenfalls als Akzeptanzmanagement eingesetzt werde. In der Wirtschaft werde Transparenz mit Wettbewerbshemmnis gleichgesetzt. Mit Besorgnis nehmen die Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisationen wahr, dass ihre Handlungsspielräume schrumpfen, nicht zuletzt dadurch, dass von ihnen ein ganz und gar ehrenamtlicher Einsatz erwartet werde; nicht einmal die reisebedingten Aufwendungen würden erstattet. Nach weiterem Austausch auch zur Rolle und dem Selbstverständnis von Transparency einschließlich des eigenen legislativen Fußabdrucks stellte Angela Reitmaier die internationale Arbeit von Transparency Deutschland vor. 45 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 05 MEDIEN- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT HEIKE MAYER Der Scheinwerfer Abschied nehmen, Neue Wege gehen – unter diesem Zeichen stand und steht aktuell die Arbeit der Scheinwerfer-Redaktion. Der erste Scheinwerfer im Jahr 2016 (Nummer 70) präsentierte im Schwerpunkt Gesichter und Geschichten im »Engagement gegen Korruption«. Lukas Gawor und Anja Schöne, zwei tragende Säulen im Redaktionsteam, haben das Thema gemeinsam betreut. Das Heft war bereits komplett fertig und sollte eben in den Druck gehen, da erschütterte die Redaktion der Tod von Anke Martiny. Die gelernte Journalistin, langjähriges Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, war dem Scheinwerfer und allen persönlich eng verbunden. Michael Wiehen verfasste für den Scheinwerfer einen Nachruf, der › VON LINKS NACH RECHTS: CHRISTA DÜRR, MORITZ MANNSCHRECK, CHRISTIAN LANTERMANN, LEONIE SCHARF, ULRIKE KAISER, ANJA SCHÖNE ihren Lebensweg nachzeichnet und deutlich macht, welch wunderbarer Mensch verloren wurde. Die veränderte Situation stellte das Redaktionsteam vor einige Herausforderungen. Anke Martiny war es wichtig, auch einmal die »Alltagskorruption« in den Fokus zu rücken, sie hatte dieses Schwerpunkt-Thema für das zweite Heft 2016 angeregt und wollte gerne selbst die redaktionelle Betreuung übernehmen. Dazu kam es nicht mehr. Das Team musste sich zusammenraufen, umdisponieren und schnell reagieren, damit auch die Nummer 71 wie vorgesehen erscheinen konnte. Moritz Mannschreck sei dafür gedankt, dass er an dieser Stelle beherzt eingesprungen ist. Im Zuge der Vorstandswahlen im Juli 2016 wurde dann die Zuständigkeit für den Scheinwerfer im Vorstand neu festgelegt. Das Redaktionsteam freut sich, mit Christian Lantermann einen ideenreichen und kommunikationsfreudigen Mitstreiter hinzugewonnen zu haben. Für den Themenschwerpunkt »Best Practice – Strategien der Korruptionsbekämpfung« (Nummer 72) haben im Sommer zwei bewährte Kräfte aus dem Redaktionsteam, Dorthe Siegmund und Martin Lycko, die redaktionelle Verantwortung übernommen. Die vierte und letzte Ausgabe des Jahres stand dann schwerpunktmäßig im Zeichen von »Verwaltungstransparenz – Informationsfreiheit – Transparenzgesetze« (redaktionell betreut von Heike Mayer). Das Heft ist Ende Oktober erschienen und trägt die Nummer 73. Im November traf sich das Scheinwerferteam zur alljährlichen Redaktionskonferenz. Zwei Ex- 46 JAHRESBERICHT 2016 I 47 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND pertinnen waren dazu eingeladen: Ulrike Kaiser, Beiratsmitglied von Transparency Deutschland und Begründerin der Initiative Qualität im Journalismus (IQ), sowie Sylvia Schwab, ehemalige Transparency-Referentin und Leitende Redakteurin bei der Zeitschrift Vereinte Nationen. Die spannenden und lehrreichen Vorträge der beiden Referentinnen haben Impulse für weitere Neuerungen beim Scheinwerfer vermittelt, die das Team 2017 angehen will. richten und Berichten, Porträts und Buchbesprechungen. Sie können hier aus Platzgründen nicht alle namentlich genannt werden, aber fest steht, ohne sie würde es den Scheinwerfer so nicht geben. Herzlichen Dank dafür! Ein Dank geht nicht zuletzt an alle unermüdlichen Verfasserinnen und Verfasser von Nach- »HINTER MANGELNDER TRANSPARENZ VERSTECKT SICH NICHT IMMER, ABER OFT - FETTE KORRUPTION. DIE MUSS DRINGEND BEKÄMPFT WERDEN, WEIL SIE – BEI UNS UND IN ANDEREN LÄNDERN - DEMOKRATIE UNTERGRÄBT. ABER AUCH IN MEINEM UREIGENEN ARBEITSFELD - GESUNDHEIT IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN – IST SIE OFT DAS ENTSCHEIDENDE HINDERNIS FÜR EINE VERBESSERUNG.« Winfried Zacher, Spender, Facharzt für Allgemeinmedizin, Tropenkrankheiten, MPH, Bonn BILD: PRIVAT 48 JAHRESBERICHT 2016 I 2015 2016 31 33 5 2 2.105 6.237 2.100 11.313 5.675 Twitter-Follower 6.403 119 Erwähnung von Transparency in der Presse und den Medien Besuche der Website (monatlich) 241.570 9.588 Pressekonferenzen Newsletter-Abonnenten 6.123 238.336 Pressemitteilungen Facebook-Fans 67 Veranstaltungen mit Transparency-Referentinnen und Referenten 49 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 06 FINANZEN UND MITGLIEDER Erträge Die Einnahmen fielen im Jahr 2016 mit 567.801 € etwas höher aus als im Vorjahr (556.206 €). Dies liegt auch an der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zum 1. Januar 2016. Im Folgenden werden die wichtigsten Einnahmepositionen erläutert. Die Beträge der einzelnen Einnahmepositionen können der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden. anstaltungen oder Tagungen Vorträge gehalten haben. Allen ehrenamtlich arbeitenden Referentinnen und Referenten sei herzlich für ihr Engagement gedankt. Zinserträge und -aufwendungen Mitgliedsbeiträge Die Mitgliedsbeiträge von Einzelmitgliedern stiegen auf 108.301 € (Vorjahr 87.504 €), die Mitgliedsbeiträge der korporativen Mitglieder stiegen auf 125.160 € (Vorjahr 104.900 €). Spenden Die Spendeneinnahmen sind gegenüber dem Vorjahr von 112.904 € auf 85.812 € gesunken. Förderbeiträge Die Förderbeiträge (regelmäßige Spenden) sind in diesem Jahr auf 66.834 € gestiegen (Vorjahr 62.450 €). Geldauflagen Die Zuweisungen von Geldauflagen von Gerichten und Staatsanwaltschaften lagen mit 73.500 € deutlich niedriger als im Vorjahr (104.400 €). Diese Einnahmeposition ist mit 3,31 € geringer ausgefallen als im Jahr 2015 (73,72 €). Projektmittel Die Einnahmen im Jahr 2016 aus dem Projekt mit der GIZ GmbH beliefen sich auf 27.050 €, aus dem Projekt mit der Robert-Bosch-Stiftung auf 17.031 € und aus dem Projekt mit dem Transparency International EU Liaison Office in Brüssel auf 2.640 €. Darüber hinaus gab es einen Sondereffekt aus der Auflösung der Transparency-Stiftung. Aufwand Die Ausgaben sind mit 482.725 € höher ausgefallen als im Vorjahr (453.761 €). Die größte Ausgabenposition ist der Personalaufwand, dessen Höhe im Vergleich zum Vorjahr (242.629 €) mit 243.095 € geringfügig angestiegen ist. Personalausgaben fallen in der Geschäftsstelle für die Geschäftsführerin, fünf Mitarbeitende und zwei Praktikanten an. Honorare 50 Die Einnahmen aus Honoraren lagen im Jahr 2016 bei 12.229 € und sind damit im Vorjahresvergleich (7.230 €) deutlich gestiegen. Die Mitglieder des Vorstands und des Beirats sowie die Leiterinnen und Leiter der Arbeits- und Regionalgruppen sind ehrenamtlich tätig und erhalten vom Verein keine Bezüge. Honorare an den Verein werden gezahlt, wenn Mitglieder von Transparency Deutschland auf Ver- Die Reise- und Veranstaltungskosten stiegen leicht auf 95.951 € (Vorjahr 95.153 €). Der überwiegen- JAHRESBERICHT 2016 I de Anteil der Reise- und Veranstaltungskosten entstand durch das Führungskreistreffen in Erfurt, die Mitgliederversammlung in Berlin und die Vorstandssitzungen. Die Kosten für Bürobedarf, Kommunikation und Literatur stiegen auf 72.870 € (Vorjahr 58.387 €). Die sonstigen Kosten beinhalten unter anderem Nebenkosten des Geldverkehrs, Kosten für die externe Lohnbuchhaltung, Spenden des Vereins und Abschreibungen. Rücklagen Zum 31. Dezember 2016 gab es Rücklagen in Höhe von insgesamt 150.476 €, davon waren 66.012 € Betriebsmittelrücklagen. Ergebnis Nach Berücksichtigung von Zinsen und ähnlichen Erträgen entsteht ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresgewinn von 85.079 € (Vorjahr 102.519 €). Nach den Rücklagenbewegungen ergibt sich wie im Vorjahr ein Bilanzgewinn von 0 €. Prüfung Transparency Deutschland lässt seine Vereinsfinanzen freiwillig prüfen. Die Prüfung erfolgte durch die Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kffr. (FH) Martina Schmidt, Berlin, und wurde im Januar/Februar 2017 durchgeführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Demnach wurde die Buchführung des Vereins vollständig und gewissenhaft vorgenommen und die Prüfung hat insgesamt zu keinerlei Einwänden geführt. BILD: PAULINE/PIXELIO.DE 51 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND Gewinn- und Verlustrechnung Beträge auf volle Euro gerundet, 1.1.2016 bis 31.12.2016 bzw. 1.1.2015 bis 31.12.2015 ERTRÄGE 1. 2016 2015 Mitgliedsbeiträge und Spenden 386.107 367.758 Mitgliedsbeiträge Einzelmitglieder 108.301 87.504 Mitgliedsbeiträge korporative Mitglieder 125.160 104.900 0 1.800 66.834 60.650 Spenden Einzelmitglieder 6.293 19.797 Spenden korporative Mitglieder 1.750 2.710 75.655 90.397 2.115 0 Bußgelder 73.500 104.400 Erlöse aus Veranstaltungen und Vorträgen 16.542 14.392 Honorare (erhalten) 12.229 7.230 Veranstaltungseinnahmen 2.300 2.220 Reisekostenerstattungen 2.013 4.942 46.721 57.194 27.050 35.007 0 18.381 17.031 3.806 Förderbeiträge Unternehmen und Körperschaften Förderbeiträge Einzelpersonen Spenden Einzelpersonen Nichtmitglieder Spenden Unternehmen und Körperschaften Nichtmitglieder 2. 3. 4. Projektmittel 1 GIZ GmbH TIS Projekteinnahmen Robert-Bosch-Stiftung Transparency International EU Liaison Office, Brüssel 5. 44.931 556.206 2016 2015 Personalaufwand -243.095 -242.629 Löhne/Gehälter -198.567 -199.640 Sozialaufwand -44.528 -42.989 AUFWAND 7. Abschreibungen 8. Sonstiger betrieblicher Aufwand -3.185 -235.857 Reisekosten -61.502 -60.281 Bürobedarf, Kommunikation, Literatur -72.870 -58.451 -9.935 -9.152 Veranstaltungskosten/Mieten Veranstaltungen -34.449 -34.872 Raumkosten -24.227 -22.390 Sonstige Aufwendungen -16.560 -7.836 Buchführungs-/Prüfungskosten -9.030 -8.367 Beiträge und Versicherungen -1.571 -1.637 -932 -1.438 Rechts- und Beratungskosten -3.189 -1.089 Instandhaltung -1.593 -2.435 -482.725 -453.761 3 74 85.079 102.519 Werbe- und Repräsentationskosten Summe Aufwand Zinsen und ähnliche Erträge Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 52 -3.773 -207.948 Honorare (gezahlt) 9. 0 567.801 Summe Erträge 6. 2.640 12.463 Sonstige betriebliche Erträge JAHRESBERICHT 2016 I AUFWAND 10. Entnahmen aus Rücklagen 11. Einstellung in Rücklagen 12. Bilanzgewinn 2016 2015 65.396 66.459 150.476 168.978 0 0 Bilanz zum 31.12.2016 mit den Vergleichszahlen zum 31.12.2015 AKTIVA 2016 2015 6.612 10.498 A Anlagevermögen I. Sachanlagen B Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C Aktive Rechnungsabgrenzung D Treuhandvermögen Summe Aktiva PASSIVA 4.479 10.275 526.357 428.553 71 0 37.621 537.519 486.947 2016 2015 A Eigenkapital I. Rücklagen 1. Betriebsmittelrücklage § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO 2. zweckgebundene Rücklage § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO 66.012 65.396 1.300 - 3. freie Rücklage § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 356.431 310.906 4. freie Rücklage § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO 50.000 50.000 5. freie Rücklage § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO 37.638 - 0 0 13.882 14.203 II. Bilanzgewinn B Rückstellungen Sonstige Rückstellungen C Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.832 6.277 2. Verbindlichkeiten aus Projektmitteln 5.219 2.545 3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.205 - D Treuhandverbindlichkeiten - 37.621 537.519 486.947 Summe Passiva 53 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND Mitglieder und Förderer Im Jahr 2016 konnten 69 neue Mitglieder begrüßt werden (Vorjahr: 107). 62 Mitglieder beendeten im Laufe des Jahres ihre Mitgliedschaft (Vorjahr: 81). Die Gesamtzahl der Mitglieder zum 1. Januar 2017 lag damit bei 1.205 Einzelmitgliedern (zum 1. Januar 2016: 1.213). Die Anzahl der korporativen Mitglieder sank auf 42 (Vorjahr 44). Darunter befinden sich sieben Mitglieder auf Gegenseitigkeit. Die Gesamtzahl der Mitglieder zum 1. Januar 2017 lag damit bei 1.247. Die Anzahl der Personen, die Transparency Deutschland durch eine regelmäßige Spende unterstützen, ist erneut angestiegen. Zum Jahresende waren 415 Förderinnen und Förderer zu verzeichnen (Vorjahr: 376). 90 Förderinnen und Förderer sind gleichzeitig Mitglieder, die zusätzlich zu ihrem Mitgliedsbeitrag einen regelmäßigen Betrag spenden. »DEMOKRATIE UND EIN GUTES GEMEINWESEN SIND MIR SEHR WICHTIG. KORRUPTION UNTERGRÄBT WESENTLICHE DEMOKRATISCHE PRINZIPIEN UND ZERSTÖRT DAS VERTRAUEN SOWIE DEN ZUSAMMENHALT IN DER GESELLSCHAFT. BEI TRANSPARENCY DEUTSCHLAND HABE ICH GLEICHGESINNTE GEFUNDEN, MIT DENEN ICH AKTIV ETWAS FÜR UNSERE GESELLSCHAFT TUN KANN.« Alexandra Herzog, Mitglied, Betriebswirtin und Governance-Expertin aus Köln BILD: PRIVAT 54 JAHRESBERICHT 2016 I Mitgliederentwicklung im Jahresvergleich Anzahl der Mitglieder zum 1. Januar Korporative Mitglieder Individuelle Mitglieder 2016 1247 42 1205 2015 1257 44 1213 2014 1236 43 1193 2013 1199 45 1154 2012 1164 45 1119 2011 1120 47 1073 55 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND Einnahmen über 1.000 Euro EINZELPERSONEN Andreas Bamberg 1.200 € Spende Clemens Eckes 2.400 € Spende Georg Fischer 2.100 € Mitgliedsbeitrag und Spende Hans-Jörg Bantleon 5.100 € Mitgliedsbeitrag und Spende Helmut Fritzsche 1.200 € Spende Inga und Winfried Zacher 1.000 € Spende Jan-Hendrik Dohrmann 1.800 € Spende Jürgen Göttmann 1.333 € Klaus Wiegand 1.000 € Spende Lieselotte Hartmann 1.200 € Spende Lucia Hermann 2.000 € Spende Lutz Althoff 1.160 € Raymund Münster 3.300 € Spende Robert Demohn 1.540 € Stefan Michallik 1.200 € Spende Sven Schütt Mitgliedsbeitrag und Spende Mitgliedsbeitrag und Spende Mitgliedsbeitrag und Spende 50.000 € Spende Thomas Ehlert 2.000 € Spende Thorsten Schmidt 1.200 € Spende UNTERNEHMEN, ORGANISATIONEN, KOMMUNEN Acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V. 1.500 € Honorar Allianz SE 6.250 € Mitgliedsbeitrag BASF SE 6.250 € Mitgliedsbeitrag Bundesagentur für Arbeit 6.250 € Mitgliedsbeitrag Bundesstadt Bonn 1.250 € Mitgliedsbeitrag Business Keeper AG 1.250 € Mitgliedsbeitrag Control Risks Deutschland GmbH 1.250 € Mitgliedsbeitrag Daimler AG 6.250 € Mitgliedsbeitrag Deutsche Bahn AG 6.250 € Mitgliedsbeitrag Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH 1.250 € Mitgliedsbeitrag Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) mbH 1.250 € Mitgliedsbeitrag Deutsche Lufthansa AG 6.250 € Mitgliedsbeitrag Europäische Akademie Berlin e.V. 1.750 € Honorar Fair Isaac Germany GmbH 1.200 € Honorar Fontanestadt Neuruppin 1.250 € Mitgliedsbeitrag Fraport AG 6.250 € Mitgliedsbeitrag GFA Consulting Group GmbH 3.125 € Mitgliedsbeitrag GOPA Gesellschaft für Organisation, Planung und Ausbildung mbH 3.125 € Mitgliedsbeitrag HELIOS Kliniken GmbH 6.250 € Mitgliedsbeitrag 56 JAHRESBERICHT 2016 I HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen e.V. 1.500 € Honorar HOCHTIEF AG 6.250 € Mitgliedsbeitrag Innenministerium des Landes Schleswig-Hostein 1.250 € Mitgliedsbeitrag KfW Bankengruppe 3.000 € Mitgliedsbeitrag und Spende KUGLER MAAG CIE GmbH 1.250 € Mitgliedsbeitrag Landeshauptstadt Potsdam 1.250 € Mitgliedsbeitrag MAN SE 6.250 € Mitgliedsbeitrag Michael Koch GmbH 1.250 € Mitgliedsbeitrag PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 6.250 € Mitgliedsbeitrag 6.250 € Mitgliedsbeitrag Regionale Kliniken Holding RKH GmbH 11.250 € Mitgliedsbeitrag SAP AG 6.250 € Mitgliedsbeitrag Stadt Halle (Saale) 1.250 € Mitgliedsbeitrag Stadt Hilden 1.250 € Mitgliedsbeitrag Stadt Leipzig 1.250 € Mitgliedsbeitrag Stadtwerke Bonn GmbH 6.250 € Mitgliedsbeitrag ROBERT BOSCH GmbH Namen der Personen, Organisationen, Unternehmen oder Kommunen, die Transparency International Deutschland e.V. im Jahr 2016 insgesamt mindestens 1.000 Euro im Rahmen von Geldspenden, Sachspenden, Mitgliedsbeiträgen und Vortragshonoraren zugewendet haben. Für ihre Unterstützung sei gedankt. 57 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND Korporative Mitglieder KORPORATIVE MITGLIEDER akzente kommunikation und beratung gmbh, München Allianz SE, München BASF SE, Ludwigshafen Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Business Keeper AG, Berlin Control Risks Deutschland GmbH, Berlin Daimler AG, Stuttgart Deutsche Bahn AG, Berlin Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Eschborn Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) mbH, Köln Deutsche Lufthansa AG, Frankfurt am Main Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main FRAPORT AG, Frankfurt am Main GFA Consulting Group GmbH, Hamburg GOPA Gesellschaft für Organisation, Planung und Ausbildung mbH, Bad Homburg HELIOS Kliniken GmbH, Berlin HOCHTIEF AG, Essen KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main KUGLER MAAG CIE GmbH, Kornwestheim MAN SE, München Michael Koch GmbH, Ubstadt-Weiher PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main Regionale Kliniken Holding RKH GmbH inkl. aller zur Holding gehörenden Gesellschaften, Ludwigsburg ROBERT BOSCH GmbH, Stuttgart SAP AG, Walldorf Stadtwerke Bonn GmbH, Bonn Stiftung Apfelbaum, Köln Wirtschaftsgilde e.V., Weinheim KORPORATIVE KOMMUNALE MITGLIEDER Bundesstadt Bonn Fontanestadt Neuruppin Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Landeshauptstadt Potsdam Stadt Halle (Saale) Stadt Hilden Stadt Leipzig 58 JAHRESBERICHT 2016 I KORPORATIVE MITGLIEDER AUF GEGENSEITIGKEIT Bund Deutscher Kriminalbeamter, Berlin Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik EBEN Deutschland e.V. (dnwe), Zittau Europäische Bewegung Deutschland (EBD), Berlin European Heathcare Fraud and Corruption Network (EHFCN), Brüssel Global Cooporation Council (Nord Süd Forum) e.V., Bonn ICC Deutschland e.V., Berlin Nord-Süd-Forum München e.V., München Stand: 1. Januar 2017 59 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND 07 ORGANISATION Stand: 31. Dezember 2016 Vorstand Prof. Dr. Edda Müller (Vorsitzende) Honorarprofessorin, Ministerin a. D., Berlin Hartmut Bäumer (Stellvertretender Vorsitzender) Rechtsanwalt, Berlin Gabriele C. Klug (stellvertretende Vorsitzende) Stadtkämmerin der Stadt Köln, Köln Peter Conze Lehrbeauftragter, ehem. Afrika-Direktor der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Berlin Dr. Christian Lantermann Rechtsanwalt, Certified Fraud Manager, Köln Markus Löning Berater von Unternehmen im Bereich Menschenrechte, Berlin Prof. Dr. Dr. Jürgen Marten Rechtsanwalt, Berlin Dr. Andreas Novak Berater von Unternehmen im Bereich Kultur, Personal und Führung, Berlin Helena Peltonen-Gassmann Dipl.-Kauffrau, im Ruhestand, Hamburg Dr. Gisela Rüß Ministerialrätin i. R., Berlin Caspar von Hauenschild Berater von Unternehmen, München Dr. Wolfgang Wodarg Arzt, Bundestagsabgeordneter a. D., Berlin Beirat Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin Bundesministerin der Justiz a. D., Berlin Prof. Dr. Hans Fleisch Generalsekretär beim Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin Cornelia Füllkrug-Weitzel Vizepräsidentin des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung, Berlin Dr. Lutz Hachmeister Gründungsdirektor Institut für Medien- und Kommunikationspolitik, Berlin Dr. Christian Humborg Geschäftsführer von CORRECT!V, Berlin Ulrike Kaiser Freie Fachautorin für Journalismus und Medien/-politik, Remscheid PD Dr. Ansgar Klein Geschäftsführer des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Berlin Oliver Malchow Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Berlin Dr. Günter Metzges Vorstandsmitglied und Mitbegründer von Campact e.V., Berlin Volker Monnerjahn Präsident des DJK Sportverbandes, Oberwesel Ramona Pisal Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds (djb), Berlin Pavel Richter CEO von Open Knowledge International, Berlin Barbara Rinke Oberbürgermeisterin a. D. der Stadt Nordhausen, Nordhausen Karenina Schröder Projektleiterin des International Civil Society Center, Berlin Thomas Schröder Präsident des Deutschen Tierschutzbund, Bonn 60 JAHRESBERICHT 2016 I Prof. Dr. Hubert Weiger Vorsitzender des BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Berlin Hugh Williamson Direktor der Europa- und Zentralasien-Abteilung von Human Rights Watch, Berlin Ethikbeauftragter Dr. Peter Hammacher Rechtsanwalt und Mediator, Heidelberg Arbeitsgruppenleiter/-innen Dr. Helmut Brocke Kommunen Stefan Calvi Finanzwesen Dr. Rainer Frank Hinweisgeber Ulrike Fröhling Transparenz in den Medien Sieglinde Gauer-Lietz Staatliche Entwicklungszusammenarbeit Sonja Grolig Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit Christian Heuking Vergabe Reiner Hüper Strafrecht Dr. Wolfgang Jäckle Politik Rowena Knöppel Selbstverwaltungsorganisationen Reinhard Krause Wirtschaft N.N. Bundes- und Landesverwaltung Dr. Angela Reitmaier Internationale Vereinbarungen Sylvia Schenk Sport Dr. Kirsten Schubert Integritätspakt Arne Semsrott Wissenschaft Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen Pflege und Betreuung Dr. Angela Spelsberg Gesundheitswesen Regionalgruppenleiter/-innen Prof. Dr. Christoph Biskup Regionalgruppe Thüringen/Sachsen-Anhalt Wolfgang Frauenkron Regionalgruppe Bremen Dr. Michael Heisel Regionalgruppe München Karin Holloch Regionalgruppe Rheinland Dr. Jan Tibor Lelley Regionalgruppe Ruhrgebiet-Westfalen Helena Peltonen-Gassmann Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein Nicole Perez/Berta van Schoor Regionalgruppe Baden-Württemberg Dr. Tobias Rudolph Regionalgruppe Metropolregion Nürnberg Dennis Schwarz Regionalgruppe Niedersachsen N.N. Regionalgruppe Sachsen N.N. Regionalgruppe Frankfurt/Rhein-Main Dr. Astrid Wokalek Regionalgruppe Berlin/Brandenburg 61 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND Gremienvertretungen von Mitgliedern als Repräsentanten der Organisation AK Open Government Partnership Gabriele C. Klug Allianz für Integrität Steering Group Reinhard Krause ALTER EU (Alliance for Lobby Transparency and Ethics Regulation) Dr. Christian Humborg Bündnis für nachhaltige Textilien Christa Dürr Netzwerk für Unternehmensverantwortung Corporate Accountability (CorA) Dr. Tatjana Chahoud Lenkungskreis des CSR-Forums der Bundesregierung Prof. Dr. Edda Müller Lenkungskreis Deutsches Global Compact Netzwerk (DGCN) Paul Hell Kuratorium des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik EBEN Deutschland e.V. (dnwe) Caspar von Hauenschild European Healthcare Fraud and Corruption Network (EHFCN) Dr. Wolfgang Wodarg Multistakeholder-Gruppe der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) Prof. Dr. Edda Müller Enquetekommission "Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen" Sylvia Schenk EURO 2024-Initiative Sylvia Schenk Institute for Human Rights and Business (IHRB) Sylvia Schenk Mega Sporting Event Platform for Human Rights Sylvia Schenk Netzwerk Steuergerechtigkeit Caspar von Hauenschild OECD Watch Shirley van Buiren Sports and Rights Alliance (SRA) Sylvia Schenk UNCAC Coalition Dr. Sebastian Wolf Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Gabriele C. Klug Sitzungen Vorstandssitzung in Berlin 23. Januar 2016 Beiratssitzung in Berlin 27. Januar 2016 Führungskreistreffen in Erfurt 4.-6. März 2016 Vorstandssitzung in Erfurt 04. März 2016 Vorstandssitzung in München 20. April 2016 Vorstandssitzung in Berlin 10. Juni 2016 Mitgliederversammlung in Berlin 11. Juni 2016 Vorstandssitzung in Berlin 25. Juni 2016 Außerordentliche Vorstandssitzung in Berlin 27. Juli 2016 Programmatikworkshop des Vorstands 2.-3. Oktober 2016 Vorstandssitzung in Berlin 21. Oktober 2016 62 JAHRESBERICHT 2016 I Geschäftsstelle Team - Dr. Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin - Moritz Boltz - Carolin Glandorf - Izabela Grzywacz (April bis September) - Stefanie Haupenthal (bis März) - Silvia Petig (bis April) - Markus Reimer, IT-Administrator - Leonie Scharf - Patrick Strehl (seit Februar) - Sylvia Schwab (bis Februar) Praktikant/innen - Lukas Geck (bis Februar) - Christine Dümler (bis Februar) - Kristina Kuhlmann (März bis Juni) - Felix Klatt (April bis August) - Paula Haufe (seit August) - Thalis Weizmann (seit Oktober) › GESCHÄFTSSTELLE. VON LINKS: LEONIE SCHARF, MORITZ BOLTZ, PAULA HAUFE, CAROLIN GLANDORF, ANNA-MAIJA MERTENS, THALIS WEIZMANN, PATRICK STREHL Externe Unterstützung - Folkard Wohlgemuth, Buchhalter - Markus Reimer, IT-Administrator Bibliothek zum Thema Korruption Wir führen in der Geschäftsstelle eine Präsenzbibliothek, die auf das Thema »Korruption« spezialisiert ist und eine gut sortierte Auswahl an wissenschaftlicher Fachliteratur, Aufsätzen, Nachschlagewerken, Vorträgen und Fachzeitschriften rund um das Thema »Korruption und Korruptionsprävention« umfasst. Bücher zu unseren Themen werden regelmäßig von ehrenamtlichen Mitgliedern für unsere Zeitschrift »Scheinwerfer« rezensiert. So sind auch fast alle Titel, die bisher rezensiert wurden, dort zu finden. Die Präsenzbibliothek befindet sich in der Geschäftsstelle von Transparency Deutschland, Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin. Sie haben die Möglichkeit, Dokumente der Bibliothek vor Ort einzusehen. Da die Bibliothek auch als Konferenzraum fungiert, können wir keine Öffnungszeiten festsetzen, sondern bitten Sie darum, mit uns per E-Mail (office@transparency.de) oder telefonisch unter 030- 54 98 98 0 einen Termin zu vereinbaren. 63 I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND Korruptionsprävention braucht Ihre Unterstützung! Die Mitglieder von Transparency Deutschland engagieren sich freiwillig und unentgeltlich für die Bekämpfung von Korruption in Deutschland. Sie bringen Ihr Fachwissen, Ihre Zeit und auch finanzielle Ressourcen ein. In thematischen Arbeitsgruppen setzen Sie sich gegen Korruption im Gesundheitswesen, der Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung ein. In Regionalgruppen machen Sie sich für Transparenz vor Ort stark. Mit Hilfe von Vorträgen, öffentlichen Diskussionen, Stellungnahmen in der Presse, Vertretungen bei Gesetzesanhörungen oder durch Publikationen leisten die ehrenamtlichen Mitglieder von Transparency Deutschland den wesentlichen Teil unserer Arbeit und stoßen dabei oft auf Widerstände. Um weiterhin so erfolgreich arbeiten zu können, ist Transparency Deutschland auf Ihre Unterstützung angewiesen. So können Sie aktiv werden: Förderbeitrag: Regelmäßige Förderbeiträge geben uns hohe Planungssicherheit und stärken unsere Unabhängigkeit. Wir informieren Sie regelmäßig über unsere Arbeit. Spende: Einzelne Spenden ermöglichen es uns, Projekte durchzuführen, die sonst nicht möglich wären. Spendenkonto: Transparency International Deutschland e.V. Konto-Nr. 11 46 00 37 00 bei der GLS Bank (BLZ 430 609 67) IBAN: DE07 4306 0967 1146 0037 00 BIC: GENO DE M 1 GLS Mitglied: Als Mitglied bringen Sie sich aktiv ein, zum Beispiel in einer unserer Regionalgruppen oder für Schwerpunktthemen wie Wirtschaft, Politik, Sport und Gesundheitswesen. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite www.transparency.de unter dem Menüpunkt »Mitmachen«. Wir bedanken uns bei allen Spenderinnen und Spendern, Förderinnen und Förderern und natürlich bei unseren Mitgliedern, die die Bekämpfung der Korruption finanziell unterstützt haben! Dr. Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin 64 BILD: ELSA KEMPPAINEN Impressum Transparency International Deutschland e.V. Alte Schönhauser Straße 44 10119 Berlin Telefon 030-549898-0 Fax 030-549898-22 E-Mail office@transparency.de Web www.transparency.de www.facebook.com/TransparencyDeutschland @transparency_de Innenteil und Bilder soweit nicht anders angegeben: Transparency International Deutschland e.V. Wir danken den Autorinnen und Autoren für ihre Beiträge zu diesem Jahresbericht. Redaktion: Leonie Scharf Redaktionsschluss: Februar 2017 Gestaltung: Friendship Berlin Visuelle Kommunikation www.friendshipberlin.de ISBN: 978-3-944827-22-3 Klimaneutral gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Die von Transparency Deutschland genutzte Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 legt fest, dass die Vervielfältigung und Verbreitung nur dann erlaubt wird, wenn der Name der Autorin/des Autors genannt wird, wenn die Verwendung nicht für kommerzielle Zwecke erfolgt und wenn keine Bearbeitung, Abwandlung oder Veränderung erfolgt.
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