2016
JAHRES
BERICHT
2016
Zu Transparency Deutschland
Transparency International Deutschland e.V. arbeitet deutschlandweit an
einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dazu müssen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen bilden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden
die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und
gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet.
Vorwort 2
01 Das Jahr im Überblick
4
02 Arbeitsgruppen und Projekte
- Politik
- Vergabe
- Wirtschaft
- Internationale Vereinbarungen
- Kommunen
- Finanzwesen
18
- Hinweisgeber
- Strafrecht
- Gesundheitswesen
- Pflege und Betreuung
- Sport
- Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit
- Staatliche Entwicklungszusammenarbeit
- Transparenz in den Medien
- Wissenschaft
- Selbstverwaltungsorganisationen
- Wissenschaftlicher Arbeitskreis
03 Aus den Regionalgruppen
- Baden-Württemberg
- Berlin/Brandenburg
- Bremen
- Frankfurt/Rhein-Main
- Hamburg/Schleswig-Holstein
34
- Metropolregion Nürnberg
- München
- Niedersachsen
- Rheinland
- Ruhrgebiet-Westfalen
- Sachsen
- Thüringen/Sachsen-Anhalt
04 Bericht des Beirats
44
05 Medien- und Öffentlichkeitsarbeit 46
50
06 Finanzen und Mitglieder
- Erträge
- Aufwand
- Rücklagen
- Ergebnis
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Bilanz
- Mitglieder und Förderer
- Mitgliederentwicklung im
- Einnahmen über 1.000 Euro
- Korporative Mitglieder
Jahresvergleich
07 Organisation
- Vorstand
- Beirat
- Ethikbeauftragter
60
- Arbeitsgruppenleitende
- Regionalgruppenleitende
- Gremienvertretungen
- Sitzungen
- Geschäftsstelle
- Bibliothek
Impressum 65
1
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
VORWORT
Liebe Leserin, lieber Leser
mit diesem Jahresbericht legen wir gegenüber
unseren Mitgliedern, Freunden und Förderern und
der interessierten Öffentlichkeit Rechenschaft ab.
Wir berichten über unsere Arbeit, über Erfolge
und Misserfolge, die uns zu weiteren Anstrengungen anspornen werden. Wir schaffen vor allem aber auch die Transparenz, die wir von Anderen einfordern: zur Herkunft und Verwendung
unserer Finanzmittel, zu unseren Partnern in der
»Koalition gegen Korruption«, unseren Arbeitsstrukturen, den jeweils Verantwortlichen sowie zu
den Gremien, in denen wir beständig mitwirken.
Zusammen mit den Interessenregistern der Vorstandsmitglieder, des Ethikbeauftragten, den Leitenden der Arbeits- und Regionalgruppen und der
Geschäftsführerin, die jeweils aktuell von unserer
Webseite abgerufen werden können, wollen wir
damit unseren Grundsatz untermauern, frei und
unabhängig, allein unserem Auftrag der Korruptionsvermeidung und gegenüber Niemandem zum
Wohlverhalten verpflichtet zu sein.
Anfang 2016 hat der Tod eine Lücke gerissen,
die wir hinnehmen mussten, aber niemals werden schließen können. Anke Martiny – sie hat
bereits in den 1990er Jahren Transparency International Deutschland mit aufgebaut und unsere
Programmatik und Öffentlichkeitsarbeit entscheidend geprägt – hat uns verlassen. Anke Martiny
würde sich freuen, wenn sie wüsste, dass wir in
ihrem Geiste weitermachen, dass unser Mitgliederbestand wiederum größer geworden ist und
unsere Finanzsituation zwar nicht sonderlich üppig, aber Dank der ehrenamtlichen Tätigkeiten
der Mitstreiter in den Regional- und Arbeitsgruppen und im Vorstand ausreichend und stabil ist.
Anstöße zur Weiterentwicklung der Antikorruptionspolitik kamen immer wieder aus dem internationalen Raum. Bei den Fortschritten, die wir
2
2016 zu verzeichnen haben, ist dies auch so.
Drei Beispiele will ich hier nennen:
Die Bundesregierung hat in ihrer Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen der internationalen Agenda 2030 zur Umsetzung der
Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erstmalig
anerkannt, dass Korruption weltweit zu den entscheidenden Hemmnissen für eine nachhaltige
Entwicklung gehört. Als Indikator für die Messung
der Korruptionssituation hat sie hierzu den Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) von Transparency International in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
aufgenommen.
Bemerkenswert und erfreulich ist auch der Stellenwert, den die Bekämpfung von Korruption sowie der Aufbau guter Regierungsführung in der
Programmatik des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit haben. Es geht dabei nicht allein um den korruptionsfreien Einsatz
von Finanzmitteln, sondern vor allem auch um
die Unterstützung von institutionellen Reformen
zur Korruptionsprävention. Klar ist, dass hierbei
der Aufbau und die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kräfte von zentraler Bedeutung sind.
Für uns bedeutet dies zugleich, dass wir über
mögliche Formen der bilateralen Kooperation mit
unseren Mitstreitern bei Transparency International in Ländern, die für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit besonders wichtig sind,
nachdenken sollten.
Das dritte Beispiel betrifft den Nationalen Aktionsplan »Wirtschaft und Menschenrechte« der
Bundesregierung. Er bietet große Chancen,
um erneut den Zusammenhang von Korruption
und Menschenrechtsverletzungen im Bereich
der internationalen Wirtschaftsbeziehungen
JAHRESBERICHT 2016 I
herauszustellen und geeignete Instrumente zu
entwickeln, um sie im praktischen Handeln der
Unternehmen zum Einsatz zu bringen. In diesem
Rahmen arbeiten wir an der Definition der Sorgfaltspflichten von Unternehmen zum Schutz von
Menschenrechten mit. Auch sind wir Mitglied
des Textilbündnisses, welches die unternehmerische Verantwortung entlang der Textillieferketten betont und zur Einhaltung sozialer und
ökologischer Standards sowie zu Maßnahmen
zur Korruptionsvermeidung verpflichten will. Die
weltweite Vernetzung mit anderen Chaptern von
Transparency International hilft entscheidend, die
globale Relevanz der Korruptionsprävention zu
verdeutlichen. Hier wird auch deutlich, wie wichtig die Zusammenarbeit mit unseren jahrelangen
Kooperationspartnern beim Netzwerk für Unternehmensverantwortung Corporate Accountability (CorA) und dem Deutschen Global Compact
Netzwerk (DGCN) ist.
Zwei weitere Themen illustrieren die internationale
Bedeutung und Vernetzung unserer Aktivitäten:
Bei der Münchener Sicherheitskonferenz 2016
setzte sich Transparency Deutschland für eine
bessere Regulierung des zunehmenden Einsatzes
privater Dienstleister im militärischen Bereich ein.
Die Einsatzbereiche von privaten Sicherheitsfirmen und dem öffentlichen Sicherheits- und Verteidigungsauftrag werden zunehmend fließend.
Daher braucht die Vergabe von Aufträgen an Sicherheitsfirmen einheitliche internationale Qualitätsstandards und Sanktionsmaßstäbe, die an die
Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der
jeweiligen nationalen Strafgerichtsbarkeit gebunden sind.
Unsere erfolgreiche Einmischung und Wächterfunktion im Bereich des Sports wurde auch 2016
fortgesetzt. In Gesprächen mit dem DFB wollten
wir erreichen, dass bei der Bewerbung um die
EURO 2024 die von Transparency Deutschland
entwickelten »Grundsätze für eine transparente
Bewerbung« angewandt werden. Sie sehen die
Verankerung eines Ethik-Codes und transparente
Kriterien für Finanzierung und Vergabe vor. Auch
das Compliance-System des DFB soll dabei auf
den Prüfstand gestellt werden. Wir fordern Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten und
Zuwendungen aller Art, Transparenz bei Auswirkungen auf die Umwelt und die soziale Situation
an den jeweiligen Spielorten, sowie die genaue
Darlegung der Budgetierung nach Bewerbungsund Organisationsphase.
Kleine Fortschritte konnten wir bei unserem Bemühen um mehr Transparenz des Interesseneinflusses bei der Gesetzesvorbereitung erzielen.
Unserer Empfehlung folgend veröffentlicht der
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz seit Mitte 2016 die Stellungnahmen von
Interessenvertretern im Rahmen des Konsultationsprozesses auf seiner Webseite. Dies ist ein
erster kleiner Schritt.
Die Verbesserung der Transparenz des politischen Entscheidungsprozesses wird weiter einer
der Schwerpunkte unserer Arbeit sein. Dabei gilt
Max Webers Aussage auch für uns: Um politische
Ziele zu erreichen, bedarf es des Bohrens dicker
Bretter mit Leidenschaft und Augenmaß. Allen
Mitstreitern und auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in unserer Geschäftsstelle danke ich in
diesem Sinne für ihr Engagement im vergangenen
Jahr und wünsche gute Konzepte und Ideen für
die Arbeit im Wahljahr 2017.
Edda Müller, Vorsitzende
3
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
01
DAS JAHR
IM ÜBERBLICK
JAN
BILD:
PRIVAT
› TRAUER UM ANKE MARTINY
11
Stellungnahme zur Manipulation von Sportwettbewerben
Transparency Deutschland nimmt zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und
für Verbraucherschutz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher
Wettbewerbe Stellung. Die fehlenden oder zu kurz
greifenden Regelungen zu Tätern und betroffenen
Wettbewerben werden kritisiert. Aufgrund von unbestimmten Tatbestandsmerkmalen bleiben Strafbarkeitslücken hiernach bestehen, die Praxistauglichkeit ist zweifelhaft.
13
Trauer um Anke Martiny
Transparency Deutschland trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied Anke Martiny. Sie hat den
Verein seit den Anfängen engagiert unterstützt und
geprägt. Sie war Geschäftsführerin, Vorstandsmitglied seit 2001 und hat zahlreiche Initiativen für
Transparency Deutschland vorangetrieben – stets
mit der Motivation, die Wurzeln der Demokratie vor
dem Übel der Korruption zu schützen. Die ehemalige Senatorin der Stadt Berlin war Bundestagsabgeordnete, Mitarbeiterin der Friedrich-EbertStiftung in Tel Aviv und Journalistin. Transparency
wird sie als große Persönlichkeit im Kampf gegen
Korruption in Erinnerung behalten.
14
Stellungnahme zum Vergütungs-Transparenzgesetz in
Mecklenburg-Vorpommern
Transparency Deutschland begrüßt in einer Stellungnahme, dass die Vergütungen der Geschäftsleitungen öffentlicher Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft transparenter
gestaltet werden sollen. Die Veröffentlichung der
Bezüge leistet einen wesentlichen Beitrag zur
Stärkung von Integrität und Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft. Am Gesetzentwurf des Landes Mecklenburg-Vorpommern kritisiert Transparency jedoch die umständliche Regulierung und
fordert zudem konkrete Vorgaben zur Veröffentlichung der Bezüge von Geschäftsleitenden und
Vorständen.
15
Stellungnahme zum Hessischen Transparenzgesetz
Das Vorhaben der SPD-Fraktion im Hessischen
Landtag, ein Transparenzgesetz in Hessen einzuführen, wird von Transparency Deutschland begrüßt. Die Regelungen gehen allerdings nicht weit
genug und erfüllen an einigen zentralen Punkten
nicht die Erfordernisse eines zeitgemäßen Trans-
4
JAHRESBERICHT 2016 I
Was ist Korruption?
Transparency Deutschland definiert Korruption als Missbrauch
von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
parenzgesetzes. So werden die veröffentlichungspflichtigen Informationen nicht ausreichend definiert. Außerdem sind bestimmte Bereiche, wie
zum Beispiel Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder der Landesrechnungshof weitestgehend von einer Veröffentlichungspflicht ausgenommen.
20
Wolfgang Wodarg beim »Gesunden Dialog«
Die HELIOS Kliniken Schwerin lädt im Rahmen
des Projekts »Gesunder Dialog« zum Neujahrsempfang. Auf einer Podiumsdiskussion diskutiert Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von
Transparency Deutschland, mit Manja Dannenberg, Mitglied des MEZIS e.V., Christoph Specht,
Medizinjournalist und Filmemacher, Armin Engel,
Geschäftsführer der HELIOS Kliniken Berlin und
Dietrich Monstadt, Mitglied des Deutschen Bundestages, zum Thema »Geldgier statt Patientenwohl: Wie korrupt sind Mediziner im Krankenhaus?«.
26
Selbstverpflichtungserklärung für FIFA-Präsidentschaftskandidaten
Transparency Deutschland veröffentlicht eine
Selbstverpflichtungserklärung für die Präsidentschaftskandidaten der FIFA. Gemeinsam mit
anderen Nichtregierungsorganisationen werden
die Kandidaten aufgefordert, in ihrer Amtszeit
konkrete Maßnahmen zur Korruptionsprävention und zum Menschenrechtsschutz zu ergreifen. Die Kandidaten sollen sich zu mehr Transparenz verpflichten und die Veröffentlichung von
Integritätsberichten vorantreiben. Außerdem soll
ein unabhängiges Beratungsgremium eingerichtet werden, das die Umsetzung der Reformbemühungen überwacht.
27
Korruptionswahrnehmungsindex 2015: Deutschland
auf Platz 10
Transparency International veröffentlicht den CPI
(Corruption Perceptions Index, CPI). Dieser umfasst in diesem Jahr 168 Länder und Territorien.
Der Index setzt sich aus verschiedenen Expertenbefragungen zusammen und misst die in Wirtschaft, Politik und Verwaltung wahrgenommene
Korruption. Deutschland erreicht auf einer Skala
von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption)
81 Punkte. Die Bundesrepublik rangiert damit mit
Großbritannien und Luxemburg auf dem zehnten
Platz.
28
Beiratssitzung
Der Beirat kommt zu seinem jährlichen Treffen
zusammen. Zwei Impulsreferate thematisieren
die derzeitigen Chancen und Herausforderungen
der Polizeiarbeit hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung sowie die internationalen Aktivitäten von Transparency Deutschland. Auf dieser
Grundlage wird diskutiert, welche Beiträge und
Perspektiven der Beirat in die Arbeit von Transparency Deutschland einbringen kann. Der Beirat von Transparency Deutschland hat derzeit 18
Mitglieder und soll den Dritten Sektor, unter anderem Universitäten, Gewerkschaften und Medien,
repräsentieren.
28
Tagung »Transparenz: Das Gut der Gesundheit und die
Offenlegung von Interessen«
Die Akademie für Politische Bildung veranstaltet
in Zusammenarbeit mit dem Freiwilligen Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie e.V. die Tagung
»Transparenz: Das Gut der Gesundheit und die
Offenlegung von Interessen«. In Vorträgen und
Diskussionsrunden beleuchten Expertinnen und
5
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
19
FIFA-Präsidentschaftskandidaten wollen kein unabhängiges Beratungsgremium
Keiner der FIFA-Präsidentschaftskandidaten hat
die von der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland veröffentlichte Selbstverpflichtungserklärung in vollem Umfang unterzeichnet.
Gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen hat Transparency die Kandidaten aufgefordert, in ihrer Amtszeit konkrete Maßnahmen zur
Korruptionsprävention und zum Menschenrechtsschutz zu ergreifen. Zur Einführung eines unabhängigen Beratungsgremiums, das die Umsetzung der Reformbemühungen überwachen soll,
hat sich keiner der fünf Präsidentschaftskandidaten bekannt.
› VORSTELLUNG DES CPI, VON LINKS NACH RECHTS: CASPAR VON HAUENSCHILD, EDDA MÜLLER
UND UTE WELTY
Experten das Thema Transparenz mit Fokus
auf das Gesundheitswesen. Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency
Deutschland, referiert über Transparenz in der
Wirtschaft.
FEB
10
»Unmask the Corrupt«-Wettbewerb
Transparency International gibt die neun Korruptionsfälle, die im Rahmen des »Unmask the
Corrupt«-Wettbewerbs am meisten Stimmen erhalten haben, bekannt. Die Öffentlichkeit konnte
Korruptionsfälle einreichen und zehntausende
Menschen haben auf der Onlineplattform ihre
Stimme abgegeben. Unter den zweifelhaften Siegern sind Organisationen wie die FIFA, Politiker
wie der ehemalige tunesische Präsident Zine Al
Abidine Ben Ali und Unternehmen wie Petrobras.
11
Transparency Deutschland fordert bessere Regulierung
von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen
Auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2016 setzt
sich Transparency Deutschland für eine bessere
Regulierung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen im Kontext militärischer Auseinandersetzungen ein. In einem gleichzeitig veröffentlichten
Diskussionspapier werden eine transparente Auftragsvergabe und internationale Qualitätsstandards gefordert. Staaten dürften sich durch die
Beauftragung privater Dienstleister nicht ihrer völkerrechtlichen Pflichten entziehen.
6
23
Transparency Deutschland fordert konkrete Maßnahmen zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit im
deutschen Sport
Anlässlich des von Transparency International veröffentlichten Global Corruption Report (GCR)
zum Thema »Sport« fordert Transparency konkrete Maßnahmen zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit im deutschen Sport. Wesentliche
Fragen der Sportentwicklung sollen nicht hinter
verschlossenen Türen verhandelt werden. Außerdem muss es eine transparente, für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Regelung zu Bezügen
des Führungspersonals im Haupt- und Ehrenamt
geben. Hinsichtlich der Manipulation von Sportwettkämpfen fordert Transparency Deutschland
den Gesetzgeber auf, Strafbarkeitslücken endlich
zu schließen.
24
Deutschland ist Kandidatenland der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI)
Deutschland ist offiziell als Kandidatenland der internationalen Rohstoff-Transparenzinitiative EITI
bestätigt. Im Rahmen der 7. EITI-Weltkonferenz
gibt der internationale Vorstand dem deutschen
Kandidaturantrag statt. Am Ende der 18-monatigen Kandidaturphase steht die Entscheidung
über die Aufnahme als Vollmitglied. Deutschland
ist das vierte OECD-Land, das sich an der globalen Initiative beteiligt. Transparency Deutschland
ist Teil der deutschen Multi-Stakeholder-Gruppe
und setzt sich gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für eine erfolgreiche Kandidatur Deutschlands ein.
JAHRESBERICHT 2016 I
MRZ
4-6
Führungskreistreffen
Beim jährlichen Strategietreffen im Augustinerkloster zu Erfurt beschäftigen sich die Mitglieder des Führungskreises mit der Strategie des
Internationalen Sekretariats von Transparency
»Together against Corruption«. Es werden Anknüpfungspunkte zu der eigenen Tätigkeit identifiziert und diskutiert. Ergebnis ist eine Liste mit
Maßnahmen, die zur Umsetzung der internationalen Strategie beitragen. Darüber hinaus werden interne Regelwerke, sowie Instrumente für
die externe und interne Kommunikation unter
die Lupe genommen, wobei der Internetauftritt
besonders kritisch betrachtet wird. Der Führungskreis setzt sich momentan aus über 50
Mitgliedern zusammen: Vorstandsmitglieder, die
Leitenden der Arbeits- und Regionalgruppen
sowie Einzelzuständige.
10
Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2016 in
Baden-Württemberg
Transparency Deutschland veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl
in Baden-Württemberg. Vier Parteien wurden
zu den Themen Korruptionsbekämpfung und
Transparenz befragt, das Ergebnis fällt gemischt
aus. Bei der Einführung von Karenzzeiten auf
Landesebene und der Offenlegung von Nebeneinkünften wollen fast alle Parteien aktiv werden.
Die verpflichtende Einführung eines Antikorruptionsbeauftragten und Lobbyistenregisters bleiben jedoch weiterhin umstritten.
11
Transparency Deutschland kommentiert die Umsetzung der UNCAC
Im Rahmen des Prozesses zur Überprüfung der
Umsetzung der UN Konvention gegen Korruption
(UNCAC) wird Transparency von einem internationalen Expertenteam angehört. Transparency
Deutschland hält die Umsetzung für weitgehend
gelungen, weist aber auf Schwachstellen hin.
So ist die Verantwortlichkeit von Unternehmen
nicht im Strafrecht, sondern im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt, wo Staatsanwälte bei
Verdachtsfällen nicht zwingend ermitteln müssen. Ferner werden Hinweisgeber aus Sicht von
Transparency nicht ausreichend geschützt und
missbräuchliche Einflussnahme wird nicht unter
Strafe gestellt. Die Einziehung von Taterträgen
sollte bei der anstehenden Reform weitestge-
› FÜHRUNGSKREISTREFFEN IN ERFURT
hend ermöglicht und die Rückerstattung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte geregelt werden.
23
Transparency Deutschland klagt auf Akteneinsicht zu
Anwendungsbeobachtungen
Anwendungsbeobachtungen (AWB) sollen Erkenntnisse über bereits zugelassene oder registrierte Arzneimittel bringen. Der Nutzen der
AWB ist jedoch zweifelhaft. Ziel der Klageerhebung von Transparency Deutschland ist es, einen Beitrag zu leisten, dass AWB im Zuge des
aktuellen Gesetzesentwurfs zur Korruption im
Gesundheitswesen stärker berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Arzneimittelverschreibungen und auch Meldungen
von Nebenwirkungen nicht durch Zahlungen der
Pharmaindustrie manipuliert werden können.
Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte verweigert bislang den
Zugang zu Akten.
APR
5
Panama Papers – Deutschland muss den Druck auf
Schattenfinanzplätze erhöhen
Transparency Deutschland mahnt in einer Pressemitteilung die deutsche Politik, ihren Verpflichtungen in Sachen effiziente Umsetzung der
Anti-Geldwäsche-Maßnahme und Bekämpfung
der Steuerhinterziehung nachzukommen. Der
»Panama Papers«-Fall beweist die Dringlichkeit
7
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
dieser Forderung. Die deutsche Regierung muss
international den Druck auf Staaten erhöhen, in
deren Einflussbereich Schattenfinanzplätze sind.
Weiterhin ist es wichtig, dass Deutschland eine
Vorbildfunktion bei der Umsetzung der EU-AntiGeldwäsche-Richtlinie übernimmt. Der Fall der
Panama Papers sollte die Bundesregierung zudem dazu veranlassen, sich nochmals dafür einzusetzen, dass die einfache Steuerhinterziehung
zur Vortat von Geldwäsche wird.
6
Durchbruch bei der Korruptionsbekämpfung im
Gesundheitswesen gefährdet
Transparency Deutschland kritisiert eine drohende
Aufweichung des zuvor mit breitem Konsens auf
den Weg gebrachten Gesetzesvorschlags zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.
Anlass sind die geplanten und bekannt gewordenen Änderungen, auf die sich SPD und CDU/
CSU in ihren Beratungen geeinigt haben. Das Vertrauen in die Demokratie und die ärztliche Berufsausübung werden laut Transparency Deutschland
durch den unverhältnismäßigen Einfluss von Partikularinteressen nachhaltig geschädigt.
11
Ringvorlesung zur Korruptionsforschung
An der Universität Kiel startet eine Ringvorlesung
zu sozialwissenschaftlicher Korruptionsforschung
und Korruptionsbekämpfung. Peter Graeff, Leiter
des Wissenschaftlichen Arbeitskreises von Transparency Deutschland, lädt dazu bis Anfang Juli
2016 alle Interessierten ein. In den verschiedenen
Vorträgen werden soziologische, psychologische
und rechtliche Aspekte der Korruption thematisiert. Dabei wird auch ein Blick auf die Praxis geworfen, zum Beispiel in den Bereichen Sport und
Gesundheitswesen.
14
Neues Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen
unvollständig
Der Bundestag verabschiedet das geplante Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Mit der
Streichung der von Transparency Deutschland
im Vorfeld geforderten Strafbarkeit der Verletzung von »berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit« fehlt
dem Gesetz ein wesentlicher Bestandteil, um
Korruption im Gesundheitswesen vorzubeugen.
Dabei bietet das deutsche Gesundheitssystem
auffällig viele Schwachstellen, die der Korruption Tür und Tor öffnen. Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland,
zeigt in einem persönlichen Beitrag die Risiken
und Erscheinungsformen von Korruption im
deutschen Gesundheitswesen sowie Wege zur
Korruptionsbekämpfung auf.
8
20
Stellungnahme zu Informationsfreiheit an Hochschulen
im Landtag NRW
Transparency Deutschland begrüßt in einer
Stellungnahme den Vorschlag der Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, mehr
Transparenz im Hochschulwesen einzuführen,
insbesondere bei Kooperationen mit privaten
Geldgebern. Dazu soll die Ausnahmeregelung
im Informationsfreiheitsgesetz für Teile des
Hochschulwesens gestrichen werden. Veröffentlichungspflichten für Kooperationsverträge
sind ein wichtiges Mittel, um das Vertrauen in die
Wissenschaft zu stärken.
22
Transparency Deutschland fordert bessere Kontrollen
und mehr Transparenz im Pflegebereich
Vor dem Hintergrund der Enthüllungen zum
systematischen Betrug bei Pflegediensten
weist Transparency Deutschland erneut auf
strukturelle Schwachstellen und Einfallstore
für Korruption in der Pflege hin. »Wir erwarten
vom Gesetzgeber, dass der Staat die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Betrügereien schützt und die Rahmenbedingungen für
transparente und nachvollziehbare Pflegeleistungen schafft«, so Christoph Jaschke, Leiter
der Arbeitsgruppe Pflege und Betreuung von
Transparency.
22
Stellungnahme zum Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption
Transparency begrüßt in einer Stellungnahme,
dass das Strafrechtsübereinkommen des Europarates von 1999 über Korruption ratifiziert werden soll. Bei einzelnen Artikeln bemängelt Transparency jedoch die Einlegung von Vorbehalten
und die unvollständige Umsetzung ins deutsche
Recht. So sind beispielsweise Vorteilsannahme
und Vorteilsgewährung nicht in den Vortatenkatalog der Geldwäsche übernommen worden.
Darüber hinaus ist die Weisungsabhängigkeit der
Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht mit den
Anforderungen des Übereinkommens in Einklang
zu bringen.
25
Umfrage: Korruptionsbekämpfung als Thema in der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Korruptionsprävention ist für die meisten Unternehmen zwar ein wichtiges Thema, dennoch
wird über eigene Korruptionspräventionsmaßnahmen kaum berichtet. Zu diesem Ergebnis
kommen Transparency Deutschland und das
Studentische Netzwerk für Wirtschafts- und
Unternehmensethik sneep e.V. im Rahmen einer
Umfrage unter Teilnehmenden des Deutschen
JAHRESBERICHT 2016 I
UN Global Compact Netzwerkes. Befragt wurden 39 kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
zu ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Demnach sind gerade die Geschäftsführungen oft
nicht für das Thema Korruption sensibilisiert.
Darüber hinaus besteht Verunsicherung, was
Korruption ist und wo sie beginnt.
25
Erfahrungsaustausch von Vertrauensanwälten, Ombudsleuten und Korruptionsbeauftragten
In Kooperation mit dem Justizministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltet Transparency Deutschland den vierten »Erfahrungsaustausch für Ombudsleute«. Vertrauensanwälte, Ombudsleute und Korruptionsbeauftragte
von Bund und Ländern sowie aus der Wirtschaft
diskutieren dabei unter anderem wie Mitwisser
dazu bewogen werden, Whistleblowing zu betreiben und frühzeitig Hinweise zu geben oder
ob finanzielle Anreize ein adäquates Mittel sein
könnten.
28
Seminar »Korruptionsprävention und Transparenz in
Behörden«
Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von
Transparency Deutschland, beleuchtet in einem
Workshop das Thema »Vertragliche Maßnahmen zur Korruptionsprävention«. Der Workshop
findet im Rahmen des Seminars »Korruptionsprävention und Transparenz in Behörden« statt,
welches vom Behörden Spiegel organisiert wird.
Ziel des Seminars ist es, einen Gesamtüberblick
über die wesentlichen Maßnahmen im Bereich
Korruptionsprävention zu geben.
MAI
3
Studie: Unabhängiger Journalismus in
Deutschland gefährdet
Korruption, Erpressungsversuche sowie die inhaltliche Einflussnahme auf die Berichterstattung gehören anscheinend zum journalistischen
Alltag in Deutschland. Zu diesem besorgniserregenden Ergebnis kommt die am Tag der Pressefreiheit veröffentlichte Studie von Transparency
Deutschland »Korruption im Journalismus«. Die
Ergebnisse werfen einen Schatten auf die vermeintliche Pressefreiheit im Land. So halten 77
Prozent der Befragten Angebote von geldwerten Vorteilen an Journalisten für verbreitet, 69
Prozent haben eine solche Praxis schon selbst
erlebt.
4
Transparency Deutschland fordert Einführung eines
verpflichtenden Lobbyregisters
In einer Stellungnahme fordert Transparency
Deutschland die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Es soll sicherstellen, dass
nur registrierte Lobbyisten im Bundestag und in
den Ministerien auf den Gesetzgebungsprozess
Einfluss nehmen können. Damit auch die Entstehung eines Gesetzentwurfs besser von den
Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen werden kann, setzt sich Transparency Deutschland
zusätzlich für einen legislativen Fußabdruck ein,
der alle Einflüsse auf ein neues Gesetzesvorhaben festhält.
11
Verträge von Uni Mainz mit Boehringer Ingelheim
Stiftung: Transparency Deutschland fordert Offenlegung von Kooperationsverträgen
Das Verwaltungsgericht Mainz entscheidet über
die Herausgabe von bislang geheim gehaltenen
Kooperationsverträgen der Uni Mainz mit der
Boehringer Ingelheim Stiftung. Die Boehringer
Ingelheim Stiftung finanziert seit 2011 an der Uni
Mainz das »Institut für Molekulare Biologie« und
den Fachbereich Biologie mit insgesamt 150
Millionen Euro. Im Gegenzug stellt das Land
Rheinland-Pfalz mehr als 50 Millionen Euro für
Baumaßnahmen und Infrastruktur zur Verfügung. »Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen müssen offengelegt
werden, um kontrollieren zu können, dass die
Wissenschaftsfreiheit nicht behindert wird. Eine
Einflussnahme etwa auf die Berufung von Professoren muss ausgeschlossen werden«, sagt
Arne Semsrott, Leiter der Arbeitsgruppe Wissenschaft von Transparency.
19
Öffentliche Unternehmen in Saarland sollen Vergütungen offenlegen
Transparency Deutschland begrüßt in einer
Stellungnahme die Absicht des Landes Saarland, mit einem Gesetz die Integrität und Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft zu stärken.
Die Bürgerinnen und Bürger tragen das unternehmerische Risiko der öffentlichen Unternehmen und haben demnach auch einen Anspruch
darauf zu erfahren, welche Vergütungen die geschäftsführenden und kontrollierenden Organe
der Unternehmen erhalten. Transparency kritisiert deshalb zugleich, dass der Gesetzentwurf
hinsichtlich des Umfangs der Offenlegungspflicht deutlich hinter den Regelungen anderer
Bundesländer zurückbleibt und fordert einen
individualisierten Ausweis der Vergütungen auf
Landes- und Kommunalebene.
9
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
24
Podiumsdiskussion »Lobbyismus –
der (un)berechtigte Einfluss?«
In der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg diskutieren Bundestagsabgeordnete und
Lobbyisten das Thema »Lobbyismus – der (un)
berechtigte Einfluss?«. Auf dem Podium sitzen
neben Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin
von Transparency Deutschland, Karamba Diaby, SPD, Petra Sitte, DIE LINKE, und Jan Mücke, Geschäftsführer des deutschen Zigarettenverbands.
27
G7-Länder wollen mit gutem Beispiel bei der Korruptionsbekämpfung vorangehen
Im Rahmen des G7-Gipfels in Japan verpflichten
sich die anwesenden Industrieländer die globale
Antikorruptionsagenda voranzutreiben. In einer
gemeinsamen Erklärung stellen die Regierungen fest, dass die Korruptionsbekämpfung ein
elementarer Erfolgsfaktor für wirtschaftliches
Wachstum und politische Stabilität ist. Die G7Staaten fordern deshalb mehr Transparenz in
der öffentlichen Vergabe und in der Finanzpolitik. Dazu gehört unter anderem die Offenlegung
der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen. Zudem sollen internationale Vereinbarungen effektiver implementiert werden und auch
bei der Strafverfolgung wird eine engere Zusammenarbeit angestrebt. Transparency Deutschland begrüßt die Erklärung ausdrücklich und
fordert, dass die formulierten Ziele rasch und
konsequent mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden.
30
Kriminelles Handeln darf sich nicht lohnen
Transparency Deutschland begrüßt in einer
Stellungnahme die Reform der strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung. Der Gesetzentwurf
löst bestehende rechtliche sowie praktische
Probleme und ermöglicht eine effektivere Einziehung von Vermögen, das durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde. Kriminelles Handeln,
zum Beispiel Bestechung, könnte sich so in
Zukunft seltener auszahlen. Transparency weist
auch auf Lücken und offene Fragen hin. So ist
beispielsweise die Verjährung nicht zufriedenstellend geregelt. Zudem dürfen Geschädigte
durch Einziehungsmaßnahmen keinen Nachteil
bei der Wiedergutmachung des Tatschadens
erleiden. Dies würde die Anzeigebereitschaft,
insbesondere von Korruptionsdelikten, negativ
beeinflussen.
10
JUN
3
Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen – neues
Gesetz in Kraft
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Transparency Deutschland begrüßt, dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nun strafrechtlich
geahndet werden können. Ob das Gesetz ein
wirksames Instrument gegen Fehlverhalten im
Gesundheitswesen darstellt, bleibt abzuwarten.
6
Empfehlungen zur Umsetzung der OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen veröffentlicht
Das Netzwerk »OECD Watch«, indem Transparency Deutschland Mitglied ist, fordert anlässlich
des 40. Geburtstags der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen mehr Unterstützung von
den nationalen Regierungen für die Einhaltung
der Leitsätze. In einem Empfehlungsschreiben an
Entscheidungsträger werden zehn Maßnahmen
dargelegt, um die Einhaltung der Leitsätze stärker zu fördern. Eine entscheidende Rolle bei der
Umsetzung haben die Nationalen Kontaktstellen
(NKS) inne. Diese müssen unabhängiger und unparteiischer agieren, mit genügend Ressourcen
ausgestattet werden und bei Nichteinhaltung der
Leitsätze Konsequenzen veranlassen. Um das
Vertrauen in den Prozess zu stärken, muss Transparenz gestärkt werden.
13
Transparency Deutschland wählt neuen Vorstand – Vorsitzende Edda Müller im Amt bestätigt
Auf der Mitgliederversammlung von Transparency
Deutschland wird ein neuer, zwölfköpfiger Vorstand gewählt. Neu im Amt sind Hartmut Bäumer und Markus Löning aus Berlin, sowie die
Hamburgerin Helena Peltonen-Gassmann. Im
Amt bestätigt werden Peter Conze, Gabriele C.
Klug, Christian Lantermann, Jürgen Marten, Edda
Müller, Andreas Novak, Gisela Rüß, Caspar von
Hauenschild und Wolfgang Wodarg. Edda Müller
wird vom neuen Vorstand als Vorsitzende wiedergewählt.
16
Menschenrechte bei sportlichen Großveranstaltungen
achten
In einer Erklärung fordert der Hohe Kommissar
der Vereinten Nationen für Menschenrechte
JAHRESBERICHT 2016 I
gemeinsam mit Unternehmen und der Zivilgesellschaft die Achtung der Menschenrechte bei
der Planung und Durchführung von sportlichen
Großveranstaltungen. Transparency Deutschland unterstützt als Mitglied der »Sport and
Rights Alliance« diese Erklärung. Durch einen
stetigen Dialog mit den involvierten Akteuren
soll auf die Risiken und Herausforderungen
hingewiesen und gemeinsame Standards erarbeitet werden. Des Weiteren soll den betroffenen Gruppen ein größeres Mitspracherecht
im Entscheidungsprozess eingeräumt werden, einschließlich des Zugangs zu wirksamen
Rechtsmitteln für Opfer in Fällen, in denen Verletzungen auftreten.
21
Fachgespräch zu privaten Militär- und
Sicherheitsfirmen
Fortschritte in der Regulierung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen im Kontext militärischer
Auseinandersetzungen sind vor allem durch bessere Verträge und eine transparente Auftragsvergabe zu erzielen. Zu diesem Schluss kommen
Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Rahmen eines Fachgesprächs
überein, zu dem Transparency Deutschland
und das Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze eingeladen haben. Diskutiert wird
auf Basis des zur Münchner Sicherheitskonferenz
2016 erschienen Diskussionspapiers.
JUL
22
Edda Müller zum Thema »Korruption in
Deutschland«
»Korruption in Deutschland und wie der Rechtsstaat damit umgeht« – zu diesem Thema referiert
Vorsitzende Edda Müller auf Einladung der Erfurter
Juristischen Gesellschaft.
4
Deutschland braucht einen gesetzlichen Hinweisgeberschutz
Dass die Informationen von Hinweisgebern notwendig sind, macht der LuxLeaks-Fall deutlich:
Erst durch die Enthüllungen des Whistleblowers
Antoine Deltour wurde der Handlungsbedarf,
Steuerschlupflöcher konsequent zu schließen, von
den Regierungen erkannt. »Hinweisgeber müssen
wissen, unter welchen Umständen sie Missstände
an wen berichten dürfen, ohne sich selbst in juristische Gefahr zu begeben«, sagt Rainer Frank,
Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland.
29
Nachbesserungsbedarf bei der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
Anlässlich der Anhörung zum Entwurf der neuen
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung im
Kanzleramt fordert Transparency Deutschland,
dass Korruptionsprävention als Querschnittsthema stärker berücksichtigt wird. Armutsbekämpfung und gute Regierungsführung können nur
nachhaltig umgesetzt werden, wenn der Kampf
gegen Korruption von Anfang an Bestandteil der
Maßnahmen ist. Um Korruption im Rahmen der
Umsetzung der Ziele nachhaltiger Entwicklung der
Vereinten Nationen (SDGs) zu messen, schlägt
Transparency Deutschland vor, den CPI von Transparency International als Indikator zu verwenden.
Deutschland selbst soll bis 2030 zu den Ländern
gehören, die in die Kategorie »very clean«, also
sehr integer, fallen.
20
Schleswig-Holstein: Landtag muss berechtigte Forderungen nach Transparenz selbst auch erfüllen
Transparency Deutschland kritisiert den Änderungsantrag der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum Informationszugangsgesetz
(IZG). Er sieht vor, dass Gutachten, die von Fraktionen in Auftrag gegeben wurden, nicht mehr für
die Öffentlichkeit einsehbar sein sollen. Ein Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte im
letzten Jahr, dass der Bundestag seine wissenschaftlichen Gutachten auf Anfrage herausgeben
muss. Die Rechtsprechung ist auf den Landtag
Schleswig-Holsteins übertragbar. Statt dem Urteil
nachzukommen, weigert sich der Landtag jedoch
seit Monaten, bei ihm angefragte Gutachten des
wissenschaftlichen Dienstes herauszugeben. Mit
der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde
diese Praxis legalisiert.
11
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
22
Ein Jahr Karenzzeitgesetz – Beratendes Gremium endlich besetzt!
Transparency Deutschland und LobbyControl fordern ein Jahr nach Inkrafttreten der gesetzlichen
Karenzzeitregelung des Bundes, dass das beratende Gremium endlich seine Arbeit aufnimmt. Die
Bundesregierung hat die Besetzung des beratenden Gremiums - nicht zuletzt unter dem Druck der
Zivilgesellschaft - bekannt gegeben. »Das Gesetz
betont die große Bedeutung des Vertrauens der
Bevölkerung in die Integrität der deutschen Politik. Ein potentieller Vertrauensverlust bildet daher
die Grundlage für eine Negativempfehlung des
Gremiums«, sagt Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland.
»Das ist eine große Verantwortung, der das Gremium gerecht werden muss.
AUG
3
IOC muss staatliche Garantien für Menschrechte
einfordern
Auf einer Pressekonferenz in Rio de Janeiro fordert die Sports-And-Rights-Alliance (SRA), in der
Transparency Deutschland Mitglied ist, vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) ein klares
Bekenntnis zu Menschenrechten und zum Kampf
gegen Korruption. Das IOC sollte mit konkreten
›
PODIUMSDISKUSSION: GROSSE VERANTWORTUNG – WENIG SPIELREGELN? VON LINKS NACH RECHTS:
ELKE KRAHMANN (UNIVERSITÄT WITTEN/HERDECKE), GEORG WILHELM ADAMOWITSCH (HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSINDUSTRIE E.V.),
KARL HEINZ BRUNNER (MDB, SPD), KATJA KEUL (MDB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
PETER CONZE (TRANSPARENCY DEUTSCHLAND)
Instrumenten und Maßnahmen gegen Korruption und Menschenrechtsverletzungen vorgehen
und Beschwerdemöglichkeiten für Hinweisgeber
bereitstellen. »Entscheidend sind dabei staatliche Garantien, die das IOC schon im Bewerbungsverfahren einfordern muss,« stellt Sylvia
Schenk, Leiterin der Arbeitsgruppe Sport von
Transparency Deutschland, auf der Pressekonferenz klar.
12
»Heimlichtuer des Monats«:
Entgelte für Müllverbrennung nicht transparent
Die Initiative aus Bund der Steuerzahler NRW,
Mehr Demokratie NRW, NABU NRW und Transparency Deutschland kritisiert die Weigerung
von neun Kreisen und kreisfreien Kommunen in
NRW, die Kosten für die Hausmüllentsorgung in
den Verbrennungsanlagen zu nennen. Diese Entgelte zahlen die kreisfreien Städte und Kreise an
die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen und
sie haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe
der Gebühren. Die Verweigerung der Auskunft zu
den Verbrennungsentgelten wird unterschiedlich
begründet. Allen Antworten ist jedoch eines gemeinsam: Für den Verbraucher wird keine Transparenz hergestellt. Diese Heimlichtuerei zeigt
deutlich, wie dringend die Landesregierung ein
Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss,
wie es das Transparenzbündnis »NRW blickt
durch« fordert.
23
Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Parteien in Mecklenburg-Vorpommern wollen sich nach der Landtagswahl mehrheitlich für
eine stärkere Korruptionsbekämpfung einsetzen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von
Transparency Deutschland. Bei den Positionen
zu den notwendigen Maßnahmen in den Bereichen Antikorruptionsbeauftragte, Hinweisgeber,
Offenlegung von Nebentätigkeiten von Politikern,
Lobbyregister, legislativer Fußabdruck und Informationsfreiheit gibt es aber erhebliche Unterschiede.
24
Nach Olympia: Transparency Deutschland fordert Neustart im Vorgehen gegen Doping
Transparency Deutschland fordert eine schärfere
Trennung von Politik und Sport und die Unabhängigkeit der Anti-Doping-Testlabore. Außerdem müssen Hinweisgeber geschützt sowie
Integrität als Förderkriterium der nationalen und
internationalen Sportförderung eingeführt werden. »Die Vorgänge rund um systematisches,
vom Staat gefördertes Doping in Russland und
die Hinweise, dass manche Sportarten weltweit
vom Doping verseucht sind, zeigen das Schei-
12
JAHRESBERICHT 2016 I
tern des bisherigen Anti-Doping-Konzepts auf«,
erklärt Sylvia Schenk, Leiterin der Arbeitsgruppe
Sport von Transparency.
25
Nebenabreden schaden deutscher Politik: Vertrauen
schaffen durch mehr Transparenz
In Baden-Württemberg werden umfangreiche Nebenabsprachen publik, die zu einer kritischen öffentlichen Debatte führen. Mit Blick auf die bevorstehenden Bundes- und Landtagswahlen fordert
Transparency Deutschland, dass Nebenabreden
unaufgefordert als Anlagen zu den Koalitionsverträgen veröffentlicht werden. Markus Löning, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland,
betont, dass die Ergebnisse politischer Verhandlungsprozesse für die Bevölkerung transparent
sein müssen. Nur so das kann Vertrauen in die Politik gestärkt werden. In einer Demokratie kann es
keine Heimlichtuerei vor der Öffentlichkeit geben.
31
Mehr Transparenz an saarländischen Hochschulen
In einer Stellungnahme fordert Transparency
Deutschland vom saarländischen Landtag,
mehr Transparenz im Hochschulwesen einzuführen, insbesondere bei Kooperationen mit
privaten Geldgebern. Dazu soll die Bereichsausnahme für die Teile des Hochschulwesens
in den Landesinformationsfreiheitsgesetzen gestrichen werden. Veröffentlichungspflichten für
Kooperationsverträge sind ein wichtiges Mittel,
um Vertrauen in die Wissenschaft zu stärken.
SEP
3
Einführungsseminar für (Neu-)Mitglieder und Interessierte in Düsseldorf
In Einführungsseminaren werden Arbeitsweise
und Organisation von Transparency Deutschland
sowie Möglichkeiten für ehrenamtliche Mitarbeit
vorgestellt. Außerdem gibt es ausreichend Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und
Erfahrungsaustausch. Einführungsseminare sind
für alle Mitglieder und Interessierte offen, die sich
entschlossen haben, aktiv mitzuarbeiten. Weitere
Einführungsseminare fanden 2016 in Ulm und
Berlin statt.
19
Fachgespräch Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit
Die Arbeitsgruppe Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit von Transparency Deutschland
veranstaltet zusammen mit verschiedenen Mis-
›
EINFÜHRUNGSSEMINAR IN DÜSSELDORF
sions- und Entwicklungswerken der Kirchen
ein Fachgespräch zum Thema »Optimierungsmöglichkeiten in der Bearbeitung von Korruptionsverdachtsfällen«. Als erste Veranstaltung
im neuen Format »Practitioners‘ Circle« richtete
sich die Veranstaltung an Fachleute aus den
kirchlichen Missions- und Entwicklungswerken.
22
Mehr Transparenz bei der Bewerbung
um die EURO 2024
Transparency Deutschland erwartet vom Deutschen Fußball Bund (DFB), die Bewerbung um
die EURO 2024 an höchsten Standards von
Transparenz und Compliance auszurichten.
Transparency hat Grundsätze einer transparenten Bewerbung entwickelt, die von einer
bundesweiten Beteiligung aller Interessengruppen, über die Verankerung eines Ethik-Codes,
bis hin zu einer transparenten Finanzierung und
Vergabe reichen. Als Voraussetzung für die
Glaubwürdigkeit des DFB wird auch dessen
eigenes Compliance-System angesprochen.
28
Podiumsdiskussion: Große Verantwortung – Wenig
Spielregeln? Regulierung von Privaten Militär- und
Sicherheitsfirmen (PMSC) in Deutschland und der Welt
Private Militär- und Sicherheitsunternehmen
sind ein fester Bestandteil militärischer Konflikte
geworden. Transparency Deutschland widmet
sich mit Unterstützung der Robert Bosch Stiftung in mehreren Veranstaltungen dem Thema
und diskutiert die Frage, ob bestehende Regelungen ausreichend sind.
13
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
28
Stellungnahme zur Manipulation von Sportwettbewerben veröffentlicht
Transparency Deutschland bezieht anlässlich
einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages erneut zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher
Wettbewerbe Stellung. Fehlende oder zu kurz
greifende Regelungen zu Tätern und betroffenen Wettbewerben werden kritisiert. Aufgrund
von unbestimmten Tatbestandsmerkmalen bleiben Strafbarkeitslücken bestehen, die Praxistauglichkeit ist ohne entsprechende Schaffung
neuer Stellen zweifelhaft.
28
Internationaler Tag der Informationsfreiheit: Transparenzgesetze bundesweit
Anlässlich des Internationalen Tags der Informationsfreiheit fordert Transparency Deutschland
eine Stärkung der Informationsfreiheit in Form
von Transparenzgesetzen auf Bundes- und Landesebene. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Deutschland
nutzen immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihre
Informationsrechte gegenüber den Bundesbehörden. »Leider basiert das Bundes-IFG immer noch
auf einem Grundsatz des Amtsgeheimnisses.
Eine Transparenzgesetzgebung wie in Hamburg,
die einen Grundsatz der Verwaltungstransparenz
schafft, wäre zeitgemäßer, gerechter und effizienter«, so Arne Semsrott, Leiter der Arbeitsgruppe
Wissenschaft von Transparency.
28
Vorschlag der EU-Kommission zum Transparenzregister
enttäuscht
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zum
verpflichtenden erweiterten Transparenzregister veröffentlicht. Transparency International EU
kritisiert die vorgeschlagene interinstitutionelle
Vereinbarung als »zaghaft und kosmetisch«. Ziel
sei es, ein verpflichtendes Transparenzregister
für EU-Kommission, Rat und Parlament einzuführen. Mit dem Vorschlag werde aber genau
dieses verfehlt.
OKT
6
Einfaches und einheitliches Vergaberecht schaffen
Transparency Deutschland fordert in einer Stellungnahme vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Schaffung eines einfa14
chen und einheitlichen Vergaberechts. Vor dem
Hintergrund einer Anhörung zur Unterschwellenvergabeordnung setzt sich Transparency
Deutschland für den Vorrang der öffentlichen
Ausschreibungen und der Einsetzung eines
bundesweiten Korruptionsregisters ein. Da ein
funktionierender Wettbewerb auch darauf basiert, dass Aufträge nur an geeignete und gesetzestreue Unternehmen vergeben werden,
muss ein bundesweites Korruptionsregister geschaffen werden. Unternehmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, dürfen solange keine
öffentlichen Aufträge erhalten, bis sie ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt haben.
10
Korruptionsbekämpfung bei Kassen der Gesetzlichen
Krankenversicherung
Transparency Deutschland erwartet von Justiz
und Politik, dass der Missbrauch öffentlicher
Ressourcen im Rahmen des Wettbewerbs zwischen den Kassen um falsche Diagnosen und
höhere Risikostrukturausgleichzahlungen unterbunden wird. Am Wochenende wurde in einem Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden
der Techniker Krankenkasse bekannt, dass es
unter Krankenkassen üblich sei, Ärzten Geld
dafür zu bieten, damit diese die Krankheiten ihrer Patienten schlimmer darstellen als sie sind.
Transparency Deutschland fordert vor diesem
Hintergrund, dass alle Verträge und Absprachen
aller Kassen und ihrer Vertragspartner in einem
Bundestransparenzregister öffentlich einsehbar
sein müssen.
10
Stellungnahme zum dritten Pflegestärkungsgesetz
Transparency Deutschland nimmt zum Gesetzentwurf des dritten Pflegestärkungsgesetz Stellung. Dass der Gesetzgeber den bekannten Betrugsfällen im Bereich ambulanter Versorgung
durch Pflegedienste einen Riegel vorschieben
möchte, wird begrüßt. Dennoch bleiben Einfallstore für Korruption bestehen, die durch das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht geschlossen
werden. Transparency Deutschland sieht vor
allem beim Entlassmanagement, der Unabhängigkeit von Pflegestützpunkten und der Qualifikation und Zulassung von Mitarbeitern nach wie
vor Handlungsbedarf.
28
Stellungnahme zum Informationszugangsgesetz in
Schleswig-Holstein
Transparency Deutschland begrüßt den Vorstoß
zu der Novelle des Informationszugangsgesetzes. Die Ausgestaltung des Gesetzes zeigt
jedoch eine sehr große Zurückhaltung, die sowohl in dem fehlenden Imperativ als auch in den
JAHRESBERICHT 2016 I
zahlreichen Ausnahmen und Beschränkungen
zum Ausdruck kommt. Fallen der Umfang der
veröffentlichten Informationen und die Zahl der
sich öffnenden Einrichtungen zu gering aus,
wird auch der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Parlamentarier gering sein.
Transparency Deutschland warnt davor, das Vertrauen und die Erwartungen an ein in der Praxis
funktionierendes Informationszugangsgesetz zu
enttäuschen.
NOV
1
Scheinwerfer 73: Verwaltungstransparenz – Informationsfreiheit – Transparenzgesetze
Wie viel Information können, wie viel Information sollten BürgerInnen in Deutschland von ihren
Verwaltungen erhalten? Dieser Fragestellung
gehen die Schwerpunktartikel des Scheinwerfer
nach.
7
Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption
Wie kann durch illegale Handlungen erworbenes
Vermögen effektiv abgeschöpft werden? Wie
können Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden? Diese Fragen werden auf der 7. Konferenz der Strafverfolgung der
Korruption in Berlin diskutiert, veranstaltet von
Transparency Deutschland und der FriedrichEbert-Stiftung. Zu den Vortragenden gehören
unter anderem Christiane Wirtz, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, und Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen.
11
UNCAC Coalition ruft Vertragsstaaten zur Einhaltung
von Transparenzstandards auf
Die UNCAC Coalition, ein zivilgesellschaftlicher
Zusammenschluss zur Förderung der UN-Konvention gegen Korruption, veröffentlicht im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz Prinzipien zur
Einhaltung von Transparenzstandards für den
Überprüfungsprozess zur Umsetzung. Dazu
gehören die Veröffentlichung von aktuellen Berichtszeitplänen und Informationen zu den Überprüfungsinstitutionen. Transparency Deutschland
ist Mitglied der UNCAC Coalition. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
hatte am 9. Dezember 2015 die sechs Prinzipien
akzeptiert. Diese werden bei der ersten Expertenbegutachtung (Peer Review) von Deutschland
im Rahmen der UNCAC angewendet.
15
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
14
Mehr Transparenz stärkt die gemeinnützigen Ziele der
Zivilgesellschaft
Transparency Deutschland begrüßt die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in Kassel,
dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac
den Status der Gemeinnützigkeit wieder zuzusprechen.
16
Kurzvortrag und Podium: »Werkstattgespräch Whistleblower – Helden oder Verräter in Staat und Wirtschaft?«
Die bundesweite Juristenvereinigung RechtGrün
veranstaltet ein »Werkstattgespräch« zum Thema
Whistleblowing. Zu der Frage, welche der Maßnahmen sinnvoll sind und was in tatsächlicher
oder gesetzgeberischer Sicht noch geschehen
soll, gibt Andreas Novak, Vorstandsmitglied von
Transparency Deutschland, eine Einschätzung.
Weitere Gäste sind Konstantin von Notz, MdB,
stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, und Thomas Hartmann, Chief Compliance Officer der BASF.
16
Justiz hui, Wirtschaft pfui!?
Transparency International stellt die Ergebnisse des Globalen Korruptionsbarometers (Global
Corruption Barometer, GCB) 2016 vor. Die repräsentative Bevölkerungsumfrage in 42 Ländern
untersucht unter anderem, wie korrupt einzelne
Gesellschaftsbereiche wahrgenommen werden.
Insgesamt schneidet Deutschland im internationalen Vergleich am besten ab. Von Vertretern der
Politik, Verwaltung und religiösen Institutionen nehmen nur jeweils weniger als zehn Prozent der deutschen Befragten an, mehrheitlich korrupt zu sein.
Justiz und Polizei werden als besonders wenig
korrupt wahrgenommen. Bei der Wirtschaft hingegen fällt die Wahrnehmung deutlich negativer aus.
29-30
Annual Membership Meeting in Panama
Die Vertreterinnen und Vertreter der nationalen
Chapter von Transparency International kommen
zum jährlichen Treffen in Panama City zusammen
und wählen unter anderem zwei neue Mitglieder
für den internationalen Vorstand. Im Anschluss
findet die 17. Internationale Antikorruptionskonferenz ebenfalls in Panama City statt.
DEZ
1
Schärfere Regeln bei der Parteienfinanzierung
Transparency Deutschland fordert eine dringende
Verschärfung der Regeln der Parteienfinanzierung.
Hintergrund sind Berichte über Gespräche von
Entscheidungsträgern gegen Geld sowie diverse
Skandale um Parteispenden knapp unterhalb der
Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Transparency Deutschland setzt sich im Einzelnen für
eine Absenkung der Veröffentlichungsgrenze und
die Veröffentlichung der Einnahmen aus Parteisponsoring ein.
1
Deutschland übernimmt G20-Vorsitz
Deutschland übernimmt den G20-Vorsitz von
China. Transparency Deutschland wirkt am G20Prozess mit und fordert ein starkes Zeichen von
der Bundesregierung. Von der Bundesregierung
wird erwartet, dass sie die Chance nutzt, die Antikorruptionsbemühungen der G20-Länder global
voranzubringen. Bereits im Januar 2017 wird eine
Antikorruptionskonferenz in Berlin stattfinden, an
der sich Transparency Deutschland als Vertreterin
der zivilgesellschaftlichen C20 aktiv beteiligt.
8
Unterzeichnung des Koalitionsvertrags in Berlin
Transparency Deutschland begrüßt, dass die
neue Berliner Regierung einen stärkeren Fokus
auf das integre Verhalten in den eigenen Reihen
legen möchte. Signale in diese Richtung sendet
jedenfalls der neue Koalitionsvertrag aus. Dieser
verlangt bei Interessenkonflikten die Einhaltung
einer Karenzzeit für ausscheidende Senatorinnen
und Senatoren. Positiv zu bewerten ist auch die
Absicht, Lobbyisten in Berlin namentlich in einem
Register zu erfassen. Laut Koalitionsvertrag soll
das Register aber nur für das Abgeordnetenhaus
und nicht für den Senat Anwendung finden.
16
JAHRESBERICHT 2016 I
9
Transparenterer Umgang mit Interessenkonflikten
Transparency Deutschland veröffentlicht im Rahmen einer Pressekonferenz am Internationalen
Antikorruptionstag die Untersuchung zu entgeltlichen Nebentätigkeiten und potenziellen Interessenkonflikten von Bundestagsabgeordneten.
Das Ergebnis der Studie: bestehende Veröffentlichungspflichten und Regeln reichen nicht aus.
Um sicher zu stellen, dass Interessenkonflikte
nicht die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen und Fraktionen behindern, müssen Abgeordnete mehr Informationen offenlegen.
12
Vergabeprozess für die EURO 2024 gestartet
Transparency Deutschland erwartet umfassende
Transparenz und Compliance in der Bewerbungsphase. Das beinhaltet die Offenlegung des Budgets und der Auswirkungen auf das Land und die
jeweilige Stadt. Zudem müssen Richtlinien zu Werbe- und Lobbying-Maßnahmen sowie Hinweisgeberschutz etabliert werden. Ein Compliance-System ist für die Durchführung der EURO 2024 sowie
den DFB als Organisation notwendig.
20
SRA fordert Bekenntnis zu Menschenrechten und
Korruptionsprävention
Die Sports-And-Rights-Alliance (SRA), in der
Transparency Deutschland Mitglied ist, fordert
in einem Brief an den Präsidenten des Europäischen Olympischen Komitees, Janez Kocijan,
sich stärker für Menschenrechte in Weißrussland
einzusetzen. In Minsk werden 2019 die Europaspiele ausgetragen.
22
Nachhaltige Lieferketten nur mit Korruptionsprävention
Nach zweijährigen Verhandlungen ist der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte im Bundeskabinett beschlossen. Transparency
Deutschland fordert von der Bundesregierung
Korruptionsprävention bei der Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans zu berücksichtigen. »Der
Appell zur Einhaltung dieser Standards reicht nicht
aus, um nachhaltige Lieferketten sicherzustellen.
Es muss gleichzeitig auch Korruption bekämpft
werden, denn die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind oft auch Opfer von Korruption«,
sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency
Deutschland.
17
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
02
ARBEITSGRUPPEN
UND PROJEKTE
Politik
POLITIK:
WOLFGANG JÄCKLE
VERGABE:
CHRISTIAN HEUKING
BILD:
ISTOCK.COM/
THEENDUP
18
Bekanntlich findet alljährlich am 9. Dezember der
internationale Antikorruptionstag statt. In diesem
Jahr wurde eine Problematik aufgegriffen, der
sich die Arbeitsgruppe Politik im Jahr 2016 intensiv gewidmet hat und die in den Medien bis hin
zur Deutschen Welle eine sehr erfreuliche Resonanz gefunden hat. Es geht um die entgeltlichen
Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten, die Interessenkonflikte bei der Arbeit in den
Ausschüssen zur Folge haben können. In der
Öffentlichkeit wurde diese Thematik insbesondere anhand des markanten Beispiels eines CSUPolitikers diskutiert. Dieser befasste sich als Berichterstatter im Verteidigungsausschuss mit der
Auftragserteilung für ein Unternehmen, in dem er
selbst Aufsichtsratsmitglied ist.
Die Aufmerksamkeit der Arbeitsgruppe galt weiterhin den Methoden intransparenter Parteienfinanzierung. Der in den letzten Jahren ausweislich der Rechenschaftsberichte zu verzeichnende
Rückgang des Spendenaufkommens scheint
eine Ursache darin zu haben, dass auf Strategien zurückgegriffen wird, welche die Umgehung
der Offenlegungspflichten des Parteiengesetzes
bezwecken. Zu nennen sind insbesondere Fälle
von Spendenstückelung, sowie zweifelhaftem
Sponsoring. Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist
für Sponsoring charakteristisch, dass finanzielle
Leistung und Werbevorteil in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Wenn Lobbyisten sich aber, wie in Berlin geschehen, über eine
der SPD nahestehende Kommunikationsagentur
Gesprächsmöglichkeiten mit Bundesministern
»buchen«, oder wenn – wie beim CDU-Parteitag in Essen - die Wirtschaft sich für viel Geld
Ausstellungsflächen mietet, so dürfte es sich in
Wirklichkeit um unter der falschen Flagge des
Sponsoring segelnde Parteispenden handeln.
Dieser Problematik wird sich die Arbeitsgruppe
weiterhin intensiv widmen.
Einen Schwerpunkt bildeten auch Bemühungen
zur Einführung eines verbindlichen Lobbyistenregisters auf Bundesebene. Hierbei kam es zu
einer guten Zusammenarbeit mit LobbyControl
und Abgeordnetenwatch. Des Weiteren stand
die beklagenswerte Praxis des Bundesrats im
Fokus, das Abstimmungsverhalten der Länder
nicht auf seiner Homepage zu veröffentlichen.
Eine entsprechende Anfrage an die Staatskanzleien ergab, dass immerhin zehn Bundesländer
inzwischen die notwendige Transparenz auf ihren
Internetplattformen herstellen, während sich fünf
Länder noch sperren. Hessen gab keine Stellungnahme ab.
Ein großes, an Bedeutung rasant zunehmendes
Thema ist »Open Data«. Das Kabinett plant im
Januar 2017 einen Gesetzentwurf zu verabschieden. Angesichts der großen Komplexität ist man
sich einig, dass diese Dinge nur Arbeitsgruppen-übergreifend angegangen werden können.
Erfolgversprechende Kontakte mit der Arbeitsgruppe Wissenschaft und der Open Knowledge
Foundation wurden im letzten Jahr hergestellt.
Vergabe
Aktuelle Entwicklungen im Vergabewesen
Von besonderer Bedeutung war im vergangenen
Jahr die Vorlage des Entwurfs der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO. Die Arbeitsgruppe
hat dazu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der sie gefordert hat, an dem Vorrang
der öffentlichen Ausschreibung festzuhalten, das
Vergaberecht einheitlich und anwenderfreundlich
JAHRESBERICHT 2016 I
19
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
WIRTSCHAFT:
REINHARD KRAUSE
INTERNATIONALE
VEREINBARUNGEN:
ANGELA REITMAIER
FRAGDENSTAAT.DE:
MARIA REIMER
zu gestalten, ungeeignete Unternehmen konsequent von Verfahren auszuschließen und die
verwaltungsinterne Kontrolle zu erhöhen. Die wesentlichen Inhalte hat Detlef Mähler als Mitglied
der Arbeitsgruppe bei der Anhörung im Wirtschaftsministerium vertreten.
Vorträge und Veranstaltungsteilnahmen
Diverse Externe haben auch im vergangenen
Jahr für Veranstaltungen mit vergaberechtlichem
Bezug um Unterstützung gebeten. Auf der Jahrestagung »Korruptionsprävention« des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr – BAAINBw – am 15.
Juni 2016 in Eckernförde hat Christian Heuking
einen Vortrag zum Thema »Korruptionsprävention im Vergabewesen« gehalten. Euroforum
hat die Arbeitsgruppe um einen Beitrag zum EBook-Vergaberecht 2017 gebeten. Dieser Bitte
sind Christian Heuking und Christian Lantermann
mit dem Beitrag »Die Vereinfachung des Vergaberechts durch die jüngste Vergaberechtsnovelle
und durch individuelle Verwaltungsregelungen
– was bringen sie wirklich?« nachgekommen.
In diesem Beitrag wurde die Position vertreten,
dass vermeintlich verfahrensrechtliche Erleichterungen keine echten Verbesserungen für die Beschaffungsergebnisse bewirken. Kritisiert wurde
als eine wesentliche Ursache für lange und komplizierte Verfahren die Überfrachtung des Vergaberechts mit sog. vergabefremden Kriterien. Das
E-Book kann auf der Website von Euroforum unentgeltlich heruntergeladen werden.
Das Bundesministerium für Verteidigung hat im
Dezember einen Workshop zu der Frage veran-
staltet, wie die Beschaffungs- und Vergabeprozesse im deutschen Rüstungsbereich verbessert
werden können. Norbert Dippel und Christian
Lantermann haben die das Vergaberecht betreffenden Fragen in diesem Termin vertreten. Weitere Teilnehmer waren Vertreter von Unternehmen
der Rüstungsindustrie, ihres Branchenverbandes,
des BMVg und auch des BAAINBw.
Wirtschaft
Compliance, Corporate Governance, Corporate
Social Responsibilty, der Kampf gegen Korruption
und Bestechlichkeit gehören zu den Schlagworten, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen. Kunden, Zulieferer, die eigenen Mitarbeiter
und nicht zuletzt die Öffentlichkeit erwarten, dass
Unternehmen »compliant« sind. Wenn auch dieser
Begriff für viele noch sehr verschwommen ist, so
gefährden Unternehmen, die dem nicht gerecht
werden, ihre Wettbewerbsposition.
Mit diesen Themen hat sich die Arbeitsgruppe
Wirtschaft im Jahr 2016 beschäftigt und wird
dies auch weiterhin tun. Bereits vorhandene Publikationen wie die Broschüre »Führungsgrundsätze für kleine und mittlere Unternehmen zur
Bekämpfung von Korruption« und die »Checkliste für Self Audits zur Korruptionsprävention in
Unternehmen« stehen Unternehmen und Verbänden zur Verfügung, um Korruptionsgefahren
zu erkennen und ihnen schon an der Wurzel entgegenzuwirken.
Die Stichworte Lieferkette oder Wertschöpfungskette sind mittlerweile vielen geläufig, die kritisch
prüfen, was eigentlich auf dem Weg vom Entwurf
eines Produktes über die Herstellung bis zum
Verkauf an den Kunden passiert. Dies zu analysieren, kann dazu beitragen, Korruption und
andere Formen der Verletzung von Menschenrechten aufzudecken und im Zuge der Prävention
zukünftig zu verhindern. In einem von der Allianz
für Integrität angeregten Kooperationsprojekt
zum Thema Lieferketten-Transparenz arbeitet
Transparency gemeinsam mit dem Bündnis für
nachhaltige Textilien und dem Deutschen Global
Compact Netzwerk zusammen. Durch »collective actions« lassen sich gemeinsam mit Partnern
Korruption und Bestechlichkeit bekämpfen.
Dem Thema Compliance widmet sich die Alliance for Integrity (AfIn). Diese Allianz ist eine
wirtschaftsgetriebene Multi-Stakeholder Initiative
mit dem Ziel, Transparenz und Integrität im Wirtschaftssystem zu stärken. Um dieses Ziel zu er-
20
JAHRESBERICHT 2016 I
reichen, fördert die Initiative collective action aller
relevanten Akteure aus dem privaten und öffentlichen Sektor, sowie der Zivilgesellschaft. Transparency Deutschland wirkt an der strategischen
Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der Alliance for
Integrity mit und ist dazu Mitglied in deren Lenkungsgremium.
Ende Oktober 2016 hat Norbert Graf Stillfried die
Leitung der Arbeitsgruppe Wirtschaft abgegeben.
Sein Nachfolger ist Reinhard Krause.
Internationale Vereinbarungen
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und
Korruptionsbekämpfung
Die Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen
hat 2016 die Diskussion von menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten und Korruptionsbekämpfung
fortgesetzt und auf dem Treffen am 23. April 2016
in Berlin auf Grundlage des Entwurfs einer »general
due diligence guidance« der OECD besprochen.
Die Arbeitsgruppe sieht die Bekämpfung und Vermeidung von Korruption als Querschnittsthema
an, das bei allen in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen geregelten Bereichen,
insbesondere bei Menschenrechten, Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und Umwelt, beachtet werden muss. Die
Arbeitsgruppe arbeitet zur Zeit daran, konkrete
Vorschläge zu entwickeln, wie Korruptionsprävention verbessert werden kann, u.a. auf Vorschlag
von Paul Hell durch Auflagen für die Überwachung
von Vorstandsmitgliedern.
Die Verankerung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in einem Nationalen Aktionsplan für
Wirtschaft und Menschenrechte wurde im Rahmen der Task Group des Corporate Accountability Netzwerks (CorA) weiter begleitet und durch
Veröffentlichung eines Links zu einer Petition
»Menschenrechte vor Profit« auf der Webseite
von Transparency Deutschland unterstützt. Der
Nationale Aktionsplan wurde am 21. Dezember
2016 vom Kabinett verabschiedet und in einer
Pressemitteilung kommentiert. Zur Frage, wie
Unternehmen Sorgfaltspflichten wahrnehmen
müssen, hat das CSR Forum beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Vertretung
durch Edda Müller) die Anforderungen an einen
»Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Produktions- und Lieferketten«
verabschiedet. Wie Unternehmen über den Umgang mit Sorgfaltspflichten berichten müssen, ist
FragDenStaat.de
FragDenStaat ist eine Online-Plattform, die es Menschen ermöglicht, Aktenauskunft bei deutschen Behörden zu stellen. Ganz ohne juristischen
Sachverstand kann jedermann so sein Recht auf Informationsfreiheit
wahrnehmen. FragDenStaat ist ein wunderbares digitales Werkzeug von
der Zivilgesellschaft für die Zivilgesellschaft, das die Chancen moderner
Technologie und des Internets nutzt. Doch gerecht wird man FragDenStaat erst, wenn man über die vereinfachte Antragstellung hinaus die
beachtliche Schlagzahl an Kampagnen und sonstigen Aktivitäten beleuchtet. Für diese Arbeit ist insbesondere Arne Semsrott verantwortlich,
der bei der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. als Projektleiter von FragDenStaat angestellt ist und bei Transparency Deutschland
als Leiter der AG Wissenschaft aktiv ist. Zum Erfolg tragen ferner kluge
Koalitionen sowie auch die enorme mediale Reichweite des Projekts bei.
Zum größten Erfolg des Jahres 2016 gehört die Kampagne FragDenBundestag. Sie hatte zur Folge, dass der Bundestag heute alle Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht. Die Gutachten werden für Bundestagsabgeordnete
angefertigt und waren bislang nicht öffentlich zugänglich – eine Praxis,
die Transparency Deutschland seit langem kritisiert. Im Rahmen der von
FragDenStaat und Abgeordnetenwatch geführten Kampagne hatten
tausende Nutzerinnen und Nutzer Gutachten angefragt, die der Bundestag nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben musste. Nach
wenigen Wochen wurden die Anfragen nicht mehr einzeln beantwortet,
sondern die Gutachten en masse online veröffentlicht. Mit dieser Entscheidung hat der Ältestenrat des Bundestags der Bundestagsverwaltung Zeit und Geld gespart – und der Zivilgesellschaft so dauerhaft zu
ihrem Informationsrecht verholfen.
Außerdem hat FragDenStaat gemeinsam mit der im Jahr 2016 neu gegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Kampagne geführt, um
das Recht auf Informationsfreiheit stärker als bisher auch vor Gericht
einzufordern. Das Ziel sind strategische Prozesse vor Gericht, die über
den Einzelfall hinaus juristisch oder gesellschaftlich relevant sind. Privatpersonen, Journalistinnen und Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen, deren IFG-Anfragen abgelehnt wurden, können sich über die
Webseite Transparenzklagen.de für die Rechtsmittel um eine Transparenzpatenschaft bewerben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte übernimmt die Kosten und stellt Anwälte.
Gemeinsam mit Wikimedia Deutschland hat FragDenStaat im Jahr 2016
einen Gebührenfonds ins Leben gerufen. Wikimedia erstattet Betroffenen bis zu 5000 Euro. Einzige Bedingung ist, dass die Gebühren nicht
rechtswidrig erhoben worden sind und die Ergebnisse in die Online-Enzyklopädie Wikipedia Eingang finden.
Zur alltäglichen Arbeit gehört ferner, mithilfe unzähliger Einzelgespräche
und öffentlichen Auftritten die Praxis der IFG-Anfragen und ihre schnelle
und bürgerfreundliche Beantwortung voranzutreiben.
21
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
KOMMUNEN:
HELMUT BROCKE
in der EU-Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen geregelt, die die Bundesregierung bis zum 6. Dezember 2016 umsetzen
musste. Sie hat jedoch bislang nur den entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag
eingebracht. Als Vertreterin von Transparency
Deutschland bei CorA hat Tatjana Chahoud bemängelt, dass die Spielräume, die die Richtlinie
bieten, nicht genutzt werden. So wird weder der
Anwendungsbereich ausgeweitet, noch eine Vergleichbarkeit hergestellt und auch eine Verifizierung der Berichterstattung findet nicht statt.
In Fortsetzung der in 2012 und 2014 durchgeführten Studien zur Berichterstattung über Korruption in den Nachhaltigkeitsberichten deutscher Großunternehmen hat Manfred zur Nieden
eine Untersuchung von 19 Nachhaltigkeitsberichten deutscher Großunternehmen durchgeführt. Dabei interessierte vor allem die Frage, wie
die Berichterstatter auf die neue Version G4 der
GRI-Leitlinien reagieren: Welchen Gebrauch machen sie von der Erweiterung des Berichtsprogramms und von den neuen Wahlmöglichkeiten?
Die Berichte wurden ausgewertet, das Feedback
der berichtenden Unternehmen eingeholt und in
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe ein Ergebnisbericht erstellt.
Verantwortung in der Lieferkette
BILD: IFOK
›
Das Thema, das die Bundesregierung beim G7
Gipfel in Schloss Elmau auf die Agenda gesetzt
BÜRGERKONFERENZ FREIHANDEL AM 5. MÄRZ 2016. VON LINKS NACH RECHTS: HANS-PETER MEISTER (IFOK),
GOSIA BINCZYK (BERATERIN FÜR HANDELSFRAGEN, VERTRETUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION IN BERLIN),
HELENA PELTONEN-GASSMANN (TRANSPARENCY DEUTSCHLAND), JÜRGEN KNIRSCH (GREENPEACE E.V.),
CLARA BRANDI (DEUTSCHES INSTITUT FÜR ENTWICKLUNGSPOLITIK (DIE), STORMY-ANNIKA MILDNER
(BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE E.V.)
hatte, wurde beim Folgegipfel im Mai 2016 in
Japan nicht behandelt. Dies ist in einer Stellungnahme von OECD Watch kritisiert worden, die
Transparency Deutschland zusammen mit anderen NGOs an die Ministerien für Wirtschaft,
Arbeit und Entwicklungshilfe übersandt hat. Die
Die Leiterin der Arbeitsgruppe hat die entsprechenden Forderungen der Zivilgesellschaft beim
Treffen der Zivilgesellschaft zum G20 Gipfel
2017 im Bundeskanzleramt vorgetragen, insbesondere die Anerkennung der OECD Leitsätze
für multinationale Unternehmen durch alle G20
Staaten und die Behandlung von Antikorruption
als Querschnittsthema.
OECD Watch (Vertreterin Shirley van Buiren) und
OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen
Die Zusammenarbeit mit OECD Watch 2016 konzentrierte sich auf die Entwicklung einer neuen
Strategie für die Arbeit von OECD Watch 2017
bis 2020. 2015 hatte OECD Watch über 250 Beschwerdefälle erarbeitet, die bei diversen Nationalen Kontaktstellen (NKS) über einen Zeitraum
von 15 Jahren vorgelegt wurden. Die Analyse
des Umgangs der NKS mit Beschwerden über
die Schäden, die multinationale Unternehmen
bei Gemeinden und Individuen verursacht hatten,
bewies die überwiegende Ineffektivität der Arbeit
der Nationalen Kontaktstellen. »Remedy Remains
Rare« war deshalb das Fazit und der Titel dieser Studie. Die OECD Watch Strategie für 2017
bis 2020 erteilt daher der Verbesserung der Effektivität des Beschwerdemechanismus oberste
Priorität. Dieses Ziel soll durch eine Revision der
Verfahrensrichtlinien der OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen erreicht werden. Als Mittel zur Zielerreichung ist eine vom OECD Watch
Sekretariat koordinierte länderübergreifende Advocacy Kampagne vorgesehen. Bei der konkreten Umsetzung der OECD Watch Kampagne wird
es auf eine länderspezifischen Anpassung der
übergreifenden Strategie ankommen.
Deutsches Global Compact Netzwerk (Vertreterin Helena Peltonen-Gassmann)
Transparency Deutschland nahm an den Arbeitstreffen des Deutschen Global Compact Netzwerks im Frühjahr und Herbst teil. Christa Dürr,
Projektleiterin für Lieferketten, nahm an der Podiumsdiskussion der Konferenz zum internationalen Antikorruptionstag am 9. Dezember teil,
die das DGCN, die Allianz für Integrität, International Chamber of Commerce Deutschland und
das Bündnis für Nachhaltige Textilien gemeinsam
ausgerichtet haben.
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JAHRESBERICHT 2016 I
Konventionen gegen Korruption
Die Arbeitsgruppe hat zusammen mit der Arbeitsgruppe Strafrecht und mit Beteiligung von Sebastian Wolf eine Stellungnahme zur Ratifizierung des
Strafrechtsübereinkommens über Korruption des
Europarats abgegeben und dabei insbesondere
den mangelnden Schutz von Hinweisgebern kritisiert.
Rotation und Sensibilisierung. Soweit Kommunen
dieser Aufgabe bislang nicht nachgekommen sind,
sollten sie nunmehr im Rahmen eines Erfahrungsaustausches die Ergebnisse anderer Kommunen
übernehmen.
PROJEKTGRUPPE
BANGLADESCH:
CHRISTA DÜRR
Die Rotation von Beschäftigten in besonders
korruptionsgefährdeten Bereichen ist ein wirk-
Freihandelsabkommen
Projektgruppe Bangladesch
In Bezug auf Freihandelsabkommen war das
Jahr 2016 ein sehr turbulentes, weil sich einerseits sowohl die EU-Kommission als auch die
Bundesregierung sehr lange vehement für einen
Abschluss der Verhandlungen über TTIP mit den
USA und über CETA mit Kanada zum Ziel gesetzt
hatten, andererseits die Proteste der Öffentlichkeit
aber weiter zunahmen. Die Arbeitsgruppe stützte die Rolle der Vorsitzenden im TTIP-Beirat des
Bundeswirtschaftsministeriums. Im März beteiligte sich Transparency Deutschland zum zweiten
Mal an einer vom Bundesverband der Deutschen
Industrie initiierten und vom Institut für Organisationskommunikation (IFOK) moderierten Bürgerkonferenz zu TTIP in Hamburg. Diesen Dialog
zwischen zahlreichen Bürgern, Politik und Zivilgesellschaft begrüßte Transparency und beschrieb
ihn auch in einem Artikel im Scheinwerfer, kritisierte
aber im Ergebnis die teilweise Nichtbeachtung der
Bürgerstimmen durch den Beirat in Bezug auf die
strittigen Investitionsschiedsgerichte. Die Die Arbeitsgruppe führte eine vergleichende Analyse der
Antikorruptionsvorkehrungen zwischen CETA und
dem Transpazifischen Handelsabkommen (TPP)
durch mit dem Ergebnis, dass CETA weit hinter
TPP zurück bleibt.
Die Arbeitsgruppe beteiligte sich an öffentlichen
Podiumsdiskussionen zu TTIP/CETA und trug aktiv zum Arbeitspapier des internationalen Sekretariats »Transparency and Corruption: A Role in Mega
Trade Deals« bei, das im Juli veröffentlicht wurde,
und rezensierte das Buch »Der UNfreihandel« von
Petra Pinzler.
Kommunen
Die Arbeitsgruppe hat sich mit der aktuellen Entwicklung der Korruptionsprävention in Kommunalvertretungen, Kommunalverwaltungen und
kommunalen Unternehmen befasst. Die Festlegung von korruptionsgefährdeten Bereichen gilt
seit Jahrzehnten als notwendige Voraussetzung
für präventive Maßnahmen wie Mehraugenprinzip,
Im zweiten Jahr der Projektgruppe standen zwei Ziele im Mittelpunkt:
die Verbreitung der Broschüre »Undress Corruption, Korruptionsvermeidung in der Bekleidungsindustrie: Szenarien aus Bangladesch« und die
Verankerung von Korruptionsbekämpfung als Querschnittsaufgabe im
Management von Lieferketten. Mitglieder der Projektgruppe schrieben
Artikel für Zeitungen und Fachpublikationen. Sie waren bei Veranstaltungen zu nachhaltigen Lieferketten präsent und hielten Vorträge. Dabei
zeigte sich, dass die 16 konkreten Korruptions-Beispiele aus »Undress
Corruption« sowohl einem Verbraucherpublikum als auch Fachleuten
überzeugend darstellen, dass auf allen Stufen der textilen Lieferkette
mit Korruptionsrisiken gerechnet werden muss und wie reagiert werden
sollte. Anerkennung fand die Broschüre auch beim OECD-Integrity Forum in Paris. Sie wurde als Beitrag ausgewählt und konnte dort in einer
Postersession vorgestellt und in einem Panel diskutiert werden.
Ebenfalls erfolgreich verlief die Bewerbung für ein CEMS Business Project an der Universität Köln. Masterstudenten erstellten eine Studie zur
Struktur globaler Lieferketten und den sich daraus ergebenden Korruptionsrisiken. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt waren Stellungnahmen
zu den Entwürfen der OECD Leitsätze zur allgemeinen Sorgfaltspflicht
in Lieferketten sowie für den Bekleidungs- und Schuhsektor. Für den
Global Organic Textile Standard wurde ein Vorschlag für den Revisionsprozess ihrer Kriterien gemacht. In den »Berliner CSR-Konsens zur
Unternehmensverantwortung in Wertschöpfungs- und Lieferketten« des
CSR-Forums der Bundesregierung konnte ein Passus zur Korruptionsbekämpfung als Querschnittsaufgabe eingebracht werden.
Transparency ist Gründungsmitglied des Bündnisses für nachhaltige
Textilien und arbeitet aktiv in der Fachgruppe »Umsetzung und Internationalisierung« mit. Hier bietet sich die Möglichkeit, bei Bündnisinitiativen
Korruptionsprävention praktisch zu verankern. Beim ersten verabschiedeten Projekt, das die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in südindischen Spinnereien zum Ziel hat, ist das gelungen. Im Jahr 2016 hat
das Textilbündnis beachtliche Fortschritte gemacht. Für die ökologische
und die soziale Dimension sind Schlüsselfragen und Ergebnis-Indikatoren erarbeitet worden. Ein ähnlicher Prozess für die ökonomische Dimension, die im wesentlichen Transparenz und Antikorruption einfordert,
steht noch aus. Transparency hat deshalb einen Antrag an das Entscheidungsgremium im Textilbündnis gestellt, einen entsprechenden Prozess
für 2017 in Auftrag zu geben. Die aus unserer Sicht zwingenden Eckpunkte sind in dem Papier genannt. Die weitere Begleitung der Aktivitäten wird eine wichtige Aufgabe der Projektgruppe in Zusammenarbeit
mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft sein.
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I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
KORPORATIVE KOMMUNALE
MITGLIEDER:
ULRIKE LÖHR
FINANZWESEN:
STEFAN CALVI
sames Instrument der Prävention. Dennoch
befassen sich Kommunen vor allem – wenn
überhaupt – mit der Frage, wie sich Rotation
möglichst vermeiden lässt. Da helfen auch nicht
die Richtlinien der Länder, die zur entsprechenden Anwendung empfohlen werden, da die
Kommunalaufsicht erfahrungsgemäß nicht tätig
wird.
Anerkennung verdienen hingegen die Beschäftigten, die auf Verdachtsfälle und korrupte Strukturen hinweisen, selbst wenn es gegenwärtig keinen
systematischen Schutz gibt. Kommunen sollten
immer interne oder externe Verfahren für anonyme
Meldungen zur Verfügung stellen und hilfsweise
auf die entsprechenden Angebote der Landeskriminalämter verweisen. Die öffentlichen Auftragsverfahren sind ein besonderes Zielfeld der Korruption. Zentrale Vergabestelle, strikte Beachtung
von Wertgrenzen oder Firmen- und Bieterdateien
gelten als geeignete Maßnahmen der Prävention.
Unverständlich ist eine Kehrtwende, wenn Fachämter wieder mehr »Freiraum« durch Anhebung
der Wertgrenzen sowie eine reduzierte Beteiligung
der zentralen Vergabestelle erhalten. Im vergangenen Jahr haben weitere Bundesländer Gesetze
zur Offenlegung der Vergütungen der Organmitglieder von Landesunternehmen beschlossen, die
auch Regelungen für kommunale Unternehmen
enthalten. Die Arbeitsgruppe hat Stellung zu den
Gesetzesentwürfen genommen und ist im Landtag des Saarlandes angehört worden.
BILD:
EINE WELT NETZWERK
BAYERN E.V.
›
Nach einer Phase weitgehender Privatisierung
wird wieder die Rolle von Rat und Verwaltung bei
der Steuerung und Kontrolle von kommunalen
CHRISTA DÜRR BEIM 11. RUNDEN TISCH BAYERN: »SOZIAL- UND UMWELTSTANDARDS
BEI UNTERNEHMEN« IM DEZEMBER 2016,
Unternehmen betont. Die Arbeitsgruppe hat sich
sehr positiv zu einer Novelle zum Gemeinderecht
in Schleswig-Holstein geäußert, mit der die Beteiligungsverwaltung eine wesentliche Aufwertung erfährt. Die Arbeitsgruppe muss feststellen,
dass einzelne Maßnahmen und Instrumente der
Korruptionsprävention weitgehend wirkungslos bleiben. Kommunale Mandatsträger brauchen weiterhin keine ernstlichen Sanktionen
zu befürchten, wenn sie für ihre Tätigkeit Belohnungen und Geschenke erhalten. Die Rolle
von Vertrauensanwälten ist problematisch, weil
mit dem Hinweisgeber kein Mandatsverhältnis
besteht. Korruptionsregister der Länder sind
weitgehend wirkungslos, weil die Kommunen
keine Verfehlungen melden. Antikorruptionsbeauftragte haben oft nur eine Alibifunktion und
sind der Bürgerschaft als Ansprechpersonen
meistens nicht bekannt.
Ein Schwerpunkt der Arbeitsgruppentätigkeit
hat darin bestanden, einzelnen Personen und
Organisationen zu kommunalrelevanten Themen
Auskunft zu geben, Vorträge zu halten und den
Printmedien sowie Fernseh- und Radiosendern
für Interviews zur Verfügung zu stehen.
Korporative kommunale Mitglieder
Auch in 2016 gab es regelmäßige Kontakte unter
den korporativen kommunalen Mitgliedern und
Transparency. Dabei wurden Einzelthemen und
Allgemeines erörtert, sowie Positionen zur Mitgliederversammlung diskutiert.
Turnusmäßig stand zum Jahresbeginn ein Treffen der korporativen kommunalen Mitglieder und
des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein an.
Schwerpunktthema des Erfahrungsaustausches
in Potsdam war die Erstellung von Gefährdungsatlanten am Beispiel der Potsdamer Erfahrungen.
Daneben wurde die Zusammenarbeit in der Korruptionsprävention der norddeutschen Länder
und Weiteres erörtert. Das nächste Treffen findet
Anfang 2017 auf Einladung des Ministeriums für
Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes
Schleswig-Holstein in der Landesvertretung in
Berlin statt.
Finanzwesen
Die Themen Integrität bei Banken und Anti-Geldwäsche haben die Arbeit der Arbeitsgruppe im
Jahr 2016 geprägt.
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JAHRESBERICHT 2016 I
In einigen Gesprächen wurde mit Bankenvertretern immer wieder das Thema Integrität diskutiert. Fortschritte sind sehr langsam, zurzeit
konzentrieren sich die Aktivitäten auf der Einführung eines »Banker's Code« nach holländischem
Vorbild.
Wie schon in den Vorjahren war Anti-Geldwäsche der Schwerpunkt der Arbeitsgruppenarbeit. Die Zuarbeit zu einem Projekt des Internationalen Sekretariats von Transparency hat die
Arbeitsgruppe beschäftigt. Aufbauend auf einer
Bestandsaufnahme von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen wird deren Umsetzung in verschiedenen
Ländern untersucht. Die Kommentierung der
Ausarbeitungen zu Deutschland wurde von der
Arbeitsgruppe übernommen.
Des Weiteren hat die Arbeitsgruppe eine Kommentierung zum Zusammenhang zwischen Korruption und Steuern erarbeitet und an Expertengesprächen über Geldwäsche teilgenommen.
Sehr viel Zeit kostete die Erarbeitung von Positionen zum Thema Schattenfinanzplätze. Mit Panama
Leaks in 2015 und Football Leaks Ende 2016 sind
diese sehr stark ins Bewusstsein der Öffentlichkeit
gedrungen. Es ist dringend geboten, den Umgang
des deutschen Finanzsektors mit Schattenfinanzplätzen stärker zu thematisieren. Die Arbeitsgruppe will einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten.
Die Arbeitsgruppe bemüht sich, ihre Aktivitäten in
Kooperation mit anderen Organisationen durchzuführen. Im Berichtsjahr waren dies insbesondere
WEED, das Netzwerk Steuergerechtigkeit und das
Internationale Sekretariat.
Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis
geschaffen wird. Auch die Anpassung anderer
Rechtsvorschriften wird angestrebt: die Erweiterung des Hinweisgeberschutzes im Beamtenrecht und die strafrechtliche Rechtfertigung von
Geheimnisverletzungen, wenn die Offenlegung
eines Rechtsverstoßes in einem überwiegend
öffentlichen Interesse erfolgt. In diesem Sinn
verfolgt die Arbeitsgruppe die Aktivitäten in den
Fraktionen und Parlamenten der Länder und des
Bundes.
Die Arbeitsgruppe Hinweisgeber sieht sich insgesamt auf einem guten Weg, konnten doch die für
2016 gesetzten Ziele umgesetzt werden:
Am 25. April 2016 konnte – gemeinsam mit dem
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen – der nunmehr vierte Erfahrungsaustausch
der Vertrauensanwälte, Obleute und Korruptionsbeauftragten veranstaltet werden. Zu der Veranstaltung in der Landesvertretung NRW beim Bund
in Berlin kamen erstmals Experten von Bund
und Ländern und der Wirtschaft zusammen und
konnten sich über grundsätzliche Fragen des Hinweisgeberschutzes und der Funktionsweise von
Hinweisgebersystemen austauschen. Die Veranstaltung war hochkarätig besetzt, der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Thomas
Kutschaty hielt den Eröffnungsvortrag. Die Veranstaltungsreihe ist gefragt und wird gewiss fortgesetzt werden.
Während Fälle mit internationaler Bedeutung diskutiert und auch auf europäischer Ebene über die
Notwendigkeit eines angemessenen Hinweisgeberschutzes diskutiert wurde, war es 2016 in der
Bundesrepublik Deutschland zu dem Thema vergleichsweise still. Es gab keine Gesetzesinitiative
auf Bundesebene. Es gab vereinzelt Bemühungen
auf Landesebene, denen eine größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit aber versagt blieb.
In der Arbeitsgruppe stand eine Verständigung
über dem Begriff des Hinweisgebers auf dem
Plan. Über Whistleblower, Hinweisgeber wird gern
gesprochen. Wenn man Diskutanten aber konkret fragt, unter welchen Voraussetzungen eine
Person als schutzwürdig angesehen wird, erhält
man schnell unterschiedliche Antworten. Einschränkungen werden nach der Motivation der
Hinweisperson, nach der Bedeutung des Themas
und nach dem eingehaltenen Verfahren gemacht.
Die Arbeitsgruppe Hinweisgeber hat sich nach
Diskussionen auf folgende Formulierung vorläufig
– das bedeutet unter dem Vorbehalt der fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung – verständigt: »Hinweisgeber ist, wer
Informationen über wahrgenommenes Fehlverhalten in einer Organisation oder das Risiko eines solchen Verhaltens gegenüber Personen oder Stellen
offen legt, von denen angenommen werden kann,
das diese in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen
oder sonst angemessen darauf zu reagieren.«
Transparency Deutschland setzt sich weiterhin
dafür ein, dass auf bundesgesetzlicher Ebene ein
Am 11. November 2016 fand ein Treffen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Hinweisgeber in Berlin
Hinweisgeber
Das Thema Hinweisgeber war auch im Jahr 2016
mehrfach das Top-Thema in den Medien. PanamaPapers und LuxLeaks sind Stichworte, die aus der
politischen Diskussion nicht wegzudenken sind.
HINWEISGEBER:
RAINER FRANK
25
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
STRAFRECHT:
MARION NOBBE/ REINER HÜPER
GESUNDHEITSWESEN:
ANGELA SPELSBERG
statt. Während die Arbeitsgruppe in den vergangenen Jahren unter dem Mangel an aktiven Mitgliedern litt, gab es nun eine rege Teilnahme. Neben einer Diskussion aktueller Fragen konnte die
Arbeitsgruppe das dritte große Ziel des Jahres
2016 realisieren: Nach dem Vorbild der Regionalgruppe Hamburg hat die Arbeitsgruppe Hinweisgeber Themen definiert, die einzelne Mitglieder
in ihre Verantwortung genommen haben. Diese
Spezialisierung soll dazu führen, dass sowohl
in die Breite als auch in die Tiefe konsequenter
gearbeitet werden kann. Sie sollen die Themen
verfolgen, zusammenfassend über die Leitung
der Arbeitsgruppe in die Arbeitsgruppe berichten, sodass die Ehrenamtlichen, aus denen die
Arbeitsgruppe überwiegend besteht, schnell und
zugleich fachgerecht unterrichtet werden.
Strafrecht
Regelmäßige Telefonkonferenzen, reger E-MailVerkehr und viele Telefongespräche sorgen bei
der Arbeitsgruppe Strafrecht für kontinuierlichen
Informationsfluss. Den gleichwohl wichtigen persönlichen Austausch stellte – wie in den Vorjahren – das Treffen der Arbeitsgruppe Ende April
in Hannover sicher. Die erfreuliche Zahl neuer
Mitglieder stärken Kompetenz und Schlagkraft
der Arbeitsgruppe. Die Arbeitsthemen ziehen
sich aufgrund ihrer Komplexität und politischen
Umsetzbarkeit häufig über Jahre hin. Dazu zählt
unter anderem das Thema »Rechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen«, umgangssprachlich
als Unternehmensstrafrecht bezeichnet. Auf der
Grundlage des entsprechenden Positionspapiers
› THOMAS KUTSCHATY, JUSTIZMINISTER DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN BEIM TREFFEN
DER OMBUDSLEUTE
der Arbeitsgruppe fand im vergangenen Jahr ein
fruchtbarer und anregender Meinungsaustausch
mit Vertretern des Bundesministeriums für Justiz
und Verbraucherschutz (BMJV) statt, der fortgesetzt werden soll.
Durch die Justizreform in Polen erhielt die seit
Langem schwelende Thematik Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften neue Aktualität.
Die Parallelen zum deutschen Recht, insbesondere die in beiden Rechtssystemen bestehende
Möglichkeit der politischen Intervention bei den
Staatsanwaltschaften, werden untersucht und
beobachtet. Abzuwarten sind eventuelle Reaktionen der Europäischen Union gegen die polnische
Justizreform, die als Argument für die von Transparency seit langem geforderte Aufhebung der
Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaften herangezogen werden könnten.
Der vom BMJV vorgelegte Referentenentwurf
erfüllt die von Transparency Deutschland geforderte grundlegende Reform der strafrechtlichen Abschöpfung bzw. Einziehung illegal
erlangter Vermögen. Die geplante Neuregelung löst bestehende rechtliche sowie praktische Probleme und ermöglicht eine effektive erweiterte strafrechtliche Vermögensabschöpfung.
Begrüßt wird auch die grundlegende Verbesserung der Opferentschädigung. Mit Blick auf die
besondere Systematik und die Eigenheiten bei
Korruptionsstraftaten hat die Arbeitsgruppe Ende
Mai eine Stellungnahme mit entsprechenden
Vorschlägen an das Ministerium versandt. Diese
Stellungnahme ist auf der Homepage des BMJV
veröffentlicht worden.
Die geplante EU-Richtlinie zum besseren Schutz
von Hinweisgebern hat die Diskussion dieses
Themas auch in Deutschland neu entfacht. Die
Arbeitsgruppe befasst sich in diesem Zusammenhang vor allem mit den strafrechtlichen
Rahmenbedingungen, beispielsweise mit dem
Thema Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Gesundheitswesen
Die Arbeitsgruppe Gesundheitswesen hat sich
im Jahr 2016 dreimal zu Arbeitstagungen in Berlin getroffen. Im Juni 2016 wurde der Nationale
Integritätsbericht zu Medizinischen Leitlinien veröffentlicht.
Die Kooperation der Arbeitsgruppe im Forum
»Leitlinienwatch« initiiert von MEZIS und Neurology
26
JAHRESBERICHT 2016 I
Pflege und Betreuung
First läuft sehr erfolgreich. Im November 2016
beteiligte sich die Arbeitsgruppe Gesundheitswesen an der Fachtagung zu Interessenkonflikten bei Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Eine gemeinsame Tagung mit MEZIS, Neurology First und Vertretern der AWMF zur Erstellung von Leitlinien ist
für 2017 geplant. Die zweite Klage gegen das
BfArM nach dem Informationsfreiheitsgesetz
zur Auskunft über Anwendungsbeobachtungen
wurde in 2016 weiter betrieben. Ein Vergleichsangebot wurde vom BfArM abgelehnt. Ein Verhandlungstermin wird im Laufe des Jahres 2017
erwartet. Eine Veröffentlichung der Auswertungen, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung per IFG-Klage erstrittenen AWB-Unterlagen, ist in Vorbereitung. Die Arbeitsgruppe
Gesundheitswesen hat sich 2016 aktiv in die
öffentliche Diskussion des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen eingebracht. Es
wurden Gespräche mit Abgeordneten geführt,
eine Pressemitteilung im Vorfeld der dritten Lesung und eine kritische Auseinandersetzung
mit den in letzter Minute eingebrachten, stark
Lobby-beeinflussten Änderungen des Gesetzes
in einem Artikel für die Verbandszeitschrift der
kritischen Pharmazeutinnen und Pharmazeuten
verfasst.
Es wurde eine Kooperation mit der Anti-Tabak
Organisation »Aktion Rauchfrei« etabliert. Hierbei geht es um die Bekämpfung der Korruption in Politik, Verwaltung und Gesellschaft
durch Gelder der Tabakindustrie. Ein offener
Brief an die Ministerpräsidentin des Landes
NRW im September 2016, der von Vertretern
von mehr als 20 Organisationen unterzeichnet
wurde, protestierte gegen die Abhaltung der
Tabakmesse Dortmund in den Städtischen
Messehallen (Dortmunder Westfalenhalle). Die
Arbeitsgruppe Gesundheit steht in einem internationalen Austausch auch mit weiteren
Chaptern von Transparency International. Unter anderem hat am 14. Juli 2016 ein Treffen
mit dem Leiter des britischen Chapters, Robert Barrington, über das Pharmaceutical and
Healthcare Programs (PHP), eines der fünf
Global Thematic Network Initiatives (GTNI),
stattgefunden. Mitglieder der Arbeitsgruppe
nahmen an zahlreichen weiteren Veranstaltungen zum Thema Korruption im Gesundheitswesen teil.
Die im September 2015 gegründete Arbeitsgruppe Pflege und Betreuung beschäftigt sich
mit zwei Gegenstandsbereichen, deren gemeinsame inhaltliche Schnittmenge kleiner ist als erwartet. Extreme Beispiele zeigen immer wieder,
dass Patienten in der Pflege oder Betreuung in
ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt werden,
sich bevormundet, beziehungsweise entmündigt
fühlen oder sich ängstlich menschenunwürdiger
Ausübung von Macht und Gewalt unterwerfen
müssen. Dann aber zeigen sich sehr schnell je
nach beruflicher Orientierung unterschiedliche
Interessenschwerpunkte. Kaum jemand engagiert sich in gleicher Weise sowohl für Pflege als
auch für Betreuung. Vor diesem Hintergrund war
die Einladung an Wolfgang Schaupensteiner,
dem früheren Oberstaatsanwalt und Begründer
der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Korruptionsbekämpfung in Frankfurt a.M., inhaltlich für
die Arbeitsgruppe von besonderer Bedeutung.
PFLEGE UND BETREUUNG:
BERND-RÜDEGER SONNEN
Ausgehend von der von Transparency Deutschland verwendeten Definition „Korruption ist der
Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten
Nutzen oder Vorteil“ konnten aktuelle Fälle analysiert werden, um Risiken und Schwachstellen
in Betreuungsverhältnissen sowie Korruptionsanzeichen erkennen zu können. Entstanden ist
eine Indikatorenliste, die auch für andere Arbeitsgruppen und insgesamt für Transparency
Deutschland Bedeutung hat. Für 2017 ist eine
Falldokumentation zur Absicherung dieser Liste
geplant. Dabei wird auch der aktuelle Korruptionswahrnehmungsindex eine Rolle spielen, der
Deutschland zwar einen relativ guten zehnten
Platz bescheinigt, aber auch Transparenzmängel
feststellt und sich Sorgen um die Integrität der
deutschen Wirtschaft macht.
Das Thema Pflege beschäftigte Medien und Öffentlichkeit besonders im Zusammenhang mit
Abrechnungsbetrugsfällen, speziell durch russische Pflegedienste. Das Bundeskriminalamt
konnte nicht generell feststellen, dass das Pflegesystem systematisch von Gruppierungen der
Organisierten Kriminalität zur illegalen Gewinnerzielung genutzt wird, weist aber auf die »Attraktivität« für diese Akteure hin: Hohe „Gewinnerwartung“ auf dem gesamten Gesundheitsmarkt
(gerade auch in der Intensivpflege), geringes Entdeckungsrisiko und schwache Sanktionen. Als
Reaktion sind auf Bundesebene die Einrichtung
von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, mehr
Anlasskontrollen nach dem Pflegestärkungsgesetz und eine kassenübergreifende Datenbank zur Identifizierung von Falschabrechnungen verantwortlicher Pflegedienste vorgesehen.
27
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
SPORT:
SYLVIA SCHENK
Ein wichtiger Beitrag der Arbeitsgruppe war
eine evaluierende Stellungnahme zur inzwischen abgeschlossenen Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz III). Ziele der Reform sind eine
zentralisiertere Pflege, die Errichtung von Modellprojekten zur Beratung und die Erschwerung
von Abrechnungsbetrügereien. Nach wie vor
sind die Strukturen im Pflegebereich intransparent und laden zu Missbrauch und Korruption
ein. Die Arbeitsgruppe Pflege und Betreuung
fordert daher präventiv: Eine Stärkung der Kontrollbefugnisse, die Einführung eines Registers
über Betrugs- und Missbrauchsfälle, sowie die
Offenlegung von Interessenkonflikten und Verbesserungen des Hinweisgeberschutzes. Zu
überprüfen sind beispielsweise das Entlassmanagement, die Pflegestützpunkte und die Beratungsstellen auf ihre Unabhängigkeit hin, sowie
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf
Qualifikation und Zulassung.
Zum Thema Betreuung hat die Arbeitsgruppe
eine Betreuungsopferstudie angeregt mit Beispielen zu Themen wie dem Betreuungsgrund
Demenz, Berufsbetreuern, der Unterbringung
im Pflegeheim, der Nichtberücksichtigung einer
Vorsorgevollmacht und einer fehlenden Einbeziehung von Betroffenen und Angehörigen. Der
Petitionsausschuss des Bundestages beschäftigt sich mit der Frage, ob die Vorschriften des
Betreuungsrechts mit der seit dem 26. März
2009 geltenden UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen im Einklang
stehen und ob Betreuerinnen und Betreuer hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person den rechtlichen Anforderungen
genügen. Gefragt wird, ob es Mängel gibt,
worin diese begründet sind und durch welche
Maßnahmen die Qualität der Betreuungstätigkeit verbessert werden kann. Der Petitionsausschuss hat empfohlen, diese Fragen in die vom
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebene »rechtstatsächliche« Untersuchung zur Qualität der rechtlichen
Betreuung miteinzubeziehen. Mit einer eigenen
Dokumentation wird die Arbeitsgruppe 2017
den Fortgang des Forschungsvorhabens begleiten.
Sport
Das unglaubliche Ausmaß des Dopings in Russland, die Bestechung von Leichtathletik-Funktionären zur Vertuschung von positiven Doping-Proben, Menschenrechtsverletzungen im
Zusammenhang mit den Olympischen Sommer28
spielen in Rio de Janeiro und zuletzt die Vergabe der Europäischen Spiele 2019 nach Minsk
haben 2016 die Glaubwürdigkeit der Sportorganisationen international weiter erschüttert.
Transparency Deutschland hat dies im Verbund
mit den Partnern der Sport and Rights Alliance (SRA) nicht nur kritisiert, sondern ist auch
in die Beratung von u.a. IOC, FIFA und UEFA
zu einzelnen Fragen eingebunden. Dabei sind
inzwischen erste Fortschritte erkennbar, der
Änderungsbedarf ist aber weiterhin hoch. Mit
Übersendung des Global Corruption Report
Sport im Februar 2016 hat die Arbeitsgruppe
Sport den Deutschen Olympischen Sportbund
(DOSB) und das Bundesinnenministerium (BMI)
an die Bedeutung von Partizipation als Prinzip
von Good Governance erinnert und – allerdings vergeblich - eine breite Debatte über die
geplante Spitzensportreform sowie eine klare
deutsche Positionierung zu Integrität im Sport
gefordert. Der DOSB setzt sein eigenes Good
Governance-Konzept nur unzureichend um und
spielt in der internationalen Diskussion eine untergeordnete Rolle.
Der Deutsche Fußball-Bund hat im März mit dem
Freshfields-Report zu den dubiosen Zahlungen
rund um den FIFA World Cup 2006 nicht den erhofften Befreiungsschlag landen können. Die erst
später öffentlich gewordene Millionenzahlung an
Franz Beckenbauer belastete die neue Führung.
Kritisch zu sehen ist auch die durch den Präsidenten höchstpersönlich erfolgte Auswahl der Mitglieder der Ethik-Kommission, die zudem erst kurz
vor der Wahl den Delegierten benannt wurden.
Es bestehen im deutschen Sport offensichtlich
noch erhebliche Defizite zu Good Governance in
der Praxis, bislang haben auch nur einzelne Verbände mit der Umsetzung begonnen.
Peter Conze, Dirk Seeburg und Sylvia Schenk
sprachen im August mit dem DFB über dessen
Bewerbung um die EURO 2024 und die von
Transparency dazu entwickelten »Grundsätze für
eine transparente Bewerbung« sowie ein Compliance-Management System für den Verband.
Gemeinsam mit Terre des Hommes Deutschland
und DISCOVER FOOTBALL werden weitere Vorstellungen zur Transparenz, Verantwortlichkeit
und umfassenden Einbindung von Stakeholdern
bei Bewerbung und möglicher Ausrichtung erarbeitet.
Zum geplanten Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von Wettbewerben hat Transparency sowohl den Referenten- als
JAHRESBERICHT 2016 I
auch den Gesetzentwurf kommentiert. Adrian
Fiedler nahm an dem Hearing im Bundestag teil
und forderte vor allem, die Prävention nicht zu vernachlässigen. Enttäuschend ist, dass die durch
die entsprechende Europaratskonvention verlangte nationale Plattform bislang nicht konzipiert
wurde.
Jochen Reinhardt hat im Sommer von Christoph
Geissler die Stellvertretung in der Leitung der
Arbeitsgruppe übernommen, er hat zudem die
Webseite ausgebaut, so dass wichtige Aktionen
aktuell nachgelesen werden können. Durch die
Verteilung von Schwerpunktthemen innerhalb der
Arbeitsgruppe konnte die Arbeit effektiver gestaltet werden.
Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit
Die Arbeitsgruppe hat 2016 verschiedene Fragestellungen bearbeitet. Dabei beschäftigte sie
eine Reihe von Themen an denen auch 2017
weitergearbeitet wird: Die Arbeitsgruppe plädiert
für die Schaffung von Öffentlichkeit bei Korruptionsfällen, insbesondere den Spendern und
Gebern gegenüber. Hierzu gehört auch der öffentliche Umgang mit Risiken in strukturschwachen, korruptionsanfälligen Projektkontexten.
Weiterhin erarbeitet die Arbeitsgruppe im Erfahrungsaustausch effektive Ermittlungsformen in
konkreten Verdachtsfällen und Mechanismen
zum Schutz von Hinweisgebern. Eine Priorität
für den Hinweisgeberschutz, die ethisch geboten
ist, kann Ermittlungen und Sanktionen de facto
einschränken. Als besonderes Spannungsfeld
wird die Abwägung erlebt, ob bei einer erwiesenen Korruption, die möglicherweise nur einer
Einzelperson zuzuschreiben ist, tatsächlich die
gesamte Zusammenarbeit eingestellt werden
soll. Dies schützt zwar die deutschen Hilfsorganisationen vor politischem Schaden, aber es
ist zugleich mit erheblichen Nachteilen für die
Empfänger der Hilfe und die Mitarbeiter von lokalen Organisationen verbunden. Erste Abwägungskriterien für diese Fragestellung wurden
entwickelt und als eines von mehreren Themen
im Rahmen des Practitioners‘ Circle diskutiert.
Für diesen Fachtag, dessen Modell auf Transparency Schweiz zurückgeht, trafen sich im Herbst
in Mannheim mehr als 25 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Bereich der kirchlichen
und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Eingeladen waren besonders die Praktiker
der Korruptionsverdachtsbearbeitung. Neben
dem Fachvortrag zum Thema »Kommunikation
bei Verdachtsfällen« brachten die teilnehmenden
Organisationen durch anonymisierte Fallbeispiele ihre eigenen Erfahrungen und Fragestellungen
ein. Es ist geplant, diese Form der Zusammenarbeit in 2017 fortzusetzen.
KIRCHLICHE
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT:
SONJA GROLIG
Die Teilnahme der deutschen Arbeitsgruppe am
Practitioners’ Circle der Schweiz ergab viele gemeinsame Themen, insbesondere wird ein standardisierter Umgang mit Verdachtshinweisen innerhalb der Geberorganisationen gesucht. In die
Entwicklung des Schweizer Manuals zur Korruptionsbekämpfung, das 2017 veröffentlicht wird,
sind deshalb auch die Erfahrungen aus Deutschland einbezogen worden.
STAATLICHE
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT:
SIEGLINDE GAUER-LIETZ
Mitglieder der Arbeitsgruppe hielten Fachvortäge
zu den Themen Risiko der Mittelrückforderung von
Gebern bei Hilfsorganisationen - bewährte Präventions- und Kontrollmaßnahmen und Fallmanagement.
Staatliche Entwicklungszussammenarbeit
Auch in 2016 hat die Arbeitsgruppe den Umsetzungsprozess der Antikorruptionsstrategie des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen
eines erweiterten Thementeams kritisch begleitet.
Die Arbeitsgruppe wirkt darauf hin, die Bedeutung
dieser wichtigen Strategie innerhalb des BMZ und
seiner Durchführungsorganisationen stärker zu
verankern und ihre Umsetzung nach Veröffentlichung einer hierzu vom BMZ in Auftrag gegebenen Studie weiter voranzutreiben.
Im Kontakt mit dem BMZ setzt sich die Arbeitsgruppe nicht nur für eine verbesserte Qualität der
Daten der International Aid Transparency Initiative
(IATI) durch das BMZ ein, sondern auch für die
Veröffentlichung von IATI Zahlen durch die Nichtregierungsorganisationen. Der Parlamentarische
Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel im BMZ
versammelte zum Thema Transparenz alle relevanten Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und
Wissenschaft zu einem Dialogforum. Ein weiteres
Werkstattgespräch zum Thema Datenrevolution
ist für 2017 bereits in der Planung.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Auseinandersetzung mit der als Entwurf vom Bundeskanzleramt veröffentlichten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Neuauflage 2016), deren Ziel
die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17
Nachhaltigkeitszielen (SDG) ist. Wesentlicher
Nachbesserungsbedarf bestand bei Maßnahmen zu offener, inklusiver, verantwortungsvoller
29
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
TRANSPARENZ IN DEN MEDIEN:
ULRIKE FRÖHLING
INITIATIVE TRANSPARENTE
ZIVILGESELLSCHAFT:
JÖRG MÜHLBACH
und wirksamer Regierungsführung, da das Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention auf
nationaler wie auf internationaler Ebene in weiten
Teilen ausgeblendet wurde. Bei der Umsetzung
der SDGs muss die Bekämpfung von Korruption als Querschnittsaufgabe etabliert und speziell
im Ziel 16.5, das die erhebliche Reduzierung von
Korruption und Bestechung vorsieht, der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) als Indikator
verwendet werden. Für das angestrebte »Gemeinschaftswerk Nachhaltige Entwicklung«, sind
neue Kommunikationsformate erforderlich, die
eine verbindliche Mitwirkung der zivilgesellschaftlichen Akteure möglich machen. Es kommentierten
Angela Reitmaier aus der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen und Sieglinde Gauer-Lietz.
Mit dem Auswärtigen Amt (AA) konnten Workshops und Diskussionsrunden zur Sensibilisierung
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) ist mit derzeit über 800
Unterzeichnerorganisationen der zahlenmäßig größte Standard zu freiwilliger Transparenz in gemeinnützigen Organisationen in Deutschland.
Auch 2016 ist die ITZ weiterhin gewachsen und es kamen ca. 90 neue
Unterzeichnerorganisationen hinzu. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der
gemeinnützigen Organisationen in Deutschland ist diese Zahl gering.
Bisher setzen ca. 0,1% der eingetragenen Vereine, 0,6% der Stiftungen
und 1,6% der gemeinnützigen GmbH´s den Standard um. Die Unterzeichnerorganisationen nehmen jedoch eine Vorreiterrolle ein und tragen
so zum Ziel der ITZ bei: die Stärkung einer Kultur der Transparenz im
gemeinnützigen Sektor. Während des 1. Halbjahrs 2016 wurde zusammen mit dem Trägerkreis der ITZ (v.a. Dachverbände des gemeinnützigen Sektors) ein Strategiepapier zur weiteren Entwicklung der ITZ erarbeitet in dem auch die Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen
Transparency und dem Trägerkreis geregelt worden ist. Aus dem Strategiepapier gehen zwei Hauptziele hervor: 1) die Signifikante Erhöhung
der Zahl der Unterzeichnerorganisationen und 2) die Sicherstellung der
Qualität der Daten der bestehenden Unterzeichnerorganisationen. Um
die Qualität der Daten sicher zu stellen, wurde im Rahmen eines Pilotvorhabend das ITZ-Trägerkreismitglied Deutsches Zentralinstitut für Soziale
Fragen (DZI) in die Nachprüfung bestehender Unterzeichnerorganisationen einbezogen. Das DZI soll damit durch hauptamtliches Personal die
Nachprüfung unterstützen, die bisher rein ehrenamtlich durch die drei
Mitglieder des ITZ-Prüfteams durchgeführt wird.
Nach den Vorstandswahlen von Transparency im Juni wurde eine Konsolidierung und Neuordnung einiger Themenbereiche von Transparency
vorgenommen und die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder für die
Arbeits- und Regionalgruppen wurde neu verteilt. In diesem Zuge wurde die Arbeitsgruppe Transparenz in der Zivilgesellschaft aufgelöst. Die
Initiative Transparente Zivilgesellschaft wird unter der Leitung von Jörg
Mühlbach und in enger Abstimmung mit Geschäftsstelle und dem zuständigen Vorstandsmitglied fortgesetzt.
30
von AA-Mitarbeitern sowie deutscher Hilfsorganisationen für Korruptionsrisiken entwickelt werden.
Teilnehmende des Postgraduierten-Programms
des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik
(DIE) fragten die Arbeitsgruppe zum Thema Transparenz und Korruptionsbekämpfung an. Gespräche und ein Seminar fanden bereits statt. Es ist
geplant, sich 2017 mit den zuständigen Dozenten
über eine eventuelle Zusammenarbeit auszutauschen.
Die Arbeitsgruppe ist am zivilgesellschaftlichen
Dialog zu Landinvestitionen, der vom BMZ und
dem Bundeslandwirtschaftsministerium organisiert wird, beteiligt. An vier Treffen der Arbeitsgruppe in Berlin und an der Klausurtagung in
Wiesbaden nahmen jeweils zehn bis zwölf Mitglieder teil. In 2016 konnten drei neue Mitglieder
hinzugewonnen werden.
Transparenz in den Medien
Den Schwerpunkt der Arbeit bildete in diesem
Jahr die Veröffentlichung der Publikation »Korruption im Journalismus - Wahrnehmung, Meinungen, Lösung«. Die Studie hatte die Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Hamburger
Rudolf-Augstein-Stiftungsprofessur für Praxis des
Qualitätsjournalismus umgesetzt. Sie basiert auf
der Masterarbeit von Dennis Deuermeier, den die
Arbeitsgruppe im Zuge dessen auch als Mitglied
gewinnen konnte. In dieser ersten bundesweiten
Studie waren ca. 400 Journalisten zur Korruptionswahrnehmung im Journalismus befragt worden.
Als Ergänzung zu der Veröffentlichung der Ergebnisse ist es der Arbeitsgruppe gelungen, weitere
namhafte und kompetente Gastautoren zu finden
und deren Meinungen und Kommentare zu der
Befragung zu veröffentlichen. Mit dieser Studie will
man Medienhäusern und Journalisten Anregungen und Anstöße zum Diskurs über das Thema
»Korruption im Journalismus« geben.
Zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai 2016
wurde die Studie auf der Webseite von Transparency Deutschland veröffentlicht. Eine Pressemitteilung wurde am gleichen Tag an ca. 2.000
Empfänger versandt. Die Reaktionen gingen von
Veröffentlichungen in diversen Printmedien bis
hin zu Interviews im Rundfunk und Internet. Auf der Jahresversammlung vom Netzwerk Recherche konnte der Autor der Stu-
JAHRESBERICHT 2016 I
Transparenz in den Medien:
Problemwahrnehmung der befragten Journalisten
Journalisten verlieren Ihre Glaubwürdigkeit, wenn
sie sich auf korrupte Handlungen einlassen.
1,5 %
4,1 %
94,4 %
Die Annahme von persönlichen Vorteilen gefährdet
die Unabhängigkeit der Journalisten
8,9 %
17,5 %
73,6 %
10,6 %
20,5 %
68,9 %
Durch die Gewährung persönlicher Vorteile für
Journalisten soll eine wohlwollende Berichterstattung
erkauft werden
Durch die Gewährung persönlicher Vorteile lässt
sich ein Journalist nicht beeinflussen
57,1 %
28,3 %
stimme nicht zu
14,6 %
teils-teils
stimme zu
Initiative Transparente Zivilgesellschaft:
ITZ Unterzeichner nach Tätigkeitsbereich
Natur-, Küsten- und Hochwasserschutz (47)
Sonstige (47)
Hilfe für politisch, rassisch oder
religiös Verfolgte (57)
Wissenschaft und Forschung (58)
Internationale Gesinnung, Toleranz
und Völkerverständigung (60)
Gesundheitswesen inkl. Krankenhäuser
und Tierseuchen (96)
Entwicklungszusammenarbeit (102)
Freie Wohlfahrtspflege (139)
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe (161)
Jugend- und Altenhilfe (200)
Die derzeit 800 Unterzeichner der ITZ weisen ein breites Spektrum auf. Es sind kleine, lokal
Tätige Vereine dabei sowie große, bundesweit tätige Organisationen mit Spendenaufkommen
im Millionenbereich. Diese Grafik gibt einen Überblick über das Tätigkeitsspektrum der ITZUnterzeichnerorganisationen.
31
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
WISSENSCHAFT:
ARNE SEMSROTT
SELBSTVERWALTUNGSORGANISATIONEN:
ROWENA KNÖPPEL
die, Dennis Deuermeier, die Ergebnisse vorstellen. Die lebhafte Diskussion mit den Journalisten zeigte, dass das Thema aktuell wahrgenommen wird, besonders dort, wo sich die
Medien in wirtschaftlichen Zwängen befinden.
Seit Jahresmitte ist die Studie ebenfalls in gedruckter Form erhältlich. Um den Diskurs weiter
zu befördern ist eine Self-Audit-Broschüre in Arbeit. Anhand diverser Fragen und Fallbeispiele
können Journalisten und wirtschaftlich Verantwortliche in den Medien-Unternehmen prüfen,
wie weit sie anfällig für Korruption bzw. dagegen
gerüstet sind.
aus der Wirtschaft fließen. In einem Buchbeitrag
für die UNESCO haben Mitglieder der Arbeitsgruppe Auswirkungen der Plattform analysiert.
Das Projekt ZISCH - Zeitung in Schulen wurde
in Mecklenburg-Vorpommern weiter beobachtet. In 2016 wurden keine Verstöße gegen unsere
Forderung nach von den Sponsoren unbeeinflusster Berichterstattung gesichtet. Unsere diversen Gespräche scheinen sich ausgewirkt
zu haben.
Arbeitsgegenstand der Arbeitsgruppe sind Selbstverwaltungsorganisationen mit hoheitlichen Aufgaben. Zu diesen Organisationen zählen insbesondere Berufskammern, wie Rechtsanwaltskammern, Ärztekammern, Architektenkammern
sowie Wirtschaftskammern, wie Industrie- oder
Handwerkskammern.
Wissenschaft
Die Arbeitsgruppe Wissenschaft beschäftigt sich
weiterhin mit dem Thema Korruptionsprävention
insbesondere im Bereich von Hochschulen. Dazu
war 2016 vor allem der Fall der Boehringer Ingelheim-Stiftung und der Uni Mainz prominent. Die
Stiftung sicherte sich im Gegenzug für eine großzügige Finanzierung eines Instituts weitreichende
Mitspracherechte bei der Besetzung von Personal. Die Arbeitsgruppe war mit ihrer Kritik an dem
Fall in vielen Medien präsent.
Die zweite Auflage der Checkliste zur Korruptionsprävention an Hochschulen ist inzwischen
vergriffen. Eine weitere Auflage soll im kommenden Jahr Feedback aus zahlreichen Hochschulen
aufgreifen und weitere Indikatoren in die Checkliste aufnehmen. Zudem hat die Arbeitsgruppe Klage gegen die Universität Hamburg auf
Offenlegung der Namen von Sponsoren und
Spendern der letzten Jahre eingereicht. Eigentlich
müsste die Hochschule nach dem Transparenzgesetz Hamburgs die Daten offenlegen. Sie weigert sich jedoch bisher, ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Die Online-Plattform »Hochschulwatch.de«, die
die Arbeitsgruppe gemeinsam mit der taz und
dem Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) betreibt, sammelt weiterhin Beispiele fragwürdiger Einflussnahmen an den Hochschulen sowie einen Drittmittel-Atlas. Dieser zeigt,
an welche Hochschulen besonders viele Gelder
32
Schließlich waren die wissenschaftlichen Dienste
des Bundestags und der Landtage Thema der
Arbeitsgruppe - sie machen vielerorts inzwischen
ihre Arbeit transparenter und publizieren aktiv die
von ihnen erstellten Gutachten. Ein äußerst positiver Fortschritt.
Selbstverwaltungsorganisationen
Das Ziel ist auf mögliche Bereiche der Intransparenz sowie Korruptionsgefahren innerhalb
dieser Organisationen hinzuweisen. Dadurch
sollen mittelbar auch die Beteiligungsrechte der
betroffenen Bürgerinnen und Bürger gestärkt,
sowie der allgemeinen Staatsverdrossenheit entgegengewirkt werden. Mit ihrer Arbeit unterstützt
die Gruppe ebenso die allgemeinen Bemühungen von Transparency Deutschland hinreichende Transparenz bei allen Verwaltungsvorgängen
herzustellen und Manipulationen und Korruption
in der Verwaltung zu erschweren.
Bisher wurden umfangreiche Recherchen und
Befragungen von Selbstverwaltungsorganisationen in Deutschland durchgeführt. Im Jahr 2015
wurden verschiedene Bundesorganisationen angeschrieben. Im Jahr 2016 standen die entsprechenden Länderorganisationen im Fokus.
Aus den Befragungen hat sich beispielsweise
ergeben, dass bei einigen Organisationen, insbesondere bei vielen berufsständischen Kammern, keine Compliance-Regelungen und/oder
Verhaltenskodizes zum Thema Korruptionsprävention vorhanden sind. In gesetzgeberischer
Hinsicht vermisst die Arbeitsgruppe klare und
eindeutige Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen für alle Selbstverwaltungsorganisationen mit
hoheitlichen Aufgaben. Seit der Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs zum Fall einer
Ärztekammer vom 12.09.2013, C-526/11, besteht eine gewisse Unsicherheit, ob bestimmte
Selbstverwaltungsorganisationen mit hoheitlichen Aufgaben als »öffentliche Auftraggeber«
JAHRESBERICHT 2016 I
anzusehen und an das insoweit einschlägige
Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber gebunden sind.
In der 73. Ausgabe des Scheinwerfers, mit dem
Schwerpunkthema »Verwaltungstransparenz, Informationsfreiheit, Transparenzgesetze«, veröffentlichte die Arbeitsgruppe im letzten Jahr einen
eigenen Beitrag, indem sie sich kritisch mit dem
Thema auseinandersetzte.
Die Arbeitsgruppe unterhält Kontakte zu verschiedenen Berufs- und Wirtschaftskammern
sowie zum Bundesverband für freie Kammern
e.V.
beitskreis herangetragen wurden, wurden von
den Mitgliedern bearbeitet (u.a. Anfrage der
Stadt Köln zur Aufarbeitung des sogenannten
Messe Skandals).
WISSENSCHAFTLICHER
ARBEITSKREIS:
PETER GRAEFF
Im Sommersemester 2016 wurde von Peter
Graeff und Sebastian Wolf eine Ringvorlesung
zur Korruptionsforschung und -Prävention an
der Universität Kiel geplant und durchgeführt.
Dabei waren Transparency Deutschland und
Angehörige des Arbeitskreises als Dozierende
und als Hörer beteiligt. Die Resonanz in der
Presse und in der akademischen Besucherschaft war ausgezeichnet.
»NACH MEINER PENSIONIERUNG SUCHTE ICH NACH EINER NEUEN SINNVOLLEN
AUFGABE. DURCH BERICHTE ÜBER PETER EIGEN UND DIE VON IHM GEGRÜNDETE
ORGANISATION WURDE MIR BEWUSST, DASS VIELE ÜBEL UND FEHLENTWICKLUNGEN
IN UNSERER WELT DURCH KORRUPTION VERURSACHT ODER ERMÖGLICHT WERDEN.
EIN GEGENMITTEL IST DIE HERSTELLUNG VON TRANSPARENZ. DURCH MEINE
EHRENAMTLICHE MITARBEIT BEI TRANSPARENCY DEUTSCHLAND GLAUBE
ICH DAZU EINEN BEITRAG ZU LEISTEN.««
Manfred zur Nieden, Mitglied,
Rentner aus Bergisch Gladbach
Wissenschaftlicher Arbeitskreis
Im Jahr 2016 wurden vom Arbeitskreis folgende
Aktivitäten durchgeführt:
Anfang des Jahres erschien das Special Issue des
German Law Journals, das von Sebastian Wolf
und Peter Graeff als Gasteditoren herausgegeben wurde, unter dem Titel »Ethical Challenges
of Corrupt Practices. Formal and Informal Conflicts of Norms and Their Moral Ramifications,
Special issue des German Law Journal, 17. Jg.,
Nr. 1/2016.« In ihm wurden Beiträge einzelner
Autoren des Arbeitskreises sowie einiger zusätzlichen Experten der Korruptionsforschung
zusammengetragen. Die Beiträge wurden in
einem aufwändigen Begutachtungsverfahren
ausgewählt und verbessert.
Verschiedene Anfragen, die von der Transparency Geschäftsstelle in Berlin an den Ar-
BILD: PRIVAT
33
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
03
AUS DEN
REGIONALGRUPPEN
Baden-Württemberg
BADEN-WÜRTTEMBERG:
NICOLE PEREZ,
BERTA VAN SCHOOR
Die Regionalgruppe traf sich im Jahr 2016 insgesamt dreimal zum Austausch der Mitglieder
und Interessierten in Stuttgart. Das erste Treffen
des Jahres wurde als Workshop gestaltet, um
die Jahresziele und deren Umsetzung in Projektgruppen auszuarbeiten.
Erfreulich war gleich zu Jahresbeginn die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes
in Baden-Württemberg. Zwar blieb das Gesetz
inhaltlich stark hinter den Erwartungen zurück,
jedoch war die Regionalgruppe froh, dass nicht
zuletzt auch durch die jahrelangen Bemühungen
die Gesetzeslücke in unserem Ländle endlich
geschlossen wurde.
Im Juni hielt Regionalgruppenmitglied Kriminalhauptkommissar Jürgen Steck einen fesselnden
Vortrag aus seiner Ermittlungspraxis beim LKA
› EINFÜHRUNGSSEMINAR IN ULM
BW. Neben den Prozessen der strafrechtlichen
Verfolgung stellte er anhand von Fallbeispielen
sehr anschaulich die Sozialschädlichkeit von
Korruption dar.
Im Oktober gab die Regionalgruppe BadenWürttemberg gemeinsam mit der Regionalgruppe München ein Einführungsseminar für
Neumitglieder in Ulm. Der Kreis der Teilnehmer
reichte von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung über einen Stadtrat, einen Aufsichtsrat, einen Bürgermeister bis zu einem Hochschulprofessor für Compliance. Nicht zuletzt diese bunte
Mischung ließ diesen Tag zu einem vollen Erfolg
werden.
Im November befasste sich die Regionalgruppe aus aktuellem Anlass (FAZ Interview des
TK-Chefs Jens Baas über den Missbrauch im
Zusammenhang mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich) mit dem Thema
Korruption im Gesundheitswesen. Regionalgruppenmitglied Florian Kirchhoff, Referent für
Gesundheitsökonomie bei einer Betriebskrankenkasse, referierte über den »Missbrauch im
Rahmen der Zuweisungsoptimierung bei gesetzlichen Krankenkassen«. Es wurde deutlich,
dass auf Grund der Komplexität der Regulierungen im Gesundheitswesen viele Einfallstore für
korruptive Handlungen bestehen. Neben den
drei Treffen und den neu angestoßenen Projekten führte die Regionalgruppe zahlreiche Aktivitäten aus den Vorjahren fort. Zum einen hielten
Berta van Schoor und Gerd Addicks eine Reihe
von Vorträgen im Rahmen der seit 2014 bestehenden Hochschulkooperation Wirtschaftsethik
(Hochschulen Nürtingen, Uni Freiburg u.a.).
Zum anderen vertrat Nicole Perez Transparency
Deutschland auf Landesebene in dem 2015 von
34
JAHRESBERICHT 2016 I
DIE REGIONALGRUPPEN IN DEUTSCHLAND
der Landesregierung einberufenen TTIP-Beirat.
Der Beirat, in dem insgesamt 32 Repräsentanten zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie
Landtags- und Wirtschaftsverbände vertreten
sind, tagte 2016 zweimal: in Karlsruhe (Vertretung durch Norbert von Stillfried) und in Stuttgart. Weitere Kontakte zu möglichen Koalitionspartnern für die Anliegen von Transparency
wurden unter anderem bei einem Besuch des
Arbeitskreises Compliance der IHK Stuttgart geknüpft.
Erstmalig gelang es, zum jährlichen Antikorruptionstag im Dezember eine öffentliche Veranstaltung auf die Beine zu stellen. In Kooperation mit
der Hochschule Nürtingen wurde ein Themennachmittag rund um Compliance im Mittelstand
ausgerichtet. Impulsvorträge von Caspar von
Hauenschild und dem Leiter der Compliance
Abteilung bei Bosch, Wolfgang Kübler, führten
in die Veranstaltung ein. Anschließend diskutierten Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft
und Zivilgesellschaft auf dem Podium über die
Anforderungen an ein effektives ComplianceManagement-System für mittelständische Unternehmen. Die erfrischenden Beiträge der Referenten und Diskutanten machten die Veranstaltung zu einem vollen Erfolg.
35
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
Berlin/Brandenburg
BERLIN/BRANDENBURG:
ASTRID WOKALEK
BREMEN:
WOLFGANG FRAUENKRON
Die Regionalgruppe Berlin/Brandenburg ist weiter
gewachsen und zählt mittlerweile 310 Mitglieder.
Die Situation von geflüchteten Menschen hat
nicht nur die öffentliche Diskussion 2016 geprägt,
sondern auch die Regionalgruppe beschäftigt.
Den letztlichen Anstoß zur vertieften Auseinandersetzung mit diesem Thema gab ein Workshop,
organisiert vom internationalen Sekretariat von
Transparency, in dem die Situation in Berlin umfassend und nachdrücklich geschildert wurde. Es
wurde intern beschlossen, eine Themengruppe
Flüchtlinge ins Leben zu rufen. Das erste Treffen
konnte nach Abstimmung mit dem Vorstand im
Herbst stattfinden. Es wurde zunächst die Frage
erörtert, ob sich Transparency Deutschland mit
dieser Problematik beschäftigen kann und welche
Möglichkeiten dabei zur Verfügung stehen könnten. Die Gruppe arbeitet zeitlich begrenzt und
mit offenem Ergebnis. Ein Ergebnisbericht soll im
Frühjahr 2017 vorgelegt werden.
Auch die fünf weiteren Treffen der Regionalgruppe fanden zu bestimmten Themen statt und wurden von interessanten Vorträgen der geladenen
Gäste geprägt:
Im Februar stellte Willi Kawohl, Mitglied der Arbeitsgruppe Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit, die Maßnahme »Korruption in der kirchlichen Entwicklungsarbeit«, vor. Ulrike Fröhling,
Leiterin der Arbeitsgruppe Transparenz in den
Medien, sprach beim Treffen im Mai zum Thema
»Korruption im Journalismus«. Im Juni erläuterte
Rainer Wanninger den Bereich »Vergabe von Bauleistungen – Missstände und Manipulationen trotz
klaren rechtlichen Rahmens«. Vom Verein »Moabit
›
VON LINKS NACH RECHTS: GEORG MÜLLER-CHRIST, MARTIN SCHULZE, KLAUS SPIESSBERGER, ELISA BÖHME,
ANDREAS NOVAK, RAINER DOMBOIS
hilft« gaben die Geschäftsführerinnen Diana Henniges und Christina Beckmann einen Bericht zur
aktuellen Lage der Flüchtlingssituation in Berlin.
Beim letzten Treffen der Regionalgruppe im Jahr
2016 wurde der Begriff Korruption und die Anpassung der Definition von Transparency im Anblick
der Veränderungen der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Gegebenheiten seit der Gründung
vor 23 Jahren kontrovers diskutiert. Jochen Bäumel, Mitglied der Arbeitsgruppe Politik, hatte vorab in einem reflektierten Beitrag die Problematik
eines solchen, durchaus wünschenswerten Vorhabens vorgetragen.
Unter der Koordination von Uwe Bach hat die
Regionalgruppe zwanzig Veranstaltungen an zahlreichen Berliner Gymnasien, Oberschulen und
Oberstufenzentren durchgeführt. Zum ersten Mal
fanden auch zwei Veranstaltungen an Einrichtungen des 2. Bildungswegs statt.
Es hat sich wie auch im letzten Jahr bewährt
(Neu-) Mitgliedern und Interessierten eine Stunde
vor dem offiziellen Beginn der Treffen die Möglichkeit zu bieten, sich über die Aktivitäten von Transparency Deutschland und der Regionalgruppe
zu informieren. Zudem wurde mit umfangreicher
Unterstützung der Geschäftsstelle im Herbst ein
ganztägiges Einführungsseminar durchgeführt.
Bremen
Die Regionalgruppe Bremen hat derzeit 26 Mitglieder. Sie trifft sich vier Mal im Jahr zu einer Veranstaltung mit thematischem Schwerpunkt. Die
in der Jahresplanung beschlossenen regionalen
Projekte werden in Kleingruppen weiter bearbeitet und voran getrieben. Eine »Steuergruppe« trifft
sich alle drei bis fünf Wochen, um anfallende Themen und Probleme zu besprechen und die Arbeit
der Arbeitsgruppen zu koordinieren.
Regionalgruppenveranstaltungen
Beim ersten Regionalgruppentreffen am 24. Februar wurden Mitglieder und Interessierte eingeladen, um »Themengruppen« zu bilden. Als
Themen kristallisierten sich Finanzmarkt, Gesundheitswesen, Hinweisgeber, Informationsfreiheit, Internationale Vereinbarungen, Pflege und
Betreuung, Politische Bildung, Sport, Strafrecht,
Wirtschaft und Wissenschaft heraus. Das zweite
Treffen am 28. Juni hatte das Thema Ȇber die
(soziale und ökologische) Verantwortung von Unternehmen«. Referentin war Christa Dürr, Leiterin
36
JAHRESBERICHT 2016 I
der Projektgruppe Bangladesch von Transparency
Deutschland.
Am 19. Oktober 2016 beschäftigte sich die Regionalgruppe mit der Vorbereitung des Antikorruptionstages und der Planung für 2017. Anlässlich
des Antikorruptionstages wurde am 29. November 2016 das Thema »Compliance im Mittelstand
– unwichtig, teuer, bürokratisch?« diskutiert. Das
Podium war besetzt mit: Elisa Böhme von der
Steinbeis School of Governance in Berlin; Georg
Müller-Christ, Professor für Betriebswirtschaft,
insbesondere nachhaltige Unternehmensführung
an der Universität Bremen; Andreas Novak, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland;
Martin Schulze, Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen des RKW Bremen; Klaus Spiessberger,
Bundesverband Mittelständische Wirtschaft und
Bundesverband Ethik, München. Die Moderation
übernahm Rainer Dombois von der Regionalgruppe Bremen.
Vorträge
13. April 2016: Bremer Informationszentrum für
Menschenrechte und Entwicklung mit dem
Schwerpunkt »Lieferketten«
15. September 2016: Bremer Frauenforum über
die Arbeit von Transparency und der Regionalgruppe
2. Oktober 2016: Teilnahme IT-Fachkonferenz
Vorträge an Schulen (3), Hochschule (1) und
Universität (1)
Weitere Aktivitäten
Besondere Schwerpunkte der Regionalgruppe
sind das Bremer Informationsfreiheits- und das
Bremer Hochschulgesetz. Zusammen mit der
»Humanistischen Union« und »Mehr Demokratie«
hat die Gruppe zahlreiche Vorfälle beanstandet,
angefangen bei der Nichtveröffentlichung von geschlossenen Verträgen bis hin zu Anonymisierung
von Spenden und Sponsoring. In diesem Zusammenhang musste des Öfteren die IFG- und Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden.
Frankfurt/Rhein-Main
›
STELLVERTRETENDE LEITERIN DER REGIONALGRUPPE HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN ULRIKE FRÖHLING
(LI.), LEITERIN DER REGIONALGRUPPE HELENA PELTONEN-GASSMANN (RE.)
Offenbach, Universität Mainz, Hessischer TurnVerband, Hessischer Leichtathletik-Verband,
Kanzelrede Idar-Oberstein). Zudem wurden repräsentative Termine wahrgenommen und vielfältige Kontakte zu Institutionen gepflegt.
FRANKFURT/RHEIN-MAIN:
GABRIELE C. KLUG, SYLVIA
SCHENK, ADELHEID TRÖSCHER
Wesentliche Aktivität ist die Mitgliedschaft von
Transparency Deutschland im Verfassungskonvent Hessen. In bislang fünf halbtägigen Sitzungen wurden die einzelnen Abschnitte der 70
Jahre alten hessischen Verfassung mit den Landtagsfraktionen und weiteren Vertreterinnen und
Vertretern von Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsinstitutionen und sonstigen
Verbänden diskutiert. Transparency koordinierte
zwischenzeitlich 14 zivilgesellschaftliche Organisationen, um gemeinsam Verfahrensvorschläge
zu unterbreiten und so eine ausreichende Einbeziehung der Zivilgesellschaft sicher zu stellen.
Transparency Deutschland hält es für sinnvoll,
den historischen Kontext der Hessischen Verfassung als erste Landesverfassung nach 1945 mit
der Betonung von Anti-Faschismus und sozialen
Grundrechten zu bewahren. Ergänzend wurden
Vorschläge zur Aufnahme von Nachhaltigkeit als
grundlegendes Prinzip der Gestaltung der Zukunft (Sustainable Development Goals) im Sinne
der Generationengerechtigkeit gemacht, sowie
die Themen Informationsfreiheit, neue Technologien und Datenschutz eingebracht.
Aufgrund personellen Umbruchs hat sich die Regionalgruppe 2016 nur zu einer Sitzung getroffen. Trotzdem gab es eine Reihe von Vorträgen
in der Region (Rotarier Eschborn, Lions-Club
37
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
Hamburg/Schleswig-Holstein
HAMBURG/
SCHLESWIG-HOLSTEIN:
HELENA PELTONEN-GASSMANN
Allgemein
Die Regionalgruppe verstärkte ihre Bekanntheit
in Schleswig-Holstein gezielt durch Vorstellungen
bei den Landtagsfraktionen, den kommunalen
Spitzenverbänden, der IHK Kiel, der Landesdatenschutzbeauftragten und der Landeszentrale
für politische Bildung. Die Regionalgruppe, zu
der auch Mitglieder aus dem westlichen Mecklenburg-Vorpommern zählen, organisiert ihre
aktive Arbeit in spezialisierten Themengruppen.
Im Januar wurden die Themen und die Zusammensetzung der Gruppen neu erarbeitet. 22 Mitglieder meldeten sich für aktive Mitarbeit in zehn
Gruppen an, einige parallel in mehreren Themengruppen, und legten ihre Arbeitsschwerpunkte
fest.
Nach einem Einführungsseminar in Kronshagen
bei Kiel im Mai erfreute sich die Regionalgruppe neuer aktiver Mitglieder. Vor Jahresende erreichte die Mitgliederzahl der Regionalgruppe die
100-Marke.
Acht Regionalgruppentreffen und Workshops in
Hamburg und Kiel fanden statt, ein Treffen der
Themengruppenleiterinnen und -leiter und zahlreiche Themengruppentreffen.
Auf Aufforderung des Schleswig-Holsteinischen
Landtages nahm die Themengruppe Transparenz
im Oktober zum Änderungsvorschlag des Informationszugangsgesetzes schriftlich Stellung.
Im Dezember folgte die mündliche Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung im Innen- und
Rechtsausschuss. Die Regionalgruppe begrüßt
die Novelle des Gesetzes, hält sie jedoch für unnötig zurückhaltend.
Als Mitglied des Beirates zur Umsetzung des
Hamburgischen Transparenzgesetzes nahm die
Regionalgruppe an der Evaluation des Gesetzes
nach dessen vierjähriger Anwendung teil. Die
Themengruppe kritisierte in ihrer Stellungnahme vor allem die Missachtung der proaktiven
Veröffentlichungspflicht durch die sogenannte
mittelbare Staatsverwaltung. Die Behörden praktizieren die neue Offenheit unterschiedlich bereitwillig. Als gegenstandslos haben sich Unkenrufe
erwiesen, die besagten, dass die Anfragenflut die
Behörden lahmlegen oder die Vorab-Veröffentlichung der Verträge zur Daseinsvorsorge die öffentliche Beschaffung benachteiligen würde.
Auf Einladung der Freien und Hansestadt Hamburg nahm die Themengruppe aktiv an einem
Workshop zur Umsetzung der Agenda 2030
38
(Sustainable Development Goals, SDG) teil und
hob die Bedeutung der Korruptionsbekämpfung als Querschnittsthema hervor. Angesichts
der vielen Textilunternehmen in Hamburg beschloss die Themengruppe, sich dem Thema
Lieferkette in der Textilindustrie zu widmen. Die
Themengruppe Wirtschaft & Corporate Social
Responsibility (CSR) unterstützte auch die 2016er
Studie über die Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen.
Die Themengruppe Schule hat sich die Systematisierung und Intensivierung der bisher eher
anlassbezogenen Präsenz von Transparency in
den Schulen in Hamburg zur Aufgabe gemacht.
Die Themengruppe Wahlprüfsteine veröffentlichte erstmalig Wahlprüfsteine für die Landtagswahl im September in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Themengruppe Initiative Transparente Zivilgesellschaft bemühte sich um weitere Bekanntmachung der Initiative in der Region.
Die Themengruppe Öffentlichkeitsarbeit informierte die Mitglieder der Region wieder mit
mehreren Newslettern. Im Januar lud die Regionalgruppe zu einem öffentlichen Vortrag von
Jamie-Lee Campbell zum Thema »Können wir
alle korrupt werden?«, einer Betrachtung der
Motive der Korruption aus psychologischer
Sicht. Im September gab uns die Leiterin der
Arbeitsgruppe Staatliche Entwicklungszusammenarbeit Sieglinde Gauer-Lietz eine Einführung in die Agenda 2030.
Die Themengruppe Hinweisgeber thematisierte
die notwendige Verbesserung des Schutzes von
Hinweisgeberinnen und -gebern in mehreren
Gesprächen mit Vertretern des Senats und der
Verwaltung und stellte mögliche Maßnahmen
für eine Hamburger Vorgehensweise dar. Mit
Hinweis auf die Notwendigkeit bundesweiter
Verbesserungen verwies die Gruppe auf Fortschritte in anderen Ländern der EU und warb
für eine aktive Rolle Hamburgs im Bundesrat.
Angesichts der Statistiken des Schleswig-Holsteinischen Antikorruptionsbeauftragten wird
deutlich, dass Hamburg erheblichen Nachholbedarf hat, was den Erkenntnisstand potentiell
unerkannter Korruption betrifft.
Die neu konstituierte Themengruppe für Lobbyismus auf Landes- und Kommunalebene in der
Region hat sich in diesem Jahr mit Recherchen
zum Thema und Stand der Diskussion vertraut
JAHRESBERICHT 2016 I
München
gemacht und hat sich anfänglich regional auf
Hamburg fokussiert. Inhaltliche Schwerpunkte
sollen Lobbyregister, Karenzzeiten und legislativer Fußabdruck sein.
Die Themengruppe Wissenschaft verfolgt die
einschlägige Gesetzgebung, Rechtsprechung
und Klagen und beobachtet kritisch das Verhalten der Hochschulen und Universitäten in Bezug auf die Grenzen zwischen Transparenz und
Wissenschaftsfreiheit.
Veränderungen der sich globalisierenden Welt
ziehen Veränderungen in politischen Prozessen
nach sich und so auch in den Erscheinungsformen
Die Regionalgruppe hatte sich für das Jahr eine
Reihe von Aktionen vorgenommen. Schwerpunkt war dabei - wie in den vorigen Jahren die Information in Schulen, Hochschulen und
Universitäten über die Themen Korruption, ihre
Wirkung und ihre Bekämpfung. Dazu konnten
11 Veranstaltungen an verschiedenen Orten
und Lehreinrichtungen abgehalten und damit
ca. 300 Personen angesprochen werden.
METROPOLREGION NÜRNBERG:
TOBIAS RUDOLPH
MÜNCHEN:
MICHAEL HEISEL
Die 2013 begonnene Zusammenarbeit mit Prof.
Lütge vom Institut für Wirtschaftsethik der TU
München konnte fortgesetzt werden. Themen
des von uns durchgeführten Hochschulthementages für Naturwissenschaftler sind von
»ICH BIN TRANSPARENCY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND BEIGETRETEN, WEIL
ENTGEGEN DER WEITVERBREITETEN MEINUNG KORRUPTION NICHT NUR IN ENTWICKLUNGSLÄNDERN EIN GROSSES PROBLEM IST. AUCH IN DEUTSCHLAND FÜGT SIE ETWA
IN FORM VON ILLEGITIMER EINFLUSSNAHME AUF GESETZESVORLAGEN DER BREITEN
BEVÖLKERUNG SCHADEN ZU. IM GESUNDHEITSSEKTOR KOSTET SIE LEBEN.«
Felicitas Siek
Politikberaterin in der Entwicklungshilfe, Frankfurt
der Korruption. Die Themengruppe Korruptionsbegriff befasst sich mit der Frage, ob und
gegebenenfalls wie sich diese Entwicklungen
auch eine Neuerung des Begriffs Korruption
nach sich ziehen sollten.
Metropolregion Nürnberg
Im Juli 2016 hat Tobias Rudolph als Vertreter
von Transparency an der Universität ErlangenNürnberg einen Vortrag zum Thema »Korruption«
gehalten. Der Gastbeitrag fand im Rahmen der
Vorlesungen »Business Ethics and CSR« und
»Wirtschafts- und Unternehmensethik« des Lehrstuhls für Corporate Sustainability Management
von Markus Beckmann statt.
Professor Lütge in den regulären Studienplan übernommen worden. Zusammen mit
dem studentischen Netzwerk Ethics in Economics and Practice (SNEEP) hat die Regionalgruppe einen Hochschulthementag speziell für Studenten der Betriebswirtschaft an
der LM-Universität München durchgeführt.
Seit 2011 ist die Regionalgruppe mit einer
Dinnerspeech fester Bestandteil der akkreditierten Ausbildung zum Compliance Manager
am ZWW der Universität Augsburg. Auch die
Hochschule München lud die Regionalgruppe
zu einem Vortrag über Transparency und Compliance ein. Mitglieder der Gruppe arbeiteten
an verschiedenen Themen im Rahmen der
Arbeitsgruppen Wirtschaft, Selbstverwaltungsorganisationen, Pflege und Betreuung, Kirchliche
Entwicklungszusammenarbeit und Politik mit.
Außerdem befasste die Regionalgruppe sich mit
korruptionsanfälligen Strukturen bei internationalen
Organisationen mit Sitz in Deutschland, speziell
BILD: PRIVAT
39
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
NIEDERSACHSEN:
DENNIS SCHWARZ
dem Europäischen Patentamt in München. Dazu
fand ein Gespräch im Bundesjustizministerium
(BMJV) statt, bei dem Vorgänge diskutiert wurden, die aus Sicht von Transparency kritisch
sind. Das BMJV schlug vor, die Gespräche weiter zu führen.
Für Neumitglieder wurde zusammen mit der
Regionalgruppe Baden-Württemberg ein Einführungsseminar abgehalten, das wieder in
Ulm stattfand.
Zum Thema Pflege und Betreuung wurde eine
Themengruppe gebildet, die mit der entsprechenden Arbeitsgruppe eng zusammen arbeiten sollte.
Allen Mitgliedern und Freunden, die die Regionalgruppe in diesem Jahr unterstützt haben, sei
ganz herzlich gedankt, insbesondere denjenigen, die sich bei den verschiedenen Aktionen
unserer Gruppe engagiert haben. Neue Vorhaben sind für 2017 geplant. Es bleibt noch viel
zu tun für alle, die an aktiver Mitarbeit Interesse
haben.
Niedersachsen
Niedersachsen gehört zu den letzten Bundesländern, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz
(IFG) geschaffen haben. Auch 2016 sind die Be-
»KORRUPTION ENTMÜNDIGT.
SIE UNTERGRÄBT DIE REGELN, DIE EINE GESELLSCHAFT SICH AUFERLEGT,
UM IHRE MITGLIEDER VOR WILLKÜR ZU SCHÜTZEN. SIE VERZERRT WETTBEWERB,
KOSTET CHANCENGLEICHHEIT, KOSTET VERTRAUEN. DARUM ENGAGIERE ICH MICH
BEI TRANSPARENCY DEUTSCHLAND.«
Ronja Zimmermann
Projektkoordinatorin im Bereich Internationale Zusammenarbeit, Freiburg
Schon wenige Monate später wurde die Gruppe
voll in die Arbeitsgruppe integriert und arbeitet seither dort mit.
Die Regionalgruppe München traf sich im
Jahr 2016 drei Mal. Bei den Treffen gab es
neben Berichten über das Vereinsleben und
Transparency-Inhalte jeweils Referate zu speziellen Themen. In diesem Rahmen berichtete Dr. Uhl vom Institut für Wirtschaftsethik der
TU-München über Forschungen auf dem Gebiet »Experimentelle Ethik«. Personen werden
nicht nur befragt, was sie in bestimmten Situationen täten, sondern werden tatsächlich
in die untersuchten Situationen gebracht und ihr
Verhalten ausgewertet. Beim nächsten Gruppentreffen war das Thema »Preventing Corruption
by Promoting Trust – Insights from Behavioral
Science« von Prof. Graf Lambsdorff von der
Universität Passau.
BILD: PRIVAT
40
mühungen nicht über einen Referentenentwurf
hinausgekommen. Inzwischen sind diese Bemühungen überholt. Das Bereitstellen von Informationen erst auf Nachfrage ist schon längst nicht
mehr zeitgemäß. Stattdessen ist von staatlicher
Seite bereits von Anfang an größtmögliche Transparenz herzustellen, indem Informationen über
öffentliche Datenbanken zugänglich gemacht
werden (Transparenzgesetz statt IFG).
Gerade dieser Schritt trifft jedoch auf Widerstand
in den niedersächsischen Kommunen. Der Entwurf wurde auf der Ebene der Kommunalverbände sehr kontrovers diskutiert. Die Landesregierung hält zwar in Gesprächen mit Transparency
Deutschland an dem Ziel fest, möchte jedoch
den Kommunen Teile der Umsetzung freistellen,
um sich nicht im Rahmen der Konnexität zu verpflichten, auch die Kosten zu übernehmen. Es
zeichnen sich auch Meinungsunterschiede unter
den Ressorts ab.
JAHRESBERICHT 2016 I
Die Regionalgruppe Niedersachsen hielt auch
2016 die Kontakte zu anderen Organisationen
wie Mehr Demokratie e.V. aufrecht. Gemeinsam
wird die Landesregierung an ihre Zusage aus
dem Koalitionsvertrag erinnert und daran diese
im Fokus zu behalten.
Auch wurde 2016 den Antikorruptionsbeauftragten der niedersächsischen Kommunen wieder
ein Forum gegeben, um sich fachlich fortzubilden und sich untereinander auszutauschen. Der
Schwerpunkt lag bei Open Knowledge und dem
Sachstand zum IFG. In den Räumen des Niedersächsischen Innenministeriums trafen sich
dieses Mal sowohl erfahrene als auch ganz neue
Beauftragte. Dies zeigt, dass das Forum schon
soweit etabliert ist, dass ausscheidende Beauftragte ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger in
diesen Kreis einführen.
Rheinland
Die Regionalgruppe Rheinland hat im Jahr 2016
sechs Veranstaltungen durchgeführt. Den Auftakt machte im Februar eine Diskussion mit dem
Stadtdirektor Wolfgang Fuchs der Stadt Bonn,
der über Korruptionsprävention in der Verwaltung berichtete. Im April trafen sich die Mitglieder der Regionalgruppe in Düsseldorf zu einem
Stammtisch, um Erfahrungen auszutauschen. Im
Juni organisierte die Regionalgruppe eine »Klüngel-Tour« durch Köln. Bei dieser besonderen
Stadtführung besuchten die Mitglieder der Regionalgruppe Plätze, Bauten und Sehenswürdigkeiten, die exemplarisch für die unangemessene Verknüpfung von dienstlichen Pflichten und
privaten Interessen in der Domstadt stehen. Im
August war die Regionalgruppe zu Gast bei der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Köln.
Christoph Kampmeyer und Stephan Bleimann
berichteten über ihre Erfahrungen bei Korruptionsermittlungen in Unternehmen. Im September
schilderte der 1. Kriminalhauptkommissar FranzJosef Meuter vom Landeskriminalamt NordrheinWestfalen unter dem Titel »Korruption – Das
Problem der Anderen« die Korruptionsrepression
und -prävention aus der Sicht der Behörde. Den
Jahresabschluss bildete ein gemeinsamer Besuch des Weihnachtsmarkts in Köln, bei dem die
Mitglieder auf die Aktivitäten des Jahres zurückblickten und neue Aktionen für das kommende
Jahr planten.
Mitglieder der Regionalgruppe betreuten im vergangenen Jahr in enger Zusammenarbeit mit der
Projektgruppe Bangladesch das CEMS Busi-
ness Project an der Universität Köln. Im Rahmen dieses Projektes erstellte eine Gruppe von
Masterstudenten eine Studie zu Strukturen globaler Lieferketten und ihren Korruptionsrisiken.
Außerdem waren Mitglieder der Regionalgruppe
Rheinland als Referenten aktiv und hielten unter
andrem Vorträge an der Rheinischen Fachhochschule und dem IBZ Schloss Gimborn.
RHEINLAND:
KARIN HOLLOCH
RUHRGEBIET-WESTFALEN:
JAN TIBOR LELLEY
Zusammen mit der Regionalgruppe RuhrgebietWestfalen hat die Regionalgruppe Rheinland im
September 2016 ein Einführungsseminar für Neumitglieder und Interessierte in Düsseldorf durchgeführt. Am Ende eines spannenden Seminartages haben sich etliche Neumitglieder für die aktive
Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Regionalgruppen
gemeldet.
Wie in den vergangenen Jahren hat die Regionalgruppe Rheinland gemeinsam mit dem Bund
der Steuerzahler, Mehr Demokratie und dem
Naturschutzbund (Nabu NRW) im TransparenzBündnis »NRW blickt durch« die »Heimlichtuer des
Monats« ernannt. Den Titel »Heimlichtuer des Monats« vergibt das Bündnis »NRW blickt durch« seit
April 2014. Es zeichnet damit öffentliche Stellen
aus, wenn diese durch Auskunftsverweigerung
auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden. Die
Initiative »NRW blickt durch« will Bürgerinnen und
Bürgern den freien Zugang zu allen wichtigen
Informationen aus Ämtern und Behörden ermöglichen, unter anderem mit einem zentralen Informationsregister.
Ruhrgebiet-Westfalen
Die Regionalgruppe Ruhrgebiet-Westfalen hat im
Jahr 2016 ihren Treffpunkt zum traditionsreichen
regelmäßigen und aktiven Austausch der Mitglieder gewechselt: neuer Ort der Treffen ist jetzt Essen, die heimliche Hauptstadt des Ruhrgebiets.
An dieser Stelle sei der IKU GmbH in Dortmund
und Frank Claus nochmals herzlich gedankt für
die langjährige Unterstützung der Regionalgruppenarbeit.
Gemäß der Jahresplanung fand am 3. September 2016 in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf ein Einführungsseminar für
Interessierte und Neumitglieder statt. Die Regionalgruppen Rheinland und Ruhrgebiet-Westfalen
veranstalteten diesen Workshop gemeinsam. Er
war mit über 22 Teilnehmenden sehr gut besucht.
Mit den Vorträgen »Was ist Korruption?« - Fallbeispiele mit anschließender Diskussion von Karin
41
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
SACHSEN:
LOTHAR HERMES
THÜRINGEN/SACHSEN-ANHALT
CHRISTOPH BISKUP
Holloch (Leiterin der Regionalgruppe Rheinland),
»´Ein-Blick´ in Transparency Deutschland« - Zur
Historie, Struktur und Personen von Anna-Maija
Mertens (Geschäftsführerin von Transparency
Deutschland), die Arbeitsweise von Transparency
Deutschland: Möglichkeit der Mitarbeit von Moritz Boltz (Referent in der Geschäftsstelle), Vorstellung der Arbeitsweise der Regionalgruppe
Ruhrgebiet-Westfalen von Jan Tibor Lelley und
Einblicken in eine Arbeitsgruppe am Beispiel der
Arbeitsgruppe Vergabe von Christian Heuking
wurde ein breites Themenspektrum abgedeckt.
Die teilweise von weit jenseits der Grenzen von
Nordrhein-Westfalen angereisten Zuhörerinnen
und Zuhörer waren begeistert. Alle Anwesenden
konnten vielfältige Anregungen für ihre weitere
Mitarbeit bei Transparency mit nach Hause nehmen.
Auf Anfrage der Initative Demokratie Plus hielt
Jan Tibor Lelley am 26. Oktober 2016 bei deren
Stammtisch in Dortmund einen Vortrag zu den
Themen Transparenz und Lobbyismus.
Sachsen
Schwerpunkt der Tätigkeit der Regionalgruppe
Sachsen war im Jahr 2016 erneut die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Dabei wurde unter anderem ein weiterer Workshop in Görlitz für
die Antikorruptionsbeauftragten/Antikorruptionskoordinatoren durchgeführt. Neben den sächsischen Kommunen nahmen daran auch Potsdam
und Halle/Saale teil. Der Gefährdungsatlas in
der Stadt Potsdam war Schwerpunktthema des
Workshops. Dorothee Reinert, die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Potsdam, hielt dazu einen
Vortrag
Anschließend sprach Cornelia Herbst, Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Görlitz, über die Themen Verwaltungssponsoring und die Annahme
von Schenkungen und Spenden. Dabei stellte
sie die aktuelle Dienstanordnung der Stadt Görlitz
vor.
Ein weiteres Thema im Jahr 2016 war das Gesetzgebungsverfahren zum Erlass eines Informationsfreiheitsgesetzes in Sachsen, das in dem Koalitionsvertag zwischen CDU und SPD verankert ist
und noch auf seine Umsetzung wartet.
Gut entwickelt hat sich darüber hinaus der produktive Wettbewerb zwischen den Städten in
Sachsen. Dies lässt die Hoffnung zu, dass nach
Leipzig weitere Städte konkrete Überlegun42
gen zum Beitritt zu Transparency International
Deutschland e.V. anstellen werden.
Die Regionalgruppe Sachsen erörterte zudem in
welcher Form und inwieweit man sich in die aktuelle Debatte um Demokratieverdrossenheit und
Bürgerunmut konstruktiv einschalten könne. Es
wurde ein ausführlicher Artikel von Lother Hermes
verfasst, der im Juli 2016 in der Sächsischen Zeitung »Perspektivenseite« erschien.
Thüringen/Sachsen-Anhalt
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Regionalgruppe Thüringen/Sachsen-Anhalt lag im Jahr 2016
darin, an der Neufassung des Thüringer Hochschulgesetzes mitzuwirken. Mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juni 2014
zum Niedersächsischen Hochschulgesetz, in
dem bemängelt wird, dass die Fakultät nicht
hinreichend in wichtige Entscheidungsvorgänge
einbezogen wird, ergibt sich die Notwendigkeit,
auch das Thüringer Hochschulgesetz nachzubessern. Die Regionalgruppe will sich hier insbesondere für mehr Transparenz und Demokratie
im Hochschulsystem einsetzen. Zusammen mit
Vertretern des Deutschen Hochschulverbandes
(DHV) wurden Vorschläge für die Novelle erarbeitet und in die politische Diskussion eingebracht.
Gespräche mit Parteien und Interessenverbänden wurden geführt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Regionalgruppe liegt darin, die Weiterentwicklung
des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes zu
einem Transparenzgesetz zu fördern. Die Regionalgruppe will sich dafür einsetzen, dass
die Verwaltung des Landes und der Kommunen sowie auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes eingehend verpflichtet werden,
über ihre Arbeit und ihre Entscheidungen zu
berichten und Rechenschaft über ihre Ausgaben abzulegen. Die Thematik war auch einer
der Schwerpunkte der Abendveranstaltung mit
dem Titel »Wer kontrolliert unseren Freistaat? –
Korruptionsbekämpfung in Thüringen«, die die
Regionalgruppe am 3. März 2016 durchführte.
Referenten waren an diesem Abend Lutz Dette,
Präsident des Thüringer Rechnungshofes, Lutz
Hasse, Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Johannes Ludwig, stellvertretender Vorsitzender des
Whistleblower-Netzwerk e.V. und Gründer des
Dokumentationszentrums www.anstageslicht.de.
JAHRESBERICHT 2016 I
»ES IST GUT, DEN SCHWACHEN UND BENACHTEILIGTEN ZU HELFEN.
UND ES IST GUT, DEN MENSCHEN LEITLINIEN FÜR GUTES HANDELN AUFZUZEIGEN.
ABER ES IST EBENSO WICHTIG, DIE SYSTEMISCHEN URSACHEN FÜR ARMUT, UNGERECHTIGKEIT UND UNFREIHEIT AUF DER WELT ZU BENENNEN UND ZU BEKÄMPFEN.
KORRUPTION IST EINE DER WESENTLICHEN URSACHEN, UND WEIL TRANSPARENZ
ÜBER DAS HANDELN VON MÄCHTIGEN UND BEVOLLMÄCHTIGTEN AUF ALLEN
EBENEN DAS BESTE MITTEL GEGEN KORRUPTION IST, BIN ICH MITGLIED VON
TRANSPARENCY DEUTSCHLAND.«
Lutz Althoff, Mitglied,
Bereichsleiter einer Bank aus Düsseldorf
BILD: PRIVAT
43
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
04
BERICHT DES
BEIRATS
RAMONA PISAL
Am 27. Januar 2016 tagte der Beirat auf Einladung seines Mitglieds Kriminaloberrat Oliver Malchow in den Räumen der Gewerkschaft der Polizei in Berlin.
Nach der freundlichen Begrüßung durch den Geschäftsführer der Gewerkschaft der Polizei, Horst
Müller, stellte sich als neues Mitglied des Beirats
Ulrike Kaiser vor. Edda Müller berichtete über ausgewählte Aspekte der Arbeit von Transparency
Deutschland, insbesondere mit Blick auf den am
selben Tag veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex. Die gute Nachricht: Deutschland hat
sich um zwei Rangplätze gegenüber dem Vorjahr
verbessert.
Dazu haben sicher die Vorhaben der Bundesregierung gegen Korruption beigetragen, die Transparency engagiert vorangetrieben hat: Die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption,
die strafrechtliche Verschärfung bei Bestechung
von Mandatsträgern, die gesetzlichen Regelun-
gen zu den Karenzzeiten für Politiker in hohen
Regierungsämtern sowie das im November 2015
in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der
Korruption und die laufenden Beratungen eines
Gesetzentwurfs gegen Korruption im Gesundheitswesen mit dem Ziel, künftig die Bestechung
und Bestechlichkeit von Angehörigen der Freien
Berufe im Gesundheitswesen ahnden zu können.
Der Beirat sprach der Vorsitzenden seine Anerkennung aus für die nachhaltigen und erfolgreichen Bemühungen für mehr Transparenz und gegen Korruption. Mit Sorge wurde diskutiert, dass
dem CPI zufolge Führungskräfte deutscher Unternehmen als zunehmend weniger integer wahrgenommen werden. Gehäufte Korruptions- und
Compliance-Skandale wie in der Automobilindustrie, im Sport und im Finanzmarkt untergraben
das Vertrauen der Bevölkerung in die deutsche
Wirtschaft. Umso wichtiger erscheint die konsequente weitere Verfolgung der Ziele von Transparency.
Von Vertrauensverlust wusste auch Oliver Malchow zu berichten, in seinem Vortrag über die
aktuellen Herausforderungen bei der Arbeit der
Polizei. Der Abbau von insgesamt 16.000 Polizeistellen habe bei den aktiven Polizistinnen und
Polizisten zu einem Überstundenberg von knapp
20 Millionen geführt. Die Bevölkerung rüste selbst
auf, Pfefferspray und Kleinwaffen haben Hochkonjunktur, es bilden sich verstärkt Bürgerwehren.
Gleichzeitig werde der Polizei mit wachsendem
Misstrauen begegnet, werde ihr institutioneller
Rassismus vorgeworfen. Korruptionsstraftaten
spielten in der Polizeiarbeit eine eher untergeordnete Rolle, bei der Polizei selbst käme sie so gut
wie nicht vor. Angesichts der immensen Arbeitsverdichtung und steigender Frustration bei den
Einsatzkräften, eine gute Nachricht.
44
JAHRESBERICHT 2016 I
Im Zentrum der anschließenden Diskussion standen die Themen Hinweisgeber- und Informantenschutz im Journalismus sowie der Einfluss
privatwirtschaftlicher Stiftungen auf die Entwicklungspolitik kraft immenser finanzieller Ressourcen. Bedauert wurde, dass Transparenz und
Partizipation bei den meisten politischen Vorhaben nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle
spiele und allenfalls als Akzeptanzmanagement
eingesetzt werde. In der Wirtschaft werde Transparenz mit Wettbewerbshemmnis gleichgesetzt.
Mit Besorgnis nehmen die Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisationen wahr, dass ihre
Handlungsspielräume schrumpfen, nicht zuletzt
dadurch, dass von ihnen ein ganz und gar ehrenamtlicher Einsatz erwartet werde; nicht einmal die
reisebedingten Aufwendungen würden erstattet.
Nach weiterem Austausch auch zur Rolle und
dem Selbstverständnis von Transparency einschließlich des eigenen legislativen Fußabdrucks
stellte Angela Reitmaier die internationale Arbeit
von Transparency Deutschland vor.
45
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
05
MEDIEN- UND
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
HEIKE MAYER
Der Scheinwerfer
Abschied nehmen, Neue Wege gehen – unter
diesem Zeichen stand und steht aktuell die Arbeit der Scheinwerfer-Redaktion.
Der erste Scheinwerfer im Jahr 2016 (Nummer
70) präsentierte im Schwerpunkt Gesichter
und Geschichten im »Engagement gegen Korruption«. Lukas Gawor und Anja Schöne, zwei
tragende Säulen im Redaktionsteam, haben
das Thema gemeinsam betreut. Das Heft war
bereits komplett fertig und sollte eben in den
Druck gehen, da erschütterte die Redaktion der
Tod von Anke Martiny. Die gelernte Journalistin,
langjähriges Vorstandsmitglied von Transparency
Deutschland, war dem Scheinwerfer und allen
persönlich eng verbunden. Michael Wiehen verfasste für den Scheinwerfer einen Nachruf, der
› VON LINKS NACH RECHTS: CHRISTA DÜRR, MORITZ MANNSCHRECK, CHRISTIAN LANTERMANN,
LEONIE SCHARF, ULRIKE KAISER, ANJA SCHÖNE
ihren Lebensweg nachzeichnet und deutlich
macht, welch wunderbarer Mensch verloren
wurde.
Die veränderte Situation stellte das Redaktionsteam vor einige Herausforderungen. Anke
Martiny war es wichtig, auch einmal die »Alltagskorruption« in den Fokus zu rücken, sie
hatte dieses Schwerpunkt-Thema für das zweite Heft 2016 angeregt und wollte gerne selbst
die redaktionelle Betreuung übernehmen. Dazu
kam es nicht mehr. Das Team musste sich zusammenraufen, umdisponieren und schnell reagieren, damit auch die Nummer 71 wie vorgesehen erscheinen konnte. Moritz Mannschreck
sei dafür gedankt, dass er an dieser Stelle beherzt eingesprungen ist.
Im Zuge der Vorstandswahlen im Juli 2016
wurde dann die Zuständigkeit für den Scheinwerfer im Vorstand neu festgelegt. Das Redaktionsteam freut sich, mit Christian Lantermann
einen ideenreichen und kommunikationsfreudigen Mitstreiter hinzugewonnen zu haben.
Für den Themenschwerpunkt »Best Practice – Strategien der Korruptionsbekämpfung«
(Nummer 72) haben im Sommer zwei bewährte
Kräfte aus dem Redaktionsteam, Dorthe Siegmund und Martin Lycko, die redaktionelle Verantwortung übernommen. Die vierte und letzte
Ausgabe des Jahres stand dann schwerpunktmäßig im Zeichen von »Verwaltungstransparenz
– Informationsfreiheit – Transparenzgesetze«
(redaktionell betreut von Heike Mayer). Das Heft
ist Ende Oktober erschienen und trägt die Nummer 73.
Im November traf sich das Scheinwerferteam
zur alljährlichen Redaktionskonferenz. Zwei Ex-
46
JAHRESBERICHT 2016 I
47
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
pertinnen waren dazu eingeladen: Ulrike Kaiser,
Beiratsmitglied von Transparency Deutschland
und Begründerin der Initiative Qualität im Journalismus (IQ), sowie Sylvia Schwab, ehemalige
Transparency-Referentin und Leitende Redakteurin bei der Zeitschrift Vereinte Nationen. Die
spannenden und lehrreichen Vorträge der beiden Referentinnen haben Impulse für weitere
Neuerungen beim Scheinwerfer vermittelt, die
das Team 2017 angehen will.
richten und Berichten, Porträts und Buchbesprechungen. Sie können hier aus Platzgründen
nicht alle namentlich genannt werden, aber fest
steht, ohne sie würde es den Scheinwerfer so
nicht geben. Herzlichen Dank dafür!
Ein Dank geht nicht zuletzt an alle unermüdlichen Verfasserinnen und Verfasser von Nach-
»HINTER MANGELNDER TRANSPARENZ VERSTECKT SICH NICHT IMMER, ABER OFT - FETTE KORRUPTION. DIE MUSS DRINGEND BEKÄMPFT
WERDEN, WEIL SIE – BEI UNS UND IN ANDEREN LÄNDERN - DEMOKRATIE UNTERGRÄBT. ABER AUCH IN MEINEM UREIGENEN ARBEITSFELD - GESUNDHEIT IN
ENTWICKLUNGSLÄNDERN – IST SIE OFT DAS ENTSCHEIDENDE HINDERNIS
FÜR EINE VERBESSERUNG.«
Winfried Zacher, Spender,
Facharzt für Allgemeinmedizin, Tropenkrankheiten, MPH, Bonn
BILD: PRIVAT
48
JAHRESBERICHT 2016 I
2015
2016
31
33
5
2
2.105
6.237
2.100
11.313
5.675
Twitter-Follower
6.403
119
Erwähnung von Transparency
in der Presse und den Medien
Besuche der Website
(monatlich)
241.570
9.588
Pressekonferenzen
Newsletter-Abonnenten
6.123
238.336
Pressemitteilungen
Facebook-Fans
67
Veranstaltungen mit
Transparency-Referentinnen
und Referenten
49
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
06
FINANZEN UND
MITGLIEDER
Erträge
Die Einnahmen fielen im Jahr 2016 mit 567.801 €
etwas höher aus als im Vorjahr (556.206 €). Dies
liegt auch an der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
zum 1. Januar 2016. Im Folgenden werden die
wichtigsten Einnahmepositionen erläutert. Die Beträge der einzelnen Einnahmepositionen können
der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen
werden.
anstaltungen oder Tagungen Vorträge gehalten
haben. Allen ehrenamtlich arbeitenden Referentinnen und Referenten sei herzlich für ihr Engagement
gedankt.
Zinserträge und -aufwendungen
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge von Einzelmitgliedern stiegen
auf 108.301 € (Vorjahr 87.504 €), die Mitgliedsbeiträge der korporativen Mitglieder stiegen auf
125.160 € (Vorjahr 104.900 €).
Spenden
Die Spendeneinnahmen sind gegenüber dem Vorjahr von 112.904 € auf 85.812 € gesunken.
Förderbeiträge
Die Förderbeiträge (regelmäßige Spenden) sind
in diesem Jahr auf 66.834 € gestiegen (Vorjahr
62.450 €).
Geldauflagen
Die Zuweisungen von Geldauflagen von Gerichten und Staatsanwaltschaften lagen mit 73.500 €
deutlich niedriger als im Vorjahr (104.400 €).
Diese Einnahmeposition ist mit 3,31 € geringer ausgefallen als im Jahr 2015 (73,72 €).
Projektmittel
Die Einnahmen im Jahr 2016 aus dem Projekt mit
der GIZ GmbH beliefen sich auf 27.050 €, aus dem
Projekt mit der Robert-Bosch-Stiftung auf 17.031 €
und aus dem Projekt mit dem Transparency International EU Liaison Office in Brüssel auf 2.640 €.
Darüber hinaus gab es einen Sondereffekt aus der
Auflösung der Transparency-Stiftung.
Aufwand
Die Ausgaben sind mit 482.725 € höher ausgefallen
als im Vorjahr (453.761 €). Die größte Ausgabenposition ist der Personalaufwand, dessen Höhe im
Vergleich zum Vorjahr (242.629 €) mit 243.095 €
geringfügig angestiegen ist. Personalausgaben fallen in der Geschäftsstelle für die Geschäftsführerin,
fünf Mitarbeitende und zwei Praktikanten an.
Honorare
50
Die Einnahmen aus Honoraren lagen im Jahr 2016
bei 12.229 € und sind damit im Vorjahresvergleich
(7.230 €) deutlich gestiegen.
Die Mitglieder des Vorstands und des Beirats sowie die Leiterinnen und Leiter der Arbeits- und Regionalgruppen sind ehrenamtlich tätig und erhalten
vom Verein keine Bezüge.
Honorare an den Verein werden gezahlt, wenn
Mitglieder von Transparency Deutschland auf Ver-
Die Reise- und Veranstaltungskosten stiegen leicht
auf 95.951 € (Vorjahr 95.153 €). Der überwiegen-
JAHRESBERICHT 2016 I
de Anteil der Reise- und Veranstaltungskosten
entstand durch das Führungskreistreffen in Erfurt, die Mitgliederversammlung in Berlin und die
Vorstandssitzungen. Die Kosten für Bürobedarf,
Kommunikation und Literatur stiegen auf 72.870 €
(Vorjahr 58.387 €).
Die sonstigen Kosten beinhalten unter anderem
Nebenkosten des Geldverkehrs, Kosten für die externe Lohnbuchhaltung, Spenden des Vereins und
Abschreibungen.
Rücklagen
Zum 31. Dezember 2016 gab es Rücklagen in
Höhe von insgesamt 150.476 €, davon waren
66.012 € Betriebsmittelrücklagen.
Ergebnis
Nach Berücksichtigung von Zinsen und ähnlichen
Erträgen entsteht ein Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit/Jahresgewinn von 85.079 €
(Vorjahr 102.519 €). Nach den Rücklagenbewegungen ergibt sich wie im Vorjahr ein Bilanzgewinn von 0 €.
Prüfung
Transparency Deutschland lässt seine Vereinsfinanzen freiwillig prüfen. Die Prüfung erfolgte durch
die Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kffr. (FH) Martina
Schmidt, Berlin, und wurde im Januar/Februar
2017 durchgeführt.
Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Demnach wurde die Buchführung des
Vereins vollständig und gewissenhaft vorgenommen und die Prüfung hat insgesamt zu keinerlei
Einwänden geführt.
BILD: PAULINE/PIXELIO.DE
51
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
Gewinn- und Verlustrechnung
Beträge auf volle Euro gerundet, 1.1.2016 bis 31.12.2016 bzw. 1.1.2015 bis 31.12.2015
ERTRÄGE
1.
2016
2015
Mitgliedsbeiträge und Spenden
386.107
367.758
Mitgliedsbeiträge Einzelmitglieder
108.301
87.504
Mitgliedsbeiträge korporative Mitglieder
125.160
104.900
0
1.800
66.834
60.650
Spenden Einzelmitglieder
6.293
19.797
Spenden korporative Mitglieder
1.750
2.710
75.655
90.397
2.115
0
Bußgelder
73.500
104.400
Erlöse aus Veranstaltungen und Vorträgen
16.542
14.392
Honorare (erhalten)
12.229
7.230
Veranstaltungseinnahmen
2.300
2.220
Reisekostenerstattungen
2.013
4.942
46.721
57.194
27.050
35.007
0
18.381
17.031
3.806
Förderbeiträge Unternehmen und Körperschaften
Förderbeiträge Einzelpersonen
Spenden Einzelpersonen Nichtmitglieder
Spenden Unternehmen und Körperschaften Nichtmitglieder
2.
3.
4.
Projektmittel
1
GIZ GmbH
TIS Projekteinnahmen
Robert-Bosch-Stiftung
Transparency International EU Liaison Office, Brüssel
5.
44.931
556.206
2016
2015
Personalaufwand
-243.095
-242.629
Löhne/Gehälter
-198.567
-199.640
Sozialaufwand
-44.528
-42.989
AUFWAND
7.
Abschreibungen
8.
Sonstiger betrieblicher Aufwand
-3.185
-235.857
Reisekosten
-61.502
-60.281
Bürobedarf, Kommunikation, Literatur
-72.870
-58.451
-9.935
-9.152
Veranstaltungskosten/Mieten Veranstaltungen
-34.449
-34.872
Raumkosten
-24.227
-22.390
Sonstige Aufwendungen
-16.560
-7.836
Buchführungs-/Prüfungskosten
-9.030
-8.367
Beiträge und Versicherungen
-1.571
-1.637
-932
-1.438
Rechts- und Beratungskosten
-3.189
-1.089
Instandhaltung
-1.593
-2.435
-482.725
-453.761
3
74
85.079
102.519
Werbe- und Repräsentationskosten
Summe Aufwand
Zinsen und ähnliche Erträge
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
52
-3.773
-207.948
Honorare (gezahlt)
9.
0
567.801
Summe Erträge
6.
2.640
12.463
Sonstige betriebliche Erträge
JAHRESBERICHT 2016 I
AUFWAND
10.
Entnahmen aus Rücklagen
11.
Einstellung in Rücklagen
12.
Bilanzgewinn
2016
2015
65.396
66.459
150.476
168.978
0
0
Bilanz
zum 31.12.2016 mit den Vergleichszahlen zum 31.12.2015
AKTIVA
2016
2015
6.612
10.498
A Anlagevermögen
I.
Sachanlagen
B Umlaufvermögen
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C
Aktive Rechnungsabgrenzung
D
Treuhandvermögen
Summe Aktiva
PASSIVA
4.479
10.275
526.357
428.553
71 0
37.621
537.519
486.947
2016
2015
A Eigenkapital
I. Rücklagen
1. Betriebsmittelrücklage § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO
2. zweckgebundene Rücklage § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO
66.012
65.396
1.300
-
3. freie Rücklage § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO
356.431
310.906
4. freie Rücklage § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO
50.000
50.000
5. freie Rücklage § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO
37.638
-
0
0
13.882
14.203
II. Bilanzgewinn
B Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
C Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.832
6.277
2. Verbindlichkeiten aus Projektmitteln
5.219
2.545
3. Sonstige Verbindlichkeiten
1.205
-
D
Treuhandverbindlichkeiten
-
37.621
537.519
486.947
Summe Passiva
53
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
Mitglieder und Förderer
Im Jahr 2016 konnten 69 neue Mitglieder begrüßt werden (Vorjahr: 107). 62 Mitglieder beendeten im Laufe des Jahres ihre Mitgliedschaft
(Vorjahr: 81). Die Gesamtzahl der Mitglieder zum
1. Januar 2017 lag damit bei 1.205 Einzelmitgliedern (zum 1. Januar 2016: 1.213).
Die Anzahl der korporativen Mitglieder sank auf
42 (Vorjahr 44). Darunter befinden sich sieben
Mitglieder auf Gegenseitigkeit. Die Gesamtzahl
der Mitglieder zum 1. Januar 2017 lag damit bei
1.247.
Die Anzahl der Personen, die Transparency
Deutschland durch eine regelmäßige Spende
unterstützen, ist erneut angestiegen. Zum Jahresende waren 415 Förderinnen und Förderer zu
verzeichnen (Vorjahr: 376). 90 Förderinnen und
Förderer sind gleichzeitig Mitglieder, die zusätzlich zu ihrem Mitgliedsbeitrag einen regelmäßigen Betrag spenden.
»DEMOKRATIE UND EIN GUTES GEMEINWESEN SIND MIR SEHR WICHTIG.
KORRUPTION UNTERGRÄBT WESENTLICHE DEMOKRATISCHE PRINZIPIEN UND
ZERSTÖRT DAS VERTRAUEN SOWIE DEN ZUSAMMENHALT IN DER GESELLSCHAFT.
BEI TRANSPARENCY DEUTSCHLAND HABE ICH GLEICHGESINNTE GEFUNDEN, MIT
DENEN ICH AKTIV ETWAS FÜR UNSERE GESELLSCHAFT TUN KANN.«
Alexandra Herzog, Mitglied,
Betriebswirtin und Governance-Expertin aus Köln
BILD: PRIVAT
54
JAHRESBERICHT 2016 I
Mitgliederentwicklung im Jahresvergleich
Anzahl der Mitglieder zum 1. Januar
Korporative Mitglieder
Individuelle Mitglieder
2016
1247
42
1205
2015
1257
44
1213
2014
1236
43
1193
2013
1199
45
1154
2012
1164
45
1119
2011
1120
47
1073
55
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
Einnahmen über 1.000 Euro
EINZELPERSONEN
Andreas Bamberg
1.200 € Spende
Clemens Eckes
2.400 € Spende
Georg Fischer
2.100 €
Mitgliedsbeitrag und Spende
Hans-Jörg Bantleon
5.100 €
Mitgliedsbeitrag und Spende
Helmut Fritzsche
1.200 € Spende
Inga und Winfried Zacher
1.000 € Spende
Jan-Hendrik Dohrmann
1.800 € Spende
Jürgen Göttmann
1.333 €
Klaus Wiegand
1.000 € Spende
Lieselotte Hartmann
1.200 € Spende
Lucia Hermann
2.000 € Spende
Lutz Althoff
1.160 €
Raymund Münster
3.300 € Spende
Robert Demohn
1.540 €
Stefan Michallik
1.200 € Spende
Sven Schütt
Mitgliedsbeitrag und Spende
Mitgliedsbeitrag und Spende
Mitgliedsbeitrag und Spende
50.000 € Spende
Thomas Ehlert
2.000 € Spende
Thorsten Schmidt
1.200 € Spende
UNTERNEHMEN, ORGANISATIONEN, KOMMUNEN
Acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.
1.500 €
Honorar
Allianz SE
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
BASF SE
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Bundesagentur für Arbeit
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Bundesstadt Bonn
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Business Keeper AG
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Control Risks Deutschland GmbH
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Daimler AG
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Deutsche Bahn AG
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) mbH
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Deutsche Lufthansa AG
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Europäische Akademie Berlin e.V.
1.750 €
Honorar
Fair Isaac Germany GmbH
1.200 €
Honorar
Fontanestadt Neuruppin
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Fraport AG
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
GFA Consulting Group GmbH
3.125 €
Mitgliedsbeitrag
GOPA Gesellschaft für Organisation, Planung und Ausbildung mbH
3.125 €
Mitgliedsbeitrag
HELIOS Kliniken GmbH
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
56
JAHRESBERICHT 2016 I
HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen e.V.
1.500 €
Honorar
HOCHTIEF AG
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Innenministerium des Landes Schleswig-Hostein
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
KfW Bankengruppe
3.000 €
Mitgliedsbeitrag und Spende
KUGLER MAAG CIE GmbH
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Landeshauptstadt Potsdam
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
MAN SE
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Michael Koch GmbH
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Regionale Kliniken Holding RKH GmbH
11.250 €
Mitgliedsbeitrag
SAP AG
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
Stadt Halle (Saale)
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Stadt Hilden
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Stadt Leipzig
1.250 €
Mitgliedsbeitrag
Stadtwerke Bonn GmbH
6.250 €
Mitgliedsbeitrag
ROBERT BOSCH GmbH
Namen der Personen, Organisationen, Unternehmen oder Kommunen, die Transparency International Deutschland e.V. im Jahr
2016 insgesamt mindestens 1.000 Euro im Rahmen von Geldspenden, Sachspenden, Mitgliedsbeiträgen und Vortragshonoraren
zugewendet haben. Für ihre Unterstützung sei gedankt.
57
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
Korporative Mitglieder
KORPORATIVE MITGLIEDER
akzente kommunikation und beratung gmbh, München
Allianz SE, München
BASF SE, Ludwigshafen
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Business Keeper AG, Berlin
Control Risks Deutschland GmbH, Berlin
Daimler AG, Stuttgart
Deutsche Bahn AG, Berlin
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Eschborn
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) mbH, Köln
Deutsche Lufthansa AG, Frankfurt am Main
Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
FRAPORT AG, Frankfurt am Main
GFA Consulting Group GmbH, Hamburg
GOPA Gesellschaft für Organisation, Planung und Ausbildung mbH, Bad Homburg
HELIOS Kliniken GmbH, Berlin
HOCHTIEF AG, Essen
KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main
KUGLER MAAG CIE GmbH, Kornwestheim
MAN SE, München
Michael Koch GmbH, Ubstadt-Weiher
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Regionale Kliniken Holding RKH GmbH inkl. aller zur Holding gehörenden Gesellschaften, Ludwigsburg
ROBERT BOSCH GmbH, Stuttgart
SAP AG, Walldorf
Stadtwerke Bonn GmbH, Bonn
Stiftung Apfelbaum, Köln
Wirtschaftsgilde e.V., Weinheim
KORPORATIVE KOMMUNALE MITGLIEDER
Bundesstadt Bonn
Fontanestadt Neuruppin
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Landeshauptstadt Potsdam
Stadt Halle (Saale)
Stadt Hilden
Stadt Leipzig
58
JAHRESBERICHT 2016 I
KORPORATIVE MITGLIEDER AUF GEGENSEITIGKEIT
Bund Deutscher Kriminalbeamter, Berlin
Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik EBEN Deutschland e.V. (dnwe), Zittau
Europäische Bewegung Deutschland (EBD), Berlin
European Heathcare Fraud and Corruption Network (EHFCN), Brüssel
Global Cooporation Council (Nord Süd Forum) e.V., Bonn
ICC Deutschland e.V., Berlin
Nord-Süd-Forum München e.V., München
Stand: 1. Januar 2017
59
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
07
ORGANISATION
Stand: 31. Dezember 2016
Vorstand
Prof. Dr. Edda Müller (Vorsitzende)
Honorarprofessorin, Ministerin a. D., Berlin
Hartmut Bäumer
(Stellvertretender Vorsitzender)
Rechtsanwalt, Berlin
Gabriele C. Klug
(stellvertretende Vorsitzende)
Stadtkämmerin der Stadt Köln, Köln
Peter Conze
Lehrbeauftragter, ehem. Afrika-Direktor der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Berlin
Dr. Christian Lantermann
Rechtsanwalt, Certified Fraud Manager, Köln
Markus Löning
Berater von Unternehmen im Bereich Menschenrechte, Berlin
Prof. Dr. Dr. Jürgen Marten
Rechtsanwalt, Berlin
Dr. Andreas Novak
Berater von Unternehmen im Bereich Kultur, Personal und Führung, Berlin
Helena Peltonen-Gassmann
Dipl.-Kauffrau, im Ruhestand, Hamburg
Dr. Gisela Rüß
Ministerialrätin i. R., Berlin
Caspar von Hauenschild
Berater von Unternehmen, München
Dr. Wolfgang Wodarg
Arzt, Bundestagsabgeordneter a. D., Berlin
Beirat
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
Bundesministerin der Justiz a. D., Berlin
Prof. Dr. Hans Fleisch
Generalsekretär beim Bundesverband Deutscher Stiftungen, Berlin
Cornelia Füllkrug-Weitzel
Vizepräsidentin des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung, Berlin
Dr. Lutz Hachmeister
Gründungsdirektor Institut für Medien- und Kommunikationspolitik, Berlin
Dr. Christian Humborg
Geschäftsführer von CORRECT!V, Berlin
Ulrike Kaiser
Freie Fachautorin für Journalismus und Medien/-politik, Remscheid
PD Dr. Ansgar Klein
Geschäftsführer des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Berlin
Oliver Malchow
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Berlin
Dr. Günter Metzges
Vorstandsmitglied und Mitbegründer von Campact e.V., Berlin
Volker Monnerjahn
Präsident des DJK Sportverbandes, Oberwesel
Ramona Pisal
Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds (djb), Berlin
Pavel Richter
CEO von Open Knowledge International, Berlin
Barbara Rinke
Oberbürgermeisterin a. D. der Stadt Nordhausen, Nordhausen
Karenina Schröder
Projektleiterin des International Civil Society Center, Berlin
Thomas Schröder
Präsident des Deutschen Tierschutzbund, Bonn
60
JAHRESBERICHT 2016 I
Prof. Dr. Hubert Weiger
Vorsitzender des BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Berlin
Hugh Williamson
Direktor der Europa- und Zentralasien-Abteilung von Human Rights Watch, Berlin
Ethikbeauftragter
Dr. Peter Hammacher
Rechtsanwalt und Mediator, Heidelberg
Arbeitsgruppenleiter/-innen
Dr. Helmut Brocke
Kommunen
Stefan Calvi
Finanzwesen
Dr. Rainer Frank
Hinweisgeber
Ulrike Fröhling
Transparenz in den Medien
Sieglinde Gauer-Lietz
Staatliche Entwicklungszusammenarbeit
Sonja Grolig
Kirchliche Entwicklungszusammenarbeit
Christian Heuking
Vergabe
Reiner Hüper
Strafrecht
Dr. Wolfgang Jäckle
Politik
Rowena Knöppel
Selbstverwaltungsorganisationen
Reinhard Krause
Wirtschaft
N.N.
Bundes- und Landesverwaltung
Dr. Angela Reitmaier
Internationale Vereinbarungen
Sylvia Schenk
Sport
Dr. Kirsten Schubert
Integritätspakt
Arne Semsrott
Wissenschaft
Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen
Pflege und Betreuung
Dr. Angela Spelsberg
Gesundheitswesen
Regionalgruppenleiter/-innen
Prof. Dr. Christoph Biskup
Regionalgruppe Thüringen/Sachsen-Anhalt
Wolfgang Frauenkron
Regionalgruppe Bremen
Dr. Michael Heisel
Regionalgruppe München
Karin Holloch
Regionalgruppe Rheinland
Dr. Jan Tibor Lelley
Regionalgruppe Ruhrgebiet-Westfalen
Helena Peltonen-Gassmann
Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein
Nicole Perez/Berta van Schoor
Regionalgruppe Baden-Württemberg
Dr. Tobias Rudolph
Regionalgruppe Metropolregion Nürnberg
Dennis Schwarz
Regionalgruppe Niedersachsen
N.N.
Regionalgruppe Sachsen
N.N.
Regionalgruppe Frankfurt/Rhein-Main
Dr. Astrid Wokalek
Regionalgruppe Berlin/Brandenburg
61
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
Gremienvertretungen von Mitgliedern als Repräsentanten der Organisation
AK Open Government Partnership
Gabriele C. Klug
Allianz für Integrität Steering Group
Reinhard Krause
ALTER EU (Alliance for Lobby Transparency and Ethics Regulation)
Dr. Christian Humborg
Bündnis für nachhaltige Textilien
Christa Dürr
Netzwerk für Unternehmensverantwortung Corporate Accountability (CorA)
Dr. Tatjana Chahoud
Lenkungskreis des CSR-Forums der Bundesregierung
Prof. Dr. Edda Müller
Lenkungskreis Deutsches Global Compact Netzwerk (DGCN)
Paul Hell
Kuratorium des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik EBEN Deutschland e.V. (dnwe)
Caspar von Hauenschild
European Healthcare Fraud and Corruption Network (EHFCN)
Dr. Wolfgang Wodarg
Multistakeholder-Gruppe der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI)
Prof. Dr. Edda Müller
Enquetekommission "Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen"
Sylvia Schenk
EURO 2024-Initiative
Sylvia Schenk
Institute for Human Rights and Business (IHRB)
Sylvia Schenk
Mega Sporting Event Platform for Human Rights
Sylvia Schenk
Netzwerk Steuergerechtigkeit
Caspar von Hauenschild
OECD Watch
Shirley van Buiren
Sports and Rights Alliance (SRA)
Sylvia Schenk
UNCAC Coalition
Dr. Sebastian Wolf
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Gabriele C. Klug
Sitzungen
Vorstandssitzung in Berlin 23. Januar 2016
Beiratssitzung in Berlin 27. Januar 2016
Führungskreistreffen in Erfurt 4.-6. März 2016
Vorstandssitzung in Erfurt 04. März 2016
Vorstandssitzung in München 20. April 2016
Vorstandssitzung in Berlin 10. Juni 2016
Mitgliederversammlung in Berlin 11. Juni 2016
Vorstandssitzung in Berlin 25. Juni 2016
Außerordentliche Vorstandssitzung in Berlin 27. Juli 2016
Programmatikworkshop des Vorstands 2.-3. Oktober 2016
Vorstandssitzung in Berlin 21. Oktober 2016
62
JAHRESBERICHT 2016 I
Geschäftsstelle
Team
- Dr. Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin
- Moritz Boltz
- Carolin Glandorf
- Izabela Grzywacz (April bis September)
- Stefanie Haupenthal (bis März)
- Silvia Petig (bis April)
- Markus Reimer, IT-Administrator
- Leonie Scharf
- Patrick Strehl (seit Februar)
- Sylvia Schwab (bis Februar)
Praktikant/innen
- Lukas Geck (bis Februar)
- Christine Dümler (bis Februar)
- Kristina Kuhlmann (März bis Juni)
- Felix Klatt (April bis August)
- Paula Haufe (seit August)
- Thalis Weizmann (seit Oktober)
› GESCHÄFTSSTELLE. VON LINKS: LEONIE SCHARF, MORITZ BOLTZ, PAULA HAUFE, CAROLIN GLANDORF,
ANNA-MAIJA MERTENS, THALIS WEIZMANN, PATRICK STREHL
Externe Unterstützung
- Folkard Wohlgemuth, Buchhalter
- Markus Reimer, IT-Administrator
Bibliothek zum Thema Korruption
Wir führen in der Geschäftsstelle eine Präsenzbibliothek, die auf das Thema »Korruption« spezialisiert ist und eine gut sortierte Auswahl an wissenschaftlicher Fachliteratur, Aufsätzen, Nachschlagewerken, Vorträgen und Fachzeitschriften rund
um das Thema »Korruption und Korruptionsprävention« umfasst. Bücher zu unseren Themen werden regelmäßig von
ehrenamtlichen Mitgliedern für unsere Zeitschrift »Scheinwerfer« rezensiert. So sind auch fast alle Titel, die bisher rezensiert
wurden, dort zu finden.
Die Präsenzbibliothek befindet sich in der Geschäftsstelle von Transparency Deutschland, Alte Schönhauser Str. 44, 10119
Berlin. Sie haben die Möglichkeit, Dokumente der Bibliothek vor Ort einzusehen. Da die Bibliothek auch als Konferenzraum fungiert, können wir keine Öffnungszeiten festsetzen, sondern bitten Sie darum, mit uns per E-Mail (office@transparency.de)
oder telefonisch unter 030- 54 98 98 0 einen Termin zu vereinbaren.
63
I TRANSPARENCY DEUTSCHLAND
Korruptionsprävention braucht Ihre Unterstützung!
Die Mitglieder von Transparency Deutschland engagieren sich freiwillig und unentgeltlich für die Bekämpfung von Korruption in Deutschland. Sie bringen Ihr Fachwissen, Ihre Zeit und auch finanzielle Ressourcen ein. In thematischen Arbeitsgruppen
setzen Sie sich gegen Korruption im Gesundheitswesen, der Wirtschaft oder der
öffentlichen Verwaltung ein. In Regionalgruppen machen Sie sich für Transparenz
vor Ort stark. Mit Hilfe von Vorträgen, öffentlichen Diskussionen, Stellungnahmen in
der Presse, Vertretungen bei Gesetzesanhörungen oder durch Publikationen leisten
die ehrenamtlichen Mitglieder von Transparency Deutschland den wesentlichen Teil
unserer Arbeit und stoßen dabei oft auf Widerstände. Um weiterhin so erfolgreich arbeiten zu können, ist Transparency Deutschland auf Ihre Unterstützung angewiesen.
So können Sie aktiv werden:
Förderbeitrag:
Regelmäßige Förderbeiträge geben uns hohe Planungssicherheit und stärken unsere Unabhängigkeit. Wir informieren Sie regelmäßig über unsere Arbeit.
Spende:
Einzelne Spenden ermöglichen es uns, Projekte durchzuführen, die sonst nicht
möglich wären.
Spendenkonto: Transparency International Deutschland e.V.
Konto-Nr. 11 46 00 37 00 bei der GLS Bank (BLZ 430 609 67)
IBAN: DE07 4306 0967 1146 0037 00
BIC: GENO DE M 1 GLS
Mitglied:
Als Mitglied bringen Sie sich aktiv ein, zum Beispiel in einer unserer Regionalgruppen
oder für Schwerpunktthemen wie Wirtschaft, Politik, Sport und Gesundheitswesen.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite www.transparency.de unter dem Menüpunkt »Mitmachen«.
Wir bedanken uns bei allen Spenderinnen und Spendern, Förderinnen und Förderern und natürlich bei unseren Mitgliedern, die die Bekämpfung der Korruption
finanziell unterstützt haben!
Dr. Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin
64
BILD: ELSA KEMPPAINEN
Impressum
Transparency International Deutschland e.V.
Alte Schönhauser Straße 44
10119 Berlin
Telefon 030-549898-0
Fax 030-549898-22
E-Mail office@transparency.de
Web www.transparency.de
www.facebook.com/TransparencyDeutschland
@transparency_de
Innenteil und Bilder soweit nicht anders angegeben:
Transparency International Deutschland e.V.
Wir danken den Autorinnen und Autoren für
ihre Beiträge zu diesem Jahresbericht.
Redaktion:
Leonie Scharf
Redaktionsschluss:
Februar 2017
Gestaltung:
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