DIE AUSGABEN DES SYMMACHUS.
317
Verfahren mehr Glaubwürdigkeit zu verschaffen. Er nahm also nach
dem 7. Briefe des 10. Buches die 4 Briefe auf, welche Lectius in seiner
3. Ausgabe p. 691 seqq. veröffentlichte: also bei Scioppius lib. X. 8.
Jucunda mihi fuit — lib. X. 9. Salute praefata, quam literis anteferre —
lib. X. 10. Abundantissime gaudeo tibi esse curae — und X. n. Per
amicum communem Gaudentium. — Hierauf liess er den 8- bis
ii. Brief bei Juretus folgen, die nun bei ihm der 12. bis 0. wurden,
und schob den bei Lectius 3. Ausg. p. 6q3 gedruckten Brief: „Suessa
honestorum civium patria est,“ in seiner Ausgabe als 16. ein; auf
welchen dann der Brief bei Juretus 12, bei ihm selbst 17 — „Suessa-
norum allegationes commendat tibi publicus magistratus‘‘ folgte — so
wie als 19. und 20. die ebenfalls schon bei Juretus i3 und 14 ste
henden : „Prima scribendi causa est“ und „Postquam de freto Siculo
literas tuas sumpsi“. So kam denn nun die 1. Hälfte des aus lib.
IV. 36 entnommenen Briefes „Plures de Dalmatia ursos“ zwar nicht
mehr nach dem 14. Briefe des 10. Buches, sondern nach dem 19,
aber doch nach dem Briefe „Postquam de freto Siculo“, welcher
früher der 14. gewesen war.
Nach den Worten: „Quaeso igitur ut hanc provinciam confestim
ineundis (bei Lectius und allen früheren Herausgebern steht „ineun-
dam“) liess er einen 2. Brief beginnen und bemerkte unter dem Texte:
„Haec et sequens epistula prius junctim legebantur pro una libro
quarto post epist. 55. Ego auctoritate veteris codicis Bessar, hic
collocavi et ex una (quod judicio me fecisse nemo negaverit) duas
fed. Principium enim est ad amicum aliquem, reliquum epistolae
ad imperatorem.“ Warum sagt er denn hier, nachdem er vorher
sich auf die Auctorität des cod. des Bessario berufen hat, „quod judi
cio me fecisse nemo negaverit“; was bedarf es denn weiter seines
Unheils, wenn der codex selbst das Richtige giebt, und warum hat
er denn nicht erwähnt, dass Lectius, wie wir oben anführten, ebenso
klug war, als er selbst; hätte er nicht auch schon in der früher von
uns angeführten Stelle aus den libris suspectarr. lectionum darauf hin-
weisen können, dass der Brief auctoritate codicis Bessar. aus 2 Briefen
bestehe? — Doch genug hiervon, er liess den 2. Teil des Briefes als
21. Brief folgen, setzte am Anfang drei Sterne und begann, wie Lectius
es angegeben, mit den Worten: „Capitali exitio auctorum lacrimisque
expiavit“, auch fügte er, um seine Glaubwürdigkeit zu stützen, einige
Varianten aus dem codex des Bessario hinzu. Nach dem 21. Briefe
folgen nun bei Sciopp. die im 1. Buche bei Gelenius enthaltenen
49 Briefe, zu denen er Nichts giebt, als Bemerkungen der früheren
Herausgeber und Kritiker
Fassen wir nun das bis hierher Bemerkte zusammen, so sehen