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Der Kreis der Unterstützten hat sich insofern vergrößert, als mit Ende 1918 die
Zahlung der Kriegsunterstützung an Kriegseltern und uneheliche Kinder eingestellt wurde.
Auch wurde seitens des Reichsarbeitsministeriums weitestgehendes Entgegenkommen den
Rentenempfängern gegenüber nahegelegt.
Es wurden im Jahre 1919 insgesamt rund 122 000 ^ (78 000 ^ für Kriegs
wohlfahrtspflege, 44 000 J(. für Weihnachtsunterstützung) für Zwecke der Kriegswohlfahrts-
pflege verausgabt. 55 % der aufgewendeten Beträge werden vom Reiche erstattet.
2. Fürsorge für die Familien der zum Kriegsdienst Einberufenen.
j. Die Berichtszeit steht unter dem Zeichen des Abbaues der Kriegsunterstützungen. Die
Mke Abnahme der Zahlungen ergibt sich aus der Übersicht ans Seite 76. Im November und
Dezember 1918 wurden noch 758 262,38 Ji bezw. 733 527,61 Jt insgesamt an Kriegs
unterstützung gezahlt.
Während im Vorjahre die Kommissionen noch alle 8 Tage ihre Sitzungen hatten,
tagen sie jetzt nur alle 14 Tage. 1918 wurden zusammen 13 103 Beschlüsse gefaßt, im
Kalenderjahr 1919 nur noch 3 146. Infolgedessen konnten im Laufe des Monats Juli die
Unterkommissionen II a und II b und im November III und IV zu einer vereinigt werden.
Viele von den Kriegspflegern, die während der langen Dauer des Krieges ihre ganzen Kräfte
selbstlos in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hatten, sind ausgeschieden, teilweise neue dafür
eingetreten. Es sei den Ausgeschiedenen auch an dieser Stelle nochmals der Dank des
Magistrats und der Bürgerschaft dargebracht.
Mit Ablauf Dezember 1918 schieden aus dem Kreise der Unterstützungsberechtigten
die Angehörigen der im Kriege vermißten und gefallenen Mannschaften aus, das waren
insbesondere die Eltern und unehelichen Kinder. Mit Ende Mai 1919 wurden die Zahlungen
der Kriegsunterstützungen eingestellt für die Angehörigen der Mitglieder der Reichswehr, da für
diese von der Militärverwaltung Löhnungszuschüsse von 1,65 Jt täglich für die Ehefrauen
und 1,— Jt für die Kinder gezahlt wurden. Kriegsfamilienunterstützung wurde hiernach,
so weit nicht z. B. von Lazarettinsassen Bescheinigungen darüber beigebracht wurden, daß
Löhnungszuschüsse nicht gezahlt werden, nur uoch gezahlt an Angehörige
a) der Vermißten und Gefangenen,
b) der Heeresangehörigen, die sich noch außerhalb der deutschen Grenzen befinden,
c) der an der Rückkehr aus dem Auslande infolge feindlicher Maßnahmen verhinderten
oder vom Feinde verschleppten Personen, sowie
6) an die Hinterbliebenen der Gefallenen, sofern sie noch nicht in den Genuß der
gesetzlichen Versorgungsgebührnisse (Witwen- und Waisengeld) getreten sind.
Eine allgemeine Erhöhung der Kriegsunterstützung ist am l. November 1919 nicht
wie sonst in den Vorjahren eingetreten. Den Kindern der Gefangenen konnten zu Weihnachten
dänische Liebesgabenpakete ausgehändigt werden, die 1 große Tafel Schokolade, 1 Dose
kondensierte Milch, 1 Dose Butter und 1 Dose Leberpaste enthielten. Außerdem wurden den
Familien der Gefangenen zu Weihnachten Beihilfen gezahlt, die 200,— Ji für jede Person
betrugen.
Im Laufe des Jahres wurden sämtliche Kriegsfürsorgebüros (Kriegsunterstützung,
Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenen-,Gefangenenheimkehr-, Auslandsflüchtlingsfürsorge,
und Kriegswohlfahrtspflege im engeren Sinne) zu einer (Stelle XVI) vereinigt, die im Rathause,
Erdgeschoß, untergebracht ist.
3. Kriegsbeschädigtenfürsorge.
A. Allgemeines.
Die bisherige Organisation der Kriegsbeschädigtenfürsorge hat durch die Verordnung
vom 8. Februar 1919 eine wesentliche Umgestaltung erfahren. Sowohl den örtlichen als
auch den Hauptfürsorgestellen sind sogenannte Kricgsbeschädigtenbeiräte angegliedert worden,
die aus Vertreiern der Kriegsbeschädigten, der Unternehmer, Arbeitnehmer und aus den auf
dem Gebiete der sozialen Fürsorge erfahrenen Persönlichkeiten bestehen. Die Haupttätigkeit des
Beirats erstreckt sich vor allem auf Beschwerden gegen Verfügungen der Fürsorgestelle, sowie
die Aufstellung von Richtlinien für die Verwaltung sind Verwendung der Mittel. Die
Bestrebungen, den örtlichen Fürsorgestellen eigene Veiwendungsbesugnisse für die zur Ver-