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I. C i n ii st ö m e.
1849.
1852.
1853.
•% H
•% Ltz" Ä
1.
Bestand vom vorigen Jahre
22511
11
102 1
1
——
2.
Aus ver Gemeinde-Haupt
1
kasse
2274 18
—
2577 -
2818 23
I
3.
Zinsen von Kapitalien . .
j410;-
' 203 22
|
305 —
305
4.
Zuschuß aus Talmud-Tora
150
5.
Schulgelder
6
516 25
9
684 28
" '
6.
Für Kalender
163 25
9
— i—
—
7.
Freiwillige Beiträge . . .
170,20
74 22
6
69 20
—
8.
Sonstige Zuwendungen . .
50 -
|
•
1
68 —
f
18 3
—
Summa
1
3498 7
|
5
3644 19
4
4046 14
l
t
Bemerk«« gen
Ad I, 1—4 : Vor dem Jahre 1852 wurden die Einkünfte der Talmud-Tora
für das Seminar und die Knabenschule promiscue verwendet, daher
letztere auch gewöhnlich mit einem Plus abschloß. Mit dem Jahre
1852 zogen die damaligen Vorsteher des Talmud-Tora-Jnstituts die
aus ihren Mitteln gegebenen Beitrage zurück und die Schule blieb
auf ihre eigenen Einnahmen und auf den etatsmäßig auf 2500 Thlr.
jährlich festgesetzten Zuschuß aus der Gemeinde-Hauptkasse beschränkt.
Die Überschreitung dieses Zuschusses im Jahre 1852 um 77 Thaler ist
durch die im Juni 1852 errichtete fünfte Klasse verursacht und von
den Repräsentanten bewilligt worden (oben S. 65.) Die Ueber
schreitung wäre viel größer ausgefallen, wenn nicht die Schulgelder
sich in so bedeutendem Maaße ^egen früher gehoben hätten. — Für
Ad I, 5
Ad I, 6
das Jahr 1853, in welchem in April wieder eine neue Klaffe errichtet
wurde, bewilligte der Talmuv-Tora-Vorstand als Schulgeld für 33
Freischüler einen Zuschuß von 200 Thlrn. pro aimo, also für 3 Quar
tale 150 Thlr.
Das Schulgeld betrug früher 15 Sgr. monatlich für die zahlenden
Schüler. Mit der Reorganisation der Schule wurden verschiedene
Sätze von 1 Thaler bis 5 Sgr. herab eingeführt. Außer dem Schul
gelde hat jeder Schüler (außer den ganz Armen) monatlich 2'/, Sgr.
zn entrichten, wofür er sämmtliche Schreibmaterialien geliefert erhält,
deren er für die Schule bedarf. Diese 2'/» Sgr. werden mit dem
Schulgelde eingezogen und ist deren Summe in den Posten 5 für
1852 und 1853 mit enthalten. Vergl. ad II, 2.
Die Einnahme von 163 Thlr. 25 Sgr., welche die Gemeinde für das
früher besessene Recht, einen Kalender herauszugeben, von der Kalen
derdeputation bezog, hat in Folge eines Beschlusses der Kammern
aufgehört.