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Volume Dritter Abschnitt. Die Organisation der Verwaltung in den letzten Jahren

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

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I. C i n ii st ö m e. 
1849. 
1852. 
1853. 
•% H 
•% Ltz" Ä 
1. 
Bestand vom vorigen Jahre 
22511 
11 
102 1 
1 
—— 
2. 
Aus ver Gemeinde-Haupt 
1 
kasse 
2274 18 
— 
2577 - 
2818 23 
I 
3. 
Zinsen von Kapitalien . . 
j410;- 
' 203 22 
| 
305 — 
305 
4. 
Zuschuß aus Talmud-Tora 
150 
5. 
Schulgelder 
6 
516 25 
9 
684 28 
" ' 
6. 
Für Kalender 
163 25 
9 
— i— 
— 
7. 
Freiwillige Beiträge . . . 
170,20 
74 22 
6 
69 20 
— 
8. 
Sonstige Zuwendungen . . 
50 - 
| 
• 
1 
68 — 
f 
18 3 
— 
Summa 
1 
3498 7 
| 
5 
3644 19 
4 
4046 14 
l 
t 
Bemerk«« gen 
Ad I, 1—4 : Vor dem Jahre 1852 wurden die Einkünfte der Talmud-Tora 
für das Seminar und die Knabenschule promiscue verwendet, daher 
letztere auch gewöhnlich mit einem Plus abschloß. Mit dem Jahre 
1852 zogen die damaligen Vorsteher des Talmud-Tora-Jnstituts die 
aus ihren Mitteln gegebenen Beitrage zurück und die Schule blieb 
auf ihre eigenen Einnahmen und auf den etatsmäßig auf 2500 Thlr. 
jährlich festgesetzten Zuschuß aus der Gemeinde-Hauptkasse beschränkt. 
Die Überschreitung dieses Zuschusses im Jahre 1852 um 77 Thaler ist 
durch die im Juni 1852 errichtete fünfte Klasse verursacht und von 
den Repräsentanten bewilligt worden (oben S. 65.) Die Ueber 
schreitung wäre viel größer ausgefallen, wenn nicht die Schulgelder 
sich in so bedeutendem Maaße ^egen früher gehoben hätten. — Für 
Ad I, 5 
Ad I, 6 
das Jahr 1853, in welchem in April wieder eine neue Klaffe errichtet 
wurde, bewilligte der Talmuv-Tora-Vorstand als Schulgeld für 33 
Freischüler einen Zuschuß von 200 Thlrn. pro aimo, also für 3 Quar 
tale 150 Thlr. 
Das Schulgeld betrug früher 15 Sgr. monatlich für die zahlenden 
Schüler. Mit der Reorganisation der Schule wurden verschiedene 
Sätze von 1 Thaler bis 5 Sgr. herab eingeführt. Außer dem Schul 
gelde hat jeder Schüler (außer den ganz Armen) monatlich 2'/, Sgr. 
zn entrichten, wofür er sämmtliche Schreibmaterialien geliefert erhält, 
deren er für die Schule bedarf. Diese 2'/» Sgr. werden mit dem 
Schulgelde eingezogen und ist deren Summe in den Posten 5 für 
1852 und 1853 mit enthalten. Vergl. ad II, 2. 
Die Einnahme von 163 Thlr. 25 Sgr., welche die Gemeinde für das 
früher besessene Recht, einen Kalender herauszugeben, von der Kalen 
derdeputation bezog, hat in Folge eines Beschlusses der Kammern 
aufgehört.
	        
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