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Volume Dritter Abschnitt. Die Organisation der Verwaltung in den letzten Jahren

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

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für diese Stellen bestimmten Fonds im Etat, welcher, da wir die 
Aenderung des Unterrichtswesens im Einverständnisse mit dem 
Königlichen Schulcollegio zur Zeit ausdrücklich untersagt haben, 
von dem Borstande einseitig um so weniger geändert werden kann, 
als hierdurch eine Widersetzlichkeit gegen die obrigkeitlichen An 
ordnungen angebahnt werden würde. 
Will der Vorstand also vermeiden, daß für Lehrer aus den 
diesseitigen Fonds Zahlungen geleistet werde» müssen, welche nicht 
vom Vorstände gewählt sind, so veranlassen wir den Vorstand, 
die von ihm gewünschten Lehrer anzugeben. Geschieht dies nicht, 
so können wir das beobachtete Verfahren des Vorstandes nur als 
einen Versuch betrachten, unsere Anordnungen indirect außer Wirk 
samkeit zu stellen. Wir werden übrigens den Vorstand nur so 
lange noch als Vertreter der jüdischen Gemeinde ansehen, bis uns 
auf die amtliche desfalsige Anfrage bei der Polizei-Behörde über 
den Legitimationspunkt des Vorstandes Antwort zugegangen 
sein wird. 
Sollte sich alsdann ermitteln, daß kein gesetzlich legitimirteö 
Gemeindeorgan vorhanden ist, welches die bestehenden jüdischen 
Schulen zu vertreten hat, so werden wir alsdann die weiteren 
uns obliegenden Anordnungen treffen. Dem Vorstande ist in 
zwischen mitgetheilt worden, daß dem Herrn Direktor Krech von 
jetzt ab die Stelle des Herrn Direktor Bell ermann als Spe- 
cialcommissarius der Commune bei den jüdischen Schulen über 
tragen worden ist. 
Berlin, den 6. Juli 1850. 
An den 
Städtische Schuldeputation 
(gez.) Harnccker. 
Vorstand der jüdischen Gemeinde. 
Zugleich wurde folgender Erlaß des Schulcollegiums an die Schul 
deputation dem Vorstände abschriftlich mitgetheilt: 
Der Schuldeputation erwiedern wir auf den Bericht vom 
9. d. Mts., betreffend die von dem Vorstände der jüdischen Ge 
meinde beabsichtigte Reorganisation der hiesigen jüdischen Ge 
meindeschulen, daß wir mit den von der Schuldeputation in dieser
	        
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