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Volume Dritter Abschnitt. Die Organisation der Verwaltung in den letzten Jahren

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

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Die Schuldeputation wies darauf unter dem 9. Juni 1850 den 
Vorstand wiederum an, sich der Ausführung der in Rede stehenden 
Maaßregeln zu enthalten, da sie in dieser Beziehnng an das Schul- 
Collegium berichtet habe und die Entscheidung desselben abzuwarten sei. 
Der Vorstand forderte am 24. Juni den Rector Auerbach auf, 
am 1. Juli aus dem Amte zu treten und das Schul-Local nebst dem 
gesammten Inventarium dem Schulvorstand übergeben zu wollen; den 
Zöglingen der Waisenhäuser würde wie bisher freier Unterricht und die 
Theilnahme am Gottesdienst verbleiben; sein Gehalt werde er bis 
zum 1. October fortbeziehcn. Derselbe erwiederte am 26. Juli, er 
könne und dürfe nach einer ihm zugegangenen Verfügung der Schul 
deputation dieser Aufforderung nicht nachkommen, vielmehr werde der 
Unterricht in der Lehranstalt unbehindert vom I. Juli c. ab fortgesetzt 
werden, bis er von dem Spccialaufseher, von der Städtischen Schul 
deputation und dem Schulcollegio weitere Anweisung erhalten habe. 
Die Schuldeputation veranlaßte ferner unter den 29. Juni den dama 
ligen Specialrevisor, Director Krech, den Rektor Auerbach zu er 
mächtigen, an Stelle mehrer Lehrer der Knabenschule, die in Folge 
ihrer Stellung zu dem Gemeinde-Vorstände auf die Weisung desselben 
aus dem Amte traten, andere zu engagiren, und setzte davon den „pro 
visorischen" Vorstand der jüdischen Gemeinde in Kenntniß. Der Vor 
stand wies nicht blos unter dem 30. Juni diese Bezeichnung als un 
gerechtfertigt zurück, sondern erklärte auch, daß für den Fortgang der 
Gemeinde-Knabenschule durch Anstellung des Dirigenten A. Horwitz 
und der bereits der Schuldeputation präsentirten Lehrer Fürsorge ge 
troffen sei; daß der Rektor Auerbach nicht berechtigt sei, Lehrer anzu 
stellen, und legte gegen jede nicht gesetzliche Einmischung und Beein 
trächtigung der Gemeindcrechte in Gemeinde-Schulangelegenheiten Ver 
wahrung ein. 
Die Städtische Schuldeputation erwiederte hierauf am 6. Juli: 
Auf den Bericht vom 30. Juni erwiedern wir dem Vor 
stande, daß, da der Vorstand nicht selbst dafür gesorgt hat, daß 
in der vom Rektor B. Auerbach geleiteten Schule andere Lehrer 
angenommen werden, es sich von selbst versteht, daß die einstweilen 
vom Rektor Auerbach angenommenen Lehrer auf Kosten der 
jüdischen Gemeinde besoldet werden und zwar aus den bisher
	        
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