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Die Schuldeputation wies darauf unter dem 9. Juni 1850 den
Vorstand wiederum an, sich der Ausführung der in Rede stehenden
Maaßregeln zu enthalten, da sie in dieser Beziehnng an das Schul-
Collegium berichtet habe und die Entscheidung desselben abzuwarten sei.
Der Vorstand forderte am 24. Juni den Rector Auerbach auf,
am 1. Juli aus dem Amte zu treten und das Schul-Local nebst dem
gesammten Inventarium dem Schulvorstand übergeben zu wollen; den
Zöglingen der Waisenhäuser würde wie bisher freier Unterricht und die
Theilnahme am Gottesdienst verbleiben; sein Gehalt werde er bis
zum 1. October fortbeziehcn. Derselbe erwiederte am 26. Juli, er
könne und dürfe nach einer ihm zugegangenen Verfügung der Schul
deputation dieser Aufforderung nicht nachkommen, vielmehr werde der
Unterricht in der Lehranstalt unbehindert vom I. Juli c. ab fortgesetzt
werden, bis er von dem Spccialaufseher, von der Städtischen Schul
deputation und dem Schulcollegio weitere Anweisung erhalten habe.
Die Schuldeputation veranlaßte ferner unter den 29. Juni den dama
ligen Specialrevisor, Director Krech, den Rektor Auerbach zu er
mächtigen, an Stelle mehrer Lehrer der Knabenschule, die in Folge
ihrer Stellung zu dem Gemeinde-Vorstände auf die Weisung desselben
aus dem Amte traten, andere zu engagiren, und setzte davon den „pro
visorischen" Vorstand der jüdischen Gemeinde in Kenntniß. Der Vor
stand wies nicht blos unter dem 30. Juni diese Bezeichnung als un
gerechtfertigt zurück, sondern erklärte auch, daß für den Fortgang der
Gemeinde-Knabenschule durch Anstellung des Dirigenten A. Horwitz
und der bereits der Schuldeputation präsentirten Lehrer Fürsorge ge
troffen sei; daß der Rektor Auerbach nicht berechtigt sei, Lehrer anzu
stellen, und legte gegen jede nicht gesetzliche Einmischung und Beein
trächtigung der Gemeindcrechte in Gemeinde-Schulangelegenheiten Ver
wahrung ein.
Die Städtische Schuldeputation erwiederte hierauf am 6. Juli:
Auf den Bericht vom 30. Juni erwiedern wir dem Vor
stande, daß, da der Vorstand nicht selbst dafür gesorgt hat, daß
in der vom Rektor B. Auerbach geleiteten Schule andere Lehrer
angenommen werden, es sich von selbst versteht, daß die einstweilen
vom Rektor Auerbach angenommenen Lehrer auf Kosten der
jüdischen Gemeinde besoldet werden und zwar aus den bisher