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pitanten aufnehmen wolle*), und daß die praktischen Uebungen in den
jüdischen Gemeinde-Schulen unter Oberaufsicht des Dirigenten des hie
sigen Seminars stattfinden sollten und kam auch unter dem 17. Decem
ber 1849 auf jene Verfügung zurück. Indeß konnte hierauf bei der
bevorstehenden Reorganisation des jüdischen Schulwesens überhaupt
nicht eingegangen werden und auch die Verhandlungen des Gemeinde-
Vorstandes mit dem Schulvorstande über eine Reconstruction des Se
minars zerschlugen sich.
3. Gemeinde-Knabenschule.
Die von dem Rektor B. Auerbach geleitete Gemeindeknabcnschulc
befand sich, wie allgemein bekannt, seit längerer Zeit in einem beklagens-
werthen Verfall, und der Vorstand von 1849 erachtete cs für eine dringende
Pflicht, diese Anstalt, für welche die Gemeinde jährlich eine zu ihren
Leistungen in gar keinem Verhältniß stehende Summe verariSgabte, voll
ständig zu reorganisiren. Er konnte damals nicht erwarten, daß seine
Bemühungen, die später einen so glänzenden Erfolg erzeugten, aus
so schwer zu überwindende Hindernisse Seitens der Schulbehörden
stoßen und in der Gemeinde selbst so unbegründete Urtheile hervorrufen
würden. Er traf mit Herrn A. Horwitz, damals Vorsteher einer hö
heren Knabenschule, ein Abkommen, wonach dieser — nach Auflösung
seiner eigenen Anstalt — die Gemeinde-Knabenschule in 3 Klassen für
eine jährliche Summe von 1600 Thlr. für Unterricht, Heizung, Beleuch
tung und Reinigung übernehmen sollte, beabsichtigte ferner, die Lokale der
Gemeinde-Knabenschule und der Gemeinde-Mädchenschule wechseln zu
lassen, und für die Schüler und Schülerinnen derselben einen gemein
samen Gottesdienst einzurichten. Zu diesem Zwecke kündigte er dem
Herrn B. Auerbach unter dem 23. März 1850 sein Amt als Rektor
der Knabenschule zum 1. Oclober 1850 und veranlaßte auch die Kün
digung der anderen Lehrer durch den Schulvorstand zum 1. Juli 1650
*) Gegenwärtig wird keinem jüdischen Schulamtspräparanden auch nur das Hos-
pitiren in dem gedachten Seminar gestattet.