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Volume Dritter Abschnitt. Die Organisation der Verwaltung in den letzten Jahren

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

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pitanten aufnehmen wolle*), und daß die praktischen Uebungen in den 
jüdischen Gemeinde-Schulen unter Oberaufsicht des Dirigenten des hie 
sigen Seminars stattfinden sollten und kam auch unter dem 17. Decem 
ber 1849 auf jene Verfügung zurück. Indeß konnte hierauf bei der 
bevorstehenden Reorganisation des jüdischen Schulwesens überhaupt 
nicht eingegangen werden und auch die Verhandlungen des Gemeinde- 
Vorstandes mit dem Schulvorstande über eine Reconstruction des Se 
minars zerschlugen sich. 
3. Gemeinde-Knabenschule. 
Die von dem Rektor B. Auerbach geleitete Gemeindeknabcnschulc 
befand sich, wie allgemein bekannt, seit längerer Zeit in einem beklagens- 
werthen Verfall, und der Vorstand von 1849 erachtete cs für eine dringende 
Pflicht, diese Anstalt, für welche die Gemeinde jährlich eine zu ihren 
Leistungen in gar keinem Verhältniß stehende Summe verariSgabte, voll 
ständig zu reorganisiren. Er konnte damals nicht erwarten, daß seine 
Bemühungen, die später einen so glänzenden Erfolg erzeugten, aus 
so schwer zu überwindende Hindernisse Seitens der Schulbehörden 
stoßen und in der Gemeinde selbst so unbegründete Urtheile hervorrufen 
würden. Er traf mit Herrn A. Horwitz, damals Vorsteher einer hö 
heren Knabenschule, ein Abkommen, wonach dieser — nach Auflösung 
seiner eigenen Anstalt — die Gemeinde-Knabenschule in 3 Klassen für 
eine jährliche Summe von 1600 Thlr. für Unterricht, Heizung, Beleuch 
tung und Reinigung übernehmen sollte, beabsichtigte ferner, die Lokale der 
Gemeinde-Knabenschule und der Gemeinde-Mädchenschule wechseln zu 
lassen, und für die Schüler und Schülerinnen derselben einen gemein 
samen Gottesdienst einzurichten. Zu diesem Zwecke kündigte er dem 
Herrn B. Auerbach unter dem 23. März 1850 sein Amt als Rektor 
der Knabenschule zum 1. Oclober 1850 und veranlaßte auch die Kün 
digung der anderen Lehrer durch den Schulvorstand zum 1. Juli 1650 
*) Gegenwärtig wird keinem jüdischen Schulamtspräparanden auch nur das Hos- 
pitiren in dem gedachten Seminar gestattet.
	        
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