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mit und einem Zuschuß aus der Gemeindehauptkasse, der etatsmäßig
auf 1200 Thlr. festgesetzt, und zunächst zur Unterhaltung des Sänger-
chor's bestimmt ist. Die Einnahmen für die Plätze, deren Ertrag jenen
Zuschuß meist übersteigt, fließen in die Kasse der Verwaltung der Ge
meindegrundstücke. — Die Ausgaben sind aus der umstehend folgenden
Zusammenstellung zu ersehen; die Gehalte für Prediger und Vorsänger
werden aus der Gemeindehauptkasse gezahlt; bauliche Reparaturen u. dgl.
besorgt die Verwaltung der Gemeindegrundstücke aus ihren Mitteln.
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