Crstcr Abschnitt
Dir gesetzliche Stellung her Ljememde seil 1848.
I. Borbereitungen zur Umgestaltung der Gemeindeverfassuug in
den Jahren 1848 und 1849.
Jt)ie zum Jahre 1848 war bekanntlich für die kirchlichen Angelegenheiten
der hiesigen jüdischen Gemeinde das General-Juden-Privilegium vom
17. April 1750 und zwar zunächst dessen Art. 7, 29, 3!, wenn aneb
nicht ohne Modisication, geltend gewesen; die allgemein anerkannte Noth
wendigkeit, dies veraltete und für die gegenwärtigen Verhältnisse ganz
unpasiende Gesetz aufzuheben und den 8- 39 des Edikts vom Il.März
IS 1 *2 zur Ausführung zu bringen, hatte endlich das Gesetz vorn 29.
Juli 1847 iit's Leben gerufen. Zu dem im §. 42 desselben gedachten
Abgeordneten der Negierung war der damalige Polizei-Präsident
v. Minutoli ernannt worden, welcher am 7. März 1848 den
damals aus den Herren Veit, Nies, Herr, Hirsch seid, Hevmann,
Simion und Benda bestehenden Vorstand zu einer vorläufigen
Besprechung, betreffend die Einführung dieses Gesetzes, aufforderte.
Inzwischen konnte dieser Aufforderung in Folge der Begebenheiten des
Jahres 1848 nicht nachgekommen werden. Die von dem damaligen
Vorstände (dessen Amtszeit im Oclober 1848 ablief) am 27. August
1848 an das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medirinal-
Angelegenheiten gerichtete Anfrage, betreffend die vorzunehmende Neu
wahl, wurde unter dem 27. September desselben
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