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19) Am 9. November 1852: 100Thlr. Gehaltsvermehrung für den
Boten der Beerdigungs-Anstalt, wofür derselbe unter eigner Ver
antwortlichkeit sich einen Gehülfen anzunehmen habe. — Abge
lehnt am 14. April 1853, da das Gehalt deö qu. Boten nicht
aus der Gemeindekasfe bezahlt werde, daher die Angelegenheit
nicht zur Competenz der Repräsentanten gehöre.
20) Am 20. December 1852: 100 Thlr zu Remuneranonen für 2
Gemeindebeamte. — Bewilligt am 9. April 1853.
21) Am 15. Februar 1853: Der Einnahme- und Ausgabe-Etat
für 1853.
Die Resultate der am 28. März, 4. 9. 14. und 18. April 1853
darüber nach vorangegangener Berathung der Commissionen gefaßten
Beschlüsse sind in folgender Uebersicht zusammengefaßt:
s) 110 Thlr. für außerordentliche Zinsen — abgelehnt,
b) 995 Thlr. Die bisher auS der Fleifchfcharrenkaffc an die bei diesem
Institut bcschäfttgten Beamten gezahlt worden unv auf den Haupt-
etat pro 1853 gebracht waren, sind abgelehnt und dafür der für
1852 bewilligte Zuschuß von 450 Thlr. zum Fleischfckarrenweseki
auf denselben gebracht worden.
e) Statt der für Gehaltserhöhungen und Remunerationen von Ge
meindebeamten beantragten 1380 Thlr. sind nur 680 bewilligt
worden.
d) Die Erhöhung der Ausgabe für den Consulenten um 100 Thlr.
wird abgelehnt.
e) Die Creirung eines etatsmäßigen Assistenten für die Registratur
mit 200 Thlr. wird abgelehnt und 100 Thlr. für Copiaiien bewilligt.
s) Der Zuschuß zur Supplement-Synagoge wird von 1000 Thlr.
aus 750 Thlr. herabgesetzt.
g) Zuschuß von 500 Thlr. zur Erweiterung der Gemeinde-Mädchen
schule bewilligt.
b) Zuschuß von 1000 Thlr. zu einer Religions-Schule mit Rück
sicht auf die für denselben Zweck asservirten Gelder abgelehnt.
I) 750 Thlr. für einen Hülfsprediger abgelehnt,
ti) Die Erhöhung des Zuschußes zur Armen-Commission bis zu 4000
Thlr. abgelehnt und für die Zeit vom 1. Januar bis I. Juli
außer dem bisherigen Zuschuß von 2880 Thlr. ein außerordent