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meindeämtern zu schmälern, hielt es ver Vorstand für seine Pflicht, (am
27. December 1852) dem Staats-Ministerium eine desfallsige Vorstel
lung einzureichen; dieselbe ist ihrer Zeit durch die hiesigen Zeitungen
veröffentlicht worden; die diesen Gegenstand betreffende Gesetzgebung ist,
wie bekannt, noch nicht zum Abschluß gekommen.
Der Vorstand besteht jetzt aus sechs derjenigen, die im Jahre 1851
in's Amt getreten sind; er verlor im Jahre 1853 ein hochgeschätztes
Mitglied, den Buchhändler A. Asher durch den Tod. Die nicht ge
wöhnliche geistige Befähigung des Verblichenen, seine unermüdliche Thä
tigkeit für das Gemeindewobl, die ungetheilte Achtung, der er sich in
und außerhalb der Gemeinde, in geschäftlichen, wie in gesellschaftlichen
Kreisen zli erfreuen hatte, machten seinen Verlust zu einem ganz beson
ders schmerzlichen: vorzüglich war es die Hebung und Förderung der
Humanitäts-Anstalten, worin sein schaffender Geist und sein menschen
freundliches Herz sich gefallen hatte. Sein Andenken wird bei Alle»,
die ihm näher gestanden, ein heiligendes und erhebendes bleiben.
II. Die Repräsentanten.
Die nach dem Regulativ von 1849 gewählten Repräsentanten ver-
elnigten in sich die Eigenschaften: 1) der früheren, durch das Loos ge
zogenen sieben Wahldeputirten; 2) der nach einer bekannten Observanz
(S. 54) gebildeten Commission der Siebcnundzwanzig, die zu nicht
etatsmäßigcn Ausgaben ihre Zustimmung zu geben hatten, und sollten
3) in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorstande ein Gemeindestatut aus
arbeiten. Ueber die von jenen Repräsentanten vollzogenen Wahlen
von unbesoldeten Beamten ist schon oben S. 4 gesprochen worden;
Einzelheiten sind auch in dem 3. Abschnitte unter den Gemeindeinsti
tuten zu finden. — Für die Bearbeitung des Statuts war eine Prä-
clusivftist von 8 Monaten, vom Tage des Zusammentritts der Reprä
sentanten an gerechnet, vorgeschrieben, deren Nichtinnchalmng die Aus
lösung des Collegiums und die Wahl eines neuen herbeiführen würde.