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Volume Erster Abschnitt. Die gesetzliche Stellung der Gemeinde seit 1848

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

J847 gehört, denen wiederum die Wahl eines neuen Vorstandes 
kompetirt, und daß daher durch Belastung der gegenwärtigen Re 
präsentanten und des gegenwärtigen Vorstandes, der durch dw 
Neuorganisation der jüdischen Gemeinde angestrebte Zweck recht 
eigentlich unerfüllt und unausgeführt bleiben würde, zumal wenn 
die jetzigen Repräsentanten lind der jetzige Vorstand, wie es an- 
scheinend beabsichtigt wird, auf sechs Jahre als gewählt anerkannt 
werden sollten. 
Der in der späteren Vorstellung des Vorstandes vom 31. 
Mal gestellte Antrag auf Sistirung der von dem Königlichen 
Polizei-Präsidium in dem Erlasse vom 25. ejusd. getroffenen An 
ordnungen, findet durch Vorstehendes von selbst seine Erledigung. 
Berlin, den 30. Juli 1853. 
Der Justiz-Minister Der Minister der geist- Der Minister 
lichen, Unterrichts- und des Innern. 
Medizinal - Angelegen- Im Aufträge 
heilen 
(gez) Simons. (gez.) v. Raumer, (gez.) v. Man teuf fei. 
An 
den Vorstand der jüdischen Gemeinde 
hier. 
Der Vorstand traf hlernach die nöthigen Anstalten, um den von 
den gedachten hohen Behörden gestellten Anforderungen nachzukommen. 
Obgleich in der Verfügung des Polizei-Präsidiums vom 6. März 1853 
bereits ausgesprochen war, daß der Umfang und die Grenzen der neuert 
Gemeinde vorläufig dieselben bleiben sollten, dieser Umfang aber bereits 
vom Vorstande unter dem 3. Mai 1853 als der des Eommunalbe- 
zrrks von Berlin bezeichnet war, so sendete doch das Polizei-Präsidium 
unter dem 15 September 1853 eine an dasselbe von dem Landrath des 
Teltower Kreises gerichtete Anfrage, betreffend den Anschluß der irr 
Eöpnick, Teltow, Tempelhoff, Marienfelde, Ruhlsdorf, Steglitz, Zehlen 
dorf und unter dem 24. October 1853 einen Bericht des Landraths des 
Niederbarnimischen Kreises, betreffend die Einverleibung der in Alt- 
Moabit, Neu-Moabit und aus dem Wedding wohnenden jüdischen Ein 
wohner in den Berliner Synagogenverband dem Vorstand zur gutacht 
lichen Aeußerung zu. Der Vorstand erklärte sich unter dem 18. No-
	        
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