J847 gehört, denen wiederum die Wahl eines neuen Vorstandes
kompetirt, und daß daher durch Belastung der gegenwärtigen Re
präsentanten und des gegenwärtigen Vorstandes, der durch dw
Neuorganisation der jüdischen Gemeinde angestrebte Zweck recht
eigentlich unerfüllt und unausgeführt bleiben würde, zumal wenn
die jetzigen Repräsentanten lind der jetzige Vorstand, wie es an-
scheinend beabsichtigt wird, auf sechs Jahre als gewählt anerkannt
werden sollten.
Der in der späteren Vorstellung des Vorstandes vom 31.
Mal gestellte Antrag auf Sistirung der von dem Königlichen
Polizei-Präsidium in dem Erlasse vom 25. ejusd. getroffenen An
ordnungen, findet durch Vorstehendes von selbst seine Erledigung.
Berlin, den 30. Juli 1853.
Der Justiz-Minister Der Minister der geist- Der Minister
lichen, Unterrichts- und des Innern.
Medizinal - Angelegen- Im Aufträge
heilen
(gez) Simons. (gez.) v. Raumer, (gez.) v. Man teuf fei.
An
den Vorstand der jüdischen Gemeinde
hier.
Der Vorstand traf hlernach die nöthigen Anstalten, um den von
den gedachten hohen Behörden gestellten Anforderungen nachzukommen.
Obgleich in der Verfügung des Polizei-Präsidiums vom 6. März 1853
bereits ausgesprochen war, daß der Umfang und die Grenzen der neuert
Gemeinde vorläufig dieselben bleiben sollten, dieser Umfang aber bereits
vom Vorstande unter dem 3. Mai 1853 als der des Eommunalbe-
zrrks von Berlin bezeichnet war, so sendete doch das Polizei-Präsidium
unter dem 15 September 1853 eine an dasselbe von dem Landrath des
Teltower Kreises gerichtete Anfrage, betreffend den Anschluß der irr
Eöpnick, Teltow, Tempelhoff, Marienfelde, Ruhlsdorf, Steglitz, Zehlen
dorf und unter dem 24. October 1853 einen Bericht des Landraths des
Niederbarnimischen Kreises, betreffend die Einverleibung der in Alt-
Moabit, Neu-Moabit und aus dem Wedding wohnenden jüdischen Ein
wohner in den Berliner Synagogenverband dem Vorstand zur gutacht
lichen Aeußerung zu. Der Vorstand erklärte sich unter dem 18. No-