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Volume Erster Abschnitt. Die gesetzliche Stellung der Gemeinde seit 1848

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

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I) die bsherige Verwaltung der hiesigen jüdischen Gemeind 
bleibt bis zur vollendeten Feststellung und Ordnung dei 
nach dem Gesetz vom 23. Juli 1847 einzuführenden Ge 
meinde- Versagung unverändert. Insonderheit bleibt de 
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jetzige Vorstand bis dahin in seiner Function unverkürz 
und leitet die Verwaltung nach den bisher geltenden Vor 
schriften. 
2) Bei Constituirung der neuen Berliner Synagogen-Gemeind 
nach dem Gesetze vom 23. Juti 1847 wird von der beste 
henden Gemeinde ausgegangen; der Umfang und die Grenze, 
der neuen Gemeinde bleiben vorläufig dieselben, wie si 
bisher für die alte Gemeinde gewesen, sofern nicht ein 
Veränderung ein dringendes Bedürfniß erscheint. 
3) Bei dem bevorstehenden Constttuirungs-Geschäft wird di 
Berliner Synagogen-Gemeinde als eine ungelheilte betrach 
tet. Die gestellten Anträge wegen Bildung zweier Cyna 
gogenverbände in Berlin auf Grund dogmatischer Mei 
nungsverschiedcnheiten sollen einer Prüfung und Erledigung 
nach Vollendung der neuen Organisation unterworfel 
werden. 
4) Bei der Wahl des neuen Vorstandes und der Repräsenran 
ten kommen d'.e Vorschriften des §. 41 des Gesetzes von 
23. Juli 1847 zur Allwendung. Nach Einführung der neuer 
Gemeindevertretrrng wird das Statut der Gemeinde von 
Vorstand und den Repräsentanten berathen und dessel 
Feststellung herbeigeführt werden. 
Ter Vorstand der jüdischen Gemeinde Hierselbst wird aufgefordert 
sich binnen 14 Tagen über die gegenwärtigen Grenzen des Ber 
liner Synagogenverbandes, sowie darüber zu äußern, ob di 
Zulegung noch anderer Bezirke im Interesse der Betheiligten unl 
im Wunsche der Berliner Gemeinde liegt. Im letzteren Fall 
find über den Gemeindeverband, in welchem die Hinzutretender 
bisher gestanden, über die Seelenzahl, Beschäftigung, Vermögens 
Verhältnisse bestimmte numerische Angaben zu machen. 
Gleichzeitig wolle der Vorstand ohne Aufschub mit Aufstel 
lung der Urlisten Zwecks Wahl des Vorstandes und der Reprä-
	        
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