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Volume Erster Abschnitt. Die gesetzliche Stellung der Gemeinde seit 1848

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

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der Vorstand seine Bitte in einer Vorstellung an das Ministerium des 
Innern unter dem 6. April 1852. In Folge dessen fand am I I. Juni 
1852 zwischen zwei Vorstandsmitgliedern als Vertreter der Aeltesten 
und einem Commissarius des Polizei -Präsidii eine mündliche Ver 
handlung statt, bei welcher Seitens des Vorstandes die Erklärung 
abgegeben wurde, das dringendste Bedürfniß der hiesigen jüdischen 
Gemeinde bestehe in der Beschaffung eines Wahlmodus für die Admi- 
nistraliv-Behvrde, der den jetzigen Verhältnissen entspreche und die Wahl 
selbst nicht wie das General-Juden-Privilegium von 1750 dem Zufall 
anheim gebe, sondern zu einem bewußten Ausdruck des Willens der 
Gemeinde mache. Nachdem langer als ein halbes Jahr seit dieser 
Verhandlung verflossen war, wendete sich der Vorstand unter dem 1. 
Februar 1853, besonders mit Rücksicht auf die im Jahre 1854 in 
Aussicht stehende Neuwahl, die in Ermangelung des Statuts uach dem 
Prinzip des General-Juden-Privilegiums von 1750 vollzogen werden 
müßte, mit der erneuten Bitte um Prüfung event. Bestätigung des 
Statuts an das Polizei-Präsidium. 
Eine Antwort hierauf erfolgte 
nicht, da die gesetzliche Stellung der Gemeinde bald in ein anderes 
Stadium treten sollte. 
IV. Die Einführung des Gesetzes von 1847. 
Am 20. März 1853 erhielt der Gemeinde-Vorstand folgen 
den Erlaß des Polizei-Präsidii: 
Dem Vorstände der hiesigen jüdischen Gemeinde wird die Mittheilung 
gemacht, daß die Herren Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten 
und des Innern beschlossen haben, die im Jahre 1848 angeord 
nete Suspension der Ausführungsmaaßregeln des Gesetzes vom 
23. Juli 1847 aufzuheben und dasselbe nunmehr in seinem ganzen 
Umfange zur Durchführung bringen zu lassen. Das mit der 
Ausführung dieses Beschlusses beauftragte Polizei-Präsidium wird 
dabei folgende aus dem Gesetz entlehnte Gesichtspunkte festhalten: 
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