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Volume Erster Abschnitt. Die gesetzliche Stellung der Gemeinde seit 1848

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

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Der Vorstand repllcirte indeß nochmals unter dem 11. December und 
wies darauf hin, daß nach eingezogenen Erkundigungen an hoher Stelle ein 
Rescript an das Polizei-Präsidium erlassen worden, welches bald eingehen 
werde und wonach jede Maßregel gegen den Vorstand sistirt werden solle, 
bis die eingegangene Reclamationsschrift geprüft und der Vorstand dar 
auf beschieden worden. Dieser Bescheid erfolgte endlich den 15. März 
durch das Polizei-Präsidium in folgender Weise: 
Auf Ihre an die Königlichen Ministerien der geistlichen, Un 
terrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und das Königliche 
Ministerium des Innern gerichtete Vorstellung vom 20. Novbr. 
v. I. fertigt Ihnen das Polizei-Präsidium lm Aufträge der ge 
dachten Königlichen Ministerien den hierauf ergangenen Bescheid 
vom 7. d. M. hiermit zu. Unter Bezugnahme auf die Verfü 
gung vom 26. November v. I. spricht das Polizei-Präsidium 
wiederholt die Erwartung aus, daß Sie nunmehr sofort mit der 
Wahl eines Vorstandes nach Maaßgabe des General-Juden-Pri- 
vilegii vorgehen werden. Sie werden ersucht, über die abgehal 
tene Wahl oder wenigstens darüber, was zur Vornahme derselben 
gescheben ist, dem Polizei-Präsidium binnen 14 Tagen umständ 
lich Mittheilung zu machen. Sollten Sie die Vornahme der Wahl 
verzögern, so würden Sie für jeden, einzelnen Gemeindemitgliedern 
oder andern Personen hierdurch entstehenden, Schaden verantwort 
lich werden und müßte das Polizei-Präsidium mit Rücksicht auf 
8. 191, Tit. 6, Thl. II. A. L.-R. die Wahl durch Zwangsmaaß 
regeln herbeiführen. 
Die mlt der Vorstellung vom 20. November v. I. den Kö 
niglichen Ministerien überreichten Acten und die Vorladung vom 
2t. April 1814 folgen anliegend zurück. 
Berlin, den 15. März 1851. 
König!. Polizei-Präsidium 
(gez.) v. Hinckeldey. 
An die Herren 
Banquier A. H. Heymann k. rc. 
s 
ift 
ohlgeboren 
hier. 
Der Bescheid der Ministerien lautete folgendermaßen:
	        
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