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Volume Dritter Abschnitt. Die Organisation der Verwaltung in den letzten Jahren

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

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6) Einen Reinigungskeller, in welchem Wäsche, Betten und Klei 
dungsstücke bei einer Temperatur von 65 — 70° R. beftnftcirj 
werden. 
7) In den parterre gelegenen Sitzungszimmern die Registratur 
und eine Unterhaltungsbibliothek für die Kranken des Hauses. 
8) Eine Synagoge zur Abhaltung des Gottesdienstes für die Re 
convalescenten. 
9) Eine Wohnung für den Hansvater, nebst Küche, Wasch- und 
Holzkeller. 
10) Einen Bodenraum zur Aufbewahrung der nicht im Gebrauch 
befindlichen Stücke des Inventariums. 
Als besoldete Beamte sungiren an der Anstalt: I) ein Arzt für 
die innere Station, Sanitätsrath vr. Herzberg; 2) ein Arzt für die 
äußere Station, vr. Lode; 3) ein Arzt als Accoucheur, vr. Oestreich; 
4) ein Wundarzt für die Ausübung der kleinen Chirurgie; 5) eine He 
beamme für die regelmäßigen Entbindungen; 6) ein Hausvater für die 
Oeconomie des Hauses. Der als solcher angestellte vr. Friedberg 
verficht auch seit Anfang 1853 die Stelle eines Asfistenzarztcs; 7) 3 fest 
angestellte Wärter und 2 Wärterinnen; nach Bedürfniß werden auch 
Ertrawärter und Wärterinnen auf unbestimmte Zeit angenommen; 
8) ein Bote. 
Die sub. 3, 4 jund 5 genannten Beamten fungiren 
gleichzeitig für die Stadtkranken. 
Für die Beköstigung der Kranken wird dem Hausvater ein Kostgeld 
von 9 Sgr. pro Verpflegungstag gezahlt. 
II. Die Stadtkrankenpflege fällt in ähnlicher Weise wie die Haus 
krankenpflege den Vorstehern,der Krankenverpflegungsanstalt anheim; 
das Amt eines Monaksvorstehers für die Stadtkranken wechselt 
monatlich unter vier Vorstehern. Diese ertheilen den sich meldenden 
Kranken nach gehaltener Recherche die Krankenscheine behufs un- 
entgeldlicher ärztlicher Behandlung und Gratisverabfolgung der 
Arzneien. Die Gesuche um Unterstützung werden von den Stadt 
kranken an den Monatsvorsteher gerichtet, der darüber zu verfügen 
hat. 
Als besoldete Beamte fungiren bei diesem Theil der 
Krankenpflege: I) zwei Aerzte (vv. Schönebcrg und Hol 
stein); 2) ein Accoucheur; 3) ein Wundarzt; 4) eine Hebeamme
	        
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