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6) Einen Reinigungskeller, in welchem Wäsche, Betten und Klei
dungsstücke bei einer Temperatur von 65 — 70° R. beftnftcirj
werden.
7) In den parterre gelegenen Sitzungszimmern die Registratur
und eine Unterhaltungsbibliothek für die Kranken des Hauses.
8) Eine Synagoge zur Abhaltung des Gottesdienstes für die Re
convalescenten.
9) Eine Wohnung für den Hansvater, nebst Küche, Wasch- und
Holzkeller.
10) Einen Bodenraum zur Aufbewahrung der nicht im Gebrauch
befindlichen Stücke des Inventariums.
Als besoldete Beamte sungiren an der Anstalt: I) ein Arzt für
die innere Station, Sanitätsrath vr. Herzberg; 2) ein Arzt für die
äußere Station, vr. Lode; 3) ein Arzt als Accoucheur, vr. Oestreich;
4) ein Wundarzt für die Ausübung der kleinen Chirurgie; 5) eine He
beamme für die regelmäßigen Entbindungen; 6) ein Hausvater für die
Oeconomie des Hauses. Der als solcher angestellte vr. Friedberg
verficht auch seit Anfang 1853 die Stelle eines Asfistenzarztcs; 7) 3 fest
angestellte Wärter und 2 Wärterinnen; nach Bedürfniß werden auch
Ertrawärter und Wärterinnen auf unbestimmte Zeit angenommen;
8) ein Bote.
Die sub. 3, 4 jund 5 genannten Beamten fungiren
gleichzeitig für die Stadtkranken.
Für die Beköstigung der Kranken wird dem Hausvater ein Kostgeld
von 9 Sgr. pro Verpflegungstag gezahlt.
II. Die Stadtkrankenpflege fällt in ähnlicher Weise wie die Haus
krankenpflege den Vorstehern,der Krankenverpflegungsanstalt anheim;
das Amt eines Monaksvorstehers für die Stadtkranken wechselt
monatlich unter vier Vorstehern. Diese ertheilen den sich meldenden
Kranken nach gehaltener Recherche die Krankenscheine behufs un-
entgeldlicher ärztlicher Behandlung und Gratisverabfolgung der
Arzneien. Die Gesuche um Unterstützung werden von den Stadt
kranken an den Monatsvorsteher gerichtet, der darüber zu verfügen
hat.
Als besoldete Beamte fungiren bei diesem Theil der
Krankenpflege: I) zwei Aerzte (vv. Schönebcrg und Hol
stein); 2) ein Accoucheur; 3) ein Wundarzt; 4) eine Hebeamme