Path:
Volume Dritter Abschnitt. Die Organisation der Verwaltung in den letzten Jahren

Full text: Bericht über die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1849/1853 (Public Domain)

103 
D. Krankenverpflegungsanstalt. 
1. Allgemeine Verwaltung. 
Die Krankenverpflegungsanstalt wird auf Grund eines im Jahre 
1822 entworfenen und von der Obrigkeit bestätigten, durch den Druck 
veröffentlichten Statuts verwaltet. Demnach liegt die Leitung der An 
stalt in den Händen von sieben Vorstehern, gegenwärtig die Herren 
P. L. Abraham, G. Z. Asche, Z. I. Hirschfcld, I. A. König, 
S. Wolfs, L. Wolfs, Abr. Meyer, von denen einer (der zuletzt Ge 
nannte) Rendant ist, und eines Deputirten des Gemeindevorstandes (Herr 
M. Salomon). Die Vorsteher der Anstalt werde» vom Gemeinde- 
Vorstand in Gemeinschaft mit dem Wahlcollegium gewählt. Die An 
stellung besoldeter Beamten geschieht durch die Vorsteher der Anstalt 
unter Bestälignng durch den Gemeinde-Vorstand. Die Anstaltsvorsteher 
haben jährlich einen Rechnungsabschluß dem Gemeinde-Vorstand vor 
zulegen; die Bilanz wird von zwei besonders gewählten Kontrolleuren 
(gegenwärtig die Herrn M. S. Baswitz und E. I. Kleemann) ge 
zogen, die Decharge von diesen in den Büchern vermerkt, und wenn dies 
geschehen, (auf Grund der Beschlüsse der Siebenundzwanzig vom 13. und 
23. September 1821) aus der Gemcindehauptkaffe diejenigen Ausgaben ge 
deckt, zu deren Bestreitung die eigenen, theils in Fonds, theils in frei 
willigen Geschenken und Beiträgen bestehende Mittel der Anstalt nicht 
ausreichen. Dieser Zuschuß betrug in den letzten vier Jahren durch 
schnittlich circa 4600 Thlr. 
Die Gesellschaft der Krankenbesucher (Bikkur Cholim), gestiftet im 
Jahre 1703, welche eigentlich den Grund zu der Krankenverpflegungs 
Anstalt gelegt, und deren Bestimmung ist, Kranke der Gemeinde, wohl 
habend oder bedürftig, zu besuchen, sie mit Trost und Gebet in ihrer 
Todesstunde zu unterstützen, und nach ihrem Hinscheiden bestimmte Ge 
bete ohne Entgeld zu verrichten, besteht unter dem Namen: Gottesdienst- 
sicher Verein der Krankenbesuchcr, noch fort, in Verbindung mit der 
Krankenverpflegungsanstalt, jedoch unter einer getrennten Verwaltung, 
zu der das obengenannte Statut die Grundzüge enthält.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.