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XVII. Städtische Volksbücherei und Lesehalle.
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In der letzten Woche des Juni eines jeden Jahres müssen zum Zwecke der Inventur
alle Bücher zurückgegeben werden.
10.
Ein vollständiges, übersichtliches Verzeichnis der Bücher und Zeitschriften
liegt im Vorzimmer und in der Lesehalle zur Benutzung des Publikums aus.
11.
Anschaffungen für die Volksbücherei und für das Lesezimmer können in einem eben
daselbst ausliegenden „Wunsch- und Beschwerdebuche" beantragt werden.
] 2.
Den Anordnungen des Büchervvarts ist Folge zu leisten.
Rauchen und lautes Sprechen ist untersagt.
Lesehalle.
lZ-
Die Lesehalle ist wochentags von 5 bis 9 Uhr abends, am Sonntag von 11 bis 1 Uhr
mittags geöffnet.
14.
In der Lesehalle stehen für die unentgeltliche Benutzung an Ort und Stelle zur Verfügung*
1. eine Auswahl von Nachschlagewerken,
2. technische und Unterhaltungszeitschriften,
3. die Bücher der Volksbücherei, soweit sie nicht verliehen sind.
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Wer die in der Lesehalle aufgestellten Bücher und Zeitschriften benutzen will, hat sie
selbst aus den Fächern zu nehmen und sie nach der Benutzung an ihren Platz zurückzustellen.
16.
Wird ein Buch aus der Volksbücherei zur Benutzung in der Lesehalle gewünscht, so
ist ein Bestellzettel nach ausliegendem Formular auszufüllen und dem aufsichtsführenden
Beamten zu übergeben, der das Buch herbeiholt und den Zettel nach Rückgabe des Buches
aushändigt.
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Die gewünschten Bücher können auf Verlangen in der Lesehalle eine Woche lang der
Benutzung des ersten Bewerbers vorbehalten werden.
18.
Wer den Bestimmungen der vorstehenden Benutzungsordnung nicht
nachkommt, kann von der Benutzung der Volksbücherei und der Lesehalle
zeitweise oder für immer ausgeschlossen werden.