B. Ausbau der Straßen.
481
Städteordnung für Schöneberg. So ist denn auch die Polizeiverordnung vom
12. August 1892 und ihr Nachtrag durch eine neuere — vom 30. März 1900 —
ersetzt worden.
Schon nach einigen Jahren drängten die bei der Anwendung der be
stehenden Polizeiverordnung gewonnenen Erfahrungen, sowie andererseits
die bedeutende Entwickelung der Berliner Pflasterverhältnisse zu weiteren
Verbesserungen. Schon die frühere Verwaltung sah sich veranlaßt, über
die von der damaligen Polizeiverordnung gestellten Mindestforderungen
gelegentlich hinauszugehen und besseres Granitpflaster (sogenanntes Pflaster
III. Klasse) oder Stampfasphalt mit Betonunterlage zu verwenden. So waren
bereits im ersten Verwaltungsbericht einige mit dem besseren Granitreihen
steinpflaster oder Asphalt befestigte Straßen aufgeführt. Wenn damals
insbesondere das Reihensteinpflaster III. Klasse gegenüber dem Reihenstein
pflaster IV. Klasse noch sehr zurücktrat und auch die mit Stampfasphalt
befestigten Straßenflächen verhältnismäßig unbedeutend waren, so haben
sich die Verhältnisse seit dem Jahre 1898 zugunsten einer Befestigung der
Fahrdämme der Straßen mit besseren Pflasterungsarten sehr geändert.
Kopfsteinpflaster kommt für definitive Pflasterungen überhaupt nicht mehr
in Frage. Es wird in der Hauptsache nur noch da verwendet, wo die
sofortige definitive Regulierung einer Straße wegen zu geringer Bebauung
oder aus technischen Gründen sich nicht empfiehlt — wie bei frisch auf
geschütteten Straßendämmen — oder wo es sich um solche Straßen handelt,
deren zukünftige Lage nicht genügend feststeht, die aber aus Verkehrs
rücksichten einer Befestigung bedürfen. Die definitiv regulierten Straßen
in den älteren Stadtteilen, die bei Abfassung des ersten Verwaltungsberichts
mit Kopfsteinpflaster versehen waren, sind — von einigen Ausnahmen ab
gesehen — inzwischen mit Reihenstein- oder Asphaltpflaster befestigt worden.
Dagegen weist der Friedenauer Ortsteil von Schöneberg noch eine nicht
unbeträchtliche Anzahl von Straßen mit Kopfsteinpflaster auf. In den
nächsten Jahren aber dürften auch diese Straßen besseres Pflaster erhalten,
• •
Kopfsteine aber werden dann wohl ausschließlich nur für Ubergangszustände
in Anwendung kommen.
Die Straßen, welche Ende 1902 noch Kopfsteinbefestigung aufweisen,
sind aus der Nachweisung über die Befestigungsarten der Straßen etc.
S. 484 fr. zu entnehmen. Danach sind am Schluß der Berichtszeit noch ungefähr
13Z 500 qm Kopfsteinpflasterflächen vorhanden, von denen allerdings ein Teil
auf die provisorisch hergestellten Straßen entfällt. Wie das Kopfsteinpflaster
stetig, ungeachtet der Zunahme der Straßenflächen abgenommen, zeigt die
graphische Darstellung (Abbildung 8). Die Abnahme vom Jahre 1894 bis
zum Jahre 1902 betrug rd. 43000 qm. Erst am Ende des Jahres 1901 und
im folgenden Jahre steigt die Kurve wieder plötzlich an, nachdem sie den
größten Tiefstand etwa im Herbst 1901 erreicht hatte. Diese Erscheinung
ist darauf zurückzuführen, daß seit Ende 1901 eine Reihe von Straßen im
Westgelände neu angelegt und zunächst provisorisch mit Kopfsteinen be
festigt worden ist.