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Full text : Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 195.1909 (Public Domain)

Carl  Heymanns  Verlag,

Nt  1  <33277646701

Seitschrifl  |||||||

Hera«»

Dr.  Richard  Schmidt  und
1.  Band.  1.  bis  4.  Heft.

Dr.  Adolf  Grabawsky
Berlin  1907/08.  16  Mark

Das  deutsche  Volk  ist  das  unpolitischste  aller
Kulturvölker.  Keine  anverd  Nation  krankt  an  einem
so  auffallenden  Mangel  an  politischem  Sinn  wie  die
unsrige.  „Das  ewige  Ach  und  Weh"  des  deutschen
öffentlichen  Lebens  seit  Jahrhunderten  ist  zum  großen
Teil  auf  unsere  polnische  Teilnahmlosigkeit  zurückzuführen, ­
  und  auch  die  unerfreulichen  Ereignisse  der
jüngsten  Zeit  ivaren  unmöglich  gewesen  bei  einem
Volke,  das  —  wie  etwa  das  englische  —  dauernd  ein
reges  politisches  Jnrereffe  betätigt,  stets  ernsthaft  an
der  praktischen  Politik  mitgewirkt  bat.  Wohl  ist
seit  geraumer  Zeit  ein  Teil  unserer  Preffe  bemüht,  hier
Wandel  zum  Besseren  zu  schaffen.  Aber  nur  langsam
will  das  mühsame  Werk  gelingen,  nur  gering  sind  die
Fortschritte,  die  bisher  erzielt  wurden.
Unter  solcheik  Verhältniffen  war  es  ein  guter
Gedanke,  eine  Zeitschrift  für  Politik  ins  Leben  zu
rufen,  ein  Organ  zu  gründen,  das  Freude  und  allgemeines, ­
  lebendiges  Jnrereffe  an  der  Beschäftigung
mit  der  Politik  wecken  soll,  das  bestimmt  in,  den
politischen  Sinn  im  Volke  zu  pflegen,  und  zugleich  eine
Verbindung  zwischen  der  praktischen  Politik  und  der
politischen  Theorie  herzustellen.
Jetzt  liegt  in  vier  stattlichen  Heften  der  erste  Jahrgang ­
  dieses  Zentralorgans  für  politische  Forschung  vor,
und  wir  können  feststellen,  daß  die  Herausgeber  der
„Zeitschrift  für  Politik"  die  Aufgabe,  die  sie  sich  gesetzt,
aufs  beste  gelöst  haben.  In  zahlreichen  ausgezeichneten
Aufsätzen  werden  grundlegende  theoretische  und  aktuellpraktische
  Fragen  der  Politik  behandelt.  Alle  diese
Artikel  sind  trotz  strenger  Wiffenschastlichkeit  allgemeinverständlich ­
  gehalten.-  sie  vermögen  das  Verständnis
für  Wesen  und  Ziele  der  Politik  zu  fördern  und  sind
geeignet,  aus  dem  Stadium  des  bloßen  Politisierens
in  das  der  ernsthaften  Beschäftigung  mit  der  Politik
hinüberzuführen.
Im  ersten  Hefte  fesselt  besonders  eine  Säkularbetrachtung ­
  über  Verwaltungsreform  und  Politik  von
Hugo  Preuß.  Der  ausgezeichnete  Kenner  des  preußischen ­
  Staats-  und  Berwaltunasrechts  zeigt  uns  hier
das  Grundübel,  an  dem  die  preußische  Berwaltungsorganisation
  krankt.  Diese  rackix  malorum  ist,  daß
zwar  das  Prinzip  der  Selbstverwaltung  als  Fundament
der  Berwaltungsorganisation  proklamiert  worden,
daß  aber  die  staatliche  Aufsicht  zur  positiven  Leitung
kommunaler  Verwaltung  entartet  ist,  und  daß  im  Zusammenhang ­
  damit  das  logisch  unmögliche,  daher  stets
zur  Willkür  führende  Bestreben  überwiegt,  aus  dem
Gebiete  der  örtlichen  Verwaltung  einen  mehr  oder
minder  großen  Teil  herauszuschneiden,  um  ihn  als.
lokale  Aufgaben  der  Staatsverwaltung  der  Kommunaltätigkeit ­
  zu  entziehen.  In  den  Reibungen,  die  sich
hieraus  zwischen  zentraler  und  lokaler  Verwaltung
fortgesetzt  ergeben,  gesellt  sich  noch  der  Gegensatz
zwischen  den  Rudimenten  des  alten  Obrigkeitsstaates
und  der  modernen  Organisation  kommunaler  Selbstverwaltungskörper. ­
  Preuß  fordert,  daß  die  staatliche
Leitung  der  kommunalen  VerwaltnngStätigkeit  in  eine
bloße  Staatsaufsicht  umgewandelt  und  der  vvu  der
Staatsverwaltung  festgehaltene  Kreis  von  örtlichen
Funktionen  der  kommunalen  Selbstverwaltung  ausgeliefert ­
  werde.  Eine  Rekonstruktion  der  preußischen
Verwaltung  in  diesen!  Sinne  würde  sich  als  eine  wirkliche ­
  Fortführung  des  Steinschen  Werkes  seinem
nnersten  Gehalte  nach  darstellen.  Sie  würde  keine  Umwälzung ­

  unseres  Staatslebens  sein,  weil  ja  die  Keime
schon  seit  einem  Jahrhundert  gegeben  sind,  sondern
lediglich  eine  organische  Entwicklung  jener  von  dem
großen  preußischen  Staatsmanne  gelegten  Keime.
Aus  der  großen  Reihe  vortrefflicher  Abhandlungen
des  zweiten  Heftes  sei  ein  Aufsatz  über  die  Aufgaben
des  modernen  Staates  von  Hans  v.  Frisch  hervorgehoben. ­
  Der  Baseler  Staatsrechtslehrer  weist  dem
modernen  Staate  drei  Aufgaben  zu:  Erstens  soll  der
Staat  für  seinen  und  seiner  Glieder  Schutz  sorgen.
Sodann  liegt  ihm  ob  die  planmäßige  Fortbildung
des  Rechts  und  deffen  Aufrechterhaltung  mit  Hilfe  der
staatlichen  Zwangsmittel.  Als  die  dritte  Tätigkeit
konimen  hinzu  die  Sorge  für  Gemeinschaft  und  Individuum, ­
  die  Berwaltungstätigkeit  im  nmfasiendsten
Sinne  des  Wortes,  d  e  Knlturpslege,  worin  der  Staat
mit  dem  Individuum  konkurriert.  Nach  drei  Richtungen ­
  hin  erfüllt  der  Staat  d  ose  Pflicht:  für  die  Menschheit, ­
  für  sein  Volk,  für  den  einzelnen.  Demgemäß  ist
diese  Tätigkeit  des  Staates  eine  allgemein  menschheitliche,
  eine  nationale  oder  eine  individuelle.  Die  letzte,
die  Sorge  für  das  Individuum,  ist  die  heiligste  und  wichtigste ­
  Aufgabe  des  Staates,  aber  auch  die  schwierigste.
Im  Mittelpunkte  des  dritten  Heftes  stehen  Martin
Spahns  Untersuchungen  über  die  Entstehung  der
nationalliberalen  Partei.  Der  an  der  Straßburger
Universität  dozierende  Sohn  des  Zentrumführers
schildert  hier  höchst  anschaulich  die  politischen  Erwägungen, ­
  ans  denen  die  altpreußischen  Rationalliberalen
  aus  dem  Verbände  der  deutschen  Fortschrittspartei ­
  ausschieden  und  in  eine  selbständige,  von  ihren
früheren  Parteigenossen  progrannnatisch  abgegrenzte
Stellung  einrückten.  —  Im  vierten  Hefte  verdient  vor
allem  ein  Aufsatz  des  Münchener  Völkerrechtslehrers
Karl  v.  Stengel  über  das  obligatorische  Schiedsverfahren ­
  und  den  Weltschiedsvertrag  Beachtung.  Stengel
hält  es  für  wahrscheinlich,  daß  der  Schiedsgerichtsgedanke ­
  mehr  und  mehr  an  Boden  gewinnen  und  daß
sich  schließlich  ein  Gewohnheitsrecht  dahin  bilden  wird,
daß  alle  nicht  die  nationale  Ehre  und  das  Lebensintereffe
  betreffenden  Streitigkeiten  durch  Schiedsspruch
beigelegt  werden,  dagegen  scheine  es  ihm  nach  menschlicher ­
  Voraussicht  ausgeschlossen,  daß  der  Krieg  jemals
ganz  beseitigt  werden  wird.  Dieser  Auffassung
Stengels  wird  man  in  der  Hauptsache  beipflichten
können,  dagegen  fordert  seine  scharfe  Bekämpfung  eines
auf  dem  Grundsätze  des  obligatorischen  Schiedsverfahrens ­
  beruhenden  Wellschiedsvertrages  mit  ständigem
Schiedsgerichte  zu  entschiedenem  Widerspruche  heraus.
Neben  den  großen  wissenschaftlichen  Abhandlungen, ­
  von  denen  wir  nur  einige  wenige  hier  hervorgehoben ­
  haben,  enthält  ein  jedes,  Heft  der  „Zeitschrift
für  Politik"  rechtsvergleichende  Übersichten,  die  —  zumeist ­
  gleichfalls  den  Charakter  selbständiger  wissenschaftlichen ­
  Arbeiten  tragend  —  über  den  Stand  der
politischen  Probleme  orientieren  sollen,  sowie  sorgfältige ­
  Besprechungen  der  wichtigsten  literarischen  Neuerscheinungen ­
  auf  politischem  Gebiete.  Die  Zeitschrift
verdient  ebensosehr  wegen  der  Vielseitigkeit  ihres  Inhalts ­
  wie  wegen  der  Gediegenheit  der  einzelnen  Beiträge ­
  volle  Anerkennung.  Im  Jntereffe  der  Entwicklung
politischen  Sinnes  und  der  Förderung  politischen  Verständnisses ­
  ist  ihr  die  weiteste  Verbreitung  zu  wünschen.
(Berliner  Tageblatt.)
Ernst  Mumm,  Landrichter  a.  T.
            
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