Carl Heymanns Verlag,
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Dr. Richard Schmidt und
1. Band. 1. bis 4. Heft.
Dr. Adolf Grabawsky
Berlin 1907/08. 16 Mark
Das deutsche Volk ist das unpolitischste aller
Kulturvölker. Keine anverd Nation krankt an einem
so auffallenden Mangel an politischem Sinn wie die
unsrige. „Das ewige Ach und Weh" des deutschen
öffentlichen Lebens seit Jahrhunderten ist zum großen
Teil auf unsere polnische Teilnahmlosigkeit zurückzuführen,
und auch die unerfreulichen Ereignisse der
jüngsten Zeit ivaren unmöglich gewesen bei einem
Volke, das — wie etwa das englische — dauernd ein
reges politisches Jnrereffe betätigt, stets ernsthaft an
der praktischen Politik mitgewirkt bat. Wohl ist
seit geraumer Zeit ein Teil unserer Preffe bemüht, hier
Wandel zum Besseren zu schaffen. Aber nur langsam
will das mühsame Werk gelingen, nur gering sind die
Fortschritte, die bisher erzielt wurden.
Unter solcheik Verhältniffen war es ein guter
Gedanke, eine Zeitschrift für Politik ins Leben zu
rufen, ein Organ zu gründen, das Freude und allgemeines,
lebendiges Jnrereffe an der Beschäftigung
mit der Politik wecken soll, das bestimmt in, den
politischen Sinn im Volke zu pflegen, und zugleich eine
Verbindung zwischen der praktischen Politik und der
politischen Theorie herzustellen.
Jetzt liegt in vier stattlichen Heften der erste Jahrgang
dieses Zentralorgans für politische Forschung vor,
und wir können feststellen, daß die Herausgeber der
„Zeitschrift für Politik" die Aufgabe, die sie sich gesetzt,
aufs beste gelöst haben. In zahlreichen ausgezeichneten
Aufsätzen werden grundlegende theoretische und aktuellpraktische
Fragen der Politik behandelt. Alle diese
Artikel sind trotz strenger Wiffenschastlichkeit allgemeinverständlich
gehalten.- sie vermögen das Verständnis
für Wesen und Ziele der Politik zu fördern und sind
geeignet, aus dem Stadium des bloßen Politisierens
in das der ernsthaften Beschäftigung mit der Politik
hinüberzuführen.
Im ersten Hefte fesselt besonders eine Säkularbetrachtung
über Verwaltungsreform und Politik von
Hugo Preuß. Der ausgezeichnete Kenner des preußischen
Staats- und Berwaltunasrechts zeigt uns hier
das Grundübel, an dem die preußische Berwaltungsorganisation
krankt. Diese rackix malorum ist, daß
zwar das Prinzip der Selbstverwaltung als Fundament
der Berwaltungsorganisation proklamiert worden,
daß aber die staatliche Aufsicht zur positiven Leitung
kommunaler Verwaltung entartet ist, und daß im Zusammenhang
damit das logisch unmögliche, daher stets
zur Willkür führende Bestreben überwiegt, aus dem
Gebiete der örtlichen Verwaltung einen mehr oder
minder großen Teil herauszuschneiden, um ihn als.
lokale Aufgaben der Staatsverwaltung der Kommunaltätigkeit
zu entziehen. In den Reibungen, die sich
hieraus zwischen zentraler und lokaler Verwaltung
fortgesetzt ergeben, gesellt sich noch der Gegensatz
zwischen den Rudimenten des alten Obrigkeitsstaates
und der modernen Organisation kommunaler Selbstverwaltungskörper.
Preuß fordert, daß die staatliche
Leitung der kommunalen VerwaltnngStätigkeit in eine
bloße Staatsaufsicht umgewandelt und der vvu der
Staatsverwaltung festgehaltene Kreis von örtlichen
Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung ausgeliefert
werde. Eine Rekonstruktion der preußischen
Verwaltung in diesen! Sinne würde sich als eine wirkliche
Fortführung des Steinschen Werkes seinem
nnersten Gehalte nach darstellen. Sie würde keine Umwälzung
unseres Staatslebens sein, weil ja die Keime
schon seit einem Jahrhundert gegeben sind, sondern
lediglich eine organische Entwicklung jener von dem
großen preußischen Staatsmanne gelegten Keime.
Aus der großen Reihe vortrefflicher Abhandlungen
des zweiten Heftes sei ein Aufsatz über die Aufgaben
des modernen Staates von Hans v. Frisch hervorgehoben.
Der Baseler Staatsrechtslehrer weist dem
modernen Staate drei Aufgaben zu: Erstens soll der
Staat für seinen und seiner Glieder Schutz sorgen.
Sodann liegt ihm ob die planmäßige Fortbildung
des Rechts und deffen Aufrechterhaltung mit Hilfe der
staatlichen Zwangsmittel. Als die dritte Tätigkeit
konimen hinzu die Sorge für Gemeinschaft und Individuum,
die Berwaltungstätigkeit im nmfasiendsten
Sinne des Wortes, d e Knlturpslege, worin der Staat
mit dem Individuum konkurriert. Nach drei Richtungen
hin erfüllt der Staat d ose Pflicht: für die Menschheit,
für sein Volk, für den einzelnen. Demgemäß ist
diese Tätigkeit des Staates eine allgemein menschheitliche,
eine nationale oder eine individuelle. Die letzte,
die Sorge für das Individuum, ist die heiligste und wichtigste
Aufgabe des Staates, aber auch die schwierigste.
Im Mittelpunkte des dritten Heftes stehen Martin
Spahns Untersuchungen über die Entstehung der
nationalliberalen Partei. Der an der Straßburger
Universität dozierende Sohn des Zentrumführers
schildert hier höchst anschaulich die politischen Erwägungen,
ans denen die altpreußischen Rationalliberalen
aus dem Verbände der deutschen Fortschrittspartei
ausschieden und in eine selbständige, von ihren
früheren Parteigenossen progrannnatisch abgegrenzte
Stellung einrückten. — Im vierten Hefte verdient vor
allem ein Aufsatz des Münchener Völkerrechtslehrers
Karl v. Stengel über das obligatorische Schiedsverfahren
und den Weltschiedsvertrag Beachtung. Stengel
hält es für wahrscheinlich, daß der Schiedsgerichtsgedanke
mehr und mehr an Boden gewinnen und daß
sich schließlich ein Gewohnheitsrecht dahin bilden wird,
daß alle nicht die nationale Ehre und das Lebensintereffe
betreffenden Streitigkeiten durch Schiedsspruch
beigelegt werden, dagegen scheine es ihm nach menschlicher
Voraussicht ausgeschlossen, daß der Krieg jemals
ganz beseitigt werden wird. Dieser Auffassung
Stengels wird man in der Hauptsache beipflichten
können, dagegen fordert seine scharfe Bekämpfung eines
auf dem Grundsätze des obligatorischen Schiedsverfahrens
beruhenden Wellschiedsvertrages mit ständigem
Schiedsgerichte zu entschiedenem Widerspruche heraus.
Neben den großen wissenschaftlichen Abhandlungen,
von denen wir nur einige wenige hier hervorgehoben
haben, enthält ein jedes, Heft der „Zeitschrift
für Politik" rechtsvergleichende Übersichten, die — zumeist
gleichfalls den Charakter selbständiger wissenschaftlichen
Arbeiten tragend — über den Stand der
politischen Probleme orientieren sollen, sowie sorgfältige
Besprechungen der wichtigsten literarischen Neuerscheinungen
auf politischem Gebiete. Die Zeitschrift
verdient ebensosehr wegen der Vielseitigkeit ihres Inhalts
wie wegen der Gediegenheit der einzelnen Beiträge
volle Anerkennung. Im Jntereffe der Entwicklung
politischen Sinnes und der Förderung politischen Verständnisses
ist ihr die weiteste Verbreitung zu wünschen.
(Berliner Tageblatt.)
Ernst Mumm, Landrichter a. T.