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Volume Zweiter Abschnitt. Potsdam

Full text: Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Issue167.1881 (Public Domain)

Oherlin-Central-Verein. Waisen-Anstalt. 
«13 
Ritter,Prediger(s.Heil. Geist-Kirche). 
Dr. Spieker, Oberlehrer und Prof, 
(s. Realschule). 
Dr. ScMllbach, dgl. (s. Gymnasium). 
Se. Exc. Dr. Stephan, Staats-Sekr. I 
d. Reichs-Postamts (s. das. Berlin). 
Gröbler, Rechn. R., Schatzmeister 
(s. Ob. Rechnungskammer). 
Grothe, Rechn. R. (s. Ob. Rechnungs 
kammer). 
König, dgl., Sekretär (s. das.). 
Lehrer und Erzieher. 
Kistenmacher, Insp. s|w4., in der 
Anstalt. 
Tschirch, Kandidat, Erziehuugs- 
gehilfe, das. 
Oberliu-Central-Tereiu. 
Protektorin: Ihre Kgl. Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich Karl. 
Graf Moltke, General-Feldmarschall, i v.Bötticher, Geh.Ob.Reg.R..2.stellv. 
Vors. (s. Berlin, Generalstab), j Vors. (s. Berlin, Haus-Min.). 
Stoecker, Hof- und Domprediger, Hoppe, Pastor, Geschäftsführer, No- 
1. stellvertret. Vors. (s. Berlin, | wawes. 
Domkirche). Koller, dgl., Schriftführer, das. 
Diakouissenhaus (Oberlinhaus) in Nowawes. 
Hoppe, Pastor. Vorst., Nowawes. | Frl. v. Saldern, Oberin, Nowawes. 
Die Waisen-Anstalt der Provinz Brandenburg zu Klein-Glienicke 
bei Potsdam. 
(Diese Anstalt, durch Kabinetsordre vom 15. April 1832 genehmigt und mit den 
Rechten einer moralischen Person begabt, ist von dem 1846 verstorbenen Regie- 
mngsrath v. Türk lediglich auf die Mildthätigkeit begründet, und das Statut von 
dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten unterm 25. Februar 1833 be 
stätigt. (Cfr. Bekanntmachung der Statuten in No. 23 bezw. 26 der Amtsblätter 
der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. 0. für 1833.) Die 
Bestimmung der Anstalt ist, den verwaisten noch unerzogenen ehelichen, oder 
durch die Ehe legilimirten Söhnen der Bürger, Grundbesitzer und Gewerbetrei 
benden, der niederen Staats- und Kommuual-Beamten der Elementarlehrer in den 
Städten, sowie der Landschullehrer, eine dem Stande des Vaters und dem künf 
tigen Berufe der Zöglinge, desgleichen ihren Fähigkeiten angemessene Erziehung 
zu geben. Jedenfalls muss übrigens das Vermögen der Eltern zur Erziehung der 
Söhne nicht zureichen; auch dürfen keine vermögenden Verwandten, welche zu 
dem Zwecke hinzuzutreten verpflichtet sind, sich vorfinden. Die Zöglinge müssen 
einen vollständigen Anzug zur Anstalt bringen; sie sind vom vollendeten 8. bis 
zum 14. Jahre aufnahmefähig und bleiben in der Regel bis zum vollendeten 
15. Jahre; diejenigen aber, welche sich dem Forstfache widmen oder in das 
Schullehrer-Seminar eintreten wollen, bleiben bis zum 17. Jahre in der Anstalt. 
Das Vermögen derselben besteht gegenwärtig aus einem Grundstücke zu Klein- 
Glienicke und einem Grundstücke zu Potsdam, sowie aus zinsbar belegten Kapi 
talien im Betrage von 393 650 M Es sind bereits aus den Mitteln der Anstalt, 
sowie durch Einzahlung eines Kapitals, das Anfangs für eine Zöglingsstelle zu 
«00 M. bestimmt war, später auf 7500 .// und neuerdings auf 9000 Jt erhöht 
worden ist, 45 Zöglingsstelleu begründet.) 
Mitglieder des Waisenamtes. | Eckert, Kfm., Berlinerstr. 2. 
Giesecke, Geh. Ob. Rechn. R. a. D., Koppen, Stadtrath u. Stadtältester 
' ws. (s. Berlin-Potsd. Bahn). | (s. Magistrat). 
Wolff, Kreisgerichts-R. a. D. cgi4.,' Buttmann, Stadtrath und Professor 
französischest!-. 13a. i (s. das.).
	        
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