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Volume Erster Abschnitt. Berlin Kommunal-Verwaltung der Stadt Berlin

Full text: Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Issue167.1881 (Public Domain)

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Kommunal -Verioaltnng. 
Das Kuratorium der städtischen Stipendien-Stiftung. 
(Diese auf Kommunalbeschluss sich gründende Stiftung hat den Zweck, Söhnen hie 
siger ärmerer Einwohner das Studiren auf der hiesigen Universität zu ermög 
lichen. Es sind 6 Stipendien a 150 Mark jährlich gestiftet. Die Verleihung der 
selben besorgt, unter Genehmigung des Magistrats und der Stadtverordnetenver 
sammlung, ein besonderes Kuratorium.) 
Der Ober-Bürgermeister (s. Magistrat). 
Der jedesmalige Vorsitzende der Stadtv.-Versammlung (s. Stadtv.). 
Siebmann, Stadtverordneter (s. das.). 
Kommission zur Verleihung der Unterstützungen aus dem 
städtischen Unterstützung»-Fonds für Studirende der hiesige« 
Königlichen Universität. 
(Bereits vom 1. Januar 1836 ab hatten der Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin 
vorläufig auf fünf Jahre die Summe von 600 Thlrn. = 1800 M. jährlich bewilligt 
um aus derselben halbjährlich Unterstützungen an bedürftige- und würdige Studirende 
der hiesigen Universität in Raten von 25 Thlrn. = 75 M. zu verleihen. Diese Summe 
wurde, da das Bedürfnis sich fortwährend als ein dringendes herausstellte, seitdem stets 
von Neuem, jedesmal auf 6 Jahre, bewilligt. Aus Veranlassung der Feier des 
fünfzigjährigen Bestehens der hiesigen Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität 
beschlossen die Kommunalbebörden Berlins, um ihre lebhafte und dankbare Theil- 
nähme an dem Wöhle dieses Instituts zu bekunden, zwei Stiftungen zu errichten, 
von denen die eine 300 Tblr. = 900 M. jährlich aus Kommunalmitteln zu vier Preisen 
für die besten Preisschriften, welche von Studirenden der hiesigen Universität über die 
zu diesem Behufe von jeder der vier Fakultäten dieser Universität zu stellenden 
Preisaufgaben geliefert werden w'ürden, aussetzte, während durch die andere Stif 
tung der bisher aus städtischen Mitteln zur Unterstützung von Studirenden der hiesigen 
Universität bewilligte Fonds von 600 Thlrn. = 1800 M. vom 1. Oktbr. 1860 ab auf 
1200 Thir. = 3600 M. jährlich erhöht und in dieser Höhe dauernd erhalten werden 
sollte. Die Bewilligung der Unterstützungen an Studirende aus diesem Fonds ist einer 
Kommission übertragen, welche aus dem Ober-Bürgermeister und einem Mitgliede des 
Magistrats, vier Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung, einschliesslich des 
Vorstehers und des Stellvertreters desselben, dem Rektor, dem Richter und 
den Dekanen der vier Fakultäten der hiesigen Universität besteht. Die Unter 
stützungen werden im Mai und November eines jeden Jahres in halbjährlichen 
Raten von 90 M. an solche Studirende der hiesigen Universität verliehen, welche 
ihre Bedürftigkeit durch ein testimonium paupertatis und ihre Würdigkeit durch 
ihr Abiturienten-Prüfungszeugniss, sowie, wenn sie bereits ein Semester studirt 
haben, durch ein ihnen den bestehenden Vorschriften gemäss ertheiltes Dekanats- 
Zeugniss nachgewiesen haben. Bei gleicher Würdigkeit und Bedürftigkeit haben 
Diejenigen den Vorzug, die in der Stadt Berlin ortsangehörig sind. Den Studi 
renden, welche eine Unterstützung aus diesem Fonds erhalten haben, kann die 
selbe auch ferner bis zur Vollendung des Triennii und bei den Medizinern Q ua ' 
driennii academici bewilligt werden, wenn sie vor der Wiederbewilligung für das 
folgende Semester ein neues Dekanatszeugniss über ihre Studien dem Herrn Rektor 
der Universität vorlegen.) 
Der Ober-Bürgermeister, Vors. (s. 
Magistrat). 
Dr. Cauer, Stadtschulrath (s. das.). 
Der jedesmalige Vorsitzende der 
Stadtv. Versammlung (s. das.). 
Der jedesmalige Stadtverordneten- 
Vorsteher-Stellvertreter (s. das.). 
Dr. Horwitz, Stadtv. (s. das.) 
Dr. Kürten, dgl. (s. das.). 
Der jedesmalige Rektor 
Der Richter 
Die Dekane der vier 
Fakultäten 
bei der 
hiesige« 
Universität 
(s. das.)-
	        
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