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Volume Erster Abschnitt. Berlin Oberste Staats-Behörden und die von ihnen ressortirenden Verwaltungen

Full text: Adreß-Kalender für die königl. Haupt- und Residenzstädte Berlin und Potsdam, sowie Charlottenburg (Public Domain) Issue167.1881 (Public Domain)

Musern. 
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Unter der Verwaltung der Königlichen Kunst-Akademie stehen: 
a) Die Michael Beer’sehen Stiftungen. 
(Der zu München am 22. März 1833 verstorbene dramatische Schriftsteller Michael 
Beer aus Berlin hat durch letztwillige Verfügung ein Kapital zu einer Allerhöchst 
genehmigten Stiftung ausgesetzt, um unbemittelten Malern und Bildhauern die 
Ausbildung in ihrer Kunst in Italien durch Gewährung eines Stipendiums zu er 
leichtern, welches dem Sieger in einer jährlichen Preisbewerbung zu Theil wird, 
mit deren Veranstaltung die Königl. Akademie der Künste nach der Festsetzung 
des Stifters Allerhöchsten Orts beauftragt worden ist. Die Konkurrenten müssen 
sich zur jüdischen Religion bekennen, ein Alter von 22 Jahren erreicht haben, und 
Zöglinge einer deutschen Kunst-Akademie sein. Das Stipendium besteht in 2 250 Mark 
auf ein Jahr zu einer Studienreise nach Italien. Seit 1862 ist ein zweites Stipen 
dium für Maler, Bildhauer, Kupferstecher und Musiker ohne Unterschied des Glau 
bensbekenntnisses hinzugekommen.) 
b) Die v. Robr’scbe Stiftung. 
(Dieselbe ist gestiftet durch den am 11. Februar 1869 in Berlin verstorbenen Kunst 
freund, Kammergerichts-Assessor a. D. Philipp v. Rohr, dessen Testament ein Kapital 
von 45 000 Mark bestimmt zu Reise-Stipendien für Maler, Bildhauer und Architekten. 
Das Stipendium besteht in 4500 Mark zu einer einjährigen Studienreise und wird 
erworben in Folge einer von dem Senat der Akademie ausgeschriebenen Konkurrenz, 
welche alle zwei Jahre stattfindet.) 
c) Die Meyerbeer’scbe Stiftung. 
(Der zu Paris am 2. Mai 1864 "erstorbene General-Musikdirektor und Hof-Kapell 
meister Giacomo Meyerbeer bat in seinem unterm 30. Mai 1863 errichteten und 
am 13. Mai 1864 publizirten Testamente ein Kapital von 30 000 Mark ausgesetzt, 
welches von seinem Vermögen abgesondert auf den Namen „Meyerbeer’sche Stiftung 
für Tonkünstler“ festgestellt und von den Erben mit 5pCt. jährlich verzinst wei 
den soll. Inhalts der testamentarischen Bestimmung soll alle zwei Jahre für 
Studirende der musikalischen Komposition eine Konkurrenz ausgeschrieben und 
dem Sieger derselben die Summe von 3 000 Mark zu einer achtzehnmonatlichen 
Studienreise durch Deutschland, Frankreich und Italien ertheilt werden.) 
III. Königliche Museen. 
(Geschäftslokal; Gebäude des älteren Museums am Lustgarten, Eingang zunächst der 
Friedrichsbrficke. C.) 
(Die Gemälde-Galerie, die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium, die 
zur Besichtigung ausgelegten Münzen und Medaillen aller Zeilen und Länder im 
Münz-Kabinet, die Sammlung der Gyps-Abgüsse, die Sammlung 
für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die 
Sammlung der ägyptischen Alterthümer sind für den Besuch des Publi 
kums geöffnet: Dienstags, Mittwochs, Donnerstags, Freitags und 
Sonnabends, 
in den Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, 
in den Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr, 
sowie Sonntags von 12 bis 3 Uhr. 
Die SammlungderHandzeichnungen, Miniaturen u. Kunstdrucke 
im Museen-Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 
bis 3 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, als am Dienstag, Mittwoch, Don 
nerstag, Freitag und Sonnabend, ist der Besuch dieser Abtheilung ausschliess 
lich denjenigen Einheimischen und Fremden Vorbehalten, welche dieselbe zu 
Studien benutzen wollen. Das Münz-Kabinet ist für das Studium täglich in 
den Stunden von 1 bis 3 Uhr geöffnet. An den ersten Feiertagen des Oster-, 
des Pfingst- und des Weihnachtsfestes, sowie am Charfreitage, am Busstage, am 
Himmelfahrts- und am Neujahrstage sind die Königlichen Museen geschlossen, 
an den zweiten Feiertagen der erstgenannten drei Feste aber, wie an Sonntagen, 
geöffnet.)
	        
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