Da nach dem Eingehen dieser Schule nun gar
keine öffentliche Lehranstalt in diesem bedeutenden
und immer mehr wachsenden Stadttheile vorhanden
war, so hielt es der Magistrat für zweckmäßig, aus
den mittleren Stadttheilen, in welchen so viele öf-
fentliche Lehranstalten und besonders Gymnasien
zusammen liegen, Eins von den unter seinem Pa-
tronat stehenden Gymnasien, namentlich das Wer-
dersche dahin zu verlegen; dessen Local über dies in
jeder Hinsicht so unvortheilhaft war, daß es dem
Bedürfnis einer solchen Lehranstalt nicht entsprach,
und etwas Passenderes beschafft werden mußte. Zu
diesem Behuf sollte das gedachte Grundstück der
ehemaligen Neustädtschen Schule neu ausgebaut,
oder da es als Eckhaus nur mit kleinem Hof
versehen, und nicht recht passend belegen war, ein
anderes Grundstück in der dortigen Gegend erwor-
ben werden.
Das königl. Consistorium fand jedoch Beden-
ken, diese Verlegung zu genehmigen, und sie unter-
blieb daher. Das Grundstück wurde darauf ver-
kauft, und der Kaufpreis auch zum Theil zu den
Fonds des Werderschen Gymnasii eingeschlagen.
Als nun im vergangenen Jahr das Fürsten-