Di Steuer- und Zollblatt für Berlin 27. Jahrgang Nr.40 22. Juni 1977
b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „einem 8. $ 12 wird wie folgt geändert:
Betriebsangehörigen getroffen wird, der auf an u z
die Steuerbelange verpflichtet worden ist“ a) N te ES u EEE die Überschrift
durch die Worte „einer Steuerhilfsperson "EEE EHEMNT EINE INgl.
getroffen wird“ ersetzt. b) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
c) Absatz 4 wird wie folgt geändert: „Die Steuer, die mit der Entfernung des Sal-N
zes aus dem Herstellungsbetrieb oder bei der
aa) Satz 3 erhält folgende Fassung: Einfuhr mit der Überlassung zur steuerfreien
„S 4 Abs. 2 bis 5 und $ 5 Abs. 1 bis 4 Verwendung bedingt entsteht, erlischt, wenn
Satz 1 gilt sinngemäß.“; das Salz zu. einem in $ 1 oder $ 7 genannten
bb) in Satz 4 wird die Angabe „Absatzes 2 Zweck verwendet wird oder untergeht.“
Satz 1” durch die Angabe „Absatzes 2 c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Satz 1 und 2“ ersetzt. Y
.aa) Das Wort „Steuerschuld“.wird durch das
d) In Absatz 5 Satz 3 werden die Worte. „eines Wort „Steuer“ ersetzt;
auf die Steuerbelange verpflichteten Betriebs- bb) in Nummer 1 wird das Wort „vorangehörigen
vergällt wird, der“ durch die schriftswidrig“ durch das Wort „zweck-Worte
„einer Steuerhilfsperson vergällt wird, widrig“ ersetzt;
die“ ersetzt. ;
cc) in Nummer 2 wird das Wort „Falle“
2. In 83 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „ordnungsmä- durch das Wort „Fall” ersetzt.
Big“ gestrichen, d) In den Absätzen 3 und 4 wird jeweils das
Wort „Steuerschuld“ durch das Wort
3. 8 4 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Steuer“ ersetzt.
„Der Antragsteller hat auf Verlangen des Haupt- . . N
zollamts einen Plan der Betriebsanlage in zwei 9. $ 13 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Stücken vorzulegen, in dem die Lagerplätze von a) In Satz 1 wird die Angabe „Absatzes 1 Nr. 3
Salz kenntlich zu machen sind.“ und 4“ durch die Angabe „Absatzes 1 Nr. 3
bis 5“ ersetzt.
14. 85 wird wie folgt geändert: b) Satz 2 erhält folgende Fassung:
a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Worte „unver- „In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 5
steuerte Ablassung“ durch das Wort „Über- brauchen die Bestände an Salz nur aufgelassung“
ersetzt. nommen und angemeldet sowie der Zeitb)
In Absatz 7 Satz 2 werden die Worte „einen Un der EN A En NE a zu
auf die Steuerbelange verpflichteten Betriebs- vn. U wenn das Hauptzollamt dies verangehörigen“
durch die Worte „eine Steuer- angt.
hilfsperson“ ersetzt.
10. $ 14 erhält folgende Fassung:
5. 8 6 wird wie folgt geändert: „8 14
a) In Absatz 3 wird nach dem Wort „Zwischen- Ordnungswidrigkeiten
lagerinhaber” das Wort „‚ Ausfuhrlagerinha- (1) Ordnungswidrig im Sinne des $ 381 Abs. 1
ber“ eingefügt. Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzb)
In Absatz 4 wird das Wort „Steuerfestset- lich oder leichtfertig
zung. "durch das Wort: „Versteuerung” 1. einer Pflicht nach $ 2 Abs. 5 Satz 2, $ 4 Abs. 2
ersetzt. Satz 3 oder Absatz 4 Satz 1,.$ 5 Abs. 2 Satz 2,
N Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 2, 8 6
6. 88 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: Abs. 5, 8 8 Abs. 1 Satz 3, 8 9 Abs. 4 Satz 1, 8 10
„Der Antragsteller hat auf Verlangen des Haupt- Abs. 2 Satz 1, 2, 4 oder 5 oder $ 13 Abs. 3
zollamts Satz 2 oder 3 zuwiderhandelt,
1. eine Betriebserklärung, in der die Verwen- 2. einer Anzeigepflicht nach $ 4 Abs. 3 Satz 3
dung des Salzes im einzelnen beschrieben oder Absatz 5 Satz 1 oder $ 9 Abs. 5 Satz 1
wird, oder Absatz 6 Satz 1 zuwiderhandelt,
2. einen. Plan der Betriebsanlage, in dem die 3. einer Pflicht zur Führung des Verwendungs-Lagerplätze
von Salz kenntlich zu machen buches nach $ 5 Abs. 5 Satz 1 oder des Zwisind,
schenlagerbuches nach $ 10 Abs. 4 Satz 1
in zwei Stücken vorzulegen.“ zuwiderhandelt,
7 4. als Händler nach $ 11 abgepacktes Salz im
7. Die Überschrift vor $ 12 erhält folgende Fas- Sinne des $ 3 Abs. 3 bezieht, obwohl er mit
Sung: sonstigem unvergällten unversteuerten Salz
„IV. Steuerregelung“. handelt,
Am.