342 Sitzung ant 29. März 1928.
besprochene Sache. Die Zusammenstellung liegt vor.
Ich werde auch diese Vorlage kurz vor der Ab
stimmung aufrufen mW fragen, ob der Dringlichkeit
widersprochen wird. Es kann dann entschieden
werden, ob sie heute verabschiedet werden kaun.
Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein.
Unter Punkt 1 kommen zur Auslegung:
a) gemäß § 24 der Gesch.-Ord. die Vorschläge des
Ausschusses zur Begutachtung der Vorlagen
wegen Anstellung oder Pensionierung der be
soldeten Gemcindcbeamten und Lehrer;
b) gemäß § 27 der Gesch.-Ord. die Vorschlüge des
Ausschusses für Eingaben und Beschwerden.
Wenn bis zum Schluß der Versammlung kein
Widerspruch erhoben wird, gelten diese Vorschläge
als genehmigt.
Wir fahren nun in der Haushaltsberatung fort.
Die Abstimmungen — Punkt 2 der Tagesordnung —
werden gegen 19y 3 Uhr stattfinden.
(Stadtv. Krille: Herr Vorsteher, ich denke, die
Vorlage Nr. 5 — Straßenreinigungsbeiträge
soll heute erledigt werden!)
Dann schlägt der Aeltestenausschnß vor, die Vor
lage zu Punkt 5 der Tagesordnung heute vorweg
zu behandeln:
Festsetzung der Stratzenreinigungsbciträge für das
Rechnungsjahr 1928 — Drucks. 253 —.
Herr Krille ist Berichterstatter. Ich erteile ihm das
Wort.
Berichtcrst. Stadtv. Krille (S): Der Haushalts
ausschuß hat sich mit der Vorlage beschäftigt und
die Ursachen durchberaten, die zur Erhöhung der Bei
träge führen. Er hat auch sonst noch die einzelnen
Punkte erörtert, die den Anlaß zu einer Verweisung
an den Haushaltsausschuß boten. Die Straßenreini
gungskosten werden bekanntlich zu 95°/o umgelegt
auf die Besitzer und nur zu 5o/o aus allgemeinen
Mitteln gedeckt. Eine Erhöhung dieser Beiträge für
die Straßenreinigung hat sich notwendig gemacht ein
mal, weil die Erhöhung der Löhne und Gehälter
berücksichtigt werden muß bei der Etatisierung dieses
Kapitels und zweitens, weil auf der andern Seite
auch eine nicht unmerkliche Erhöhung der Preise für
Geräte und Materialien, die zur Straßenreinigung
benötigt werden, ebenfalls zu verzeichnen ist. Als
dritter Punkt kommt hinzu, daß eine Verbesserung
unserer Straßenreinignng durchgeführt worden ist
bzw. durchgeführt werden soll, die besonders ^ die
schnellere Abfuhr und Beseitigung der Straßen
kehrichthaufen im Gefolge hat.
Im Haushaltsattsschuß wurde nun von deutsch*
nationaler Seite Aufklärung darüber erbeten,
warum in den einzelnen Verwaltungsbezirken bei
den Straßenreinigungs-Etats Ueberschüsse vorhanden
seien. Zweitens wurde gewünscht, daß eine Ermäßi
gung der Beiträge dort eintreten solle, wo längere
Störungen in der Straßenreinignng, hervorgerufen
durch Untergrundbahnbauten und sonstiges Buddeln
auf den Straßen, stattfinden. Dort müsse eine Er
mäßigung ans Antrag der Anlieger eintreten.
Der Magistratsvertreter äußerte sich zum ersten
Punkte, -daß es zweifellos möglich sei, daß in ein
zelnen Verwaltungsbezirken ein rechnerischer Ueber*
schuß herauskäme. Der würde aber wettgemacht
wenn man die gesamten Verwaltungsbezirke für
Groß-Berlin in Betracht ziehe. Der Etat für Groß-
Berlin, insgesamt betrachtet, werde nur so aufgestellt,
daß Einnahmen und Ausgaben aufgehen; es wer
den demnach keine Ueberschüsse oder Gewinne ein
kalkuliert. Es möge in e.i n z e l n e n Bezirke n
vorgekommen sein, könne auch noch vorkommen. Das
liege an der Struktur der einzelnen Verwaltungs
bezirke, an der Art ihrer Reinigungsklassen und an
sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen. Es werde
aber, für das Gesamtgebiet Groß-Berlin betrachtet,
in keiner Weise geduldet oder überhaupt befürwortet
werden und auch nicht eintreten, daß eine solche
Ueberschußwirtschaft hier bei der Erhebung von Bei
trägen stattfindet.
Dann zur Frage der Ermäßigung der Beiträge
bzw. ztttn Erlaß der Beitrüge auf Antrag der An
lieger wurde vom Magistratsvertreter dahingehend
geantwortet, daß heute bereits die Möglichkeit vor
liege, wenn die Anlieger es beantragen, eine be
stimmte Ermäßigung zu erreichen. Es hat die Praxis
bereits gezeigt, daß es möglich sei. Es würde auch
darnach verfahren. Man könnte aber nicht dazu
übergehen, generell festzulegen, daß ein
Erlaß der Beiträge bzw. eine Ermäßigung eintrete»
könne. Zugrunde lag dieser letzteren Forderung ein
Antrag der Deutschnativnalen Fraktion, der wünschte,
„daß in Straßen, deren Reinigung durch Bauten,
Rohrverlegungen, Untergrnndbahnbauten usw. länger
als einen Monat unterbunden wird, die Reinigungs-
gebühr ans Antrag der Verpflichteten zu ermäßigen
bzw. zu erlassen sei." Nachdem der Magistrats
vertreter mitgeteilt hatte, daß ein Erlaß der Bei
träge nicht angängig, eine Ermäßigung jedoch mög-
lich sei und bereits durchgeführt werde, wurde der
Antrag mit Mehrheit abgelehnt, so daß also nur
die Magistratsvorlage heute zur Entscheidung steht.
Die Magistratsvorlage schildert in ihren Ein
zelheiten die Steigerung in den einzelnen Klassen.
Sie läßt die Klasse 4 aus, weil da eine gewisse
Annäherung an die Leistungen durchgeführt worden
ist und die Spannung zwischen den Klassen 4 und
5 eine Milderung erfahren habe. Aus diesem Grunde
ist die Klasse 4 im Gegensatz zu den andern Klassen 1,
'2, 3 und 5 von einer Erhöhung der Anliegerbeiträge
für die Stcaßenreinigungskosten verschont geblieben.
Ich habe Sie namens des Ausschusses zu bitten,
dieser Vorlage des Magistrats ohne jede Aenderung
zuzustimmen und den Antrag der Deutschnationalen
Fraktion, betreffend eine Ermäßigung bzw. den Erlaß
der Straßenreinigungsbeiträge unter bestimmten
Voraussetzungen, abzulehnen.
Vorst. Haß: Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Beratung ist geschlossen. Der Haushaltsausschuß
schlägt vor, die Magistratsvorlage anzunehmen.
Wer diesem Beschluß beitreten will, bitte ich, eine
Hand zu erheben.
(Geschieht.)
Das ist die Mehrheit der Versammlung. Die Vor
lage ist angenommen.
Wir fahret: nun in der
Haushaltsberatung
fort. Es war erledigt Kap. XVIII, Abt. 3 — Irren-
pflege —.
Wir kommen zu
Kap. XVIII, Abt. 4 — Hospital Buch —.
Die Berichterstatter verzichten.
Das Wort hat Frau Kollegin Hofsmaun-
Gwinner.
Stadtv. Frau Hoffmann-Gwinner (K): Meine
Dam eit und Herren! Der Magistrat hat vor einiger
Zeit eine Verfügung herausgehen lassen, wonach die
.Hospitanten nach Möglichkeit nicht mehr in An
stalten untergebracht werden sollen, weil nicht ge
nügend Platz ist. Das hat uns zu dem Antrage An
laß gegeben, daß hier mehr Plätze und mehr Gelegen
heiten für Hospitaliten geschaffen werden müssen.
Etwas sehr schmerzlich ist es uns, daß unser von
jeher gestellter Antrag, daß das Taschengeld der
Hospitanten auf 5 JK> erhöht wird und daß die
Arbeitsvergütnng auf 20 M festgesetzt wird, im