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Volume No. 14, 29. März 1928

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1928 (Public Domain)

342 Sitzung ant 29. März 1928. 
besprochene Sache. Die Zusammenstellung liegt vor. 
Ich werde auch diese Vorlage kurz vor der Ab 
stimmung aufrufen mW fragen, ob der Dringlichkeit 
widersprochen wird. Es kann dann entschieden 
werden, ob sie heute verabschiedet werden kaun. 
Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. 
Unter Punkt 1 kommen zur Auslegung: 
a) gemäß § 24 der Gesch.-Ord. die Vorschläge des 
Ausschusses zur Begutachtung der Vorlagen 
wegen Anstellung oder Pensionierung der be 
soldeten Gemcindcbeamten und Lehrer; 
b) gemäß § 27 der Gesch.-Ord. die Vorschlüge des 
Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. 
Wenn bis zum Schluß der Versammlung kein 
Widerspruch erhoben wird, gelten diese Vorschläge 
als genehmigt. 
Wir fahren nun in der Haushaltsberatung fort. 
Die Abstimmungen — Punkt 2 der Tagesordnung — 
werden gegen 19y 3 Uhr stattfinden. 
(Stadtv. Krille: Herr Vorsteher, ich denke, die 
Vorlage Nr. 5 — Straßenreinigungsbeiträge 
soll heute erledigt werden!) 
Dann schlägt der Aeltestenausschnß vor, die Vor 
lage zu Punkt 5 der Tagesordnung heute vorweg 
zu behandeln: 
Festsetzung der Stratzenreinigungsbciträge für das 
Rechnungsjahr 1928 — Drucks. 253 —. 
Herr Krille ist Berichterstatter. Ich erteile ihm das 
Wort. 
Berichtcrst. Stadtv. Krille (S): Der Haushalts 
ausschuß hat sich mit der Vorlage beschäftigt und 
die Ursachen durchberaten, die zur Erhöhung der Bei 
träge führen. Er hat auch sonst noch die einzelnen 
Punkte erörtert, die den Anlaß zu einer Verweisung 
an den Haushaltsausschuß boten. Die Straßenreini 
gungskosten werden bekanntlich zu 95°/o umgelegt 
auf die Besitzer und nur zu 5o/o aus allgemeinen 
Mitteln gedeckt. Eine Erhöhung dieser Beiträge für 
die Straßenreinigung hat sich notwendig gemacht ein 
mal, weil die Erhöhung der Löhne und Gehälter 
berücksichtigt werden muß bei der Etatisierung dieses 
Kapitels und zweitens, weil auf der andern Seite 
auch eine nicht unmerkliche Erhöhung der Preise für 
Geräte und Materialien, die zur Straßenreinigung 
benötigt werden, ebenfalls zu verzeichnen ist. Als 
dritter Punkt kommt hinzu, daß eine Verbesserung 
unserer Straßenreinignng durchgeführt worden ist 
bzw. durchgeführt werden soll, die besonders ^ die 
schnellere Abfuhr und Beseitigung der Straßen 
kehrichthaufen im Gefolge hat. 
Im Haushaltsattsschuß wurde nun von deutsch* 
nationaler Seite Aufklärung darüber erbeten, 
warum in den einzelnen Verwaltungsbezirken bei 
den Straßenreinigungs-Etats Ueberschüsse vorhanden 
seien. Zweitens wurde gewünscht, daß eine Ermäßi 
gung der Beiträge dort eintreten solle, wo längere 
Störungen in der Straßenreinignng, hervorgerufen 
durch Untergrundbahnbauten und sonstiges Buddeln 
auf den Straßen, stattfinden. Dort müsse eine Er 
mäßigung ans Antrag der Anlieger eintreten. 
Der Magistratsvertreter äußerte sich zum ersten 
Punkte, -daß es zweifellos möglich sei, daß in ein 
zelnen Verwaltungsbezirken ein rechnerischer Ueber* 
schuß herauskäme. Der würde aber wettgemacht 
wenn man die gesamten Verwaltungsbezirke für 
Groß-Berlin in Betracht ziehe. Der Etat für Groß- 
Berlin, insgesamt betrachtet, werde nur so aufgestellt, 
daß Einnahmen und Ausgaben aufgehen; es wer 
den demnach keine Ueberschüsse oder Gewinne ein 
kalkuliert. Es möge in e.i n z e l n e n Bezirke n 
vorgekommen sein, könne auch noch vorkommen. Das 
liege an der Struktur der einzelnen Verwaltungs 
bezirke, an der Art ihrer Reinigungsklassen und an 
sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen. Es werde 
aber, für das Gesamtgebiet Groß-Berlin betrachtet, 
in keiner Weise geduldet oder überhaupt befürwortet 
werden und auch nicht eintreten, daß eine solche 
Ueberschußwirtschaft hier bei der Erhebung von Bei 
trägen stattfindet. 
Dann zur Frage der Ermäßigung der Beiträge 
bzw. ztttn Erlaß der Beitrüge auf Antrag der An 
lieger wurde vom Magistratsvertreter dahingehend 
geantwortet, daß heute bereits die Möglichkeit vor 
liege, wenn die Anlieger es beantragen, eine be 
stimmte Ermäßigung zu erreichen. Es hat die Praxis 
bereits gezeigt, daß es möglich sei. Es würde auch 
darnach verfahren. Man könnte aber nicht dazu 
übergehen, generell festzulegen, daß ein 
Erlaß der Beiträge bzw. eine Ermäßigung eintrete» 
könne. Zugrunde lag dieser letzteren Forderung ein 
Antrag der Deutschnativnalen Fraktion, der wünschte, 
„daß in Straßen, deren Reinigung durch Bauten, 
Rohrverlegungen, Untergrnndbahnbauten usw. länger 
als einen Monat unterbunden wird, die Reinigungs- 
gebühr ans Antrag der Verpflichteten zu ermäßigen 
bzw. zu erlassen sei." Nachdem der Magistrats 
vertreter mitgeteilt hatte, daß ein Erlaß der Bei 
träge nicht angängig, eine Ermäßigung jedoch mög- 
lich sei und bereits durchgeführt werde, wurde der 
Antrag mit Mehrheit abgelehnt, so daß also nur 
die Magistratsvorlage heute zur Entscheidung steht. 
Die Magistratsvorlage schildert in ihren Ein 
zelheiten die Steigerung in den einzelnen Klassen. 
Sie läßt die Klasse 4 aus, weil da eine gewisse 
Annäherung an die Leistungen durchgeführt worden 
ist und die Spannung zwischen den Klassen 4 und 
5 eine Milderung erfahren habe. Aus diesem Grunde 
ist die Klasse 4 im Gegensatz zu den andern Klassen 1, 
'2, 3 und 5 von einer Erhöhung der Anliegerbeiträge 
für die Stcaßenreinigungskosten verschont geblieben. 
Ich habe Sie namens des Ausschusses zu bitten, 
dieser Vorlage des Magistrats ohne jede Aenderung 
zuzustimmen und den Antrag der Deutschnationalen 
Fraktion, betreffend eine Ermäßigung bzw. den Erlaß 
der Straßenreinigungsbeiträge unter bestimmten 
Voraussetzungen, abzulehnen. 
Vorst. Haß: Wortmeldungen liegen nicht vor. 
Die Beratung ist geschlossen. Der Haushaltsausschuß 
schlägt vor, die Magistratsvorlage anzunehmen. 
Wer diesem Beschluß beitreten will, bitte ich, eine 
Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Das ist die Mehrheit der Versammlung. Die Vor 
lage ist angenommen. 
Wir fahret: nun in der 
Haushaltsberatung 
fort. Es war erledigt Kap. XVIII, Abt. 3 — Irren- 
pflege —. 
Wir kommen zu 
Kap. XVIII, Abt. 4 — Hospital Buch —. 
Die Berichterstatter verzichten. 
Das Wort hat Frau Kollegin Hofsmaun- 
Gwinner. 
Stadtv. Frau Hoffmann-Gwinner (K): Meine 
Dam eit und Herren! Der Magistrat hat vor einiger 
Zeit eine Verfügung herausgehen lassen, wonach die 
.Hospitanten nach Möglichkeit nicht mehr in An 
stalten untergebracht werden sollen, weil nicht ge 
nügend Platz ist. Das hat uns zu dem Antrage An 
laß gegeben, daß hier mehr Plätze und mehr Gelegen 
heiten für Hospitaliten geschaffen werden müssen. 
Etwas sehr schmerzlich ist es uns, daß unser von 
jeher gestellter Antrag, daß das Taschengeld der 
Hospitanten auf 5 JK> erhöht wird und daß die 
Arbeitsvergütnng auf 20 M festgesetzt wird, im
	        
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