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Volume Sitzung 39, 15.12.1927

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1927 (Public Domain)

970 Sitzung ant 15. 
tigen decken. Es kann also nicht in erheblichem 
Umfange ein Fehler eingetreten sein, sondern es 
wird sich wahrscheinlich die Geschichte so abspielen, 
daß eine gewisse Anzahl ihre Meldung versäumt 
hat, daß im übrigen aber auch jetzt eine größere 
Zahl an Neumeldnngen sein wird, die itt dem Sinne, 
wie wir es festgestellt haben, nicht einmal von Woh 
nungsbedürftigen ausgehen, die also unsere Woh 
nungsliste wiederum mit neuem Ballast bepacken. 
Nun etwas anderes: Herr Kollege Degner hat 
hier Beispiele angeführt und hat gemeint, daß diese 
Beispiele beweisen, wie falsch die Haltung des Zen- 
tralwohnnngsamtes und des Wohnungsdezernenten 
gewesen ist. Er ist im Irrtum. Ich weiß nicht, ob 
er selber bei der Besprechung zugegen war, als wir 
die Feststellung trafen, was unter denjenigen ge 
meint ist, die zu streichen sind. Es ist ausdrücklich 
festgestellt worden, daß solche Fälle, die sich auf 
Wohnungsmängel oder auf Familienverhältuisse 
stützen, gar nicht von unserer Bestimmung getroffen 
werden. Also auch der Fall mit der Besohlaustalt 
fällt nicht darunter. Diese Bewerber sind weiter 
zu führen, das ist ausdrücklich festgestellt worden. 
Auch die Fälle, wo z. B. eine große Familie in 
unzulänglichen Räumen untergebracht ist, die also 
aus zwingenden Gründen eine andere Wohnung 
haben muß, fallen nicht darunter. Die dürfen nicht 
gestrichen werden. 
Diese Beispiele kommen also hier gar nicht in 
Frage, sondern solche Fälle sind nach wie vor in 
den Wohnungslisten zu führen und dürfen gar nicht 
gestrichen werden. Ich meine, wenn er sich auf solche 
Fälle stützt, so ist das schon abwegig und trifft nicht 
das Richtige, woraus es hier ankommt. 
Ich glaube aber, es wird müßig sein, sich über 
die Einzelheiten der Frage noch zu streiten. Wir 
haben uns ja im Ausschuß darüber verständigt, wie 
wir die Sache künftig handhaben werden. Es wird 
darauf hinauslaufen, daß die Beschwerdefülle, die 
nunmehr vorliegen, einer Prüfung unterzogen wer 
den. Es werden ferner diejenigen nachgeprüft wer 
den, die nun nachträglich ihre Meldung vollziehen, 
ch bin sicher, daß ich vielleicht in nicht allzu ferner 
eit Ihnen Mitteilung darüber machen kann, daß 
die Zahl der Eintragungen sich nach dieser Prüfung 
nicht allzu sehr, vielleicht überhaupt nicht, vermehrt 
haben wird. 
Vorst. - Stellv. Dr. Caspari: Weitere Wort 
meldungen liegen nicht vor. Wir können abstimmen. 
Ich bitte diejenigen, die dem Ausschußbeschlusse zu 
stimmen wollen, die Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Das ist die Mehrheit. Es ist nach dem Ausschuss« 
antrage beschlossen. 
Ich möchte nun vorschlagen, den Punkt 15 auszu 
lassen und die Punkte 10 und 17 heranzunehmen, da 
mit diese beiden Sachen noch zur Verhandlung 
kommen. 
Punkt 16: 
II. Beratung des Antrages der Stadtv. Gcilid 
und Gen., betr. Gewährung einer Wintcrbeihilfe , 
an alle Unterstützungsempfänger einschl. der Er 
werbslosen — Drucks. 799 u. 826 I b —. 
Punkt 17: 
II. Beratung des Antrages der Stadtv. Gäbet 
und Gen., betr. die Zahlung eines einmaligen 
Zuschusses an die Unterstützungsempfänger — 
Drucks. 644, 800 it. 820 1 a —. 
Zu Punkt 16 erteile ich als Berichterstatter dem 
Herrn Kollegen Heitmann das Wort. 
Dezember 1927. 
Berichterstatter Stadtv. Heitmann (S): Meine 
Damen und Herren! Der Antrag der Herren Gäbet 
und Parteifreunde, der lautet: 
„Der Magistrat wird ersucht, allen Unter« 
stützungsempfängern einschließlich der Erwerbslosen 
eine Winterbeihitfe in Höhe von 
30 ,%M für Ledige und 
40 3tM für Verheiratete ~|- 10 AM für Zu 
schlagsempfänger 
zu gewähren", 
hat den Ausschuß beschäftigt. Von dem Vertreter 
des Magistrats wurden uns die Zahlen der Unter 
stützungsempfänger vorgeführt, die bei diesem An 
trag in Frage kommen. Im weiteren wurde von dem 
Magistratsvertreler ausgeführt, daß die Gewährung 
einer Unterstützung allgemein an jeden Unter 
stützungsempfänger von vornherein ausgeschlossen 
werden müsse, weil unter solchen Umständen eine 
Rückerstattung von Unterstützungsmitteln durch das 
Reich nicht zu erwarten sein würde. 
Der Magistratsvertreter hat darauf hingewiesen, 
daß wir vor ca. 4 bis 5 Monaten in der Stadtver 
ordnetenversammlung eine Extraunterstützung an die 
Erwerbslosen in Höhe von 150 000 M> beschlossen 
haben, daß andere Großstädte Deutschlands: Frank 
furt a. M., München und andere, ebenfalls derartige 
Beschlüsse gefaßt haben und daß das Reich diese 
Mittel, die. von den einzelnen Städten zu diesem 
Zwecke aufgebracht wurden, in Anrechnung gebracht 
hat. 
Durch diese Tatsache wurde es außerordentlich 
schwer, im Ausschuß irgendwelche weitgehenden Be 
schlüsse zu fassen. Der Magistratsvertreter wies 
weiter darauf hin, daß es möglich sei, lediglich für 
einzelne Fälle nach individueller Prüfung eine be 
sondere Aufwendung erstattungsfähig zu machen. 
Es wurde weiter darauf hingewiesen, daß Mittel 
im Haushalt für eine Sonderunterstützung in Form 
einer Weihnachtsbeihilfe an Unterstützungsberechtigte 
nicht vorgesehen sei, und endlich wurde von dem 
Herrn Kämmerer erklärt, daß, wenn dieser Antrag 
im Ausschuß sowohl als auch im Plenum der Stadt 
verordnetenversammlung Annahme finden würde, die 
Ausgabe ca. 9 bis 10 Millionen betragen würde. 
Deckung für diese Summe würde nur durch die Er 
höhung der Gewerbe- und Grundsteuer zu be 
schaffen sein. Weiter müsse man damit rechnen, daß 
die Aufsichtsinstanzen zu einer derartigen Steuer- 
erhöhung im Laufe des Rechnungsjahres ihre Zu 
stimmung nicht geben würden. 
(Stadtv. Frau Rosenthal: Hört, hört!) 
Auf Grund dieser Tatsache ist der Ausschuß zu 
dem Beschlusse gekommen, den Antrag der Herren 
Gäbet und Parteifreunde abzulehnen. 
(Pfuirufe von der Tribüne.) 
Die Mehrheit hat diesen Beschluß gefaßt. Ich 
habe in objektivster Weise dem Plenum der Stadt 
verordnetenversammlung von diesem Beschlusse 
Kenntnis gegeben. 
Vorst.-SteUv. Dr. Caspari: Ich hatte vorhin 
unterlassen, eine Anfrage mitzuteilen, die inzwischen 
eingegangen ist. Sie lautet: 
„Der Magistrat hat durch Dienstblattversiigimg 
vom 14. 9. 1927 Teil I, 219, Seite 191 ange 
ordnet, daß auf Kosten der Stadt für jedes 
Gebäude und jedes Siedlungshaus der Berliner 
Siedlitngsgesellschast eine Reichsflagge beschafft 
werden soll.
	        
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