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Volume Sitzung 28, 1. Juli 1926

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

Sitzung ant 
Dann wurde weiter unter Punkt 5 verlangt, das 
Ausländer keine Eigenwohnung erhalten dürfen, solange 
deutsche Staatsangehörige ohne Wohnung sind. 
Hierbei ist zu bemerken, daß den Ausländern, nur 
soweit es nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist, 
Wohnungsmöglichkeit gegeben wird. An und für sich ist 
den Ausländern die Wohnungsmöglichkeit in Berlin 
außervrdentlicb erschwert. Aber es ist hierbei doch zu be 
merken, daß diese Bestrebungen eine gewisse Grenze 
haben durch die Rücksichtnahme, die wir nvtwendiger- 
weise den anderen Ländern gegenüber, mit denen wir in 
freundschaftlichen Beziehungen leben, üben müssen. Aber 
selbst darüber hinaus muß gesagt werden, daß doch eine 
derartige Maßnahme sehr leicht zu Repressalien anderer 
Staaten führen könnte. Der Ausschuß glaubte, daß die 
ungünstigen Rückwirkungen von viel einschneidenderer 
Bedeutung für Teutsche im Auslande sein würden als 
die günstigen, die wir tatsächlich bei der Durchführung 
einer derartigen Bestimmung erreichen könnten. 
Hierzu lag ein Schreiben der privaten Fürsorge 
vereine vor, die die Errichtung von Altersheimen nach 
suchten. In diesem Schreiben war der Ansicht Aus 
druck gegeben, daß durch die Errichtung von Alters 
heimen vielfach größere Wohnungen von einzelstehenden 
älteren Ehepaaren frei würden. Der Ausschuß war 
durchaus der Ansicht, daß derartige Fälle vielfach vor 
liegen. Er war weiter der Meinung, daß auch nach 
der Richtung hin, Freimachung von größeren Woh 
nungen und Ueberweisung einzelner Ehepaare in Al 
tersheime, bereits der Anfang durch die Bauten z. B. 
in Wilmersdorf und anderen Orten gemacht werde. Der 
Ausschuß empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
da anders, wie ich es dargelegt habe, zu diesen Antragen 
nicht Stellung zu nehmen war, denAntragK u n z e 
und Parteifreunden bzu lehnen. 
Der Ausschuß hat weiter zu dem Antrage Druck 
sache 55 Stellung genommen, in dem der Magistrat 
ersucht wird, in Verbindung mit.den städtischen Dienst 
stellen, sowie der Baupolizei, der städtischen, zentralen 
und bezirklichen Instanzen ein einheitliches Büro zur 
Genehmigung von Bauvorhaben zu schassen. 
In seiner Tendenz wollte dieser Antrag, der von 
den Herren Gäbet, Kestel und den übrigen Mitgliedern 
der ' Kommunistischen Stadtverordnetenfraktion gestellt 
war, die Ausführung der Bauvorhaben erleichtern. Der 
Antrag hat zum großen Teile seine Erledigung gefunden 
durch die Einsetzung eines sogenannten Wohnungs- oder 
Baukvmmissars in Berlin; der Posten ist zur Zeit durch . 
Herrn Stadtrat Wutzkh besetzt. Ich glaube, daß dadurch 
im Kern bereits das getroffen wird, was die Mitglieder 
der Kommunistischen Fraktion wollte». 
Zu dieser Drucksache hat dann ein Antrag Bender, 
soweit ich mich erinnere, einstimmige Annahme ge 
funden, der folgendermaßen lautet: 
„Die Ergebnisse der bei der Baupolizei und der 
Bauverwaltung schwebenden Verhandlungen, die 
eine Vereinfachung des Jnstanzenzuges erstreben, 
werden abgewartet. Der Mggistrat wird ersucht, die 
Ergebnisse der Versammlung durch eine besondere 
Vorlage bekannt zu geben." 
Ich weiß nicht, ob damit, daß der Magistrat der 
Stadtverordnetenversammlung davon Kenntnis gegeben 
hat, daß er einen Bankommissar ernannt hat, 
den Wünschen der Antragsteller voll Rechnung ge 
tragen ist. Würde das der Fall sein, dann würde auch 
der Antrag Bender, der vom Ausschuß einstimmig an 
genommen wurde, dadurch seine Erledigung gefunden 
haben. 
Es stand dann weiter zur Beratung der Antrag 
Drucksache 135, gestellt von den Herren Otto Gäbet, 
Krautzpaul und den übrigen Mitgliedern der Komm. 
Fraktion, in dem gegen eine Bekanntmachung des 
Magistrats im Dienstblatt Stellung genommen wurde, 
nach der der Gruudvermögenssteuerzuschlag rückwirkend 
ab 1. April 1926 zur Erhebung gelangen sollte. Die 
1. Juli 1926. 757 
. Kommunistische Fraktion behauptet, daß diese Auffassung 
steh in direktem Widerspruch mit dem § 11 des Reichs 
mieterschutzgesetzes befinde. Der Antrag hat folgenden 
Wortlaut: 
„Die Stadtverordnetenversammlung wolle daher 
beschließen: 
Der Magistrat wird aufgefordert, in seiner Be 
kanntmachung im Gemeindeblatt vom 31. Januar 
1925 den letzten Absaß sofort zurückzuziehen." 
Nach Auffassung des Ausschusses steht die Bekannt 
machung nicht im Widerspruch mit dem Reichsmieter- 
schutzgejetz. Auch die Rückwirkung ist nicht unzulässig, 
da der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung be 
logt, das; ab 1. Januar 1926 112>2% Gemeindesteuer- 
zuschlug erhoben wird. Der Ausschuß ist zur Ablehnung 
dieses Antrages gekommen, nachdem mit Ausnahme der 
Kommunisten diese Auffassung zu einer einheitlichen 
des Ausschusses geworden war. 
Dem Ausschuß lag weiter ob die Beratung über 
den Antrag Drucksache 212: 
„Die Stadtverordnetenversammlung ersucht den . 
Magistrat, dafür Sorge zu tragen, daß zugleich mit 
der Errichtung von Siedlungsbauten auch die er 
forderlichen Räumlichkeiten für Schulzwecke geschaffen 
werden." 
Der Ausschuß hat hier beschlossen, den Antrag dem 
Magistrat und der Schulverwaltung zur Erwägung zu 
überweisen. An und für sich erschien es dem Ausschuß 
ganz selbstverständlich, daß dort, wo einheitliche Sied 
lungsgebiete erstehen, auch die Schulverhältnisse so ge 
staltet werden, daß die Kinder nicht stundenlange Wege 
zur Schule zurückzulegen haben. Dieser Antrag hat, 
glaube ich, aber auch zum großen Teile seine Erledigung 
durch die Etatsberatungen gesunden, wo, soweit ich 
orientiert bin, der Auffassung, die in dem Antrage 
niedergelegt ist, beigetreten wurde. Ich möchte aber 
nochmals mit aller Entschiedenheit darauf hinweisen, 
daß im Ausschuß nur eine Meinung vorhanden war, 
lind zwar daß da, wo einheitliche Siedlungsgebiete er 
stehen oder wo sich ein Mangel an Schulen infolge von 
neu erstandenen Siedlungen herausstellt, unbedingt für 
die nötigen Schulbauten gesorgt werden muß. 
Der Antrag Drucksache 236, der weiterhin zur 
Beratung stand, besagt: 
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, 
der Magistrat wird ersucht, unverzüglich eine Vorlage 
auszuarbeiten, die den Bauarbeitern und Handwerks 
meistern, soweit mit öffentlichen Mitteln (Hauszins 
steuer) gebaut wird, die Löhne der baugewerblichen 
Arbeitnehmer sicherstellt. Der gleiche Grundsatz soll 
gelten, soweit es sich um Bauarbeiten der Stadt und 
der städtischen Gesellschaften handelt, die an private 
Unternehmer vergeben werden." 
Der Ausschuß ist hier zu einem Beschluß nicht 
gelangt. Dagegen ist er der Meinung, daß durch den 
zuständigeil Dezernenten weitestgehende Maßnahmen 
zur Sicherung der Löhne für die Arbeiter getroffen 
werden sollen. 
Meine Damen und .sperrest! Die hier geforderte 
Maßnahme ist außerordentlich schwierig durchzuführen. 
An und für sich kann, glaube ich, die zuständige Depu 
tation des Magistrats bei der Vergebung der Hauszius- 
steuerzuschüsse nur einen Einfluß dahin ausüben, daß 
möglichst sicheren mit der Ausführung der Arbeiten 
betrauten Arbeitgebern die Hauszinssteuerzuschüsse ge 
währt werden. Aber dadurch ist durchaus nicht die 
Gewähr gegeben, daß nun auch die Bauausführenden 
durchaus sichere Leute sind. Immerhin ist der Aus 
schuß der Meinung gewesen, daß nach dieser Richtung 
hin möglichst weitgehende Sicherungen getroffen werden 
sollen. 
Die Drucksache 237 betrifft einen Dringlichkeits 
antrag der Mitglieder der Kommunistischen Fraktion 
und besagt folgendes:
	        
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