Sitzung ant
Dann wurde weiter unter Punkt 5 verlangt, das
Ausländer keine Eigenwohnung erhalten dürfen, solange
deutsche Staatsangehörige ohne Wohnung sind.
Hierbei ist zu bemerken, daß den Ausländern, nur
soweit es nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist,
Wohnungsmöglichkeit gegeben wird. An und für sich ist
den Ausländern die Wohnungsmöglichkeit in Berlin
außervrdentlicb erschwert. Aber es ist hierbei doch zu be
merken, daß diese Bestrebungen eine gewisse Grenze
haben durch die Rücksichtnahme, die wir nvtwendiger-
weise den anderen Ländern gegenüber, mit denen wir in
freundschaftlichen Beziehungen leben, üben müssen. Aber
selbst darüber hinaus muß gesagt werden, daß doch eine
derartige Maßnahme sehr leicht zu Repressalien anderer
Staaten führen könnte. Der Ausschuß glaubte, daß die
ungünstigen Rückwirkungen von viel einschneidenderer
Bedeutung für Teutsche im Auslande sein würden als
die günstigen, die wir tatsächlich bei der Durchführung
einer derartigen Bestimmung erreichen könnten.
Hierzu lag ein Schreiben der privaten Fürsorge
vereine vor, die die Errichtung von Altersheimen nach
suchten. In diesem Schreiben war der Ansicht Aus
druck gegeben, daß durch die Errichtung von Alters
heimen vielfach größere Wohnungen von einzelstehenden
älteren Ehepaaren frei würden. Der Ausschuß war
durchaus der Ansicht, daß derartige Fälle vielfach vor
liegen. Er war weiter der Meinung, daß auch nach
der Richtung hin, Freimachung von größeren Woh
nungen und Ueberweisung einzelner Ehepaare in Al
tersheime, bereits der Anfang durch die Bauten z. B.
in Wilmersdorf und anderen Orten gemacht werde. Der
Ausschuß empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung,
da anders, wie ich es dargelegt habe, zu diesen Antragen
nicht Stellung zu nehmen war, denAntragK u n z e
und Parteifreunden bzu lehnen.
Der Ausschuß hat weiter zu dem Antrage Druck
sache 55 Stellung genommen, in dem der Magistrat
ersucht wird, in Verbindung mit.den städtischen Dienst
stellen, sowie der Baupolizei, der städtischen, zentralen
und bezirklichen Instanzen ein einheitliches Büro zur
Genehmigung von Bauvorhaben zu schassen.
In seiner Tendenz wollte dieser Antrag, der von
den Herren Gäbet, Kestel und den übrigen Mitgliedern
der ' Kommunistischen Stadtverordnetenfraktion gestellt
war, die Ausführung der Bauvorhaben erleichtern. Der
Antrag hat zum großen Teile seine Erledigung gefunden
durch die Einsetzung eines sogenannten Wohnungs- oder
Baukvmmissars in Berlin; der Posten ist zur Zeit durch .
Herrn Stadtrat Wutzkh besetzt. Ich glaube, daß dadurch
im Kern bereits das getroffen wird, was die Mitglieder
der Kommunistischen Fraktion wollte».
Zu dieser Drucksache hat dann ein Antrag Bender,
soweit ich mich erinnere, einstimmige Annahme ge
funden, der folgendermaßen lautet:
„Die Ergebnisse der bei der Baupolizei und der
Bauverwaltung schwebenden Verhandlungen, die
eine Vereinfachung des Jnstanzenzuges erstreben,
werden abgewartet. Der Mggistrat wird ersucht, die
Ergebnisse der Versammlung durch eine besondere
Vorlage bekannt zu geben."
Ich weiß nicht, ob damit, daß der Magistrat der
Stadtverordnetenversammlung davon Kenntnis gegeben
hat, daß er einen Bankommissar ernannt hat,
den Wünschen der Antragsteller voll Rechnung ge
tragen ist. Würde das der Fall sein, dann würde auch
der Antrag Bender, der vom Ausschuß einstimmig an
genommen wurde, dadurch seine Erledigung gefunden
haben.
Es stand dann weiter zur Beratung der Antrag
Drucksache 135, gestellt von den Herren Otto Gäbet,
Krautzpaul und den übrigen Mitgliedern der Komm.
Fraktion, in dem gegen eine Bekanntmachung des
Magistrats im Dienstblatt Stellung genommen wurde,
nach der der Gruudvermögenssteuerzuschlag rückwirkend
ab 1. April 1926 zur Erhebung gelangen sollte. Die
1. Juli 1926. 757
. Kommunistische Fraktion behauptet, daß diese Auffassung
steh in direktem Widerspruch mit dem § 11 des Reichs
mieterschutzgesetzes befinde. Der Antrag hat folgenden
Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung wolle daher
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in seiner Be
kanntmachung im Gemeindeblatt vom 31. Januar
1925 den letzten Absaß sofort zurückzuziehen."
Nach Auffassung des Ausschusses steht die Bekannt
machung nicht im Widerspruch mit dem Reichsmieter-
schutzgejetz. Auch die Rückwirkung ist nicht unzulässig,
da der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung be
logt, das; ab 1. Januar 1926 112>2% Gemeindesteuer-
zuschlug erhoben wird. Der Ausschuß ist zur Ablehnung
dieses Antrages gekommen, nachdem mit Ausnahme der
Kommunisten diese Auffassung zu einer einheitlichen
des Ausschusses geworden war.
Dem Ausschuß lag weiter ob die Beratung über
den Antrag Drucksache 212:
„Die Stadtverordnetenversammlung ersucht den .
Magistrat, dafür Sorge zu tragen, daß zugleich mit
der Errichtung von Siedlungsbauten auch die er
forderlichen Räumlichkeiten für Schulzwecke geschaffen
werden."
Der Ausschuß hat hier beschlossen, den Antrag dem
Magistrat und der Schulverwaltung zur Erwägung zu
überweisen. An und für sich erschien es dem Ausschuß
ganz selbstverständlich, daß dort, wo einheitliche Sied
lungsgebiete erstehen, auch die Schulverhältnisse so ge
staltet werden, daß die Kinder nicht stundenlange Wege
zur Schule zurückzulegen haben. Dieser Antrag hat,
glaube ich, aber auch zum großen Teile seine Erledigung
durch die Etatsberatungen gesunden, wo, soweit ich
orientiert bin, der Auffassung, die in dem Antrage
niedergelegt ist, beigetreten wurde. Ich möchte aber
nochmals mit aller Entschiedenheit darauf hinweisen,
daß im Ausschuß nur eine Meinung vorhanden war,
lind zwar daß da, wo einheitliche Siedlungsgebiete er
stehen oder wo sich ein Mangel an Schulen infolge von
neu erstandenen Siedlungen herausstellt, unbedingt für
die nötigen Schulbauten gesorgt werden muß.
Der Antrag Drucksache 236, der weiterhin zur
Beratung stand, besagt:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
der Magistrat wird ersucht, unverzüglich eine Vorlage
auszuarbeiten, die den Bauarbeitern und Handwerks
meistern, soweit mit öffentlichen Mitteln (Hauszins
steuer) gebaut wird, die Löhne der baugewerblichen
Arbeitnehmer sicherstellt. Der gleiche Grundsatz soll
gelten, soweit es sich um Bauarbeiten der Stadt und
der städtischen Gesellschaften handelt, die an private
Unternehmer vergeben werden."
Der Ausschuß ist hier zu einem Beschluß nicht
gelangt. Dagegen ist er der Meinung, daß durch den
zuständigeil Dezernenten weitestgehende Maßnahmen
zur Sicherung der Löhne für die Arbeiter getroffen
werden sollen.
Meine Damen und .sperrest! Die hier geforderte
Maßnahme ist außerordentlich schwierig durchzuführen.
An und für sich kann, glaube ich, die zuständige Depu
tation des Magistrats bei der Vergebung der Hauszius-
steuerzuschüsse nur einen Einfluß dahin ausüben, daß
möglichst sicheren mit der Ausführung der Arbeiten
betrauten Arbeitgebern die Hauszinssteuerzuschüsse ge
währt werden. Aber dadurch ist durchaus nicht die
Gewähr gegeben, daß nun auch die Bauausführenden
durchaus sichere Leute sind. Immerhin ist der Aus
schuß der Meinung gewesen, daß nach dieser Richtung
hin möglichst weitgehende Sicherungen getroffen werden
sollen.
Die Drucksache 237 betrifft einen Dringlichkeits
antrag der Mitglieder der Kommunistischen Fraktion
und besagt folgendes: