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Volume Sitzung 3, 21. Januar 1926

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1926 (Public Domain)

54 Sitzung am 21 
zu vermeiden, die von der Firma Großer & Klein 
aufgestellte Rechnung anerkannt. 
Bei der Uebernahme der Bauten durch die „Pri- 
mus"-Gesellschaft waren dieselben noch nicht fertig 
gestellt. Es entstanden der „Primus"-Gesellschaft noch 
weitere Aufwendungen für die Fertigstellung. Die 
Gefamtherstellnngskosteu belaufen sich auf: 
aj Rechnung der Firma Gro- . 
her & Klein 4 791,84 GM 
b) Aufwendungen der „Pri- 
mus"-G. m. b. H. . . . 1 355,66 „ 
c) Schuldenzinseu und An 
schlußkosten 334,23 „ 
d) Grundstückskosten .... 1 900,— „ 
e) Aufwendungen der Siedler 1086,20 „ 
zusammen: 9 467,43 GM 
Hiervon sind abzuziehen die 
in b) und c) enthaltenen Be 
träge für Miete und Schulden 
zinsen seit 1. Januar 1924 rd. 
mindestens 600,— GM 
bleiben Gesamtherstellungskosten 8 867,43 GM 
Die Finanzierung der Bauten soll in folgender 
Weise bewerkstelligt werden: 
a) Eigenes Geld der Siedler: 
bar 
132,70 GM 
in Leistungen 
1 086,20 
„ 
b) Landesdarlehn und Zuschüsse 4 007,— 
„ 
c) Hypothek der Preußischen 
Landespfandbriefanstalt . . 
1 000,— 
„ 
8% 
d) Hypothek der Firma Großer 
& Klein 
500,— 
,, 
8% 
e) Hypothek der Stadt Berlin 
640,— 
„ 
5% 
i) noch zu beschaffende Hypo 
12% 
thek 
1 500,— 
,, 
noch bar zu zahlen pro 
Siedler 1,53 „ 
wie oben: 8 867,43 GM 
Die Belastung für den einzelnen Siedler ist nach 
folgende: 
a) Zinsen der Hypothek der Preußischen 
Landespfandbriefanstalt 80 Jt, 
b) Zinsen der Hypothek der Firma Großer 
& Klein 40 „ 
c) Zinsen der Hypothek der Stadt Berlin 32 „ 
d) Zinsen (12) der noch zu beschaffenden 
Hypothek von 15 000 Jt 180 „ 
e) Hauszinssteuer und Grundvermögens- 
stener 150 „ 
zusammen: 482 Jt, 
Hierzu treten noch die Betriebs- und Jn- 
standhaltungskosten mit 168 Jt, 
so daß sich die Jahresmiete für ein Ein 
familienhaus auf rd 650 Jt, 
stellen würde. 
Die von den Siedlern aufgestellte Behauptung, 
ihre Beschwerden seien seitens des Magistrats un 
beantwortet geblieben, ist unzutreffend. Die Siedler 
vereinigung hat durch ihren Vorstand mit dem De 
zernenten des Städtebauamts verhandelt und ist ein 
gehend über alle Punkte der Finanzierung unter 
richtet worden. Das Städtebauamt hat auch mehr 
fach Vergleichsverhandlungen zwischen der Siedler 
vertretung und der „Primus"-G. m. b. H. geführt. 
Nach dem Ergebnis der letzten Vergleichsvcrhand- 
lung vom 29. August 1925 mußte das Stadtebau- 
amt annehmen, daß eine gütliche Einigung zwischen 
den Siedlern und der Gesellschaft erfolgen werde." 
Es ist Besprechung der Anfrage beantragt. Der 
Antrag bedarf der Unterstützung durch 15 Mitglieder 
des Hauses. Die Unterstützung reicht aus. 
Als erster Redner hat Herr Kollege Bender das 
Wort. 
. Januar 1926. 
Stadtv. Bender (DN.): Meine Damen und Herren! 
Es ist ganz unmöglich, daß die Zahlen, die uns hier 
eben vorgeführt wurden, von uns tatsächlich geschluckt 
bezw. verdaut werden. 
Andererseits ist die ganze Angelegenheit doch eine 
so verworrene, und in der Begründung der Anfrage 
der K.P.D. sind auch so schwere Vorwürfe erhoben, 
daß mau doch Wohl Gelegenheit nehme» muß, der Klar 
stellung der Anklagen einmal näher zu treten. 
Meine Freunde sind daher der Ansicht, daß nicht 
hier im Plenum, sondern in einem Ausschuß die ganze 
Sache beraten werden möge. Ich stelle daher namens 
meiner Ferunde den Antrag auf Ausschußüberweisung, 
um dort die Sache zu prüfen. 
Vorst. Hatz: Anträge zu Anfragen sind nach der 
Geschäftsordnung nicht zulässig, Herr Kollege Bender. 
Es kaun nur die Erörterung stattfinden. . 
Das Wort hat der Herr Kollege Krautzpaul. 
Stadtv. Krautzpaul (K.): Meine Damen und 
Herren! Die verlesene Antwort des Magistrats geht 
nicht davon aus, um den Siedlern zu helfen, ihnen 
entgegenzukommen, sie von dem, was sie drückt, zu be 
freien. Diese Antwort des Magistrats ist nicht zu 
verstehen, und ich möchte mir doch noch einmal er 
lauben, näher auf die ganze Materie einzugehen: 
Zu der Primusgesellschaft, um die es sich hier han 
delt, gehörten im Januar 1925 folgende Gesellschafter: 
Die Stadtgemeinde Berlin, die Siedlungsgenossenschaft 
Niederbarnim und die Firma Großer & Klein. Die 
Einlagen, die diese Gesellschafter in die Primusgesell 
schaft hineingebracht haben, betrugen 900 000 Jl. Am 
1. Januar 1925 stellte die Primusgesellschaft diese 
900 000 Jt in Goldmark um, und zwar in 90 000 Jl. 
Es fragt sich nun, ob diese 90 000 Jt, da in der Infla 
tion, genau so lute in anderen Gesellschaften, auch bei 
der Primnsgesellschaft kein Geld mehr vorhanden war, 
der Primusgesellschaft zugeführt wurden oder ob sie 
erst aus den Siedlern herausgequetscht werden sollten. 
Dieser Fall, der uns Veranlassung zu unserer An 
frage gegeben hat, zeigt uns ganz deutlich, daß diese 
Gelder erst aus den Siedlern herausgezogen werden 
sollten. Sie können sich vielleicht noch erinnern aus 
der vorletzten Sitzung des letzten Jahres, in der 
uns eine Vorlage wegen Austausches von Geschäfts 
anteilen zwischen der Siedlungsgenossenschaft Nieder 
barnim und der Primusgesellschaft vorgelegt und ange 
nommen wurde, daß man dort der Siedlungsgesellschaft 
Niederbarnim zu ihren 15 000 Jt 24 500 Jl zugezahlt 
hat. Jedenfalls sind auch diese Gelder aus den Knochen 
der Siedler herausgewirtschaftet worden. Sie sind aus 
ihnen herausgepreßt worden, um sie der Siedlungsge 
sellschaft Niederbarnim zu geben. 
Im strittigen Falle hier verlangt die „Primus" 
4 Jt pro Quadratmeter. Draußen in Britz hat man 
2 Jl für das Quadratmeter verlangt und draußen in 
Wittenau, in dieser Sandhölle, für den weißen Sand ver 
langt die „Primus" 4 Jl pro Quadratmeter. Im Jahre 
1921 verkaufte die „Primus" bereits einzelne Parzellen 
und verlangte dort für die Parzellen, die genau so ge 
schnitten sind, die genau aus demselben Sand bestehen wie 
diese Parzellen, um die es sich hier dreht, 420 Jt, und jetzt 
verlangt man von den Siedlern 1900 M für dieselben 
-Parzellen. Die Primus-Gesellschaft hat sich am 16. Ok 
tober 1924 im Handelsregister zu dem § 2 ihrer Satzun 
gen nachtragen lassen, daß sie gemeinnützig sei und aus 
schließlich der Förderung des Wohnungsbaues für die 
minderbemittelte Bevölkerung diene. Wenn man in 
diesem Falle berücksichtigt, daß sie im Jahre 1921 420 Jt 
verlangte und jetzt 1900 Jt, so muß man sagen, daß 
sie nicht der Gemeinnützigkeit dient oder wenigstens nicht 
unter den Begriff fällt, daß sie Wohnungen für die 
minderbemittelte Bevölkerung baut. So geht es auch
	        
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