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Volume Sitzung 35., 15. Oktober 1925

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1925 (Public Domain)

710 Sitzung am 15. Oktober 1925, 
dann kann eventl. noch geprüft werden, ob eine Ver 
besserung möglich ist. Wir sind zwar überzeugt, daß der 
Magistrat in solchen Dingen ungewöhnlich viel heraus 
zuschlagen vermag. Immerhin soll es vorgekommen 
sein, daß durch die Geltendmachung der gesetzlichen Zu 
ständigkeit der Stadtverordneten noch etwas mehr 
herausgeholt wurde. Wir haben ferner darauf hin 
weisen können, daß in zahllosen anderen Fällen der 
Magistrat Vergleiche der Stadtverordnetenversammlung 
zur Genehmigung vorgelegt hat. Ich brauche der Ver 
sammlung die einzelnen Fälle, auch die typischen, nicht 
vorzuweisen. 
Ich möchte also bittens daß wir den Beschluß so 
fassen und es dann dem Magistrat überlassen, ob er 
eine Vorlage machen will mit dem Antrage auf Zu 
stimmung, der eventl. noch Aenderungen zuließe, oder 
eine Vorlage auf Erteilung einer Indemnität, 
(Stadtv. Reuter: Das ist kein deutsches Wört!) 
— ich erwarte von Ihnen die Hilfe für die Ver 
deutschung — oder eine Vorlage anderer Art, meinet- 
wegen auch grundsätzlicher Art, darüber, wie er sich 
in ähnlichen Fällen verhalten wolle. 
Stadtkämmerer Dr. Karding: Meine Damen und 
Herren! Der Magistrat hat seinerzeit geglaubt, eine 
Vorlage nicht einreichen zu sollen, weil es sich bei diesem 
Vergleich mit dem Fiskus um die Erfüllung von Ver 
pflichtungen handelte, die mit Zustimmung zwar nicht 
dieser städtischen Körperschaften, aber der für den 
Zweckverband zuständigen Körperschaft, dessen Rechts 
nachfolger Vertut geworden war, aufgenommen waren. 
Es ist dann über den Inhalt dieser Abreden und über 
den Umfang der Belastung, die die Stadt dadurch er 
fährt, gelegentlich der Haushaltsberatung im Hans 
haltsausschuß eingehende Aufklärung gegeben worden. 
Nachdem aber der Haushaltsausschuß eine nochmalige 
Vorlage gewünscht hat, glaubt der Magistrat bei der 
Höhe des Objektes und der Bedeutung der Sache deut 
entsprechen zu sollen. Eine solche Vorlage wird ein 
gehen. 
Vorst.-Stellv. Dr. Caspari: Das Wort ist nicht 
verlangt. Ich darf danach annehmen, daß die Ver 
sammlung dem Ausschußantrage zustimmt. 
Wir kommen zu Nr. 20, 
II. Beratung des Antrages der Stadtv. Müller- 
Franken und Kollegen, Th. Fischer, Kemnitz, Safe- 
lowsky, Flieth, Buchwitz, betr. Herstellung des 
Straßenpflasters zwischen den Stratzenbahnschienen 
in der Weißenburger Straße in Asphalt — Druck 
sache 588 u. 666 —. 
Das Wort hat der Herr Stadtv. Fischer als Bericht 
erstatter. 
Berichterst. Stadtv. Th. Fischer: Meine Dante« 
und Herren! Ueber die Frage, ob bei asphaltierten 
Straßen zwischen den Straßenbahnschienen in Zukunft 
Kvpfsteinpflaster oder Asphaltpflaster verwendet werden 
soll, geht der Streit zwischen der Straßenbahn und der 
Tiefbauverwaltnng seit mehr als 15 Jahren. Im 
Fahre 1922 beantragte die Straßenbahn die Ausbesse 
rung des Pflasters, da während der langen Kriegszeit 
keinerlei Reparaturarbeiten vorgenommen worden 
waren.„..Weil aber zur damaligen Zeit Asphalt nur in 
ganz geringen Mengen ztt beschaffen war, genehmigte 
der Magistrat, daß das Straßenpflaster zwischen den 
Straßenbahnschienen in Stein ausgeführt werden dürfe. 
Auf Grund dieses Beschlusses ist auch jetzt die Aus 
führung der Pflasterarbeiten in Stein für verschiedene 
Straßen beantragt worden. Die Tiefbattverwaltung 
hatte sich nun gegen die Ausführung der Pflaster- 
arbeiten in Stein gewehrt, weil jetzt wieder gutes 
Pflastermaterial vorhanden ist. Die Straßenbahn hält 
nach wie vor die Ausführung der Arbeiten in Stein 
pflaster für zweckdienlicher. Vom Magistrat sind nun 
beide Parteien, sowohl die Tiesbauverwaltung als auch 
die Straßenbahn, zur Abgabe von Gutachten aufge 
fordert worden. Auf Grund dieser Gutachten beab 
sichtigt der Magistrat, einen neuen Beschluß zu fassen 
und eventl. den früheren Beschluß aufzuheben. 
Was nun die Pflasterung der Weißenburger 
Straße anbetrifft, so ist, wie der Stadtbaurat bemerkte, 
diese nach dem bestehenden Magistratsbeschluß in Stein 
ausgeführt worden und fast fertiggestellt. Eine Aende 
rung im Sinne des vorliegenden Antrages wäre heute 
nicht mehr möglich. 
Der Ausschuß gab seiner Meinung in folgendem 
Ausdruck: 
Er sieht davon ab, daß die int Bau mit Stein 
pflaster fast fertiggestellte Weißenburger Straße wieder 
aufgerissen und, wie eigentlich notwendig, mit Asphalt 
versehen wird. 
Der Ausschuß stellt ferner fest, daß, wie die Aus 
sprache ergeben hat, kein Grund vorliegt, bei asphaltier 
ten Straßen, in denen Straßenbahnlinien erneuert 
werden solle», das Pflaster zwischen den Schienen in 
Kopfsteinpflaster hergestellt wird. Der Ausschuß hält 
es vielmehr für erforderlich, daß in solchen Fällen das 
Straßenpflaster zwischen den Straßenbahnschienen stets 
wieder in Asphalt hergestellt wird. 
Nach diesen grundsätzlichen Feststellungen einigte 
sich der Ausschuß auf folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung halt den Antrag der Stadtv. 
Müller-Franken und Kollegen, betr. Herstellung des 
Straßenpflasters zwischen den Straßenbahnschiencn 
in der Weißenburger Straße in Asphalt, Drucks. 588, 
insofern als erledigt, als inzwischen die Neupflaste 
rung in der Weißenburger Straße erfolgt ist. 
Ich bitte die Versammlung, von diesem Beschluß 
Kenntnis zu nehmen. 
Vorst.-Stellv. Dr. Caspari: Wortmeldungen liegen 
nicht vor. Ich darf danach annehmen, daß die Ver 
sammlung deut Ausschußbeschluß zustimmt. 
Wir kommen zu Nr. 22, 
II. Beratung des Antrages der Stadtv. Müller-Fran 
ken und Parteifreunde, betr. Regulierung und 
Pflasterung der Hohenschönhauscner Straße Be 
zirksamt Lichtenberg und Weißensee — Druck 
sache 590 —. 
Berichterstatter ist der Herr Stadtv. Tempel. 
Berichterst. Stadtv. Tempel: Meine Damen und 
Herren! Der Ausschuß hatte wenig Arbeit. Es wurde 
von Mitgliedern der Tiefbaudeputalion berichtet, daß 
die Angelegenheit bereits kürzlich in der Tiefbaudepu- 
ckation erledigt worden wäre. Die Arbeiten sollen aus 
eingesparten Mitteln umgehend zur Ausführung ge 
bracht werden. Nach dieser Erklärung hielt der Ausschuß 
vittc weitere Erhöhung des Antrages für überflüssig und 
empfiehlt der Versammlung folgende Beschlußfassung: 
In Erledigung des Antrages der Stadtv. Müller- 
Franken und Parteifreunde — Drucks. 590 — ersucht 
die Versammlung den Magistrat, unverzüglich dafür 
Sorge zu tragen, daß die Hohenschönhausener Straße, 
soweit sie noch nicht neu gepflastert ist, in ordnungs 
mäßigen Zustand gebracht wird, insbesondere der 
Bürgersteig der bereits 1924 neu gepflasterten 
Straßenstrecke für Fußgänger passierbar gemacht 
wird. 
Ich bitte, diesen' Antrag anzunehmen. 
Vorst.-Strllv. Dr. Caspari: Wortmeldungen liegen 
nicht vor. Ich stelle auch hier fest, daß die Versammlung 
dem Ausschußbeschluß zustimmt. 
Wir kommen nun zu Nr. 24, 
I. und II. Beratung der Vorlage, betr. Genehmigung 
der „Anweisung der Stadt Berlin für die Aus 
führung der Fürsorgeerziehung" — Drucks. 650 —. 
Dazu liegt von den Herren Sellheiin und Gen. der 
Antrag vor, die Vorlage einem Ausschuß zu überweisen, 
und von den Herren Heimamt und Gen. ein Abände- 
rungsantrag: 
Im § 4 ist in der dritten Zeile das Wort „Dienst 
stelle" zu ersetzen durch „Arbeitsstelle". 
Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Ich schließe 
danach die erste Beratung. 
Also, meine Damen und Herrett, für die wenigen, 
die vorhin nicht anwesend waren, möchte ich mitteilen, 
daß wir uns mit der Vorlage 24 beschäftigen, daß dazu
	        
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