710 Sitzung am 15. Oktober 1925,
dann kann eventl. noch geprüft werden, ob eine Ver
besserung möglich ist. Wir sind zwar überzeugt, daß der
Magistrat in solchen Dingen ungewöhnlich viel heraus
zuschlagen vermag. Immerhin soll es vorgekommen
sein, daß durch die Geltendmachung der gesetzlichen Zu
ständigkeit der Stadtverordneten noch etwas mehr
herausgeholt wurde. Wir haben ferner darauf hin
weisen können, daß in zahllosen anderen Fällen der
Magistrat Vergleiche der Stadtverordnetenversammlung
zur Genehmigung vorgelegt hat. Ich brauche der Ver
sammlung die einzelnen Fälle, auch die typischen, nicht
vorzuweisen.
Ich möchte also bittens daß wir den Beschluß so
fassen und es dann dem Magistrat überlassen, ob er
eine Vorlage machen will mit dem Antrage auf Zu
stimmung, der eventl. noch Aenderungen zuließe, oder
eine Vorlage auf Erteilung einer Indemnität,
(Stadtv. Reuter: Das ist kein deutsches Wört!)
— ich erwarte von Ihnen die Hilfe für die Ver
deutschung — oder eine Vorlage anderer Art, meinet-
wegen auch grundsätzlicher Art, darüber, wie er sich
in ähnlichen Fällen verhalten wolle.
Stadtkämmerer Dr. Karding: Meine Damen und
Herren! Der Magistrat hat seinerzeit geglaubt, eine
Vorlage nicht einreichen zu sollen, weil es sich bei diesem
Vergleich mit dem Fiskus um die Erfüllung von Ver
pflichtungen handelte, die mit Zustimmung zwar nicht
dieser städtischen Körperschaften, aber der für den
Zweckverband zuständigen Körperschaft, dessen Rechts
nachfolger Vertut geworden war, aufgenommen waren.
Es ist dann über den Inhalt dieser Abreden und über
den Umfang der Belastung, die die Stadt dadurch er
fährt, gelegentlich der Haushaltsberatung im Hans
haltsausschuß eingehende Aufklärung gegeben worden.
Nachdem aber der Haushaltsausschuß eine nochmalige
Vorlage gewünscht hat, glaubt der Magistrat bei der
Höhe des Objektes und der Bedeutung der Sache deut
entsprechen zu sollen. Eine solche Vorlage wird ein
gehen.
Vorst.-Stellv. Dr. Caspari: Das Wort ist nicht
verlangt. Ich darf danach annehmen, daß die Ver
sammlung dem Ausschußantrage zustimmt.
Wir kommen zu Nr. 20,
II. Beratung des Antrages der Stadtv. Müller-
Franken und Kollegen, Th. Fischer, Kemnitz, Safe-
lowsky, Flieth, Buchwitz, betr. Herstellung des
Straßenpflasters zwischen den Stratzenbahnschienen
in der Weißenburger Straße in Asphalt — Druck
sache 588 u. 666 —.
Das Wort hat der Herr Stadtv. Fischer als Bericht
erstatter.
Berichterst. Stadtv. Th. Fischer: Meine Dante«
und Herren! Ueber die Frage, ob bei asphaltierten
Straßen zwischen den Straßenbahnschienen in Zukunft
Kvpfsteinpflaster oder Asphaltpflaster verwendet werden
soll, geht der Streit zwischen der Straßenbahn und der
Tiefbauverwaltnng seit mehr als 15 Jahren. Im
Fahre 1922 beantragte die Straßenbahn die Ausbesse
rung des Pflasters, da während der langen Kriegszeit
keinerlei Reparaturarbeiten vorgenommen worden
waren.„..Weil aber zur damaligen Zeit Asphalt nur in
ganz geringen Mengen ztt beschaffen war, genehmigte
der Magistrat, daß das Straßenpflaster zwischen den
Straßenbahnschienen in Stein ausgeführt werden dürfe.
Auf Grund dieses Beschlusses ist auch jetzt die Aus
führung der Pflasterarbeiten in Stein für verschiedene
Straßen beantragt worden. Die Tiefbattverwaltung
hatte sich nun gegen die Ausführung der Pflaster-
arbeiten in Stein gewehrt, weil jetzt wieder gutes
Pflastermaterial vorhanden ist. Die Straßenbahn hält
nach wie vor die Ausführung der Arbeiten in Stein
pflaster für zweckdienlicher. Vom Magistrat sind nun
beide Parteien, sowohl die Tiesbauverwaltung als auch
die Straßenbahn, zur Abgabe von Gutachten aufge
fordert worden. Auf Grund dieser Gutachten beab
sichtigt der Magistrat, einen neuen Beschluß zu fassen
und eventl. den früheren Beschluß aufzuheben.
Was nun die Pflasterung der Weißenburger
Straße anbetrifft, so ist, wie der Stadtbaurat bemerkte,
diese nach dem bestehenden Magistratsbeschluß in Stein
ausgeführt worden und fast fertiggestellt. Eine Aende
rung im Sinne des vorliegenden Antrages wäre heute
nicht mehr möglich.
Der Ausschuß gab seiner Meinung in folgendem
Ausdruck:
Er sieht davon ab, daß die int Bau mit Stein
pflaster fast fertiggestellte Weißenburger Straße wieder
aufgerissen und, wie eigentlich notwendig, mit Asphalt
versehen wird.
Der Ausschuß stellt ferner fest, daß, wie die Aus
sprache ergeben hat, kein Grund vorliegt, bei asphaltier
ten Straßen, in denen Straßenbahnlinien erneuert
werden solle», das Pflaster zwischen den Schienen in
Kopfsteinpflaster hergestellt wird. Der Ausschuß hält
es vielmehr für erforderlich, daß in solchen Fällen das
Straßenpflaster zwischen den Straßenbahnschienen stets
wieder in Asphalt hergestellt wird.
Nach diesen grundsätzlichen Feststellungen einigte
sich der Ausschuß auf folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung halt den Antrag der Stadtv.
Müller-Franken und Kollegen, betr. Herstellung des
Straßenpflasters zwischen den Straßenbahnschiencn
in der Weißenburger Straße in Asphalt, Drucks. 588,
insofern als erledigt, als inzwischen die Neupflaste
rung in der Weißenburger Straße erfolgt ist.
Ich bitte die Versammlung, von diesem Beschluß
Kenntnis zu nehmen.
Vorst.-Stellv. Dr. Caspari: Wortmeldungen liegen
nicht vor. Ich darf danach annehmen, daß die Ver
sammlung deut Ausschußbeschluß zustimmt.
Wir kommen zu Nr. 22,
II. Beratung des Antrages der Stadtv. Müller-Fran
ken und Parteifreunde, betr. Regulierung und
Pflasterung der Hohenschönhauscner Straße Be
zirksamt Lichtenberg und Weißensee — Druck
sache 590 —.
Berichterstatter ist der Herr Stadtv. Tempel.
Berichterst. Stadtv. Tempel: Meine Damen und
Herren! Der Ausschuß hatte wenig Arbeit. Es wurde
von Mitgliedern der Tiefbaudeputalion berichtet, daß
die Angelegenheit bereits kürzlich in der Tiefbaudepu-
ckation erledigt worden wäre. Die Arbeiten sollen aus
eingesparten Mitteln umgehend zur Ausführung ge
bracht werden. Nach dieser Erklärung hielt der Ausschuß
vittc weitere Erhöhung des Antrages für überflüssig und
empfiehlt der Versammlung folgende Beschlußfassung:
In Erledigung des Antrages der Stadtv. Müller-
Franken und Parteifreunde — Drucks. 590 — ersucht
die Versammlung den Magistrat, unverzüglich dafür
Sorge zu tragen, daß die Hohenschönhausener Straße,
soweit sie noch nicht neu gepflastert ist, in ordnungs
mäßigen Zustand gebracht wird, insbesondere der
Bürgersteig der bereits 1924 neu gepflasterten
Straßenstrecke für Fußgänger passierbar gemacht
wird.
Ich bitte, diesen' Antrag anzunehmen.
Vorst.-Strllv. Dr. Caspari: Wortmeldungen liegen
nicht vor. Ich stelle auch hier fest, daß die Versammlung
dem Ausschußbeschluß zustimmt.
Wir kommen nun zu Nr. 24,
I. und II. Beratung der Vorlage, betr. Genehmigung
der „Anweisung der Stadt Berlin für die Aus
führung der Fürsorgeerziehung" — Drucks. 650 —.
Dazu liegt von den Herren Sellheiin und Gen. der
Antrag vor, die Vorlage einem Ausschuß zu überweisen,
und von den Herren Heimamt und Gen. ein Abände-
rungsantrag:
Im § 4 ist in der dritten Zeile das Wort „Dienst
stelle" zu ersetzen durch „Arbeitsstelle".
Eine Wortmeldung liegt nicht vor. Ich schließe
danach die erste Beratung.
Also, meine Damen und Herrett, für die wenigen,
die vorhin nicht anwesend waren, möchte ich mitteilen,
daß wir uns mit der Vorlage 24 beschäftigen, daß dazu