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Volume Sitzung 33., 1. Oktober 1925

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1925 (Public Domain)

664 _ Sitzung am 1. 
Die Zustände sind dort derartig, daß inan nicht 
einen Tag warten, sondern mit der Straszenregulierung 
tatsächlich morgen beginnen sollte, wenn die Möglichkeit 
dafür besteht. Wir haben lange, viel zu lange gewartet, 
und es wundert [mich nur, daß dort nicht schon mehr 
Unglücksfälle vorgekommen sind, 
(Rechts: Sehr richtig!) 
die auf den Zustand der Straße allein zurückfallen würden. 
Borst. Haß: Weitere Wortmeldungen liegen nicht 
vor. Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt. 
Wir kommen zu Punkt 7: 
II. Beratung der Vorlage, betr. die weitere Auf 
stockung des alten Rathauses in Neukölln — Druck 
sache 569 —. 
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die 
II. Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. 
Wer bVc Vorlage Drucks. 569 annehmen will, bitte 
ich, eine Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Mit großer Mehrheit ist die Vorlage angenommen. 
Wir kommen zu Punkt 8: 
H. Beratung der Vorlage, betr. Geschäftsordnung für 
die Kuratorien an den städtischen höheren Fach 
schulen — Drucks. 496 und 605 —. 
Berichterstatter ist Herr Stadtv. Herzog. Ich er 
teile ihm das Wort. 
Berichtcrst. Stadtv. Herzog: Meine Damen und 
Herren! Am 17. September ist in einstündiger Aus 
schußsitzung die Satzung für die Kuratorien an den 
städtischen höheren Fachschulen nochmals durchberaten 
worden. Veranlaßt wurde diese Ausschußsitzung durch 
Bedenken, die insbesondere gegen die Zusammensetzung 
dieser. Kuratorien laut wurden, ferner auch noch durch 
kleinere Unstimmigkeiten in den einzelnen Para 
graphen. 
Nach einer kurzen Generaldebatte über die Frage, 
ob überhaupt, da eine Deputation für die Fachschulen 
vorhanden ist, besondere Kuratorien nötig seien, kam der 
Ausschuß zu dem Beschluß, den § 1, der die Notwendig 
keit bestimmt, anzunehmen. 
Mit Rücksicht auf den eigentlichen Zweck dieser Ku 
ratorien, daß sie nämlich, wie § 1 sagt, „die Beziehungen 
der Schule zur Praxis und zu den auf den Unterrichts- 
gebicten der Schule schöpferisch tätigen Fachleuten 
pflegen" sollten, wurde im § 2 eine andere Zusammen 
setzung beantragt, nämlich so, daß unter allen Umständen 
die zahlenmäßige Ueberlegenheit der Fachleute garantiert 
würde. Es wurde der Antrag gestellt, im § 2 statt: „aus 
mindestens 5 anerkannten Fachleuten" zu setzen: „aus 
mindestens 7 anerkannten Fachleuten", insbesondere mit 
Rücksicht darauf, daß die Zahl der staatlichen Ver 
treter, die im § 3 vorgesehen sind, nicht genannt war. 
Es wurde nachgewiesen, daß den 5 Fachvertretern 5 be 
amtete Vertreter gegenüberstehen und daß dadurch das 
Uebergewicht der Fachleute ebeu illusorisch wurde. 
Dann wurden noch einzelne Unstimmigkeiten, z. B. 
ein Widerspruch des § 5 zum § 7, daß beide Anträge der 
Kuratorien an die Deputation zum Ziele haben, be 
sprochen. Diese Unstimmigkeiten wurden nun durch fol 
gende Anträge, die Annahme fanden, beseitigt: 
Zum § 5 wurde auf einen entsprechenden Antrag 
beschlossen, im ersten Satz statt: „und kann auch selb 
ständig Anträge an die Deputation stellen", zu setzen: 
„und kann auch selbständig Anträge an die Verwaltung 
stellen". Ebenso wurde im § 7 entsprechend beschlossen, 
zwischen den Worten „nicht" und „stattgegeben" einzu 
fügen: durch die Verwaltung", so daß dann der § 7 
lautet: „Anträge des Kuratoriums sind, soweit ihnen 
nicht durch die Verwaltung stattgegeben wird, der De 
putation für das Berufs- und Fachschulwesen zur Ent 
scheidung vorzulegen." 
Dann ging die Debatte auf die int § 8 genannten 
Prüfungsausschüsse über. Es wurde von der Schulver 
waltung mitgeteilt, daß diese Prüfungsaltsschüsse unter 
einem staatlichen Kommissar ständen und die erteilten 
Zeugnisse auch staatlichen Zeugnissen gleich zu erachten 
sind. Es wurde auch dort eine kleine Aenderung — j 
es ist eine formelle Aenderung — vorgenommen. Es 
wurde nämlich im § 8 gesagt: „Für dte an höheren J 
Oktober 1925. 
Fachschulen bestehende Prüfungsausschüsse wählt das 
Kuratorium die Mitglieder derselben usw. 
§ 9 bleibt unverändert. 
Ich habe von dem Ausschuß den Auftrag, meine 
Damen und Herren, Ihnen die Geschäftsordnung dieser 
Kuratorien mit den angeführten Aenderungen zur An 
nahme zit empfehlen. 
Vorst. Hatz: In der Beratung hat das Wort Herr 
Stadtv. Kimbel. 
Stadtv. Kimbel: Meine Damen und Herren! Zu 
dem § 2 möchten wir wünschen, daß der Passus wieder 
hergestellt wird, wonach wir anstatt 5 Fachleuten deren 
7 wünschen, und zwar aus dem einfachen Grunde, cs 
sind im Kuratorium 5 Lehrer angenommen, man 
hat uns 5 Fachleute zugestanden. Ich stehe auf dem 
Standpunkt, daß es richtig wäre, da die Fachleute aus 
deut praktischen Leben genommen werden und da Wohl 
anzunehmen ist, daß unter diesen Fachleute der eilte 
oder andere verhindert ist, toenn man die Zahl ans 
mindestens 7 erhöht. Es handelt sich hier doch im 
wesentlichen darum, was ja die Statuten selbst besagen, 
daß die Fühlung mit den Kreisen, welche die Schüler 
stellen, möglichst eng hergestellt wird. Wir legen den 
allergrößten Wert darauf, daß das geschieht und bitten, 
unserm Antrage zuzustimmen, daß zu § 2 anstatt 5 an 
erkannte Fachleute mindestens 7 in das Kuratorium ge 
wählt werden. 
Im allgemeinen ist zn der ganzen Sache zu sagen, 
daß alles darauf ankommt, wie sich das Kuratorium 
der Fachschulen zu der Frage stellt, wie die Ausbildung 
der Schüler zu gewährleisten ist, daß sie tatsächlich einen 
praktischen Nutzen von der Schule ins Leben mit 
bringen. Das ist unserer Ansicht nach das Wesentliche, 
darauf kommt alles an. Im übrigen werden es die 
Statuten allein nicht machen, sondern es wird der Geist 
sein, in dem die Sache ausgelegt und durchgeführt wird. 
Dabei hat zweifellos die Lehrerschaft einen ganz ent 
scheidenden Einfluß und trägt auch das entsprechende 
Maß von Verantwortung. 
(Rechts: Bravo!) 
Vorst. Hatz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht 
vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Ab 
stimmung. Bitte Platz zu nehmen. 
Herr Stadtv. Kimbel hat den Antrag gestellt, in 
den § 2 der Geschäftsordnung für die Kuratorien an 
den städtischen höheren Fachschulen in Absatz c) an 
Stelle von mindestens 5 anerkannten Fachleuten zu 
sagen „7 anerkannte Fachleute". Dann wird über den 
Ausschußbeschluß abgestimmt. 
Wer für den Antrag Kimbel ist, bitte ich, eine Hand 
zu erheben. 
(Geschieht.) 
Ich bitte um die Gegenprobe. 
(Geschieht.) 
Das Büro ist sich nicht einig, wir müssen aus- 
-zählen. Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Herren 
Kollegen Fischer und Schalldach werden so freundlich 
sein und zählen. Ich wiederhole die Abstimmung. Wer 
dafür ist, daß im § 2 an Stelle von 5 anerkannten Fach 
leuten 7 gesetzt werden, bitte ich, eine Hand zu erheben, 
(Geschieht.) 
Ich bitte um die Gegenprobe. 
(Geschieht.) 
Ich bitte, die Türen zu öffnen. — Der Antrag ist 
mit 95 gegen 95 Stimmen abgelehnt. 
(Zurufe. — Widerspruch.) 
Die Herren Zähler haben sich geirrt." Der An 
trag ist mit 97 gegen 95 Stimmen angenommen. 
(Rechts: Bravo!) 
Wer nun mit dieser Aenderung dent Ausschußbe 
schluß zustimmen will, bitte ich, eine Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Das ist dieselbe Mehrheit. Der Ausschußbeschluß 
ist angenommen. 
(Stadtv. Czeminski: Das ist nicht dieselbe Mehrheit!)
	        
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