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Volume Sitzung 24., 9. Juni 1925

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1925 (Public Domain)

474 Sitzung mit ! 
gistrat hat ja mit der Sache ganz und gar nichts zu tun. 
Denn die Parkverwaltung, zu der die Springbrunnen 
gehören, ist Sache des Bezirks. Im Haushalt stehen 
die Kosten, die erforderlich sind, um die Springbrunnen 
springen zu lassen, natürlich im Sommer. Durch Ge-- 
meindebeschluß ist beschlossen worden, das; die im Etat 
vorgesehenen Mittel verwendet werden dürfen, und zwar 
in entsprechendem Maße bis zum 1. Juli, also zur 
Hälfte, soweit cs sich tun die Mittel handelt, die nur im 
Sommer gebraucht werden. Es ist nun eine eigentüm 
liche Geschichte, daß gerade die Verwaltungsbezirke, 
denen Herr Pattloch besonders nahe steht, die Spring 
brunnen nicht springen lassen. 
(Stadtv. Reuter: Schöneberg auch nicht!) 
Er erzählte uns gerade vom Märchenbrunnen, er er 
zählte uns von Berlin-Mitte. Wenden Sie sich doch an 
die betreffenden Herren Bürgermeister, mit denen Sie 
in näherer Freundschaft stehen, verschonen Sie aber den 
armen Magistrat damit, daß er nun wieder auf die 
Bezirke einwirken soll. Das wird von den Bezirken 
höchstens übel genymmen und der Magistratskommissar 
wird an die Luft gesetzt. 
Stadtv. Bollmann: Meine Damen und Herren! 
Wir unterstützen den Antrag, daß sämtliche Springbrunnen 
sofort wieder in Gang gesetzt werden sollen, auf's 
wärmste, da dies ein dringender Wunsch der Bürgerschaft 
ist. Es ist nun ein ganz eigenartiger Zustand, daß 
beispielsweise in C h a r l o t t e n b n r g, wo die P a r k- 
Verwaltung zuständig ist, die Springbrunnen im 
vollen Betrieb sind, während dagegen andererseits, wo 
die Tiefbauverwaltung zuständig ist, diese die 
Springbrunnen nicht in Gang setzt, weil angeblich keine 
Mittel dafür vorhanden sein sollen. 
Es war daher sehr notwendig, daß die Stadt 
verordnetenversammlung energüch dazu Stellung genommen 
hat. Der Magistrat wird dies hoffentlich auch tun und 
bei den säumigen Bezirksämtern Dampf machen; das ist 
dringend erforderlich. 
Stadtv. Reuter: Herr Tr. Easpari hatte die Lie 
benswürdigkeit, zu bemerken, daß die Springbrunnen 
nur dort nicht springen, wo es rot verseuchte und sozial 
demokratische Bürgermeister gibt. Ich habe aber noch 
nie gehört, daß der Bürgermeister von Schöneberg So 
zialdemokrat ist. Ich glaube, er sitzt aus der alleräußer 
sten Rechten, und vielleicht interessiert es Herrn Kollegen 
Dr. Easpari, der sozusagen der Nachbar von Schöneberg 
ist, daß die wenigen Springbrunnen, die in Schöneberg 
vorhanden sind, alle nicht funktionieren. Ich glaube, 
die Sonne scheint über Böse und Gute, und da können 
lvir ganz zufrieden sein, weint der Magistrat von hier 
aus einmal daran erinnert wird. 
Vorst. Haß: Weitere Wortmeldungen liegen nicht 
vor. Die Beratung ist geschlossen. 
Die Beschlußfassung des Haushaltsansschusses 
würde also lauten: Annahme des Antrages, erster Satz: 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle be 
schließen, den Magistrat zu ersuchen, dafür Sorge zu 
tragen, daß die in Berlin vorhandenen Spring 
brunnen unverzüglich in Betrieb gesetzt werden. 
Der zweite Satz soll gestrichen werden. 
Wer für die Beschlußfassung des Haushaltsaus 
schusses ist, bitte ich, eine Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Das ist mit großer Mehrheit beschlossen. 
Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: 
ll. Beratung des Antrages der Stadtv. Heimann und 
Gen., betr. Ausstellung des aus Bestellung der preu 
ßischen Städte für den ehemaligen Kronprinzen ge 
fertigten silbernen Tafelschmucks in einem Mufeum 
— Drucks. 166 und 142 —. 
Berichterstatter ist der Herr Stadtv. Tove. Ich er 
teile ihm das Wort. 
Berichterst. Stadtv. Dove: Meine Damen und 
Herren! Ich bin in der anaenehmen Lage, mich als 
Berichterstatter einer solchen Objektivität befleißigen zu 
können, daß ich die Leidenschaften nach keiner Richtung 
hin aufzureizen hoffe. Dem Ausschuß lag der Antrag 
i. Juni 1925. 
vor, wie er Ihnen in der ersten Beratung hier vorgelegen 
hat. Er ist aber insofern etwas modifiziert worden, als 
im Ausschuß beantragt wurde, an der Stelle, wo der 
Magistrat aufgefordert wird, zu setzen: „besonders der 
Oberbürgermeister". 
Ferner hat der Ausschuß schließlich bei der Ab 
stimmung den Antrag in zwei Teile geteilt, nämlich er 
hat einmal abgestimmt über die Negative, daß das 
Geschenk nicht ausgeliefert werden sollte, und zweitens 
über den positiven Bestandteil, ob es in einer öffentlichen 
Sammlung aufgestellt werden sollte. Der letztere Teil 
ist mit einer Stimme mehr noch abgelehnt worden wie 
der erste Teil. Abgelehnt sind vom Ausschuß alle beide 
Teile. 
Bei der Ausschußberatung ist zunächst das Bemühen 
dahin gegangen, die tatsächlichen Umstände festzustellen, 
und da der Herr Oberbürgermeister selbst erschienen >var 
und außerdem ein Mitglied des Ausfchusses als Referent 
über die Sache im Preußischen Städtetag fungierte, ivurden 
uns dort die notwendigen Angaben gemacht. Danach 
ist das Geschenk seinerzeit auf Beschluß des Städtetages 
von einem Ausschuß, der sich gebildet hatte, gemacht 
worden, und zwar ist die Kostendeckung in der Weife 
erfolgt, daß die verschiedenen in dem Komitee verteilten 
Städte unter sich die Gesamtsumme nach Kopfanteilen 
verteilt haben, sodaß, wenn ich nicht irre, auf je 1000 
Einwohner einer Stadt 5 M>. Beitrag kamen. Die 
Summen find dann von den einzelnen städtischen Ver 
waltungen bewilligt und das Werk in Auftrag gegeben 
worden. 
Im Ausschuß sind nun die verschiedensten Momente 
erörtert worden. Was die künstlerifche Seite betrifft, so 
ist. von der Mehrheit der Kunstwert als ein hoher ge 
schildert worden. Dagegen ist von einer Seite geltend 
gemacht worden, die ganze Sache wäre Hohenzollernkitsch 
und infolgedessen könnte man sie nicht in einer öffent 
lichen Sammlung aufstellen. Denn man würde dadurch 
bloß den Volksgeschmack verderben. Infolgedessen hat 
eine Trennung der Abstimmung stattgefunden, und die 
jenigen, die den Kunstwert als gering einschätzen, haben 
also auch gegen diesen Teil mit gestimmt, obgleich sie 
bezüglich des ersten Teiles sich zustimmend verhielten. 
Was nun- die Aushändigung oder Nichtaushändigung 
betrifft, so war bei denjenigen, die sich darüber ausge 
lassen hatten und sich negativ gegenüber dem Antrage 
verhielten, übereinstimmend die Ansicht die, daß die Stadt 
Berlin und ihre Vertretung aktiv zur Sache nicht legi 
timiert sei. Denn die Schenkung ist eben nicht seitens 
der Stadt Berlin erfolgt, sondern sie ist erfolgt von 
seiten eines Ausschusses des Städtetages im Namen des 
Städtetages. 
Weiter wurden nun sehr eingehend die verschiedensten 
Rechtsfragen erörtert. Von seiten der Antragsteller wurde 
geltend gemacht, daß eine Schenkung, nach dem Bürger 
lichen Gesetzbuch ein Schenkungsversprechen, also eine 
nicht übergebene Schenkung, eine gerichtliche oder notarielle 
Form bedingt, die hier nicht gewahrt sei. Demgegenüber 
wurde von anderer Seite der öffentlich-rechtliche oder 
privatfürstenrechtliche Gesichtspunkt geltend gemacht, das 
träfe nicht zu, da der Beschenkte damals nicht der 
gewöhnlichen Rechtsprechung unterstanden habe. Es hätte 
hier das Hausministerium an die Stelle treten müssen. 
Bezüglich der weiteren Frage, ob in der Uebergabe 
einer Adresse die stattgefunden hat, und in der Verkün 
dung dabei, daß die Städte dieses Geschenk machten, 
ein Symbol der Uebergabe zu erblicken sei oder nicht, 
wurden die anerkanntesten Rechtslehrer von beiden Seiten 
herangezogen für die eine und die andere Ansicht, ohne 
daß man zu einem bestimmten Resultat kam. Es wurde 
dann auch die Frage erörtert, ob es eigentlich angemessen 
sei, nachdem man etwas geschenkt habe, es wieder zurück 
zuziehen. Auch dieses Bedenken wurde von einer Anzahl 
von Herren beseitigt. Von den Antragstellern wurde 
lediglich der Unterschied der Vermögenslage der meisten 
der gegenwärtigen Staatsbürger mit der Vermögenslage 
des Beschenkten geltend gemacht und daraus der Schluß 
gezogen, man dürfe das Geschenk nicht aushändigen. 
Daß die notleidenden Schenker ihrerseits nichts davon 
haben würden, wenn das Geschenk in einem öffentlichen 
Museum ausgestei.t würde, ist dabei nicht weiter zur 
Sprache gekommen. Ich möchte aber diesen Gesichtspunkt 
doch nicht ganz unter den Tisch fallen lassen.
	        
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