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gistrat hat ja mit der Sache ganz und gar nichts zu tun.
Denn die Parkverwaltung, zu der die Springbrunnen
gehören, ist Sache des Bezirks. Im Haushalt stehen
die Kosten, die erforderlich sind, um die Springbrunnen
springen zu lassen, natürlich im Sommer. Durch Ge--
meindebeschluß ist beschlossen worden, das; die im Etat
vorgesehenen Mittel verwendet werden dürfen, und zwar
in entsprechendem Maße bis zum 1. Juli, also zur
Hälfte, soweit cs sich tun die Mittel handelt, die nur im
Sommer gebraucht werden. Es ist nun eine eigentüm
liche Geschichte, daß gerade die Verwaltungsbezirke,
denen Herr Pattloch besonders nahe steht, die Spring
brunnen nicht springen lassen.
(Stadtv. Reuter: Schöneberg auch nicht!)
Er erzählte uns gerade vom Märchenbrunnen, er er
zählte uns von Berlin-Mitte. Wenden Sie sich doch an
die betreffenden Herren Bürgermeister, mit denen Sie
in näherer Freundschaft stehen, verschonen Sie aber den
armen Magistrat damit, daß er nun wieder auf die
Bezirke einwirken soll. Das wird von den Bezirken
höchstens übel genymmen und der Magistratskommissar
wird an die Luft gesetzt.
Stadtv. Bollmann: Meine Damen und Herren!
Wir unterstützen den Antrag, daß sämtliche Springbrunnen
sofort wieder in Gang gesetzt werden sollen, auf's
wärmste, da dies ein dringender Wunsch der Bürgerschaft
ist. Es ist nun ein ganz eigenartiger Zustand, daß
beispielsweise in C h a r l o t t e n b n r g, wo die P a r k-
Verwaltung zuständig ist, die Springbrunnen im
vollen Betrieb sind, während dagegen andererseits, wo
die Tiefbauverwaltung zuständig ist, diese die
Springbrunnen nicht in Gang setzt, weil angeblich keine
Mittel dafür vorhanden sein sollen.
Es war daher sehr notwendig, daß die Stadt
verordnetenversammlung energüch dazu Stellung genommen
hat. Der Magistrat wird dies hoffentlich auch tun und
bei den säumigen Bezirksämtern Dampf machen; das ist
dringend erforderlich.
Stadtv. Reuter: Herr Tr. Easpari hatte die Lie
benswürdigkeit, zu bemerken, daß die Springbrunnen
nur dort nicht springen, wo es rot verseuchte und sozial
demokratische Bürgermeister gibt. Ich habe aber noch
nie gehört, daß der Bürgermeister von Schöneberg So
zialdemokrat ist. Ich glaube, er sitzt aus der alleräußer
sten Rechten, und vielleicht interessiert es Herrn Kollegen
Dr. Easpari, der sozusagen der Nachbar von Schöneberg
ist, daß die wenigen Springbrunnen, die in Schöneberg
vorhanden sind, alle nicht funktionieren. Ich glaube,
die Sonne scheint über Böse und Gute, und da können
lvir ganz zufrieden sein, weint der Magistrat von hier
aus einmal daran erinnert wird.
Vorst. Haß: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor. Die Beratung ist geschlossen.
Die Beschlußfassung des Haushaltsansschusses
würde also lauten: Annahme des Antrages, erster Satz:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle be
schließen, den Magistrat zu ersuchen, dafür Sorge zu
tragen, daß die in Berlin vorhandenen Spring
brunnen unverzüglich in Betrieb gesetzt werden.
Der zweite Satz soll gestrichen werden.
Wer für die Beschlußfassung des Haushaltsaus
schusses ist, bitte ich, eine Hand zu erheben.
(Geschieht.)
Das ist mit großer Mehrheit beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:
ll. Beratung des Antrages der Stadtv. Heimann und
Gen., betr. Ausstellung des aus Bestellung der preu
ßischen Städte für den ehemaligen Kronprinzen ge
fertigten silbernen Tafelschmucks in einem Mufeum
— Drucks. 166 und 142 —.
Berichterstatter ist der Herr Stadtv. Tove. Ich er
teile ihm das Wort.
Berichterst. Stadtv. Dove: Meine Damen und
Herren! Ich bin in der anaenehmen Lage, mich als
Berichterstatter einer solchen Objektivität befleißigen zu
können, daß ich die Leidenschaften nach keiner Richtung
hin aufzureizen hoffe. Dem Ausschuß lag der Antrag
i. Juni 1925.
vor, wie er Ihnen in der ersten Beratung hier vorgelegen
hat. Er ist aber insofern etwas modifiziert worden, als
im Ausschuß beantragt wurde, an der Stelle, wo der
Magistrat aufgefordert wird, zu setzen: „besonders der
Oberbürgermeister".
Ferner hat der Ausschuß schließlich bei der Ab
stimmung den Antrag in zwei Teile geteilt, nämlich er
hat einmal abgestimmt über die Negative, daß das
Geschenk nicht ausgeliefert werden sollte, und zweitens
über den positiven Bestandteil, ob es in einer öffentlichen
Sammlung aufgestellt werden sollte. Der letztere Teil
ist mit einer Stimme mehr noch abgelehnt worden wie
der erste Teil. Abgelehnt sind vom Ausschuß alle beide
Teile.
Bei der Ausschußberatung ist zunächst das Bemühen
dahin gegangen, die tatsächlichen Umstände festzustellen,
und da der Herr Oberbürgermeister selbst erschienen >var
und außerdem ein Mitglied des Ausfchusses als Referent
über die Sache im Preußischen Städtetag fungierte, ivurden
uns dort die notwendigen Angaben gemacht. Danach
ist das Geschenk seinerzeit auf Beschluß des Städtetages
von einem Ausschuß, der sich gebildet hatte, gemacht
worden, und zwar ist die Kostendeckung in der Weife
erfolgt, daß die verschiedenen in dem Komitee verteilten
Städte unter sich die Gesamtsumme nach Kopfanteilen
verteilt haben, sodaß, wenn ich nicht irre, auf je 1000
Einwohner einer Stadt 5 M>. Beitrag kamen. Die
Summen find dann von den einzelnen städtischen Ver
waltungen bewilligt und das Werk in Auftrag gegeben
worden.
Im Ausschuß sind nun die verschiedensten Momente
erörtert worden. Was die künstlerifche Seite betrifft, so
ist. von der Mehrheit der Kunstwert als ein hoher ge
schildert worden. Dagegen ist von einer Seite geltend
gemacht worden, die ganze Sache wäre Hohenzollernkitsch
und infolgedessen könnte man sie nicht in einer öffent
lichen Sammlung aufstellen. Denn man würde dadurch
bloß den Volksgeschmack verderben. Infolgedessen hat
eine Trennung der Abstimmung stattgefunden, und die
jenigen, die den Kunstwert als gering einschätzen, haben
also auch gegen diesen Teil mit gestimmt, obgleich sie
bezüglich des ersten Teiles sich zustimmend verhielten.
Was nun- die Aushändigung oder Nichtaushändigung
betrifft, so war bei denjenigen, die sich darüber ausge
lassen hatten und sich negativ gegenüber dem Antrage
verhielten, übereinstimmend die Ansicht die, daß die Stadt
Berlin und ihre Vertretung aktiv zur Sache nicht legi
timiert sei. Denn die Schenkung ist eben nicht seitens
der Stadt Berlin erfolgt, sondern sie ist erfolgt von
seiten eines Ausschusses des Städtetages im Namen des
Städtetages.
Weiter wurden nun sehr eingehend die verschiedensten
Rechtsfragen erörtert. Von seiten der Antragsteller wurde
geltend gemacht, daß eine Schenkung, nach dem Bürger
lichen Gesetzbuch ein Schenkungsversprechen, also eine
nicht übergebene Schenkung, eine gerichtliche oder notarielle
Form bedingt, die hier nicht gewahrt sei. Demgegenüber
wurde von anderer Seite der öffentlich-rechtliche oder
privatfürstenrechtliche Gesichtspunkt geltend gemacht, das
träfe nicht zu, da der Beschenkte damals nicht der
gewöhnlichen Rechtsprechung unterstanden habe. Es hätte
hier das Hausministerium an die Stelle treten müssen.
Bezüglich der weiteren Frage, ob in der Uebergabe
einer Adresse die stattgefunden hat, und in der Verkün
dung dabei, daß die Städte dieses Geschenk machten,
ein Symbol der Uebergabe zu erblicken sei oder nicht,
wurden die anerkanntesten Rechtslehrer von beiden Seiten
herangezogen für die eine und die andere Ansicht, ohne
daß man zu einem bestimmten Resultat kam. Es wurde
dann auch die Frage erörtert, ob es eigentlich angemessen
sei, nachdem man etwas geschenkt habe, es wieder zurück
zuziehen. Auch dieses Bedenken wurde von einer Anzahl
von Herren beseitigt. Von den Antragstellern wurde
lediglich der Unterschied der Vermögenslage der meisten
der gegenwärtigen Staatsbürger mit der Vermögenslage
des Beschenkten geltend gemacht und daraus der Schluß
gezogen, man dürfe das Geschenk nicht aushändigen.
Daß die notleidenden Schenker ihrerseits nichts davon
haben würden, wenn das Geschenk in einem öffentlichen
Museum ausgestei.t würde, ist dabei nicht weiter zur
Sprache gekommen. Ich möchte aber diesen Gesichtspunkt
doch nicht ganz unter den Tisch fallen lassen.