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Volume Sitzung 13., 19. März 1925

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1925 (Public Domain)

Sitzung am 19. 
In derselben Weise soll in bezug auf den 
§ 96, Abs. 2 Ziffer 1 B.R.G. beti Anweisungen 
volle Beachtung verschafft werden, die im 
Dienstblatt vom 17. Juli 1924 Seite 247 II 
erlassen worden sind. 
Wer für diesen Antrag ist, bitte ich, eine Hand zu er 
heben. 
(Geschieht.) 
Ich bitte um die Gegenprobe. 
(Geschieht.) 
Das erstere war die Mehrheit. Der Antrag ist 
angenommen. Damit ist der Ausschußbeschluß erledigt. 
Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung, 
H. Beratung des Antrages der Stadtv. Müller- 
Franken und Kollegen, betr. Errichtung städtischer 
Verkaufsstellen — Drucks. 521/24, 30 und 142 — 
An Stelle des Berichterstatters, Herrn Braun, 
hat Herr Stadtv. Flatau als Berichterstatter das Wort. 
Berichterstatter Stadtv. Flatau: Ich möchte Ihnen 
nach dem Beschlußprotokoll verlesen, wie die Ver 
handlungen im Ausschuß verlaufen sind: 
Die Antragsteller begründen in längerer Aus 
führung den Antrag bezw. die Anfrage damit, daß 
nach ihrer Ansicht die Einräumung besonderer Kre 
dite an die von Beamtenorganisationen usw. ins Le 
ben gerufenen Einkaufs- pp. Kommissionen nicht er 
folgen dürfe. Es fei nicht zu billigen, daß der Ma 
gistrat diese Selbstversorgungseinrichtungen durch 
Uebernahme von Bürgschaften und Hergabe städtischer 
Räumlichkeiten, selbst auch nicht gegen Zahlung eines 
ordnungsmäßigen Mietssatzes, stütze. Im Laufe der 
Aussprache wird darauf hingewiesen, daß das Ge 
werbe in diesen Einrichtungen eine Konkurrenz sehe 
und sich dagegen wehren müsse, zumal die Verkaufs 
stellen das Publikum irreführen, wie es z. B. aus 
einem Inserat der Einkaufskommission hervorgehe, das 
allgemein den Eindruck erwecke, als seien solche Ver 
kaufsstellen rein städtische Unternehmungen und im 
stande, billiger zu liefern als der legale Handel. Außer 
dem wird bemängelt, daß bei allen diesen Organisa 
tionseinrichtungen keine Gewerbesteuer gezahlt werde. 
(Stadtv. Müller-Franken: Nicht ablesen!) 
— Ich lese den B e r i ch t, ich tue es in Vertretung nur 
aus Gefälligkeit. — 
Gegen diese Ausführungen wendet sich die andere 
Seite des Ausschusses mit der Begründung, daß bei 
der heutigen geringen Besoldung der Beamten, An 
gestellten und Arbeiter (durchschnittlich 70 Prozent 
Friedenseinkommen bei doppelten Preisen) absolut 
nichts dabei zu finden sei, wenn der Magistrat, dem 
die Möglichkeit einer selbständigen Gehaltserhöhung 
z. Zt. genommen ist, auf diese Art den so gering be 
zahlten städtischen Bediensteten entgegenkomme, weil I 
sie nicht die Möglichkeit haben, ihr Einkommen selbst 
tätig zu erhöhen, wie es dem Geschäftsmann ermög 
licht fei. Es handelte sich hier lediglich um eine Un 
terstützung mangels völlig ungenügender Einkommen. 
In Reichs-, Staats- und Fabrikbetrieben seien ähn 
liche Einrichtungen auch getroffen; den städtischen Be 
diensteten dürfe das Recht, was ihre Kollegen bei 
anderen Behörden haben, nicht geschmälert werden. 
Der Magistratsvertreter gibt die Erklärung ab, 
daß die K.V.G. eine städtische Gesellschaft sei, hin 
gegen die Einkaufskommission nicht; diese sei eine reine 
Beamtenorganisation. Beamte seien zur Dienst 
leistung z. Zt. nicht beurlaubt. Für sämtliche Räume 
würden angemessene Mietsätze gezahlt. Die Stadt hat 
vor längerer Zeit eine Bürgschaft in Höhe van 15 000 
Mark übernommen. Rückzahlung ist in kurzer Zeit 
zu erwarten. Die K.V.G. sei bereits in Auflösung be 
griffen, auf die Einkaufskommission habe aber der 
Magistrat keinen Einfluß: er babe auch mit etwaigen 
Geschäftsverlusten der Kommission nichts zu tun. Tat 
sache sei, daß Die Girozentrale ursprünglich der Ein 
kaufskommission gegen Verpfändung des Warenlagers 
geliehen habe. Lediglich dadurch, daß die Girokasse 
gezwungen war, durch öftere Feststellung des Wertes 
des Warenlagers Personalkosten auf sich zu nehmen, 
die sich vermeiden liehen, wenn die Stadt die Bürg 
März 1925. 273 
schaft übernahm, sei aus Gründen der Einfachheit die 
Bürgschaft zustande gekommen. 
Darauf wird zur Abstimmung geschritten über den 
Antrag Drucks. 521 vom Jahre 1924 mit nachstehen 
dem Zusatzantrag: 
„Insbesondere ersucht die Versammlung den Ma 
gistrat, der sogenannten Gemeinnützigen G. m. b. H. 
Einkaufskommission für Beamte, Angestellte und 
Arbeiter der Stadt Berlin in ihrer jetzigen Struktur 
leine Unterstützung zu versagen und dafür zu sorgen, 
Daß sie sich nicht über den Rahmen eines Kantinen 
betriebes hinaus betätigt." 
Dieser Antrag wird mit 8 gegen 8 Stimmen abge 
lehnt. .Durch die Beantwortung des Magistratsver 
treters ist auch die Drucks. 30 vom Jahre 1925 hier 
durch als erledigt anzusehen. 
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen also im Sinne der 
Ausschußbeschlüsse den Beschluß anzunehmen, den ich 
Ihnen eben verlesen habe. 
Borff.-SteUo. Dr. Caspari: Es sind zwei dring 
liche Anträge eingegangen. Der eine ist unterschrieben 
von der Deutschdemokratischen Fraktion, Merten und 
Parteifreunde, der Deutschen Volkspartei, von Eynern 
und Parteifreunde, Lüdicke und den übrigen Mitglie 
dern der Deutschnationalen Fraktion und von Müller- 
Franken und Kollegen. Er lautet: 
Unterzeichnete Fraktionen beantragen: 
Es sollen erhalten ab 1. April 1925 
der Oberbürgermeister Einzelgehalt 5, freie 
Dienstwohnung und Dienstaufwandsentschä- 
digung, 
der Bürgermeister und der Stadtkämmerer 
Einzelgehalt 4, 
der Stadtsyndikus Einzelgehalt 3. 
Dann ein Antrag Heimann und Genossen, welcher 
lautet: 
Die Stadtverordnetenversammlung ist bereit, so 
fort eine entsprechende Gehaltserhöhung des Stadt 
kämmerers Dr. Karding für feine Person zuzu 
stimmen. 
Die evtl. Erhöhung der Gehälter anderer Magi 
stratsmitglieder ist im Etatsausschuß gründlich zu 
prüfen. 
Ich frage, ob der Dringlichkeit widersprochen wird. 
(Stadtv. Gäbet: Jawohl, ich widerspreche der 
Dringlichkeit!) 
Dann stelle ich die Unterstützungsfrage. Ich bitte 
diejenigen, die der Dringlichkeit widersprechen, die 
Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Das sind nur 12. Das genügt nicht, es müssen 
15 sein. 
Stadtv. Merten (zur Geschäftsordnung): Ich be 
antrage, beide Anträge dem Haushaltsausschuß zu 
überweisen. 
Stadtv. Gäbet (zur Geschäftsordnung): Auch da 
gegen widerspreche ich. Ohne daß die Vorlage auf der 
Tagesordnung eingebracht ist und ohne eine Beratung 
müssen wir dem widersprechen. 
Stadtv. Lange (zur Geschäftsordnung): Ich bean 
trage, diese Anträge dem Besoldungsausschuß zu 
überweisen. Es liegt meiner Ansicht nach gar keine 
Veranlassung vor, bezüglich einiger Beamter, auch 
wenn es sich um leitende Beamte der Stadt handelt, 
die Besoldung aus dem allgemeinen Rahmen der Be 
soldungsordnung herauszunehmen und an einen an 
deren Ausschuß zu überweisen. Ich glaube nicht, daß 
das in irgendeinem anderen Parlament üblich ist. Wir 
hatten bei der Beratung der Besoldungsordnung die 
ganzen Fragen in einem einheitlichen Zusammenhang 
im Besoldungsausschuß behandelt, und ich stehe auf 
dem Standpunkt, daß das auch für die Zukunft ge 
schehen muß. 
Stadtv. Merlen (zur Geschäftsordnung): Der 
Herr Kollege Lange hat ganz recht, wenn es sich hier
	        
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