Sitzung am 19.
In derselben Weise soll in bezug auf den
§ 96, Abs. 2 Ziffer 1 B.R.G. beti Anweisungen
volle Beachtung verschafft werden, die im
Dienstblatt vom 17. Juli 1924 Seite 247 II
erlassen worden sind.
Wer für diesen Antrag ist, bitte ich, eine Hand zu er
heben.
(Geschieht.)
Ich bitte um die Gegenprobe.
(Geschieht.)
Das erstere war die Mehrheit. Der Antrag ist
angenommen. Damit ist der Ausschußbeschluß erledigt.
Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung,
H. Beratung des Antrages der Stadtv. Müller-
Franken und Kollegen, betr. Errichtung städtischer
Verkaufsstellen — Drucks. 521/24, 30 und 142 —
An Stelle des Berichterstatters, Herrn Braun,
hat Herr Stadtv. Flatau als Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Stadtv. Flatau: Ich möchte Ihnen
nach dem Beschlußprotokoll verlesen, wie die Ver
handlungen im Ausschuß verlaufen sind:
Die Antragsteller begründen in längerer Aus
führung den Antrag bezw. die Anfrage damit, daß
nach ihrer Ansicht die Einräumung besonderer Kre
dite an die von Beamtenorganisationen usw. ins Le
ben gerufenen Einkaufs- pp. Kommissionen nicht er
folgen dürfe. Es fei nicht zu billigen, daß der Ma
gistrat diese Selbstversorgungseinrichtungen durch
Uebernahme von Bürgschaften und Hergabe städtischer
Räumlichkeiten, selbst auch nicht gegen Zahlung eines
ordnungsmäßigen Mietssatzes, stütze. Im Laufe der
Aussprache wird darauf hingewiesen, daß das Ge
werbe in diesen Einrichtungen eine Konkurrenz sehe
und sich dagegen wehren müsse, zumal die Verkaufs
stellen das Publikum irreführen, wie es z. B. aus
einem Inserat der Einkaufskommission hervorgehe, das
allgemein den Eindruck erwecke, als seien solche Ver
kaufsstellen rein städtische Unternehmungen und im
stande, billiger zu liefern als der legale Handel. Außer
dem wird bemängelt, daß bei allen diesen Organisa
tionseinrichtungen keine Gewerbesteuer gezahlt werde.
(Stadtv. Müller-Franken: Nicht ablesen!)
— Ich lese den B e r i ch t, ich tue es in Vertretung nur
aus Gefälligkeit. —
Gegen diese Ausführungen wendet sich die andere
Seite des Ausschusses mit der Begründung, daß bei
der heutigen geringen Besoldung der Beamten, An
gestellten und Arbeiter (durchschnittlich 70 Prozent
Friedenseinkommen bei doppelten Preisen) absolut
nichts dabei zu finden sei, wenn der Magistrat, dem
die Möglichkeit einer selbständigen Gehaltserhöhung
z. Zt. genommen ist, auf diese Art den so gering be
zahlten städtischen Bediensteten entgegenkomme, weil I
sie nicht die Möglichkeit haben, ihr Einkommen selbst
tätig zu erhöhen, wie es dem Geschäftsmann ermög
licht fei. Es handelte sich hier lediglich um eine Un
terstützung mangels völlig ungenügender Einkommen.
In Reichs-, Staats- und Fabrikbetrieben seien ähn
liche Einrichtungen auch getroffen; den städtischen Be
diensteten dürfe das Recht, was ihre Kollegen bei
anderen Behörden haben, nicht geschmälert werden.
Der Magistratsvertreter gibt die Erklärung ab,
daß die K.V.G. eine städtische Gesellschaft sei, hin
gegen die Einkaufskommission nicht; diese sei eine reine
Beamtenorganisation. Beamte seien zur Dienst
leistung z. Zt. nicht beurlaubt. Für sämtliche Räume
würden angemessene Mietsätze gezahlt. Die Stadt hat
vor längerer Zeit eine Bürgschaft in Höhe van 15 000
Mark übernommen. Rückzahlung ist in kurzer Zeit
zu erwarten. Die K.V.G. sei bereits in Auflösung be
griffen, auf die Einkaufskommission habe aber der
Magistrat keinen Einfluß: er babe auch mit etwaigen
Geschäftsverlusten der Kommission nichts zu tun. Tat
sache sei, daß Die Girozentrale ursprünglich der Ein
kaufskommission gegen Verpfändung des Warenlagers
geliehen habe. Lediglich dadurch, daß die Girokasse
gezwungen war, durch öftere Feststellung des Wertes
des Warenlagers Personalkosten auf sich zu nehmen,
die sich vermeiden liehen, wenn die Stadt die Bürg
März 1925. 273
schaft übernahm, sei aus Gründen der Einfachheit die
Bürgschaft zustande gekommen.
Darauf wird zur Abstimmung geschritten über den
Antrag Drucks. 521 vom Jahre 1924 mit nachstehen
dem Zusatzantrag:
„Insbesondere ersucht die Versammlung den Ma
gistrat, der sogenannten Gemeinnützigen G. m. b. H.
Einkaufskommission für Beamte, Angestellte und
Arbeiter der Stadt Berlin in ihrer jetzigen Struktur
leine Unterstützung zu versagen und dafür zu sorgen,
Daß sie sich nicht über den Rahmen eines Kantinen
betriebes hinaus betätigt."
Dieser Antrag wird mit 8 gegen 8 Stimmen abge
lehnt. .Durch die Beantwortung des Magistratsver
treters ist auch die Drucks. 30 vom Jahre 1925 hier
durch als erledigt anzusehen.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen also im Sinne der
Ausschußbeschlüsse den Beschluß anzunehmen, den ich
Ihnen eben verlesen habe.
Borff.-SteUo. Dr. Caspari: Es sind zwei dring
liche Anträge eingegangen. Der eine ist unterschrieben
von der Deutschdemokratischen Fraktion, Merten und
Parteifreunde, der Deutschen Volkspartei, von Eynern
und Parteifreunde, Lüdicke und den übrigen Mitglie
dern der Deutschnationalen Fraktion und von Müller-
Franken und Kollegen. Er lautet:
Unterzeichnete Fraktionen beantragen:
Es sollen erhalten ab 1. April 1925
der Oberbürgermeister Einzelgehalt 5, freie
Dienstwohnung und Dienstaufwandsentschä-
digung,
der Bürgermeister und der Stadtkämmerer
Einzelgehalt 4,
der Stadtsyndikus Einzelgehalt 3.
Dann ein Antrag Heimann und Genossen, welcher
lautet:
Die Stadtverordnetenversammlung ist bereit, so
fort eine entsprechende Gehaltserhöhung des Stadt
kämmerers Dr. Karding für feine Person zuzu
stimmen.
Die evtl. Erhöhung der Gehälter anderer Magi
stratsmitglieder ist im Etatsausschuß gründlich zu
prüfen.
Ich frage, ob der Dringlichkeit widersprochen wird.
(Stadtv. Gäbet: Jawohl, ich widerspreche der
Dringlichkeit!)
Dann stelle ich die Unterstützungsfrage. Ich bitte
diejenigen, die der Dringlichkeit widersprechen, die
Hand zu erheben.
(Geschieht.)
Das sind nur 12. Das genügt nicht, es müssen
15 sein.
Stadtv. Merten (zur Geschäftsordnung): Ich be
antrage, beide Anträge dem Haushaltsausschuß zu
überweisen.
Stadtv. Gäbet (zur Geschäftsordnung): Auch da
gegen widerspreche ich. Ohne daß die Vorlage auf der
Tagesordnung eingebracht ist und ohne eine Beratung
müssen wir dem widersprechen.
Stadtv. Lange (zur Geschäftsordnung): Ich bean
trage, diese Anträge dem Besoldungsausschuß zu
überweisen. Es liegt meiner Ansicht nach gar keine
Veranlassung vor, bezüglich einiger Beamter, auch
wenn es sich um leitende Beamte der Stadt handelt,
die Besoldung aus dem allgemeinen Rahmen der Be
soldungsordnung herauszunehmen und an einen an
deren Ausschuß zu überweisen. Ich glaube nicht, daß
das in irgendeinem anderen Parlament üblich ist. Wir
hatten bei der Beratung der Besoldungsordnung die
ganzen Fragen in einem einheitlichen Zusammenhang
im Besoldungsausschuß behandelt, und ich stehe auf
dem Standpunkt, daß das auch für die Zukunft ge
schehen muß.
Stadtv. Merlen (zur Geschäftsordnung): Der
Herr Kollege Lange hat ganz recht, wenn es sich hier