Sitzung am q,. Febniar 1025.
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weitere Steuererhöhungen zu vermeiden und, wenn
das nicht möglich ist, sie jedenfalls auf das geringste
Maß zu beschränken.
Ich erinnere Sie daran, daß wir einen erwarteten
Ueberschuß des Jahres von nicht weniger als 13 Mil
lionen Mark bereits im Oktober verteilt und inzwischen
ausgegeben haben. Wenn wir das konnten, so war
es im wesentlichen die Auswirkung der freundlicheren
Ergebnisse der ersten Hälfte des Rechnungsjahres. Für
die Zukunft besorge ich, daß Herr Dr. Steiniger wenig
Gelegenheit haben wird, über unberechtigte Ausgaben
der Berliner Verwaltung zu klagen.
Vorst. Haß: Eine Besprechung wird nicht bean
tragt. Dann ist Punkt 3 damit erledigt.
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung,
II. Beratung der Vorlage, betr. Umstellung des
Stammkapitals der Neuköllner Skadtbank-Gesell-
schasl mit beschränkter Haftung auf Grund der Gold
bilanzenverordnung. (Drucks. 560).
Das Wort hat der Berichterstatter Herr Schalldach.
Berichterstatter Stadtv. Schalldach: Anstände ge
gen die vorgelegte Goldbilanz der Neuköllner Stadt
bank-Gesellschaft sind im Haushaltsausschuß nicht er
hoben worden. Namens des Haushaltsausschusses
empfehle ich Ihnen, die Vorlage anzunehmen.
Vorst. Hatz: Wortmeldungen liegen nicht vor. Die
Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Ab
stimmung.
(Stadtv. Stolt meldet sich zum Wort.)
Bitte sich hier einzutragen, meine Herren. Wir können
das hier nicht übersehen.
(Stadtv. Stolt wünscht das Wort.)
Nein, jetzt ist die Beratung geschlossen. Wir kommen
zur Abstimmung.
Der Ausschuß beantragt also, die Bilanz zu ge
nehmigen. Wer dafür ist, bitte ich, eine Hand zu er
heben.
(Geschieht.)
Das ist die große Mehrheit. So beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung,
II. Beratung der Vorlage, betr. Bilanz der Berliner
Stadtgüter G. m. b. H. für die Zeit vom 1. April bis
30. Juni 1923. (Drucks. 65).
Berichterstatter ist auch Herr Schalldach.
Berichterstatter Stadtv. Schalldach: Auch diese
Goldbilanz ist von dem Haushaltsausschuß ange
nommen worden. Anstände wurden nicht erhoben.
Es ist erörtert worden, daß in dem Vierteljahr
vom 1. April bis 30. Juli 1923, um das es sich hier
handelt, ein Verlust, wie er bei der Gütergesellschaft
entstanden ist, sehr gut denkbar ist, da es sich um eine
Zeit handelt, wo Bestellungen zu machen sind, ohne
daß geerntet worden ist. Der Verlust ist auf das
nächste Jahr vorgetragen und hat nicht dazu geführt,
die Abführung der vorgesehenen Roggenmenge, 90 000
Zentner, für das nächste Jahr zu beeinträchtigen.
Namens des Ausschusses empfehle ich Ihnen die
Annahme dieser Vorlage.
Vorst. Hatz: Wortmeldungen liegen nicht vor, die
Beratung ist geschlossen.
Der Ausschuß schlägt vor, die Vorlage zur Kennt
nis zu nehmen. Wer dafür ist, bitte ich, eine Hand
zu erheben.
(Geschieht.)
Die Vorlage ist zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung,
ll. Beratung der Vorlage, betr. Dienstordnung für die
Angestellten der Bezirksarbeilsnachweise und der Fach-
abteilungen des Landesarbeitsamtes. (Drucks. 32
und 107.)
Berichterstatter ist Herr Stadtv. Heitmann.
Berichterstatter Stadtv. Heitmann: Meine Damen
und Herren! Der Ausschuß hat sich in zwei Sitzungen
mit dieser Vorlage, beschäftigt. Wir sind heute, nach
dem wir in der ersten Ausschuhsitzung verschiedene
Anträge beraten haben, zu einem Mehrheitsbeschluß
gekommen, die Vorlage des Magistrats zur Annahme
zu empfehlen, und zwar mit folgender Maßgabe:
1. Die Beamten und Festangestellten, welche die Vor
bedingungen zur endgültigen Uebernahme auf
Grund des Arbeitsnachweisgesetzes erfüllen, sind
während der Dauer ihrer Tätigkeit im Arbeits
nachweis zu beurlauben unter Wahrung ihrer
aus der Anstellungsurkunde resp. dem Privat
dienstvertrag der Festangestellten und den gelten
den Ortsgesetzen erworbenen Rechte gegenüber
der Stadt.
Es ist dann im Ausschuß weiter angenommen:
2. „Stellen von besonderer Bedeutung" (§ 2 Abs. 2
der D. D.) sind vorhanden, sofern die Angestellten
neben gründlichen vielseitigen Fachkenntnissen auf
dem Gebiete des Arbeitsnachweiswesens selb
ständige Leistungen aufweisen.
Mit diesen Aenderungen hat der Ausschuß den Be
schluß gefaßt, die Dienstordnung heute zur Annahme
zu empfehlen.
Vorst. Hatz: Die Kommunistische Fraktion reicht
zu diesem Punkte der Tagesordnung einen Dringlich
keitsantrag ein:
Die Stadtverordrletenversammlung wolle be
schließen:
Nach der in der Sitzung des Haushaltsausschusses
vom 3. Februar 1925 gemachten Mitteilung des
Herrn Stadtbankdirektors Wolf in Neukölln und
des Stadtkämmerers haben Vertreter des Barmat-
Konzerns unter Mitwirkung der Stadtv. Loewy und
Heitmann versucht, von der Neuköllner Stadtbank
und der Girozentrale durch Hergabe von Wechsel
akzepten Kredite zu erlangen.
Um eine Nachprüfung vornehmen zu können,
wird gemäß § 37 der Städteordnung ein Ausschuß
von 17 Personen eingesetzt.
Ich frage, ob der Dringlichkeit widersprochen wird.
Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen, dann
können wir wohl die Beratungen damit verbinden.
(Stadtv. Flatau: Womit denn, mit diesem Punkt
sind wir doch fertig!)
Da einer Verbindung widersprochen wird, müssen
wir den Antrag nachher als selbständigen Antrag mit
den übrigen Anträgen der Parteien zusammen ver
handeln.
Die Debatte ist eröffnet. Das Wort hat Herr
Stadtv. Urich.
Stadtv. Urich: Meine Damen und Herren! Die
Dienstordnung, die der Magistrat wegen der Frage der
Angestellten des Landesarbeitsamts gemacht hat, hat
den Ausschuß, der dazu eingesetzt worden war, in meh
reren Sitzungen eingehend beschäftigt.
Es ist zuerst die Frage strittig gewesen, wie der
Begriff zu verstehen ist „mit besonderer Bedeutung",
der in der Dienstordnung niedergelegt worden ist.
Es scheint mir notwendig zu sein, einige Aus
führungen über den Begriff des Arbeitsnachweis
gesetzes zu machen, welches am 22. Juli 1922 geschaffen
worden ist:
Nach dem § 13 des Gesetzes wurde der Geschäfts
führer, der Arbeitsvermittler durch den Verwaltungs
ausschuß bestellt, und für die so bestellten Arbeitsver
mittler in den einzelnen Arbeitsnachweisen soll auf
Grund des Arbeitsnachweisgesetzes ein Privatdienst
vertrag gemacht werden. Dieser Privatdienstvertrag
soll seine Auswirkung in der Dienstordnung haben.
Auf Grund dieser Bestimmung hat nun der Ma
gistrat eine Dienstordnung vorgelegt. Die Dienst
ordnung soll in Verbindung gebracht werden mit dem
§ 34 des Arbeitsnachweisgesetzes. Der § 34 des Ar
beitsnachweisgesetzes sieht Fachabteilungen vor, und
diejenigen, die in den Fachabteilungen beschäftigt wer
den sollen, sind die Arbeiter. Die Arbeiten sollen mög
lichst durch Angehörige oder Sachverständige des