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Volume Sitzung 5., 5. Februar 1925

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue1925 (Public Domain)

Sitzung am q,. Febniar 1025. 
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weitere Steuererhöhungen zu vermeiden und, wenn 
das nicht möglich ist, sie jedenfalls auf das geringste 
Maß zu beschränken. 
Ich erinnere Sie daran, daß wir einen erwarteten 
Ueberschuß des Jahres von nicht weniger als 13 Mil 
lionen Mark bereits im Oktober verteilt und inzwischen 
ausgegeben haben. Wenn wir das konnten, so war 
es im wesentlichen die Auswirkung der freundlicheren 
Ergebnisse der ersten Hälfte des Rechnungsjahres. Für 
die Zukunft besorge ich, daß Herr Dr. Steiniger wenig 
Gelegenheit haben wird, über unberechtigte Ausgaben 
der Berliner Verwaltung zu klagen. 
Vorst. Haß: Eine Besprechung wird nicht bean 
tragt. Dann ist Punkt 3 damit erledigt. 
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung, 
II. Beratung der Vorlage, betr. Umstellung des 
Stammkapitals der Neuköllner Skadtbank-Gesell- 
schasl mit beschränkter Haftung auf Grund der Gold 
bilanzenverordnung. (Drucks. 560). 
Das Wort hat der Berichterstatter Herr Schalldach. 
Berichterstatter Stadtv. Schalldach: Anstände ge 
gen die vorgelegte Goldbilanz der Neuköllner Stadt 
bank-Gesellschaft sind im Haushaltsausschuß nicht er 
hoben worden. Namens des Haushaltsausschusses 
empfehle ich Ihnen, die Vorlage anzunehmen. 
Vorst. Hatz: Wortmeldungen liegen nicht vor. Die 
Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Ab 
stimmung. 
(Stadtv. Stolt meldet sich zum Wort.) 
Bitte sich hier einzutragen, meine Herren. Wir können 
das hier nicht übersehen. 
(Stadtv. Stolt wünscht das Wort.) 
Nein, jetzt ist die Beratung geschlossen. Wir kommen 
zur Abstimmung. 
Der Ausschuß beantragt also, die Bilanz zu ge 
nehmigen. Wer dafür ist, bitte ich, eine Hand zu er 
heben. 
(Geschieht.) 
Das ist die große Mehrheit. So beschlossen. 
Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung, 
II. Beratung der Vorlage, betr. Bilanz der Berliner 
Stadtgüter G. m. b. H. für die Zeit vom 1. April bis 
30. Juni 1923. (Drucks. 65). 
Berichterstatter ist auch Herr Schalldach. 
Berichterstatter Stadtv. Schalldach: Auch diese 
Goldbilanz ist von dem Haushaltsausschuß ange 
nommen worden. Anstände wurden nicht erhoben. 
Es ist erörtert worden, daß in dem Vierteljahr 
vom 1. April bis 30. Juli 1923, um das es sich hier 
handelt, ein Verlust, wie er bei der Gütergesellschaft 
entstanden ist, sehr gut denkbar ist, da es sich um eine 
Zeit handelt, wo Bestellungen zu machen sind, ohne 
daß geerntet worden ist. Der Verlust ist auf das 
nächste Jahr vorgetragen und hat nicht dazu geführt, 
die Abführung der vorgesehenen Roggenmenge, 90 000 
Zentner, für das nächste Jahr zu beeinträchtigen. 
Namens des Ausschusses empfehle ich Ihnen die 
Annahme dieser Vorlage. 
Vorst. Hatz: Wortmeldungen liegen nicht vor, die 
Beratung ist geschlossen. 
Der Ausschuß schlägt vor, die Vorlage zur Kennt 
nis zu nehmen. Wer dafür ist, bitte ich, eine Hand 
zu erheben. 
(Geschieht.) 
Die Vorlage ist zur Kenntnis genommen. 
Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung, 
ll. Beratung der Vorlage, betr. Dienstordnung für die 
Angestellten der Bezirksarbeilsnachweise und der Fach- 
abteilungen des Landesarbeitsamtes. (Drucks. 32 
und 107.) 
Berichterstatter ist Herr Stadtv. Heitmann. 
Berichterstatter Stadtv. Heitmann: Meine Damen 
und Herren! Der Ausschuß hat sich in zwei Sitzungen 
mit dieser Vorlage, beschäftigt. Wir sind heute, nach 
dem wir in der ersten Ausschuhsitzung verschiedene 
Anträge beraten haben, zu einem Mehrheitsbeschluß 
gekommen, die Vorlage des Magistrats zur Annahme 
zu empfehlen, und zwar mit folgender Maßgabe: 
1. Die Beamten und Festangestellten, welche die Vor 
bedingungen zur endgültigen Uebernahme auf 
Grund des Arbeitsnachweisgesetzes erfüllen, sind 
während der Dauer ihrer Tätigkeit im Arbeits 
nachweis zu beurlauben unter Wahrung ihrer 
aus der Anstellungsurkunde resp. dem Privat 
dienstvertrag der Festangestellten und den gelten 
den Ortsgesetzen erworbenen Rechte gegenüber 
der Stadt. 
Es ist dann im Ausschuß weiter angenommen: 
2. „Stellen von besonderer Bedeutung" (§ 2 Abs. 2 
der D. D.) sind vorhanden, sofern die Angestellten 
neben gründlichen vielseitigen Fachkenntnissen auf 
dem Gebiete des Arbeitsnachweiswesens selb 
ständige Leistungen aufweisen. 
Mit diesen Aenderungen hat der Ausschuß den Be 
schluß gefaßt, die Dienstordnung heute zur Annahme 
zu empfehlen. 
Vorst. Hatz: Die Kommunistische Fraktion reicht 
zu diesem Punkte der Tagesordnung einen Dringlich 
keitsantrag ein: 
Die Stadtverordrletenversammlung wolle be 
schließen: 
Nach der in der Sitzung des Haushaltsausschusses 
vom 3. Februar 1925 gemachten Mitteilung des 
Herrn Stadtbankdirektors Wolf in Neukölln und 
des Stadtkämmerers haben Vertreter des Barmat- 
Konzerns unter Mitwirkung der Stadtv. Loewy und 
Heitmann versucht, von der Neuköllner Stadtbank 
und der Girozentrale durch Hergabe von Wechsel 
akzepten Kredite zu erlangen. 
Um eine Nachprüfung vornehmen zu können, 
wird gemäß § 37 der Städteordnung ein Ausschuß 
von 17 Personen eingesetzt. 
Ich frage, ob der Dringlichkeit widersprochen wird. 
Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen, dann 
können wir wohl die Beratungen damit verbinden. 
(Stadtv. Flatau: Womit denn, mit diesem Punkt 
sind wir doch fertig!) 
Da einer Verbindung widersprochen wird, müssen 
wir den Antrag nachher als selbständigen Antrag mit 
den übrigen Anträgen der Parteien zusammen ver 
handeln. 
Die Debatte ist eröffnet. Das Wort hat Herr 
Stadtv. Urich. 
Stadtv. Urich: Meine Damen und Herren! Die 
Dienstordnung, die der Magistrat wegen der Frage der 
Angestellten des Landesarbeitsamts gemacht hat, hat 
den Ausschuß, der dazu eingesetzt worden war, in meh 
reren Sitzungen eingehend beschäftigt. 
Es ist zuerst die Frage strittig gewesen, wie der 
Begriff zu verstehen ist „mit besonderer Bedeutung", 
der in der Dienstordnung niedergelegt worden ist. 
Es scheint mir notwendig zu sein, einige Aus 
führungen über den Begriff des Arbeitsnachweis 
gesetzes zu machen, welches am 22. Juli 1922 geschaffen 
worden ist: 
Nach dem § 13 des Gesetzes wurde der Geschäfts 
führer, der Arbeitsvermittler durch den Verwaltungs 
ausschuß bestellt, und für die so bestellten Arbeitsver 
mittler in den einzelnen Arbeitsnachweisen soll auf 
Grund des Arbeitsnachweisgesetzes ein Privatdienst 
vertrag gemacht werden. Dieser Privatdienstvertrag 
soll seine Auswirkung in der Dienstordnung haben. 
Auf Grund dieser Bestimmung hat nun der Ma 
gistrat eine Dienstordnung vorgelegt. Die Dienst 
ordnung soll in Verbindung gebracht werden mit dem 
§ 34 des Arbeitsnachweisgesetzes. Der § 34 des Ar 
beitsnachweisgesetzes sieht Fachabteilungen vor, und 
diejenigen, die in den Fachabteilungen beschäftigt wer 
den sollen, sind die Arbeiter. Die Arbeiten sollen mög 
lichst durch Angehörige oder Sachverständige des
	        
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