266 Sitzung am 11.
Punkt 27:
I. und II. Beratung der Borlage, betr. Bau je
eines neuen Verwaltungsgebäudes in den Be
zirksämtern Zehlendorf und Wedding — Druck
sache 517. -
Es ist Beantragt, diese Vorlage einem Ausschuß zu über
weisen. Widerspruch dagegen höre ich nicht, es ist so
beschlossen.
Es wird gewünscht, daß dieser Ausschuß noch bis
tzum nächsten Donnerstag tagt. Ich Bitte deshalb die
Fraktionen, noch heute die Ausschußmitglieder ^ lt be
nennen.
Punkt 28:
I und II. Beratung der Vorlage, betr. Satzung
für das Fiuanz. uud.Steuerwesen — Druck
sache 518. -
Ich eröffne die erste Beratung. Es liegen folgende
Anträge zu diesem Punkt vor:
Zunächst Lüdicke, Dethlesfsen und Parteifreunde:
Wir beantragen, im § 2 (Ziffer 10 die Worte „vom
Magistrat" zu streichen.
Von Eynern und Parteifreunde beantragen:
Im § 3 lABf. 4 ist hinter dem Wort „Veranlagung"
einzuschalten „und Einziehung", so daß es heißt: „Ver
anlagung und Einziehung der Steuern und Gebühren,
soweit das nicht der Zentralverwaltung vorbehalten
ist."
Das Wort hat Herr Dethlesfsen.
(Zurufe.)
Der ist nicht hier, dann Herr Dr. Caspari.
Stadtv. Dr. Caspari: Ich will nur ganz kurz
unsern Antrag Begründen: Es heißt im! § 3 Ziffer 4:
„Veranlagung der Steuern und Gebühren, soweit das
nicht der Zentralverwaltung vorbehalten ist." Es fehlt
die Frage, wer die Gebühren und Steuern einzuziehen
hat. Wir sind der Ansicht, daß, soweit die Bezirke sie
veranlagen, diese sie auch einziehen sollen. Ich glaube, daß
das selbstverständlich ist. Aber es ist it. lt. auch zweck
mäßig, Selbstverständliches zu sagen.
Dem Antrage Lüdicke zu § 2 können wir zustimmen.
Ich glaube, daß das gar keine sachliche Aenderung ist,
die Aenderung ist nur redaktioneller Natur.
Borst. Haß: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor. Wir kommen dann zur Abstimmung.
Es wird zuerst abzustimmen sein über den Antrag
Lüdicke, Dethlesfsen und Parteifreunde im § 2 Ziffer 10
die Worte: „vom Magistrat" zti streichen.
Wer für diesen Antrag ist, bitte ich, eine Hand
zu erheben.
(Geschieht.)
(Das ist die Mehrheit, der Antrag ist angenojmmen.
Wir kommen nun zu dem zweiten Antrage, im
§ 3 Ziffer 4 zu sagen: „Veranlagung und Ein
ziehung der Steuern..."
Wer für diesen Antrag von Eyuern uud Partei
freunde ist, bitte ich, eine Hand zu erheben.
(Geschieht.),
Ich Bitte um die Gegenprobe.
(Geschieht.)
Das erstere war die Mehrheit, dev Antrag ist ange
nommen.
Wer nun mit der Aenderung die Vorlage annehmen
will, bitte ich, eine Hand zu erheben.
(Geschieht. >
Das ist die Mehrheit, die Vorlage ist mit den Aen
derungen angenommen.
Wir kommen zu Punkt 29:
I und II Beratung der Vorlage, betr. Bereit
stellung von 175 000 M für Arbeiten auf den
Spiel», Sport» und Bolksparkanlag n der Stadt
- Drucks. 520. —
Es ist beantragt, diese Vorlage dem Haushaltsausfchuß
zu überweisen. Widerspruch dagegen höre ich nicht, so
Beschlossen.
Dezember 1924.
Ebenso wird vorgeschlagen, Punkt 30:
I. und II. Beratung der Vorlage, betr. Erhöhung
derAufwandsentschädigungfürdicVorfihenden
und Beisitzer der Mieteinigungsämtcr und
Klcingartcnschicdsgerichte — Drucks. 529. —
dem Haushaltsplan zu überweisen. Widerspruch dagegen
höre ich nicht, so beschlossen.
Punkt 31:
I. «nd II. Beratung der Vorlage, betr. Gew äh»
rung von Unterstützungen an ehemalige, auf
Grund der PAB. ausgeschiedene Beamte —
— Drucks. 530. —
Dazu liegt ein Antrag vor:
Es wird beantragt, die durch die Bestimmung
des Reichs —
(Stadtv. Dr. Caspari: Lassen Sie mich mal lieber
meine Anträge selbst vorlesen!)
Herr Dr. Caspari hat das Wort.
Stadtv. Dr. Caspari: Meine Damen und Herren!
Wir beantragen, die durch die Bestimmungen des Reichs
festgesetzten Sätze zu verdoppeln. Die Reichssätze sind
derartig gering, so daß es gar keinen Zweck hat, je
mandem überhaupt so wenig zu geben. Was soll jemand
mit 1 M pro Tag mit 35 Pfennige für ein Kind am
Tage anfangen? Das ist eben so gut, als wenn wir gar
nichts geben. Wir wollen diese Sätze verdoppeln. Die
finanzielle Auswirkung ist sehr gering, es handelt sich
sä um eine ganz geringe Zahl von Beamten, die abgebaut
worden sind, ohne Anspruch aus Pension zu haben und
die ein Abkehrgeld bekommen haben, das inzwischen
natürlich längst aufgebraucht worden ist.
Für diese Leute soll eine gewisse Fürsorge ge
troffen werde», bis sie wieder eine andere Beschäftigung
gefunden haben, was in der Jetztzeit ja sehr schwer ist.
Ter Erwerbslosenfürsorge unterstehen sie nicht, weil
sie keine Krankenkassenbeiträge zahlen, es muß also in
anderer Weise für sie gesorgt werden.
Damit es den Leuten nicht all zu schlecht geht —
auch mit den 2 M geht es ihnen ja noch ganz jammer
voll —, bitten wir Sie, wenigstens unsern Antrag
anzunehmen.
Stadtv. Wolfs: Meine Damen und Herren! Neben
den 317 Beamten, die festgestellt worden sind, sind
seit Inkrafttreten der Personalabbauverordnung etwa
600 nichtständig Angestellte und etwa 2000 Arbeiter
entlassen worden. Tie genaue Zähl konnte ich in der
kurzen Zeit, nachdem mir die Vorlage zugegangen ist,
nicht feststellen.
Auf Grund der PerfonalaBbauverordnung haben
die Beamten und Festangestellten eine Abfindungs
summe erhalten und zwar bis zum Höchstbetrage des
Achtfachen des Monatsgehalts, das sie zuletzt bezogen
haben. Die nichtständig Angestellten, das sind solche,
die ohne Pensionsberechtigung im Dienste des Magistrats
gestanden haben, haben nur die Hälfte der Abfindungs
summe erhalten, die den Beamten und Festangestellten aus
Grund der Personalabbau Verordnung q zchlt worden ist.
Was die Arbeiter anbetrifft, so haben diese einen
Wochenlohn oder im Höchstfälle zwei Wochenlöhne als
Abfindungssumme erhalten.
Daraus ergibt sich, daß, ivenu von der Not der
beim Magistrat beschäftigt Gewesenen gesprochen wird,
dies in erster Linie in bezug auf die nichtständig Ange
stellten und Arbeiter zutreffen muß.
Wir haben nichts dagegen, wenn den abgebauten
Beamten und Festangestellten eine Zuwendung gemacht
wird. Wir stellen aber auch hier genau so wie mein
Herr Vorredner fest, daß die Sätze, die der Magistrat
hier vorschlägt, äußerst gering find. Wir haben des
wegen einen Abänderungsantrag hier zur Abstimmung!
vorgelegt, oder wollen ihn vorlegen, der folgendermaßen
lautet:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden,
daß nach Maßgabe der für das Reich und den Staat
bestehenden Bestimmungen an in Not geratene abge
baute Beamte, Festangestellte und
— nun kommt der Zusatz unsererseits: —
nichtständig Angestellte und Arbeiter Unterstützungen