Stadtverordneten-Versammlung der Stadtgemeinde Berlin 1944
..
' izung am 23. Juni 1921 .
lStadtv . Frau Wengels , Berichterstatterin (u. Soz..Dem.)]
.
--
,
Sinngen der ntationen und deren ständigen Aus-
schüsse nach Maßgabe der orlage vom 25 . April
1921 enversta n.
' Im Ausschuß entstanden Jweifel, welche . Ausschsse ge-
meint seien, und es wurde festgestellt, daß nur diee Aus-
schsse der - putationen gemeint seien . Dueum rde
tte 'Fassung gewählt ,,deren stä 'gen Ausschüsse. ''
1--
Gleicheilig ersucht die Versammlug den Magistrat,
für die Durchführung dieses Beschlusses Richtlinien
r
für e ' Bezirämter festzusetzen.
.
.
"Auch ' - se A erung wurde. itn Ausschu beschlossen, und
ich bitte die Versammlung, den ' Beschluß d:s ' Aussches
, ,
'einstimmig anzunehmen .
Stadtv. Dethlesssen (D.-nat.) : Meine politischen
Fremde kömien sich nicht entließen, die Vorlage an-
zunehmen. Rechtüche und sachliche Bedenken wider-
) )
sprechen dem.
. --
Wenn e städtischen - putationen wd . deren " Aus-
.
schüsse verpflichtet sein sollen, . zu ch ren Sitzungen regel-
mäßig Vertreter der Arbeiter, Angestellten und Beamten,
deren . Wahl durche rtriebsräte oder Beamtenkammern
--
erfolgen soll, als sachkundige -Penbmm and gleichzeitig
als Vertrauenstente ihuer Organisaeionen haranzueen;
so . wird diesen Vertr;tern dmnit auch das Recht eing
w )
räumt, . an allen Sinngen teilzunehmen und dort nicht
nur als Sachverständige geht zu werden, sondern auch
sonst . . den Verhandlungen und B.schlußfassungen beizur
wohnen, ohae daß dieses Recht insow e:t irgwelchru
Beschräzkungen untermorsen ist .' - Abgesehen vom -Srium-
recht sollen also die Vertraurufleute der - Organisationen
.
'in d en Deputationen im wesentlichen die gleichen . Rechte -
). 1
en . wie e stänmberechtigteu Mitgliedir . In dcr
-- .
Praxis kann -sich . das . gar nicht - anders gestalten .
Damit whcd aber" die Besetzung und der Geschäfts-
gang ' Deputationen ' auf ' eine , andere Grundlage ge- '
stellt, als e - Städteordnung' nd, . soweit die Bezir
utationen in Frage konnnen, das Gese abe; die
Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin es uorschrev
-
den . Nach igsen . Gesetzen , ist ' schlechtelbin die Zu,
9
ziehung von Vertretern oder Ver ranens leuten der Or-
ganisationen in der Art, vie der Magistrat , es beabsichtigt ,
nicht 'möglich. Ich bitte Sie, § 26 des Gssetzes über ' die
Biung ein . neuen Stadtgemcicde Berün , also eines
1
ganz neuen Gesetzes, sich durchtulesen.' Da heißt cs :
r
Durch übeveinst immmdm .Beschuß- d:r Bezirksver-
sammlung und des Bezirksamts kö- nen zur dauernden .
-Verwaltung o eaussichtigung einzeln;r Geschäfts -
-zwrge , sowie zur Eiligung vorü1wrgehander Austräge
besondere Bezirk utationen entweder aus Mitglied-
,
dern bei Bezirksbehörden -wder an s legten und
.
r
,aus s - mfähigen Bürgen gewählt we;en. Zu diesen
.. .
.Deputationen, welche ." in - allen Bezugen . dem Be-
' zamt untergenrdnet sind, werden .die Stadtver-
-- .
'bldneten, Bezirksv rdneten und stimmähi.;en Bürr
' ger von. .r ersammlung gewählt - usw.
1
.
Das i ' doch - etwas 'ganz anderes . als - das , wus . hier .
) es
genollt ist. Nach der Städteordnung ist es ni .ht gnder
r 1w
Der .Magistrat beru st sich - nun zur Begründungg
t ..
seiges Antrages auf § 26 der Instruktion für-die - Stadt-
mazistraot. . 'Dieser lautet, soweit ' er her interessiert :c
De .' utatspnen können zur eratungeinzelnen
1
erwartung betreffenden Gegenstä ände anb :e Kommu-
malbewute, . Sachverständige oder sachkundige vnen
zuzen.
1
Der Unterschi zwischen dieser Bestimmung und , der
Magistratsvorlage liegt meines Erachts . auf der Hand,
ganz - abgesehen davon, daß den Vertrauenstenten d.er
Organifationm nach der . Magistattvorlage - doch ' ganz
andere Rechte eingeräumt werden sollen, als sie ein
1
w
Sachverständier jemals haben . kann . Ich brauche nur
darauf nzuweisen, - daß die Entscheidung darer, ob
md . wann Sachverst ändige hinzuzuziehen sind, in dem
angezogenen § 26 den Deputationen, und zwor ausschließ,
lich ihnen / überlassen ist. Es ist auch unzweifelhaft,
daß hier nur . daran gedacht i daß - Suchverständige
r
vnu Fall zs Fall zugezogen werden fönnen .und .' vor
.
allem, ' daß t Wahl dev Sachverständigen Sache der
Deputationen ist. Es ist ihr . ' gutes Recht, zu rnischeiden,
wem sie wählen wollen. Ich lasse dabei dahingestellt sein ,
ob sie im ' Eüzeifane ' dieses acht"vielleicln einer
Organisation überlassen ' können. Darauf ' kommt es . nicht
an . Entschend - ist, daß chren nicht vorgeschrieben wer-
.
den darf, von chrem Wahirecht nicht -' brauch zu machen,
daß nen das , Bestimmungsrecht - nicht geraab ( wer-
.
den dars.
,--
In . 'Ihrem Ausschusse ' ist mir vorgehalten wordm,
. v 1
- daß die - Ins ktivu für die Stadtmagistrate - ein ' ganz '
.
.
'veraltetes setz se, uab , . aus die gegenwärügen .Ver-
hältnisse liberhaupt nicht mehr passe. "Ganz gewiß ist
es rich tig , daß diese Ins ktidn unter ganz anderen -
1
- Verhältnien entstanden ist, - .'als nir sie jetzt haben .
--
w 1
er sie ' ist bisher ' doch noch gtendes. Recht ; nach ihr
ist bisher ' verfahren , und der Magistrat selber ernst
sich auf sie, offnbar deshalb, weil er . eine andere gesetz-
liche Grunage . für seinen Vorschlag icht gefunden- hat.
.
Deshalb muß grüst we und en schernd sein, was
,
denn eigentlich die Instenktion für die Stadtmagistrate
1 .
zuläßt und -was nscht .
--
Ich kann auch nicht umhin , nochtmals zu wiederholen,
.
was ich - irn Ausschuß bereits gesagt habe, -und waE
,
.
Ihnen auch e - ' an Berichterstatt 'n vorgetragen' hat.
, l.
Läge l so einfach/ wie es nach der Begründung
.
der Vorlage schenk, gäbe § 26weine Rechtsgrund-
lage für e orschläge Magistrats dann kann ich
--
ni cht recht verstehen , waib der Magistrat ni vhe
die Serordretenversammg er vorgegangen ist.
1
e Depu tation und ihve Ansschüsse sind doch, wie
.
Sie alle otssen den, - Organe des Magistrats und
9
an see - Weisunen gebuwderr, . soweit sie . auf g'eselteher-
. -- ,.
Grundlage beroben . Da der Magirat hier- die- Zu-
,,
stimmung der 'Stadtverordnetenversamung . n achsncht,
ist ' mir - deshalb eirr Beweis, den ich durch die Aus-
--
1
führungen Magistratsvertreters m -Aussch nicht
,
erschüttert s , daß er Rückendertung . fticht . e'e kumi
)
er ' aber bot . Stadtoerordnetenversamnllung - nicht sin-
den ; denn oe gesetzliche Grundlage kann . ihm guch
die Stadt rdnetenversammlun nicht ' helfen .
1,
Im- Ausschmß st ,weiter versucht worden, noch ein
ands Gese zur Beung der Vorlage heranzu-
w
zehen, - -das Betriebsrätegese .-besonders den § .70 ' des
(setzes, - de - grundlegenden Bestimmrnigen - über die
,
Vertretung der Arbtnehmer im Aufsichts eä ten enthält .
). .
Ja, m ' e Da und Herren, ein dem Magistrat - -unter-
. . . 1
stelltens, . zu seur -- Beratung, - ebenwelt . .un zur Vertre-
. , .
tong -bestimmtes Verwaltungsorgan wie die Deputat iori
,- --1
kann och ' als ,einem - Aufsichrnt, ein zur Ueber,
wachung - ' der . - Geschäftsfüung n esellschaften - MIT .
.
.r'