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Volume Sitzung 30, 23. Juni 1921

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue48.1921 (Public Domain)

Stadtverordneten-Versammlung der Stadtgemeinde Berlin 1944 .. ' izung am 23. Juni 1921 . lStadtv . Frau Wengels , Berichterstatterin (u. Soz..Dem.)] . -- , Sinngen der ntationen und deren ständigen Aus- schüsse nach Maßgabe der orlage vom 25 . April 1921 enversta n. ' Im Ausschuß entstanden Jweifel, welche . Ausschsse ge- meint seien, und es wurde festgestellt, daß nur diee Aus- schsse der - putationen gemeint seien . Dueum rde tte 'Fassung gewählt ,,deren stä 'gen Ausschüsse. '' 1-- Gleicheilig ersucht die Versammlug den Magistrat, für die Durchführung dieses Beschlusses Richtlinien r für e ' Bezirämter festzusetzen. . . "Auch ' - se A erung wurde. itn Ausschu beschlossen, und ich bitte die Versammlung, den ' Beschluß d:s ' Aussches , , 'einstimmig anzunehmen . Stadtv. Dethlesssen (D.-nat.) : Meine politischen Fremde kömien sich nicht entließen, die Vorlage an- zunehmen. Rechtüche und sachliche Bedenken wider- ) ) sprechen dem. . -- Wenn e städtischen - putationen wd . deren " Aus- . schüsse verpflichtet sein sollen, . zu ch ren Sitzungen regel- mäßig Vertreter der Arbeiter, Angestellten und Beamten, deren . Wahl durche rtriebsräte oder Beamtenkammern -- erfolgen soll, als sachkundige -Penbmm and gleichzeitig als Vertrauenstente ihuer Organisaeionen haranzueen; so . wird diesen Vertr;tern dmnit auch das Recht eing w ) räumt, . an allen Sinngen teilzunehmen und dort nicht nur als Sachverständige geht zu werden, sondern auch sonst . . den Verhandlungen und B.schlußfassungen beizur wohnen, ohae daß dieses Recht insow e:t irgwelchru Beschräzkungen untermorsen ist .' - Abgesehen vom -Srium- recht sollen also die Vertraurufleute der - Organisationen . 'in d en Deputationen im wesentlichen die gleichen . Rechte - ). 1 en . wie e stänmberechtigteu Mitgliedir . In dcr -- . Praxis kann -sich . das . gar nicht - anders gestalten . Damit whcd aber" die Besetzung und der Geschäfts- gang ' Deputationen ' auf ' eine , andere Grundlage ge- ' stellt, als e - Städteordnung' nd, . soweit die Bezir utationen in Frage konnnen, das Gese abe; die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin es uorschrev - den . Nach igsen . Gesetzen , ist ' schlechtelbin die Zu, 9 ziehung von Vertretern oder Ver ranens leuten der Or- ganisationen in der Art, vie der Magistrat , es beabsichtigt , nicht 'möglich. Ich bitte Sie, § 26 des Gssetzes über ' die Biung ein . neuen Stadtgemcicde Berün , also eines 1 ganz neuen Gesetzes, sich durchtulesen.' Da heißt cs : r Durch übeveinst immmdm .Beschuß- d:r Bezirksver- sammlung und des Bezirksamts kö- nen zur dauernden . -Verwaltung o eaussichtigung einzeln;r Geschäfts - -zwrge , sowie zur Eiligung vorü1wrgehander Austräge besondere Bezirk utationen entweder aus Mitglied- , dern bei Bezirksbehörden -wder an s legten und . r ,aus s - mfähigen Bürgen gewählt we;en. Zu diesen .. . .Deputationen, welche ." in - allen Bezugen . dem Be- ' zamt untergenrdnet sind, werden .die Stadtver- -- . 'bldneten, Bezirksv rdneten und stimmähi.;en Bürr ' ger von. .r ersammlung gewählt - usw. 1 . Das i ' doch - etwas 'ganz anderes . als - das , wus . hier . ) es genollt ist. Nach der Städteordnung ist es ni .ht gnder r 1w Der .Magistrat beru st sich - nun zur Begründungg t .. seiges Antrages auf § 26 der Instruktion für-die - Stadt- mazistraot. . 'Dieser lautet, soweit ' er her interessiert :c De .' utatspnen können zur eratungeinzelnen 1 erwartung betreffenden Gegenstä ände anb :e Kommu- malbewute, . Sachverständige oder sachkundige vnen zuzen. 1 Der Unterschi zwischen dieser Bestimmung und , der Magistratsvorlage liegt meines Erachts . auf der Hand, ganz - abgesehen davon, daß den Vertrauenstenten d.er Organifationm nach der . Magistattvorlage - doch ' ganz andere Rechte eingeräumt werden sollen, als sie ein 1 w Sachverständier jemals haben . kann . Ich brauche nur darauf nzuweisen, - daß die Entscheidung darer, ob md . wann Sachverst ändige hinzuzuziehen sind, in dem angezogenen § 26 den Deputationen, und zwor ausschließ, lich ihnen / überlassen ist. Es ist auch unzweifelhaft, daß hier nur . daran gedacht i daß - Suchverständige r vnu Fall zs Fall zugezogen werden fönnen .und .' vor . allem, ' daß t Wahl dev Sachverständigen Sache der Deputationen ist. Es ist ihr . ' gutes Recht, zu rnischeiden, wem sie wählen wollen. Ich lasse dabei dahingestellt sein , ob sie im ' Eüzeifane ' dieses acht"vielleicln einer Organisation überlassen ' können. Darauf ' kommt es . nicht an . Entschend - ist, daß chren nicht vorgeschrieben wer- . den darf, von chrem Wahirecht nicht -' brauch zu machen, daß nen das , Bestimmungsrecht - nicht geraab ( wer- . den dars. ,-- In . 'Ihrem Ausschusse ' ist mir vorgehalten wordm, . v 1 - daß die - Ins ktivu für die Stadtmagistrate - ein ' ganz ' . . 'veraltetes setz se, uab , . aus die gegenwärügen .Ver- hältnisse liberhaupt nicht mehr passe. "Ganz gewiß ist es rich tig , daß diese Ins ktidn unter ganz anderen - 1 - Verhältnien entstanden ist, - .'als nir sie jetzt haben . -- w 1 er sie ' ist bisher ' doch noch gtendes. Recht ; nach ihr ist bisher ' verfahren , und der Magistrat selber ernst sich auf sie, offnbar deshalb, weil er . eine andere gesetz- liche Grunage . für seinen Vorschlag icht gefunden- hat. . Deshalb muß grüst we und en schernd sein, was , denn eigentlich die Instenktion für die Stadtmagistrate 1 . zuläßt und -was nscht . -- Ich kann auch nicht umhin , nochtmals zu wiederholen, . was ich - irn Ausschuß bereits gesagt habe, -und waE , . Ihnen auch e - ' an Berichterstatt 'n vorgetragen' hat. , l. Läge l so einfach/ wie es nach der Begründung . der Vorlage schenk, gäbe § 26weine Rechtsgrund- lage für e orschläge Magistrats dann kann ich -- ni cht recht verstehen , waib der Magistrat ni vhe die Serordretenversammg er vorgegangen ist. 1 e Depu tation und ihve Ansschüsse sind doch, wie . Sie alle otssen den, - Organe des Magistrats und 9 an see - Weisunen gebuwderr, . soweit sie . auf g'eselteher- . -- ,. Grundlage beroben . Da der Magirat hier- die- Zu- ,, stimmung der 'Stadtverordnetenversamung . n achsncht, ist ' mir - deshalb eirr Beweis, den ich durch die Aus- -- 1 führungen Magistratsvertreters m -Aussch nicht , erschüttert s , daß er Rückendertung . fticht . e'e kumi ) er ' aber bot . Stadtoerordnetenversamnllung - nicht sin- den ; denn oe gesetzliche Grundlage kann . ihm guch die Stadt rdnetenversammlun nicht ' helfen . 1, Im- Ausschmß st ,weiter versucht worden, noch ein ands Gese zur Beung der Vorlage heranzu- w zehen, - -das Betriebsrätegese .-besonders den § .70 ' des (setzes, - de - grundlegenden Bestimmrnigen - über die , Vertretung der Arbtnehmer im Aufsichts eä ten enthält . ). . Ja, m ' e Da und Herren, ein dem Magistrat - -unter- . . . 1 stelltens, . zu seur -- Beratung, - ebenwelt . .un zur Vertre- . , . tong -bestimmtes Verwaltungsorgan wie die Deputat iori ,- --1 kann och ' als ,einem - Aufsichrnt, ein zur Ueber, wachung - ' der . - Geschäftsfüung n esellschaften - MIT . . .r'
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