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Volume Sitzung 13, 17. März 1921

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue48.1921 (Public Domain)

. Stadtverordneten-erfammtnna del,- tadigemei nde Berlin 796 . Fug mn 17 . März . 1921. wohl ein Loch hat , daß ' sie sehr ber Nächprüfung be - darf . Ich glaube nicht , daß die Befürchtungen, die . Sie ausgesprochen haben , eintreten . Was schließlich die . .Valuta - betrifft , meine Da- men und Herren, so haben . . wir uns ja auch darüber im Ausschuß sehr eingehend unterhalten . Die ' Herren klagen darüber, ste sagen : - ta , wenn ich . heute ein Haus für 600 000 M verkaufe , das ich früher ein- mal für 400 000 . M gekauft habe , so habe 'ich ja in Wirtlichkeit weniger , weil die 60d 000 - mir in Papiergeld gezahlt werden, während ich früher ,Gold -- gegeben habe .' Meine '.Damen und Herren, das gilt für uns alle . Wer ' irgendwelche Ersparnisse hat, mag er . sie nun in . einem Haus , mag er ste in Wertpaple- ren angelegt, . mag er sie auf die Bank als tägliches Geld getragen haben, keiner von uns bekommt das , was er einst in Gold eingezahlt hat , jemals .in Gold wieder, sondern nur . in Papier. . Wir haben von dem niedrigen Stand unserer . Valuta ' allesamt einen 'Schaden, und ich sehe keinenGrund ein , .warum wir hier den Hausbesitzern irgendwelche befanderen Vorrechte einräumen und -' ihnen womöglich garan- tiren sollen , daß ste ..das , was ste einmal bezahlt -- haben , nun . in Gold wieder zurückerstattet betoenmen , Dofür. liegt ein Grund . absolut nicht dor . Vorst.-stellv.Bruns : Wir kommen zur Abstinnnung. Meine Damen und Herren , - ich 'würde vorsch en , über die einzelnen Paragraphen abzustimmen , und ich werde so verfahren, daß . ich die Paragraphen, zu denen Abänderungsanteäge nicht ' vorliegen , - ohne be- sondere Abstimmung als angenommen bezeichne . 'Die prinzipielle Entscheidung über die - Ablehnang - ober - Annahme der Vorlage . lommt ig nachher bei ber Schlußabstimmung zur Geltung . - Ein Widerspruch" -- erfolgt nicht , ich werde so verfahren . . nachVersammlung ' beschließt dem ' Antrnge(Die des Ausschusses, wie folgt : Die t - dem -derstimVersammlung Vorlage vom 29. Dezember 1 920 beigefögten Entwurfe einer Wert- zuwachssteuerordnung der Stadtgemeinde Berlin mit -nach- ' stehenden Aenderungen bezw. Druckfehlerberichtgungen 'u. l . Im § 10 Absatz 3 Zeile 6 ist hinter ,,teiles'' ein 1 zufügen : ' ,,des Grundstückes einen bei ' der . Veräußerung anderer Teile eingetretenen''- 2. In § 14 Ziffer 1 Zeite 2 ist statt "Rechtsderung'' zu setzen : ,,rechtländerungen'' 3 . n § 17ffer4Zeite2 ifistan ,,2" zu seen : ,,3'' 4 . In § 17 Ziffer e Zeile 9 ' ist statt ,,abschluß'' zu . . setzen : ,,ablauf''. 5. In § 18 Ziffer 2 Zeile 2 ist hinter - ,,ei - . kommen'' , . einzuschalten : ,,des Vorjahres' ', 6 . In § 21 Ziffer 4 Zeile 2 ist stan ,,oder'''- zu . setzen : ,,und' . 7 In § 22 Ja Ziffer 2 Zeile - 2 ist statt ,,det' zu setzen : ,,der''. ), 8 . § 26 erhält folgenden Wortlaut : Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Steuerordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu dem nach dem Kommunal- abgabengesess zulässigen Höchstmaß . bestraft, - so- fern nicht nach den sonstigen Geseen eine höhere . Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verwirkt ist. 9 . §27 erhält folgenden Wortlaut : Bereits beramagie Steuern können auf Antragus Billigkeitsgründen stadtv . Hirsch, Breichterstatter (Soz.-Dem)1 . , doch die Hauptsache -- daß dieser Rückgang bes . Verkehrs in Grundftitcken in einem ursächlichen Zu- sammenhang mit der damalsgen Wertzuwachssteuer .stedt- ruf rechts . )l -- Wenn er überall eingetreten ist , so : ist das -ein Be- weis mehr dafür , daß vielleicht ganz andere Gründe maßgebend waren , und wenn durch die wiotschaft - liche Lage der Verkehr eingeschränkt wurde , wird es auch letzt der Fall sein ; denn auch jetzt hängt der Verkehr in ' Grundstücken im we 'entlichen von - unserer wirtschaftlichen Lage ab . .Niemand weiß , wie ste sich im - nächsten ' Jahr entwickeln .,.wird , und deshaw ist nicht möglich , irgendeine Prognose für die Zu- kunft zu stellen . Run ist gesagt worden , die Steuer wirke wie eine brosselungssteuer , und Herr Jatzow hat uns ein Beispiel ausgerechnet, wonach jemand, ber - 4 Jahre ein Grundstück zum Werke von 400 000 M be- sessen und dieses Grundstück mit einem Gewinn von 200 000 , verkauft hat , 13 000 M -weniger erhält , als . er ursprünglich dafür bezahlt hat . Herr Jatzow war so liebenswürdig, mir seine . Berechnung eben ' zu geben ; ich war nicht in der Lage , sie durchzulesen , und ich laun ste auf ihre Richtigleit hin überhaupt nicht prüfen . Ich glaube aber , daß die Herren, die . solche Berechnungen ausstellen -- wir- haben auch im Steueransschuß eine ' ganze Reihe solcher Berechnung- gen gehört, so daß ich mich gewundert habe , daß die He n - nicht auch ausgerechnet haben, daß die un- glücklichen Leute , die ihr Haus verlaufen, von der Stadt eigentlich noch eine tschädigung 'dazu be- kommen müßten -- dabei.. einen Faktor falsch beur- teilt ' haben . sie gehen davon aus , daß ' einmal , Reichteinkommensteuer und außerdem noch ' die Wert- zuwachssteuer bezahlt werden . muß . Das stimmt nicht . Wenn ber Wertzuwachs an einem Hause 100 000 M , betrllgt , und ich werde , sagen wir , mit 35 000 ' .M von diesen 100 000 M zur Reichteinkommensteuer herangezogen , so beträgt eben der Wertzuwachs nichs mehr 100 000, sondern nur 65 000 - und nur von d ( esen 65 M ' kann die Steuer berechnet werden. . lZuf. ) -- -- Es steht nicht -in der Vorlage drin, wir haben aber im Ausschuß lang und breit darüber gesprochen und - uns auf diesen Standpunkt gestellt . . . (Zuruf Umgelehnt ! -- -- Umgelehrt soll es eben nicht sein . Außerdem darf man aber ein weiteres nicht ver- gessen : das. was ich aus dem Erlös eines Hauses erziele , wird la doch nach dem Reichteinkommensteuer- gesetz nur- dann als Einkommen, . das zur Reichsein- kommensteuer herangezogen wird , betrachtet, 'wenn dos Haus weniger als 10 ahre in meinem Besitz ge- we(en ist . Verlaufe , ich ein Haus , das ich 10 Jahre besitze --. )und wenn der Besitz ' schon im - Jahre 1914 mein Eigenium war, dann . gilt die Frist . von zehn Jahren als erfüllt -- und verdiene ich daran - 100000M, so habe ich von diesen 100 000 M Rei einkommen- steuer überhaupt nicht zu zahlen . . . ; . '. begnüge mich - mlt diesen wenigen Bemerkun- . gen , um - Ihnen zu ' zeigen, daß die 'e . Rechnung doch .. . . .
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