Stadtverordneten-Versammlung der ' Stadtgemeinde Berlin
Sitzung am 27 . " tencher 1921 .
[Stadtv . Dr. Kirchner, Berichteostaner (D.-nat . )1
--w
.
Grund eigener oder fremder Fürsorge bezieht, sowie
.
Rentenbezüge sind füre Beurteilung der Bedrftigkeit
zur H älfte ihres Betrages -in Betracht zu ziehen und
in dem gleichen Umfange auf die Unterstützung an-
zurechn .
Auch diese Beftimmung beruht auf dem - Gesetz . Herr
.
O strowsti wünschte, daß solche Einnahmen in keiner
Weise berricksichtigt werden sollten . Das erschien dem
Ausschß jedoch nicht billig. Jnfo:gedcssen hat der Aus-
schuß diesen Antrag mit allen gegen ' eine Stimme ab-
.
gelehnt .
In ,§9 s . 1 Zeile 1 wünschte Herr Ostrowskt
das Wort . ,,volse'' zu streichen . Der äfatz lautet :
Erwerbslose, welche , volle Erwerbsosenunter-
stützung g beziehen, werden für den Fall der Kran it
durch die meinde bei der llgeineinen Ortskranken-
versichert .kasse
.,
Der . Ausschuß war der Ansicht, d aß der Antrag des
Herrn Ostrowsli echtigt, und daß es veeemäßig wäre,
nur von ,,erwerbslosenunterstützung'' zu sprechen. In-
--
folgedessen ist das Wort ,,do ll e'' gesirtchen worden .
l--
.
Weiter wurde von Herrn Ostrowski beantragt, . in
Abs. 1 eile 2 nter ,,Kraneit'' einzufügen e Worte
"mit Familie" . huch dies ist abgelehnt worden , w eil,
wie bannt, in allernächer Zeit über - die Famüienver-
sicherung entschieden werden soll . Es erschien daher nicht
zwechnäßig, ese Sache hier zu erw ähnen .
l ,w
Ferner beantragte Herr Ostvows tt, die §§11 nd
11a eich. § 11 lautet :
Wer eine Arbeit freiwillig ohne zvingenden Grund
aufgibt, hat innerhalb 4 Wochen keinen Anspruch
anf Erwerbslasenunterstützung.
Wenn feststet, daß die Entlassung . eine Folge
schweren eigeiten Verschuldens des rbeitnehmers ist,
so hat dieser innerhaib 6Wochen - deinen spruch
.
auf Erwerbsloseumterstützung.
--
Zur Vermeidung vo n Härten können im Ei lfa (lc
kurze Ausschluß fristen festgesetzt werden.
Auch die Bestinnunng des §11 beruht auf dem Gesetz,
md es erschien .daher nicht zwe äßig, im . Statut eine
Aenderung zu treffen . Infolgedessen wurde auch dieser
Antrag mit allen gegen e Stimme des Herrn Ostrowsli
abgelehnt.
,
--
§ 11 a lautet .
.
Personen, deren Envrbslosigke - t überwiegend
durch sstand oder Assperrung verursacht ist, .er-
halten En oslosenunterstützung erst 4 Wo nach
schluß des Ausstan oder der Aussp ung, es
sei denn, daß sie innerhalb ber 4 Wochen eine auf
e Dauer berechnete Arbeit - angenommen haben.
Diese Bestimmung erschien dem usschuß - jeoch z10eck-
mäßig ; er entschloß sich daher nicht, den § ll a zu
1
streichen, md bar erfolgte . die blehnung des Antrages
O strowski wi r mit allen -gegen die Slimme des
Herrn Ostroosti.
Schließlich lag ein Antrag dee Stadtvr Schal
und Genossen zu § d4i 1r, in Zeile 2 das ort
"und'' zwischen ,,christlichen'' und ,,H irsch-Du ackerschens'
zu streichen und. zwischen ,,Hirsch-Dunckerschen" -und ' ,,ge-
werks sten" eizufüg die Worte ,,und Nationalver-
band dentscheP' - Der usschuß war jedoch der Ansicht,
. .
,
daß es ' nicht möglich wära, diesen trag munehmen,
--
39 . Sitzg. adiv.-vers.
weil in Abs. 2 ' aus " cklich steht, ' . auf Antrag die
szahlung der ErwerbsJosenunterstüng und die fiz
trnlle der Erwerbsen uch aren als den aufgeführten
Organisattoum zu übertragen wäre. r' Auss ß war
ber usicht, ß u ein Antrag der Organisation selbst
vorliegen müsse. (Ein .solcher nirag hat jedoch nicht
vorgelegen . Der sschuß kgunte nlfo nicht prüfen,
ob der Natianalv and deutscher Gewerkschaften' den
Aufor ungen des § 14 . entspräche. r ' Ausschuß
)
mein te, daß gegebenenfalls der Nationalverband selbst
einen bezüglichen Antrag an den Magistrat zu richten
hätte, und daß nach Erklärungen des Magistratsver-.
treters anzune en wäre, daß diesem Autrage statt-
gegeben werden würde.
Ich habe Ihnen daher -folgenden Antrag als den
Willen des usschusses vorzutragen :
1
,,ie sammlung erclärt sich mit dem ihr durch
Vorlage vom -12 . Juni 1921' vorgelegten Statut der
E erbslosenfürsorgeder Stadt Berlin mit folgenden
Aenderungen einverstanden : ....
1 . D ie auf Gruab des Erlasses des preußisch
Ministeriumü für Voltsvafahit getroffenen nachträg-
lichen nderungen den gebilligt.
2 . §9 bs. 1 Zeile 1 wird das Wort ,,'volle"
.
,
. ''gestli
Hiernach beantrage ich, daß die . Stadtverordnetenver-
sammlung in diesem Sinne beschließen wolle.
Stadtv. Ostrowski (V. K. P. D.) : Noch einmal
--
möchte ich in letzter tun de versuch, die Stadtver-
w .
ordnetenversammlung zu veranlassen , alle schäichen Be-
stimmungen , die zum . Nachteil der Erwerbslosen aus-
.
schlagen können, aus dem Statut zu beseitigen . Ich
bedaure zunchst, daß das -Haus so schtvach besetzt ist.
lDie - erbslosen werden das für sich buchen können.
.
In §1 sollen di orte ,,infolge bes Krieges" . ge--
steicl wenden, damit schließlich auch Erwe rbslase, die
niche infolge des Krieges arbeitsloss, die Unterstätzung
.
.
erhalten. !
1 . )
§4 beantragt meine Fraktion .gan kurz, wie folgt ,
..
zu fassen .
lDie Unterstätzung gtunt mit dem Tage der Mel-
dung beim Arbeitsnaeveis.
e Erwerbslosen sind, wenn sie kurz gearbeitet haben,
wirtschaftliche so herunter, daß auch die achttägige Warte-
.
zeit eine finanzielle Belastun g für sie ist, die sif nicht
tragen . können, und um hier mal gerade in Berlin vor-
--
wärts zu gehen, müssen unbedingt die werbslosen schon
von der Melng beim Arbeitsnacleis and ie" Er-
werbslosenunterstützung erhalten.
.
§6 -entht zwei besondere Härten, und zwar in
satz 2 und 8. Wem der -- Erwerbslose einen größeren
,
Hausstand hat, werden auch die Einkünfte der S iten-
angehörigen in Rechnung gezogen, auch der ge ' ge Ver-
dienst ber Kinder, obschen er gar nicht . ausreicht, um
.
die Leben smittel zu beschaffen, geschweige denn, daß
--
die Kinder sich ' Gabderobe anschaffen könnten. Wer die
Everbsloscn täglich dendachten kann, nicht nur in den
Zahlstellen der oertschaften, fordern auch in den Ge-
schäftsstellen, der wird . zu der Ueberzeugung komänen,
,
daß gerade dieser strtz aus §6 vers - nden mu
"ach satz 5 rden die Rentenbezüge ebenfalls
zu 50 pCt. angeret. Aber der -Dank des Vaterlan
nruß sich doch bei den Erwerbslosen . insofen bernerköar
wochen, hls die Rentenbezüge - nicht angerechnet den.
.
Wir verlangen, daß sie außer Anrechnung eiden ; denn
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