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Volume Sitzung 39, 27. September 1921

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue48.1921 (Public Domain)

Stadtverordneten-Versammlung der ' Stadtgemeinde Berlin Sitzung am 27 . " tencher 1921 . [Stadtv . Dr. Kirchner, Berichteostaner (D.-nat . )1 --w . Grund eigener oder fremder Fürsorge bezieht, sowie . Rentenbezüge sind füre Beurteilung der Bedrftigkeit zur H älfte ihres Betrages -in Betracht zu ziehen und in dem gleichen Umfange auf die Unterstützung an- zurechn . Auch diese Beftimmung beruht auf dem - Gesetz . Herr . O strowsti wünschte, daß solche Einnahmen in keiner Weise berricksichtigt werden sollten . Das erschien dem Ausschß jedoch nicht billig. Jnfo:gedcssen hat der Aus- schuß diesen Antrag mit allen gegen ' eine Stimme ab- . gelehnt . In ,§9 s . 1 Zeile 1 wünschte Herr Ostrowskt das Wort . ,,volse'' zu streichen . Der äfatz lautet : Erwerbslose, welche , volle Erwerbsosenunter- stützung g beziehen, werden für den Fall der Kran it durch die meinde bei der llgeineinen Ortskranken- versichert .kasse ., Der . Ausschuß war der Ansicht, d aß der Antrag des Herrn Ostrowsli echtigt, und daß es veeemäßig wäre, nur von ,,erwerbslosenunterstützung'' zu sprechen. In- -- folgedessen ist das Wort ,,do ll e'' gesirtchen worden . l-- . Weiter wurde von Herrn Ostrowski beantragt, . in Abs. 1 eile 2 nter ,,Kraneit'' einzufügen e Worte "mit Familie" . huch dies ist abgelehnt worden , w eil, wie bannt, in allernächer Zeit über - die Famüienver- sicherung entschieden werden soll . Es erschien daher nicht zwechnäßig, ese Sache hier zu erw ähnen . l ,w Ferner beantragte Herr Ostvows tt, die §§11 nd 11a eich. § 11 lautet : Wer eine Arbeit freiwillig ohne zvingenden Grund aufgibt, hat innerhalb 4 Wochen keinen Anspruch anf Erwerbslasenunterstützung. Wenn feststet, daß die Entlassung . eine Folge schweren eigeiten Verschuldens des rbeitnehmers ist, so hat dieser innerhaib 6Wochen - deinen spruch . auf Erwerbsloseumterstützung. -- Zur Vermeidung vo n Härten können im Ei lfa (lc kurze Ausschluß fristen festgesetzt werden. Auch die Bestinnunng des §11 beruht auf dem Gesetz, md es erschien .daher nicht zwe äßig, im . Statut eine Aenderung zu treffen . Infolgedessen wurde auch dieser Antrag mit allen gegen e Stimme des Herrn Ostrowsli abgelehnt. , -- § 11 a lautet . . Personen, deren Envrbslosigke - t überwiegend durch sstand oder Assperrung verursacht ist, .er- halten En oslosenunterstützung erst 4 Wo nach schluß des Ausstan oder der Aussp ung, es sei denn, daß sie innerhalb ber 4 Wochen eine auf e Dauer berechnete Arbeit - angenommen haben. Diese Bestimmung erschien dem usschuß - jeoch z10eck- mäßig ; er entschloß sich daher nicht, den § ll a zu 1 streichen, md bar erfolgte . die blehnung des Antrages O strowski wi r mit allen -gegen die Slimme des Herrn Ostroosti. Schließlich lag ein Antrag dee Stadtvr Schal und Genossen zu § d4i 1r, in Zeile 2 das ort "und'' zwischen ,,christlichen'' und ,,H irsch-Du ackerschens' zu streichen und. zwischen ,,Hirsch-Dunckerschen" -und ' ,,ge- werks sten" eizufüg die Worte ,,und Nationalver- band dentscheP' - Der usschuß war jedoch der Ansicht, . . , daß es ' nicht möglich wära, diesen trag munehmen, -- 39 . Sitzg. adiv.-vers. weil in Abs. 2 ' aus " cklich steht, ' . auf Antrag die szahlung der ErwerbsJosenunterstüng und die fiz trnlle der Erwerbsen uch aren als den aufgeführten Organisattoum zu übertragen wäre. r' Auss ß war ber usicht, ß u ein Antrag der Organisation selbst vorliegen müsse. (Ein .solcher nirag hat jedoch nicht vorgelegen . Der sschuß kgunte nlfo nicht prüfen, ob der Natianalv and deutscher Gewerkschaften' den Aufor ungen des § 14 . entspräche. r ' Ausschuß ) mein te, daß gegebenenfalls der Nationalverband selbst einen bezüglichen Antrag an den Magistrat zu richten hätte, und daß nach Erklärungen des Magistratsver-. treters anzune en wäre, daß diesem Autrage statt- gegeben werden würde. Ich habe Ihnen daher -folgenden Antrag als den Willen des usschusses vorzutragen : 1 ,,ie sammlung erclärt sich mit dem ihr durch Vorlage vom -12 . Juni 1921' vorgelegten Statut der E erbslosenfürsorgeder Stadt Berlin mit folgenden Aenderungen einverstanden : .... 1 . D ie auf Gruab des Erlasses des preußisch Ministeriumü für Voltsvafahit getroffenen nachträg- lichen nderungen den gebilligt. 2 . §9 bs. 1 Zeile 1 wird das Wort ,,'volle" . , . ''gestli Hiernach beantrage ich, daß die . Stadtverordnetenver- sammlung in diesem Sinne beschließen wolle. Stadtv. Ostrowski (V. K. P. D.) : Noch einmal -- möchte ich in letzter tun de versuch, die Stadtver- w . ordnetenversammlung zu veranlassen , alle schäichen Be- stimmungen , die zum . Nachteil der Erwerbslosen aus- . schlagen können, aus dem Statut zu beseitigen . Ich bedaure zunchst, daß das -Haus so schtvach besetzt ist. lDie - erbslosen werden das für sich buchen können. . In §1 sollen di orte ,,infolge bes Krieges" . ge-- steicl wenden, damit schließlich auch Erwe rbslase, die niche infolge des Krieges arbeitsloss, die Unterstätzung . . erhalten. ! 1 . ) §4 beantragt meine Fraktion .gan kurz, wie folgt , .. zu fassen . lDie Unterstätzung gtunt mit dem Tage der Mel- dung beim Arbeitsnaeveis. e Erwerbslosen sind, wenn sie kurz gearbeitet haben, wirtschaftliche so herunter, daß auch die achttägige Warte- . zeit eine finanzielle Belastun g für sie ist, die sif nicht tragen . können, und um hier mal gerade in Berlin vor- -- wärts zu gehen, müssen unbedingt die werbslosen schon von der Melng beim Arbeitsnacleis and ie" Er- werbslosenunterstützung erhalten. . §6 -entht zwei besondere Härten, und zwar in satz 2 und 8. Wem der -- Erwerbslose einen größeren , Hausstand hat, werden auch die Einkünfte der S iten- angehörigen in Rechnung gezogen, auch der ge ' ge Ver- dienst ber Kinder, obschen er gar nicht . ausreicht, um . die Leben smittel zu beschaffen, geschweige denn, daß -- die Kinder sich ' Gabderobe anschaffen könnten. Wer die Everbsloscn täglich dendachten kann, nicht nur in den Zahlstellen der oertschaften, fordern auch in den Ge- schäftsstellen, der wird . zu der Ueberzeugung komänen, , daß gerade dieser strtz aus §6 vers - nden mu "ach satz 5 rden die Rentenbezüge ebenfalls zu 50 pCt. angeret. Aber der -Dank des Vaterlan nruß sich doch bei den Erwerbslosen . insofen bernerköar wochen, hls die Rentenbezüge - nicht angerechnet den. . Wir verlangen, daß sie außer Anrechnung eiden ; denn 3'
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