Sißung äm 26. September 1918,
=
d-r-
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2: in der Steuerdeputation den Stadtv. Seel,
in der Sanitätskommissivon den Stadtv. Dr.
Kayserling,
in dem Ausschuß, für die Anstellung oder Pen-
fionierung von besold.ten Gemeindebeamten und
Lehrern den Stad:v. Rosenthal;
c) in die dur< das Ausscheiden des Stadtv. Mey-
bring freigewordenen Stellen
1 in der Deputation für das Fach- und Fort-
bildungss<ulwesen den Stadtv. Dr. Tropffke,
in der Gewerbedeputation den Stadtv. Dönges,
in dem Nikolaus Bürger-Hospital den Stadtv.
Schmidt, -
in dem Kuratorium für das Turn- und Bade-
wesen den Stadtv. Schwan, |
in der Sanitätskommission den Stadtv. Wie-
land,
6. in der VILB Unterstüßungsfommission den
Stadtv. Voges.
Durch das Schweigen der Versammlung sind Diese
Vorschläge von der Versammlung genehmigt. - |
Dritter Gegenstand der Tagesordnung: 7
Berichterstattung des Ausschusses zur Vorberatung
der Vorlage, betreffend Errichtung von Ambulas-
torien und Schaffung von Oberarztstellen in den
städtischen Krankenhäusern. -- Vorlagen 320 und 437.
Dazu ist von Herrn Dr. Weyl und seinen Genosien
ein Antrag folgenden Inhalts eingegangen:
'" In den Ambulatorien können auch solche Kranke
"behandelt werden, die von Aerzten der Stadt über-
wiesen werden.
Darüber wird nachher namentliche Abstimmung statt=
finden. .
Woche erneut 'vom FKassenarzt unterzeichnäet werden.
Diese Maßnahme Hätte auch Zustimmung der Aerzteschaft
gefunden, 1und die zunächst geäußerte Befürchtung seitens
ärztlicher «Kreise sei fallen gelassen worden.
Die Eröffnung der Ainbulatorien müsse schon am
1. Oktober erfolgen und zwar empfehle sich diese baldige
Srössnung im Znteresse der Sache, damit die Ambu-
latocien eingearbeitet seien, wenn der Zeitpunkt der De-
nobilisierung Wkitrete.
Alsdann gab der Herr Stadtmedizinalrat noch Er-
Hlärungeit 'ab über den Tarif für Wasser- und Röntgen-
behäunbhung, welcher eine Erhöhung erfahren habe.
'Ein Mitglied des Ausschusses erwähnt, daß in den
Brankenhäusern in jedem Winter ein Bettenmangel her-
"vortrete. E23 sei zu bezweifeln, daß die Einrichtung von
Ambulatorien ein wirksames Mittel zur Bekämpfung
dieser Bettennot sei. .
Die Statistik ergebe, daß nur etwa ein Viertel aller
im Krankenhause Behandelten der ambulatorischen Be-
Handlung bedürfe, nach anderen Feststellungen seien es
jdhar höchstens 2 pCt. Das Ziel, mittels der ambir-
latorischen Behandlung der Patienten der Bettenndt in
den Krankenhäusern zu steuern, könne auch auf Anderit
Wegen erreicht werden. Die vorhandenen 116 Armen-
ärzte und 134 Spezialarmenärzte können mit der
ambulatorischen Behandlung solcher Patienten betraut
werden, Außerdem seien für solche Zwecke auch zahl-
reiche private Ambulatorien und Polikliniken vorhanden.
Des weiteren wendet fich das Mitglied des Aus-
schusses gegen die Anstellung von Oberärzten bei den
Ambulatorien, da hierdurch die geplante Entlastung der
leitenden Aerzte wohl kaum erreicht werde. Sei aber
die Zahl der dirigierenden Aerzte und Assistenten nicht
dusreichend, so könne man diese Zahl erhöhen. Aus
diesem Gesicht8punkt heraus wird der folgende Antrag A
gestellt:
&. In Erwägung, daß xeine genügende Anzahl von
Ambulatorien für stationäre Kranke in unseren
Krankenhäusern existieren, in Erwägung, daß, die
Krankenhausdeputation nach Prüfung der ein-
sc<hlägigen Verhältnisse jederzeit in der Lage ist,
wie dieses biSher geschehen, neue Ambylatorien zu
schaffen, in Erwägung, daß für ambulatorische Be-
handlung 116“ Armen- und 134 Spezialarmenärzte
zur Verfügung stehen, empfiehlt dex Ausschuß, der
Stadtveroxdnetenversammlung vorzuschlagen, die
Magistrat8vorlage abzulehnen.
Von einem andern Ausschüßmitglied wird gleichfalls
bezweifelt, daß die Bettennot eine so große, wie von
maßgebender Seite angegeben, sei, da zeitweise in den
städtischen Krankenhäusern etwa 900 Betten täglich frei
geivesen wären. Den nach der Vorlage vorläufig ein-
gestellten Neubau des Lungenkrankenhauses soll der Ma-
gistrat im allgemeinen sanitären Interesse“ der Bevölke-
rung soweit als angängig fördern.
Von dritter Seite wird dazu bemerkt, daß, nicht
nur die sogenannte Bettennot für die Errichtung von
Ambulatorien maßgebend sei, vielmehr wünsche man den
Kranken, die der stationären Behandlung nicht mehr be-
dürfen, eine weitere ambulatorische Behandlung durch
denselben behandelnden Arzt angedeihen zu lassen. Dies
werde wieder in Frage gestellt, wenn etwa der Armen-
arzt die Weiterbehandlung deraxtiger Kranken über-
nehmen soll. Zudem sei bei der Ueberbelastung dieser
Aerzte nicht anzunehmen, daß sie überhaupt in dex Lage
jeien, eine derartige verantwortung3volle Aufgabe zu
Berichterstatter Stadtv. Bamberg: M. H., ich
berichte Ihnen über die Verhandlung de3 Ausschusse3,
den Sie zur Vorberatung der Vorlage, betreffend Ein-
richtung von Ambulatorien und Schaffung von Ober-
arztstellen in den städtischen Krankenhäusern, vringesett
haben.
Hexr Stadtmedizinalrat erwähnte, daß; die Errichtung
der Ambulatorien nur eine vorübergehende Maßnahme
für die Zeit unmittelbar nach dem Kriege und die Ueber-
gangözeit darstellen solle. Zunächst wird eine Probezeit
von 3 Monaten vorgesehen, und dann würde die gesamte
Einrichtung namentlich bezüglich der Kostensrage einer
erneuten Prüfung unterzogen werden. Nur Armen- und
Kassenpatienten sollen aufgenommen werden. Die ambu-
latorische Behandlung solle sich direkt an die Behandlung im
Krankenhause anschließen, in diesem Sinne sei die Vorlage
aufzufassen. Nur diejenigen Kranken sollen in die Ambu-
latorien aufgenommen werden, bei welchen der behan-
delnde Arzt diese Art der Behandlung für geeignet
befindet. Von gewisser Seite sei befürchtet worden, daß,
wenn die Ambulatorien schon jeht eingerichtet werden,
die Patienten bei zu frühßeitiger Entlassung aus dem
Krankenhause Ernährungsschwierigkeiten ausgesekt seien.
Dem könne dadurch vorgebeugt werden, daß, die Kranken
auch nach ihrer Entlassung ihre Mittagskost aus dem
Krankenhause selbst erhalten können. Abkommen nad)
dieser Richtung hin bestünden bereits mit der Allgemeinen
Ortskrankenkasse. | Außerdem sei die Joziale Kranken-
hausfürsorge für diese Zwecke intensiver hinzuzuziehen.
Die Patienten bleiben während der ambulatorischen
Behandlung dauernd in der Beobachtung des Kassenarztes.
er Ueberweisung3s<ein in das Ambulatocium müsse jede