Sitzung am 1
iner Ausführungen erklärt, daß. wir die Zustimmung
dieser -Vorlage von der Erfüllung dieser Punkte ab - l
g' man werden . Dabei gingen wir von der
sausseizung aus, daß alle übrigen Pmkte, die beim
bettsnachweiswesen bezri bei der Regelung noch
) enseitig liegen, gar keine Erwähung finden sollen ,
,
dern daß sich später in der Deputation Gelegenheit
,
en wird, auf diese Dinge ausgiebig zurickzukommen .
Nun ist ette Frage angeschnitten worden, bei der wir
) er nicht die Hand dazu geben können, heute für die
nlage zu stimmen. In der Asschußsitzung sind unsere
mkte, die wir aufgestellt haben , abgesehen von einigen
: ingfügigen Aenderungen, angenommen worden . Es
rde auch von einer Seite anerkannt, daß sie . sachlich
rchaus begründet sind, md ivenn man kleine Aenderun-
vorgenommen hat, beispielsweise in der Ziffer 4,
man die Worte ,,im wesentlichen" hinzugesetzt hat ,
) der Magistrat also im wesentlichen so handeln soll ;
haben wir schließlich dieser Veränderung in der Mei-
ng zugestimmt, daß der Begriff ,,im wesentlichen' - nicht
.
mgünstigem Sinne vom Magistrat ausgelegt werden
rd . Sie wissen ja , man kann über den Begriff ,,nach
öglichteit " sehr verschiedener Mchumg sein ; je nach -
.
nich einer Sache sympathisch oder unsympathisch
enüberstehe , taun ich in der Praxis nach dem Begriff
: Möglichkeit handeln. Wir haben aber die Hoffnung ,
1
der Magistrat die Worte " im . wesentlichen'' imß
,
upathischen Sinne auffaßt, md wir .haben natürlich
ch gar nichts dagegen , was auch selbstverständlich- ist ,
s die Ziffer 7 hinzugekommen ist, wonach die Depu-
ion auch Frauen als ihre Mitglieder zählen soll . C-s
)heute schon in den -einzelnen Kuratorien der Fall :
erinnerne an die Facharbeitsnachweise des Buchhinder-
verbes und des Schneidengewerbes , wo wir Frauen
)
den Kurato6en haben, und . es ist - nur folgerichtig, daß
u, abgesehen von diesem Gesichtspunkte , auch im all-
meinen der Frau den - (Eintritt in eüe solche Deputation
1
cht versagt .
Meine Herren , bei . der Aufstellung der Grundsätze,
wir vorgenommen haben; haben - wir ich will das
nz offen - sagen eins übersehen , und zwar handelt
sich um das sehr wichtige Gebtet, welches wir vom Zen .
lvereit für Arbeitsnachweis übernehmen werden, der
euannten Abteilung l . Di. teilung I im Zen
--
lverein 'für Arbeitsnacveis ist das Gebtet der mge
uten Arbeiter, aber nicht etwa in dem Sime, daß
1
m den gewöhnlichen Begriff der ugeleruten Arbeiter
:rbei . anzieht, sondern daß man beispielsweise auch das
mdels . und Trausportgewerbe unter den Begriff de
gelernten Arbeiter stellt, obwohl auch zum, Handels -
1
ld Trausportgewerbe eine gewisse berufliche Fertigkeit
hört . Zu dieser Abteilung I gehören ferner der part-
tische Arbeitsnachweis der Klempner, der für das
lac und Weißledergewerbe, der Ledera rbeiter md
ißerdem noch einige andere klne gewerbliche Arbeits-
chocise. Wir sprechen an dieser Stelle den Wunsch
is, daß auch für diese Abteilung I ein Kuratorium be
hen bleibt aus denselben Gründen, die ich in der
ersammlung am -1 . Februar für dic Facharbeitsnach-
cise hier auseinandergesetzt habe Ich möchte bitter,
ß der Herr Magistratsvertreter vielleicht erklärt, ob
an darauf rechnen kann, daß ein solches ratorium ,
s, wie Sie sehen , .aus den verschiedensten Berufsgruppen
steht, in derselben Form übernommen wird ,
Wir wären also bei diesen Punkten in der Lage go
esen, heute ür die Vorlage zu stimmen. Leider ist,
ie auch der : r Berichteisjaiter hervorgehoben hat, in
83März 1917.
etvas sehr später, vorgerücer Stunde die . Kdanz, die
,
meine Freunde in der eisien Sitzung geübt haben, indem
wir den übrigen Herren Zeit , ließen, die Anträge eine
Woche lang sich zu überlegen, uns recht schlecht gelohnt
worden,
( sehr wahr ! bei den Sozialdemokraten ! )
und zvar in dem Sinne, daß in der letzten Viertelstunde
ein Ant ag kam, der auf einmal eine Frage ausrollt,
von der -wir die Zustimmung zu dieser Vorlage ab-
, ,
hängig machen müssen .
.
Ii der Ziffer 8 heißt es
Die Leistung drr Dienstgeschäfte des Arbeitsvermist-
lungfamies darf nicht davon abhängig gemacht werden,
daß Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sich zur ausschließ-
lichen Inanspruchnahme des Amtes verpflichten.
.
Ich nmß sagen , persönlich . ist mir der Wortlaut etwas
nullar : ich weiß nicht, was damit eigentlich gemeint ist .
Ich bin nicht Jurist, um zwischen . den Zeilen ' lesen zu
können ; ich fasse die Sache immer so auf, wie ich sie
meine Wenn ich mir eine Auslegung urecht mache,
meine Herren , dann kann es nur die sein, daß in der
.
Ziffer 8 der Grmdsätze, die auf Seite 111 aufgestellt
süd, mit dürren Worten gesagt ist , daß die-
ieniget Facharbeitsnachweise , die auf Vereinbarungen
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beruhen, sogenannte
Tarifgemeinschaftsfacharbeitsnachweise, einem städti
Arbeitsnachweis nicht angeschlossen werden können. Auch
der Herr Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen.
Meine Herren, ich glaube, die Antragsteller haben,
.
wenn sie auch die Absicht haben und den guter (an-
r
den unterstelle ich ihnen der Sache zu nutzen , der
d.
Sache damit einen Schaden zugefügt . Denn wenn dieser
Grundsatz drin bleibt , dann entsteht natürlich die Frage :
was soll weiter werden ? Ich bin der Meinung, man
sollte diese Ziffer 8 der Grundsätze verschwinden lassen .
Sonst, 'meine Herren, sind wir natürlich gezwmgen , auch
andere Streitfragen , die bei dun Arbeitsnachweiswesen
mit unteilaufen, aufzuvollen . Wir wollen das im Inter-
esse des Zustandekommens der Vorlage aber nicht. Ich
,
erinnerne nur an die sogenannte Streikklausel die Streit-
llausel ist auch so eine empfindliche Sache bei dieser An-
gelegenheit, wenn eic Arbeitsnachweis verstadtlirht, in
,
kommunale Verwaltung genommen werden soll .
Aber, meine Herren, ich verstehe auch -nicht - recht,
.
welchen praktischen Wert das haben soll. Warum sollen
. diese Tarifsgemeinschaftfarbeitsnachweise ausgeschlosew
werden , wenn sie nach ihrem Statut Arbeitsvermistlung
nr an organisaierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor-
nehmen und eben dadurch tarifiren - sind. Ich will ganz
davon absehen , welche Bedeutung diese Vereinigmgeu im
.
Wirtschaftsleben im Laufe der Kriegsjahre gehabt haben ;
aber ich meine, dem letzte unorganisaierten Arbeiter
,
brauchen wir wirklich nicht nachzulaufen , um uns gegen-
seitig die Köpfe bildlich genommen deswegen ein-
zschlagen .
Im übrigen ist sonst die Frage des Arbeiterrechts
auch in dem Sinne geregelt, wie mai sie nach unseren
Wünschen in dem . Facharbeitsnachweis der Stadt regeln
kann . Das Berliner Gerverhegericht stellt sich bei der
Frage des Arbeiterrechts, insbesondere bei der Frage,
ob ein Kfmdigungsausschluß für ein Gewerbe existiert,
auf den unseres Erachtens sehr richtigen Standpunkt :
wenn eine Tarifgemeinschaft zwischen Arbeitgebern md
r
Arbeitnehmerir 'vorhacden ist; die auch er die Frage
des Arbeiterrechts eini ge Punkte enth ält, beispielsweise
über die .. - 'ndigung in - kollektiven lbmachungen, und
das Gewerbegericht weiß, daß ortsüblich 00 bis 95 pCt.