252 Sitzung am3
)
den Taxsatz über jede einzelne Position zu erhaltcu .
Im Ausschuß wurde hervorgehoben, daß der geschädigte
Hausbesitzer zur Beseitigung der Brandschäden unter Um-
,
1
ständen mit Handwerkern in Verbindung treten müsse
und deshalb . auch wissen . müsse, wie hoch die Taxen sind ;
sonst könnte er leicht zuviel für eine Position be-
willigen, die ihm nachher nicht ersetzt ' würde . Es wnr -
den nunmehr folgenden Anträge gestellt
1 . Absatz 1 zu streichen,
2 . in Absatz 2 die drei letzten Zeilen von "auf' ab zu
streichen ,
.
8 . statt der gesirtchenen drei Zeilen in §5 Absatz 2 zu
setzen
Auf Antrag und auf Kosten des Versicherungs -
nehmers -ist die Sozietät verpflichtet, dem Ver,
sicherungsnehmer die Taxsätze der einzelnen Post-
)
tionen mitzuteilen , aus welchen sich die Ver-
sicherungs- und Entschädigungssumme zusammen -
setzt
Bei der Abstimmung wurde der Antrag zu 1 , abgelehct,
die beiden anderen Anträge dagegen angenommen .
Zu den §§ 6 bis 8 wurden Ausstellungen nicht ge-
macht .
§9 handelt von der Versicherung eines Umbaues
md verweist auf die vorübergehende Versicherung bei
einem anderen Versicherer . Dazu wurde im Ausschusse
ausgeführt, daß der ,,andere Versichrer" auszuscheiden
sei ; was - dieser leiste, könne auch .on der Sozietät ge-
fordert werden . Daß die Sozietät schon beim Ent-
stehen des Baues mit diesem in Berührung komme, sei
für jede spätere Schätzng und Versicherung von hohem
,
Werke .
Von einer Seite des Ausschusses wird der Ansicht
Ausdruck . gegeben , daß . beschanten nach §4 ss . der
Satzung ebenfalls dem Versichernngsvange unteillegen ;
m it aller Detlichert gehe dies namentlich aus . dem
§5 der Satzung hervor . Man wolle indes davon ab-
.
.
seien , Bestimmungen , betreffend die Neubauten , in die
)
vorliegenden Versicherungsbedingungen hineinzuarbeiten ,
bietmehr den Magistrat ersuchen , dies in einer beton-
deen Vorlage zu regeln.
Von anderer Seite des Ausschusses wurde es dem-
gegenüber für zweckmäßiger erachtet, den Magistrat zu
ersuchen, die vorliegenden Bedingungen auf im Bou
befindliche, noch nicht gebrachtfertig hergestellten Roh-
und Neubauten auszubehren .
.
Der Herr Magistratsvertreter erklärte, beide An-
lichten nicht gutheißen zu können, weil sie mit den Ten-
r
denzen der Feuersoztetät als eines öffentlich -rechtlsehen
Instituts, welches eine Versicherung erst nach erfolgter
Schätzung bewirken könne, nicht in Verbindung zu bengeu
seien . Die Pflicht der Sozietät beginne erst , wenn ein
gebranchdfertiges Gebäude vorhanden sei , nicht aber mit
l.em allmählichen . Entstehen des Gebädes ; eine
1
Schätzung je nach dem Fortschreiten des Baues wiederholt
vorzunehmen, sei nicht tunlich .
Zur Abstimmung lagen folgende beiden Anträge vor .
l. . Der Asschuß spricht seine Ansicht dahin aus,
daß auch Neubauten nach den §§ 4 ss . der Satzung
dem Versicherungswaage unteillegen . Der Aus-
schuß beantragt , den Magistrat um eine Vorlage
zu ersuchen, in welcher für diese Neubauten beton-
dere Versicherungsbedingungen festgestellt werden.
2 . Die Versammlung ersucht den Magistrat um eine
Vorlage, durch welche die allgemeinen Versiche-
- rungsbedingungen der ' städtischen Feuersozetät von
August 1917.
Berlin auf im Bau befindliche, noch nicht
brauchsfertig hergestellten Roh- md IImbauten an
gedehut werde .
Beide Anträge wurden angenommert , der zu 2 riu
stimmig .
Zu §1 l) wurden Einwendungen nicht erhoben .
Zu § 11 , der von dem Eintritt der Ersatzpsliclsi
der Sozietät handelt , wurde beantragt , in Zeile 5 d
Worte ,,feuer verursachte" zu streichen und hinte
Zeile 0 einzufügen ;
s ist gleichgültig, wo die Explosionen stattgefundu
haben .
Zur Begründung wurde ausgeführt, daß bei der fort
schreitenden Techik es . nicht ausgeschlossen sei, daß Explo
sionen auch auf andere Weise als durch Feuer ent
stehen tbnnen , z B .- durch Lagerungen . Schäden, di
herbeigeführt werden durch Explosionen außerhalb der
Gebäudes, sollen von der Haftmg der Sozietät nic
ausgeschlossen sein .
Bei der Abstimmung wurde der Antrag angenommest
Die §§ 12 bis 31 wurden ohne Erörterung ange
U0niln ?n
Bei dem mumehr in Beratung genommenen Ge
fahrentarif wurde von einem Ausschußmitgliede be
mängelt , daß die Warenhäuser eigentlich durchweg n
die III . Klasse gehörten , da sie stets eine erhöhte Gefah
in sich berger . Dieser Bcmängelung wird entgegenge
l; alten , daß die Feuerschubanforderungen an von vorn
terein als arcnhäuser erbaute Objekte derartig ho
seien , daß die Einweisung in Klasse ll vollauf genüge
Der Gefahrentarts sei ausschliestlich von Sarchverständig
entworfen, und man m!)sse zu den Sachverständigen bn
--
Sozietät volles Vertrauen haben .
,)
§5 im Gefahrrntarif . wurde gesirtchen , da niemand
verhindern könne, daß sein Nachbar besonders feuer
.
fährtiche Betriebe einrichte .
Die §§ 1 bis 4 u ;p §6 des Gefahremartss wnt
den vom Ausschuss unverändert angenommnen .
Dengemäß schlägt der usschuß der Versannnlun
' olgende Beschlußfassung vor
Die Versammlung stimmt den allgemeinen Vc1 .
sicherungsbedingungen und dem Gefahrentarts sä
die städtische Feuersoetät zu mit der Maßgabc
daß
.
a ) in - § - Absatz 2 statt der drei letzten Zeilen von
" auf'' ab gesetzi wird -
Auf Antrag und Kosten des Versicherung
nehmes ist die Sozietät verpflichtet, dem Ver
sicherungsnehmer die Taxsätze der einzelnen Po
,
sttionen mitzteilru, aus welchen sich die Ver
sicherungs- md Entschädigungssumme zu :
sammensetzt ;
b ) im § 11 Zeile 5 die Worte ,,feuer verursachte
. )
gestichen werden,
hinter Zeile 0 eingefügt wird ,,es ist glei
gültig , wo die (Explosionen stattgefunden haben'
im Gefahrentarts der §5 gesirtchen wird .C
2 . Gleichzeitig ersucht die Versammlung den Magistrat
a um eine Vorlage, in welcher für . die Neubauten
besondere Versicherungsbedingungen festgestellt
we( den ;
.
b um eine Vorlage, durch welche die allgemeinen
Versicherungsbedingungen der städtischen Feuer
sozietät von Berlin auf in Bau befindliche, noü
nicht gebrauchsfertig hergestellten Roh- und llm
bauten ausgedehnt werden.
Ich ersuche S ' diesen Anträgen zuzustimmen .