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Volume No. 16, 30. August 1917

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue44.1917 (Public Domain)

252 Sitzung am3 ) den Taxsatz über jede einzelne Position zu erhaltcu . Im Ausschuß wurde hervorgehoben, daß der geschädigte Hausbesitzer zur Beseitigung der Brandschäden unter Um- , 1 ständen mit Handwerkern in Verbindung treten müsse und deshalb . auch wissen . müsse, wie hoch die Taxen sind ; sonst könnte er leicht zuviel für eine Position be- willigen, die ihm nachher nicht ersetzt ' würde . Es wnr - den nunmehr folgenden Anträge gestellt 1 . Absatz 1 zu streichen, 2 . in Absatz 2 die drei letzten Zeilen von "auf' ab zu streichen , . 8 . statt der gesirtchenen drei Zeilen in §5 Absatz 2 zu setzen Auf Antrag und auf Kosten des Versicherungs - nehmers -ist die Sozietät verpflichtet, dem Ver, sicherungsnehmer die Taxsätze der einzelnen Post- ) tionen mitzuteilen , aus welchen sich die Ver- sicherungs- und Entschädigungssumme zusammen - setzt Bei der Abstimmung wurde der Antrag zu 1 , abgelehct, die beiden anderen Anträge dagegen angenommen . Zu den §§ 6 bis 8 wurden Ausstellungen nicht ge- macht . §9 handelt von der Versicherung eines Umbaues md verweist auf die vorübergehende Versicherung bei einem anderen Versicherer . Dazu wurde im Ausschusse ausgeführt, daß der ,,andere Versichrer" auszuscheiden sei ; was - dieser leiste, könne auch .on der Sozietät ge- fordert werden . Daß die Sozietät schon beim Ent- stehen des Baues mit diesem in Berührung komme, sei für jede spätere Schätzng und Versicherung von hohem , Werke . Von einer Seite des Ausschusses wird der Ansicht Ausdruck . gegeben , daß . beschanten nach §4 ss . der Satzung ebenfalls dem Versichernngsvange unteillegen ; m it aller Detlichert gehe dies namentlich aus . dem §5 der Satzung hervor . Man wolle indes davon ab- . . seien , Bestimmungen , betreffend die Neubauten , in die ) vorliegenden Versicherungsbedingungen hineinzuarbeiten , bietmehr den Magistrat ersuchen , dies in einer beton- deen Vorlage zu regeln. Von anderer Seite des Ausschusses wurde es dem- gegenüber für zweckmäßiger erachtet, den Magistrat zu ersuchen, die vorliegenden Bedingungen auf im Bou befindliche, noch nicht gebrachtfertig hergestellten Roh- und Neubauten auszubehren . . Der Herr Magistratsvertreter erklärte, beide An- lichten nicht gutheißen zu können, weil sie mit den Ten- r denzen der Feuersoztetät als eines öffentlich -rechtlsehen Instituts, welches eine Versicherung erst nach erfolgter Schätzung bewirken könne, nicht in Verbindung zu bengeu seien . Die Pflicht der Sozietät beginne erst , wenn ein gebranchdfertiges Gebäude vorhanden sei , nicht aber mit l.em allmählichen . Entstehen des Gebädes ; eine 1 Schätzung je nach dem Fortschreiten des Baues wiederholt vorzunehmen, sei nicht tunlich . Zur Abstimmung lagen folgende beiden Anträge vor . l. . Der Asschuß spricht seine Ansicht dahin aus, daß auch Neubauten nach den §§ 4 ss . der Satzung dem Versicherungswaage unteillegen . Der Aus- schuß beantragt , den Magistrat um eine Vorlage zu ersuchen, in welcher für diese Neubauten beton- dere Versicherungsbedingungen festgestellt werden. 2 . Die Versammlung ersucht den Magistrat um eine Vorlage, durch welche die allgemeinen Versiche- - rungsbedingungen der ' städtischen Feuersozetät von August 1917. Berlin auf im Bau befindliche, noch nicht brauchsfertig hergestellten Roh- md IImbauten an gedehut werde . Beide Anträge wurden angenommert , der zu 2 riu stimmig . Zu §1 l) wurden Einwendungen nicht erhoben . Zu § 11 , der von dem Eintritt der Ersatzpsliclsi der Sozietät handelt , wurde beantragt , in Zeile 5 d Worte ,,feuer verursachte" zu streichen und hinte Zeile 0 einzufügen ; s ist gleichgültig, wo die Explosionen stattgefundu haben . Zur Begründung wurde ausgeführt, daß bei der fort schreitenden Techik es . nicht ausgeschlossen sei, daß Explo sionen auch auf andere Weise als durch Feuer ent stehen tbnnen , z B .- durch Lagerungen . Schäden, di herbeigeführt werden durch Explosionen außerhalb der Gebäudes, sollen von der Haftmg der Sozietät nic ausgeschlossen sein . Bei der Abstimmung wurde der Antrag angenommest Die §§ 12 bis 31 wurden ohne Erörterung ange U0niln ?n Bei dem mumehr in Beratung genommenen Ge fahrentarif wurde von einem Ausschußmitgliede be mängelt , daß die Warenhäuser eigentlich durchweg n die III . Klasse gehörten , da sie stets eine erhöhte Gefah in sich berger . Dieser Bcmängelung wird entgegenge l; alten , daß die Feuerschubanforderungen an von vorn terein als arcnhäuser erbaute Objekte derartig ho seien , daß die Einweisung in Klasse ll vollauf genüge Der Gefahrentarts sei ausschliestlich von Sarchverständig entworfen, und man m!)sse zu den Sachverständigen bn -- Sozietät volles Vertrauen haben . ,) §5 im Gefahrrntarif . wurde gesirtchen , da niemand verhindern könne, daß sein Nachbar besonders feuer . fährtiche Betriebe einrichte . Die §§ 1 bis 4 u ;p §6 des Gefahremartss wnt den vom Ausschuss unverändert angenommnen . Dengemäß schlägt der usschuß der Versannnlun ' olgende Beschlußfassung vor Die Versammlung stimmt den allgemeinen Vc1 . sicherungsbedingungen und dem Gefahrentarts sä die städtische Feuersoetät zu mit der Maßgabc daß . a ) in - § - Absatz 2 statt der drei letzten Zeilen von " auf'' ab gesetzi wird - Auf Antrag und Kosten des Versicherung nehmes ist die Sozietät verpflichtet, dem Ver sicherungsnehmer die Taxsätze der einzelnen Po , sttionen mitzteilru, aus welchen sich die Ver sicherungs- md Entschädigungssumme zu : sammensetzt ; b ) im § 11 Zeile 5 die Worte ,,feuer verursachte . ) gestichen werden, hinter Zeile 0 eingefügt wird ,,es ist glei gültig , wo die (Explosionen stattgefunden haben' im Gefahrentarts der §5 gesirtchen wird .C 2 . Gleichzeitig ersucht die Versammlung den Magistrat a um eine Vorlage, in welcher für . die Neubauten besondere Versicherungsbedingungen festgestellt we( den ; . b um eine Vorlage, durch welche die allgemeinen Versicherungsbedingungen der städtischen Feuer sozietät von Berlin auf in Bau befindliche, noü nicht gebrauchsfertig hergestellten Roh- und llm bauten ausgedehnt werden. Ich ersuche S ' diesen Anträgen zuzustimmen .
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