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Volume No. 1, 4. Januar 1917

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Issue44.1917 (Public Domain)

5Januar l917. schäftsführer bes orstand -der Deuisen Städtetages ein . Beispiel in dieser Beziehung nicht ausfinden können . Aber -- .r auch die Regierung hat anerkannt , daß die Gemeinden in dieser Beziehung im allgemeinen ehe richtigere Politik betrieben haben . denn -es heißt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf Spalte 16 ' r" Zwar wird man sagen können, daß die Gemeinden im . - allgemeinen von diesen Rechten einen angermessenen Gebrauch gemacht md viel Gutes geschaffen haben , auch rwarten dürfen daß sie künftighin im richtig . verstandeneir eigenen Interessie den Ansichtuß pon r Baugelände fördern werden . Aber es ist doch ge legentlich einer zu ausgedehnteu Hbndhabung -des so - . genannten kommunalen Bauverbots des Rechts r der Gemeindeu , den Anbau an uwollendeten Straßen zu hindern, zu Beschlwerden gekoen . Was das für Beschlwerden sind, wird 'lt auseinander- ir . . gesetzt , und warum , wenn- solchc Besclverden kommen, das Ergebnis beteiligt wird, das in den vorhergebetden Sätzen anerkannt ist daß die Gemeinden viel Gutes r geschaffen haben und auch im eigenen Interessie in Zukunft Gutes schaffen werden , da ist in keiner Weise klargestellt . Wie - kann man ohne jede Begründung ' eine solche Be- w schränku der kommunalen Befugnisse einführen wv(len , wie es hier geschlehtl Um so mehr, als die Regierung auf r -- Spalte' 17 der Begründung anführt, daß die Gemeinden gegen ihren Willen u großen , möglichenveise überdies ziemlich mtzlosen Ausgaben für Straßenbauten durch mehr oder minder zuverlässige Bauluftige genötigt . genötigt werden konnten, so konnte jetzt angesicht. der überaus starken Mehrbelastung , mit der die Gc-- meinden uns dem Kriege hervoroehen werden , die Aufnahme -- noch weitergehender -Ausnahmebestimmungen, als die der Gesetzerrt rf bringt, nicht in den Kreis der Erwägunget gezogen werban Meine Herren , daß nach -- dem Kriege für die finanziellen Verhältnisse der Ge- 9, meinden eine überas schwierige ' Lage eintreten wird , .-- -- das brauche ich nicht weiter auseinanderzusetzen , ist auch . schon Gegenstand v telsacher Erwägungen geworden: Wa- . rum man -nun angesichts solcher Verhältnisse . derartigt- Befümmungen - schussen will, die instande sind , den Gemeindesäckel sehr erheblich u beschweren, ist nicht l abzusehen . .. Meüc Herren, dic Bestimmungen des Entwurfs , , von denen namentlich dfe polizeilichen Befignisse auf . . Versagung der Genehmigung ' für Errichtung und 'Aende- . rung don Baufluchtlinien- - imd die Befugis . zur zwungs- weisen Auferlegung von Aenmmgen der Fluchtlinien .und neuen uchtlinieu huf angeblichem Wospungs- . . bedürfnis in Betracht kommen , sind .mtürlich von der höchsten Tragweite, wie ich mir scho vor- ' hin anndenten erlaubte . kommt hierbei .be- --9 sonders in Betracht- wer vertritt dabei die Gemeinde- .) . prgane md wer die Polizeil Die Gemeindwrgaue haben . namentlich in allen arosten Genieinden - bei derartigen Anlagen die Möglichkeit der Zuhilfenahme erstlich von Bausachverständigen , zweiters . soweit es sich- un freie --1 Plätze handelt, von Gartenbausachverständigen Wir r1, haben ' seine nicht bloß rie Bauräte nach beiden Rich - 1un gen, sowohl für da Hochbaubesen wie für das w . Straßenhainsen , zu Ratt zu ziehen wir haben Ver- -- ..-'r. waltungsbeantie, dic diese Materie kennen, und alles, was . d ic- se in Vereiichaeuug mit Magistrat und Stadtverord- l netenvrrsamnsimg beschließen , das soll ohne vetteres 1 beiseite geschoben werden auf (md ber Asicht - orts - olizeilteher Organe, beschen im allgeineinen durchbus -- , Sitzung am 4 ..-- Wohnungsprojekte und. darnach die Errichtung oder Aen- . derung der bisherigen Flüchtlinien an dem Ermessen -- der Polizei durch verschiedene Auffa ssung des Woh- r nungsbedürfnisses - scheitern kann, daß , wenn die Ge- , , meinden sich dadurch dena ausgesetzte sehen , daß ihre . Pläuc dadurch verändert , verschoben , mitunter beteiligt werden , daß die Polizei die Errichtung neuer aber die Abänderung bestehender Fluchtlinien verlangt, daß dami von einer selbständigen Verwaltung nicht mehr . die Rede sein kann, fordern daß die Gemeindenutonomie , -- durch polizeiliche Bestimmungen so eingeetgt wird , daß eine wahre Entwicklüng ini Wege der Selbstvenvaltung . r in Zukunft nicht mehr stattfinden kann Es soll 'ferner in die Unterlagung des Bauens , welche . . nach § 12 des bisherigen Fluchtliniengesetzes den Ge- . meinden belassei ist , ein Eingeiss Vrfolgen . Es soll . dieses Bauverbot , welches die Gemeinden durch Ortsstatut feststelle köuen, das Verbot dcs Anhans an - noch nicht . fertiggestellten Straßen beteiligt werden können durch Erteilmg vor Disprnsen , ...und zwar , falls ein Bedürfnis für Klenr oder Mlittenvohamgen besteht , begründetr Aussicht vorhanden ist , daß der Eigentümer diesem Bgdürfnisse durch den Bau ent- sprechender, gesuder ind beckmäßig eingerichteter 1 Wohnungen Rechuukg trägt, und solls kein erblegen- . des berechtigtes Gemeindeinteressie eutgegensteht . . Meine Herren, es ist eine ' der wichtigsten Befugnisse , . der Städte md für das finanzielle Gebahren von außer- . ordentlichster Bedeutung, daß , nicht jedermanu das Recht . erhält, ohne 'daß fü r 'die den Städten entstehenden r . Straßeneinriclnngkosten Sicherheit geleistet wird , be- liebig zu bauen Das kann Städte, nametlich kleinere Städte , zum vollständigen finaziellen -Rnin bringen , , . wenn keine Gewähr geschaffen wird , daß nach Aban von Wohnhäusern an noch nicht fertiggestellten Straßen . die Kosten von dev Anbaueru und nicht von den Ge- l . meinden zu tragen ' sind , weil sie später nicht öon bei Straßenanliegern zu haltir sicd . Werm ' hier eine Ausnahme gemacht werden soll . falls es sich inn kleine . . obe Mittebwohnungen handelt, so sind das Begriffe, icht näher desintert . Eine Mitteüvohnung ' kann unter 1 Umständen eine Wohnung seit , -die aus einer größeren 1-- Reihe von Zinuneru besteht, und sodann kann - dr Er- baue nich bloß nach dieser Vestinmumg 3ann den w , D spensc erhalten , wenn er lediglich solche Mittel- und . . äleinwohnuugeu baut . sudern wenn er auch solche Mitte und Kieinwohinmget errichtet , im übrigen aber 1 große Wohnungen er kann auch auf diese Weise die B autoeise nicht beförde-m sondern verschechterm Außer - rem hat nan keine Sicherheit, ...daß er diese Absicht auch -- unsführen vird . denn die Dispens soll schon erteilt werden . wenn begründetr Aussicht daz vorhanden ist ; wem. oio lussicht sich nachhe al icht begründet erweist , e, s ' rir svens schon eimnal erteilt . Auf diese Weise y ein H andhabe sü rin gesundc Gestaltung der Vev . hältnisse nicht gewährt , md es ist zu befürchten, öaß radurch di Politik e Geineind - ine schädliche Ab . b gung von ihren Plänen erhalten ' kum . -- ch fruq uic ovn sind diese Aenderungen übe , laupl otivendg - E- - / rl mitunte geklagt , oaß ) ie , me r nden as Recht . däß emsud un noch nicht fertig- etenc-n Stiaßer Wohngebänd - nicht errichten dürfe , in eigenen fiskalischen ut . , rsst mißbraucht hätten bc gesindet worteen sind dietr klagen bisher m de Oeffent- lichkeit nicht näher, sv daß man der Beispiele, die m r dieser Bezieh .mg geltend gemacl werden, gar nicht - hab- haft werde kann . wenigsten hat der so rührtge Ge
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