5Januar l917.
schäftsführer bes orstand -der Deuisen Städtetages ein
.
Beispiel in dieser Beziehung nicht ausfinden können . Aber
--
.r
auch die Regierung hat anerkannt , daß die Gemeinden
in dieser Beziehung im allgemeinen ehe richtigere Politik
betrieben haben . denn -es heißt in der Begründung
des Gesetzentwurfes auf Spalte 16 '
r"
Zwar wird man sagen können, daß die Gemeinden im
. -
allgemeinen von diesen Rechten einen angermessenen
Gebrauch gemacht md viel Gutes geschaffen haben ,
auch rwarten dürfen daß sie künftighin im richtig
.
verstandeneir eigenen Interessie den Ansichtuß pon
r
Baugelände fördern werden . Aber es ist doch ge
legentlich einer zu ausgedehnteu Hbndhabung -des so -
.
genannten kommunalen Bauverbots des Rechts
r
der Gemeindeu , den Anbau an uwollendeten Straßen
zu hindern, zu Beschlwerden gekoen .
Was das für Beschlwerden sind, wird 'lt auseinander-
ir . .
gesetzt , und warum , wenn- solchc Besclverden kommen,
das Ergebnis beteiligt wird, das in den vorhergebetden
Sätzen anerkannt ist daß die Gemeinden viel Gutes
r
geschaffen haben und auch im eigenen Interessie in Zukunft
Gutes schaffen werden , da ist in keiner Weise klargestellt .
Wie - kann man ohne jede Begründung ' eine solche Be-
w
schränku der kommunalen Befugnisse einführen wv(len ,
wie es hier geschlehtl Um so mehr, als die Regierung auf
r
--
Spalte' 17 der Begründung anführt, daß die Gemeinden
gegen ihren Willen u großen , möglichenveise überdies
ziemlich mtzlosen Ausgaben für Straßenbauten durch
mehr oder minder zuverlässige Bauluftige genötigt
.
genötigt werden konnten, so konnte jetzt angesicht.
der überaus starken Mehrbelastung , mit der die Gc--
meinden uns dem Kriege hervoroehen werden , die
Aufnahme
--
noch weitergehender -Ausnahmebestimmungen, als
die der Gesetzerrt rf bringt, nicht in den Kreis der
Erwägunget gezogen werban Meine Herren , daß nach
--
dem Kriege für die finanziellen Verhältnisse der Ge-
9,
meinden eine überas schwierige ' Lage eintreten wird ,
.-- --
das brauche ich nicht weiter auseinanderzusetzen , ist auch
.
schon Gegenstand v telsacher Erwägungen geworden: Wa-
.
rum man -nun angesichts solcher Verhältnisse . derartigt-
Befümmungen - schussen will, die instande sind , den
Gemeindesäckel sehr erheblich u beschweren, ist nicht
l
abzusehen .
..
Meüc Herren, dic Bestimmungen des Entwurfs ,
,
von denen namentlich dfe polizeilichen Befignisse auf
.
.
Versagung der Genehmigung ' für Errichtung und 'Aende-
.
rung don Baufluchtlinien- - imd die Befugis . zur zwungs-
weisen Auferlegung von Aenmmgen der Fluchtlinien
.und neuen uchtlinieu huf angeblichem Wospungs-
. .
bedürfnis in Betracht kommen , sind .mtürlich von
der höchsten Tragweite, wie ich mir scho vor-
' hin anndenten erlaubte . kommt hierbei .be-
--9
sonders in Betracht- wer vertritt dabei die Gemeinde-
.)
.
prgane md wer die Polizeil Die Gemeindwrgaue haben
.
namentlich in allen arosten Genieinden - bei derartigen
Anlagen die Möglichkeit der Zuhilfenahme erstlich von
Bausachverständigen , zweiters . soweit es sich- un freie
--1
Plätze handelt, von Gartenbausachverständigen Wir
r1,
haben ' seine nicht bloß rie Bauräte nach beiden Rich -
1un gen, sowohl für da Hochbaubesen wie für das
w
.
Straßenhainsen , zu Ratt zu ziehen wir haben Ver-
--
..-'r.
waltungsbeantie, dic diese Materie kennen, und alles, was
.
d ic- se in Vereiichaeuug mit Magistrat und Stadtverord-
l
netenvrrsamnsimg beschließen , das soll ohne vetteres
1
beiseite geschoben werden auf (md ber Asicht - orts -
olizeilteher Organe, beschen im allgeineinen durchbus
--
,
Sitzung am 4
..--
Wohnungsprojekte und. darnach die Errichtung oder Aen-
.
derung der bisherigen Flüchtlinien an dem Ermessen
--
der Polizei durch verschiedene Auffa ssung des Woh-
r
nungsbedürfnisses - scheitern kann, daß , wenn die Ge-
, ,
meinden sich dadurch dena ausgesetzte sehen , daß ihre
.
Pläuc dadurch verändert , verschoben , mitunter beteiligt
werden , daß die Polizei die Errichtung neuer aber die
Abänderung bestehender Fluchtlinien verlangt, daß
dami von einer selbständigen Verwaltung nicht mehr
.
die Rede sein kann, fordern daß die Gemeindenutonomie
, --
durch polizeiliche Bestimmungen so eingeetgt wird , daß
eine wahre Entwicklüng ini Wege der Selbstvenvaltung
.
r
in Zukunft nicht mehr stattfinden kann
Es soll 'ferner in die Unterlagung des Bauens , welche
. .
nach § 12 des bisherigen Fluchtliniengesetzes den Ge-
.
meinden belassei ist , ein Eingeiss Vrfolgen . Es soll
.
dieses Bauverbot , welches die Gemeinden durch Ortsstatut
feststelle köuen, das Verbot dcs Anhans an - noch nicht
.
fertiggestellten Straßen beteiligt werden können durch
Erteilmg vor Disprnsen , ...und zwar ,
falls ein Bedürfnis für Klenr oder Mlittenvohamgen
besteht , begründetr Aussicht vorhanden ist , daß der
Eigentümer diesem Bgdürfnisse durch den Bau ent-
sprechender, gesuder ind beckmäßig eingerichteter
1
Wohnungen Rechuukg trägt, und solls kein erblegen-
.
des berechtigtes Gemeindeinteressie eutgegensteht .
.
Meine Herren, es ist eine ' der wichtigsten Befugnisse
, .
der Städte md für das finanzielle Gebahren von außer-
.
ordentlichster Bedeutung, daß , nicht jedermanu das Recht
.
erhält, ohne 'daß fü r 'die den Städten entstehenden
r .
Straßeneinriclnngkosten Sicherheit geleistet wird , be-
liebig zu bauen Das kann Städte, nametlich kleinere
Städte , zum vollständigen finaziellen -Rnin bringen ,
, .
wenn keine Gewähr geschaffen wird , daß nach Aban
von Wohnhäusern an noch nicht fertiggestellten Straßen
.
die Kosten von dev Anbaueru und nicht von den Ge-
l
.
meinden zu tragen ' sind , weil sie später nicht öon bei
Straßenanliegern zu haltir sicd . Werm ' hier eine
Ausnahme gemacht werden soll . falls es sich inn kleine
.
.
obe Mittebwohnungen handelt, so sind das Begriffe,
icht näher desintert . Eine Mitteüvohnung ' kann unter
1
Umständen eine Wohnung seit , -die aus einer größeren
1--
Reihe von Zinuneru besteht, und sodann kann - dr Er-
baue nich bloß nach dieser Vestinmumg 3ann den
w ,
D spensc erhalten , wenn er lediglich solche Mittel- und
. .
äleinwohnuugeu baut . sudern wenn er auch solche
Mitte und Kieinwohinmget errichtet , im übrigen aber
1
große Wohnungen er kann auch auf diese Weise die
B autoeise nicht beförde-m sondern verschechterm Außer -
rem hat nan keine Sicherheit, ...daß er diese Absicht auch
--
unsführen vird . denn die Dispens soll schon erteilt
werden . wenn begründetr Aussicht daz vorhanden ist ;
wem. oio lussicht sich nachhe al icht begründet erweist ,
e, s ' rir svens schon eimnal erteilt . Auf diese Weise
y ein H andhabe sü rin gesundc Gestaltung der Vev
.
hältnisse nicht gewährt , md es ist zu befürchten, öaß
radurch di Politik e Geineind - ine schädliche Ab
.
b gung von ihren Plänen erhalten ' kum .
--
ch fruq uic ovn sind diese Aenderungen übe
,
laupl otivendg - E- - / rl mitunte geklagt , oaß ) ie
,
me r nden as Recht . däß emsud un noch nicht fertig-
etenc-n Stiaßer Wohngebänd - nicht errichten dürfe , in
eigenen fiskalischen ut . , rsst mißbraucht hätten bc
gesindet worteen sind dietr klagen bisher m de Oeffent-
lichkeit nicht näher, sv daß man der Beispiele, die m
r
dieser Bezieh .mg geltend gemacl werden, gar nicht - hab-
haft werde kann . wenigsten hat der so rührtge Ge